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1061/2018

Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Soziale Stadt" Porz Mitte

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 12.06.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 27.09.2018, TOP 10.9

Anlage 0_Dringlichkeitsbegründung

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Ansehen

Anlage 3_Gebietsabgrenzung_Soziale Stadt_Porz Mitte

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Anlage 5_neu_Änderungen nach Beiratssitzung

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Anlage 6_Verlagerung Berufskolleg Porz 2803/2018

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Anlage 1_ISEK Porz Mitte Abschlussbericht

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Anlage 2_KuF_final

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Anlage 8 - Auszug Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018

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Anlage 4_Beschlussprotokoll Beirat Porz-Mitte vom 05.06.2018

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Anlage 7: Auszug BV Porz 11.09.2018

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Anlage 9, FA 24-09-2018 - Auszug zu 1061-2018

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Ansehen

Beschlussvorlage Rat

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Ansehen

Anlage 0_Dringlichkeitsbegründung

789 Zeichen

Anlage 0  
  
 
 
Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für das Programmgebiet  
"Soziale Stadt" Porz Mitte 
 
1061/2018 
 
 
Begründung für die Dringlichkeit 
 
Das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte“ ist von hoher Bedeutung.  
Die sogenannte „Neue Mitte Porz“ mit einer Fülle an begleitenden Maßnahmen hat einen 
hohen Stellenwert für die Umsetzung der Revitalisierung des Porzer Bezirkszentrums. 
 
Auch seitens der aktiv mitwirkenden Porzer Stadtgesellschaft, u.a. dem Beirat Porz Mitte als 
eigens für die Begleitung der Revitalisierung des Porzer Bezirkszentrums gegründete 
Gremium, besteht ein hohes Interesse an einer zügigen Realisierung der Maßnahmen. 
Die Beschlussfassung ist Grundlage für die weitere Umsetzung des Konzeptes und die 
Fördermittelakquise.

Anlage 3_Gebietsabgrenzung_Soziale Stadt_Porz Mitte

156 Zeichen

!°0 250 500Meter
1:5.000
Abgrenzung der Gebiete der 
"Sozialen Stadt"
Sozialraum Porz Mitte
Neufestlegung des Gebiets
der "Sozialen Stadt"
gem. § 171e BauGB

Anlage 5_neu_Änderungen nach Beiratssitzung

2267 Zeichen

ISEK Porz Mitte - 1061/2018       23.07.2018 
 
neue Anlage 5 
Es haben sich u.a. aus der Sitzung des Beirates Porz Mitte vom 05.06.2018 folgende 
Änderungen im ISEK Porz Mitte ergeben: 
 
Seite 23: 
1. Absatz: 
Im Bezirkszentrum Porz befanden sich zur Zeit der Erstellung des 
Entwicklungskonzeptes Porz Mitte rund 23.000 qm Verkaufsfläche, verteilt auf mehr 
als 100 Betriebe. Inzwischen hat sich die Verkaufsfläche, insbesondere durch die 
Schließung des Hertie Warenhauses, weiterer Leerstände sowie einer Verkleinerung 
der Zentrenabgrenzung auf nurmehr rund 12.000 qm deutlich verringert. 
 
neu: 
Im Bezirkszentrum Porz befindet sich mit 23.000 qm knapp die Hälfte der 
Verkaufsfläche des gesamten Stadtbezirks Porz. Auf dieser Fläche gibt es mehr als 
100 Betriebe, von denen derzeit allein der Elektronikfachmarkt Saturn, der seine 
Verkaufsfläche aktuell verkleinert, im CityCenter Porz eine Magnetfunktion hat. 
 
 
 
2. Absatz: 
Auf dieser Befragung aufbauend wurde eine Tragfähigkeit von bis zu 12.000 qm 
Verkaufsfläche ermittelt, der sich etwa hälftig auf Güter des täglichen und des 
aperiodischen Bedarfs verteilen sollte (vgl. Entwicklungskonzept Porz-Mitte, 
Sachstand 2016). 
 
neu: 
Auf dieser Befragung aufbauend wurde ein Mehrbedarf von bis zu 12.000 qm 
Verkaufsfläche ermittelt, der sich etwa hälftig auf Güter des täglichen und des 
aperiodischen Bedarfs verteilen sollte (vgl. Entwicklungskonzept Porz-Mitte, 
Sachstand 2016). 
 
 
Seite 63 (Projektbeschreibung): 
neu (Satzergänzung am Absatzende): 
In Abhängigkeit vom Ausgang des laufenden Bebauungsplan-Verfahrens kann sich 
der Schwerpunkt des Prüfauftrages noch verändern, so dass gegebenenfalls eine 
Anpassung erforderlich wird.

Seite 81: 
 
Kosten:  MODUL 1 
Wettbewerb:  
Preisgeld:       125.000,-€ 
Gewünschte TN: 9; Gesetzte TN: 3  
Planungsbüro für Auslobung und Durchführung:    26.000,-€ 
Honorar Preisgericht, Regiekosten:      21.000,-€ 
 
Gesamtkosten Wettbewerb:     172.000,-€ 
Verausgabung vorauss. in 2018  
 
 
neu: 
Kosten:   MODUL 1 
Wettbewerb:  
Preisgeld:         89.000,-€ 
Planungsbüro für Auslobung  
und Durchführung:        47.600,-€ 
Honorar Preisgericht, Regiekosten:     35.400,-€ 
 
Gesamtkosten Wettbewerb:   172.000,-€ 
Verausgabung vorauss. in 2018

Anlage 6_Verlagerung Berufskolleg Porz 2803/2018

9963 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 2803/2018 
Freigabedatum  28.08.2018 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 15.05.2018 zur Verlagerung des Berufskollegs Porz 
(BK 10) 
Beschlussorgan 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Porz zur 
Kenntnis. 
 
 
 
Alternative 
 
Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung folgt der Anregung der Bezirksvertretung Porz und ver-
weist sie an den Rat der Stadt Köln, damit dieser die Verwaltung beauftragt: 
die am 12.11.2015, nach Vorberatung durch die Bezirksvertretung Porz und den Ausschuss für Schu-
le und Weiterbildung, unter Session Nr. 2474/2015 beschlossene Verlagerung des Berufskollegs Porz 
(BK 10) nach Deutz aufzuheben. 
einen neuen Standort in Porz, insbesondere in Porz-Mitte (z. B. ehemaliges Dielektra-Gelände) für 
das Berufskolleg Porz zu suchen. Der jetzige Standort an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte 
soll aufgegeben werden. Das Ergebnis ist dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung und der Be-
zirksvertretung Porz vorzustellen. 
 
 
 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.09.2018

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 
Begründung 
Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 15.05.2018 unter TOP 8.3 auf der Grundlage des 
Antrags AN/0677/2018 (Anlage 1) mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: 
 
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Schulausschuss, den bestehenden Ratsbeschluss zur Verla-
gerung der Berufskollegs 10 von Porz-Mitte nach Köln-Deutz dahingehend zu ändern, dass die 
Verlagerung aufgehoben werden soll. Der jetzige Standort an der Hauptstra-ße/Karlstraße in Porz-
Mitte soll aufgegeben werden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, einen neuen Standort in 
Porz, insbesondere in Porz-Mitte (z.B. ehemaliges Dielektra-Gelände) zu suchen. 
 
Das Ergebnis ist dem Schulausschuss und der Bezirksvertretung Porz vorzustellen. 
 
Ein Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 
15.05.2018 ist als Anlage 2 beigefügt.  
 
Zur Entscheidungszuständigkeit 
Die vorliegende Beschlussvorlage wird entsprechend § 38 Absatz 13 der Geschäftsordnung des Ra-
tes und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem der Ausschuss für Schule und Weiterbildung vor-
gelegt. Wie in der Mitteilung 1947/2018 (Anlage 3) ausgeführt, war der Ausschuss für Schule und 
Weiterbildung nicht Beschlussgremium des abzuändernden Beschlusses und ist somit für seine Ab-
änderung nicht zuständig. Daher wurde als Beschlussalternative eine Verweisung an den Rat aufge-
nommen. Die Bezirksvertretung Porz wird im Nachgang über den Beschluss des Rates im Wege ei-
ner Mitteilung informiert. 
 
Zum Beschluss der Bezirksvertretung Porz 
 
Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 23.03.2010 das Entwicklungskonzept Porz Mitte, mit 
Planungskonzept einschließlich Planungs- und Handlungsempfehlungen als teilräumliche Entwick-
lungsplanung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 Bauge-
setzbuch unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbe-
teiligung beschlossen. 
 
Eine Handlungsempfehlung war die Verlagerung der Berufskollegs 10 nach Deutz:  
„(3.7) Mittelfristig: Verlagerung des Berufskollegs Porz (BK 10) nach Deutz und Neuordnung der frei-
werdenden Grundstücke für Wohnungsneubau mit öffentlicher Grünfläche (vgl. Kap. 1.4).“ Session 
3629/2008, Anlage 2, S. 44). Die Bezirksvertretung Porz hatte diesem Vorschlag in ihrer Sitzung am 
22.09.2009 im Übrigen einstimmig zugestimmt. 
 
Die Verwaltung bereitet seitdem die Verlagerung des Berufskollegs Porz in den Berufskolleg-Campus 
Deutz, an der Eitorfer Straße, vor. Es handelt sich hierbei um einen höchst komplexen Prozess, da 
am Standort Eitorfer Straße drei Berufskollegs untergebracht sind und für den erforderlichen Neubau 
für das Berufskolleg 10 (BK 10) eine Neustrukturierung der Aufbauten erfolgen muss. Hierbei müssen 
auch abgängige Fertigbauten erneuert und der Werkstatttrakt (u.a. KFZ-Werkstätten) abgerissen und

3 
neu gebaut werden. Dabei muss der Unterrichtsbetrieb der drei Berufskollegs möglichst uneinge-
schränkt aufrechterhalten werden. 
 
Der Rat der Stadt Köln hat am 12.11.2015 in diesem Zusammenhang beschlossen, dass die Verwal-
tung die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung eines Neu-
/Erweiterungsbaus für die Berufskollegs 10, 17, 18 und 19 am Standort Eitorfer Str. 16 - 22, 50679 
Köln (Deutz) nach gesicherter Finanzierung aufnimmt. Die Bezirksvertretung Porz hat auch diesem 
Beschluss im Übrigen in ihrer Sitzung am 10.11.2015 einstimmig zugestimmt. 
Eine veränderte Beschlusslage würde zu enormer zeitlicher Verzögerung für das Berufskolleg führen, 
die sich in Folge auch auf die zeitliche Entwicklung des Gebietes Porz-Mitte auswirken würden.  
Zur Beschleunigung und zur Absicherung der aktuellen Verfahren zu Porz Mitte (Session 1061/2018 
„Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte“, Ratssitzung 27.09.2018) ist es erforderlich, 
dass der Rat der Stadt Köln sich erneut mit der Fragestellung der Bildungseinrichtungen befasst. 
Die Fachverwaltung empfiehlt daher, die vom Rat der Stadt Köln gefassten Beschlüsse unverändert 
zu lassen, damit die begonnen Arbeiten zur Verlagerung des Berufskollegs Porz nach Deutz, ein-
schließlich der Planungen und Vorbereitungen für die Baumaßnahmen am Standort Eitorfer Straße 
fortgesetzt werden können.

Anlage 0 
 
Begründung der Dringlichkeit 
Der Beschluss steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beschlussvorlage Session 
1061/2018 „Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Soziale Stadt" 
Porz Mitte “, die zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 20.09.2018 und zur 
Sitzung des Rates der Stadt Köln am 27.09.2018 auf der Tagesordnung steht.  
Eine Beratung und ein Beschluss in der vorgesehenen Beratungskette ist daher zwingend 
erforderlich, um eine (weitere) Verzögerung  der genannten Beschlussvorlagen zu 
verhindern, beziehungsweise, die Verzögerung zu minimieren.

in der Bezirksvertretung  Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln  
Gleichlautend: 
Herrn Bezirksbürgermeister 
Henk van Benthem  
Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 
51143 Köln 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
Rathaus  
50667 Köln  
Köln-Porz, den 29.04.2018 
Sehr geehrte Frau  Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksver-
tretung Porz: 
Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 15.05.2018 
hier: Berufskolleg 10 in Porz-Mitte 
Beschlußentwurf: 
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Schulausschuss, den bestehenden Ratsbeschluss zur 
Verlagerung des Berufskollegs 10 von Porz-Mitte nach Köln-Deutz dahingehend zu ändern, 
dass die Verlagerung aufgehoben wird. Der jetzige Standort an der Hauptstraße/Karlstraße 
in Porz-Mitte soll aufgegeben werden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, einen neuen 
Standort in Porz, insbesondere in Porz-Mitte (z.B.  ehem. Dielektra
-Gelände) zu suchen. 
Das Ergebnis ist dem Schulausschuss und der Bezirksvertretung Porz vorzustellen. 
Begründung:  
Erfolgt mündlich  
 Mit  freundlichen Grüßen 
Werner Marx  Dieter Redlin    Elvira Bastian 
Fraktionsvorsitzender  Fraktionsvorsitzender  Bezirksvertreterin
Anlage 1

Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Radke 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221) 221-97320 
E-Mail:  monika.radke@stadt-koeln.de 
Datum: 27.08.2018 
Auszug 
aus der Niederschrift der 37. Sitzung der Bezirksvertretung Porz 
vom 15.05.2018 
öffentlich 
8.3 Antrag der Fraktionen CDU und Grüne sowie von Frau Bastian (FDP): 
Standort BK 10 
AN/0677/2018 
   
 
 
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Schulausschuss, den bestehenden Ratsbe-
schluss zur Verlagerung des Berufskollegs 10 von Porz-Mitte nach Köln-Deutz da-
hingehend zu ändern, dass die Verlagerung aufgehoben wird. Der jetzige Standort 
an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll aufgegeben werden. Die Verwaltung 
soll beauftragt werden, einen neuen Standort in Porz, insbesondere in Porz-Mitte 
(z.B.  ehem. Dielektra-Gelände) zu suchen. 
 
Das Ergebnis ist dem Schulausschuss und der Bezirksvertretung Porz vorzustellen. 
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Gegen die Stimmen von SPD und Herrn Eberle (Linke) mehrheitlich beschlos-
sen.

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
IV/IV/2 
Vorlagen-Nummer 11.06.2018 
1947/2018 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.06.2018 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.06.2018 
Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 15.05.2018 zur Verlagerung des Berufskollegs Porz 
(BK 10) 
BV 7 hat am15.05.2018 folgenden Beschluss gefasst: 
„Die Bezirksvertretung Porz bittet den Schulausschuss, den bestehenden Ratsbeschluss zur Verlage-
rung des Berufskollegs 10 von Porz-Mitte nach Köln-Deutz dahingehend zu ändern, dass die Verlage-
rung aufgehoben wird. Der jetzige Standort an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll aufgege-
ben werden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, einen neuen Standort in Porz, insbesondere in 
Porz-Mitte (z.B. ehem. Dielektra-Gelände) zu suchen. Das Ergebnis ist dem Schulausschuss und der 
Bezirksvertretung Porz vorzustellen.“ 
Die Fachverwaltung hat Zweifel an der formellen Wirksamkeit des Beschlusses. Der ASW war nicht 
Beschlussorgan des von der BV 7 in Frage gestellten Ratsbeschlusses vom 12.11.2015 und kann 
somit nicht Adressat dieses BV-Beschlusses sein. 
Die Fachverwaltung hat aus diesen Gründen verwaltungsintern um juristische Überprüfung dieses 
Beschlusses unter kommunalverfassungsrechtlichen Gesichtspunkten gebeten. Das Ergebnis dieser 
Prüfung liegt derzeit noch nicht vor.  
Gez. Dr. Klein 
Anlage 3

Anlage 1_ISEK Porz Mitte Abschlussbericht

163735 Zeichen

1 
1 INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 
 
 
 
 
   
  
         
             
Integriertes Stadtentwicklungskonzept 
Porz Mitte 
 
Mai 18

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 2

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTEINTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 3 
Stadt Köln 
 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Stadthaus Deutz – Westgebäude 
Willy-Brandt-Platz 2 
50679 Köln 
 
 
 
 
 
Abschlussbericht  
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte  
 
Im Auftrag der 
moderne stadt GmbH 
 
Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH  
Brückenstraße 17 
50667 Köln 
Tel. 0221 / 2 05 94-01 
info@modernestadt.de 
www.modernestadt.de 
 
 
 
Bearbeitet von 
NRW.URBAN GmbH  
 
 
Fritz-Vomfelde-Straße 10 
40547 Düsseldorf 
Tel. 0211 5 42 38- 0 
info@nrw-urban.de  
www.nrw-urban.de  
 
 
 
Stand: 04.05.2018

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 4 
Bearbeitung NRW.URBAN: 
Nina Asbach 
Jennifer Boländer 
Alexandra Fehlhaber 
Martina Havel-Willeke 
Ludger Kloidt 
Jens Kohnen  
Markus Schäfer 
Marion Trautmann

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTEINTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 5 
 
 
 
 
 
INHALTSVERZEICHNIS  
 
1. EINLEITUNG .................................................................................................. 7 
1.1. ANLASS UND ZIEL ........................................................................................ 7 
1.2. ERSTELLUNGSPROZESS .......................................................................... 12 
1.3. BETEILIGUNG ............................................................................................. 13 
2. BESTANDSANALYSE ................................................................................ 15 
2.1. BEVÖLKERUNG UND WOHNEN ................................................................ 16 
2.2. EINKAUFEN UND ARBEITEN ..................................................................... 20 
2.3. SOZIALE INFRASTRUKTUR, BILDUNG UND KULTUR ............................ 24 
2.4. GRÜN- UND FREIFLÄCHEN, UMWELT ..................................................... 29 
2.5. VERKEHR .................................................................................................... 35 
3. STÄRKEN-SCHWÄCHEN-ANALYSE,        
HANDLUNGSBEDARFE UND ZIELE ......................................................... 41 
STÄRKEN-SCHWÄCHEN-ANALYSE MIT ABLEITUNG DER 
HANDLUNGSBEDARFE .............................................................................. 42 
4. MAßNAHMEN .............................................................................................. 51 
4.1. PORZITY EINSCHLIEßLICH RHEINBOULEVARD ..................................... 53 
4.2. SCHULAREAL ............................................................................................. 61 
4.3. GLASHÜTTE ................................................................................................ 65 
4.4. FLANKIERENDE MAßNAHMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET ............. 71 
5. MAßNAHMEN-, KOSTEN-, FINANZIERUNGS- UND ZEITPLAN .............. 95 
6. UMSETZUNGSPLANUNG ........................................................................ 103 
7. VERZEICHNISSE ...................................................................................... 105 
7.1. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS .................................................................. 106 
7.2. ABBILDUNGSVERZEICHNIS .................................................................... 107 
8. ANHANG .................................................................................................... 109

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 6

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 7 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
1. EINLEITUNG 
 
 
 1.1. Anlass und Ziel 
Bereits am 27.04.2006 beauftragte der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt 
Köln die Verwaltung mit der Erstellung und Vorlage eines teilräumlichen Entwicklung s-
konzeptes. Dem Planungsauftrag entsprechend legte die Verwaltung im Juli 2008 den En t-
wurf des Entwicklungskonzeptes Porz Mitte vor.  
Nach einer regen Öffentlichkeitsbeteiligung beschloss der Rat der Stadt Köln am 23 .03.2010 
das Entwicklungskonzept Porz Mitte  als teilräumliche Entwicklungsplanung verbunden mit 
einer Beauftragung der Verwaltung mit der Weiterverfolgung und Umsetzung der Planungs - 
und Handlungsempfehlungen. 
Das Entwicklungskonzept sowie der dazugehörige  Sachstand aus dem Jahr 2016 bilden die 
Grundlage für die weitere Betrachtung des Untersuchungsgebietes Porz Mitte.  
Bei der Erstellung des vorliegenden Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) hat sich 
die Gebietsabgrenzung aus dem Entwicklungskonzept bestätigt. Das Untersuchungsgebiet 
zeigt besondere Handlungs bedarfe hinsichtlich der städtebaulichen und sozialräumlich en 
Struktur auf. Das Untersuchungsgebiet – mit rund 45 Hektar und 4.150 Einwohnerinnen und 
Einwohnern – umfasst den zentralen Bereich des Stadtteils Porz mit dem Bezirkszentrum . 
Dieses ist durch den Rhein im Westen, durch die Rathausstraße und die Bergerstraße  im 
Norden, durch die DB-Trasse sowie die Schillerstraße im Osten und durch den Straßenzug 
Bennauerstraße, Am Rheinbrauhaus sowie die Heinrich -von-Kleist-Straße im Süden  be-
grenzt.

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 8 
 
Abbildung 1: Untersuchungsgebiet Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln, DGK 2013 
Bei der Betrachtung des Stadtbezirks Porz wird deutlich, dass der Bezirk aus einer Vielzahl 
an kleinen Dörfern entstanden ist. So sind viele Stadtteile auch heute noch durch die dörfl i-
che Struktur mit einem hohen Anteil an Ein - und Zweifamilienhäusern geprägt. Aber auch 
Großwohnsiedlungen wie in Porz-Finkenberg prägen den Bezirk. 
Porz Mitte als Zentrum des  Stadtbezirks Porz ist durch eine Mischung aus Einkaufen, 
Wohnen und Arbeiten  gekennzeichnet. Auffällig ist zudem die deutlich spürbare eigene 
Identität.  
Auch nach über 40 Jahren Zugehörigkeit von Porz zur Stadt Köln (Eingemeindung im Jahre 
1975) besteht weiterhin ein lokal definiertes Selbstverständnis der Porzerinnen und Porzer, 
das sich unter anderem in der starken Identifikation mit dem Stadtteil Porz, einem hohen 
Engagement für den Stadtteil und der Beteiligung durch die Bevölkerung ausdrückt.  
Nicht zuletzt aufgrund der randlichen Lage zur Gesamtstadt  kommt dem Bezirkszentrum 
eine hohe Bedeutung zu. In dem mit rund 80 Quadratkilometer flächenmäßig größten Bezirk 
Kölns werden eine Vielzahl an Angeboten und Funktionen gebündelt. Seit der Schließung 
des Hertie-Warenhauses (vormals Karstadt) im Jahre 2009 ist jedoch zunehmend zu  
beobachten, dass die Entwicklung von Porz Mitte stagniert und ein sogenannter

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 9 
trading-down Prozess1 eingesetzt hat. Gewerbeleerstände nehmen zu, die Angebotsvielfalt 
nimmt gleichzeitig ab und die Gestaltung des öffentlichen Raums erscheint an verschied e-
nen Stellen nicht mehr zeitgerecht. Die Aufenthaltsqualität hat hierdurch stark abgenommen, 
Begegnungsräume und Wegebeziehungen sind durch Barrieren verbaut und Angsträume 
entstanden. Dies geht mit einer zunehmend einseitigen Bevölkerungsentwicklung einher, die 
Unterstützungsbedarfe im Bereich der Integration und Qualifizierung aufzeigt.  
Gleichzeitig verfügt Porz Mitte über erhebliche Potenziale , die über die Weiterentwicklung 
des Bezirkszentrums noch stärker herausgestellt werden können. Zu nennen ist an dieser 
Stelle insbesondere die Lage am Rhein mit dem „Weißer Bogen“, der Uferpromenade und 
dem Naherholungsgebiet „Groov“ in Porz -Zündorf sowie das grundsätzlich großräumige 
Einzugsgebiet des Bezirkszentrums.  
Zudem zeichnet sich der Bezirk durch erhebliche Wachstumspotenziale aus. Die vorli e-
gende Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2016 nimmt für den Bezirk Porz ein Bevölk e-
rungswachstum um rund 10% an (vgl. Stadt Köln, Kölner Statisti sche Nachrichten, 1/2016). 
Auch im Untersuchungsgebiet ergeben sich Potenzialflächen für zukünftige Entwicklungen, 
wie zum Beispiel das Schulareal mit dem derzeit dort noch ansässigen Berufskolleg.  
 
Abbildung 2: Stadtbezirke und Stadtteile von Köln, Quelle: Stadt Köln 2017 
                                                      
1 Der Begriff trading -down bezeichnet in der Raumplanung den für ein Stadtteilzentrum ty pi-
schen Entwicklungstrend vom vollständigen Angebot mit entspechendem Kundenaufko m-
men und belebtem Umfeld  zu zunehmenden Leerständen inklusive ausbleibender Kun d-
schaft.

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 10 
Neugestaltung des Areals „Friedrich-Ebert-Platz“ 
Einen wesentlichen Entwicklungsimpuls stellt die geplante Neuordnung der Fläche des 
Friedrich-Ebert-Platzes einschließlich des ehemaligen Hertie -Kaufhauses z wischen Haup t-
straße, Josefstraße und Wilhelmstraße dar. Seit der Schließung des Kaufhauses infolge der 
Insolvenz des Mutterkonzerns ist ein zentraler Bereich des Porzer Bezirkszentrums ung e-
nutzt. Die Warenhausschließung hat erheblich zum trading -down Prozess in der Porzer I n-
nenstadt beigetragen. Entstanden ist eine starke Barrierewirkung durch das große, leerst e-
hende Gebäude in Verbindung mit Entstehung von Angsträumen (zum Beispiel in verwah r-
losten Durchgängen), ein nur wenig belebter Friedrich -Ebert-Platz und eine Vielzahl leerst e-
hender Ladenlokale in unmittelbarer Umgebung.  
Abbildung 3: Ansicht Hertie -Kaufhaus aus der Wilhelmstraße  und Friedrich -Ebert-Platz,  
Quelle: Stadt Köln (li.), NRW.URBAN (re.) 
Eine Initialzündung für die weitere Entwicklung von Porz Mitte bilden der Abriss der Hertie-
Immobilie und die Neugestaltung des Friedrich -Ebert-Platzes. Nach Erwerb des ehema-
ligen Hertie-Kaufhauses durch die Stadt Köln wurde „moderne stadt – Gesellschaft zur Fö r-
derung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH“ mit der Erstellung einer Mach-
barkeitsstudie zur Revitalisierung der Porzer Innenstadt  beauftragt, die gemeinsam mit 
JSWD Architekten GmbH & Co. KG erarbeitet wurde . Am 10.09.2015 wurde das in der 
Machbarkeitsstudie aufgez eigte städtebauliche Planungskonzept in der Variante B1 durch 
den Rat der Stadt Köln beschlossen. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hatten sich 
zuvor rund 500 Porzerinnen und Porzer zur Machbarkeitsstudie eingebracht.  
 
