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V/0665/2011

Fortschreibung der UNESCO-Welterbeliste - Interessenbekundung Münsters zur Aufnahme des Prinzipalmarkts als Wiederaufbauleistung

Vorlagen 13.09.2011

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V-0665-2011_Anlage 2

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Beschlussvorlage

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V-0665-2011_Anlage 2

5606 Zeichen

Anlage 2 
zur Vorlage V/0665/2011 
 
 
 
Leitgedanken, Kriterien und Umfang des UNESCO-Weltkulturerbes  
 
Die deutsche Kultusministerkonferenz erläutert die Intention und das Verfahren zum UNESCO-
Welterbe wie folgt (Quelle: http://www.kmk.org/kunst-kultur/unesco-weltkulturerbe.html):  
„1972 hat die UNESCO das internationale „Übereinkom men zum Schutz des Kultur- und 
Naturerbes der Welt“ verabschiedet; diese Konvention wurde mittlerweile von 184 Staaten, 
darunter der Bundesrepublik Deutschland (1976) unte rzeichnet. Hinter dem Konzept der 
UNESCO steht der Gedanke, dass der Schutz von Kultu r- und Naturdenkmälern mit „au- 
ßergewöhnlichem universellen Wert“ nicht in der Han d einzelner Staaten liegt, sondern 
Aufgabe der gesamten Menschheit ist.  
Daher prüft das zwischenstaatliche UNESCO-Welterbek omitee, welche Stätten in die „Liste 
des Kultur- und Naturerbes der Welt“ aufgenommen werden können. Kriterien sind bei Kul- 
turgütern die „Einzigartigkeit“ und „Authentizität“, bei Naturgütern die „Integrität“. Jeder Mit- 
gliedstaat, der ein Objekt oder Ensemble vorschlägt , muss zugleich einen überzeugenden 
Erhaltungsplan vorlegen.  
Zum Kulturerbe gehören Baudenkmäler, Städteensemble s, Kulturlandschaften, Industrie-
denkmäler und Kunstwerke. Das Naturerbe umfasst neb en geologischen Formationen, 
Fossilienfundstätten und Naturlandschaften auch Schutzreservate von Tieren und Pflanzen, 
die vom Aussterben bedroht sind. 
Mit Beendigung der 35. Tagung des Welterbekomitees der UNESCO im Juni 2011 in Paris 
sind nunmehr 936 Kultur- und Naturstätten in 153 St aaten auf allen Kontinenten in der 
UNESCO-Liste des Welt- und Kulturerbes verzeichnet.  Davon sind 725 Kulturdenkmäler, 
183 Naturerbestätten und weitere 28 Stätten, die zu  beiden Kategorien zählen. Ein Teil die- 
ser Stätten ist aufgrund geografisch-historischer Gegebenheiten grenzüberschreitend. 
Die Bundesrepublik Deutschland ist mit insgesamt 36  Welterbestätten auf der UNESCO-
Liste des Kultur- und Welterbes vertreten. Zuletzt aufgenommen wurden die Berliner Sied- 
lungen der Moderne (2008), das Wattenmeer (2009, 20 11 ergänzt um den Nationalpark 
Hamburgisches Wattenmeer) und die „Oberharzer Wasse rwirtschaft“ als Erweiterung der 
Welterbestätte Erzbergwerk Rammelsberg und Altstadt  Goslar (2010). Im Jahr 2011 wur- 
den drei weitere Stätten aufgenommen: das „Fagus-Werk“ im niedersächsischen Alfeld, die 
„Alten Buchenwälder Deutschlands“ als serielle Erweiterung der bereits 2007 in die Welter- 
beliste aufgenommene Buchenurwälder der Karpaten un d die „Prähistorischen Pfahlbauten 
rund um die Alpen“ als grenzüberschreitendes Weltkulturerbe.  
Das Dresdner Elbtal (seit 2004 Welterbestätte) wurd e 2009 aufgrund des umstrittenen 
Baus der Waldschlösschenbrücke von der Liste der We lterbestätten gestrichen. Im Jahr 
2012 wird das Welterbekomitee über 
die deutschen Anträge  „Markgräfliches Opernhaus 
Bayreuth“ und „Kurfürstliche Sommerresidenz Schwetz ingen“ zur Aufnahme entscheiden. 
Detaillierte Informationen zu den deutschen Welterb estätten, die seit 1978 in die UNESCO-
Liste des Welt- und Kulturerbes aufgenommen wurden,  finden sich auf der Internetseite der 
Deutschen UNESCO-Kommission .  
In Deutschland koordiniert die Kultusministerkonferenz entsprechend der verfassungsrecht- 
lichen Zuständigkeit die Vorschläge der Länder für die UNESCO-Liste des Kultur- und Na- 
turerbes der Welt. Die Vorschläge werden fachlich u nter den für Denkmalpflege zuständi- 
gen Referentinnen und Referenten der Länder abgesti mmt und vom Sekretariat der Kul- 
tusministerkonferenz in einer einheitlichen Liste n ach den Kriterien der UNESCO zusam-

