1302/2026
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der BSW-Gruppe aus der Sitzung des Ausschusses Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren vom 23.04.2026 (AN0622/2026) betreffend „Verhinderung von Obdachlosigkeit: Einfachhotels und Belegrechtswohnungen"
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Anlage 1: Beantwortung von Nachfragen der BSW-Gruppe zu 1302/2026
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Anlage 1 zu 1302/2026 Beantwortungen von Anfragen zu Vorlage 1302/2026 „Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der BSW-Gruppe aus der Sitzung des Ausschusses Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren vom 23.04.2026 (AN0622/2026) betreffend „Verhinderung von Obdachlosigkeit: Einfachhotels und Belegrechtswohnungen" Die BSW-Gruppe im Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren reicht am 05.05.2026 zu der o.g. Beantwortung folgende Fachfragen ein: Frage 1: Wie hoch sind die monatlichen Kosten für die Übernahme von Mietschulden durch die Fachstelle Wohnen, um Wohnungslosigkeit zu verhindern? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Durchschnittlich fallen im Monat 239.475 € an Kosten für die Mietrückstandsübernahmen inklusive der Gerichtskosten, Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtsvollzieher und Jahresnebenkostenabrechnungen u.a. an. Frage 2: Wie oft pro Monat tritt die Fachstelle Wohnen selbst in Verhandlungen mit Vermietern, um Wohnungslosigkeit zu verhindern? Die Verwaltung antwortet wie folgt: Das Team der Prävention hat monatlich zwischen 230 bis 250 Kontakte zu Vermieter*innen.
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Dezernat, Dienststelle V/50/507 Vorlagen-Nummer 04.05.2026 1302/2026 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 05.05.2026 Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der BSW-Gruppe aus der Sitzung des Ausschusses Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren vom 23.04.2026 (AN0622/2026) betreffend „Verhinderung von Obdachlosigkeit: Einfachhotels und Belegrechtswohnungen" Die schriftliche Anfrage der BSW-Gruppe beantwortet die Verwaltung wie folgt: Frage 1: Auf wie viele Hotelzimmer hat die Stadt Köln durch Verträge mit den Eigentü- mern Zugriff? Mit wie vielen einzelnen Eigentümern unterhält die Stadt hierfür Ver- träge? Die Fachstelle Wohnen der Abteilung für Wohnungsnotfälle des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren verfügt aktuell über 1.960 Betten in rund 63 gewerblichen Beherbergungsbetrie- ben. Solche Einfachhotels werden allerdings auch teilweise vom Amt für Wohnungswesen und vom Amt für Kinder, Jugend und Familie genutzt. Frage 2: Wie viele solcher Hotelzimmer sind derzeit belegt? Die zur Verfügung stehenden Betten sind dauerhaft zu mindestens 85 % belegt. Frage 3: Welche Kosten fallen für die Belegung monatlich an? Wie haben sich diese Kosten in den letzten fünf Jahren entwickelt? Die aktuelle Höhe der monatlichen Aufwendungen für die Belegung in den Hotels beträgt der- zeit rund 2.400.000 €. Die Ausgaben der Fachstelle Wohnen für die ordnungsrechtliche Notunterbringung in gewerb- lichen Beherbergungsbetrieben betrugen im Jahr 2021 insgesamt 16.104.398,81 €, damit durchschnittlich 1.342.033,23 € monatlich; Jahr 2022 insgesamt 19.996.532,00 €, damit durchschnittlich 1.666.377,67 € monatlich; Jahr 2023 insgesamt 23.837.882,02 €, damit durchschnittlich 1.986.490,17 € monatlich; Jahr 2024 insgesamt 26.095.750,70 €, damit durchschnittlich 2.174.645,89 € monatlich; Jahr 2025 insgesamt 28.370.545,00 €, damit durchschnittlich 2.364.212,08 € monatlich. Der finanzielle Aufwand für die Versorgung in den Einfachhotels ist in den letzten 5 Jahren um rund 76 % gestiegen. Frage 4: Bezahlt die Stadt Köln Entgelte für die Freihaltung aktuell nicht genutzter Ho- telzimmer? Falls ja, wie hoch sind hierfür die monatlichen Kosten? Wie haben sich 2 diese Kosten in den letzten fünf Jahren entwickelt? Für nicht genutzte/ freie Betten, der durch die Fachstelle Wohnen genutzten Beherbergungs- betrieben, fallen für die Stadt Köln keine Kosten an. Die Tagessätze werden nur für tatsächlich stattgefundene Übernachtungen erbracht. Frage 5: Wie viele Mitarbeitende der Stadt Köln (Vollzeitäquivalente) sind in der Verwal- tung und Koordination der Einfachhotels beschäftigt? Zuständig für die ordnungsrechtliche Unterbringung von wohnungslosen Kölner*innen ist in der Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren das Team Akutunterbrin- gung, bestehend aus 15 Vollzeitäquivalenten. Frage 6: Die Stadt Köln verfügt über ca. 10.000 Belegungsrechte für Wohnungen, die mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden. Inwieweit und unter welchen Voraussetzun- gen kann die Stadt Köln im Bedarfsfall diese Belegungsrechte nutzen für die Versor- gung von Wohnungsnotfällen? Die Fachstelle Wohnen hat Belegrechtsverträge über einen Bestand von rund 10.000 Beleg- rechtswohnungen, die weit überwiegend vermietet sind. Freiwerdende Wohnungen können mit wohnungslos gewordenen Einzelpersonen, Paaren oder Familien neu belegt werden. Die Belegung erfolgt über ein abgestimmtes Verfahren mit den Wohnungsgesellschaften. Wer aus der Gruppe der der Bewerber*innen von der Wohnungsgesellschaft einen Mietvertrag ange- boten bekommt, entscheidet diese selbst. Die Stadt Köln unterbreitet passgenaue Vorschläge aus dem Bestand der wohnungslosen Kölner*innen. Im Jahr 2025 ist das z.B. bei 477 freige- wordenen Wohnungen gelungen und es konnten dadurch 1.049 Personen wieder mit Wohn- raum versorgt werden. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1302/2026
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 12.06.2026
- Erstellt
- 30.04.2026 13:26