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V/0656/2010

Antrag der FDP-Fraktion Nr. A-R/0058/2010

Vorlagen 30.08.2010

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Nächste Beratung: Hauptausschuss, Sitzung am 29.09.2010, TOP 2.3

656_10_Anlage

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Beschlussvorlage

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656_10_Anlage

1829 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0058/2010 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
F DP - RATSFRAKTION  MÜNSTER – DIE LIBERALEN  
Die FDP  - Fraktion im Internet: http://www.fdp-ms.de Email: fraktion@fdp-ms.de 
FDP - Ratsfraktion 
 Geringhoffstraße 48 
 48163 Münster 
 Tel.: 0251 - 987 30 60 
 Fax: 0251 - 987 30 61 
 Email: fraktion@fdp-ms.de 
 
 
 
 
Münster, 28.06.2010 
 
 
 
Antrag 
 
 
Volle Kostenkontrolle -  
Zins- und Tilgungsbelastungen  
ebenfalls ausweisen 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, zukünftig in den Vo rlagen neben den Kosten und direkten 
Folgekosten einer Entscheidung (Punkt II. des Besch lussvorschlags) auf Basis der jeweils 
aktuellen Kreditkonditionen auch die jährlich anfal lenden Zins- und Tilgungskosten 
ausgabewirksamer Entscheidungen auszuweisen.  
 
Die Verwaltung wird daneben auch beauftragt, den zu ständigen Gremien zum Haushalt 
2011 nachträglich zu berichten, welche jährlich anf allenden Zins- und Tilgungskosten für 
die ausgabewirksamen Entscheidungen anfallen, die außerhalb des laufenden Haushaltes 
in 2010 beschlossenen worden sind. Dies gilt für Be schlüsse mit einem jeweiligen 
Finanzvolumen von mehr als 100.000 Euro. 
 
 
Begründung: 
 
Jede ausgabenwirksame Entscheidung wird noch auf la nge Zeit kreditfinanziert sein – 
nicht selten mit 20 bis 30 Jahren Laufzeit - und en tsprechende Zinskosten nach sich 
ziehen. Zur sachgemäßen Beurteilung der (Folge-) Ko sten müssen daher auch die durch 
die Entscheidung ausgelösten Zinszahlungen ausgewie sen werden. Auch die jährliche 
Tilgungsrate muss bekannt sein, um die Auswirkungen auf den aktuellen Haushalt und die 
mittelfristige Finanzplanung in die Entscheidungsfindung einzubeziehen. 
gez. 
Carola Möllemann-Appelhoff Hans Varnhagen 
Jürgen Reuter Dr. Karin Obst 
Sebastian Steinzen Gisela Geschkewitz 
Jens Lenski

Beschlussvorlage

5745 Zeichen

V/0656/2010 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Antrag der FDP-Fraktion Nr. A-R/0058/2010 
"Volle Kostenkontrolle - Zins- und Tilgungsbelastungen ebenfalls ausweisen" 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.09.2010 Hauptausschuss Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
1. Im Hinblick auf den Anspruch einer voll en Kostenkontrolle nimmt der Hauptausschuss zur 
Kenntnis, dass zz. bei kreditfinanzierten Invest itionen durchschnittlich mit einem Zinssatz von 
3,75 % sowie einem Tilgungssatz von 3,0 % gerechnet werden kann. Auf der Basis dieser Er-
fahrungswerte wird die Verwaltung künftig bei Investitionsentscheidungen modellhaft die Zins- 
und Tilgungsbelastungen ausweisen. 
 
2. Die Verwaltung wird den zuständigen Gremien zum Haushalt 2011 nachträglich einen Bericht 
über die außerhalb des Haushalts 2010 beschlossenen ausgabewirksamen Entscheidungen 
sowie über die dafür anfallenden Zins- und Tilgungskosten vorlegen. 
 
3. Der o.g. Antrag der FDP-Fraktion ist damit erledigt. 
 
 
 
Begründung: 
 
Mit dem in der Anlage beigefügten Ratsantrag Nr. A-R/0058/2010 der FDP-Ratsfraktion „Volle 
Kostenkontrolle – Zins- und Tilgungsbelastungen ebenfalls ausweisen“ sollen zukünftig neben den 
Kosten und direkten Folgekosten einer Entscheidung auf Basis der jeweils aktuellen Kreditkonditi-
onen auch die jährlich anfallenden Zins- und Tilgungskosten ausgabewirksamer Entscheidungen 
ausgewiesen werden.  
 