2 
mengeführt. Nach Verabschiedung durch die Kultusmin isterkonferenz dient diese Vor- 
schlagsliste als interne Grundlage für künftige Nom inierungen deutscher Welterbestätten 
zur Aufnahme in die UNESCO-Welterbeliste. Die aktue lle Liste der Kultur- und Naturgüter, 
die von der Bundesrepublik Deutschland zur Aufnahme  in die UNESCO-Liste des Kultur- 
und Naturerbes der Welt angemeldet werden sollen, w urde mit Beschluss der Kultusminis- 
terkonferenz vom 23.10.1998 verabschiedet.  
Eine 
Liste  der noch zur Aufnahme vorgesehenen Objekte liegt i n aktueller Fortschrei- 
bung vor. Die Vorschläge, die alljährlich im Rahmen  des deutschen Kontingents zur Nomi- 
nierung für die Welterbeliste anstehen, werden von den für Denkmalpflege zuständigen 
Länderbehörden über das Sekretariat der KMK, das Au swärtigen Amt und das UNESCO-
Welterbezentrum in Paris dem UNESCO-Welterbekomitee zur Entscheidung vorgelegt.“  
 
An internationalen Stätten sind in der UNESCO-Liste  als Kulturerbe solche Stätten vertreten wie 
Stonehenge, die Pyramiden von Giseh, die chinesische Große Mauer, die Akropolis von Athen, die 
historischen Stätten Roms, das Tadsch Mahal, die Al hambra, der Moskauer Kreml und Versailles. 
In Deutschland sind u.a. die Wieskirche, Schlösser wie die Würzburger Residenz und die Anlagen 
in Potsdam, die Berliner Museumsinsel, und historis che Altstädte wie Lübeck, Regensburg, Stral- 
sund und Wismar Teil des Weltkulturerbes.  
 
Aus Nordrhein-Westfalen sind bisher vier Stätten ei ngetragen: der Aachener Dom (1978), die 
Schlösser Augustusburg und Falkenlust in Brühl (198 4), der Kölner Dom (1996) und die Zeche 
Zollverein in Essen (2001). Zeche Zollverein gehört  als Industriekomplex des 20. Jahrhunderts zu 
den in der Welterbeliste bisher unterrepräsentierte n Kategorien. Auf der aktuellen Vorschlagsliste 
steht noch das Karolingische Westwerk des Klosters Corvey, das in den nächsten Jahren einge- 
tragen werden wird.

