V/0407/2016/1
65. Änderung FNP - Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung
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Beschlussvorlage
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V/0407/2016/1 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung Betrifft 65. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster zur Darstellung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen - Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4 a (3) BauGB - Beratungsfolge 29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 29.06.2016 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf f ür die 65. Änderung des Flächennutzungsplanes ohne die Zonen 4a (4a 1 und 4a 2) „Coerdheide/Kanal“ und 13d „AK MS-Süd“ erneut offen zu legen (vgl. Anlage). 2. Möglichkeiten zur Beschleunigung der erneuten Offenlegung während der Sommerferien und zur Begrenzung des Umfangs der Offenlage sind zu nutzen. II. Finanzielle Auswirkungen: Durch die Beschlüsse zu den Beschlusspunkten 1. – 2. der Sachentscheidung dieser Ergänzungsvorlage entstehen der Stadt keine finanziellen Auswirkungen. Begründung: Der AUKB h at am 14.06.2016 einen von der Ursprungsvorlage V/0407/2016 abweichenden Beschluss als Empfehlung an den Rat gefasst. Diesen Beschluss haben der ASSVW am 16.06.2016 sowie die BV West am selben Tag und die BV Südost am 21.06.2016 (beide Bezirksvertretungen sind räumlich nicht betroffen) bestätigt. Der Beschluss ersetzt die Beschlusspunkte der Ursprungsvorlage. Vorlagen-Nr.: V/0407/2016/1 Auskunft erteilt: Herr Bartmann Herr Franke Herr Krause-Kämereit Ruf: 492 61 15 492 61 10 492 61 11 E-Mail: Bartmann@stadt-muenster.de FrankeGerd@stadt-muenster.de Krause-Kaemereit@stadt-muenster.de Datum: 22.06.2016 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0407/2016/1 Die Beschlussempfehlung wird mit der vorliegenden 1. Ergänzungsvorlage inhaltlich au fgegriffen. Aus Rechtssicherheitsgründen wird aber auf den 1. Be schlusspunkt des geä nderten Beschlusses aus AUKB und ASSVW verzichtet. Dieser Beschlusspunkt hatte zum Inhalt, bestimmten Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zu folgen. Da mit der vorliegenden E1 -Vorlage je doch noch keine generelle Abwägung aller bislang eingegangenen Ste llungnahmen vorgesehen ist (im Gegensatz zum ursprünglichen Beschlussvorschlag der Vorl age V/0407/2016), sollten auch nicht einzelne Stellungnahmen/Inhalte vorgezogen separat abg ewogen werden, sondern am Ende des gesamten Verfahrens im Rahmen des abschließenden B eschlusses des Rates über die 65. FNP -Änderung. Hinzu kommt, dass die Beschlusspunkte 1.1 und 1.3 formal nicht wortwörtlich einzelnen Beschlusspunkten aus der Ursprungsvorlage entsprechen. Auf die von AUKB und ASSVW beschlossenen Beschlusspunkte 1.1 bis 1.3 kommt es im Ergebnis aber auch nicht an, maßgeblich ist allein der 2. Beschlusspunkt des geänderten Beschlusses von AUKB und ASSVW (1. Beschlusspunkt dieser Ergänzungsvorlage), mi t dem ein derartig geänderter Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf erneut öffentlich ausgelegt werden soll. Die Abwägung sämtlicher Stellungnahmen aus allen Beteiligung sschritten erfolgt dann nach erneuter öffentlicher Auslegung mit dem abschließenden Beschluss zu dieser 65. Flächennutzungsplanänderung. Im Übrigen ist auch der Antragspunkt 1. des Antrages A -R/0021/2016 der DIE LINKE. Rat sfraktion Münster an den Rat mit dieser Vorlage erledigt. Zu 1.: Im Rahmen einer Artenschutzprüfung Stufe I sowie insbesondere einer FFH-Verträglichkeitsprüfung wurde (u.a. bezogen auf die im Entwurf dargestellte Konzentrat ionszone 4a „Coerheide / Kanal“) ermittelt, ob und in welchem Umfang ggf. Konflikte zwischen dem Arten- bzw. Habitatschutz und der potenziellen Windenergienutzung bestehen. Im Ergebnis sind nach prognostischer Abschätzung des Sachverständigen-Gutachters voraussichtlich für keine der im Entwurf der 65. FNP -Änderung dargestellten Windkonzentrationszonen unüberwindbare Konflikte in Bezug auf den Arten - und Habitatschutz festzustellen, eine Ausweisung als Windkonzentrat ionszone auf FNP -Ebene käme damit in allen Fällen – so auch bezogen auf die Windkonzentrationszone 4a „Coerheide / Kanal“ – grundsätzlich