V/0656/2010
Antrag der FDP-Fraktion Nr. A-R/0058/2010
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656_10_Anlage
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Antrag an den Rat Nr. A-R/0058/2010 F DP - RATSFRAKTION MÜNSTER – DIE LIBERALEN Die FDP - Fraktion im Internet: http://www.fdp-ms.de Email: fraktion@fdp-ms.de FDP - Ratsfraktion Geringhoffstraße 48 48163 Münster Tel.: 0251 - 987 30 60 Fax: 0251 - 987 30 61 Email: fraktion@fdp-ms.de Münster, 28.06.2010 Antrag Volle Kostenkontrolle - Zins- und Tilgungsbelastungen ebenfalls ausweisen Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig in den Vo rlagen neben den Kosten und direkten Folgekosten einer Entscheidung (Punkt II. des Besch lussvorschlags) auf Basis der jeweils aktuellen Kreditkonditionen auch die jährlich anfal lenden Zins- und Tilgungskosten ausgabewirksamer Entscheidungen auszuweisen. Die Verwaltung wird daneben auch beauftragt, den zu ständigen Gremien zum Haushalt 2011 nachträglich zu berichten, welche jährlich anf allenden Zins- und Tilgungskosten für die ausgabewirksamen Entscheidungen anfallen, die außerhalb des laufenden Haushaltes in 2010 beschlossenen worden sind. Dies gilt für Be schlüsse mit einem jeweiligen Finanzvolumen von mehr als 100.000 Euro. Begründung: Jede ausgabenwirksame Entscheidung wird noch auf la nge Zeit kreditfinanziert sein – nicht selten mit 20 bis 30 Jahren Laufzeit - und en tsprechende Zinskosten nach sich ziehen. Zur sachgemäßen Beurteilung der (Folge-) Ko sten müssen daher auch die durch die Entscheidung ausgelösten Zinszahlungen ausgewie sen werden. Auch die jährliche Tilgungsrate muss bekannt sein, um die Auswirkungen auf den aktuellen Haushalt und die mittelfristige Finanzplanung in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. gez. Carola Möllemann-Appelhoff Hans Varnhagen Jürgen Reuter Dr. Karin Obst Sebastian Steinzen Gisela Geschkewitz Jens Lenski
Beschlussvorlage
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V/0656/2010 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Finanzen und Beteiligungen Betrifft Antrag der FDP-Fraktion Nr. A-R/0058/2010 "Volle Kostenkontrolle - Zins- und Tilgungsbelastungen ebenfalls ausweisen" Beratungsfolge 29.09.2010 Hauptausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: 1. Im Hinblick auf den Anspruch einer voll en Kostenkontrolle nimmt der Hauptausschuss zur Kenntnis, dass zz. bei kreditfinanzierten Invest itionen durchschnittlich mit einem Zinssatz von 3,75 % sowie einem Tilgungssatz von 3,0 % gerechnet werden kann. Auf der Basis dieser Er- fahrungswerte wird die Verwaltung künftig bei Investitionsentscheidungen modellhaft die Zins- und Tilgungsbelastungen ausweisen. 2. Die Verwaltung wird den zuständigen Gremien zum Haushalt 2011 nachträglich einen Bericht über die außerhalb des Haushalts 2010 beschlossenen ausgabewirksamen Entscheidungen sowie über die dafür anfallenden Zins- und Tilgungskosten vorlegen. 3. Der o.g. Antrag der FDP-Fraktion ist damit erledigt. Begründung: Mit dem in der Anlage beigefügten Ratsantrag Nr. A-R/0058/2010 der FDP-Ratsfraktion „Volle Kostenkontrolle – Zins- und Tilgungsbelastungen ebenfalls ausweisen“ sollen zukünftig neben den Kosten und direkten Folgekosten einer Entscheidung auf Basis der jeweils aktuellen Kreditkonditi- onen auch die jährlich anfallenden Zins- und Tilgungskosten ausgabewirksamer Entscheidungen ausgewiesen werden. Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den zuständigen Gremien zum Haushalt 2011 nachträglich zu berichten, welche jährlich anfallenden Zins- und Tilgungskosten für die ausgabewirksamen Ent- scheidungen anfallen, die außerhalb des laufenden Haushaltes in 2010 beschlossen worden sind. Dies gilt für Beschlüsse mit einem jeweiligen Finanzvolumen von mehr als 100.000 €. Vorlagen-Nr.: V/0656/2010 Auskunft erteilt: Herr Reinkemeier Ruf: 492 20 00 E-Mail: Reinkemeier@stadt-muenster.de Datum: 30.08.2010 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0656/2010 Dazu wird seitens der Verwaltung ausgeführt, dass die Kenntnis aller wichtigen Kostengrößen für Investitionsentscheidungen einschl. des Zinsaufwandes wichtig ist. Ebenso sollten auch die Fol- gewirkungen bezügl. der Tilgungen in der Finanzplanung bekannt sein. Bereits heute wird über den durchschnittlichen Zinssatz aller Kredite eine Aussage im jeweiligen Schuldenbericht getrof- fen. Im Jahre 2009 betrug der durchschnittliche Zinssatz 3,75 %. Ferner sind in den jeweiligen Haushaltsplänen und den Jahresrechnungen Angaben zu den Zinsausgaben sowie den Tilgungs- leistungen ausgewiesen, so dass im Hinblick auf die zu treffenden Entscheidungen Auswirkungen auf den Haushalt sowie die mittelfristige Finanzplanung möglich sind. Die Tilgungsrate beträgt bei 35jähriger Kredit-Laufzeit rd. 3,0 %. Eine noch tiefer gehende möglichst einzelfallbezogene Ausweisung von Zinskosten und Tilgungs- raten ist aber aus mehreren Gründen nicht möglich bzw. wirtschaftlich nicht sinnvoll: 1. Die Gemeindeordnung sieht keinen Einzelnachweis von Krediten bezogen auf einzelne Inves- titionen vor, stattdessen gilt das Gesamtdeckungsprinzip. Dies führt dazu, dass unter Zins- und Liquiditätsgesichtspunkten keine maßnahmenbezogenen Einzelkredite aufgenommen werden 2. Selbst wenn Kredite (eher große Summen) mit den jeweiligen Zinskonditionen „theoretisch“ aufgeteilt und Teilbetragssummen einzelnen Investitionen zugerechnet würden, lassen sich keine fixen Zinskonditionen p.a. ermitteln, da gerade im aktiven Zi nsmanagement im Zeitab- lauf des Kredits, die „Konditionen“ durch unterschiedlichste derivative Instrumente (Caps, Floors, differente Laufzeiten der Derivate während der Laufzeit des Basiskredits etc.) bewirt- schaftet werden. Ferner wurden mit Beginn des passiven Zinsmanagements anfänglich viele kleine Einzelkredite in größere Kreditsummen mit bessern Konditionen umgeschichtet. 3. Sowohl eine Aufteilung von „großen“ Kredittranchen in „theoretische“ Einzelkredite als auch eine „tatsächliche“ Aufteilung (d.h. statt großer Kredittranchen viele kleine Kredite) führt, zu erheblichem Mehraufwand von Verwaltungsarbeit (mehr Personalaufwand, mehr DV-Aufwand, mehr Koordinationsaufwand mit den Banken ohne wirtschaftlich bessere Ergebnisse) für die weder DV-Ressourcen noch Personalressourcen vorhanden sind. Mit bestehendem Aufga- benprofil und gleicher Sach- und Personalausstattung ist dies z. Z. nicht leistbar. Es war aber auch gerade das Ziel eines aktiven Zins-, Liquiditäts- und Schuldenmanagement, Sachauf- wand, Personal und Zeit möglichst effizient und wirkungsorientiert einzusetzen. 4. Im Rahmen des Zins- und Liquiditätsmanagements ist zwar eine eindeutige Zurechnung von Liquiditätssummen und Zinssummen auf die bete iligten Partner im Cash-Pool-System mög- lich, da der Cash-Pool nicht nur aus Liquiditätsüberschüssen bzw. Unterdeckungen der Stadt als Kernhaushalt bedient wird, sondern auch durch die jeweiligen Liquiditätsüberschüsse bzw. -kreditbedarfe der beteiligten Beteiligungsunternehmen. Erst aus der Disposition aller Liquidi- tätsströme wird dann disponiert, ob die benötigten Gelder im kurzfristigen oder langfristigen Markt aufgenommen werden. Ausgehend von der Intention des FDP-Antrages, den Entscheidungsträgern und auch der Bürger- schaft die monetären Konsequenzen von Investitionen in ihrer gesamten Tragweite zu verdeutli- chen, schlägt die Verwaltung eine modellhafte Berechnung und Ausweisung des Zins- und Til- gungskosten auf der Basis der o. g. Durchschnittswerte vor. Die Verwaltung geht davon aus, dass mit dieser Vorlage der o.g. Antrag der FDP-Fraktion erledigt ist. I.V. gez. Bickeböller Stadtkämmerin - 3 - V/0656/2010
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Geringhoffstraße 48
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0656/2010
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 30.08.2010
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37