Abbildung 4: Variante B1 Entwicklung Friedrich-Ebert-Platz,  
Quelle: JSWD Architekten GmbH & Co. KG 2015

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
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Mit Ratsbeschluss vom 28.06.2016 wurde m oderne stadt GmbH mit der Umsetzung des 
Planungskonzeptes für den Friedrich-Ebert-Platz und d as ehemalige Warenhaus  betraut. 
Nach Abriss des leerstehenden Hertie -Warenkaufhauses werden drei neue Gebäude mit 
neuen Einzelhandels - und Dienstleistungsnutzungen sowie Wohnen , davon 30% öffentlich 
gefördert, in den Obergeschossen entstehen. Damit verbunden wird eine qualitati v hochwer-
tige Umgestaltung des öffentlichen Raumes in Porz Mitte angestrebt . Auf Grundlage der 
Abbruchgenehmigung vom 05.10.2017 wurde im November 2017 mit der Niederlegung der 
ehemaligen Hertie-Immobilie, der Tiefgaragenfläche sowie den Platzaufbauten am Friedrich-
Ebert-Platz begonnen und damit die Voraussetzung zur Revitalisierung der Innenstadt von 
Köln-Porz eingeleitet. 
Zur Umsetzung des städtebaulichen Planungskonzeptes wird zurzeit Planungsrecht durch 
einen Bebauungsplan geschaffen. Der Geltungsbereic h des neu aufzustellenden Beba u-
ungsplans umfasst den Friedrich -Ebert-Platz mit dem  ehemaligen Reisebüro, das Grun d-
stück der ehemaligen Hertie-Immobilie sowie die angrenzenden Teilbereiche im umgebe n-
den Stadtraum der Fußgängerzone. Hierzu zählen das Umfeld der Kirche Sankt Josef mit 
dem angebauten Dechant -Scheben-Haus, die bebaute Brückenkonstruktion, die den Frie d-
rich-Ebert-Platz über die tiefer liegende Hauptstraße hinweg mit dem Hackenbroichgäßchen 
– und damit dem Vorplatz des Bezirksrathauses – sowie der  Rheinpromenade verbindet, 
das Grundstück Josefstraße 7 sowie die Bereiche der Fußgängerzone an der Wilhelmstr a-
ße, der Josefstraße und der Bahnhofstraße.  
 
Abbildung 5: Geltungsbereich Bebauungsplanentwurf „Revitalisierung  
Innenstadt Köln-Porz“, Quelle: Stadt Köln 
Ziel für Porz Mitte  ist die nachhaltige Stabilisierung, Revitalisierung und Entwicklung  
des Bezirkszentrums als Einkaufs - / Arbeits- und Wohnstandort . Dabei stehen sowohl 
die sozialen als auch die gestalterischen Aspekte im Mittelpunkt des Handels.

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 1.2. Erstellungsprozess  
Auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes und seines aktualisierten Sachstands 2016 s o-
wie der Fortentwicklung der Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung der Porzer Innenstadt 
wurde das Integrierte Stadt entwicklungskonzept ab September 2016 in enger Kooperation 
zwischen Stadt Köln,  der mit der Konzepterstellung beauftragten Entwicklungsgesellschaft 
NRW.URBAN und moderne stadt GmbH erstellt.  
In einem fachämterübergreifenden Prozess wurden innerhalb der Ve rwaltung die Ausgangs-
lage sowie die Bedarfe erfasst und entsprechende Maßnahmen abgeleitet. In einer rege l-
mäßigen Projektgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern von  Stadt Köln , NRW.URBAN 
sowie moderne stadt GmbH  wurde die zentrale Steuerung und Koordinati on sichergestellt. 
Die fachämterübergreifende Zusammenarbeit erfolgte in drei Arbeitsgruppen sowie anlas s-
bezogenen Ämterrunden und Workshops.  
 Arbeitsgruppe 1: Einkaufen und Arbeiten,  
 Arbeitsgruppe 2: Bevölkerung und Wohnen, soziale Infrastruktur, Bildung, Kultur  
 Arbeitsgruppe 3: Grün- und Freiflächen, Umweltsituation, Verkehr

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 1.3. Beteiligung  
Bei der Erarbeitung des Integrierten  Stadtentwicklungskonzeptes wurde besonders großer 
Wert auf eine breite und transparente Öf fentlichkeitsbeteiligung gelegt . Folge nde Beteil i-
gungsformate wurden umgesetzt:  
 Sitzungen des Beirats Porz Mitte 
 zwei große Öffentlichkeitsbeteiligungen vor Ort  
 Online-Beteiligung 
 
Beirat Porz Mitte  
Zur kontinuierlichen Begleitung und politische n Vorberatung bei der Konzeption und 
Umsetzung von Maßnahmen aus d em Integrierten Stadtentwicklungskonzept wurde vom 
Rat der Stadt Köln am 22.09. 2016 die Einrichtung des Beirat s Porz Mitte beschlossen. Der 
Beirat setzt sich zusammen aus lokalen Vertreterinnen und Vertretern von Politik, Instituti o-
nen und bürgerschaftlichen Zusammenschlüssen. Die Geschäftsordnung des Gremiums 
wurde durch die Bezirksvertretung am 06.12.2016 beschlossen. Der Beirat tagt öffentlich, 
was seitens der Porzer Bevölkerung zur Beteiligung und Information genutzt wird.  
Die konstituierende Sitzung  des Beirats Porz Mitte  fand am 20.02.2017 statt. In dieser 
Sitzung wurden die bisherigen Aktivitäten zu r Entwicklungsplanung  Porz Mitte  vorgestellt 
und die Aufgabe des Beirats erläutert. 
In weiteren Sitzungen wurden die bisher erarbeitet en Maßnahmen für das Integrierte Stadt-
entwicklungskonzept Porz Mitte vorgestellt und gemeinsam mit den Beiratsmitgliedern disku-
tiert (interner Workshop). Ferner wurden dem Beirat unter anderem die Ergebnisse der Ö f-
fentlichkeitsbeteiligungen sowie die Resul tate der Online-Beteiligung vorgestellt und das 
weitere Vorgehen erläutert. 
Der Beirat hat sich bei den vorbereitenden Arbeiten zum ISEK Porz Mitte intensiv eing e-
bracht und wird die weitere Umsetzung beratend begleiten.  
Öffentlichkeitsbeteiligung  
Im Rahmen der Erstellung des ISEKs Porz Mitte wurde die Stadtgesellschaft intensiv eing e-
bunden und die Porzerinnen und Porzer haben aktiv ihre Anregungen eingebracht.  
In einer ersten Öffentlichkeitsbeteiligung am 31.03.2017  wurde unter anderem durch die 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker über die Ziele für Porz Mitte sowie die räumlichen 
Handlungsschwerpunkte und erste Planungen informiert. Anschließend konnten die rund 
300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer  ihre Anregungen an Themeninseln einbringen und die 
konkreten Maßnahmenvorschläge diskutieren.

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Abbildung 6: Eindrücke 1. Öffentlichkeitsbeteiligung, Quelle: Axel König 
 
Zwischen der ersten und zweiten Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom 
31.03. bis zum 18.04.2017  eine Online-Beteiligung durchgeführt. Dabei  wurde auf einer 
hierzu erstellten Internetseite die Möglichkeit eröffnet, weitere Ideen und Wünsche in den 
Prozess einzuspeisen.  Mit rund 4.600 Aufrufen und rund 160 Kommentaren zu den Ma ß-
nahmenvorschlägen wurde die Internetseite gut genutzt.  
In einer zweiten Öffentlichkeitsveranstaltung am 05.05.2017  nutzen rund 200 Teilnehme-
rinnen und Teilnehmer die Möglichkeit , sich über die gebündelten Ergebnisse aus der Betei-
ligung sowie den Ausblick auf die weiteren Schritte im Erarbeitungsprozess des ISEKs Porz 
Mitte zu informieren. Zudem wurden zur Verdeutlichung möglicher Planungsvarianten für 
ausgewählte städtebauliche Projekte (zum Beispiel Umgestaltung Rheinboulevard Porz, 
Grünfläche an der Glashütte ) Gestaltungsvarianten durch JSWD Architekten GmbH & Co. 
KG skizziert.  
Die Anregungen aus beiden Öffentlichkeitsbeteiligungen und der Online -Beteiligung wurden 
dokumentiert und in den weiteren Prozess aufgenommen. 
Am 20.07.2017 hat ein Vor-Ort-Termin mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau 
und Gleichstellung des Landes Nordrhein -Westfalen (MHKBG NRW ), der Bezirksregierung 
Köln, moderne stadt  GmbH, NRW.URBAN und beteiligten Fachämtern der Stadt Köln stat t-
gefunden. Die vorgesehenen Maßnahmen wurden v orgestellt, die Anmerkungen des Landes 
aufgenommen und in das Konzept eingearbeitet.

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2. BESTANDSANALYSE 
 
 
 
Die Bestandsanalyse dient der Erfassung der aktuellen Situation vor Ort.  Sie bildet damit die 
Grundlage für die darauf folgende Stär ken-Schwächen-Analyse und die hieraus abzuleite n-
den Handlungsbedarfe.  
Sie erfolgt analog zum Entwicklungskonzept Porz Mitte (2010) sowie dem diesbezüglichen 
Sachstand (2016) in den folgenden Handlungsfeldern, die den integrierten Ansatz zur En t-
wicklung von Porz Mitte widerspiegeln.  
 Bevölkerung und Wohnen 
 Einkaufen und Arbeiten 
 Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur 
 Grün- und Freiflächen, Umwelt 
 Verkehr

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2010 2016 2010 2016 2010 2016 2010 2016
Einwohner/-innen 1.027.504 1.081.701 107.469 113.611 3.964 4.150 1.520 1.470
Altersstruktur
00 - < 18 15,5% 16,1% 16,9% 17,4% 17,1% 17,5% 22,6% 23,9%
18 - < 35 25,0% 25,1% 20,1% 20,2% 23,9% 22,7% 24,3% 19,7%
35 - < 45 16,1% 14,4% 14,7% 13,1% 14,5% 13,2% 12,0% 13,4%
45 - < 65 25,6% 26,9% 28,5% 29,1% 27,5% 27,5% 27,8% 25,7%
65 und älter 17,8% 17,5% 19,8% 20,3% 17,0% 19,0% 13,4% 17,2%
Jugendquotient 23,2 24,2 26,6 27,9 26,0 27,6 35,2 40,7
Altenquotient 26,8 26,4 31,3 32,5 25,7 30,0 20,8 29,2
Einwohner mit Migrationshintergrund 341.122 408.860 37.719 47.251 2.256 2.553 1.236 1.239
Anteil Einw. mit Migrationshintergrund (%) 33,2% 37,8% 35,1% 41,6% 56,9% 61,5% 81,3% 84,3%
Ausländer/-innen 174.650 208.403 15.520 21.271 1.036 1.250 561 569
Anteil an der Gesamtbevölkerung (%) 17,0% 19,3% 14,4% 18,7% 26,1% 30,1% 36,9% 38,7%
Haushalte 537.017 560.298 51.268 53.888 1.965 2.050 610 599
davon mit Kindern (%) 18,2% 18,5% 21,6% 21,3% 19,9% 19,0% 30,0% 28,4%
Einpersonenhaushalte 50,3% 50,5% 40,3% 41,3% 45,4% 46,6% 28,0% 28,4%
Zweipersonenhaushalte 27,4% 27,1% 32,2% 31,5% 28,7% 28,7% 30,3% 34,4%
ab Dreipersonenhaushalte 22,3% 22,4% 27,5% 27,2% 25,9% 24,7% 41,6% 37,2%
SGB II-Bezug
Leistungsbezieherinnen und -bezieher 115.497 117.050 13.287 14.588 960 989 557 557
Anteil an der Gesamtbevölkerung (%) 14 13,4 15,7 16,3 29,7 29,4 42,6 44,6
SGB II-Bezug unter 15-jähriger 31.023 31.260 3.879 4.343 287 303 187 189
Anteil an den unter 15-jährigen (%) 23,4 22,0 26,3 27,0 51,3 51,1 64,5 62,2
Grundsicherung im Alter
Leistungsbezieherinnen und -bezieher 10.986 14.342 951 1.333 46 61 18 27
Anteil an der Gesamtbevölkerung (%) 6,0 7,7 4,5 5,9 6,9 7,9 8,9 10,8
Untersuchungsgebiet
Porz-Mitte
Handlungsschwerpunkt 
GlashüttensiedlungMerkmal Stadt Köln Stadtbezirk 
Porz
 2.1. Bevölkerung und Wohnen2 
Bevölkerung 
 
Die Bevölkerungsstruktur im Untersuchungsgebiet Porz Mitte i st mit Blick auf die Haushalts - 
und Altersstruktur vergleichbar mit der Gesamtstadt. Auffällig ist jedoch der deutlich höhere 
Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund, was auf Unterstützungsbedarfe bei der 
Integrationsleistung hinweist. Zudem werde n Bedarfe im Bereich Qualifizierung anhand der 
überdurchschnittlichen Anzahl an SGB-II-Bezieherinnen und -Beziehern deutlich.  
Abbildung 7: Übersicht der Bevölkerungsdaten,  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 
Nach einem Bevölkerungsrückgang in den Jahren von 2000 bis 2007 wies das Untersu-
chungsgebiet in den vergangenen 10 Jahren einen Bevölkerungszuwachs von 6,8 % auf 
(Quelle: Entwicklungskonzept Porz-Mitte, Sachstand 2016. Stand: 31.12.2015). 
Die akt uellen kommunalen Bevölkerungsprognosen gehen davon aus, dass die Zahl der 
Einwohnerinnen und Einwo hner in Köln bis zum Jahr 2025 nahezu um 100.000 ansteigen 
wird, was einem Wachstum von 9,5 % entspricht. Für den Stadtbezirk Porz wird bis 2025 ein 
Bevölkerungszuwachs von 10,2  % prognostiziert, der damit über dem gesamtstädtischen 
Durchschnitt liegt (vgl. Kleinräumige Bevölkerungsprognose für Köln 2015 bis 2040).   
                                                      
2 Die statistischen Angaben beziehen sich – falls nicht anders angegeben - auf den Stan d 
31.12.2016.

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Die zukünftige Bevölkerungsentwicklung des Stadtbezirks steht in engem Zusammenhang 
mit der Entwicklung des im Süden des Stadtbezirks gelegenen Gebietes „Zündorf-Süd“.3 
Von den rund 4.100 in Porz Mitte lebenden Personen haben über 2.500, also mehr als 60  %, 
einen Migrationshintergrund. Der Anteil in der Gesamtstadt beträgt zum Vergleich 37,8 %. 
In der Siedlung an der Glashüttenstraße liegt der Anteil der Einwohnerinnen und Einwohner 
mit Migrationshintergrund mit 84,3  % nochmals deutlich höher als im Rest des Untersu-
chungsgebietes.  
Im Untersuchungsgebiet Porz Mitte beträgt der Anteil der 45 - bis unte r 65 -jährigen 28  %, 
gefolgt von den 18- bis unter 35-jährigen mit 23 % und den über 65-jährigen mit 19 %. Diese 
Altersstruktur entspricht in etwa der G esamtstädtischen. Dies spiegelt sich auch im J u-
gend- und Altersquotienten des Untersuchungsgebietes wi eder, welche nur leicht über d e-
nen der Gesamtstadt liegen.  
Im Gegensatz dazu liegt in der Siedlung an der Glashüttenstraße der Jugendquotient – also 
das Verhältnis der jüngeren, noch nicht erwerbsfähigen Bevölkerung zu den Menschen im 
erwerbsfähigen Alter – mit 40,7 weit über dem des Untersuchungsgebietes und der Gesam t-
stadt.  
 
Abbildung 8: Altersstruktur im Vergleich,  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 
Von den insgesamt 2.050 Haushalten im Untersuchungsgebiet sind fast die Hälfte (47  %) 
Einpersonenhaushalte. Der Anteil der Haushalte mit Kindern beträgt 19  %, und der der S e-
niorenhaushalte 23 %. 
                                                      
3 Mit Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses vom 6. Februar 2014 wurde die 
Verwaltung beauftragt, ein begrenzt offenes, zweiphasiges Wettbewerbsverfahren durchz u-
führen mit dem Ziel, eine circa 54 Hektar umfassende Wohnbaulandreserv e in Zündorf -Süd 
(Köln-Porz) zu entwickeln.  
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
0-18 18-35 35-45 45-65 >65
Altersstruktur 
Gesamtstadt Stadtteil Porz Plangebiet Porz-Mitte Siedlung Glashüttenstraße

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Das Untersuchungsgebiet liegt damit im gesamtstädtischen Durchschnitt. Auffällig ist der 
Anteil der Alleinerziehenden, der im Untersuchungsgebiet 34 % beträgt.  
 
Abbildung 9: Haushaltsstruktur, prozentualer Anteil der Haushaltstypen im Vergleich,  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 
Bedeutsam ist, dass der Anteil der SGB-II-Empfängerinnen und -Empfänger mit 29,4  %  
im Untersuchungsgebiet mehr als doppelt so hoch wie in der Gesamtstadt ist. Bei den unter 
15-jährigen lebt sogar rund die Hälfte in einem Haushalt mit SGB -II-Bezug. In der Siedlung 
an der Glashütt enstraße liegen die A nteile bei den SGB -II-Empfängerinnen und  
-Empfängern nochmals um 15,2  Prozentpunkte und bei den unter 15 -jährigen um 
11,1 Prozentpunkte höher (Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Stand: 
2016). 
 
Abbildung 10: Anteil SGB-II-Empfänger im Vergleich,  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
40%
Haushalte mit Kindern darunter Alleinerziehend Senioren
Haushaltsstruktur 
Gesamtstadt Stadtteil Porz Plangebiet Porz-Mitte Siedlung Glashüttenstraße
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
Über 15 Jahre Unter 15 Jahre
Anteil SGB-II-Empfänger 
Gesamtstadt Stadtteil Porz Plangebiet Porz-Mitte Siedlung Glashüttenstraße

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 19 
Der Stadtteil Porz  ist zudem gekennzeichnet von einer  leicht überdurchschnittlich hohen 
Arbeitslosenquote. Diese liegt dort bei 9,6 %4 gegenüber 8,1 % in der Gesamtstadt. 
Der Anteil der älteren Menschen im Untersuchungsgebiet, die auf Grundsicherung im Alter 
(SGB XII) angewiesen sind, liegt mit 7,9  % nur unwesentlich über dem Durchschnitt der G e-
samtstadt.  
Wohnen 
Der Wohnungsmarkt im Untersuchungsgebiet Porz Mitte verteilt sich zu annähernd gle i-
chen Teilen auf Einfamilienhäuser (48,7 %) und Mehrfamilienhäuser (51,3 %). Der Anteil der 
Einfamilienhäuser ist seit 2010 leicht gestiegen . Der Anteil des öffentlich geförderten Woh n-
raums liegt im Stadtteil Porz mit 12,6  % über dem gesamtstädtischen Durchschnitt 5 .  
Der hohe Anteil an Einfamilienhäusern und die damit im Nahbereich des Bezirkszentrums 
verbundene geringe Bau - und Bevölkerungsdichte stellen im Vergleich mit sonstigen Kölner 
Bezirkszentren eine Besonderheit dar. 
Im Untersuchungsgebiet Porz Mitte sind Wohnen und Gewerbe  gemischt. Die Gebäu-
destruktur weist eine Mischung aus kleinteiligen Gebäuden und größeren Gebäud e-
komplexen vorwiegend aus den 1970er Jahren  auf. Der Zustand der Ge bäude variiert, wo-
bei vereinzelt ein Modernisierungs- und Sanierungsstau festzustellen ist. 
Mit Blick auf die Wohnversorgung ist innerhalb des Untersuchungsgebietes die Siedlung an 
der Glashüttenstraße  besonders hervorzuheben  (vgl. auch Potenzialflächen, S . 30/31) .  
Die Wohnungen gehören zum einen  der privaten Landesentwicklungsgesellschaft Immob i-
lien AG (LEG Immobilien AG ) und zum anderen Privateigentümerinnen und -eigentümern. 
Dieser stark verdichtete, höhergeschossige Gebäudebestand stammt aus den 1970er  Jah-
ren, entspricht energetisch und architektonisch nicht heutigen Standards und weist zudem 
teilweise Instandhaltungsdefizite auf. Die zwischen den verschiedenen Gebäudekomplexen 
befindlichen Freiflächen zeichnen sich zum Teil durch einen schlechten Pfleg ezustand aus, 
der im Zusammenhang mit schlecht beleuchteten Wegeverbindungen zu Angsträumen führt. 
Über die Gestaltung der Flächen und Wege  könnte eine Aufwertung erfolgen und die Zwi-
schenräume als verbindendes Element in der Siedlung genutzt werden. 
                                                      
4 Daten auf Ebene des Untersuchungsgebietes liegen nicht vor. 
5 Daten auf Ebene des Untersuchungsgebietes liegen nicht vor.

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
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Abbildung 11: Siedlung an der Glashüttenstraße,  
Quelle: NRW.URBAN 2016 
 
 2.2. Einkaufen und Arbeiten 
Das Bezirkszentrum Porz umfasst den kompakten, vor allem in den 1970er und 1980er 
Jahren geplanten Zentrumsbereich ( „Porzity“) zwischen Rheinufer und Stadtbahntrasse mit 
den historisch gewachsenen Geschäftsstraßenabschnitten der Bahnhofstraße, der Haup t-
straße und der Mühlenstraße. Dieser Bereich bildet das administrative und kulturelle Zen t-
rum des gesamten Stadtbezirks. Der ehemals auf Grundlage der Planungsvorstellungen aus 
den 1970er Jahren basierende Aus - und Umbau eines älteren Zentrenkerns entspricht nicht 
mehr den heutigen Ansprüchen an Aufenthaltsqualität. 
 
Abbildung 12: Fußgängerzone Bahnhofstraße,  
Quelle: NRW.URBAN 2017

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 21 
Mit der Errichtung des CityCenter Porz im Jahr 2003 wurden die bestehenden Verkaufsfl ä-
chen um rund 8.000 qm erheblich erweitert. Zentraler Magnet des Bezirkszentrums war das 
frühere Karstadt- und spätere Hertie-Warenhaus zwischen Friedrich-Ebert-Platz und Josef-
straße, das im Jahr 2009  im Zusammenhang mit der Insolvenz der Hertie  GmbH geschlos-
sen wurde. 
In der Folge  kam es im Bezirkszentrum vermehrt zu Leerständen und dem Verlust von 
Lagequalitäten, was zu einer Abwärtsspirale führte. Die se zeigt sich auch im baulichen 
Zustand der Haupteinkaufsstraßen, den sanierungsbedürftigen Fassaden und der insgesamt 
geringen Aufenthaltsqualität in den Fußgängerzonen.  Mitte 2017 wurden im Zentrumsb e-
reich mehr als 20 leerstehende Ladenlokale gezählt (Qu elle: Erhebung durch 
NRW.URBAN).  
Die einzige verbliebene A -Lage im Untersuchungsgebiet ist das CityCenter Porz. Im Z u-
sammenhang mit der Schließung des Hertie -Kaufhauses führt dies zu einer Verlagerung 
des wahrgenommenen Zentrums weg vom Friedrich-Ebert-Platz hin zur Josefstraße.  
Die mangelnde Anziehungskraft des Bezirkszentrums  Porz wird außerdem stark beein flusst 
durch den konkur rierenden Standort großflächigen zentrumsrelevanten Einzelhandel s in 
Porz-Eil, Rudolf-Diesel-Straße, mit rund 17.000 qm Verkaufsfläche. 
 
Abbildung 13: Beispielhafte Leerstände in der Bahnhofstraße,  
Quelle: NRW.URBAN 2017

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Abbildung 14: Kartierung der Leerstände im Untersuchungsgebiet,  
Stand: 10.07.2017, Quelle: NRW.URBAN 2017 
Im Jahr 2013 beschloss der Rat der Stadt Köln basierend auf der Zentrenkonzeption von 
1992 und dem Nahversorgungskonzept von 2003 das Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
(EHZK). In diesem übernimmt Porz Mitte weiterhin die Funktion eines Bezirkszentrums  für 
den Stadtbezirk Porz mit seinen derzeit etwa 113.600 Einwohnerinnen und Einwohnern. 
 
Abbildung 15: Grenzen des Bezirkszentrum Porz gemäß Einzelhandels - und Zentrenkonzept, 
Quelle: Stadt Köln 2010

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
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Im Bezirkszentrum  Porz befindet sich mit 23.000  qm knapp die Hälfte der Verkaufsfläche 
des gesamten Stadtbezirks Porz. Auf dieser Fläche gibt es mehr als 100  Betriebe, von d e-
nen derzeit allein der  Elektronikfachmarkt Saturn, der seine Verkaufsfläche aktuell verkle i-
nert, im CityCent er Porz eine Magnetfunktion hat . Am östlichen Rand des Untersuchungs-
gebiets angrenzend an die Trasse der DB  AG liegt ein  großflächiger Lebensmittel-
Vollversorger. Südlich hiervon befinden sich diverse Dienstleistungseinrichtungen und das 
Finanzamt Köln-Porz. Insgesamt ist im Bezirkszentrum Porz Einzelhandel  für den kurzfrist i-
gen Bedarf am stärksten vertreten  (41 %), gefolgt von langfristigem (36  %) und mittelfristi-
gem Bedarf (23 %) (vgl. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2010, Stand: 2010). 
Einer im November 2015 durchgeführten Passantenbefragung zufolge kommen fast 80 % 
der im Bezirkszentrum Einkaufenden  aus dem Stadtbezirk Porz. Auf dieser Befragung  auf-
bauend wurde ein Mehrbedarf von bis zu 12.000 qm Verkaufsfläche ermittelt, der sich etwa 
hälftig auf Güter des täglichen und des aperiodischen Bedarfs verteilen sollte ( vgl. Entwick-
lungskonzept Porz -Mitte, Sachstand 2016).  Bestandteil der dreiteiligen Neubebauung des 
Friedrich-Ebert-Platzes ist es daher, einen zentralen großflächigen Einzelhandelsbetrieb  im 
Zentrum zu verankern. 
Der Kaufkraftindex im Jahr 2016 für den Stadtteil Porz liegt mit 92,7 6 deutlich unter dem 
der Gesamtstadt mit 109,9, aber auch unter dem des maßgeblichen Stadtbezirks Porz mit 
107,2. 
Berücksichtigt man das unter 2.1 dargestellte s tarke Bevölkerungswachstum insbesondere 
im Stadtbezirk Porz, so wird die Bedeutung des Untersuchungsgebietes Porz Mitte als funk-
tionierendes und lebendiges Bezirkszentrum in den kommenden Jahren erheblich zune h-
men. Entscheidend ist daher, dass die schon jetzt bestehende und dann absehbar steigende 
Nachfrage angemessen befriedigt wird. Hierzu gehört nicht nur die Bereitstellung entspr e-
chender Verkaufsflächen und sonstigen privaten und öffentlichen Dienstleistungen, sondern 
auch die eines Umfelds, das durch s eine hohe Aufenthaltsqualität den öffentlichen Raum 
belebt. 
 