in Betracht. Trotz dieser grundsätzlich möglichen Darstellbarkeit der Konzentrationszone 4a „Coerheide / Kanal“ aufgrund der Ergebnisse der ASP 1 und der FFH -Prüfung soll diese aus Vorsorge - und Entwicklungsgesichtspunkten in Bezug auf das FFH -Gebiet Rieselfelder auch unter Berücksichtigung des „Helgolände r Papiers“ und eines damit verbundenen größeren Abstandes nicht dargestellt werden. Die Konzentrationszone 4a ist die einzige, die im Abstandsbereich von 1.200 m um das Vogelschutzgebiet Rieselfelder liegt. Weitere Änderungen ergeben sich diesbezüglich insofern nicht. Die Konzentrationszone 13d „Autobahnkreuz Münster -Süd“ ist die einzige Zone, die in einem Landschaftsschutzgebiet liegt. Mit Herausnahme dieser Zone aus dem Entwurf zur 65. FNP - Änderung wird damit der Grundsatz, Windenergieanlagen in der S tadt Münster nicht in Landschaftsschutzgebieten aufzustellen, ohne Ausnahme im Rahmen des vorliegenden Plankonzepts weiterverfolgt. Landschaftsschutzgebiete werden damit auch in den Bereichen, in denen eine Befreiung vom dort geltenden Bauverbot durch die Untere Landschaftsbehörde für möglich gehalten wurde, grundsät zlich zum Ausschlusskriterium. Bezogen auf diese Bereiche handelt es sich dabei um ein sogenan ntes „weiches“ Tabukriterium, welches der Rat im Rahmen einer Abwägungsentscheidung festlegen kann. Die Änderung des Entwurfes zur 65. Änderung des Flächennutzungsplanes erfordert gem. § 4a (3) - 3 - V/0407/2016/1 BauGB eine erneute öffentliche Auslegung. Dies führt zu einem Zeitverzug in Bezug auf das Inkrafttreten der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes. Da sich na ch dem abschließenden Beschluss des Rates über die 65. FNP -Änderung noch die Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Bezirksregierung Münster anschließt, worüber diese binnen drei Monaten zu entscheiden hat, kann dies aufgrund des enge n Zeitrahmens bedeuten, dass immissionsschutzrechtliche Einzel-Genehmigungen zur Errichtung von Windenergieanlagen ggf. in 2016 nicht mehr erteilt werden können. Zu 2.: Um den Zeitverzug durch die erneute öffentliche Auslegung möglichst gering zu halte n, soll diese – entgegen sonstiger Gepflogenheit – während der bevorstehenden Sommerferien stattfinden. Im Übrigen empfiehlt die Verwaltung aus Rechtssicherheitsgründen eine im Hinblick auf die Dauer (1 Monat) und den Kreis der Beteiligten offene Auslegung durchzuführen und lediglich die abzugebenden Stellungnahmen (gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB) auf die geänderten Inhalte zu beschränken. Alle Bezirksvertretungen sind im Rahmen der Beratung zur Vorlage V/0407/2016 beteiligt worden. Die erneute öffentliche Auslegung bezieht sich räumlich allerdings nur auf die bisher im Entwurf dargestellten Konzentrationszonen 4a (Stadtbezirk Ost) und 13d (Stad tbezirk Hiltrup). Demnach wurden die Bezirksvertretungen in den Stadtbezirken Mitte, West, Nord und Südost auf Gru ndlage der Vorlage V/0407/2016 zum abschließenden Beschluss hinreichend beteiligt. Durch die erneute öffentliche Auslegung ändern sich die Inhalte zur Abwägung in diesen vier Stadtbezirken nicht mehr. Insofern ist eine erneute Beteiligung der Bezirksvertre tungen zur Beratung der abschließenden Vorlage (voraussichtliche Beratungskette im September 2016, s.u.) zum abschließenden B eschluss über die 65. FNP-Änderung nicht mehr erforderlich. Aufgrund des frühen Sitzungstermins der Bezirksvertretung Hiltrup am 01.09.2016 und des erforderlichen zeitlichen Vorlaufs zur Prüfung und Bearbeitung der eingehenden Stellun gnahmen aus der erneuten öffentlichen Auslegung, der Erstellung und dem Versand der neu zu erstellenden Beschlussvorlage an den Rat kann diese Sitzung keinesfalls erreicht werden. Zur Beschleunigung des Verfahrens wird daher empfohlen, dass am 22.09.2016 eine gemeinsame Sitzung des ASSVW mit der BV Hiltrup und der BV Ost zu dieser Vorlage durchgeführt wird. Entsprechende Vorgespräche mit dem Bezirksbürge rmeister/der B ezirksbürgermeisterin sind erfolgt. Unter der Voraussetzung, dass durch die erneute öffentliche Auslegung kein unerwartet hoher Prüfaufwand in Bezug auf die eingehenden Ste llungnahmen entsteht oder die Fertigstellung der Vorlage aus anderen b