V-0665-2011_Anlage 3

3698 Zeichen

Anlage 3 
zur Vorlage V/0665/2011 
 
 
Informationen zum Europäischen Kulturerbe-Siegel 
 
Das EU-Kulturerbe-Siegel charakterisiert die deutsc he Kultusministerkonferenz folgendermaßen 
(Auszug / Quelle: 
 http://www.kmk.org/kunst-kultur/europaeisches-kulturerbe-siegel.html): 
Mit der politischen Einigung des EU-Kulturministerr ats vom 19. Mai 2011 ist ein zentrales 
Vorhaben der Europäischen Union im kulturellen Bere ich umgesetzt worden: Die Kulturmi- 
nister der EU haben das bislang im Rahmen einer zwi schenstaatlichen Initiative organisier- 
te Projekt „Europäisches Kulturerbe-Siegel“ gebilligt und damit den Weg für eine endgültige 
Verabschiedung im Rat und im Europäischen Parlament geebnet.  
Die Kultusministerkonferenz begrüßt diesen Schritt,  der das im April 2006 auf Initiative 
Frankreichs von 17 europäischen Staaten ins Leben g erufene Projekt nunmehr in eine 
Maßnahme der Europäischen Union umwandelt. Deutschl and ist seit Januar 2011 mit den 
„Stätten der Reformation“ und dem „Eisernen Vorhang“ an diesem intergouvernementalen 
Projekt beteiligt. Die Stiftungen „Luthergedenkstät ten in Sachsen-Anhalt“ und „Berliner 
Mauer“ hatten die Konzepte für Bund und Länder maßgeblich gestaltet. 
Mit dem Siegel werden Stätten ausgezeichnet, die sy mbol- und beispielhaft für die europäi- 
sche Einigung sowie für die Ideale und die Geschich te Europas und der Union stehen. Die 
vorgeschlagenen neuen Modalitäten sehen vor, dass j eder der 27 Mitgliedstaaten künftig 
die Möglichkeit hat, nach einem festgelegten Zeitpl an pro Auswahldurchgang maximal zwei 
Stätten für das Europäische Kulturerbe-Siegel vorzu schlagen. Diese Vorschläge werden 
anschließend von einer aus unabhängigen Expertinnen  und Experten bestehenden Jury 
bewertet, die höchstens eine Stätte pro Mitgliedstaat für die Zuerkennung des Siegels emp- 
fehlen kann.  
Um die notwendige Gesamtkohärenz und Qualität der M aßnahme für das Europäische Kul- 
turerbe-Siegel zu gewährleisten, gelten auch für di e über 60 Stätten, denen das Siegel be- 
reits im Rahmen der zwischenstaatlichen Initiative zuerkannt wurde, die nunmehr für das 
EU-Projekt verbindlich festgelegten Kriterien. Deut schland hatte sich im Rahmen der EU-
Beratungen stets dafür ausgesprochen, dass auch the matisch verbundene Stätten, wie die 
beiden deutschen Anmeldungen, unter dem neuen Reglement Bestand haben.  
Bei den „Stätten der Reformation“ handelt es sich um ein Netzwerk von 19 wichtigen Stät- 
ten der Reformation, die über ganz Deutschland vert eilt sind. In Sachsen-Anhalt haben die 
Lutherstädte Eisleben und Wittenberg und die Stadt Mansfeld das zwischenstaatliche Sie- 
gel erhalten; in Thüringen wurden die Wartburg, die  Georgenkirche und das Lutherhaus in 
Eisenach, das Augustinerkloster und das Collegium M aius in Erfurt, die Bartholomäikirche 
in Altenburg und der Schlachtberg in Bad Frankenhau sen ausgezeichnet. Vertreten sind im 
Netzwerk auch Worms (Reichstag von 1521), Augsburg mit dem dort 1555 geschlossenen 
Religionsfrieden und die Städte Mühlberg und Jüterb og in Brandenburg. Ausgezeichnet 
sind ebenfalls das Melanchthonhaus in Bretten, Schl oss und Schlosskirche in Marburg, die 
Ebernburg bei Bad Kreuznach sowie das Schloss Harte nfels mit Schlosskapelle und die 
Katharina-Luther-Stube in Torgau an der Elbe. Schli eßlich sind die Kirchen St. Michael in 
Schwäbisch-Hall, die Große Kirche in Emden, St. Katharinen in Zwickau und St. Lamberti in 
Münster wegen ihrer Bedeutung als Wirkungsstätte de r Reformatoren Johannes Brenz (Mi- 
chaelskirche) und Johannes a Lasco (Große Kirche), des Predigers Thomas Müntzers (Ka- 
tharinenkirche) und der Wiedertäufer (Lambertikirche) im Netzwerk vertreten.