 
                                                      
6 Daten auf Ebene des Untersuchungsgebietes liegen nicht vor.

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 24 
 2.3. Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur 
Die öffentlichen Einrichtungen im Untersuchungsgebiet befinden sich im Nahbereich des 
Bezirkszentrums, sodass sie für die Bevölkerung von Porz Mitte au ch fußläufig gut zu erre i-
chen sind. 
 
Bildungseinrichtungen 
Die Gemeinschaftsgrundschule Hauptstraße, die Carl -Stamitz-Musikschule und das städt i-
sche Berufskolleg befinden sich in dem zentral gelegenen und verkehrlich gut erschlossenen 
Schulareal nördlich der Karlstraße, zwischen Josefstraße und Hauptstraße.  
Bei der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) an der Hauptstraße 426 - 432 handelt es sich 
um eine 3 -zügige offene Ganztagsschule mit 260 Schülerinnen und Schülern (Schuljahr 
2015 / 2016). Bedingt durch den Ge bäudezustand sind der Abriss des bestehenden Gebä u-
des und der Neubau der Grundschule geplant. Eine diesbezügliche Machbarkeitsstudie von 
Juni 2015 liegt vor und wird derzeit ausgewertet. Bei der Planung soll eine 2 -fach Turnhalle 
sowie eine mögliche Erweit erung auf 4 Züge, das entspricht bis zu 16 Grundschulklassen 
(385 – 480 Schülerinnen und Schüler) , und damit verbunden der Flächenbedarf von rund 
10.000 qm berücksichtigt werden (Quelle: Entwicklungskonzept Porz Mitte, Sachstand 
2016). 
   
Abbildung 16: Gebäude der Grundschule, Quelle: Stadt Köln 
Die Carl-Stamitz-Musikschule (CSM), eine Zweigstelle der städtischen Rheinischen Musi k-
schule Köln, befindet sich in einem Altbau an der Josefstraße.  
Die CSM unterhält viele Kooperatio nen mit Bildungseinrichtungen (GGS Hauptstraße, 
Stadtgymnasium Porz (zertifizierter Musikzweig), Schnupperangebote für andere Grun d-
schulen und Kindertagesstätten). Sie ist fester Bestandteil der Porzer Bildungslandschaft 
und sehr gut besucht. Im Rahmen der  Neugestaltung des Schulareals soll die CSM in dire k-
ter Nähe zur Grundschule berücksichtigt werden.

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 25 
 
Abbildung 17: Gebäude der Carl-Stamitz-Musikschule,  
Quelle: Stadt Köln 
Das städtische Berufskolleg  (BK 10) für das Berufsfeld  Metalltechnik soll gemäß B e-
schluss des Rates der Stadt Köln vom 12.11.2015 zum nächstmöglichen Zeitpunkt in den 
Berufskolleg-Campus Deutz, Eitorfer Straße, verlegt werden. Die Verlagerungsmöglichkeit 
wurde durch eine Machbarkeitsstudie der städtischen Geb äudewirtschaft positiv geklärt. Da 
im Bereich Eitorfer Straße bereits drei gewerblich orientierte Berufskollegs ansässig sind, 
werden hier umfangreiche bauliche und schulorganisatorische Maßnahmen im Vorfeld der 
Verlagerung des BK 10 erforderlich. Eine ver bindliche Zeitplanung ist derzeit jedoch noch 
nicht möglich. 
  
Abbildung 18: Gebäude des städtischen Berufskolleg (BK 10), Quelle: Stadt Köln 
Darüber hinaus ist eine Zweigstelle der Volkshochschule Köln im Bezirksrathaus Porz ange-
siedelt. 
 
Kindertagesstätten 
Im Kindergartenjahr 2017/18 beträgt die Versorgungsquote bei den Kindern unter 3 Jahren 
33%, bei den Kindern von 3 bis unter 6 Jahren 109%. Damit ergibt sich aktuell ein Ausba u-
bedarf von 2 Gruppen im Stadtteil Porz. In eine r perspektivischen Sicht auf die Jahre 2020 
und 2025 steigt der Ausbaubedarf aufgrund der nach der kleinräumigen Bevölkerungspro g-
nose der Stadt Köln steigenden Kinderzahlen auf 4 bzw. 7 Gruppen.

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 26 
Dabei eingerechnet ist die aktuell noch temporäre 6 -gruppige Kindertagesstätte Glas -
hüttenstraße. Ohne diese Kindertagesstätte würd e sich der Ausbaubedarf entspre chend 
erhöhen. 
 
Spiel- und Bolzplätze 
Heute gibt es im Untersuchungsgebiet einen Gerätespielplatz mit Sandbereich an der Frie d-
richstraße / Klingerstraße u nd einen Bolzplatz an der Glashüttenstraße. Bereits bei der E r-
stellung des Entwicklungskonzeptes Porz ‐Mitte bestand im Bereich Porz  Mitte ein erhebli-
cher Fehlbedarf an öffentlichen Spiel ‐ und Bolzplätzen. Es werden dringend zusätzliche 
Flächen benötigt, auf denen es möglich ist, adäquate öffentliche Spiel ‐ und Aufenthaltsräu-
me einzurichten. Gemäß Spielpla tzbedarfsanalyse beläuft sich der Fehlbedarf derzeit auf 
rund 12.000 qm.  
 
 
Abbildung 19: Bolzplatz an der Glashüttenstraße, Quelle: NRW.URBAN 2017 
Neben der Erhaltung und bedarfsgerechten Erneuerung bestehender Spielplätze und  des 
Bolzplatzes an der Siedlung Glashüttenstraße sind neue öffentliche Spielplatzflächen erfo r-
derlich. Es ist die Herrichtung einer mindestens 1.000 qm großen Fläche für eine multifunkt i-
onale Trendsportanlage sowie eines mindestens 600 qm großen Spielplat zes vorzusehen. 
Die frei gestaltbaren Flächen sind bedarfsgerecht anzupassen und planungsrechtlich zu 
sichern. Diese Flächen dürfen nicht ganz oder teilweise als Retentionsfläche fungieren.  
Ein zusätzlicher Bedarf entsteht durch die geplante und absehbare  weitere Wohnbebauung. 
Neue Spielplatzflächen sind im Zuge der Neuplanung der Grünfläche zwischen der Siedlung 
an der Glashüttenstraße und der KVB -Gleistrasse vorgesehen. Ferner bietet die Neugesta l-
tung des zentralen  Bereichs des ehemaligen Hertie -Warenhauses /Friedrich-Ebert-Platz die 
Möglichkeit, bezirkszentral Spielpunkte für Kinder zu errichten. Diese Funktion des öffentl i-
chen Raumes ist im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für die Freiraumgestaltung zu berüc k-
sichtigen.

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 27 
Offene Jugendeinrichtungen 
An der Glashüttenstraße 20 befindet sich das Mitte der 1970er Jahre in Betrieb genommene 
Porzer Jugend- und Gemeinschaftszentrum  `Glashütte` in der Trägerschaft der Jugen d-
zentren Köln gGmbH (JUGZ).  
Insgesamt verfügt die ‚Glashütte‘ auf einer Nutzfläche von rund 2. 400 qm über ein Raumen-
semble mit großem Saal, Café, Kegelbahn, Kinosaal und unterschiedlichen Gruppenräumen. 
Der Schwerpunkt der Einrichtung ist der offene Bereich der Kinder - und Jugendarbeit. Ange-
bote wie Basteln, Werken, Musik machen, Sport und Übermitt agsbetreuung werden von 
etwa 200 bis 300 Kindern und Jugendlichen regelmäßig genutzt (Quelle: Entwicklungsko n-
zept Porz-Mitte).  
Ergänzt wird das Angebot durch die großzügig bemessene Außenanlage und Räume, die für 
bürgerschaftliche Aktivitäten zur Verfügun g gestellt werden. Eine an heutige Bedürfnisse 
angepasste Gestaltung des Außenbereichs würde die Nutzungsmöglichkeit verbessern. Zu 
nennen ist beispielsweise das Amphitheater, welches nicht barrierefrei zugänglich ist und 
eine Bespielung des Vorplatzes einschränkt.  
 
Abbildung 20: Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte, Quelle: NRW.URBAN 2016 
Neben diesen vielfältigen Möglichkeiten finden durch Kooperationen in der ‚Glashütte‘ weit e-
re Veranstaltungen wie ein RepairCafé oder Konzerte statt. Die ‚Glashütte‘ vermietet ihre 
Räumlichkeiten an verschiedene Interessenten für Veranstaltungen, Fachtagungen, Kinde r-
geburtstage, Projekte und vieles mehr und bietet dem Seniorennetzwerk der AWO Räum-
lichkeiten für das Büro der Koordinatorin . Der Porzer Rathaussaal wird als Veranstaltungsort 
regelmäßig genutzt. Dort finden das ganze Jahr über vielfältige Kulturang ebote statt . Zu-
sammen mit zwei weiteren Jugendeinrichtungen in Finkenberg und in der Ohmstraße 48 
oder zum Beispiel der Kirchengemeinde, dem Interkulturellen Zentrum „Solibund“ sowie dem 
„Alevitischen Kulturverein “ ist das Angebot für Kinder und Jugendliche im bezirkszentralen 
Bereich sehr gut.

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 28 
Weitere Angebote 
Die oben genannten Möglichkeiten werden durch Angebote der Kirchengemein den in Porz 
sowie der Türkisch -Islamischen Mevlana-Gemeinde ergänzt. Ferner gibt es die Stadtteilb ib-
liothek Porz, das Tanzzentrum und die Zweigstelle der Volkshochschule Köln. Im Stadtteil 
Porz existieren darüber hinaus diverse Beratungsstellen für untersc hiedliche Zielgruppen 
und Pflegeeinrichtungen, so dass sich insgesamt im Untersuchungsgebiet ein reichhaltiges 
und vielfältiges Angebot an sozialer Infrastruktur und Beratungsmöglichkeiten feststellen 
lässt.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
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 2.4. Grün- und Freiflächen, Umwelt 
Grün- und Freiflächen 
Das Untersuchungsgebiet zählt partiell zu den mit öffentlichen Grün - und Freiflächen sowie 
mit Erholungs - und Freizeitfunktionen unterversorgten Siedlungsgebieten  innerhalb des 
Kölner Stadtgebiets. Aktuell gibt es hier drei öffentliche Grünflächen. Si e befinden sich am 
Rheinufer, an der Glashüttenstraße und an der Karlstraße.  
Die bestehenden Wegeverbindungen  sind unzureichend und nicht dazu geeignet , die ein-
zelnen Grün - und Freiflächen zu vernetzen . Die besondere Lage am Rhein kann durch 
Sichtachsen und Wegebeziehungen bisher nicht gestützt und hervorgehoben werden. 
Der Friedrich-Ebert-Platz ist die einzige zusammenhängende Platzfläche und stellt seit der 
Schließung des Hertie -Warenhauses und der damit einhergehenden Mindernutzung und 
Brachlage einen s tädtebaulichen Missstand dar. Mit der städtebaulichen Neugestaltung 
durch moderne stadt GmbH wird der Mittelpunkt des Bezirkszentrums grundlegend neu g e-
ordnet. Auf dem neu entworfenen Stadtgrundriss entstehen drei neue maßs täbliche Baublö-
cke mit gänzlich neuen öffentlichen Räumen. Der Friedrich -Ebert-Platz als bisheriger zentra-
ler Stadtplatz wird dabei überwiegend zugunsten der Wohnfunktion aufgegeben. Einher geht 
hiermit die Belebung und Steigerung der Aufenthaltsqualität sowie die Stärkung der Verbi n-
dung zwischen Bezirkszentrum und Rhein (vgl. Kapitel 1).  
In Porz Mitte wird deutlich, dass die Gestaltung des öffentlichen Raumes  oftmals nicht 
mehr den heutigen Standards entspricht. Dies wirkt sich zum einen auf die Aufenthaltsqual i-
tät und zum anderen auf di e Nutzung und Zugänglichkeit des öffentlichen Raumes aus. S o-
mit ergeben sich Barrieren (zum Beispiel Stufen) und es entstehen Angsträume (zum Be i-
spiel unübersichtliche Gestaltung, schlechte Beleuchtung), die sich durch das  gesamte Be-
zirkszentrum ziehen. Bei der Neugestaltung des öffentlichen Raumes rund um den Friedrich -
Ebert-Platz entsteht die Chance , zeitgemäße Standards zu etablieren, die als Gestaltungsl i-
nie bei der weiteren Gestaltung von Porz Mitte aufgenommen werden.

INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 30 
 
Abbildung 21: Bestandsplan Grün- und Freiflächen, Quelle: NRW.URBAN 2017 
 
Potenzialflächen 
Im Untersuchungsgebiet finden sich verschiedene Potenzialflächen für die weitere räumliche 
Entwicklung. Auf diesen Flächen bestehen Möglichkeiten für neue Wohn - und Gewerbenut-
zungen sowie die Gestaltung von Grünflächen. 
In der folgenden Abbildung sind die größeren Potenzialflächen dargestellt:  
 A= Friedrich-Ebert-Platz (kurzfristig) 
 B= Brachfläche an der Mühlenstraße (mittel- bis langfristig) 
 C= Freifläche neben der Jugendeinrichtung „Glashütte“ (mittel- bis langfristig) 
 D= Grünfläche und provisorischer Parkplatz an der Glashüttenstraße (kurzfristig)  
 E= Schulareal (mittel- bis langfristig)

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Neben den bereits beschriebenen Potenzialflächen am Friedrich -Ebert-Platz und der Grün-
fläche an der „Glashütte “ ist das heutige Schulareal  zwischen Haupt- und Josefstraße  be-
sonders hervorzuheben. Durch die vorgesehene Verlagerung des städtischen Berufskollegs 
(BK 10) ergeben sich mittelfristig Entwicklungsmöglichkeiten in ein em zentral gelegenen 
Bereich des Porzer Bezirkszentrums. In Abhängigkeit von den weiteren Entscheidungen zur 
Verlagerung des Berufskollegs, aber auch zum Neubau der Grundschule und dem Standort 
der Carl -Stamitz-Musikschule sollten verschiedene Planungsvarianten abgew ogen werden, 
um dieses Areal mit seinen erheblichen Potenzialen im Sinne eines stimmigen Gesamtbildes 
des Porzer Bezirkszentrums zu entwickeln.  
 
Abbildung 22: Potenzialflächen in Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln  
 
Rheinboulevard Porz 
Das Rheinufer in Porz Mitte sowie seiner Höhenlage am „Weißer Bogen“ zählt auf grund 
seiner Breite von etwa 35  m und seiner Ausstattung mit 400 Linden zu den attraktivsten 
Rheinuferbereichen in Köln . Die Ufermauer sowie der Treppenaufgang mit dem Fahr karten-
pavillon stehen unter Denkmalschutz.  Verbindungen zwischen Rheinboulevard und Haup t-
straße beziehungsweise de s Bezirkszentrums  sind zwar vorhanden, aber schlecht ausg e-

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baut und unattraktiv gestaltet, weshalb der zentrale Bereich als Rheinboulevard und Naher-
holungsziel durch das Fußwegenetz nicht optimal erreicht und genutzt werden kann (siehe 
dazu Kapitel 2.5). 
Mit dem stark begrünten tiefer gelegenen Teil und dem oberen Teil zusammen mit der Plat z-
fläche vor dem Bildungszentrum hält der Bereich  viele Möglichkeiten zur Nutzung für Fre i-
zeit- und Kulturaktivitäten bereit. Wie auch das Einkaufszentrum ist es jedoch mit Außen-
gastronomie eher unterversorgt. Insgesamt ist kurzfristig eine Überprüfung des Rheinboul e-
vards hinsichtlich stadtgestalterischer und fre iraumplanerischer Aufwertungsmöglic h-
keiten unter Berücksichtigung eines attraktiven Beleuchtungskonzepts durchzuführen.  
   
Abbildung 23: Rheinboulevard Porz, Quelle: Stadt Köln  
Am Rheinboulevard verläuft eine wichtige Radwegeverbindung zwischen Köln und Bonn 
sowie die städtische Veloroute (siehe dazu Kapitel 2.5). Da der Rheinuferweg von Fußgä n-
gerinnen und Fußgängern gleichermaßen genutzt wird und dies zu Konflikten führt, soll im 
Zuge von Aufwertungsmaßnahmen die Trennung de r Nutzungen diskutiert  und überprüft  
werden.  
Der Rheinboulevard Porz ist Teil des im Landschaftsplan ausgewiesenen Landschafts-
schutzgebietes L20 Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel . Die-
ses verfolgt als Entwicklungsziel die Erhalt ung und Weiterentwicklung einer weitgehend n a-
turnahen Landschaft. 
 
Grünfläche an der Glashüttenstraße 
Die bestehende öffentliche Grünfläche westlich der Glashüttenstraße ist ca. 1 ha groß. Es 
handelt sich um eine gestaltete Grünanlage mit einer Anpflanzung  zur östlich gelegenen 
Wohnbebauung an der Glashüttenstraße und zu einem provisorischen Parkplatz östlich der 
Stadtbahntrasse. Den zentralen Bereich bildet eine Rasenfläche mit einzelnen Bäumen, die 
von einem ca. 4 – 5 m hohen Hügel dominiert wird. Im südlichen Teil befindet sich ein öffent-
licher, eingezäunter Bolzplatz. Die Grünanlage dient als Erholungsbereich und als Fu ß-
wegeverbindung mit der kürzesten Entfernung zwischen der Glashüttensiedlung und dem 
Geschäftszentrum Porz Mitte . Sie ist aufgrund mangelhafter Aufenthaltsqualität minderg e-
nutzt.

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Abbildung 24: Grünfläche an der Glashüttenstraße, Quelle: Stadt Köln  
Der hier angrenzende, bis zur Stadtbahntrasse reichende kna pp 6.000 qm große provisori-
sche Parkplatzbereich zwischen Philipp-Reis-Straße und Bergerstraße weist Neuordnung s-
bedarf auf. Das im Norden der Bergerstraße und im Süden der Philipp -Reis-Straße e r-
schlossene mindergenutzte Gelände ist im Mittel 25 m breit bei einer Nord -Süd-
Ausdehnung von rund 250 m. Der Parkplatz wurde für die Zeit während des Baus des Cit y-
Centers und des Umbau s des Parkhauses provisorisch hergerichtet und w ird heute nur 
noch wenig genutzt.  Der Parkplatz ist aufgrund des insgesamt vorhandenen Stellplatza n-
gebotes in Porz Mitte nicht erforderlich und stellt einen städtebaulichen Missstand dar. Die 
Stellplatzanlage soll den Zielen des Entwicklungskonzeptes Porz Mitte , Sachstand 2016, 
zufolge zurückgebaut und durch eine Grünfläche ersetzt werden. Dadurch kann der gesa m-
te Bereich zwischen der Stad tbahntrasse und der Siedlung an der Glashüttenstraße als 
zusammenhängende Grünfläche geplant und ausgebaut werden. 
 
Abbildung 25: Provisorischer Stellplatz und Grünanlage,  
Quelle: NRW.URBAN 2016 
Im Flächennutzungsplan ist das Gesamtareal bis zur Stadtbahntrasse als Grünfläche dar-
gestellt.

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Neue öffentliche Grünfläche „Porzer Stadtgarten“ 
Die dritte öffentliche Grünfläche innerhalb des Untersuchungsgebietes befindet sich an der 
Karlstraße. Sie besteht aus einer 10 bis 20  m brei ten Rasenfläche  als Straßenbegleitgrün 
ohne Aufenthaltsqualität . Eine besondere Qualität der Grünfläche ist ihr alter Baumb e-
stand, der sich stark prägend durch das gesamte nördlich angrenzende Schulareal zieht. 
Bei der angestrebten Umgestaltung des Schulareals soll die bestehende Grünfläche zu einer 
neuen öffentlichen Grünfläche „Porzer Stadtgarten“ ausgebaut und erweitert  werden. Hierbei 
gilt es, den oben angesprochenen Baumbestand zu berücksichtigen und  in die Neugesta l-
tung mit einzubeziehen. Der neue „Po rzer Stadtgarten“ (Arbeitstitel) kann über eine klar e r-
kennbare direkte Wegeführung mit der Erholungszone Rheinufer verbunden  werden. Neben 
der Reduzierung des Gründefizits soll dieses Projekt wesentlich zur Schaffung eines qual i-
tätsvollen neuen Wohnstando rts beitragen, der seinerseits besonders durch den vorhand e-
nen und weitgehend zu berücksichtigenden Baumbestand des heutigen Schulareals geprägt 
wird.  
 
Abbildung 26: Baumbestand auf dem Schulareal,  
Quelle: NRW.URBAN 2016

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 2.5. Verkehr 
Individualverkehr 
Für den Individualverkehr bestehen Anbindungen des Bezirkszentrums Porz an die Kölner 
Innenstadt und an das Bundesautobahnnetz. Porz Mitte ist gut an das überörtliche und örtl i-
che Verkehrsnetz angeschlossen. 
Über die Kaiserstraße und  die Steinstraße erfolgt der Anschluss an das Autobahnnetz mit 
der A59, dem Autobahndreieck Heumar (A59 - A3 - A4) und dem Autobahnkreuz Gremberg 
(A559 - A4). Die Hauptstraße und die A559 (östlicher Zubringer) führen direkt bis in die 
Kölner Innenstadt.  
Die Hauptstraße ist nach der Systematik des Gesamtverkehrskonzepts als örtliche Haup t-
straße klassifiziert und zeitgleich eine Geschäftsstraße mit Wohnnutzung in den Oberg e-
schossen. Da die Hauptstraße die  einzige direkte Verbindungsstraße zwischen de m Porzer 
Bezirkszentrum und dem Porzer Stadtteil Zündorf darstellt, weist sie ein erhöhtes Verkehr s-
aufkommen und eine erhöhte Lärmemission auf. Im Zusammenhang mit der Planung für die 
Entwicklung von Zündorf-Süd mit rund 2.250 Wohnungen ist eine großräumige Lösung  für 
den motorisierten Individualverkehr erforderlich, die auch zu einer Entlastung der Hauptstr a-
ße in Porz Mitte beitragen sollte. Eine weitere wichtige Verbindung für den Individualverkehr 
ist der Netzschluss zwischen Hauptstraße und Kaiserstraße für den  Durchgangsverkehr 
(siehe Abbildung 27). Sämtliche Wohnstraßen im Untersuchungsgebiet haben, dort wo es 
rechtlich möglich ist, eine Tempo -30-Geschwindigkeitsbeschränkung. Durch diese Straßen 
können nahezu alle Nutzungen und Grunds tücke innerhalb des Untersuchungsgebietes 
angefahren werden.

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Abbildung 27: Bestandsplan Verkehrsflächen, Quelle: NRW.URBAN 2017 
 
Öffentlicher Personennahverkehr 
Das Untersuchungsgebiet ist durch die leistungsfähigen Schienenn etze der Deutschen Bahn 
(DB) und der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) gut erschlossen und wird durch ein gut ausg e-
bautes Busnetz ergänzt. 
Die derzeitige Erschließung durch den Öffentlichen Personennahverkehr erfolgt primär über 
den im Untersuchungsgebiet liegenden Stadtbahn-Haltepunkt Porz-Markt. Die Anbindung 
an die Kölner Innenstadt (Neumarkt) über die Haltestelle Porz Markt mit der Stadtbahnlinie 7 
der KVB erfolgt in weniger als 30 Minuten. Die aktuell 10 Buslinien, die das Untersuchungs-
gebiet bedienen, ergänzen das Netz der KVB und des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) 
in die umliegenden Stadtteile und angrenzenden Ortschaften und Städte.  
Das DB-Netz wird über den Bahnhof Porz (Rhein) erschlossen, welcher außerhalb des Un-
tersuchungsgebietes – jedoch fußläufig gut erreichbar – an der Kaiserstraße liegt.

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Die S-Bahn Linie 12 erschließt hierüber den Streckenverlauf zwischen Düren und Au (Sieg). 
Der Kölner Hauptbahnhof kan n in weniger als 20 Minuten erreicht werden. Über die VRS-
Regionallinien RE9 und RB27 wird der Kölner Hauptbahnhof in rund 10 Minuten erreicht. 
Durch die Anbindung von Porz Mitte an die Stadtbahn, die S-Bahn und das Busnetz mit dem 
nahegelegenen DB-Regionalbahnhof Porz (Rhein)  ist die Erschließung durch den öffentl i-
chen Personenverkehr örtlich und überörtlich flächendeckend gut. 
 
Rad- und Fußwegeverbindungen 
Entlang der den zentralen Bereich von Porz Mitte umspannenden Straßen sind straßenb e-
gleitende Fuß- und Radwege vorhanden. Die Hauptkreuzungspunkte sind durch Lichtsigna l-
anlagen geregelt. 
Das Hauptradwegenetz von Köln besteht aus sogenannten Velorouten. Eine Veloroute ist 
eine durchgehende Hauptverbindung des Radverkehrsnetzes, wobei die Kriterien Zügigkeit, 
Komfort, Leistungsfähigkeit und Sicherheit im Fokus stehen. Im Untersuchungsgebiet verlau-
fen fünf im städtischen Radverkehrsnetzplan für den Stadtbezirk 7 dargestellte Radweg e-
verbindungen:  
- der überregionale Erlebnisweg Rheinschiene (Tourismusroute) ist eine Veloroute 
aus Richtung Bonn entlang des Rheinufers bis zur Kölner Innenstadt,  
- die Radverkehrsführung zwischen Bergerstraße und Bahnhofstraße durch die  
Josefstraße,  
- die Verbindung von der Bahnhofstraße über die Friedrichstraße bis zur  
Bergerstraße, 
- die Radfahrverbindung vom Rheinufer über die Bahnhofstraße und weiter über die 
Kaiserstraße, 
- die Querverbindung vom Mauspfad zum Radweg am Rheinufer über die Bergerstr a-
ße zu den im Untersuchungsgebiet verorteten Radfahrverbindungen.  
 
Darüber hinaus sind zur Feinerschließung Radführungen entlang einzelner Straßenzüge 
vorhanden.

