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OVA/091/2025

Aktuelles aus der Personenbeföderung und der neuen Taxentarifordnung

Informationsvorlage 28.05.2025

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Nächste Beratung: Ordnungs- und Verkehrsausschuss, Sitzung am 18.06.2025, TOP 21

Informationsvorlage

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Informationsvorlage

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OVA/091/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Informationsvorlage 
Betrifft: 
Aktuelles aus der Personenbeföderung und der neuen Taxentarifordnung 
-Informationsvorlage- 
Fachbereich: 
04/0 - Dezernat für Personal, Organisation, Digitalisierung und Bürgerservice   
Dezernentin / Dezernent: 
Beigeordneter Olaf Wagner   
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Ordnungs- und 
Verkehrsausschuss 18.06.2025 Kenntnisnahme 
 
Sachdarstellung: 
Der Ordnungs- und Verkehrsausschuss nimmt die Information über den aktuellen 
Sachstand in der Personenbeförderung und zur neuen Taxentarifordnung zur 
Kenntnis. 
 
Mit Entscheidung vom 26.02.2025 hat der Rat der Landeshauptstadt Düsseldorf 
unter Vorlagennummer HFA/011/2025 die Neufassung der Verordnung über die 
Beförderungsentgelte und Beförderungsbedingungen im Gelegenheitsverkehr mit den 
in der Landeshauptstadt Düsseldorf zugelassenen Taxen (Taxentarifordnung) 
beschlossen. Die neugefasste Taxentarifordnung ist nun beschlussgemäß zum 
01.05.2025 in Kraft getreten.  
 
Die Neufassung umfasste wesentliches Konkretisierungen, die sich aus 
systematischen Anpassungen im Sinne der Normenklarheit, im Bereich des 
Festpreises für Fahrten zwischen der Messe Düsseldorf und dem Flughafen 
Düsseldorf, der Berechnung des Beförderungsentgeltes bei Nutzung des 
Tarifkorridors und der Abrechnung von Fahrten bei unvorhersehbaren Ereignissen 
ergaben. Die Änderungen waren notwendig geworden, weil Teile der Regelungen 
faktisch technisch nicht rechtskonform umgesetzt werden konnten.  
 
Die Landeshauptstadt Düsseldorf verfolgt weiterhin das Ziel, ein 
diskriminierungsfreies, rechtlich abgesichertes und marktkonformes 
Wettbewerbsumfeld im Bereich der Personenbeförderung (§ 1 
Personenbeförderungsgesetz (PBefG)) sicherzustellen. Neben dem neuen Taxentarif 
und dessen laufender Evaluation wurden im Sinne einer gesamtstädtischen Strategie

Seite 2 
weitere notwendige Handlungsbedarfe identifiziert, um die gesetzlich normierte 
Aufsichtspflicht nach §§ 54, 54a PBefG adäquat ausüben zu können.  
 
Die nun folgende Sachdarstellung fasst die seit Februar ergriffenen Maßnahmen der 
Verkehrsgewerbestelle zusammen, welche folgende Handlungsfelder umfassen: 
Administrative und personelle Stärkung, regelmäßige Kontrollen, Betriebsprüfungen 
und Marktüberwachung im Personenbeförderungsgewerbe, optimierte 
Behördenstruktur, Aufbau eines kontinuierlichen, kooperativen Stakeholder-Dialogs 
und laufende, begleitende Evaluation des Taxentarifs.  
 
1. Administrative und personelle Stärkung, inklusive Personalentwicklung 
und Nachwuchskräftequalifizierung 
 
Zur nachhaltigen personellen Stärkung der Verkehrsgewerbestelle wurde ein breit 
aufgestelltes Ausbildungs- und Nachwuchsförderungsprogramm für das Sachgebiet 
der Verkehrsgewerbestelle etabliert. Aktuell erfolgt eine signifikante Integration von 
Studierenden des dualen Bachelorstudiengangs für den gehobenen nichttechnischen 
Verwaltungsdienst (Bachelor of Laws/Bachelor of Arts). Diese Nachwuchskräfte 
werden gezielt in verkehrsrechtliche und betriebsbezogene Inhalte eingearbeitet. 
 
