Mandari Insight

V/0407/2016/1

65. Änderung FNP - Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung

Vorlagen 22.06.2016

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.06.2016, TOP 50.1

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

V-0407-2016-1-Anlage-Plan

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

10321 Zeichen

V/0407/2016/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
65. Änderung des Flächennutzungsplans der Stadt Münster zur Darstellung von 
Konzentrationszonen für Windenergieanlagen 
- Beschluss zur erneuten öffentlichen Auslegung gem. § 4 a (3) BauGB - 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 
29.06.2016 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag:  
I. Sachentscheidung:  
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt, den Entwurf f ür die 65. Änderung des 
Flächennutzungsplanes ohne die Zonen 4a (4a 1 und 4a 2) „Coerdheide/Kanal“ und 13d 
„AK MS-Süd“ erneut offen zu legen (vgl. Anlage).  
 
2. Möglichkeiten zur Beschleunigung der erneuten Offenlegung während der Sommerferien 
und zur Begrenzung des Umfangs der Offenlage sind zu nutzen.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen:  
 
Durch die Beschlüsse zu den Beschlusspunkten 1. – 2. der Sachentscheidung dieser 
Ergänzungsvorlage entstehen der Stadt keine finanziellen Auswirkungen.  
 
 
Begründung: 
 
Der AUKB h at am 14.06.2016 einen von der Ursprungsvorlage V/0407/2016 abweichenden 
Beschluss als Empfehlung an den Rat gefasst. Diesen Beschluss haben der ASSVW am 
16.06.2016 sowie die BV West am selben Tag und die BV Südost am 21.06.2016 (beide 
Bezirksvertretungen sind räumlich nicht betroffen) bestätigt. Der Beschluss ersetzt die 
Beschlusspunkte der Ursprungsvorlage.  
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0407/2016/1 
Auskunft erteilt: 
Herr Bartmann 
Herr Franke 
Herr Krause-Kämereit 
Ruf: 
492 61 15 
492 61 10 
492 61 11 
E-Mail: 
Bartmann@stadt-muenster.de  
FrankeGerd@stadt-muenster.de 
Krause-Kaemereit@stadt-muenster.de 
Datum: 
22.06.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0407/2016/1 
 
Die Beschlussempfehlung wird mit der vorliegenden 1. Ergänzungsvorlage inhaltlich au fgegriffen. 
Aus Rechtssicherheitsgründen wird aber auf den 1. Be schlusspunkt des geä nderten Beschlusses 
aus AUKB und ASSVW verzichtet. Dieser Beschlusspunkt hatte zum Inhalt, bestimmten 
Anregungen aus der Beteiligung der Öffentlichkeit und der Träger öffentlicher Belange zu folgen. Da 
mit der vorliegenden E1 -Vorlage je doch noch keine generelle Abwägung aller bislang 
eingegangenen Ste llungnahmen vorgesehen ist (im Gegensatz zum ursprünglichen 
Beschlussvorschlag der Vorl age V/0407/2016), sollten auch nicht einzelne Stellungnahmen/Inhalte 
vorgezogen separat abg ewogen werden, sondern am Ende des gesamten Verfahrens im Rahmen 
des abschließenden B eschlusses des Rates über die 65. FNP -Änderung. Hinzu kommt, dass die 
Beschlusspunkte 1.1 und 1.3 formal nicht wortwörtlich einzelnen Beschlusspunkten aus der 
Ursprungsvorlage entsprechen.  
 
Auf die von AUKB und ASSVW beschlossenen Beschlusspunkte 1.1 bis 1.3 kommt es im Ergebnis 
aber auch nicht an, maßgeblich ist allein der 2. Beschlusspunkt des geänderten Beschlusses von 
AUKB und ASSVW (1. Beschlusspunkt dieser Ergänzungsvorlage), mi t dem ein derartig geänderter 
Flächennutzungsplan-Änderungsentwurf erneut öffentlich ausgelegt werden soll. Die Abwägung 
sämtlicher Stellungnahmen aus allen Beteiligung sschritten erfolgt dann nach erneuter öffentlicher 
Auslegung mit dem abschließenden Beschluss zu dieser 65. Flächennutzungsplanänderung.  
 