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Abbildung 28: Radverkehrsnetzplan Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln  
Zur Radverkehrsplanung wurde 2015 für den weiteren Dialog zur Förderung des Radve r-
kehrs ein sog enannter „Runder Tisch“ eingerichtet, dem der städtische Fahrradbeauftragte, 
der ADFC sowie die Fraktionen der Bezirksvertretung Porz angehören. 
Für die Fußgänger ist das Untersuchungsgebiet durch Gehwege gut erschlossen. Wichtige 
Verbindungsstrecken befinden sich zwischen den Wohnbereichen und dem Geschäftszen t-
rum sowie zur H altestelle der Stadtbahn, der  Buslinien Porz -Markt und zum Rheinufer.

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Zwischen dem CityCenter Porz und dem Bezirksrathaus liegt ein Fußgängerbereich mit 
Querung des heutigen Friedrich-Ebert-Platzes. 
Dieser Freiraum wird durch die Querung der verkehrlich belasteten Hauptstraße räumlich 
eingeschränkt. Daher kommt dem Brückenbauwerk über die Hauptstraße , welches die 
einzige kreuzungsfreie Fußwegeverbindung zwischen de m Bezirkszentrum und dem Rhei n-
ufer darstellt, besondere Bedeutung zu. Genau in diesem wichtigen Ve rbindungsstück stellt 
sich der Bereich von der Hauptstraße bis zum Rheinboulevard aufgrund des stark ausg e-
prägten Gebüschbewuchses als schwer einsehbar dar. Somit wird eine Sichtachsenbezi e-
hung deutlich erschwert. Zudem entstehen Angsträume, insbesondere i n den Nachtstunden. 
Eine mögliche Gestaltungsoption diese Bereiches ist die Freistellung der Brückenkonstrukti-
on und die Niederlegung der Aufbauten. 
 
Abbildung 29: Wegeverbindung zwischen Hauptstraße und Rheinboulevard,  
Quelle: NRW.URBAN 2017 
 
Ruhender Verkehr 
Insgesamt stehen im Untersuchungsgebiet rund 1.500 öffentliche Stellplätze für den ruhe n-
den Verkehr zur Verfügung, wobei der Großteil dieser Stellplätze bewirtschaftet wird (Quelle: 
Entwicklungskonzept Porz Mitte 2010). D er Parkplatz an der Philipp -Reis-Straße ist durch 
private Dauermieter und einen Carsharing -Anbieter belegt. Darüber hinaus gibt es weitere 
bewirtschaftete Stellplätze im Untersuchungsgebiet, wie zum Beispiel das Parkhaus neben 
dem CityCenter (siehe Abbildung 30). 
Für die seit Jahren stillgelegte Tiefgarage unter dem Friedrich-Ebert-Platz ist im Rahmen der 
städtebaulichen Neuordnung des Areals der Abriss und Neubau geplant.

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Das am Rande der Siedlung Glashüttenstraß e gelegene städtische Parkplatzareal östlich 
der Stadtbahntrasse  zwischen Philipp -Reis-Straße und Bergerstraße wurde, wie bereits 
beschrieben, für die Zeit während des Baus des CityCenters und des Umbau s des Parkhau-
ses provisorisch hergerichtet und wird he ute nur noch wenig genutzt. Der geplante Rückbau 
und die Anlage einer neuen Grünfläche sollen den städtebaulichen Missstand beheben.  
 
Abbildung 30: Parkhaus und Straßenbahnhaltestelle Porz-Markt am CityCenter,  
Quelle: NRW.URBAN 2016

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3. STÄRKEN-SCHWÄCHEN-ANALYSE,  
     HANDLUNGSBEDARFE UND ZIELE 
 
 
 
Auf Grundlage der Bestandsanalyse lassen sich für die einzelnen Handlungsfelder die Han d-
lungsbedarfe und Potenziale im Untersuchungsgebiet ableiten. Diese bilden wiede rum die 
Basis für das Zielsystem und die Ableitung der vorgesehenen Maßnahmen.  
Für das Untersuchungsgebiet Porz Mitte wird deutlich, dass vor allem eine Gestaltung des 
öffentlichen Raumes erforderlich ist, welche eine hohe Aufenthaltsqualität schafft, zum  Ver-
weilen einlädt und somit für Begegnung und Belebung sorgt. Dabei sollen die Potenziale des 
Bezirkszentrums herausgehoben werden. Dies zielt darauf ab, das Porzer Bezirkszentrum 
mit seinen bezirkszentralen Funktionen zu stärken und eine bessere räumlich e Anbindung 
an den Rhein zu ermöglichen. Diese Belebung von Porz Mitte ist eng mit dem Einzelhandel 
und Dienstleistungsangebot zu verknüpfen, welches es maßgeblich zu unterstützen gilt.  
Weiterhin bildet die Entwicklung der Wohnfunktion entlang des Zentrum s einen wichtigen 
Entwicklungsimpuls und kann insbesondere bei der Entwicklung von Potenzialflächen einen 
wichtigen Beitrag bilden.  
Mit Blick auf die langfristige Quartiersentwicklungsstrategie ist die Beteiligung und Mitwi r-
kung der ansässigen Bevölkerung  von hoher Relevanz und über entsprechende Maßna h-
men zu stärken.

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Stärken-Schwächen-Analyse mit Ableitung der Handlungsbedarfe 
Aufbauend auf der städtebaulichen und sozialräumlichen Bestandsaufnahme wurden die 
Stärken und Schwächen von Porz Mitte in den fünf verschiedenen Handlungsfeldern identif i-
ziert.  
Handlungsfeld 1: Bevölkerung und Wohnen  
Die Bevölkerungsstruktur zeigt Unterstützungsbedarfe bei der Integrationsleistung und im 
Bereich Bildung und Qualifizierung auf. Auch aus diesem Grund  sind eine soz iale Balance 
und die Aktivierung aller Bevölkerungsgruppen mit dem Ziel anzustreben, dass sich alle 
Einwohnerinnen und Einwohner für ihr Quartier verantwortlich fühlen.  Vor dem Hintergrund 
des prognostizierten  Bevölkerungswachstums kommt der Schaffung un d Bereitstellung i n-
tegrationsfördernder Angebotsstrukturen eine große Bedeutung zu.  
Auf kleinräumiger Ebene zeigen sich vor allem Unterstützungsbedarfe im Geschosswo h-
nungsbau aus den 1970er Jahren in der Siedlung an der Glashüttenstraße. In diesem stark 
verdichteten und höhergeschossigen Wohnbereich bestehen teilweise bauliche Mängel und 
Instandhaltungsdefizite. Hierdurch wird das Wohnumfeld unattraktiv  wahrgenommen, die 
Lebensqualität gemindert und Segregationseffekte werden befördert. 
Die Einwohnerinnen und Einwohner im Untersuchungsgebiet sollen zukünftig stärker in die 
Planung von Maßnahmen, die Po rz Mitte stärken, eingebunden werden. Durch geeignete 
Beteiligungsformate sollen Impulse für zivilgesellschaftliches Engagement im Stadtteil geg e-
ben und die I dentifizierung mit dem Quartier gestärkt werden. Ziel ist die Entwicklung von 
lebendigen Nachbarschaften und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts. Gerade mit 
Blick auf die Siedlung an der Glashüttenstraße sind sozialintegrative Maßnahmen und sp e-
zielle Beteiligungsformate zu konzipieren. 
Die im Untersuchungsgebiet verorteten Baulücken und mindergenutzten Flächen stellen 
erhebliche Potenziale für die städtebauliche Entwicklung von Porz  Mitte dar  und können 
einen Beitrag zur bedarfsgerechten Ergänzung des Wohnungsmarktes liefern.  
 
Handlungsfeld 2: Einkaufen und Arbeiten  
Durch das Bevölkerungswachstum gerade auch im Stadtbezirk Porz kann die Bedeutung 
eines vollfunktionstüchtigen Bezirkszentrums, das hierfür durchgreifend neu strukturiert we r-
den muss, entsc heidend gestärkt werden. Mit einer auf die schon jetzt bestehende und s i-
cherlich steigende Nachfrage abgestimmte n Verkaufsfläche k önnen Kaufkraft und Kunden 
erfolgreicher an das Untersuchungsgebiet gebunden werden. Eines der größten Potenziale 
ist hierbei der kompakte Zentrumsbereich, in dem alle Einzelhandelsangebote fußläufig und 
mit guter Anbindung an den ÖPNV und guter Erreichbarkeit für den Individualverkehr vo r-
handen sind.

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Ein erster Schritt zur Wiederbelebung des Geschäftszentrums ist die Neu ordnung des Fried-
rich-Ebert-Platzes und seine r angrenzenden Flächen . Durch die damit verbundene Steig e-
rung der Aufenthaltsqualität wird ein entscheidender Impuls gegeben, von dem der gesamte 
ortsansässige Einzelhandel profitieren kann. 
In der Stärkung de r bestehenden zentrenrelevanten Einzelhandels - und Dienstleistungsa n-
gebote und seiner bedarfsgerechten Ausweitung werden zudem Beschäftigungspotenziale 
gesehen, die angesichts der hohen Arbeitslosigkeit im Untersuchungsgebiet von großer 
Bedeutung sind.  
Entscheidend wird sein, dass auch ein Umfeld, das den modernen Ansprüchen an Aufen t-
haltsqualität entspricht, im Bezirkszentrum gesichert wird. Dem heute erkennbaren trading-
down Effekt muss durch geeignete Maßnahmen Einhalt geboten werden. Neben der Ve r-
besserung des Erscheinungsbildes des Geschäftszentrums gehören hierzu z um Beispiel  
auch außengastronomische Angebote  sowie die Vernetzung der lokalen Einzelhändler und 
Gewerbetreibenden. 
 
Handlungsfeld 3: Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur 
Eine Stärke des Untersuchungsgebiets Porz Mitte stellt die Vielzahl der Angebote im sozial -
infrastrukturellen Bereich dar. Ferner ist das Jugend- und Gemeinschaftszentrum ‚Glashütte‘ 
eine der größten Einrichtungen dieser Art in Nordrhein -Westfalen. Durch die zahlreichen 
bereits bestehenden Bildungs - und sozialen Infrastruktureinrichtungen mit einer Vielzahl an 
sozialintegrativen Angeboten in der ‚Glashütte‘ sowie durch die anderen Akteure ergeben 
sich Anknüpfungspunkte , auf vorhandene Strukturen aufzubauen beziehungsweise diese 
untereinander zu vernetzen. 
Die Carl-Stamitz-Musikschule ist hoch frequentiert und kooperiert mit den umliegenden Bi l-
dungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen. Im Rahmen der Erörterungen in Beirat und den 
Öffentlichkeitsbeteiligungen wurden klare Vorstellung en formuliert, dass die Grundschule 
GGS Hauptstraße und die Carl -Stamitz-Musikschule inhaltlich und räumlich weiterhin in  
einem Bildungsverband bestehen bleiben. 
Weitere Stärken liegen im kulturellen Bereich, wo Porz mit zahlreichen Vereinen aufwarten 
kann. Die kulturellen Einrichtungen sind untereinander vernetzt und verfügen teilweise auch 
über Beratungsangebote zu sozialen und Bildungsthemen, so dass auf diese bestehende 
Struktur aufgebaut werden kann.  
Das Defizit an Spielplatzflächen ist eine Schwäche , die im Rahmen der vorgeschlagenen 
Maßnahmen abgemindert werden soll. Die Potenzialfläche der provisorischen Stellplatza n-
lage an der KVB -Gleistrasse kann durch die Umgestaltung als Grünfläche die defizitäre S i-
tuation ebenso verbessern wie die Gestaltung d es öffentlichen Raumes und die Aufwertung 
bestehender Anlagen.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 44 
Handlungsfeld 4: Grün- und Freiflächen, Umwelt 
Die Lage am Rhein ist für Porz eine Stärke, die in dieser Qualität kaum ein anderer Stadtteil 
Kölns aufweisen kann. Dieses Potenzial spiegelt sich  jedoch in der Ausgestaltung und Nu t-
zung des Rheinboulevards nic ht wi der. Zur Nutzung dieser angesprochenen Stärke muss 
der Bereich des Rheinboulevards Porz aufgewertet, stärker nutzbar und erlebbar gemacht 
werden. Wegebeziehungen und Sichtachsen, die den zentralen Bereich an den Rhein a n-
schließen, müssen ausgebaut und hergestellt werden. 
Außerdem besteht in Porz Mitte ein Defizit an öffentlichen Grün - und Freiflächen. Daher gilt 
es, die Flächenpotenziale, die in Porz Mitte durchaus vorhanden sind, auch zur  Anlage neu-
er Grün- und Freiflächen zu nutzen und vorhandene Grünflächen aufzuwerten. Ferner sollen 
öffentliche Flächen, wie beispielsweise die Fußgängerzonen oder Wegeverbindungen zum 
Rhein, im Hinblick auf Attraktivität und Aufenthaltsqualität angepasst werden. Auch sind im 
Freiraum multifunktionale Eigenschaften zur Klimawandelfolgeanpassung unterzubringen. 
Speziell zugeschnittene Beleuchtungskonzepte, die Installation hochwertiger Möblierung , 
City Trees, Spielpunkte  sowie die Auflösung von Angsträumen, beispielsweise durch Scha f-
fung von Sichtachsen, sind geeignete Instrumente beziehungsweise Maßnahmen, um das 
Sicherheitsbefinden und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum aufzuwerten.  
 
Handlungsfeld 5: Verkehr 
Porz verfügt über eine gute innerstädti sche, regionale und überregionale verkehrliche Infr a-
struktur. Die gute ÖPNV -Erschließung und die Erreichbarkeit durch den Individualverkehr 
und den nichtmotorisierten Verkehr werden ebenfalls insgesamt mit kleinen Einschränku n-
gen positiv bewertet. Außerdem  verfügt das Untersuchungsgebiet über ausreichend Stel l-
plätze für den ruhenden Verkehr.  
Insbesondere die Hauptstraße ist mit einem hohen Verkehrsaufkommen und damit verbu n-
denen Lärmemissionen und Luftschadstoffen belastet. Eine weitere Schwäche sind die f eh-
lenden Netzschlüsse bei den Rad - und Fußwegeverbindungen. Zwar sind viele Fuß - und 
Radwege im Untersuchungsgebiet vorhanden, diese sind jedoch teilweise nicht ausreichend 
miteinander verbunden und ergeben kein zusammenhängendes Netz.  
Der Handlungsbedarf für das Handlungsfeld Verkehr sieht daher vor, den Durchgangs - und 
Haupterschließungsverkehr stadtverträglich großräumig zu bündeln, um Lärmemissionen zu 
verringern. Dabei soll eine gute Erreichbarkeit für den motorisierten Individualverkehr auch 
weiterhin gesichert werden. Für eine nachhaltige Stadt - und Quartiersentwicklung spielt die 
Nahmobilität (Fuß- und Radverkehr) eine elementare Rolle. Sie soll zukünftig zur Basismobi-
lität aufgewertet werden. Zur Erreichung dieses Ziels in Porz Mitte müssen die Fuß wegebe-
ziehungen ausgebaut und einige Radwegeverbindungen verlängert sowie Lücken im Ra d-
wegenetz geschlossen werden, um im Ergebnis ein zusammenhängendes und flächend e-
ckendes Rad- und Fußwegenetz zu erhalten.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 45 
 Stärken / Potenziale 
Herausforderungen /  
Risiken 
Handlungsbedarf 
Bevölkerung und Wohnen 
Bevölkerungszuwachs 
Ausgewogene Alters-
struktur 
Ausgewogene Haus-
haltsstruktur 
Heterogene Wohnungs-
marktstruktur 
Hoher Anteil öffentlich 
geförderter Wohnungen 
Baulücken und minder-
genutzte Grundstücke 
bilden Potenzialflächen 
Soziale Segregation 
Hohe Quote SGB-II-
Empfänger (besonders der 
unter 15-jährigen) 
Hohe Arbeitslosigkeit 
Räumlich konzentrierte 
Problemlagen 
Fehlender Dialog mit Be-
wohnern 
Integrationsprobleme 
Sanierungsbedarf im Ge-
schosswohnungsbau der 
1970er Jahre 
Baulückenschließung und 
Nachverdichtung 
Sanierung bestehender mehr-
geschossiger Wohnbebauung 
Stärkere Einbindung der Bevöl-
kerung bei Planungen 
Einkaufen und Arbeiten Kompaktheit der Ange-
bote im Geschäftszent-
rum 
Gute Erreichbarkeit mit 
ÖPNV 
Städtebaulich durchgrei-
fende Neustrukturierung 
des zentralen Bereiches 
Unterdurchschnittliche Be-
schäftigungsquote 
Hohe Leerstandszeiten bei 
Geschäftsflächen  
Fehlende Aufenthaltsqualität 
im Geschäftszentrum 
Bedarfsorientierte Schaffung 
von Einzelhandels- und Dienst-
leistungsflächen 
Stärkere Kooperation zwischen 
Eigentümern, Geschäftsinha-
bern und Dienstleistern 
Vernetzung der lokalen Einzel-
händler und Gewerbetreibenden  
Leerstände verringern 
Maßnahmen zur Qualifizierung 
für den Arbeitsmarkt 
Soziale Infrastruk-
tur, Bildung, Kultur Gute Bildungs- und sozi-
ale Infrastruktur 
Jugend- und Gemein-
schaftszentrum  
‚Glashütte‘ 
Vielfältiges kulturelles 
Angebot  
Qualifizierungsniveau 
Wenig Vernetzung der Ein-
richtungen untereinander 
Spielplatzbedarfe 
Ergänzende Qualifizierungsan-
gebote für benachteiligte Bevöl-
kerungsgruppen 
Schaffung neuer / Aufwertung 
vorhandener Spielflächen 
Vernetzung der bestehenden 
Angebote durch Quartiersma-
nagement 
Grün- und Freiflä-
chen, Umwelt 
Neugestaltung Friedrich-
Ebert-Platz als „Initial-
zündung“ 
Lage am Rhein 
Potenzialflächen vor-
handen  
Kompaktheit des Be-
zirkszentrums 
Öffentliche Grün- und Frei-
flächen defizitär 
Fehlende Aufenthaltsqualität 
Angsträume 
Barrieren im öffentlichen 
Raum durch Brückenbau-
werke und Straßen 
Aufwertung, Erweiterung, Neu-
gestaltung bestehender Grün- 
und Freiflächen 
Herstellung von Wegeverbin-
dungen (Rhein – Porz Mitte – 
Glashüttenstraße) und 
Sichtachsen  
Beleuchtungskonzept   
Verkehr 
Überörtliches und örtli-
ches Verkehrsnetz 
ÖPNV- und Fernver-
kehrsanbindung 
Viele Fuß- und Radwege 
Ausreichendes Angebot 
im Bezirkszentrum an 
Stellplätzen 
Hohes Verkehrsaufkommen 
vor allem im Durchgangs-
verkehr 
Hohe Lärmemissionen 
Fehlende Netzschlüsse der 
Rad- und Fußwegeverbin-
dungen 
 
Schließung der Lücken im Fuß- 
und Radwegenetz / Verlänge-
rung der Radwegeverbindungen 
Nahmobilität stärken 
Stadtverträgliche Verkehrslen-
kung  
Stadtverträgliche Umgestaltung 
der Hauptstraße

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 46 
Zielsystem  
Mit der städtebaulichen Neuordnung des Friedrich -Ebert-Platzes unter Einbeziehung de r 
Fläche de s ehemaligen Hertie -Warenhauses und der a ngrenzenden Verflechtungsräume 
erfährt das  Porzer Bezirkszentrum einen wichtigen Entwicklungsimpuls. Bereits im Herbst 
2017 starten die Baumaßnahmen mit dem Abriss des ehemaligen Hertie -Gebäudes. Mit 
dieser Maßnahme allein l assen sich die erkennbaren trading-down Prozesse in Porz Mitte  
jedoch nicht aufhalten und positiv wirkende Entwicklungen forcieren. Um Porz Mitte nachhal-
tig städtebaulich, funktionell und sozialräumlich zu stabilisieren sowie attraktiver zu gestalten 
und um die Lebensumstände für die hie r lebenden Menschen zu verbessern, soll mit einer 
Vielzahl von Impulsen und gleichzeitigem Handeln in unterschiedlichen Handlungsfeldern 
gegengesteuert werden.  
Mit der Erstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte  sollen fachliche 
Kompetenzen der Stadt Köln sowie örtlicher Institutionen und Vereine gebündelt werden, um 
einen umfassenden Wissenstransfer und größtmögliche Synergien zu erreichen. Die aktive 
Beteiligung der hier lebenden und arbeitenden Menschen soll zu einer Sensibilisieru ng für 
ihr Umfeld sowie stärkeren Identifikation mit ihrem Quartier führen.  
 
Generelle Zielsetzung für Porz Mitte ist daher, die  
nachhaltige Stabilisierung, Revitalisierung und Entwicklung  
des Bezirkszentrums als Einkaufs- / Arbeits- und Wohnstandort.  
Dabei stehen in einem integrierten Ansatz sowohl die sozialen als auch die entwicklungspla-
nerischen und gestalterischen Aspekte im Mittelpunkt des Handels.  
 
Die Umsetzung dieses Leitziels ist gleichzeitig ein großer Schritt auf dem Weg zur Realisi e-
rung der Vision von Porz  Mitte als belebtes, nicht nur wachsendes, sondern auch prosperi e-
rendes Bezirkszentrum . Dieses Bezirkszentrum nimmt  seine Rolle in der Entwicklung der 
wachsenden Gesamtstadt aktiv wahr  und bringt seine Potenziale positiv in die Gestaltung 
und Entwicklung einer sozial ausbalancierten und gut vernetzten Großstadt ein.  
 
Strategische und operative Ziele 
Vor Ableitung der strategischen und operativen Ziele wurden Querschnittsziele festgelegt, 
die in allen Handlungsfeldern zu beachten sowie im w eiteren Planungs- und Entwicklungs-
prozess der Einzelmaßnahmen sicherzustellen sind. Folgende Querschnittsziele wurden als 
relevant für die Entwicklung von Porz Mitte ausgewählt und im Zielsystem hinterlegt:

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 47 
 Stärkung von Teilhabe und Mitwirkung  
 Generationengerechte Quartiersentwicklung / Barrierefreiheit  
 Gleichstellung von Frauen und Männern 
 Stärkung von Identität und Image  
 Nachhaltigkeit und Verstetigung  
 
Um das Leitziel  der „Stabilisierung, Revitalisierung und nachhaltigen Entwicklung des B e-
zirkszentrums als Einkau fs- / Arbeits- und Wohnstandort “ zu erreichen und damit der Vor-
stellung eines lebendigen und für Entwicklungen offenen Porz Mitte näherzukommen, wu r-
den im nächsten Schritt folgende sieben strategische Ziele formuliert: 
 Gut leben 
 Gut wohnen 
 Zukunftsfähig und attraktiv 
 Besser einkaufen 
 Konstruktives Miteinander 
 Gerne draußen 
 Sicher unterwegs 
 
Diese wurden aus der städtebaulichen , sozialräumlichen und sozialstrukturellen Bestands-
aufnahme sowie der darauf aufbauenden Stärken -Schwächen-Analyse a bgeleitet. Dabei 
kann ein strategisches Ziel in mehreren Handlungsfeldern Anwendung finden .

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 48

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 49 
 
 
Abbildung 31: Strategische Ziele und Handlungsfelder, Quelle: NRW.URBAN 2017 
 
Auf der Ebene der jeweiligen Handlungsfelder werden die strategischen Ziele in einem we i-
teren Schritt in operative Ziele überführt, um sie für die Entwicklung von Maßnahmen han d-
habbar zu machen. Hier werden zu jedem Handlungsfeld Handlungsempfehlungen abgele i-
tet, mittels derer die strategischen Ziele erreicht w erden sollen. Die operativen Ziele werden 
durch die Umsetzung konkreter Einzelmaßnahmen erreicht.  
 
Der Aufbau des beschriebenen Zielsystems wird in nachstehender Grafik zusammengefasst 
und veranschaulicht.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 50 
 
 
 
 
  
Abbildung 32: Zielsystem des Integrierten Stadtwicklungs-konzepts Porz Mitte, Quelle: NRW.URBAN 2017

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 51 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
4. MAßNAHMEN 
 
 
Ziel des Integr ierten Stadtentwicklungskonzept es ist es , das Bezirkszentrum und die a n-
grenzenden Verflechtungsräume des Untersuchungsgebietes Porz Mitte zu stärken. Dies 
soll über ein auf die ermittelten Bedarfe ausgerichtetes Maßnahmenbündel erreicht werden. 
Dabei werden zum einen bauliche Missstände in den Fokus genommen und zum anderen 
begleitende flankierende Maßnahmen vorgesehen, die die Entwicklung von Porz Mitte als 
Einkaufs- / Arbeits - und Wohnstandort  unterstützen und stärken. Bei der Konzeption der 
Maßnahmen wurden die Wirkungszusammenhänge und Schnittstellen zwischen den einze l-
nen Maßnahmen berücksichtigt und zum Beispiel zeitliche Abläufe aufeinander abgestimmt.  
Räumlich ergeben sich drei Handlungsschwerpunkte:  
 „Porzity“ inklusive Rheinboulevard Porz 
 Schulareal 
 Glashütte 
Die flankierenden Maßnahmen beziehen sich zum Großteil auf das gesamte Unters u-
chungsgebiet.  
Des Weiteren werden nachrichtlich Maßnahmen aufgenommen, die nicht im Rahmen des 
Integrierten Stadtentwicklungskonzept es umgesetzt werden, aber einen wesentlichen Be i-
trag für die weitere Entwicklung von Porz Mitte bilden. Diese nachrichtlichen Maßnahmen 
werden zum Beispiel durch Private, Stiftungen oder sonstige Träger finanziert und umg e-
setzt oder sollen zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
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Abbildung 33: Räumliche Handlungsschwerpunkte im Untersuchungsgebiet,  
Quelle: NRW.URBAN 2017

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 53 
 4.1. Porzity einschließlich Rheinboulevard 
Der räumliche Handlungsschwerpunkt „Porzity inkl usive Rheinboulevard Porz“ umfas st den 
zentralen Bereich des Bezirkszentrums, dessen Mittelpunkt der Friedrich -Ebert-Platz mit 
dem ehemaligen Warenhaus bildet. Neben dem so erweiterten Friedrich-Ebert-Platz zählen 
das Bezirksrathaus, das CityCenter sowie die Bahnhofstraße und der Bereich  des denkmal-
geschützten Kiosks an der Mühlenstraße zu dem Handlungsraum „Porzity inkl usive Rhein-
boulevard Porz“. Dieser ist im Norden durch den Rathausplatz, die Karlstraße und die Ph i-
lipp-Reis-Straße, im Osten durch die Goethestraße und im Süden durch die  Bahnhofstraße 
begrenzt. Die westliche Abgrenzung erfolgt durch den Rhein. 
Abbildung 34: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Porzity einschließlich Rheinboulevard 
Porz", Quelle: NRW.URBAN 2017

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 54 
Folgende Maßnahmen wurden fü r den Handlungsschwerpunkt „Porzity einschließlich Rhein-
boulevard Porz“ formuliert.  
1.01 Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rheinboulevards Porz 
1.02 Umgestaltung der Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 55 
Maßnahme 1.01 
Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rheinboulevards Porz 
 
Lage:     Rheinboulevard Porz 
Handlungsfeld:    Grün- und Freiflächen, Umwelt 
Maßnahmentyp:    Bauliche Maßnahme 
Projektlaufzeit:     2018 - 2023 
 
Ausgangslage: 
Der Porzer Rheinboulevard ist grundsätzlich ansprec hend gestaltet, birgt aber viele Möglic h-
keiten zur gestalterischen, nutzungsorientierten und verkehrstechnischen Optimierung.  
Die Anbindung an das Bezirkszentrum Porz ist zwar vorhanden, jedoch vor Ort nicht  
erkennbar. Der Porzer Rheinboulevard ist aktuell mit Außengastronomie unterversorgt. 
 