Zudem wurden zur personellen Verstärkung des Sachgebietes drei neue Stellen 
geschaffen sowie bestehendes Personal aus anderen Abteilungen des Amtes für 
Einwohnerwesen abgeordnet. Sämtliche vakanten und neu geschaffenen Stellen 
wurden extern ausgeschrieben, da interne Bewerbungen auf die vakanten Positionen 
nicht erfolgreich verliefen. Die externe Ausschreibung dient der Sicherstellung einer 
qualifizierten Personalausstattung. Seit April konnten zwei Stellen mit Personal 
wiederbesetzt werden, sodass nun mit der Einarbeitung sowie der Schulung der 
Mitarbeitenden begonnen werden konnte. Zudem wurde die Funktion der 
Sachgebietsleitung ebenfalls wiederbesetzt. 
 
Ziel ist die mittelfristige Besetzung aller Planstellen mit verkehrsgewerberechtlich 
geschultem Personal zur Erhöhung der Reaktionsfähigkeit bei ordnungsrechtlichen 
Erfordernissen. Dafür wurde und wird bei kompletter Besetzung aller Planstellen auf 
externe Schulungen zurückgegriffen. 
 
2. Regelmäßige Kontrollen, Betriebsprüfungen und Marktüberwachung im 
Personenbeförderungsgewerbe  
 
Ein zentraler Pfeiler der Gleichbehandlungsstrategie ist die Reaktivierung und 
Intensivierung betriebswirtschaftlicher und struktureller Prüfprozess. Dazu gehören 
regelhafte Betriebssitzkontrollen im Rahmen des Antragsverfahrens, 
Betriebsprüfungen sowie Kontrollmaßnahmen. 
 
Der kommunale Verkehrsaußendienst wurde in den Prüfprozess der regelmäßigen 
Betriebssitzkontrollen im Rahmen des Antragsverfahrens eingebunden, insbesondere 
zur Sicherstellung der realen Existenz und Funktionalität des gemeldeten 
Betriebssitzes. Die Betriebssitzkontrollen erfolgen analog zu § 3 Abs. 2 PBefG unter 
Berücksichtigung der örtlichen Zuständigkeit. Im Rahmen der Erprobungsphase 
wurden bisher 14 solcher Kontrollen durchgeführt. 
 
Mithilfe der personellen Verstärkung konnte eine erste Betriebsprüfung gemäß § 54 
PBefG erfolgen. Hierbei handelt es sich um aufwendige, dokumentationsintensive 
Prüfungen, welche unter Einsatz geschulten Fachpersonals erfolgen. Ziel ist künftig, 
monatlich eine solche tiefgehende Prüfung durchzuführen.

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Bisher hat die Verkehrsgewerbestelle zudem Fahrzeugkontrollen im Rahmen von 
zwei behördenübergreifenden Aktionen durchgeführt (18. April 2025 und 16. Mai 
2025). 
 
Ziel ist eine Weiterentwicklung und insbesondere eine Verstetigung des wieder 
aufgenommenen systematischen Kontrollkonzeptes im Laufe des Jahres 2025 im 
Rahmen der verfügbaren personellen Kapazitäten. 
  
3. Optimierte Behördenstruktur  
 
Zur Effizienzsteigerung der internen Abläufe und zur Verbesserung der 
Kommunikationswege innerhalb der Verkehrsgewerbestelle wurde die bisher auf 
mehrere Ebenen verteilte Einheit reorganisiert und auf der zweiten Etage des 
Straßenverkehrsamtes untergebracht. Hierdurch wird die Entwicklung als dauerhaft 
leistungsfähige und datengestützte Marktüberwachungseinheit forciert. 
 
4. Aufbau eines kontinuierlichen, kooperativen Stakeholder-Dialogs mit dem 
Gewerbe (Taxikommission) 
 
Die Zusammenarbeit mit den zuständigen Verbänden und den in Düsseldorf 
operierenden Funkzentralen wurde auf eine strategische Kommunikationsebene 
gehoben. Im Sinne eines kooperativen Verwaltungshandelns finden regelmäßige 
Fachgespräche und Branchendialoge statt. Zuletzt hat ein erstes Treffen nach 
Inkrafttreten der neuen Taxentarifordnung am 20.05.2025 stattgefunden. 
 
