Mandari Insight

AN/0685/2020

Änderungsantrag zu Prüfantrag: Gartenordnung

GUT Änderungsantrag nach § 13 28.05.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Ausschuss Klima, Umwelt und Grün, Sitzung am 04.06.2020

GUT Änderungsantrag nach § 13

· application/pdf

Ansehen

GUT Änderungsantrag nach § 13

2251 Zeichen

Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 27.05.2020 
AN/0685/2020 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für Umwelt und Grün 04.06.2020 
 
Änderungsantrag zu Prüfantrag: Gartenordnung 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
wir bitten Sie, folgenden Änderungsantrag zu AN/0657/2020 auf die Tagesordnung der Sitzung am 4. Juni 2020 zu 
setzen. 
 
Beschluss: 
 
Der Punkt „Erhalt alter (Obst-) Bäume, die zu nah am Grundstücksrand oder auf der "Schwarzliste" stehen (Ände-
rung des Ausnahmetatbestandes des Erhalts in einen Regeltatbestand, wenn keine Beschwerde von Nachbarn 
vorliegt)“ wird ersetzt durch: 
„Erhalt alter (Obst-) Bäume, unabhängig von ihrer Höhe und Standort in der Parzelle.“ 
 
Ein weiterer Punkt wird hinzugefügt: 
„Vorschreiben eines Maximalanteils an versiegelter Fläche von 1/5 der Gartenfläche. Bereits bestehende Hüt-
ten haben Bestandsschutz.“ 
 
Begründung: 
 
Die bisherige Formulierung „wenn keine Beschwerde vom Nachbar vorliegt“ macht das wichtige Ziel „Erhalt alter 
(Obst-) Bäume“ von dem persönlichen Willen einzelner Nachbar*innen abhängig. Unser Ersetzungsvorschlag er-
höht den Schutz von deutlich mehr (Obst-) Bäumen. 
 
In der bisherigen Gartenordnung können bis zu einem Drittel der Parzellen-Fläche für Aufbauten, Terrassen und 
Wege beansprucht werden. Diese Versiegelung von Flächen steht jedoch im Gegensatz zu dem lobenswerten 
 
An den Vorsitzenden des 
Ausschusses Umwelt und Grün 
Herrn Rafael Christof Struwe 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
Rathaus, Köln 
 
Tobias Scholz, MdR  
Thor Zimmermann, MdR  
Referent*innen:  
Aline Damaske  
Karin Preugschat  
Thomas Schmeckpeper  
 
Laurenzp latz 1-3, Zi. 512 
50667 Köln  
Tel.: 0221/221-22176 
gut@s tadt-koeln.de 
www.dieguten.koeln

- 2 - 
 
Vorhaben ökologisch hochwertige Mindestflächen vorzuschreiben. Da die Flächen in jeder Parzelle endlich sind – 
es sollen ja nach Möglichkeit auch noch Flächen für Gemüsebeete und Rasen vorgehalten werden – halten wir die 
Reduzierung von versiegelten Flächen zusätzlich geboten. Selbstverständlich sollen hierbei bestehende Hütten 
Bestandsschutz genießen können. 
 
gez. Tobias Scholz

Beratungsverlauf (1)

04.06.2020 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: endgültig abgelehnt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0685/2020
Typ
GUT Änderungsantrag nach § 13
Datum
28.05.2020
Erstellt
27.05.2020 15:47