Projektbeschreibung: 
Der Porzer Rheinboulevard soll stadtgestalterisch und freiraumplanerisch aufgewertet und 
die Aufenthaltsqualität verbessert werden.  
Radfahrerinnen und Radfahrer sind über die Nähe zum Bezirkszent rum aufmerksam zu m a-
chen. Dabei ist das Nebeneinander von Fußgängern und Radfahrern, insbesondere im B e-
reich der denkmalgeschützten Lindenallee, aufgrund der geringen Flächen für Rad - und 
Fußwege zu beachten.  
Über ein attraktives Beleuchtungskonzept soll en sowohl der Raum als auch die Wegeve r-
bindung in das Zentrum aufgewertet und das Sicherheitsgefühl gesteigert werden. 
Ferner soll die Verbesserung weiterer Anbindungen an den Rheinboulevard Porz sowie 
Möglichkeiten zur Schaffung längerer Verweildauer detai lliert untersucht werden. Der Rhei n-
boulevard einschließlich Beleuchtungskonzept soll Bestandteil des Wettbewerbs Friedrich-
Ebert-Platz (Maßnahme 4.04) werden. Dabei werden Querschnittsthemen wie z.B. Barriere-
freiheit, Kriminalprävention etc. mitberücksichtigt. 
Da die Gesamtmaßnahme verschiedene Bereiche mit entsprechend unterschiedlich zu b e-
wertenden personellem und finanziellem Aufwand  umfasst, bedarf es einer federführenden 
Gesamtkoordination, die vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung übernommen wird.  
 
Gesamtkosten:        3.901.000,-€ 
      
Radwegsanierung (Leinpfad)  2022-2023  1.600.000,-€ 
 
Platz-/Flächengestaltung  2023   1.070.000,-€ 
 
Begrünung    2022-2023     476.000,-€ 
 
Neubau/Anpassung Rampe  2022-2023     235.000,-€ 
 
Erneuerung Geländer Ufermauer 2022-2023     400.000,-€ 
 
Beleuchtungskonzept   2023      120.000,-€

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 56 
 
Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Amt für Verkehrsmanagement 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege 
Stadtplanungsamt 
Zielgruppe:      Gesamtes Quartier und Besucherinnen  
      und Besucher 
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben |  
sicher unterwegs | gerne draußen 
Zielindikatoren:     Frequentierung des Rheinboulevards Porz;  
      Aufenthaltsdauer 
Zeitraum:     Kurzfristig

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 57 
Maßnahme 1.02 
Umgestaltung der Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße 
 
Lage:   Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße 
Handlungsfeld:   Verkehr 
Maßnahmentyp:    Bauliche Maßnahme 
Projektlaufzeit:    2017 - 2022 
 
Ausgangslage: 
Die Hauptstraße nimmt die Funktion einer örtlichen Haupt- und Umgehungsstraße (L 82) ein. 
Sie ist die einzige direkte Verbindungsstraße  von Porz Mitte zu  dem südlich gelegenen 
Stadtteil Zündorf und den nördlich gelegenen Stadtteilen Ensen und Westhoven. Aufgrund 
des dort entstehenden überdurchschnittlich hohen Verkehrsaufkommens ist die Belastung 
für die Anliegerinnen und Anlieger sehr hoch.  
 
Projektbeschreibung: 
Das Ziel der Umgestaltung d er Hauptstraße ist es, die Konflikte zwischen Wohnen, Einka u-
fen und dem Durchgangsverkehr  sowie den verschiedenen Verkehrsteilnehmer n unter 
stadtgestalterischen und funktionalen Ansprüchen verträglich zu gestalten. Diese baulichen 
Maßnahmen sollen zu einer  funktionalen und gestalterischen Aufwertung führen und zei t-
gleich den Durchgangsverkehr nicht zu stark beeinträchtigen.  
Folgende Maßnahmen im Zuge der schrittweisen Umgestaltung sind angedacht: 
 
 Änderung des Straßenprofils zur Verbesserung des Miteinande rs verschiedener 
Verkehrsteilnehmer 
 Optimierung der Stellplatzordnung 
 Bessere und ausreichende Geh- und Querungsmöglichkeiten für Fußgänger 
 Baumpflanzungen im Straßenraum zur Berücksichtigung der stadtgestalterischen 
Ansprüche 
 Ordnung des ruhenden Verkehrs durch zusätzliche Baumscheiben 
 Schutzstreifen für Radfahrer 
 bessere Durchlässigkeit zum Rheinboulevard 
 
Die Vorplanung zur Umgestaltung der Hauptstraße ist bei der Verwaltung abgeschlossen.  
Der Planungszeitraum für die Umgestaltung ist von 2017 bis 2019 vorgesehen.  
Die Bauvorbereitung ist ab 2020 geplant und der Bau beginn für 2021/20 22 vorgesehen.  
 
Kosten:  Gesamt: 3.870.000,-€ (Bau inkl. Planungskosten) 
 
2018                 35.000,- € Planungskosten 
2019                 35.000,- € Planungskosten 
2020          760.000,- € Baukosten 
2021     1.520.000,- € Baukosten 
2022      1.520.000,- € Baukosten 
Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Amt für Verkehrsmanagement 
Stadtplanungsamt 
Zielgruppe:   Gesamtes Quartier und Besucherinnen und  
Besucher 
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | sicher unterwegs 
Zielindikatoren:  Optimierung des Miteinanders der Verkehrsteilneh-
mer; Attraktivierung des öffentlichen Raums 
Zeitraum:     Kurz- bis Mittelfristig

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 58 
Nachrichtliche Maßnahmen „Porzity einschließlich Rheinboulevard“ 
Die vorher definierten Maßnahmen im Bereich „Porzity inklusive Rheinboulevard Porz“ we r-
den durch weitere, hier nachrichtlich aufgenommene Maßnahmen in diesem Teilraum  
ergänzt. Hierbei handelt es sich um Maßnah men, die außerhalb des Integrierten Stadten t-
wicklungskonzeptes Porz Mitte umgesetzt werden oder im Rahmen des  Integrierten Stadt-
entwicklungskonzeptes Porz Mitte entwickelt wurden, je doch kein Förderzugang über die 
Städtebauförderung gegeben ist. Alternative Umsetzungsmöglichkeiten werden geprüft. 
 
Städtebauliche Neustrukturierung des Friedrich -Ebert-Platzes und Neuordnung der 
angrenzenden öffentlichen Flächen (NEUE MITTE PORZ) 
Die Innenstadt Köln-Porz ist durch das seit 2009 geschlossene und leerstehende eh emalige 
Hertie-Gebäude, Ladenlokalleerstände in der angrenzenden Fußgängerzone und durch 
Mindernutzung der öffentlichen Räume in ihrer Rolle als Bezirkszentrum funktional g e-
schwächt und das städtebauliche Erscheinungsbild massiv beeinträchtigt.  Die städtebauliche 
Situation verlangt nach einer Neuordnung des Bezirkszentrums. Eine Überprüfung zur U m-
nutzung der Hertie -Immobilie kam zu einem negativen Ergebnis, da das Gebäude nicht für 
heutige/alternative Nutzungsanforderungen weiterentwickelt werden kann. Im J ahr 2014 
erwarb die Stadt Köln das Warenhaus -Gebäude, um die Entwicklung der für das Bezirk s-
zentrum Porz zentralen Flächen (Hertie -Gebäude zusammen mit Friedrich -Ebert-Platz und 
unterliegender Tiefgarage) zielgerichtet steuern zu können. Die städtische Ent wicklungsge-
sellschaft moderne stadt GmbH wurde 2014 mit der Untersuchung der Weiterentwicklung s-
möglichkeiten des Areals beauftragt. Auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie (JSWD Archi-
tekten GmbH & Co. KG) und unter Berücksichtigung des Bürgervotums fasste d er Rat der 
Stadt Köln am 10.09.2015 den Beschluss, die Bestandsbebauung abzureißen und das Areal 
mit drei gemischt genutzten Baukörpern weiter zu entwickeln (Variante B1 der Machba r-
keitsstudie). Zur Verbesserung der Lagequalität und Auswe itung der Angebotsstruktur ist ein 
Nutzungsmix aus Handel, Dienstleistung, Wohnen und kultu rellen Einrichtungen vorges e-
hen. Es sollen insgesamt rund 130 Wohneinheiten und etwa 5.400 qm Brutto -Grundfläche 
für gewerbliche Nutzungen entstehen.  Im Erdgeschoss von Haus 1 wird ein Vollsortimenter 
und in den Obergeschossen Wohnen durch moderne stadt GmbH realisiert. Der städtebauli-
che Entwurf für die Neubebauung orientiert sich an der städtebaulichen Leitidee der europ ä-
ischen Stadt, geprägt durch eine Folge von Gassen und Platzaufw eitungen, wobei kleinkl i-
matische Aspekte Berücksichtigung finden. 
Im Rahmen eines Betrauungsaktes beauftragte die Stadt Köln die moderne stadt GmbH am 
28.06.2016 mit der Umsetzung des Projektes. Mit dem Abbruch der Hertie -Immobilie und der 
Tiefgarage wurde im Herbst 2017 begonnen. Die Fertigstellung der Neubauten ist bis 202 2 
beabsichtigt. Parallel zur Fertigstellung der einzelnen Baukörper  erfolgt die abschließende 
Herstellung der Außenanlagen (Maßnahme 4.04).

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 59 
Haus 2 und Haus 3 werden durch Investoren ent wickelt. In Haus 2 werden Handel und 
Wohnen Raum finden, während in Haus 3 voraussichtlich kirchliche Nutzungen, Wohnen 
und Handel beheimatet werden. Der öffentliche Raum wird durch die Errichtung der drei 
Baukörper neu zugeschnitten. Die Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses ermöglicht 
die Freistellung der Kirche und somit die Durchlässigkeit zwischen den Geschäftsbereichen 
der Innenstadt. Die städtebauliche Neuordnung führt zu einer Attraktivierung der Geschäfts - 
und Dienstleistungsangebote und zu einer  stadtgestalterischen Aufwertung des zentralen 
Bereichs. 
Die Neuordnung und Gestaltung öffentlicher Flächen und Wegeverbindungen soll auf der 
Grundlage eines landschaftsplanerischen Wettbewerbs erfolgen (Maßnahme 4.04), um eine 
qualitätsvolle und einheitli che Gestaltung mit Begrünung und Möblierung zu erreichen. Die 
Herstellung der öffentlichen Flächen erfolgt sukzessive mit der baulichen Umsetzung des 
Projektes. Die abschließende Fertigstellung kann nach Realisierung der drei Baukörper s o-
wie der Niederlegu ng des Dechant -Scheben-Hauses erfolgen. Die Planung und Herstellung 
der öffentlichen Flächen am Friedrich -Ebert-Platz soll aus Städtebaufördermitteln finanziert 
werden. Mit der weitergehenden und nachhaltig wirkenden planerischen Auseinanderse t-
zung mit den  Gestaltungsoptionen des Platzes und seiner Einordnung in ein neues räuml i-
ches Gesamtbild sollen die Nutzungsanforderungen an den Raum mit neuen städtebaul i-
chen Qualitäten verbunden werden. 
Die „Neue Mitte Porz“ wird von moderne stadt  GmbH in enger Abstimmung mit den beteili g-
ten Fachämtern der Stadt Köln und der Kirchengemeinde St. Josef umgesetzt. 
 
Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses an der Mühlenstraße 
Diese Maßnahme sieht vor, auf dem heutigen Parkplatz (ehemaliger Busbahnhof) südlich 
des denkmalgesch ützten Kiosks eine neue Geschäftshausbebauung mit Einzelhandelsnu t-
zungen im Erdgeschoss und Büro - und / oder Wohnnutzungen in den Obergeschossen zu 
realisieren. Der Bearbeitungsprozess hat ergeben, dass diese Maßnahme zu einem spät e-
ren Zeitpunkt realisiert wird, um den Einzelhandel sowie den Verkehrsfluss im Stadtzentrum 
nicht durch eine weitere Baustelle zu beeinträchtigen.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 60 
Folgende im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte erarbeiteten 
Maßnahmen erfüllen aus unterschiedlichen Grü nden nicht die Voraussetzung en der Städt e-
bauförderung. Eine Umsetzung über alternative Möglichkeiten wird geprüft: 
 
Angebotsverbesserung im Bereich der Außengastronomie am Rheinboulevard Porz  
Aufgrund der festgestellten Unterversorgung in der Außengastrono mie sollen im Rahmen 
der Angebotsverbesserung am Rheinboulevard Porz zusätzliche gastronomische Angebote 
realisiert und die Aufenthaltsqualität, aber auch die Angebotsvielfalt und -qualität dadurch 
verbessert werden.  Kurzfristig kann so beispielsweise ein Food Truck oder ein Espresso 
Mobil im Bereich des Pavillon errichtet werden. 
 
Mobilitäts- und Servicestation 
Das Bezirkszentrum soll in seiner Funktion eines multimodalen Verkehrsknotenpunktes  ge-
stärkt werden. Hierzu bietet sich das denkmalgeschützte Kiosk an der Mühlenstraße an.  
Ziel ist es, zum einen die baugeschichtlich wertvolle Substanz des Kiosks im Zuge eines 
gelebten Denkmalschutzgedankens zu sichern, zum anderen die dringend benötigte Stä r-
kung des Mobilitäts - und Dienstleistungsangebotes inklusive  aller Synergieeffekte als neue 
belebende Nutzung einzubinden. Mit einer Fülle von Maßnahmen können  
 
 der bestehende ÖPNV sinnvoll um nachhaltigen (Carsharing) oder emissionsfreien  
(E-Bikes und Fahrräder) Verkehr ergänzt (Mobilitäts-Hubs),  
 haushaltsnahe und seniorengerechte Dienstleistungen angeboten  
(z.B. „Porzer Wäsch- und Kochwiever“) und 
 in beiden Bereichen Arbeitsuchende qualifiziert und in Beschäftigung gebracht werden.  
 
Dieses Angebot könnte als Win-Win für Köln (Kommunale Arbeitsmarktförderung) die infra-
strukturelle Ausstattung des Stadtgebietes erhöhen und eine Stärkung der modalen Mobilität 
bedeuten.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 61 
 4.2. Schulareal 
Der räumliche Handlungsschwerpunkt „Schulareal“ umfasst den Entwicklungsbereich zw i-
schen Karlstraße, Hauptstraße, Josefstraße und Bergerstraße.  
Für das Schulareal ist mit Blick auf die vorgesehene Neugestaltung des Areals folgende 
Maßnahme vorgesehen:  
2.01 Städtebauliche Machbarkeitsstudie für das heutige Schulareal 
 
 
 
Abbildung 35: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Schulareal",  
Quelle: NRW.URBAN 2017

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INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 63 
Maßnahme 2.01 
Städtebauliche Machbarkeitsstudie für das heutige Schulareal 
 
Lage:   Fläche nördlich Karlstraße zwischen Hauptstraße  
  und Josefstraße 
Handlungsfeld:   Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur 
Maßnahmentyp:    Vorbereitende Maßnahme 
Projektlaufzeit:    bis 2020 
 
Ausgangslage: 
Das etwa 3,3 Hektar umfassende Untersuchungsgebiet befindet sich im Zentrum der Porzer 
Innenstadt. Mit der Carl -Stamitz-Musikschule, der Grundschule GGS Hauptstraße (Porz  Mit-
te) und dem Berufskolleg 10 für das Berufsfeld Metalltechnik verfügt das gut erschlossene 
Areal über ein breites bildungsorientiertes Angebot in zentraler Lage. Der marode Gebäud e-
zustand der GGS Hauptstraße begründet den Abriss der bestehenden Schulgeb äude und 
einen entsprechenden Neubau der Grundschule samt 2 -fach Turnhalle. Die Carl -Stamitz-
Musikschule benötigt über den Bestand hinausgehende Ressourcen, um der hohen Nac h-
frage gerecht zu werden. Das städtische Berufskolleg 10 für das Berufsfeld Metallt echnik soll 
langfristig in den Berufskolleg -Campus Deutz, Eitorfer Straße, verlegt werden. Somit ergibt 
sich Neuordnungsbedarf. Das Areal verfügt über autofreie Innenhöfe und einen ausgiebigen 
alten Baumbestand. Vergleichbar durchgrünte Orte fehlen im Untersuchungsgebiet. 
 
Projektbeschreibung: 
Ein geeignetes Architektur - und Stadtplanungsbüro soll mit einem fachlich anerkannten 
Landschaftsarchitekturbüro eine variantenorientierte Gesamtplanung für das Areal im Ma ß-
stab 1:500 entwickeln. Grundlage für die Arb eit ist eine Analyse der bestehenden Nutzungen 
und der damit einhergehenden baurechtlichen Fragestellungen (Stellplatznachweis, Bran d-
schutz, Erschließung etc.). Es soll ein Areal mit gemischten Nutzungen (Bildung, Kultur, 
Wohnen) entstehen. Die Erweiterung  der Grundschule auf 4 Züge (entspricht 16 Grun d-
schulklassen) soll bei der Planung berücksichtigt werden. Die Carl -Stamitz-Musikschule ist 
ebenfalls mit einzubeziehen. Für eine geordnete Entwicklung des Areals ist eine städtebaul i-
che Konzeption zu entwicke ln, die die Spezialbedarfe der Nutzungen Grundschule, Musi k-
schule und Wohnen sowie den geplanten Umzug des Berufskollegs 10 nach Deutz auf 
Grundlage eines Bauphasenmodells umsetzt. 
 
Ausgehend von dem zu Grunde liegenden Entwicklungskonzept aus dem Jahr 201 0 soll im 
Süden des Areals, nördlich der Karlstraße, eine neue öffentliche Grünfläche unter Einbi n-
dung des vorhandenen Grüns und des Baumbestandes entstehen (Stadtgarten Porz).  
Zur Veranschaulichung werden zeichnerische Darstellungen (Maßstab 1:500, 1:200  etc.) 
sowie Konzeptmodelle gefordert. 
 
Kosten:    25.000 ,-€ (einschließlich Modellbau) 
 
2020: Ausschreibung, Vergabe Durchführung  
 Mittelabfluss: 25.000,-€ 
 
Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Schulentwicklung 
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
Stadtplanungsamt 
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege 
 
Zielgruppe:   Alle Schichten 
 
Strategisches Ziel:  Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben |  
  gut wohnen

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 64 
   
Zielindikatoren:    Zielfindung Schulneubau, Zunahme Schülerzahlen,  
      Verbesserung der Freiraumqualität. 
 
Zeitraum:     Kurzfristig 
 
Plan:

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 65 
 4.3. Glashütte 
Der räumliche Handlungsschwerpunkt „Glashütte“ umfasst das Jugend - und Gemeinschafts -
zentrum Glashütte sowie die vorhandene und geplante Neuanlage der Grünfläche und die Sied-
lung an der Glashüttenstraße. Begrenzt ist dieser Bereich im Norden durch die Bergerstraße, im 
Osten durch die Friedrichstraße und im Süden durch die Philipp -Reis-Straße. Die westliche 
Begrenzung bildet die KVB-Trasse. 
 
Abbildung 36: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Glashütte",  
Quelle: NRW.URBAN 2017 
Folgende Maßnahmen sind für den räumlichen Handlungsschwerpunkt „Glashütte“  
vorgesehen: 
3.01 Gestaltung der neu herzustellenden öffent lichen Parkanlage inklusive der Anlage neuer 
Spielplatzflächen und Aufwertung der bestehenden öffentlichen Grünflächen  an der 
Glashüttenstraße inklusive Bolzplatz 
3.02 Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 66 
Maßnahme 3.01 
Gestaltung der neu herzustellenden öffentlichen Parkanlage inklusive der Anlage neuer 
Spielplatzflächen und Aufwertung der bestehenden öffentlichen Grünfläche an der 
Glashüttenstraße inklusive Bolzplatz 
 
Lage:     Grünfläche an der Glashüttenstraße 
Handlungsfeld:   Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur │ 
      Grün- und Freiflächen, Umwelt 
Maßnahmentyp:    Bauliche Maßnahme 
Projektlaufzeit:    2019 - 2025 
 
Ausgangslage: 
Im Bereich zwischen der Siedlung an der Glashüttenstraße und der Stadtbahntrasse der KVB 
liegen derzeit eine kaum genutzte wenig attraktive Grünfläche mit Bolzplatz sowie ein 
mindergenutzter Parkplatz, der zum Bau des City Center-Parkhauses als Provisorium angelegt 
wurde. Die gesamte Fläche weist Aufwertungs- und Neuordnungsbedarf auf. 
In Porz  Mitte besteht ein erhebli cher Fehlbedarf an öffentlichen Grün -, Spiel -, Sport - und 
Aufenthaltsflächen für Kinder und Jugendliche aber auch für Senioren, sodass zusätzliche 
Flächen für adäquate öffentliche Spiel - und Aufenthaltsräume benötigt werden. Aufgrund der 
vorhandenen Bevölk erungsstrukturen sowie der gegebenen familiären und sozialen 
Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen ergibt sich hier ein besonderer Handlung s-
bedarf. Auch vor diesem Hintergrund sind im öffentlichen Raum niederschwellige kostenfreie 
Angebote in ausreichender Anzahl bereitzustellen. Da, wie im Entwicklungskonzept Porz -Mitte 
festgelegt, darüber hinaus davon auszugehen ist, dass im Bereich Glashüttenstraße sowie im 
Zentrum von Porz in den nächsten Jahren weitere Wohnbauprojekte realisiert werden, ist 
zukünftig zudem mit einem stark zunehmenden Bedarf an Freiflächen zu rechnen.  
 
Projektbeschreibung: 
Der gesamte Bereich von der Gleisanlage der Stadtbahntrasse bis zum Rande der Siedlung 
Glashüttenstraße wird als zusammenhängende Grünfläche / Parkanlage entwi ckelt und 
ausgebaut. Da es sich gleichzeitig um eine planfestgestellte Ausgleichsfläche handelt, sind die 
daraus abzuleitenden Anforderungen bei der Gestaltung mit zu berücksichtigen.  
Es soll ein qualitativ hochwertiger Aufenthaltsbereich mit Wegeverbindu ngen geschaffen 
werden. Im Rahmen der Planungen werden über Beteiligungsverfahren Wünsche und 
Anregungen der Öffentlichkeit berücksichtigt werden. Als Aufenthaltsort für alle Generationen 
sind eine Grillstation, ein Open -Air-Gym-Platz oder ein Bouleplatz z ur Steigerung der 
körperlichen Aktivität im S tadtgebiet denkbar. Die  Multifunktionsanlage wird in Zusammena r-
beit mit den potentiellen Nutzerinnen und Nutzern geplant.  
Zur Vermeidung von (derzeit bestehenden) Angsträumen ist ein Beleuchtungskonzept zu 
erarbeiten und umzusetzen. Darüber hinaus werden Querschnittsthemen wie Barrierefreiheit, 
generationengerechte Quartiersentwicklung, Kriminalprävention und Klimafolgenanpassungen 
bei der Planung berücksichtigt. 
 
Konkrete Inhalte der Maßnahme sind: Neu herzuste llende öffentliche Parkanlage, Spielplatz, 
Trendsportanlage, Durchführung Beteiligungsverfahren und Einweihung (Trendsportanlage), 
Herstellung der Grünfläche, Aufwertung Ballspielplatz 
 
Ziele der Maßnahme sind: 
 Entwicklung der Parkanlage 
 Aufwertung des öffentlichen Raumes und Attraktivierung des Bezirkszentrums 
 Aufwertung der Grünfläche 
 Verknüpfung und Verbesserung von Wegeführungen

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 67 
 Schaffung von und Steigerung der Aufenthaltsqualität 
 Angebotserweiterung für Kinder und Jugendliche sowie für ältere Menschen 
 Stärkung der Identität und des Miteinanders durch einen attraktiven und 
nutzbaren Park 
 
 
Kosten:  
Bei Zugrundelegung eines qm-Preises von 165,-€ belaufen sich die Gesamtkosten für die 
neu herzustellende öffentliche Parkanlage (Bausumme, Baunebenkosten) auf 
4.000.000,-€: 
 
2019 - 2020: Ausschreibung, Planung      290.000,-€ 
2021: Ausführungsplanung       195.000,-€ 
2022: Ausführungsplanung       195.000,-€ 
2022: Baubeginn         700.000,-€ 
2023: Baumaßnahmen     1.000.000,-€ 
2024: Baumaßnahmen        900.000,-€ 
2025: Baumaßnahmen, Fertigstellung      720.000,-€ 
 
 
Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Stadtplanungsamt 
Amt für Kinder, Jugend und Familie - Abt. Kinderinte-
ressen und Jugendförderung 
Sportamt  
Zielgruppe:    Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher  
      aller Altersgruppen, insbesondere Familien mit Kindern 
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | sicher  
unterwegs | gerne draußen | konstruktives Miteinander 
Zielindikatoren:    Verweildauer im öffentlichen Raum durch breite  
      Bevölkerungsschichten; Verbesserung des  
      Sicherheitsbefindens und der Sauberkeit; Schaffung  
      zusätzlicher Spielplatzflächen; Aufenthaltsdauer auf der  
      Fläche; Anzahl neu errichteter Spiel- und  
      Bewegungsangebote; Umgestaltete Fläche in  
      Quadratmetern; Teilnehmende an den Kinder-, Jugend-  
      und Bewohnerbeteiligungen; Verminderung des  
      Fehlbedarfes; Zunahme der zur Verfügung stehenden  
      Fläche 
Zeitraum:    Kurz- bis Mittelfristig

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 68 
Maßnahme 3.02 
Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte 
 
Lage:     Glashüttenstraße 
Handlungsfeld:   Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur 
Maßnahmentyp:    Bauliche Maßnahme 
Projektlaufzeit:    2019-2020 
 
Ausgangslage: 
Das Porzer Jugend- und Gemeinschafts zentrum „Glashütte“ ist eine offene Kinder - und 
Jugendeinrichtung im Untersuchungsgebiet mit drei hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und 
Mitarbeitern, de ren Träger die Jugendzentren Köln GmbH ist. Die Glashütte wurde Mitte der 
1970er Jahre in Betrieb genommen und die Angebote wie Basteln, Werken, Musik machen, 
Sport und Übermittagsbet reuung werden von etwa 200 bis 300 Kindern und Jugendlichen 
genutzt. Insgesamt bietet die Glashütte Freizeit, Bildung und Kultur für Kinder, Jugendliche, 
Familien und Gruppen an und stellt Räume für bürgerschaftliche Aktivitäten zur Verfügung. 
Ergänzt wird das Angebot durch die großzügig bemessene Außenanlage mit einem Basketbal l-
korb, Rasenflächen und einem Beach-Volleyball-Feld.  
 