Ferner wird die Verwaltung beauftragt, den zuständigen Gremien zum Haushalt 2011 nachträglich 
zu berichten, welche jährlich anfallenden Zins- und Tilgungskosten für die ausgabewirksamen Ent-
scheidungen anfallen, die außerhalb des laufenden Haushaltes in 2010 beschlossen worden sind. 
Dies gilt für Beschlüsse mit einem jeweiligen Finanzvolumen von mehr als 100.000 €. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0656/2010 
Auskunft erteilt: 
Herr Reinkemeier 
Ruf: 
492 20 00 
E-Mail: 
Reinkemeier@stadt-muenster.de  
Datum: 
30.08.2010 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0656/2010 
Dazu wird seitens der Verwaltung ausgeführt, dass die Kenntnis aller wichtigen Kostengrößen für 
Investitionsentscheidungen einschl. des Zinsaufwandes  wichtig ist. Ebenso sollten auch die Fol-
gewirkungen bezügl. der Tilgungen  in der Finanzplanung bekannt sein. Bereits heute wird über 
den durchschnittlichen Zinssatz aller Kredite eine Aussage im jeweiligen Schuldenbericht getrof-
fen. Im Jahre 2009 betrug der durchschnittliche Zinssatz 3,75 %.  Ferner sind in den jeweiligen 
Haushaltsplänen und den Jahresrechnungen Angaben zu den Zinsausgaben sowie den Tilgungs-
leistungen ausgewiesen, so dass im Hinblick auf die zu treffenden Entscheidungen Auswirkungen 
auf den Haushalt sowie die mittelfristige Finanzplanung möglich sind. Die Tilgungsrate beträgt bei 
35jähriger Kredit-Laufzeit rd. 3,0 %.
  
 
Eine noch tiefer gehende möglichst einzelfallbezogene Ausweisung
 von Zinskosten und Tilgungs-
raten ist aber aus mehreren Gründen nicht möglich bzw. wirtschaftlich nicht sinnvoll: 
 
1. Die Gemeindeordnung sieht keinen Einzelnachweis von Krediten bezogen auf einzelne Inves-
titionen vor, stattdessen gilt das Gesamtdeckungsprinzip. Dies führt dazu, dass unter Zins- 
und Liquiditätsgesichtspunkten keine maßnahmenbezogenen Einzelkredite aufgenommen 
werden 
 
2. Selbst wenn Kredite (eher große Summen) mit den jeweiligen Zinskonditionen „theoretisch“ 
aufgeteilt und Teilbetragssummen einzelnen Investitionen zugerechnet würden, lassen sich 
keine fixen Zinskonditionen p.a. ermitteln, da gerade im aktiven Zi nsmanagement im Zeitab-
lauf des Kredits, die „Konditionen“ durch unterschiedlichste derivative Instrumente (Caps, 
Floors, differente Laufzeiten der Derivate während der Laufzeit des Basiskredits etc.) bewirt-
schaftet werden. Ferner wurden mit Beginn des passiven Zinsmanagements anfänglich viele 
kleine Einzelkredite in größere Kreditsummen mit bessern Konditionen umgeschichtet. 
 
3. Sowohl eine Aufteilung von „großen“ Kredittranchen in „theoretische“ Einzelkredite als auch 
eine „tatsächliche“ Aufteilung (d.h. statt großer Kredittranchen viele kleine Kredite) führt, zu 
erheblichem Mehraufwand von Verwaltungsarbeit (mehr Personalaufwand, mehr DV-Aufwand, 
mehr Koordinationsaufwand mit den Banken ohne wirtschaftlich bessere Ergebnisse) für die 
weder DV-Ressourcen noch Personalressourcen vorhanden sind. Mit bestehendem Aufga-
benprofil und gleicher Sach- und Personalausstattung ist dies z. Z. nicht leistbar. Es war aber 
auch gerade das Ziel eines aktiven Zins-, Liquiditäts- und Schuldenmanagement, Sachauf-
wand, Personal und Zeit möglichst effizient und wirkungsorientiert einzusetzen. 
 
4. Im Rahmen des Zins- und Liquiditätsmanagements ist zwar eine eindeutige Zurechnung von 
Liquiditätssummen und Zinssummen auf die bete iligten Partner im Cash-Pool-System mög-
lich, da der Cash-Pool nicht nur aus Liquiditätsüberschüssen bzw. Unterdeckungen der Stadt 
als Kernhaushalt bedient wird, sondern auch durch die jeweiligen Liquiditätsüberschüsse bzw. 
-kreditbedarfe der beteiligten Beteiligungsunternehmen. Erst aus der Disposition aller Liquidi-
tätsströme wird dann disponiert, ob die benötigten Gelder im kurzfristigen oder langfristigen 
Markt aufgenommen werden. 
 
Ausgehend von der Intention des FDP-Antrages, den Entscheidungsträgern und auch der Bürger-
schaft die monetären Konsequenzen von Investitionen in ihrer gesamten Tragweite zu verdeutli-
chen, schlägt die Verwaltung eine modellhafte Berechnung und Ausweisung des Zins- und Til-
gungskosten auf der Basis der o. g. Durchschnittswerte vor. 
 
Die Verwaltung geht davon aus, dass mit dieser Vorlage der o.g. Antrag der FDP-Fraktion erledigt 
ist. 
 
I.V. 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

- 3 - 
V/0656/2010

Beratungsverlauf (1)

29.09.2010 Hauptausschuss
TOP 2.3 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Geringhoffstraße 48

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0656/2010
Typ
Vorlagen
Datum
30.08.2010
Erstellt
06.10.2020 14:37