isher nicht bekannten Gründen aufgehalten wird, könnte der Rat in seiner Sitzung am 28.09.2016 abschließend über die 65. Flächennutzungsplanänderung entscheiden. Stellungnahme zu weiteren abweichenden Beschlüssen der Bezirksvertretungen zur Vorlage V/0407/2016: BV Mitte: Die BV Mitte hat in ihrer Sitzung am 14.06.2016 die Vorlage ohne Beschlussfassung g eschoben. Eine erneute Anhörung der BV Mitte zum abschließenden Beschluss ist aus o.a. Gründen nicht erforderlich. BV Nord: Die BV Nord hat in ihre r Sitzung am 14.06.2016 die Vorlage V/0407/2016 mehrheitlich abg elehnt und beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, ein aktualisiertes Gutachten zur Aufstellung der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuholen, das auf den neue sten Erkenntnissen au ch hinsichtlich der Höhe und Lärmentwicklung der WEA aufbauen müsse. - 4 - V/0407/2016/1 Die Verwaltung empfiehlt, den Beschluss der BV Nord nicht aufzugreifen, da das Verfahren zur 65. Änderung des Flächennutzungsplans auf Basis dieses Beschlusses mit einem neuen Gutachten (allein zur intendierten Vergrößerung der Abstände zwischen Wohnnutzungen und Windkonzentrationszonen wäre allerdings ein neues Gutachten nicht erforde rlich) komplett neu aufgerollt werden müsste und mindestens die Verfahrensschritte zur öffentlichen Ausl egung erneut durchgeführt we rden müssten. Das Verfahren würde voraussichtlich nicht vor Mitte 2017 abgeschlossen werden können. Im Übrigen datiert die der Flächennutzungsplanänderung zugrunde liegende Potenzialflächenanalyse des Gutachterbüros enveco GmbH aus dem Jahr 2015 und ist im Rahmen der Beratung der Vorlage V/0017/2015 (Beschluss zur Einleitung der FNP -Änderung) nicht beanstandet worden. i. V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Geänderter Plan zur 65. Änderung des FNP (verkleinerte Darstellung)
V-0407-2016-1-Anlage-Plan
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Anlage zur Vorlage V/0407/2016/1 STADT Plan zur 65. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes 14. Niederort 13 1b #1. Sudhoff] as. ar 3. Sandrup] [9. Amelsbüren] Der Rat der Stadt Münster hatam 25.03.2015 gemaß [85 2 (1) u. 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur [Aufstellung dieser Änderung gefasst. Der Beschluss wurde im [Amtsblatt der Stadt Münster Nr.8 vom 02.04.2015 bekannt |gemacht. Dieser Anderungeplan nebst zugehöriger Begründung hat vom [09.02.2016 bis 09.03.2016 öffentlich ausgelegen (8 3 (2) BauGB) Dieser Anderungsplan ist durch den Rat der Stadt Münster am abschließend beschlossen worden (8 2 BauGB). Dieser Anderungsplan ist mit Verfügung vom [genehmigt worden ($ 6 in Verbindung mit $ 2 (4) BauGB). Dieser Anderungsplan ist mit der Bekanntmachung im Amtsblatt \der Stadt Münster Nr. vom wirksam geworden (86 (5) BaucB), Rechtsgrundlagen! # Baugeseizbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.082004 (BGBL. 1.2414), zuletzt geändert duch Artikel 6 des Gesetzes. vom 20.102015 (BGBL 15.1722) #_ Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.01.1000 (BGBl IS. 132), zuezi geändert durch Artikel 2 dos Gesetzes vor 11.06.2013 (BGBL 1.1548) Stand: Juni 2016 Maßstab 1:20.000. Bestetung: 612 Amt für / Stadtentwicklung | Stadtplanung Verkehrsplanung Legende: Stadtgrenze (etungesersch dor 68 Anderung m Ausnahme von Flächen, de gemäß 332 BAu00 unbepnterInennersen) or 330 61.08 (eiungsüwech N Bebangegaren) zu Bene an Bisherige Darstellung : Konzentrationszone für Windenergieanlagen (m Ausshussunung (Su.535Abs.8 a2 38.008; 88 Andenung aufgeben I Neue Darstellung : Konzentrationszone für Windenergieanlagen (mtAussehsuinung Su 535Aba 8501. 30) Gprsgese Dun baren Daunen ae ergehen Sanzker De Face Farterseung nt aussehen er esteren Lesben Winnie Andennawreiarenı 2. Häger] 2b, 7 De Bazochrungen un Nuermoreungen denn ausschlich dor Ürerchedng dervrsennienen Konzerrteneronen wand es Andennoniereren,
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben
Zur SitzungOrte (3)
- Coerheide
- Niederort 13
- Sudhoff
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Details
- Aktenzeichen
- V/0407/2016/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 22.06.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37