V-0665-2011_Anlage 1

35 Zeichen

Anlage 1  
zur Vorlage 
V/0665/2011

Beschlussvorlage

12069 Zeichen

V/0665/2011 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Stadtentwicklung, Stadtplanung, Verkehrsplanung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Fortschreibung der UNESCO-Welterbeliste - Interessenbekundung Münsters zur Aufnahme des 
Prinzipalmarkts als Wiederaufbauleistung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
11.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
13.10.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
19.10.2011 Hauptausschuss Vorberatung 
19.10.2011 Rat Entscheidung
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Rahmenbedingungen des offenen Interessenbekundungsverfahrens des Ministeriums 
für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen zur 
Fortschreibung der deutschen Vorschlagsliste zum UNESCO-Weltkulturerbe werden zur 
Kenntnis genommen. 
 
2. Die Stadt Münster bekundet gegenüber dem Ministerium ihr Interesse, dass der Prinzipal-
markt als Wiederaufbauleistung zur Aufnahme in das Weltkulturerbe vorgeschlagen wer-
den sollte. 
 
3. Die Informationen und inhaltliche Abgrenzung zum EU-Kulturerbe-Siegel werden zur 
Kenntnis genommen. 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Die Interessenbekundung hat keine finanziellen Auswirkungen. Mit Kosten verbunden ist erst ein 
Bewerbungsverfahren, für das je nach Dauer und Umfang mit einem Betrag in bis zu mittlerer 
sechsstelliger Höhe zu rechnen ist. Im Falle einer positiven Entscheidung auf Landesebene ist 
hierüber zu gegebener Zeit gesondert zu beschließen. 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0665/2011 
Auskunft erteilt: 
Frau Voss 
Ruf: 
492-6143 
E-Mail: 
voss-marlies@stadt-muenster.de  
Datum: 
20.09.2011 
Öffentliche Beschlussvorlage

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V/0665/2011 
Begründung: 
 
1. Gemäß Beschluss der Kultusministerkonferenz (KMK) der Länder soll die deutsche Vor-
schlagsliste (Tentativliste), nach der zukünftige Welterbestätten in die UNESCO-Liste ein-
getragen werden sollen, ab 2015 fortgeschrieben werden. Jedes Bundesland kann hierfür 
bis zum 01.08.2012 zwei Vorschläge einreichen, die 2013 von einer Expertengruppe evalu-
iert und der KMK im Jahr 2014 zur Entscheidung vorgelegt werden. Die beurteilende Ex-
pertengruppe ist i.W. die Denkmalfachorganisation ICOMOS (Internationaler Rat für Denk-
malpflege).  
 
Zur Auswahl der beiden nordrhein-westfälischen Kandidaten führt das Ministerium zurzeit 
ein offenes Interessenbekundungsverfahren durch, an dem interessierte Städte teilnehmen 
und – durch Ausfüllen eines vorgegebenen Formulars – bis zum 01.11.2011 eine Stätte 
anmelden können (Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen 
und Verkehr NRW vom 27.07.2011, Anlage 1). Dieser Termin ist der Beginn des neuen 
Nominierungsverfahrens, das auf die UNESCO-Tentativliste von 1998 folgt, die voraus-
sichtlich 2015 abgearbeitet sein wird. 
 
