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1302/2026

Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der BSW-Gruppe aus der Sitzung des Ausschusses Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren vom 23.04.2026 (AN0622/2026) betreffend „Verhinderung von Obdachlosigkeit: Einfachhotels und Belegrechtswohnungen"

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 12.06.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 11.06.2026

Anlage 1: Beantwortung von Nachfragen der BSW-Gruppe zu 1302/2026

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Anlage 1: Beantwortung von Nachfragen der BSW-Gruppe zu 1302/2026

1138 Zeichen

Anlage 1 zu 1302/2026 
Beantwortungen von Anfragen zu Vorlage 1302/2026  
„Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der BSW-Gruppe aus der Sitzung 
des Ausschusses Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren vom 
23.04.2026 (AN0622/2026) betreffend „Verhinderung von Obdachlosigkeit: 
Einfachhotels und Belegrechtswohnungen"  
 
Die BSW-Gruppe im Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 
reicht am 05.05.2026 zu der o.g. Beantwortung folgende Fachfragen ein: 
 
Frage 1: Wie hoch sind die monatlichen Kosten für die Übernahme von Mietschulden 
durch die Fachstelle Wohnen, um Wohnungslosigkeit zu verhindern?  
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
Durchschnittlich fallen im Monat 239.475 € an Kosten für die 
Mietrückstandsübernahmen inklusive der Gerichtskosten, Rechtsanwaltsgebühren, 
Gerichtsvollzieher und Jahresnebenkostenabrechnungen u.a. an. 
 
 
Frage 2: Wie oft pro Monat tritt die Fachstelle Wohnen selbst in Verhandlungen mit 
Vermietern, um Wohnungslosigkeit zu verhindern? 
 
Die Verwaltung antwortet wie folgt: 
Das Team der Prävention hat monatlich zwischen 230 bis 250 Kontakte zu 
Vermieter*innen.

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

4035 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
V/50/507 
 
Vorlagen-Nummer 04.05.2026 
 1302/2026 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 05.05.2026 
 
Beantwortung einer schriftlichen Anfrage der BSW-Gruppe aus der Sitzung des 
Ausschusses Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren vom 23.04.2026 
(AN0622/2026) betreffend „Verhinderung von Obdachlosigkeit: Einfachhotels und 
Belegrechtswohnungen" 
Die schriftliche Anfrage der BSW-Gruppe beantwortet die Verwaltung wie folgt: 
 
Frage 1: Auf wie viele Hotelzimmer hat die Stadt Köln durch Verträge mit den Eigentü-
mern Zugriff? Mit wie vielen einzelnen Eigentümern unterhält die Stadt hierfür Ver-
träge?  
 
Die Fachstelle Wohnen der Abteilung für Wohnungsnotfälle des Amtes für Soziales, Arbeit 
und Senioren verfügt aktuell über 1.960 Betten in rund 63 gewerblichen Beherbergungsbetrie-
ben. Solche Einfachhotels werden allerdings auch teilweise vom Amt für Wohnungswesen 
und vom Amt für Kinder, Jugend und Familie genutzt. 
 
Frage 2: Wie viele solcher Hotelzimmer sind derzeit belegt?  
 
Die zur Verfügung stehenden Betten sind dauerhaft zu mindestens 85 % belegt. 
 
Frage 3: Welche Kosten fallen für die Belegung monatlich an? Wie haben sich diese 
Kosten in den letzten fünf Jahren entwickelt? 
 
Die aktuelle Höhe der monatlichen Aufwendungen für die Belegung in den Hotels beträgt der-
zeit rund 2.400.000 €. 
 
Die Ausgaben der Fachstelle Wohnen für die ordnungsrechtliche Notunterbringung in gewerb-
lichen Beherbergungsbetrieben betrugen im 
 
Jahr 2021 insgesamt 16.104.398,81 €, damit durchschnittlich 1.342.033,23 € monatlich; 
Jahr 2022 insgesamt 19.996.532,00 €, damit durchschnittlich 1.666.377,67 € monatlich; 
Jahr 2023 insgesamt 23.837.882,02 €, damit durchschnittlich 1.986.490,17 € monatlich; 
Jahr 2024 insgesamt 26.095.750,70 €, damit durchschnittlich 2.174.645,89 € monatlich; 
Jahr 2025 insgesamt 28.370.545,00 €, damit durchschnittlich 2.364.212,08 € monatlich. 
 
Der finanzielle Aufwand für die Versorgung in den Einfachhotels ist in den letzten 5 Jahren um 
rund 76 % gestiegen. 
 
Frage 4: Bezahlt die Stadt Köln Entgelte für die Freihaltung aktuell nicht genutzter Ho-
telzimmer? Falls ja, wie hoch sind hierfür die monatlichen Kosten? Wie haben sich

2 
 
diese Kosten in den letzten fünf Jahren entwickelt? 
 
Für nicht genutzte/ freie Betten, der durch die Fachstelle Wohnen genutzten Beherbergungs-
betrieben, fallen für die Stadt Köln keine Kosten an. Die Tagessätze werden nur für tatsächlich 
stattgefundene Übernachtungen erbracht. 
 
 
 
Frage 5: Wie viele Mitarbeitende der Stadt Köln (Vollzeitäquivalente) sind in der Verwal-
tung und Koordination der Einfachhotels beschäftigt? 
  
Zuständig für die ordnungsrechtliche Unterbringung von wohnungslosen Kölner*innen ist in 
der Fachstelle Wohnen des Amtes für Soziales, Arbeit und Senioren das Team Akutunterbrin-
gung, bestehend aus 15 Vollzeitäquivalenten. 
 
Frage 6: Die Stadt Köln verfügt über ca. 10.000 Belegungsrechte für Wohnungen, die 
mit öffentlichen Mitteln gefördert wurden. Inwieweit und unter welchen Voraussetzun-
gen kann die Stadt Köln im Bedarfsfall diese Belegungsrechte nutzen für die Versor-
gung von Wohnungsnotfällen? 
 
Die Fachstelle Wohnen hat Belegrechtsverträge über einen Bestand von rund 10.000 Beleg-
rechtswohnungen, die weit überwiegend vermietet sind. Freiwerdende Wohnungen können 
mit wohnungslos gewordenen Einzelpersonen, Paaren oder Familien neu belegt werden. Die 
Belegung erfolgt über ein abgestimmtes Verfahren mit den Wohnungsgesellschaften. Wer aus 
der Gruppe der der Bewerber*innen von der Wohnungsgesellschaft einen Mietvertrag ange-
boten bekommt, entscheidet diese selbst. Die Stadt Köln unterbreitet passgenaue Vorschläge 
aus dem Bestand der wohnungslosen Kölner*innen. Im Jahr 2025 ist das z.B. bei 477 freige-
wordenen Wohnungen gelungen und es konnten dadurch 1.049 Personen wieder mit Wohn-
raum versorgt werden.  
 
 
 
Gez. Dr. Rau

Beratungsverlauf (1)

11.06.2026 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1302/2026
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
12.06.2026
Erstellt
30.04.2026 13:26