5. Begleitende Evaluation des neuen Taxentarifs  
 
Um für ein Level-Playing-Field zu sorgen wurde mit der zum 01.05.2025 in Kraft 
getretenen Taxentarifordnung zum einen der Tarif erhöht. Zum anderen schafft der 
sogenannte Tarifkorridor nun eine größere Flexibilität für die Preisgestaltung bei 
Festpreisfahrten (für vorab bestellte Fahrten).  
 
Die Wirksamkeit der mit der n euen Taxentarifordnung in Kraft getretenen 
Maßnahmen wird nun dauerhaft evaluiert. Es soll untersucht werden, ob 
  
 insbesondere Festpreise von Fahrgästen genutzt werden,  
 die Auslastung von Taxen durch die neuen Tarifelemente gesteigert werden 
kann, 
 die Preisbildung ordnungsgemäß erfolgt und diese praxistauglich ist, 
 die Wettbewerbsfähigkeit gegenüber Mietwagen hergestellt werden und damit 
die Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes gesichert werden kann, um 
damit eine gute Organisation der Beförderun g und des Verkehrs im 
öffentlichen Raum zu gewährleisten. 
 
Für eine aussagekräftige und fundierte Evaluation des Düsseldorfer Tarifs wird auf 
den bewährten, kontinuierlichen Stakeholder -Dialog mit dem Gewerbe 
(Taxikommission) gesetzt. D ie Funkzentralen und  Verbände wurden hierzu am 
20.05.2025 eingeladen und es wird nun ein gemeinsames Datentableau entwickelt. 
Die Evaluation erfolgt jeweils zum Quartalsende, beginnend im Juni 2025.

Seite 4 
Ausblick: 
Die Verwaltung arbeitet weiterhin an der konsequenten Umsetzung der Strategie zur 
Schaffung eines rechtssicheren und wettbewerbsneutralen Ordnungsrahmens im 
Bereich der Personenbeförderung in Düsseldorf zum Zweck der Sicherung der 
Daseinsvorsorge im Verkehrsbereich und einer guten Organisation der Beförderung 
und des Verkehrs im öffentlichen Raum.  
 
Dabei verfolgt die Landeshauptstadt ein dreistufiges Vorgehen: 
 
1. Das Inkrafttreten des neuen Tarifs stellt die erste Handlungsstufe dar, um 
ein diskriminierungsfreies, rechtlich abgesichertes und marktkonformes 
Wettbewerbsumfeld im Bereich der Personenbeförderung (§§ 1, 3 und 13 
PBefG) sicherzustellen. Insbesondere der neue Tarifkorridor könnte hierzu 
geeignet sein. 
 
2. Die zweite Stufe bilden die vorstehend dargestellten verstärkten und 
regelmäßigen Kontrollmaßnahmen im Taxi- und Mietwagengewerbe 
im Rahmen der gesetzlich normierten Aufsichtspflicht.  
 
3. Ab Ende Juni 2025 greift mit der dann startenden dritten Stufe die laufende 
Evaluation des Tarifs. Hiermit wird detailliert und fundiert ausgewertet, ob 
der Tarif geeignet und ausreichend ist, um die Wettbewerbsfähigkeit sowie die 
Funktionsfähigkeit des örtlichen Taxigewerbes zu sichern, um damit eine gute 
Organisation der Beförderung und des Verkehrs im öffentlichen Raum zu 
gewährleisten. 
 
All diese Maßnahmen werden zunächst über einen ausreichenden Zeitraum hinweg 
durchgeführt und ausgewertet. Im Anschluss kann voraussichtlich im Laufe des 1. 
Halbjahrs 2026 fundiert bewertet werden, ob und welche weiteren Maßnahmen 
erwogen und ergriffen werden können und sollten. Hierzu zählt insbesondere auch 
die Frage nach der Möglichkeit zur Nutzung von Beförderungsentgelten im Verkehr 
mit Mietwagen und im gebündelten Bedarfsverkehr nach § 51a PBefG.

Beratungsverlauf (1)

18.06.2025 Ordnungs- und Verkehrsausschuss
TOP 21 Kenntnisnahme Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
OVA/091/2025
Typ
Informationsvorlage
Datum
28.05.2025
Erstellt
28.05.2025 11:22