Bei der Interessenbekundung sind die inhaltlichen Aufnahmekriterien der UNESCO zu be-
achten und ihre Erfüllung darzulegen. Im Vordergrund steht die Anforderung, dass die Stät-
te von außergewöhnlichem universellen Wert (Outstanding Universal Value) sein muss, er-
gänzt durch die Kriterien historische Authentizität (Authenticity) und/oder Unversehrtheit 
(Integrity – gilt für Naturerbestätten). Der weltweit außergewöhnliche Wert muss in Abgren-
zung zu vergleichbaren Stätten dargestellt werden.  
 
Das Ministerium weist darauf hin, dass Anträge aus in der Welterbeliste überrepräsentier-
ten Kategorien geringere Aussichten auf Erfolg haben. Die UNESCO arbeitet an einer „glo-
balen Strategie“ zu einer nachhaltigen Fortschreibung der Liste. Dabei soll der Eurozent-
riertheit der Welterbeliste dadurch begegnet werden, dass eine ausgewogenere geographi-
sche Verteilung der aufgenommenen Stätten angestrebt wird. Der Anteil an Naturerbestät-
ten soll gegenüber den Kulturerbestätten erhöht werden. Ferner sollen moderne Elemente 
(20. Jahrhundert, Industriebauten) stärker berücksichtigt werden. Als überrepräsentierte 
Typen gelten historische Innenstädte, Sakralbauten und Schlösser aus Renaissance und 
Barock. Wichtig ist im Übrigen, dass die Zustimmung der für die Stätten Verantwortlichen 
gegeben sein sollte. 
 
Bei dem nun anstehenden Interessenbekundungsverfahren handelt es sich also um eine 
Vorstufe des Auswahlverfahrens auf Länderebene, dessen Ergebnis sich anschließend 
deutschlandweit durchsetzen muss, um als nationaler Vorschlag nominiert zu werden. Die 
deutsche Tentativliste muss sich dann dem internationalen Auswahlverfahren stellen, aus 
dem schließlich die internationale Vorschlagsliste hervorgeht, die dann im Laufe der Jahre 
sukzessiv, nach fachlicher Priorisierung, durch Eintragung in die Welterbeliste  abgearbeitet 
wird. Es ist nachvollziehbar, dass mit diesem Auswahl-, Ranking- und Umsetzungsprozess 
ein Zeithorizont von bis zu 20 Jahren und rein rechnerisch sehr geringe Chancen einer Be-
werbung verbunden sind. 
 
 
2. Die Bemühungen in den Jahren 2002/03, das Rathaus mit dem Friedenssaal für die Welt-
erbeliste ins Gespräch zu bringen, sind seinerzeit bereits in den Vorverhandlungen mit dem 
Ministerium u.a. daran gescheitert, dass es dem Rathaus durch die erheblichen Kriegszer-
störungen an den maßgebenden UNESCO-Kriterien der Unversehrtheit und Authentizität 
(Echtheit) der historischen Bausubstanz mangelt. Seine herausragende geschichtliche Be-
deutung als Ort des Westfälischen Friedens konnte dieses Problem nicht ausgleichen. 
 
 Leitgedanken, Kategorien und Umfang des UNESCO-Weltkulturerbes sind in der Anlage 2 
erläutert. Um in diesem Kontext zu bestehen, müssen sich Bewerbungen auf Stätten be-

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V/0665/2011 
schränken, deren Rang dem internationalen Vergleich standhält und die darüber hinaus ei-
nen innovativen Beitrag zum Welterbe leisten können.  
 
Eine solche Stätte weist Münster mit dem städtebaulichen Ensemble Prinzipalmarkt in der 
Form seines vereinfachten Wiederaufbaus nach der Kriegszerstörung auf. Zwar handelt es 
sich auch beim Prinzipalmarkt um einen Teil einer historischen Innenstadt in Europa, also 
eine in der Welterbeliste „überrepräsentierte“ Kategorie. Zugleich käme der Wiederaufbau 
aber dem Interesse der UNESCO an einer stärkeren Präsenz von Bauten des 20. Jahrhun-
derts entgegen.  
 