Projektbeschreibung: 
Für die Umsetzung weiterer Angebote innerhalb der Jugend- und Gemeinschaftseinrichtung  
sind bauliche Maßna hmen notwendig.  So soll d er Außenbereic h, der das Gebäude umgibt, 
umgestaltet werden. Das Amphitheater soll verfüllt werden, um eine ebene Fläche zum Spielen 
zu schaffen, auf der neue Spiel- und Aktionspunkte entstehen können. Außerdem soll das Areal 
im Ra hmen der Neugestaltung der geplanten öffentlichen Grünflächen mit einbezogen und 
angebunden werden.  
 
Kosten:  90.000,-€ 
Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Kinder, Jugend und Familie  
Zielgruppe:  Kinder, Jugendliche und Seniorinnen und Senioren des 
gesamten Quartiers 
Strategisches Ziel: Konstruktives Miteinander 
Zielindikatoren:  Verfüllung des Amphitheaters 
Zeitraum:  Kurzfristig

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 69 
Nachrichtliche Maßnahmen „Glashütte“ 
Die vorgesehenen Maßnahmen im Bereich „Glashütte“ werden durch weitere, hier nachrichtlich 
aufgenommene Maßnahmen  ergänzt. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die außerhalb 
des Integrierten S tadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte umgesetzt werden oder im Rahmen 
des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte entwickelt wurden, jedoch kein Förde r-
zugang über die Städtebauförderung gegeben ist. Alternative Umsetzungsmöglichkeiten we r-
den geprüft. 
 
 
Wohnbebauung an der Friedrichstraße 
Bei der Maßnahme „Wohnbebauung an der Friedrichstraße“  ist geplant, auf dem mindergenut z-
ten Parkplatzareal  an der Friedrichstraße , dessen Eigentümer die Stadt Köln und die Rhein-
Energie AG Köln  sind, neue Wohnbebau ung zu errichten.  Es werden etwa 120 qualitätsvolle 
Wohneinheiten entstehen, die nach Westen ausgerichtet werden, um die Belastung, die durch 
Lärmemissionen der DB-Trasse entsteht, zu reduzieren. Von den 120 Wohneinheiten müssen 
gemäß der Vorgaben des vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Kooperativen Baulandmodells 
30 % öffentlich gefördert werden. Weitere Planungen zur bislang  provisorisch bestehende Kin-
dertagesstätte beabsichtigen den dauerhaften Standort  durch einen Neubau. Die strategischen 
Ziele „gut leben und gut wohnen“ werden mit dieser Maßnahme verfolgt. 
 
Sozial-integrative Maßnahmen Glashütte 
Die „sozial-integrativen Maßnahmen Glashütte “ wurden im Rahmen des Integrierten Stadten t-
wicklungskonzeptes Porz Mitte erarbeitet , erfüllen jedoch nicht die Vo raussetzungen der Stä d-
tebauförderung. Eine Umsetzung über alternative Möglichkeiten wird geprüft. 
 
Das Porzer Jugend - und Gemeinschaftszentrum „Glashütte“ ist eine offene Kinder - und J u-
gendeinrichtung mit drei hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeite rn im Plangebiet, de s-
sen Träger die Jugendzentren Köln gGmbH ist. Bereits heute finden in der „Glashütte“ zahlre i-
che Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene statt. Durch den Zuzug von Flüchtlingen 
in den letzten Jahren und die Bewohnerstruktur der Siedlung Glashütte ist eine Erweiterung der 
Angebote und der Ausbau, zum Beispiel der Elternarbeit in der Glashütte sinnvoll. Darüber hi n-
aus ist die Gewährleistung einer Kontinuität im Bindungsangebot der Betreuung nach Ablauf 
einzelner Angebote gerade für  Jugendliche ohne Strukturen oder aus schwierigen Elternhä u-
sern von besonderer Bedeutung. Weitere Maßnahmen wären zum Beispiel eine gemeinnützige 
Außengastronomie, generationenübergreifende und interkulturelle Angebote oder Veranstaltu n-
gen sozialer, präventiver und integrativer Natur. Außerdem soll das Areal im Rahmen der Ne u-
gestaltung der geplanten öffentlichen Grünflächen (vgl. auch Maßnahme 3.01) mit einbezogen 
und angebunden werden.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 70

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 71 
 
 4.4. Flankierende Maßnahmen im Untersuchungsgebiet 
Die begleitenden Maß nahmen bilden einen Beitrag zur Unterstützung des gesamten Untersuchung s-
raumes und flankieren die baulich investiven Maßnahmen. Sie tragen dazu bei, dass im Sinne der 
langfristigen Quartiersentwicklungsstrategie Porz Mitte nachhaltig gestärkt wird und die Akteure vor 
Ort aktiviert werden.  
 
Folgende flankierende Maßnahmen wurden definiert: 
4.01 Haus-, Hof- und Fassadenprogramm 
4.02 Quartiersmanagement 
4.03 Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung 
4.04 Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die Innenstadt von Köln-Porz mit Realisierungsteil 
4.05 Ideen- und Realisierungswettbewerb „Lichtkonzept Porzer Brücken“ in Köln-Porz 
4.06 Innenstadtmanagement für Porz , Prüfung der Gründung einer Immobilien - und Standortg e-
meinschaft und einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds  für gestalterische Maßnahmen im 
Geschäftszentrum 
4.07 Rad- und Fußwegekonzept 
4.08 Prozessbegleitende Evaluation

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 72 
Maßnahme 4.01  
Haus-, Hof- und Fassadenprogramm 
 
Lage:   Gesamtes Quartier 
Handlungsfeld:   Bevölkerung und Wohnen 
Maßnahmentyp:    Flankierende Maßnahme 
Projektlaufzeit:    2020 - 2023 
 
 
Ausgangslage: 
Porz Mitte ist durch eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe gekennzeichnet, wobei 
sich auch der Zustand der Gebäude unterscheidet. Die  Erneuerung und soziale Stabil i-
sierung kann auch durch Verschönerungs- und Verbesserungsmaßnahmen  unterstützt 
werden.  
 
Projektbeschreibung: 
Das Fassadenprogramm soll dazu anregen, nachhaltige Verbesserungen an Wohnhä u-
sern oder am unmittelbaren Wohnumfeld vorzunehmen. Hiermit soll die Wohn- und Auf-
enthaltsqualität im Quartier verbessert werden. Um den Eigentümern vor Ort einen Anreiz 
zu bieten und entsprechend zu mobilisieren, ist die Umsetzung des Haus -, Hof- und Fas-
sadenprogramms vorgesehen.  
Grundlage der Förderung bildet die Richtlinie über die Gewährung von Zuwen dungen zur 
Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtlinien 
von 2008). Demnach können Maßnahmen zur Fassa denverbesserung, Begrünung, He r-
richtung und Gestaltung von Hof - und Gartenflächen sowie Maßnahmen an Außenwä n-
den und Dächern gefördert werden. Zuwendungsfähig sind 50 % der Ausgaben.  
 
Durch die Erneuerung der Fassaden von Wohngebäuden werden Innenhof und Straße n-
seite deutlich aufgewertet. Das Förderprogramm bietet der Mieter - und Eigentümerschaft 
von Wohnimmobilien und gemischt genutzten Immobilien Unterstützung bei Verschön e-
rungsmaßnahmen für Fassaden und Innenhöfe.  
Ein attraktiver Stadtteil stärkt das gemeinsame Miteinander von Bewohnerinnen und B e-
wohnern. Vor diesem Hintergrund sind Verbesserungsmaßnahmen im von viel en sozia-
len Problemlagen betroffenen Quartier Porz Mitte von besonderer Bedeutung.  
 
Einen möglichen Ansatzpunkt bietet beispielsweise die Wohnsiedlung an der Glashütte n-
straße. Über die Gestaltung und Schaffung von Übergängen und Durchgänge n sowie 
Optimierung von  Wege- und Schachtbeleuchtungen können die wohnortnahen Aufen t-
haltsräume aufgewertet und die Inszenierung der Wohn siedlung als Ganzes gestärkt  
werden.  
 
Ziele der Maßnahme sind: 
 Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität  
 Aufwertung des Wohnumfeldes 
 Stärkung des Miteinanders der Bewohnerschaft durch ein attraktiveres Wohnumfeld  
 Steigerung der privaten Investitionen

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 73 
Kosten:  Gesamtkosten für den Sozialraum: 500.000,-€ 
 
Davon Kostenanteil Dritter:  250.000,-€ 
(Zuwendungsempfangende) 
 
Davon förderfähige Kosten:  250.000,-€ 
 
- 2020       41.700,-€ 
- 2021       83.300,-€ 
- 2022       83.300,-€ 
- 2023       41.700,-€ 
 
Fachämter / andere Beteiligte:   Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Zielgruppe:  Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Eigentümergemein-
schaften, Mieterinnen und Mieter, Nutzungsberechtigte,  
Wohnungswirtschaftliche Akteure  
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | gut wohnen |  
sicher unterwegs | konstruktives Miteinander 
Zielindikatoren:  Anzahl der Interessentenanfragen zum Programm; 
Anzahl der durchgeführten Beratungen; Beteiligung der 
Bevölkerung 
Zeitraum:   Mittelfristig

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 74 
Maßnahme 4.02  
Quartiersmanagement 
 
Lage: Gesamtes Quartier 
Handlungsfeld: Bevölkerung und Wohnen 
Maßnahmentyp:  Soziale flankierende Maßnahme 
Projektlaufzeit:  2020 - 2023 
 
Ausgangslage: 
Im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes sind eine Vielzahl an Maßna h-
men vorgesehen, die zu einer Stabilis ierung und Aufwertung von Porz Mitte beitragen. 
Das Maßnahmenbündel ist so aufeinander abgestimmt, dass über Abhängigkeiten und 
Wirkungszusammenhänge zwischen den Maßnahmen möglichst hohe Synergieeffekte 
entstehen. Das Quartiersmanagement fungiert als zent raler Ansprechpartner und steuert 
die einzelnen Maßnahmen.  
 
Projektbeschreibung: 
Das Quartiersmanagement übernimmt die zentrale Steuerung und Vernetzung der im 
Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte vorgesehenen Ma ß-
nahmen. Das Quart iersmanagement ist zentrale  Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpart-
ner für die Bewohnerschaft und die weiteren lokalen Akteurinnen und Akteure und hat die 
Lotsenfunktion für alle Belange des Programms.  
 
Modul 1: Lokal verortete Kommunikationsdrehscheibe und Informationsvermittlung 
Insgesamt bildet das Quartiersmanagement eine wesentliche Schnittstelle zu den Träge-
rinnen und Träger n, welche die Maßnahmen umsetzen , bei den Zugängen zu den Zie l-
gruppen und bei der Akquise der Teilnehmenden im Sinne eines „One -face-to-the-
customer“ zu unterstützen. Darüber hinaus stellt das Quartiersmanagement die Verne t-
zung der Maßnahmen sicher. Es stellt die Schnitt stelle zur Verwaltung her und  dient so-
mit als lokal verortete Kommunikationsdrehscheibe und Informationsvermittlung. Das 
Quartiersmanagement sensibilisiert die Bewohnerschaft und die lokalen Akteurinnen und 
Akteure für das Programm, n ützt die vorhandenen Zugangsstrukturen und sichert somit 
den nachhaltigen Erfolg des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes. 
 
Das Quartiersmanagement verfolgt dementsprechend folgende zentrale Ziele: 
 
 Koordination und Bündelung der im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskon-
zeptes vorgesehenen Maßnahmen  
 Intensivierung des nachbarschaftlichen, bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen  
Engagements durch den Verfügungsfonds 
 Verbesserung der Vernetzung und Kooperation der Akteure 
 
Das Quartiersmanagement zielt darauf ab, die Bewohnerschaft zu erreichen, zu aktivi e-
ren und zu unterstützen. Es handelt sich um eine niedrigschwellige und aktivierend e 
Maßnahme zur Verbesserung von Teilhabe und Mitwirkung. Ziel ist es, über die Ma ß-
nahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes die Verantwortung der Bewohn e-
rinnen und Bewohner sowie weiterer Akteurinnen und Akteure für d as „eigene  Veedel“ 
langfristig zu stärken, zu stabilisieren und selbsttragende Strukturen aufzubauen.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 75 
Modul 2: Aktivierung der Bewohnerschaft  
Die Aktivierung und Mobilisierung der lokalen Bewohnerschaft ist für den Erfolg des I ntegrierten 
Stadtentwicklungskonzeptes in Porz Mitte von  hoher Bedeutung. Diese Aktivierung erfolgt im 
Rahmen der allgemeinen Aktivitäten des Quartiersmanagement (z.B. Beratung und Unterstü t-
zung bei aktivierenden Maßnahmen wie der Zentrenkoordination oder dem  Haus-, Hof - und 
Fassadenprogramm) und wird durch folgende Bausteine zusätzlich unterstützt.  
 
 Begleitung, Bewerbung und Unterstützung bei der Umsetzung des Verfügungs-
fonds (z.B. bei Antragsstellungen und Abrechnungen) 
 
 Schwerpunkt Siedlung Glashüttenstraße  
Die Wohnsiedlung an der Glashüttenstraße ist durch eine vergleichsweise isolierte La-
ge, eine einseitige Sozialstruktur und Gestaltungsbedarfe im Wohnumfeld gekenn-
zeichnet. Um den Wohnstandort zu stärken und gleichzeitig die Bewohnerinnen und 
Bewohner in den Prozess einzubeziehen, sind die Bausteine Wohndialog und Quar-
tiershausmeister vorgesehen.  
 
o Aktivierung der Bewohnerschaft in der Siedlung Glashüttenstraße über 
eine Bewohnerbefragung sowie Etablierung eines Wohndialoges mit den 
Eigentümerinnen und Eigentümern: 
Ziel des Wohndialogs ist die nachhaltige und partnerschaftlich organisierte 
Entwicklung des Wohnungsbestandes. Hierfür werden die Eigentümerinnen 
und Eigentümer sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wohnungsgesellschaf-
ten als mögliche Partnerinnen und Partner angesprochen und kontinuierlich in 
die Erarbeitung und Umsetzung entsprechender Projekte einbezogen. In einem 
ersten Schritt sollen Wohnzufriedenheit, -bedarfe und -wünsche über eine breit 
angelegte Befragung der Bewohnerinnen und Bewohner abgefragt werden.  
o Quartiershausmeister: 
Es ist beabsichtigt, einen Quartiershausmeister einzusetzen, der direkter An-
sprechpartner für die Mieterinnen und Mieter und Eigentümerinnen und Eigen-
tümer der Siedlung ist. Er versteht sich als „Kümmerer“ des Wohnumfeldes, 
beseitigt Missstände und kleinere Verunreinigungen und gibt Hilfestellungen im 
Alltag. Seine Aufgabe ist es, zu einem subjektiven Sicherheitsgefühl beizutr a-
gen und die Bewohnerinnen und Bewohner für ihr Wohnumfeld zu aktivieren. 
Die Verstetigung des Quartiershausmeisters wird durch die ansässige Wo h-
nungswirtschaft umgesetzt. 
 
Kosten:  Quartiersmanagement:  
Personalkosten: 
1 x 1,0 Stellenanteil EG 12  
  87.000,-€ pro Stelle p.a. 
261.000,-€ für 3,5 Jahre  
 Sachkosten (z.B. Raummiete, Material):  
  15.000,-€ p. a. / 52.500,-€ für 3,5 Jahre  
 Gesamtkosten: 313.500,-€ für 3,5 Jahre 
 
Aktivierung Bewohnerschaft und Eigentümer:  
Bewohnerbefragung und Aktivierung: 
35 Tagessätze à 900,-€ = 31.500,-€  
Wohndialog: 
25 Tagessätze à 900,-€ = 22.500,-€ 
Gesamtkosten: 54.000,-€ für 3,5 Jahre

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
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Quartiershausmeister: 
Personalkosten: 
1 x 0,5 Stellenanteile EG 6  
24.550,-€ p. a. / 85.925,-€ für 3,5 Jahre  
Sachkosten (z.B. kleinere Maßnahmen im Wohnumfeld): 
  7.000,-€ p. a. / 24.500,-€ für 3,5 Jahre 
Gesamtkosten: 110.425,-€ für 3,5 Jahre 
 
Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 478.000,-€ für 3,5 Jahre 
(externe Vergabe) 
 
Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Zielgruppe:  Bürgerinnen und Bürger des gesamten Quartiers,  
lokale Akteurinnen und Akteure und Trägerinnen und 
Träger sowie Politik und Verwaltung, Bewohnerinnen  
und Bewohner der Siedlung Glashüttenstraße 
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | gut wohnen | 
konstruktives Miteinander 
Zielindikatoren:  Anzahl der Teilnehmenden bei den durchgeführten  
Veranstaltungen, Reduzierung der Vermüllung, Anzahl 
der beantragten Maßnahmen; Anzahl der durchgeführten 
Maßnahmen; Anzahl der beteiligten Personen 
Zeitraum:  Kurz- bis Mittelfristig

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
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Maßnahme 4.03  
Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung 
 
Lage: Gesamtes Quartier 
Handlungsfeld: Bevölkerung und Wohnen 
Maßnahmentyp:  Soziale flankierende Maßnahme 
Projektlaufzeit:  2020 - 2023  
 
Ausgangslage: 
Für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und 
damit dem Programmerfolg ist die Teilhabe der Menschen immens wichtig. D abei sind die 
Themen vielfältig:  von der Gestaltung des öffentlichen Raumes über Einkaufen und Arbeit en, 
soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur bis hin zu Verkehr und Umwelt. 
 
Projektbeschreibung: 
Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung 
Eine breit ausgerichtete Öffentlichkeitsbeteiligung dient der Information und Aktivierung der 
Menschen vor Ort. Sie richte t sich im Wesentlichen an die Bewohnerschaft, Multiplikatore n und 
Unternehmen sowie weitere Akteurinnen und Akteure  und verfolgt dabei das Ziel, das Pr o-
gramm und dessen Maßnahmen bekannt zu machen und eine positive Aufbruchsstimmung zu 
erzeugen. Die Menschen in Porz Mitte sollen somit in den Planungs - und Umsetzungsstand der 
Maßnahmen einbezogen werden. 
 
Hierbei stehen zielgruppenspezifische und teilhabeorientierte Instrumente im Mittelpunkt. Mö g-
lichkeiten hierzu bieten Beteiligungsf ormate wie Workshops, Ru ndgänge und Informationsstän-
de. Darüber hinaus wird auf die klassischen Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit zurückgegri f-
fen, um das Programm zu kommunizieren und weiterzuentwickeln. 
 
Bereits in zwei Veranstaltungen zum ISEK wurde in Porz Mitte mit den Menschen diskutiert und 
weitere Perspektiven entwickelt. Es wurden Ideen und Anregungen aufgenommen und auf U m-
setzbarkeit überprüft. Zwischen den beiden Öffentlichkeitsveranstaltungen wurde zusätzlich die 
Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Online -Beteiligung weitere Ideen und Wünsche einz u-
bringen – auch von Menschen, die nicht persönlich vor Ort sein konnten.  
 
Jugendforum  
Kinder und Jugendliche bilden eine besondere Zielgruppe und benötigen andere Formen der 
Ansprache. Diese müssen sich an der Lebenswelt v on Kindern und Jugendlichen orientieren 
und entsprechend ihren Bedürfnissen und Interessen umgesetzt werden. In der Offenen Kinder - 
und Jugendarbeit ist Partizipation ein durchgängiges Prinzip pädagogischen  Handelns. Über 
das Jugendforum  sollen Kinder und Jugendliche angesprochen und motiviert werden, die sich 
ansonsten nicht aktiv beteiligen.  Das bereits bestehende Porzer Jugendforum wird sich im 
Rahmen des ISEKs Porz Mitte verstärkt engagieren. 
 
Damit möglichst alle Kinder und Jugendliche n mitbestimmen kö nnen, bedarf es unterschiedl i-
cher Formen der Beteiligung, die jugendgerecht ausgerichtet sind. Zur grundsätzlichen Aktivi e-
rung eignet sich die Methode der aufsuchenden Arbeit. Darüber hinaus verlangen die unte r-
schiedlichen Altersgruppen und Milieus ein jew eils unterschiedliches methodisches Vorgehen. 
Die Themen sind so vielfältig wie die Jugendlichen selbst und reichen von der Mitplanung der 
Renovierung bzw. Neugestaltung von Spielplätzen und des Wohnumfeldes über Kreativprojekte 
und den Einsatz digitaler M edien bis hin zur Beteiligung an politischer Bildung. Jugendliche 
haben viel Spaß an einer Sache, die sie als ihre eigene erleben. Sie haben viel Potenzial an

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 78 
Energie und Kreativität für Dinge, die ihnen wichtig sind, die sie gestalten können. Nichts lässt  
sie so sehr wachsen, wie das Sammeln solcher Erfahrungen.  
Hierzu soll sich das Jugendforum für alle Porzer Kinder und Jugendlichen öffnen und sie zur 
Teilnahme ansprechen. Mitbestimmung will gelernt sein. Damit dies gelingt, bedarf es einer 
verlässlichen pädagogischen Anleitung und Betreuung. Eine weitere Aufgabe ist die Beteiligung 
an der Netzwerkarbeit zum Thema Partizipation auf städtischer Ebene, beispielsweise bei der 
Umsetzung der Vereinbarung „Kinderfreundliche Kommune“ oder Jugendbefragung.  
 
Bewohnerorientierter Verfügungsfonds 
Der Verfügungsfonds dient der Aktivierung der Akteurinnen und Akteure vor Ort und zielt darauf 
ab, programmbegleitend „kleinere“ Maßnahmen umzusetzen. Bewohnerinnen und Bewohner, 
Trägerinnen und Träger vor Ort sow ie Vereine, Arbeitsgruppen und -kreise, Gewerbetreibende 
etc. können Anträge für die Förderung von Projektideen stellen. Voraussetzung ist dabei, dass 
die Ideen einen inhaltlichen Bezug zu Porz  Mitte haben und in die Bedarfslage vor Ort passen. 
Mit Hilfe des Verfügun gsfonds soll somit das bürgerschaftliche Engagement mobilisiert werden. 
Der Verfügungsfonds dient dazu, die städtebaulichen Maßnahmen in Porz  Mitte zu flankieren 
und die Beteiligungsprozesse vorzubereiten. Beispielsweise könnten Beteiligungsmaßnahmen 
wie M alwettbewerbe zur Gestaltung von Spielplätzen oder Nachbarschaftsfeste und Bege g-
nungstage zur Aktivierung der Mieter - und Eigentümerschaft umgesetzt werden, bei denen ko n-
krete Bezüge zu den städtebaulichen Maßnahmen entstehen. Die Richtlinien des Verfügung s-
fonds werden dementsprechend ausgestaltet. Im Rahmen des Verfügungsfonds unterstützt das 
Quartiersmanagement bei der Umsetzung und übernimmt beispielsweise die Aufgabe, Bewo h-
nerinnen und Bewohner sowie weitere Akteurinnen und Akteure für eine Antragstellu ng zu m o-
tivieren und sie bei der Umsetzung ihrer Ideen und Vorstellungen zu unterstützen. Mit dem Ve r-
fügungsfonds wird das Ziel verfolgt, Bewohnerinnen und Bewohner sowie lokale Akteurinnen 
und Akteure aktiv in die Quartiersentwicklung einzubeziehen. Im Fo kus steht die Intensivierung 
des nachbarschaftlichen, bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements. Die kurzfristige 
und unkomplizierte Umsetzung einer Vielzahl von kleinen Projekten und Maßnahmen soll zur 
Verbesserung des Miteinanders führen. Forciert werden soll insbesondere eine Verbesserung in 
der Kommunikation und Vernetzung sowie eine Stärkung der Kooperation untereinander.  
 
Kosten:  Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung:  
Personalkosten:  
27.000,-€ p.a. (30 Tagessätze a 900,-€)  
94.500,-€ für 3,5 Jahre  
Sachkosten:  
20.000,-€ p. a. / 70.000,-€ für 3,5 Jahre  
Gesamtkosten: 164.500,-€ für 3,5 Jahre 
 
Jugendforum:  
Personalkosten: 
1 Stelle 73.320,-€ p. a. / 256.620,-€ für 3,5 Jahre  
Sachkosten:  
3.000,-€ p.a. / 10.500,-€ für 3,5 Jahre  
Gesamtkosten: 267.120,-€ für 3,5 Jahre 
 
Bewohnerorientierter Verfügungsfonds:  
rund 4.300 Einwohner x 5,-€ = 21.500,-€ p.a. 
Gesamtkosten: 75.250,-€ für 3,5 Jahre 
 
Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 507.000,-€ für 3,5 Jahre 
(externe Vergabe)

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 79 
 
Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Zielgruppe:  Bürgerinnen und Bürger des gesamten Quartiers, lokale 
Akteurinnen und Akteure und Trägerinnen und Träger 
sowie Politik und Verwaltung 
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | gut wohnen | 
sicher unterwegs | konstruktives Miteinander 
Zielindikatoren:  Anzahl der beantragten Maßnahmen;  
Anzahl der durchgeführten Maßnahmen;  
Anzahl der beteiligten Personen 
Zeitraum:  Kurz- bis Mittelfristig

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 80 
Maßnahme 4.04 
Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die Innenstadt von Köln-Porz mit  
Realisierungsteil 
 
 
Lage:    Friedrich-Ebert-Platz 
Handlungsfeld:   Grün- und Freiflächen, Umwelt 
Maßnahmentyp:    Vorbereitende Maßnahme 
Projektlaufzeit:    2018 - 2021 
 
Ausgangslage: 
Im Zuge der städtebaulichen Neuor dnung auf dem Friedrich -Ebert-Platz (Revitalisierung) 
sollen das bestehende Hertie-Warenhaus sowie das Dechant -Scheben-Haus niedergelegt 
werden und eine zentrale Freiraumachse durch die drei neuen Handels - und Wohngebäu-
de hindurch zum Rhein geschaffen werd en. Die Etablierung einer neuen Fußgängerzone 
ist funktional mit den angrenzenden Bereichen zwischen dem Rheinufer und der KVB -Linie 
7 verbunden. Im Zuge der Umsetzung der neuen Platzgestaltung ist die Entwicklung eines 
Gesamtkonzeptes unter Einbeziehung d er Brückenkonstruktion an der Hauptstraße, des 
Rheinufers, des Rathausvorplatzes und der Platzbereiche Mühlenstraße und An der Spa r-
kasse notwendig.  
 