Im Übrigen ist auch der Antragspunkt 1. des Antrages A -R/0021/2016 der DIE LINKE. Rat sfraktion 
Münster an den Rat mit dieser Vorlage erledigt.  
 
 
Zu 1.: 
 
Im Rahmen einer Artenschutzprüfung Stufe I sowie insbesondere einer FFH-Verträglichkeitsprüfung 
wurde (u.a. bezogen auf die im Entwurf dargestellte Konzentrat ionszone 4a „Coerheide / Kanal“) 
ermittelt, ob und in welchem Umfang ggf. Konflikte zwischen dem Arten- bzw. Habitatschutz und der 
potenziellen Windenergienutzung bestehen. Im Ergebnis sind nach prognostischer Abschätzung des 
Sachverständigen-Gutachters voraussichtlich für keine der im Entwurf der 65. FNP -Änderung 
dargestellten Windkonzentrationszonen unüberwindbare Konflikte in Bezug auf den Arten - und 
Habitatschutz festzustellen, eine Ausweisung als Windkonzentrat ionszone auf FNP -Ebene käme 
damit in allen Fällen – so auch bezogen auf die Windkonzentrationszone 4a „Coerheide / Kanal“ – 
grundsätzlich in Betracht.  
 
Trotz dieser grundsätzlich möglichen Darstellbarkeit der Konzentrationszone 4a „Coerheide / Kanal“ 
aufgrund der Ergebnisse der ASP 1 und der FFH -Prüfung soll diese aus Vorsorge - und 
Entwicklungsgesichtspunkten in Bezug auf das FFH -Gebiet Rieselfelder auch unter 
Berücksichtigung des „Helgolände r Papiers“ und eines damit verbundenen größeren Abstandes 
nicht dargestellt werden.  
 
Die Konzentrationszone 4a ist die einzige, die im Abstandsbereich von 1.200 m um das 
Vogelschutzgebiet Rieselfelder liegt. Weitere Änderungen ergeben sich diesbezüglich insofern nicht.  
 
Die Konzentrationszone 13d „Autobahnkreuz Münster -Süd“ ist die einzige Zone, die in einem 
Landschaftsschutzgebiet liegt. Mit Herausnahme dieser Zone aus dem Entwurf zur 65. FNP -
Änderung wird damit der Grundsatz, Windenergieanlagen in der S tadt Münster nicht in 
Landschaftsschutzgebieten aufzustellen, ohne Ausnahme im Rahmen des vorliegenden 
Plankonzepts weiterverfolgt. Landschaftsschutzgebiete werden damit auch in den Bereichen, in 
denen eine Befreiung vom dort geltenden Bauverbot durch die Untere Landschaftsbehörde für 
möglich gehalten wurde, grundsät zlich zum Ausschlusskriterium. Bezogen auf diese Bereiche 
handelt es sich dabei um ein sogenan ntes „weiches“ Tabukriterium, welches der Rat im Rahmen 
einer Abwägungsentscheidung festlegen kann.  
 
Die Änderung des Entwurfes zur 65. Änderung des Flächennutzungsplanes erfordert gem. § 4a (3)

- 3 - 
V/0407/2016/1 
BauGB eine erneute öffentliche Auslegung. Dies führt zu einem Zeitverzug in Bezug auf das 
Inkrafttreten der 65. Änderung des Flächennutzungsplanes.  
 
Da sich na ch dem abschließenden Beschluss des Rates über die 65. FNP -Änderung noch die 
Genehmigung der Änderung des Flächennutzungsplanes durch die Bezirksregierung Münster 
anschließt, worüber diese binnen drei Monaten zu entscheiden hat, kann dies aufgrund des enge n 
Zeitrahmens bedeuten, dass immissionsschutzrechtliche Einzel-Genehmigungen zur Errichtung von 
Windenergieanlagen ggf. in 2016 nicht mehr erteilt werden können.  
 