Im Übrigen erfüllt der Prinzipalmarkt aus denkmalfachlicher Sicht als Wiederaufbauleistung 
die anspruchsvollen Fachkriterien der UNESCO.  Am Prinzipalmarkt ist ablesbar, wie nach-
haltig und zukunftsweisend die Stadt nach 1945 mit dem Kriegsverlust ihres baukulturellen 
Erbes umgegangen ist und dabei im Dialog zwischen Politik, Verwaltung und Eigentümern 
um die Bewahrung ihrer historischen Identität gerungen hat. Gerade der vereinfachte Wie-
deraufbau, der – im Gegensatz zur detailgetreuen Rekonstruktion – erst spät eine fachliche 
Würdigung erfahren hat, stellt eine im nationalen und europäischen Städtevergleich einzig-
artige Lösung dar.  
 
Die Bewahrung des zentralen Stadtraums, seiner Parzellenstruktur, Maßstäblichkeit und 
Atmosphäre, der Kontinuität der Nutzung und Funktion als Stadtzentrum – unter ausdrück-
licher Neuinterpretation des historischen Gebäudetypus Bogen-/Giebelhaus – ist ein her-
ausragendes Beispiel im Umgang der europäischen Städte mit den verheerenden Zerstö-
rungen des 2. Weltkriegs und stellt Münster in eine Reihe mit Welterbe-Städten wie War-
schau und LeHavre.   
 
Erste Sondierungsgespräche der Städtischen Denkmalbehörde zur fachlichen Vorklärung 
haben diese Bewertung bestätigt. Vertreter der Expertengremien, die an der Auswahl po-
tentieller Kandidaten beteiligt sind, sehen in dem Vorschlag des Prinzipalmarkts als Wie-
deraufbau eine Perspektive, die interessant und als Gegenstand der weiteren Denkmalfor-
schung für das Weltkulturerbe besonders im länderübergreifenden Kontext lohnend ist.  
 
Im Zusammenhang mit bereits bestehenden Welterbestätten werden zunehmend die The-
men ‚Welterbe und Stadtentwicklung’, ‚Nachhaltigkeit der Nutzung’ und ‚Prozessorientierter 
Dialog und Zusammenarbeit der Verantwortlichen’ diskutiert. Die Durchführungsrichtlinien 
der UNESCO sehen dafür die Aufstellung von Managementplänen vor, in denen die für die 
Welterbestätte Verantwortlichen sich zu einem umfangreichen Schutz-, Überwachungs- 
und Berichtswesen und den dazu erforderlichen Instrumenten und Einrichtungen verpflich-
ten.  
 
Solche Aufgaben werden am Prinzipalmarkt mit den Schutzinstrumenten Altstadt- und 
Denkmalbereichssatzung, der seit jeher auf seine Bedeutung abgestimmten Stadtentwick-
lungsplanung und mit den bereits bestehenden erfolgreichen Kooperationen und Initiativen 
(ISM, ISI, Board etc.) kontinuierlich erfolgreich bearbeitet und gelöst. Im Fall einer Bewer-
bung könnte die Welterbe-Managementplanung hieran nahtlos anknüpfen. 
 
Im nordrhein-westfälischen Kontext ist das Rheinland mit bereits vier eingetragenen Welt-
erbestätten (Aachen, Bonn, Köln und Essen, darunter ein Industriekomplex, s. Anlage 2) 
sehr gut vertreten; aus Westfalen steht nur eine Stätte (Corvey) zur Eintragung noch an. 
Der Prinzipalmarkt stellt nicht nur nach den denkmalfachlichen Kriterien, sondern auch un-
ter Gesichtspunkten der regionalen Verteilung und Ausgewogenheit der Denkmalkatego-
rien eine kluge Ergänzung als städtebauliches Ensemble dar, das der Aufnahme in das 
Weltkulturerbe würdig wäre. Aus dem Raum Rhein/Ruhr ist jedoch bereits mit starker Kon-
kurrenz in der Kategorie Industrie- und Technikstätten zu rechnen. Für die anstehende 
Auswahl in Nordrhein-Westfalen ist deshalb zweifellos eine entsprechende Lobbyarbeit zu-
gunsten des Prinzipalmarkts auf allen Ebenen erforderlich.