Projektbeschreibung: 
Zur Entwicklung des Gesamtkonzeptes  soll ein landschaftsplanerischer  Wettbewerb aus-
gelobt werden  (Modul 1) , der den gesamten Raum zwischen Stadtbahnhaltestelle und 
Rheinufer betrachtet , um eine einheitliche Gestaltungsidee für die Fußgängerzone sowie 
alle angrenzenden Randbereiche (einschließlich des Busbahnhofes) zu entwickeln. Hierbei 
sind Wege verbindungen und Sichtachsen, vor allem  zum Rhein, in die Planung einzub e-
ziehen. 
Aus der Gesamtkonzeption heraus soll für den Kernbereich der städtebaulichen Umstru k-
turierungsmaßnahme im Bereich des Friedrich -Ebert-Platzes der Gestaltungsvorschlag 
kurzfristig umgesetzt werden (Realisierungsteil=Modul 3).  
Zuvor dienen Ankauf, Freistellung sowie Niederlegung des Dechant -Scheben-Hauses und 
angrenzender Verkehrsflächen der Grundlagenschaffung  für die vorgesehene öf fentliche 
Platzgestaltung sowie einer g esamträumlichen Gestaltung, die vielfache Sicht - und Wege-
beziehungen ermöglicht. 
 
Ziel ist es, die Fußgängerzone sowie angrenzende Freiflächen und Wegeverbindungen als 
einen hochwertig gestalteten öffentlichen Raum mit ansprechender Durchgrünung zu qual i-
fizieren, der durch eine entsprechende Stadtmöblierung zum Verweilen einlädt. Auch sind 
im Freiraum multifunktionale Eigenschaften zur Klimawandelfolgenanpassung unterzubri n-
gen. Sichtachsen zum Rhein sowie ergänzende Wegweisungen sind hierbei zu berücksic h-
tigen. Ein neuer Straßenmarkt soll die Fußgängerzone beleben. 
 
Folgende Berufsgruppen sollen öffentlich zur Teilnahme aufgefordert werden:  
Architekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner. Es ist beabsichtigt, drei Teilnehmer zu 
setzen und sechs weitere in das Verfahren nach RPW aufzunehmen. Die Ergebnisse aus 
den im Vorfeld durchgeführten formellen und informellen Beteiligungsworkshops sollen in 
die Aufgabenstellung eingearbeitet werden.  
 
Ziel der Maßnahme sind 
 die Entwicklung und Aufwertung des öffentlichen Raumes und  
 die Attraktivierung des Bezirkszentrums 
 die Verknüpfung und Verbesserung von Wegeführungen  
 die Steigerung der Aufenthaltsqualität.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 81 
Kosten:  MODUL 1 
 
Wettbewerb:  
Preisgeld:      125.000,-€ 
Gewünschte TN: 9; Gesetzte TN: 3  
Planungsbüro für Auslobung  
und Durchführung:       26.000,-€ 
Honorar Preisgericht, Regiekosten:    21.000,-€ 
 
Gesamtkosten Wettbewerb:                 172.000,-€ 
Verausgabung vorauss. in 2018 
 
 
 
 
MODUL 2 
 
Aufwendungen für Grundstücksregulierungen  
(u.a. Dechant-Scheben-Haus und angrenzende  
Verkehrsflächen) 
 
voraussichtliche Gesamtkosten   ca. 3.405.000,-€ 
 
 
 
 
MODUL 3 
 
Realisierungsteil und tatsächliche Gestaltung der  
Freiflächen auf dem Friedrich-Ebert-Platz:  
Planungskosten:      226.000,-€ 
Baukosten:    2.380.000,-€ 
 
 
2019: Beauftragung und Vergabe LPH 1 – 3 
          Planungsbeschluss, Förderantrag, 
Mittelabfluss:         96.000,-€ 
 
Baubeschluss, Vergabe, Beauftragung etc.  
LPH 5 - 9 
Mittelabfluss:      130.000,-€ 
 
2020: Ausführung etc. LPH 5 - 9 
Mittelabfluss Bau :   1.190.000,-€ 
 
2021 : Ausführung etc. LPH 5 - 9 
Mittelabfluss Bau :   1.190.000,-€ 
 
Gesamtkosten Realisierungsteil ca.: 2.606.000,-€ 
 
 
 
GESAMTKOSTEN MODULE 1 bis 3: 6.183.000,-€

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 82 
 
 
Fachämter / andere Beteiligte:  Stadtplanungsamt 
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt/  
Koordinationsstelle Klimaschutz 
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Amt für Verkehrsmanagement 
moderne stadt GmbH 
 
Zielgruppe:  Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 83 
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | sicher unterwegs |  
gerne draußen 
 
Zielindikatoren:  Höhere Frequentierung der Innenstadt; Verweildauer 
im öffentlichen Raum durch breite Bevölkerungs-
schichten; Verbesserung des Sicherheitsbefindens; 
Verbesserung der Sauberkeit 
 
Zeitraum:  Kurz- bis Mittelfristig 
 
 
Plan:

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 84 
Maßnahme 4.05 
Ideen- und Realisierungswettbewerb "Lichtkonzept Porzer Brücken“ in Köln-Porz 
 
Lage:    Gesamtes Quartier 
Handlungsfeld:   Grün- und Freiflächen, Umwelt 
Maßnahmentyp:    Vorbereitende Maßnahme 
Projektlaufzeit:    2020 - 2024 
 
Ausgangslage: 
Der Stadtbezirk Porz wird durch in Nord-Süd-Richtung verlaufende Infrastrukturtrassen 
(A59, Deutsche Bahn-Trasse, Stadtbahn Linie 7, Hauptstraßen) durchzogen, die zum e i-
nen eine in Teilen gute infrastrukturelle Vernetzung des Stadtgebietes gewährleisten, a l-
lerdings auch eine städtebauliche Zäsur im Stadtgefüge bedeuten. Daher stellen Kre u-
zungspunkte, an denen die Trassen überbrückt werden können, wichtige Punkte im 
Wegesystem des Bezirkszentrums Porz dar. Oft sind diese durch eine zweckdienliche 
Gestaltung geprägt, so dass ihre wichtige Funktion sich nicht erkennbar und angemessen 
im Stadtbild wiederspiegelt. Neben der Verbindungsfunktion sind diese baulichen Anl a-
gen wichtige Orientierungspunkte. Hierzu gehören insbesondere folgende Bauwerke:  
 
 Tunnelbauwerk unter dem DB-Bahnhof Porz am Rhein an der Kaiserstraße 
 Brückenbauwerk über die Bahntrasse an der Friedrichstraße im Übergang zur  
Alfred-Nobel-Straße 
 Brückenbauwerk über die Bahntrasse auf der Berger Straße 
 Brückenbauwerk über die Hauptstraße im Übergang zwischen Friedrich-Ebert-Platz 
und Alfred-Moritz Platz 
 Bereich der Stadtbahnhaltestelle Porz-Markt 
 
Gleichzeitig schaffen diese Räume durch ihre funktionale Form eine anonyme Atmosph ä-
re, die durch eine defizitäre Beleuchtungssituation verstärkt wird. Hierzu zählen neben 
den eigentlichen Bauteilen auch die umgebenden Freiflächen. Insgesamt stellen diese S i-
tuationen im Stadtbild ein ungenutztes Potenzial dar. 
 
Projektbeschreibung: 
Über ein attraktives Beleuchtungskonzept kann sowohl der Raum als auch die Wegeve r-
bindung in das Zentrum verbessert  werden. Ziel ist es, die Brücken durch Licht oder a n-
dere künstliche Effekte zu inszenieren und zugleich die Tunnel - und Brückenräume als 
Bestandteile des öffentlichen Raumes aufzuwerten und Angsträume zu beseitigen.  Hier-
bei sollen diese in ihr Umfeld eing ebunden werden, um ihre Barrierewirkung zu kompe n-
sieren. Die Gestaltungskonzeption soll durch eine künstlerische Leitidee getragen we r-
den, die sich im Detail ortsspezifisch anders darstellt. Insgesamt sollen 6 Lichtplanung s-
teams zur Abgabe von Entwürfen au fgefordert werden. Hierbei sind die angrenzenden 
Freiflächen einzubeziehen. 
Ziel der Maßnahme ist 
 die Gestaltung von stadtbildrelevanten Ortseingängen 
 die Aufwertung des öffentlichen Raumes und Attraktivierung des Bezirkszentrums  
 die Ergänzung der Bauwerke um eine Informationsfunktion 
 die Verbesserung der Orientierung.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 85 
Kosten:  Lichtplanungswettbewerb:    30.000,-€ 
Baukosten und Planungshonorare:  400.000,-€ 
 
 
2020: Ausschreibung, Vergabe Durchführung  
 Mittelabfluss:     30.000,-€ 
 
2021: Beauftragung und Vergabe LPH 1 - 3 
 Mittelabfluss:     10.000,-€ 
 
2022: Planungsbeschluss, Förderantrag etc. LPH 1 - 3 
 Mittelabfluss:     10.000,-€ 
 
2023: Baubeschluss, Vergabe, Beauftragung etc.  
  LPH 5 - 9 
 Mittelabfluss:     10.000,-€ 
 
2024: Ausführung etc. LPH 5 - 9 
 Mittelabfluss Planung :   10.000,-€ 
 Mittelabfluss Bau :   360.000,-€ 
 
 
Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Verkehrsmanagement 
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau 
Stadtplanungsamt 
Deutsche Bahn (DB) 
RheinEnergie 
 
Zielgruppe:  Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher 
 
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | gerne draußen 
 
Zielindikatoren:  Verweildauer im öffentlichen Raum durch breite Bevöl-
kerungsschichten; Verbesserung des Sicherheitsbefin-
dens; Verbesserung der Sauberkeit 
 
Zeitraum:  Mittelfristig 
 
Plan:

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 86 
Maßnahme 4.06 
Innenstadtmanagement für Porz, Prüfung der Gründung einer Immobilien- und  
Standortgemeinschaft und einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds für gestalterische 
Maßnahmen im Geschäftszentrum 
 
Lage: Gesamtes Quartier 
Handlungsfeld: Einkaufen und Arbeiten 
Maßnahmentyp:  Lokale Ökonomie; flankierende und soziale Maßnahme 
Projektlaufzeit:  2020 - 2023 
 
Ausgangslage: 
Der wirtschaftliche Strukturwandel, verändertes Einkaufsverhalten und nicht zuletzt die Schli e-
ßung des ehemaligen Hertie-Warenhauses als zentraler Frequenzbringer schwächen die Attrak-
tivität des Porzer Bezirkszentrums. Viele Geschäftsleute sehen das Überleben ihrer Betriebe 
aus diesem Grunde ernsthaft gefährdet. 
2012 gab es seitens der Innenstadtgemeinschaft Porz (ISGP) Bestrebungen, eine Immobi lien- 
und Standortgemeinschaft (insbesondere im Bereich der Bahnhofstraße) zu initiieren. Da z u-
künftige Entwicklungen insbesondere von der zukünftigen Gestaltung des Friedrich -Ebert-
Platzes abhängen, wurde der Prozess jedoch seitens der ISGP zunächst nicht weiterverfolgt.  
Ebenfalls mit Blick auf den Leerstand des ehemaligen Hertie-Gebäudes und der anstehenden 
Neugestaltung des Friedrich -Ebert-Platzes sind gestalterische Maßnahmen zur Steigerung der 
Attraktivität des Geschäftszentrums zun ächst zurückgestell t worden. Das Porzer Bezirkszen t-
rum macht daher in Teilen einen vernachlässigten Eindruck. 
 
Projektbeschreibung: 
Innenstadtmanagement: 
Das Innenstadtmanagement für Porz hat die Aufgabe, in enger Zusammenarbeit mit den G e-
werbetreibenden auf der einen und de r Stadt Köln auf der anderen Seite geschäftsbelebende 
Maßnahmen zu konzipieren und umzusetzen. Mittelfristig soll eine umfassende und koordinierte 
Standortprofilierung sichergestellt werden, damit das  Porzer Bezirkszentrum seine Position als 
Bezirkszentrum wieder einnehmen und sogar noch ausbauen kann. Hierzu soll ein Innenstad t-
manager eingestellt werden, der  
 als Schnittstelle zwischen den einzelnen Akteuren (auch Ansprechpartner für die 
Bewohnerinnen und Bewohner) fungiert,  
 Marketingmaßnahmen für alle Be reiche, die zur Förderung der geschäftlichen In f-
rastruktur bzw. des geschäftlichen Erfolges eines Stadtviertels notwendig sind 
(einschließlich online), konzipiert und umsetzt (Öffentlichkeitsarbeit),  
 Kommunikationskampagnen führt,  
 Marketingkonzepte entwickelt und Marktforschung betreibt 
 die Eigentümerinnen und Eigentümern mit Einzelhändlerinnen und -händlern  
vernetzt,  
 an der Verwaltung eines Verfügungsfonds beteiligt ist und  
 ein Geschäftsflächenmanagement sowie eine Internetplattform zur Vermittlung vo n 
Leerständen aufbaut. 
 
Prüfung der Gründung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft: 
Durch die Gründung  einer gesetzlichen Immobilien - und Standortgemeinschaft nach ISGG 
NRW können in Eigenregie der Gewerbetreibenden und  Immobilieneigentümerinnen und  
-eigentümer Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden, die die Wahrnehmung und Attrakt i-
vität des Geschäftszentrums der Porzer Innenstadt deutlich verbessern. Eine ISG bietet die 
Möglichkeit einer Verstetigung des Innenstadtmanagements.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 87 
Einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds für gestalterische Maßnahmen im  
Geschäftszentrum: 
Der Verfügungsfonds soll auch dazu genutzt werden, städtebauliche Maßnahmen im Bereich 
des Porzer Bezirkszentrums umzusetzen. Hierzu gehören z.B.  
 
 die Begrünung von Straßen und Plätzen, 
 die Erhöhung der Aufenthaltsqualität, z.B. durch Bänke, 
 die Verbesserung von Wegebeziehungen und 
 die Gestaltung von räumlichen Zusammenhängen. 
 
Förderanträge zum Verfügungsfonds werden an das Innenstadtmanagement gestellt und dort z u-
nächst auf ihre g rundsätzliche Förderfähigkeit geprüft sowie inhaltlich bewertet und bei Bedarf prior i-
siert. Die letztendliche Beschlussfassung über zu stellende Förderanträge erfolgt durch ein festzul e-
gendes Gremium wie z.B. den Beirat Porz Mitte. Die operative Abwicklung  des Verfügungsfonds e r-
folgt in Absprache mit dem Innenstadtmanagement und der Stadt Köln.  
 
Gemäß der Städtebauförderrichtlinien Nr. 14 ist für diese Art des Verfügungsfonds eine 50%ige Bete i-
ligung der  Wirtschaft, Interessensgemeinschaft, privater oder zus ätzlicher städtischer  Mittel Vorau s-
setzung. Die anderen 50% werden mit Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Stadt  
finanziert. 
 
Ziele der Maßnahme sind: 
 Erhöhung der Wahrnehmbarkeit des Porzer Geschäftszentrums 
 Verbesserung der Präsenz der Gewerbetreibenden vor Ort und in den Medien 
 Qualifizierung eines vielfältigen vitalen Geschäftszentrums 
 Steigerung der Attraktivität des Porzer Bezirkszentrums 
 
 
Kosten:  Innenstadtmanagement:  
Aufgrund der erforderlichen Qualifikationen rund  
45.000,-€ p. a. für den Innenstadtmanager 
15.000,-€ p. a. für Sachmittel 
 
Prüfung der Gründung einer ISG:  
50.000,-€ p. a. 
 
Einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds: 
100.000,-€ p. a. (inkl. Kostenanteil Dritter 50%) 
 
 
Gesamtkosten Innenstadtmanagement p.a. 210.000.-€ 
Laufzeit 4 Jahre = Gesamtkosten       840.000.-€ 
 
Davon Kostenanteil Dritter:        200.000,-€ 
(Zuwendungsempfangende) 
 
Davon förderfähige Kosten:       640.000,-€ 
 
 
Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Stadtentwicklung und Statistik 
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen 
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Stadtplanungsamt 
 
Zielgruppe:  Gesamtes Quartier, Gewerbetreibende und  
Besucherinnen und Besucher

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 88 
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | besser einkaufen |  
sicher unterwegs | konstruktives Miteinander 
Zielindikatoren:  Verbesserung der Kommunikation der Gewerbetreiben-
den untereinander und mit anderen Akteuren wie z.B. 
der Stadt Köln; Erhöhung des Umsatzes (insbesondere 
des inhabergeführten Einzelhandels) der örtlichen Ge-
werbetreibenden, Anzahl der aus dem Verfügungsfonds 
geförderten Maßnahmen 
Zeitraum:  Kurz- bis Mittelfristig

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 89 
Maßnahme 4.07 
Rad- und Fußwegekonzept 
 
Lage: Gesamtes Untersuchungsgebiet 
Handlungsfeld: Verkehr 
Maßnahmentyp:  Bauliche Maßnahme 
Projektlaufzeit:  2020 - 2022 
 
Ausgangslage: 
Ein Rad - und Fußwegekonzept soll bestehende und neu zu errichtende Rad - und 
Fußwegeverbindungen ausbauen. 
 
Projektbeschreibung: 
Kurzfristig soll im gesamten Untersuchungsgebiet  Porz Mitte der Radverkehr gestärkt 
werden und die notwendigen Netzschlüsse mittels Radspuren oder Radwegen siche r-
gestellt werden. Dafür werden alle Einbahnstraßen auf die Möglichkeit der Öffnung für 
den gegenläuf igen Radverkehr geprüft. In Einzelfällen wird kontrolliert, ob die Ma ß-
nahmen als bauliche Radwege oder Radwegführung auf der Fahrbahn möglich sind. 
Kurzfristig sollen die Verlängerung des Radweges an der Bergerstraße von der Sta dt-
bahntrasse Richtung Westen bis zur Hauptstraße und von der Josefstraße bis zum 
bestehenden Radweg an der Stadtbahntras se, die Netzschlüsse in der Rathausstr a-
ße, der Josefstraße, der Bahnhofstraße und die Radwegeverbindung zwischen der 
Karlstraße, der Josefstraße und dem Friedrich -Ebert-Ufer ausgebaut werden. Auße r-
dem soll die Radwegeverbindung zwischen S -Bahn-Trasse und F riedrich-Ebert-Ufer 
gestärkt werden.  Die Kriterien Zügigkeit, Komfort, Leistungsfähigkeit und Sicherheit 
werden auf der gesamten Strecke einer Veloroute berücksichtigt. Die neu geplanten 
und vorhandenen öffentlichen Räume und Grünflächen werden auf die Mög lichkeit 
eines Radwegenetzschlusses überprüft. 
Ziel des Radwegekonzeptes ist es , ein störungsfreies und zügiges Radfahren auf 
verkehrsberuhigten, ampelärmeren Nebenstraßen zu ermöglichen, die Verkehrss i-
cherheit der Radfahrer zu erhöhen sowie das lückenhaft e Radwegenetz zu schließen 
und die Feinerschließung der Veloroute zu gewährleisten.  Die Maßnahme wird als 
Thema für den Runden Tisch Radverkehr Porz aufgenommen. 
 
Kosten:  2020: 
Rad- und Fußwegekonzept   30.000,-€ 
Einbahnstraßenöffnung    50.000,-€ 
 
2021-2022: 
Glashüttenareal  
(Zusatz für Radführung)    70.000,-€ 
Umgestaltung/Verbesserung 
Radführung   280.000,-€ 
Netzschluss     32.000,-€ 
 
Gesamtkosten:    462.000,-€ 
 
Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung 
Amt für Verkehrsmanagement 
Zielgruppe:  Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher 
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | sicher unterwegs |  
gerne draußen 
Zielindikatoren:  Öffnung der Straßen für gegenläufigen Radverkehr 
Zeitraum:  Kurz- bis Mittelfristig

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 90 
 
 Abbildung 37: Maßnahmeplan Radverkehr Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 91 
Maßnahme 4.08 
Prozessbegleitende Evaluation 
 
Lage: Gesamtes Untersuchungsgebiet 
Handlungsfeld: Alle Handlungsfelder 
Maßnahmentyp:  Maßnahme zur Städtebauförderung 
Projektlaufzeit:  2020 - 2023 
 
Projektbeschreibung: 
Mit dem ISEK Porz Mitte ist die Umsetzung einer Vielzahl an Maßnahmen vorgesehen, die 
in einem integrierten Ansatz ineinander greifen. Der hiermit intensivierte Entwicklungs pro-
zess für Porz Mitte zeigt unterschiedliche Wechselwirkungen und Synergien auf und nimmt 
auch das vorhandene Akteursgeflecht vor Ort in den Blick.  
Die Evaluation verfolgt das Ziel, über das gesamte Maßnahmenpaket hinweg eine laufende 
Bewertung über den Prozess zu erhalten und Handlungsempfehlungen abzuleiten. Auf di e-
ser Grundlage können aktuelle Entwicklungen syste matisch erfasst werden und bei Verä n-
derungen frühzeitig geeignete Anpassungen eingeleitet werden. Dabei nimmt die Evaluation 
nicht nur die messbaren Wirkungen vor Ort in den Blick, sondern setzt auch bei Kommunik a-
tions- und Abstimmungsprozessen an.  
Die Evaluation ist prozessbegleitend und damit formativ angelegt. Sie nimmt ein breites 
Spektrum an Themen in den Fokus, so dass es erforderlich ist , Schwerpunkte zu unte r-
schiedlichen Zeithorizonten zu setzten.  Im Mittelpunkt steht die Wirkung des Gesamtpr o-
gramms, wobei auch die Einzelmaßnahme in den Blick genommen wird.  
Einerseits muss hierfür auf konkreten Daten aufgebaut werden, die im Rahmen des Control-
lings (erfolgt prozessbegleitend durch die Stadt Köln) erhoben werden. Andererseits erfolgt 
die Bewertung des Prozesses im Rahmen von diskursiven Prozessen, wie Befragungen von 
Bürgerinnen und Bürgern, Gewerbetreibenden, Passanten, Workshops, Einzel gesprächen, 
World-Cafés u. ä.  
Die Ergebnisse der Evaluation fließen fortlaufend in die Programmumsetzung ein und we r-
den zum Abschluss in einem Bericht mit zentralen Handlungsempfehlungen zusammeng e-
fasst. Die Evaluation erfolgt unter wissenschaftlicher Lei tung und wird extern vergeben, um 
die Unabhängigkeit des Evaluationsverfahrens und der Ergebnisse zu gewährleisten.  
Zur Ermittlung valider Erfolgs - und Misserfolgsfaktoren startet die Prozessevaluation bereits 
mit Beginn der Laufzeit des ISEK. Der zweite S chritt der Prozessevaluation findet während 
der Durchführung des ISEK statt, um zielgerichtete Maßnahmenanpassungen zu ermögl i-
chen. Zusätzlich wird am Ende der Projektlaufzeit eine abschließende Wirkungskontrolle zur 
Ermittlung der Zielerreichung der Maßnahmen durchgeführt („Vorher-Nachher-Betrachtung“).  
 
Kosten:  Kalkulierte Tagessätze brutto:  900,-€  
Kalkulierter zeitlicher Umfang:  100 Tage 
 
Gesamtkosten für den Sozialraum: 90.000,-€ 
davon 2020: 18.000,-€ 
davon 2021: 18.000,-€ 
davon 2022: 18.000,-€ 
davon 2023: 36.000,-€ 
 
Fachämter / andere Beteiligte:  Amt für Stadtentwicklung und Statistik

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 92 
 
Zielgruppe:  Bürgerinnen und Bürger und Besucherinnen und Be-
sucher des gesamten Quartiers, lokale Akteurinnen 
und Akteure, Trägerinnen und Träger sowie Politik 
und Verwaltung 
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv - Qualifizierung und Wei-
terentwicklung der Programmumsetzung 
Zielindikatoren:  Ausmaß der Veränderung der Wohn- und Aufent-
haltszufriedenheit der ortsansässigen Bevölkerung im 
Laufe des Projektes 
 
Ausmaß an Akzeptanz der baulichen und sozialen 
Maßnahmen im Rahmen des ISEK durch die Bevölke-
rung und lokale Akteurinnen und Akteure 
 
Veränderung im Ausmaß nachbarschaftlicher  
Zusammenhänge und der Durchführung gemeinsa-
mer, sozialschichtübergreifender und auch multiethni-
scher Aktivitäten 
 
Kontextindikatoren zur sozialen und demografischen 
Struktur des Untersuchungsgebietes 
 
Zeitraum:  Kurzfristig

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 93 
Nachrichtliche Maßnahmen „Flankierende Maßnahmen im Untersuchungsgebiet“ 
Die vorgesehenen Maßnahmen im Bereich „Flankierende Maßnahmen im Untersuchung s-
gebiet“ werden durch weitere, hier nachrichtlich aufgenommene Maßnahmen ergänzt. Hie r-
bei handelt es sich um Maßnahmen, die außerhalb des Integrierten Stadtentwicklungsko n-
zeptes Porz Mitte umgesetzt werden oder im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklung s-
konzeptes Porz Mitte entwickelt wurden, jedoch kein Förderzugang über die Städtebauförd e-
rung gegeben ist. Alternative Umsetzungsmöglichkeiten werden geprüft.  
 
Sanierung Treppenaufgang und Rheinpavillon 
Im Jahre 2015 wurde die Sanierung der denkmalgeschützen Treppe und des  Rheinpavillons 
am Porzer Rheinufer durchgeführt. Der Wiederaufbau erfolgte nach historischem Vorbild und 
bildet einen neuen Anziehungspunkt am Porzer Denkmal. 
 
