OVA/091/2025
Aktuelles aus der Personenbeföderung und der neuen Taxentarifordnung
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Informationsvorlage
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OVA/091/2025 X öffentlich nicht öffentlich Informationsvorlage Betrifft: Aktuelles aus der Personenbeföderung und der neuen Taxentarifordnung -Informationsvorlage- Fachbereich: 04/0 - Dezernat für Personal, Organisation, Digitalisierung und Bürgerservice Dezernentin / Dezernent: Beigeordneter Olaf Wagner Beratungsfolge: Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität Ordnungs- und Verkehrsausschuss 18.06.2025 Kenntnisnahme Sachdarstellung: Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss nimmt die Information über den aktuellen Sachstand in der Personenbeförderung und zur neuen Taxentarifordnung zur Kenntnis. Mit Entscheidung vom 26.02.2025 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf unter Vorlagennummer HFA/011/2025 die Neufassung der Verordnung über die Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit den in der Landeshauptstadt Düsseldorf zugelassenen Taxen (Taxentarifordnung) beschlossen. Die neugefasste Taxentarifordnung ist nun beschlussgemäß zum 01.05.2025 in Kraft getreten. Die Neufassung umfasste wesentliches Konkretisierungen, die sich aus systematischen Anpassungen im Sinne der Normenklarheit, im Bereich des Festpreises für Fahrten zwischen der Messe Düsseldorf und dem Flughafen Düsseldorf, der Berechnung des Beförderungsentgeltes bei Nutzung des Tarifkorridors und der Abrechnung von Fahrten bei unvorhersehbaren Ereignissen ergaben. Die Änderungen waren notwendig geworden, weil Teile der Regelungen faktisch technisch nicht rechtskonform umgesetzt werden konnten. Die Landeshauptstadt Düsseldorf verfolgt weiterhin das Ziel, ein diskriminierungsfreies, rechtlich abgesichertes und marktkonformes Wettbewerbsumfeld im Bereich der Personenbeförderung (§ 1 Personenbeförderungsgesetz (PBefG)) sicherzustellen. Neben dem neuen Taxentarif und dessen laufender Evaluation wurden im Sinne einer gesamtstädtischen Strategie Seite 2 weitere notwendige Handlungsbedarfe identifiziert, um die gesetzlich normierte Aufsichtspflicht nach §§ 54, 54a PBefG adäquat ausüben zu können. Die nun folgende Sachdarstellung fasst die seit Februar ergriffenen Maßnahmen der Verkehrsgewerbestelle zusammen, welche folgende Handlungsfelder umfassen: Administrative und personelle Stärkung, regelmäßige Kontrollen, Betriebsprüfungen und Marktüberwachung im Personenbeförderungsgewerbe, optimierte Behördenstruktur, Aufbau eines kontinuierlichen, kooperativen Stakeholder-Dialogs und laufende, begleitende Evaluation des Taxentarifs. 1. Administrative und personelle Stärkung, inklusive Personalentwicklung und Nachwuchskräftequalifizierung Zur nachhaltigen personellen Stärkung der Verkehrsgewerbestelle wurde ein breit aufgestelltes Ausbildungs- und Nachwuchsförderungsprogramm für das Sachgebiet der Verkehrsgewerbestelle etabliert. Aktuell erfolgt eine signifikante Integration von Studierenden des dualen Bachelorstudiengangs für den gehobenen nichttechnischen Verwaltungsdienst (Bachelor of Laws/Bachelor of Arts). Diese Nachwuchskräfte werden gezielt in verkehrsrechtliche und betriebsbezogene Inhalte eingearbeitet. Zudem wurden zur personellen Verstärkung des Sachgebietes drei neue Stellen geschaffen sowie bestehendes Personal aus anderen Abteilungen des Amtes für Einwohnerwesen abgeordnet. Sämtliche vakanten und neu geschaffenen Stellen wurden extern ausgeschrieben, da interne Bewerbungen auf die vakanten Positionen nicht erfolgreich verliefen. Die externe Ausschreibung dient der Sicherstellung einer qualifizierten Personalausstattung. Seit April konnten zwei Stellen mit Personal wiederbesetzt werden, sodass nun mit der Einarbeitung sowie der Schulung der Mitarbeitenden begonnen werden konnte. Zudem wurde die Funktion der Sachgebietsleitung ebenfalls wiederbesetzt. Ziel ist die mittelfristige Besetzung aller Planstellen mit verkehrsgewerberechtlich geschultem Personal zur Erhöhung der Reaktionsfähigkeit bei ordnungsrechtlichen Erfordernissen. Dafür wurde und wird bei kompletter Besetzung aller Planstellen auf externe Schulungen zurückgegriffen. 2. Regelmäßige Kontrollen, Betriebsprüfungen und Marktüberwachung im Personenbeförderungsgewerbe Ein zentraler Pfeiler der Gleichbehandlungsstrategie ist die Reaktivierung und Intensivierung betriebswirtschaftlicher und struktureller Prüfprozess. Dazu gehören regelhafte Betriebssitzkontrollen im Rahmen des Antragsverfahrens, Betriebsprüfungen sowie Kontrollmaßnahmen. Der kommunale Verkehrsaußendienst wurde in den Prüfprozess der regelmäßigen Betriebssitzkontrollen im Rahmen des Antragsverfahrens eingebunden, insbesondere zur Sicherstellung der realen Existenz und Funktionalität des gemeldeten Betriebssitzes. Die Betriebssitzkontrollen erfolgen analog zu § 3 Abs. 2 PBefG unter Berücksichtigung der örtlichen Zuständigkeit. Im Rahmen der Erprobungsphase wurden bisher 14 solcher Kontrollen durchgeführt. Mithilfe der personellen Verstärkung konnte eine erste Betriebsprüfung gemäß § 54 PBefG erfolgen. Hierbei handelt es sich um aufwendige, dokumentationsintensive Prüfungen, welche unter Einsatz geschulten Fachpersonals erfolgen. Ziel ist künftig, monatlich eine solche tiefgehende Prüfung durchzuführen. Seite 3 Bisher hat die Verkehrsgewerbestelle zudem Fahrzeugkontrollen im Rahmen von zwei behördenübergreifenden Aktionen durchgeführt (18. April 2025 und 16. Mai 2025). Ziel ist eine Weiterentwicklung und insbesondere eine Verstetigung des wieder aufgenommenen systematischen Kontrollkonzeptes im Laufe des Jahres 2025 im Rahmen der verfügbaren personellen Kapazitäten. 