 
Zu 2.: 
 
Um den Zeitverzug durch die erneute öffentliche Auslegung möglichst gering zu halte n, soll diese – 
entgegen sonstiger Gepflogenheit – während der bevorstehenden Sommerferien stattfinden. Im 
Übrigen empfiehlt die Verwaltung aus Rechtssicherheitsgründen eine im Hinblick auf die Dauer 
(1 Monat) und den Kreis der Beteiligten offene Auslegung  durchzuführen und lediglich die 
abzugebenden Stellungnahmen (gem. § 4a Abs. 3 Satz 2 BauGB) auf die geänderten Inhalte zu 
beschränken.  
 
Alle Bezirksvertretungen sind im Rahmen der Beratung zur Vorlage V/0407/2016 beteiligt worden. 
Die erneute öffentliche  Auslegung bezieht sich räumlich allerdings nur auf die bisher im Entwurf 
dargestellten Konzentrationszonen 4a (Stadtbezirk Ost) und 13d (Stad tbezirk Hiltrup). Demnach 
wurden die Bezirksvertretungen in den Stadtbezirken Mitte, West, Nord und Südost auf Gru ndlage 
der Vorlage V/0407/2016 zum abschließenden Beschluss hinreichend beteiligt. Durch die erneute 
öffentliche Auslegung ändern sich die Inhalte zur Abwägung in diesen vier Stadtbezirken nicht mehr. 
Insofern ist eine erneute Beteiligung der Bezirksvertre tungen zur Beratung der abschließenden 
Vorlage (voraussichtliche Beratungskette im September 2016, s.u.) zum abschließenden B eschluss 
über die 65. FNP-Änderung nicht mehr erforderlich.  
 
Aufgrund des frühen Sitzungstermins der Bezirksvertretung Hiltrup am 01.09.2016 und des 
erforderlichen zeitlichen Vorlaufs zur Prüfung und Bearbeitung der eingehenden Stellun gnahmen 
aus der erneuten öffentlichen Auslegung, der Erstellung und dem Versand der neu zu erstellenden 
Beschlussvorlage an den Rat kann diese Sitzung keinesfalls erreicht werden. Zur Beschleunigung 
des Verfahrens wird daher empfohlen, dass am 22.09.2016 eine gemeinsame Sitzung des ASSVW 
mit der BV Hiltrup und der BV Ost zu dieser Vorlage durchgeführt wird. Entsprechende 
Vorgespräche mit dem Bezirksbürge rmeister/der B ezirksbürgermeisterin sind erfolgt. Unter der 
Voraussetzung, dass durch die erneute öffentliche Auslegung kein unerwartet hoher Prüfaufwand in 
Bezug auf die eingehenden Ste llungnahmen entsteht oder die Fertigstellung der Vorlage aus 
anderen b isher nicht bekannten Gründen aufgehalten wird, könnte der Rat in seiner Sitzung am 
28.09.2016 abschließend über die 65. Flächennutzungsplanänderung entscheiden.  
 
Stellungnahme zu weiteren abweichenden Beschlüssen der Bezirksvertretungen zur Vorlage 
V/0407/2016:  
 
BV Mitte:  
 
Die BV Mitte hat in ihrer Sitzung am 14.06.2016 die Vorlage ohne Beschlussfassung g eschoben. 
Eine erneute Anhörung der BV Mitte zum abschließenden Beschluss ist aus o.a. Gründen nicht 
erforderlich.  
 
BV Nord:  
 
Die BV Nord hat in ihre r Sitzung am 14.06.2016 die Vorlage V/0407/2016 mehrheitlich abg elehnt 
und beschlossen, die Verwaltung zu beauftragen, ein aktualisiertes Gutachten zur Aufstellung der 
65. Änderung des Flächennutzungsplanes einzuholen, das auf den neue sten Erkenntnissen au ch 
hinsichtlich der Höhe und Lärmentwicklung der WEA aufbauen müsse.