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V/0665/2011 
 
 
3. Parallel und in Abgrenzung zum UNESCO-Welterbe ist die hohe Bedeutung des neuen 
Europäischen Kulturerbe-Siegels hervorzuheben. Mit dem Siegel werden Stätten ausge-
zeichnet, die symbol- und beispielhaft für die europäische Einigung sowie für die Ideale und 
die Geschichte Europas und der Union stehen (Anlage 3). Die Auszeichnung steht eigen-
ständig neben dem UNESCO-Weltkulturerbe. Das EU-Kulturerbe-Siegel erfasst – anders 
als das Weltkulturerbe – auch Orte der Erinnerung an geschichtliche Ereignisse.  
 
Die für die Vordiskussion von internationalen Kulturerbestätten zuständigen Fachorganisa-
tionen haben den hohen geschichtlichen Denkmalwert der Rathäuser von Osnabrück und 
Münster in diesem Sinne gewürdigt und beide Orte gemeinsam als „Stätten des Westfäli-
schen Friedens“ für das EU-Kulturerbe-Siegel vorgeschlagen. Der Landschaftsverband 
Westfalen-Lippe (LWL) wird eine direkte Bewerbung der Stadt Münster um das EU-
Kulturerbe-Siegel für das Rathaus als „Stätte des Westfälischen Friedens“ weiterhin aktiv 
unterstützen.  
 
Als Teil der „Stätten der Reformation“ ist die Lambertikirche mit den (Wieder-)Täufer-
Körben bereits von der KMK als EU-Kulturerbe-Siegel angemeldet worden. Die Entschei-
dung der EU hierüber steht noch aus. Auch wenn die Anmeldung der katholischen Lamber-
tikirche als Stätte der Reformation mit den Körben, die eher ein Dokument der Gegenre-
formation darstellen, zu fachlichen Irritationen führt, bietet sie die hochinteressante Chance, 
im Rahmen der mit der Auszeichnung zu verbindenden Öffentlichkeitsarbeit eine wissen-
schaftlich differenzierte Auseinandersetzung mit der Täufergeschichte einer breiten Öffent-
lichkeit zu vermitteln. 
 
Damit ist für die zwei Solitärdenkmäler am Prinzipalmarkt ein sinnvolles Ziel definiert und 
fachlich abgestimmt. Die Bewerbung um das EU-Kulturerbe-Siegel für das Rathaus als 
Stätte des Westfälischen Friedens wird gemeinsam mit der Stadt Osnabrück weiter ver-
folgt. Kontakte zu den jeweiligen Landesministerien wurden bereits aufgenommen. Zum 
weiteren Vorgehen wird die Verwaltung voraussichtlich im Spätherbst eine mit der Stadt 
Osnabrück abgestimmte Vorlage in die politischen Gremien einbringen. 
 
 
 
I.V. 
 
 
gez. 
Hartwig Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
 
 
Anlagen: 
 
1 Schreiben des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Bauen, Wohnen und Verkehr NRW 
vom 27.07.2011 
2 Leitgedanken, Kriterien und Umfang des UNESCO-Weltkulturerbes 
3 Informationen zum Europäischen Kulturerbe-Siegel

Beratungsverlauf (4)

11.10.2011 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 5.3 Anhörung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
13.10.2011 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
19.10.2011 Hauptausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: ohne Beschlussfassung geschoben

Zur Sitzung
19.10.2011 Rat
TOP 18 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Prinzipalmarkt

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0665/2011
Typ
Vorlagen
Datum
13.09.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37