3. Optimierte Behördenstruktur Zur Effizienzsteigerung der internen Abläufe und zur Verbesserung der Kommunikationswege innerhalb der Verkehrsgewerbestelle wurde die bisher auf mehrere Ebenen verteilte Einheit reorganisiert und auf der zweiten Etage des Straßenverkehrsamtes untergebracht. Hierdurch wird die Entwicklung als dauerhaft leistungsfähige und datengestützte Marktüberwachungseinheit forciert. 4. Aufbau eines kontinuierlichen, kooperativen Stakeholder-Dialogs mit dem Gewerbe (Taxikommission) Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Verbänden und den in Düsseldorf operierenden Funkzentralen wurde auf eine strategische Kommunikationsebene gehoben. Im Sinne eines kooperativen Verwaltungshandelns finden regelmäßige Fachgespräche und Branchendialoge statt. Zuletzt hat ein erstes Treffen nach Inkrafttreten der neuen Taxentarifordnung am 20.05.2025 stattgefunden. 5. Begleitende Evaluation des neuen Taxentarifs Um für ein Level-Playing-Field zu sorgen wurde mit der zum 01.05.2025 in Kraft getretenen Taxentarifordnung zum einen der Tarif erhöht. Zum anderen schafft der sogenannte Tarifkorridor nun eine größere Flexibilität für die Preisgestaltung bei Festpreisfahrten (für vorab bestellte Fahrten). Die Wirksamkeit der mit der n euen Taxentarifordnung in Kraft getretenen Maßnahmen wird nun dauerhaft evaluiert. Es soll untersucht werden, ob insbesondere Festpreise von Fahrgästen genutzt werden, die Auslastung von Taxen durch die neuen Tarifelemente gesteigert werden kann, die Preisbildung ordnungsgemäß erfolgt und diese praxistauglich ist, die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Mietwagen hergestellt werden und damit die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes gesichert werden kann, um damit eine gute Organisation der Beförderun g und des Verkehrs im öffentlichen Raum zu gewährleisten. Für eine aussagekräftige und fundierte Evaluation des Düsseldorfer Tarifs wird auf den bewährten, kontinuierlichen Stakeholder -Dialog mit dem Gewerbe (Taxikommission) gesetzt. D ie Funkzentralen und Verbände wurden hierzu am 20.05.2025 eingeladen und es wird nun ein gemeinsames Datentableau entwickelt. Die Evaluation erfolgt jeweils zum Quartalsende, beginnend im Juni 2025. Seite 4 Ausblick: Die Verwaltung arbeitet weiterhin an der konsequenten Umsetzung der Strategie zur Schaffung eines rechtssicheren und wettbewerbsneutralen Ordnungsrahmens im Bereich der Personenbeförderung in Düsseldorf zum Zweck der Sicherung der Daseinsvorsorge im Verkehrsbereich und einer guten Organisation der Beförderung und des Verkehrs im öffentlichen Raum. Dabei verfolgt die Landeshauptstadt ein dreistufiges Vorgehen: 1. Das Inkrafttreten des neuen Tarifs stellt die erste Handlungsstufe dar, um ein diskriminierungsfreies, rechtlich abgesichertes und marktkonformes Wettbewerbsumfeld im Bereich der Personenbeförderung (§§ 1, 3 und 13 PBefG) sicherzustellen. Insbesondere der neue Tarifkorridor könnte hierzu geeignet sein. 2. Die zweite Stufe bilden die vorstehend dargestellten verstärkten und regelmäßigen Kontrollmaßnahmen im Taxi- und Mietwagengewerbe im Rahmen der gesetzlich normierten Aufsichtspflicht. 3. Ab Ende Juni 2025 greift mit der dann startenden dritten Stufe die laufende Evaluation des Tarifs. Hiermit wird detailliert und fundiert ausgewertet, ob der Tarif geeignet und ausreichend ist, um die Wettbewerbsfähigkeit sowie die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes zu sichern, um damit eine gute Organisation der Beförderung und des Verkehrs im öffentlichen Raum zu gewährleisten. All diese Maßnahmen werden zunächst über einen ausreichenden Zeitraum hinweg durchgeführt und ausgewertet. Im Anschluss kann voraussichtlich im Laufe des 1. Halbjahrs 2026 fundiert bewertet werden, ob und welche weiteren Maßnahmen erwogen und ergriffen werden können und sollten. Hierzu zählt insbesondere auch die Frage nach der Möglichkeit zur Nutzung von Beförderungsentgelten im Verkehr mit Mietwagen und im gebündelten Bedarfsverkehr nach § 51a PBefG.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zur Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- OVA/091/2025
- Typ
- Informationsvorlage
- Datum
- 28.05.2025
- Erstellt
- 28.05.2025 11:22