- 4 - 
V/0407/2016/1 
 
Die Verwaltung empfiehlt, den Beschluss der BV Nord nicht aufzugreifen, da das Verfahren zur 
65. Änderung des Flächennutzungsplans auf Basis dieses Beschlusses mit einem neuen Gutachten 
(allein zur intendierten Vergrößerung der Abstände zwischen Wohnnutzungen und 
Windkonzentrationszonen wäre allerdings ein neues Gutachten nicht erforde rlich) komplett neu 
aufgerollt werden müsste und mindestens die Verfahrensschritte zur öffentlichen Ausl egung erneut 
durchgeführt we rden müssten. Das Verfahren würde voraussichtlich nicht vor Mitte 2017 
abgeschlossen werden können. Im Übrigen datiert die der Flächennutzungsplanänderung zugrunde 
liegende Potenzialflächenanalyse des Gutachterbüros enveco GmbH aus dem Jahr 2015 und ist im 
Rahmen der Beratung der Vorlage V/0017/2015 (Beschluss zur Einleitung der FNP -Änderung) nicht 
beanstandet worden.  
 
 
i. V.  
 
gez.  
Schultheiß  
Stadtdirektor  
 
Anlagen:  
 
Geänderter Plan zur 65. Änderung des FNP (verkleinerte Darstellung)

V-0407-2016-1-Anlage-Plan

2000 Zeichen

Anlage zur Vorlage V/0407/2016/1

STADT

Plan zur 65. Änderung des fortgeschriebenen Flächennutzungsplanes

14. Niederort
13

1b

#1. Sudhoff]

as.

ar

3. Sandrup]

[9. Amelsbüren]

Der Rat der Stadt Münster hatam 25.03.2015 gemaß
[85 2 (1) u. 1 (8) Baugesetzbuch (BauGB) den Beschluss zur
[Aufstellung dieser Änderung gefasst. Der Beschluss wurde im
[Amtsblatt der Stadt Münster Nr.8 vom 02.04.2015 bekannt
|gemacht.

Dieser Anderungeplan nebst zugehöriger Begründung hat vom
[09.02.2016 bis 09.03.2016 öffentlich ausgelegen (8 3 (2) BauGB)

Dieser Anderungsplan ist durch den Rat der Stadt Münster am
abschließend beschlossen worden (8 2 BauGB).

Dieser Anderungsplan ist mit Verfügung vom
[genehmigt worden ($ 6 in Verbindung mit $ 2 (4) BauGB).

Dieser Anderungsplan ist mit der Bekanntmachung im Amtsblatt
\der Stadt Münster Nr. vom wirksam geworden
(86 (5) BaucB),

Rechtsgrundlagen!

# Baugeseizbuch (BauGB) in der Fassung der Bekanntmachung vom
23.082004 (BGBL. 1.2414), zuletzt geändert duch Artikel 6 des Gesetzes.
vom 20.102015 (BGBL 15.1722)

#_ Baunutzungsverordnung (BauNVO) in der Fassung der Bekanntmachung
vom 23.01.1000 (BGBl IS. 132), zuezi geändert durch Artikel 2 dos
Gesetzes vor 11.06.2013 (BGBL 1.1548)

Stand: Juni 2016

Maßstab 1:20.000. Bestetung: 612

Amt für / Stadtentwicklung
| Stadtplanung
Verkehrsplanung

Legende:

Stadtgrenze
(etungesersch dor 68 Anderung m Ausnahme von Flächen, de gemäß
332 BAu00 unbepnterInennersen) or 330 61.08 (eiungsüwech
N Bebangegaren) zu Bene an

Bisherige Darstellung :

Konzentrationszone für Windenergieanlagen
(m Ausshussunung (Su.535Abs.8 a2 38.008;
88 Andenung aufgeben

I

Neue Darstellung :

Konzentrationszone für Windenergieanlagen
(mtAussehsuinung Su 535Aba 8501. 30)

Gprsgese Dun baren Daunen ae ergehen
Sanzker

De Face Farterseung nt aussehen er esteren Lesben
Winnie Andennawreiarenı

2. Häger] 2b,
7 De Bazochrungen un Nuermoreungen denn ausschlich dor
Ürerchedng dervrsennienen Konzerrteneronen wand es
Andennoniereren,

Beratungsverlauf (2)

29.06.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 47.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
29.06.2016 Rat
TOP 50.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Coerheide
  • Niederort 13
  • Sudhoff

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0407/2016/1
Typ
Vorlagen
Datum
22.06.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37