Baulückenschließung  im Untersuchungsgebiet 
Durch die Aktivierung von Eigentümerinnen und Eigen tümern können mindergenutzte 
Grundstücke im Untersuchungsgebiet bebaut werden. An der Ernst -Mühlendyck-Straße 16, 
der ehemaligen Postfläche und der Josefstraße 26 -32 wurden bereits Neubauten auf eh e-
maligen Baulücken fertiggestellt.  
 
Tempo-30-Zonen 
Im Zusammenhang mit der Maßnahme „Tempo -30-Zonen“ wurde in den Straßen, in denen 
dies möglich war, wie beispielsweise im Quartier Schillerstraße, Max -von-Schenkdorf-
Straße, Theodor -Körner-Straße und Heinrich -von-Kleist-Straße, eine Einrichtung von Te m-
po-30-Zonen vorgenommen. Die Mühlenstraße, Bahnhofstraße (zwischen Mühlenstraße und 
Klingerstraße), Klingerstraße und Friedrichstraße befinden sich im Vorbehaltsnetz oder wer-
den von der KVB -Buslinie befahren und können somit absehbar nicht in eine Tempo -30-
Zone integr iert werden. Des Weiteren stellen die Rathausstraße, Josefstraße (zwischen 
Steinstraße und Bergerstraße beziehungsweise Bergerstraße und Karlstraße beziehung s-
weise Karlstraße und Bahnhofstraße), Goethestraße, Friedrichstraße (zwischen Bahnho f-
straße und Kli ngerstraße beziehungsweise Klingerstraße und Bergerstraße), Glashütte n-
straße und Am Rheinbrauhaus keinen Zonencharakter dar und können somit nicht als Te m-
po-30-Zone ausgewiesen werden. Dennoch können hier, sofern schutzbedürftige Einric h-
tungen bestehen, zu lässige Höchstgeschwindigkeiten von 30  Stundenkilometer angeordnet 
werden. Durch die Geschwindigkeitsbegrenzung soll eine Reduzierung der Lärmbelästigung 
speziell in Wohnstraßen bewirkt werden.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 94 
Porzer Talente 
Die Maßnahme „Porzer Talente“ wurden im Rahme n des Integrierten Stadtentwicklungsko n-
zeptes Porz Mitte erarbeitet, erfüllt jedoch nicht die Voraussetzungen der Städtebauförd e-
rung. Eine Umsetzung über alternative Möglichkeiten wird geprüft.  
Mit der  Qualifizierungsoffensive „Porzer Talente“ soll eine St ärkung der Bildungschancen 
durch die Förderung individueller Bildungsmöglichkeiten erreicht werden. Inbesondere durch 
die erfolgreichere Überleitung von der Primarstufe in die Sekundarstufe I sowie Sekunda r-
stufe II sollen qualifiziertere Schulabschlüsse und die Überleitung in schulische oder berufl i-
che Ausbildungszweige erlangt werden. Zielgruppe sind junge Menschen, die zum Ausgleich 
sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem 
Maße auf Unterstützung angewiesen  sind. Das Bildungsangebot der non formalen Bildung 
ist nach Interesse, Begabung und Fähigkeit sortiert, nicht nach schulischer Leistung, Ethnie 
oder sozialer Herkunft. Kinder und Jugendliche sollen altersentsprechend möglichst leben s-
weltnah und in einer g rundsätzlich wertschätzenden Art und Weise sowie verbindlicher Z u-
wendung angesprochen werden.  
Durch praktisch angelegte und handlungsorientierte Angebote soll die Selbstwahrnehmung 
und Ausdrucksfähigkeit der Jugendlichen geschult werden. Sie können hierdu rch ihre indivi-
duellen Fähigkeiten und Neigungen kennenlernen, deren Wirkung verstehen und durch das 
unmittelbare Erleben ihre persönlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen stärken. 
Diese Erfahrungen können gezielt als Anregung für eine spätere Beruf swahl eingesetzt wer-
den, was zu einer Stärkung der Ressourcen, unabhängig von Herkunft, Religionszugehöri g-
keit und schulischer Leistung führt.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 95 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
5. MAßNAHMEN-, KOSTEN-,  
     FINANZIERUNGS- UND ZEITPLAN 
 
 
Um Porz Mitte nachhaltig zu stabilisieren bedarf es, neben dem Großvorhaben am Friedrich -
Ebert-Platz, einer Vielzahl weiterer baulicher sowie sozial flankierender Maßnahmen, die 
zeitnah umgesetzt werden sollen. Die Kosten -, Finanzierungs - und Zeitplanung (KuF) ve r-
deutlicht den Ablauf der vorg esehenen Maßnahmen. Für den Erfolg des gesamten Proze s-
ses ist die zentrale Steuerung wichtig, so dass Abweichungen und Änderungen im Ma ß-
nahmenpaket frühzeitig erkannt werden und entsprechend reagiert werden kann.  
Kosten 
Für jede Einzelmaßnahme wird der Fi nanzierungsbedarf über den gesamten Umsetzung s-
zeitraum beziffert. Der Detaillierungsgrad ist aufgrund des momentanen Planungsstandes 
eher grob. Die Kostenangaben entsprechen somit aufgrund der noch fehlenden Planungsti e-
fe einer ersten Grobkostenschätzung. Sie wurden beispielsweise anhand von Flächen und 
Kosten je Einheiten oder anhand von Erfahrungswerten, insbesondere bei den flankierenden 
Maßnahmen, ermittelt. 
Zeitplanung 
Bei der zeitlichen Planung wurden verschiedene Faktoren berücksichtigt. Die Anzahl d er 
Baustellen im Untersuchungsgebiet muss verträglich gestaltet werden.  
Weiterhin muss berücksichtigt werden, wie die Maßnahmen ineinandergreifen und welche 
Wirkungszusammenhänge bestehen. So sollen beispielsweise zur Qualitätssicherung vor 
Umsetzung der Maßnahmen Ideenwettbewerbe, Machbarkeitsstudien oder Beteiligungsve r-
fahren durchgeführt werden.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 96 
 
Finanzierung 
Mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept wird die Grundlage für die Beantragung von 
Fördermitteln geschaffen. Neben privaten Investitionen  sollen aufgrund knapper städtischer 
Mittel- und Personalressourcen für die unrentierlichen Maßnahmen Städtebaufördermittel 
eingeworben werden. Da es sich im Wesentlichen um Maßnahmen zur Stabilisierung und 
Aufwertung eines durch soziale, wirtschaftliche u nd städtebauliche Missstände benachteili g-
ten Stadtraums mit besonderem Entwicklungsbedarf handelt, soll eine Förderung aus dem 
Städtebauförderprogramm Soziale Stadt beantragt werden.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
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6. UMSETZUNGSPLANUNG 
 
 
Die bereits in der E rarbeitungsphase etablierte Projektstruktur (hierzu gehören unter and e-
rem der Lenkungskreis, Ämterrunden, Workshops, der Beirat Porz Mitte und Information der 
Politik, Öffentlichkeitsbeteiligung) bildet eine belastbare Basis für die Umsetzung des Int e-
grierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte.  
Für die Umsetzungsplanung der Maßnahmen ist diese Struktur noch um entsprechende 
Gremien zu ergänzen, die eine reibungslose Planung und Durchführung der jeweiligen Ma ß-
nahmen sicherstellen. Zu nennen sind beispiel haft regelmäßige Abstimmungstermine der 
baufachlichen Ämter, um einen reibungslosen Übergang zwischen den einzelnen Planung s-
phasen zu erhalten sowie weitere fachbezogene Runden.  
Durch die klare Festlegung der  Zuständigkeiten sollen Doppelstrukturen und Re dundanzen 
vermieden und ein strukturierter Ablauf durch die effiziente Bündelung allen Know -hows 
gewährleistet werden. 
 
Vernetzung und Kommunikation  
In der Umsetzungsphase spielt die Kommunikation und Einbindung der ortsansässigen 
Stadtgemeinschaft eine b edeutsame Rolle für den Erfolg des entwickelten Maßnahmenbü n-
dels. Dieser Erfolg ist eng verbunden mit der Identifikation der Bewohnerinnen und Bewo h-
ner mit ihrem direkten Lebensumfeld. Besonders hervorzuheben ist an dieser Stelle der In-
nenstadt- sowie der Quartiersmanager. Sie spielen bei der Vernetzung vor Ort und der 
Kommunikation eine entscheidende Rolle.  
Genauso wichtig ist die Einbindung der Menschen in die weiteren Aufwertungsprozesse. 
Daher sollen begleitend zum Planungsprozess auch maßnahmenbezogen e Beteiligungsfor-
mate für mehr Transparenz in der Öffentlichkeit sorgen und die Bedürfnisse der künftigen 
Nutzerinnen und Nutzer stärker berücksichtigen. Dadurch soll die Identifikation der Me n-
schen vor Ort mit ihrem Lebens- und Aufenthaltsumfeld gestärkt werden. Denn nur  
gemeinsam mit den dort lebenden Menschen kann die Entwicklung im Quartier wirkungsvoll 
vorangetrieben und privates Engagement angestoßen und verstärkt werden.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 104 
Zeitliche Abfolge 
Um die Funktionalität des Bezirkszentrums während der Umbaup hase zu erhalten, ist eine 
zeitliche Priorisierung und Vernetzung der einzelnen Maßnahmen erforderlich. Dementspr e-
chend werden Maßnahmen zeitlich so getaktet, dass die mit  ihnen verbundene Aufwertung 
des Porzer Bezirkszentrums möglichst zeitnah umgesetzt w ird, ohne die Bevölkerung durch 
bauliche Maßnahmen über das erforderliche Maß hinaus in ihrer Lebensqualität zu beei n-
trächtigen. 
Für eine fristgerechte Umsetzung des Maßnahmenbündels ist eine kontinuierliche Steuerung 
notwendig, welche durch die Stadt  Köln - hier das Amt für Stadtentwicklung und Statistik - 
erfolgt. Im Rahmen der Umsetzungssteuerung müssen die finanziellen Mittel durch rege l-
mäßige Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht koordiniert und frühzei tig im 
Haushalt der Stadt Köln ein geplant werden . Erfolge bei der Umsetzung von Maßnahmen 
sollen frühzeitig sichtbar und kommuniziert werden, um die Bevölkerung an den Fortschritten 
teilhaben zu lassen. 
 
Controlling und Evaluation  
Im Rahmen der Umsetzungsplanung ist auch ein Projektcontro lling vorzusehen. Dabei ha n-
delt es sich um ein Beobachtungssystem, in dem langfristige, kontinuierliche und systemat i-
sche Ziele erfasst und ausgewertet werden, sodass die Ziele der einzelnen geplanten Ma ß-
nahmen in Form einer Zielhierarchie dargestellt werd en. Durch das Controlling und die 
dadurch erlangte Informationsgewinnung und Transparenz sollen die Projekterfolge gege n-
über dem Fördermittelgeber dokumentiert und das interne Projektmanagement unterstützt 
werden (vgl. auch Maßnahme 4.08).  
Mit der prozess begleitenden Evaluation erfolgt zudem über das gesamte Maßnahmenpaket 
hinweg eine laufende Bewertung des Prozesses und es werden konkrete Handlungsempfe h-
lungen abgeleitet. Dabei baut die Evaluation auf den Ergebnissen des Controllings auf und 
nimmt nicht n ur die messbaren Wirkungen vor Ort in den Blick, sondern setzt auch bei 
Kommunikations- und Abstimmungsprozessen an. Über geeignete Formate wird insbeso n-
dere die Bewohnerschaft (z.B. durch Befragungen) einbezogen.  
Neben der kontinuierlichen Begleitung des  Programms und der Erfassung der Wirkungsz u-
sammenhänge spielt die Verstetigung der Projekte eine entscheidende Rolle für die erfol g-
reiche Umsetzung des Quartiersentwicklungsansatzes. Durch die Verstetigung sollen frü h-
zeitig vor dem Auslaufen der Fördermitt el gemeinsam mit den beteiligten Akteuren, Gremien 
und Fachämtern Konzepte erarbeitet werden, mit denen möglichst viele aufgebaute Strukt u-
ren im Untersuchungsgebiet fortgeführt und gesichert werden können.

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 105 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
7. VERZEICHNISSE

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 106 
 7.1. Abkürzungsverzeichnis 
A Autobahn 
ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club 
AWO Arbeiterwohlfahrt 
B Bundesstraße 
BK Berufskolleg 
CSM Carl-Stamitz Musikschule 
DB Deutsche Bahn 
EHZK Einzelhandels- und Zentrenkonzept 
EU Europäische Union 
GGS Gemeinschaftsgrundschule 
ISEK Integriertes Stadtentwicklungskonzept 
Kfz Kraftfahrzeug 
KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG 
LEG Landesentwicklungsgesellschaft 
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr 
RB Regionalbahn 
RE Regionalexpress 
RPW Richtlinien für Planungswettbewerbe 
Sek II Sekundarstufe II 
u3 unter 3-jährige 
ü3 über 3-jährige 
vgl. vergleiche 
VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg 
z.B. zum Beispiel

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 107 
 
 7.2. Abbildungsverzeichnis 
Abbildung 1: Untersuchungsgebiet Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln, DGK 2013 ....................... 8 
Abbildung 2: Stadtbezirke und Stadtteile von Köln, Quelle: Stadt Köln 2017  .......................... 9 
Abbildung 3: Ansicht Hertie-Kaufhaus aus der Wilhelmstraße und Friedrich-Ebert-Platz,  
Quelle: Stadt Köln (li.), NRW.URBAN (re.) ............................................................................ 10 
Abbildung 4: Variante B1 Entwicklung Friedrich-Ebert-Platz,  
Quelle: JSWD Architekten GmbH & Co. KG 2015 ................................................................. 10 
Abbildung 5: Geltungsbereich Bebauungsplanentwurf „Revitalisierung  Innenstadt  
Köln-Porz“, Quelle: Stadt Köln ............................................................................................... 11 
Abbildung 6: Eindrücke 1. Öffentlichkeitsbeteiligung, Quelle: Axel König  ............................. 14 
Abbildung 7: Übersicht der Bevölkerungsdaten,   
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 .......................................... 16 
Abbildung 8: Altersstruktur im Vergleich,  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 .......................................... 17 
Abbildung 9: Haushaltsstruktur, prozentualer Anteil der Haushaltstypen im Vergleich,  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 .......................................... 18 
Abbildung 10: Anteil SGB-II-Empfänger im Vergleich,  
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 .......................................... 18 
Abbildung 11: Siedlung an der Glashüttenstraße,  Quelle: NRW.URBAN 2016 ................... 20 
Abbildung 12: Fußgängerzone Bahnhofstraße,  Quelle: NRW.URBAN 2017 ....................... 20 
Abbildung 13: Beispielhafte Leerstände in der Bahnhofstraße,   
Quelle: NRW.URBAN 2017.................................................................................................... 21 
Abbildung 14: Kartierung der Leerstände im Untersuchungsgebiet,  Stand: 10.07.2017, 
Quelle: NRW.URBAN 2017.................................................................................................... 22 
Abbildung 15: Grenzen des Bezirkszentrum Porz gemäß Einzelhandels- und 
Zentrenkonzept, Quelle: Stadt Köln 2010 .............................................................................. 22 
Abbildung 16: Gebäude der Grundschule, Quelle: Stadt Köln .............................................. 24 
Abbildung 17: Gebäude der Carl-Stamitz-Musikschule,  Quelle: Stadt Köln ......................... 25 
Abbildung 18: Gebäude des städtischen Berufskolleg (BK 10), Quelle: Stadt Köln  .............. 25 
Abbildung 19: Bolzplatz an der Glashüttenstraße, Quelle: NRW.URBAN 2017  .................... 26 
Abbildung 20: Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte, Quelle: NRW.URBAN 2016 27 
Abbildung 21: Bestandsplan Grün- und Freiflächen, Quelle: NRW.URBAN 2017 ................ 30 
Abbildung 22: Potenzialflächen in Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln ......................................... 31 
Abbildung 23: Rheinboulevard Porz, Quelle: Stadt Köln ....................................................... 32 
Abbildung 24: Grünfläche an der Glashüttenstraße, Quelle: Stadt Köln ............................... 33 
Abbildung 25: Provisorischer Stellplatz und Grünanlage,  Quelle: NRW.URBAN 2016 ........ 33 
Abbildung 26: Baumbestand auf dem Schulareal,  Quelle: NRW.URBAN 2016 ................... 34 
Abbildung 27: Bestandsplan Verkehrsflächen, Quelle: NRW.URBAN 2017 ......................... 36 
Abbildung 28: Radverkehrsnetzplan Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln  .................................... 38

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 108 
Abbildung 29: Wegeverbindung zwischen Hauptstraße und Rheinboulevard,  
Quelle: NRW.URBAN 2017 .................................................................................................... 39 
Abbildung 30: Parkhaus und Straßenbahnhaltestelle Porz-Markt am CityCenter,  
Quelle: NRW.URBAN 2016 .................................................................................................... 40 
Abbildung 31: Strategische Ziele und Handlungsfelder, Quelle: NRW.URBAN 2017 ........... 49 
Abbildung 32: Zielsystem des Integrierten Stadtwicklungskonzeptes Porz Mitte, Quelle: 
NRW.URBAN 2017 ................................................................................................................ 50 
Abbildung 33: Räumliche Handlungsschwerpunkte im Untersuchungsgebiet,  
Quelle: NRW.URBAN 2017 .................................................................................................... 52 
Abbildung 34: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Porzity einschließlich Rheinboulevard 
Porz", Quelle: NRW.URBAN 2017 ......................................................................................... 53 
Abbildung 35: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Schulareal",   
Quelle: NRW.URBAN 2017 .................................................................................................... 61 
Abbildung 36: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Glashütte",   
Quelle: NRW.URBAN 2017 .................................................................................................... 65 
Abbildung 37: Maßnahmeplan Radverkehr Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln  .......................... 90

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 109 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
8. ANHANG

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 110

INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
 111 
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 
  
INTEGRIERTES  STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE

Anlage 2_KuF_final

5551 Zeichen

Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte 
Maßnahmen-, Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan 
Kostenzuordnung nach Haushaltsjahren 
Stand: 03.05.2018 
Maß- 
nahmen- 
Blatt 
Folgejahre Kostenschätzung 
Gesamtsumme Maßnahme 
Nr. 2018 2019 2020 2021 2022 ab 2023 
4.04 
Landschaftsplanerischer Wettbewerb 
für die Innenstadt von Köln-Porz 
mit Realisierungsteil 
Friedrich-Ebert-Platz Grün- und Freiflächen, Umwelt 3 .577.000 € 226.000 € 1.190.000 € 1.190.000 €
6.183.000 €
1.01 Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des 
Rheinboulevards Porz Rheinboulevard Porz Grün- und Freiflächen, Umwelt 1.138.000 € 2.763.000 €
3.901.000 €
1.02 Umgestaltung der Hauptstraße 
(Bau- und Planungskosten) 
Hauptstraße 
(von Stein- bis 
Poststraße) 
Verkehr 35.000 € 35.000 € 760.000 € 1.520.000 € 1.520.00 0 €
3.870.000 €
2.01 städtebauliche Machbarkeitsstudie Schulareal (inkl. 
Modellbau) 
Schulareal zwischen 
Hauptstr. und 
Josefstr. 
Bevölkerung & Wohnen | 
Soziale Infrastruktur, 
Bildung, Kultur │Grün- und 
Freiflächen, Umwelt 
25.000 €
25.000 €
3.01 
Gestaltung der neu herzustellenden öffentlichen 
Parkanlage inkl. der Anlage neuer Spiel- und 
Treffplätze und Aufwertung der bestehenden 
öffentlichen Grünfläche an der Glashüttenstr. inkl. 
Bolzplatz 
Grünfläche 
Glashüttenstraße 
Grün- und Freiflächen, Umwelt 
| Soziale Infrastruktur, Bildung, 
Kultur 
145.000 € 145.000 € 195.000 € 895.000 € 2.620.000 €
4.000.000 €
3.02 Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte 
(bauliche Maßnahmen Außenbereich) Glashüttenstraße Soziale Infrastruktur, 
Bildung, Kultur 90.000 €
90.000 €
Zwischensumme Porzity, 
Schulareal, Glashütte 3.612.000 € 406.000 € 2.210.000 € 2.905.000 € 3.553.000  € 5.383.000 €
18.069.000 €
Schulareal 
Glashütte 
Kurzfristig Mittelfristig Zur Förderung beantragte Ausgaben Lage Handlungsfeld
Porzity 
1

Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte 
Maßnahmen-, Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan 
Kostenzuordnung nach Haushaltsjahren 
Stand: 03.05.2018 
Maß- 
nahmen- 
Blatt 
Folgejahre 
Kostenschätzung 
Gesamtsumme 
Maßnahme 
Nr. 2018 2019 2020 2021 2022 ab 2023 
4.01 Haus-, Hof- und Fassadenprogramm  * Gesamtgebiet Bevölkerung & Wohnen 41.700 € 83.300 € 83.300 € 41.700 € 250.000 €
4.02 Quartiersmanagement Gesamtgebiet Soziale Infrastrukt ur, Bildung, Kultur 67.000 € 137.000 € 137.000 € 137.000 € 478.000 €
4.03 Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung inkl. 
bewohnerorientierter Verfügungsfonds Gesamtgebiet Bevölkerung & Wohnen 72.000 € 145.000 € 145.000 € 145.000 €
507.000 €
4.05 Ideen- und Realisierungswettbewerb 
"Lichtkonzept Porzer Brücken“ Gesamtgebiet Grün- und Freiflächen, Umwelt 30.000 € 10.000 € 10.000 € 380.000 €
430.000 €
4.06 
Innenstadtmanagement inkl. 
einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds 
*, 
Prüfung Gründung Innenstadtgemeinschaft 
(ISG) 
Gesamtgebiet Einkaufen & Arbeiten 160.000 € 160.000 € 160.000 € 160.000 €
640.000 €
4.07 Rad- und Fußwegekonzept Gesamtgebiet Verkehr 80.000 € 191.000 € 191.000 € 462.000 €
4.08 Prozessbegleitende Evaluation Gesamtgebiet 
Bevölkerung & Wohnen | Einkaufen 
& Arbeiten | Soziale Infrastruktur, 
Bildung, Kultur │Grün- und 
Freiflächen, Umwelt | Verkehr 
18.000 € 18.000 € 18.000 € 36.000 €
90.000 €
Zwischensumme Gesamtgebiet 468.700 € 744.300 € 744.300 € 899.700 € 2.857.000 €
Zwischensumme Porzity, 
Schulareal, Glashütte 3.612.000 € 406.000 € 2.210.000 € 2.905.000 € 3.553.000  € 5.383.000 €
18.069.000 €
Gesamtkosten 
ISEK Porz Mitte 
3.612.000 € 406.000 € 2.678.700 € 3.649.300 € 4.297.300 € 6.282.700 € 20.926.000 €
*  Finanzieller Beitrag Dritter in Höhe von 
     50% zusätzlich zu erbringen; 
     dargestellt werden die reinen förderfähigen    
     Kosten 
Kurzfristig Mittelfristig Zur Förderung beantragte Ausgaben Lage Handlungsfeld
Gesamtgebiet 
2

Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte 
Maßnahmen-, Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan 
Stand: 03.05.2018 
Folgejahre 
2018 2019 2020 2021 2022 ab 2023 
Rückbau / Abriss ehem. Hertie-Gebäude, Tiefgarage, 
Pavillon, Treppenanlage Friedrich-Ebert-Platz Bevölkerung & Wohnen | 
Einkaufen & Arbeiten X
Neubau von 3 Baublöcken mit Nutzungsmix aus Handel, 
Dienstleistung, Wohnen und kulturellen Einrichtungen Friedrich-Ebert-Platz Bevölkerung & Wohnen | 
Einkaufen & Arbeiten 
Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung der Innenstadt 
Köln-Porz Friedrich-Ebert-Platz Bevölkerung & Wohnen | 
Einkaufen & Arbeiten X
Wohnungsneubau 
z.B. auf ehemaliger Baulücke / Nachverdichtung (laufende 
Umsetzung) 
Bsp. für bereits umgesetzte Maßnahmen: 
120 Wohneinheiten nördl. Philipp-Reis-Str./ westl. 
Friedrichstr.; weitere Wohneinheiten in der Josefstr. 
Gesamtgebiet Bevölkerung & Wohnen X
Sanierung Treppenaufgang und Rheinpavillon Rheinbou levard Grün- und Freiflächen X
Angebotsverbesserung im Bereich der Außengastronomie 
am Rheinboulevard Porz Rheinboulevard Porz Grün- und Freiflächen, Umwelt 
Neubau Wohn- und Geschäftshaus auf heutiger 
Parkplatzfläche 
ehem. Busbahnhof, 
östl. Mühlenstr. 
Bevölkerung & Wohnen | 
Einkaufen & Arbeiten 
Tempo-30-Zone Gesamtgebiet Verkehr X
Mobilitäts- und Servicestation Mühlenstraße 
Einkaufen und Arbeiten | Grün- 
und Freiflächen, Umwelt | 
Verkehr 
Sozial-integrative Maßnahmen Glashütte Glashüttenstraße Soziale Infrastruktur, Bildung 
und Kultur 
Qualifizierungsoffensive „Porzer Talente“ Gesamtgebiet Soziale Infrastruktur, Bildung 
und Kultur 
Nachrichtliche Darstellung anderweitig finanzierter Maßnahmen 
Vorjahre Kurzfristig Mittelfristig Maßnahmebeschreibung Lage Handlungsfeld 
Umsetzung erfolgte in 2015 
Fertigstellung erfolgte in 2015 
3

Anlage 8 - Auszug Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018

9869 Zeichen

1 
 
Anlage 8 
 
 
Geschäftsführung  
Stadtentwicklungsausschuss 
Frau Krause 
Telefon:  (0221) 221-25909  
Fax       :  (0221) 221-24088 
E-Mail:  angela.krause@stadt-koeln.de 
Datum: 24.09.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 35. Sitzung des 
Stadtentwicklungsausschusses vom 20.09.2018 
öffentlich 
6.1 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Sozia-
le Stadt" Porz Mitte 
1061/2018 
 
1. Beschluss (Beschlussergänzung der BV Porz gem. Anlage 7, Pkt. A): 
Die von der Verwaltung geplante Wohnblockrandbebauung an der Friedrichstra-
ße/Phillip-Reis-Straße in Porz-Mitte (Arbeitstitel: Glashüttenstraße) wird abgelehnt. 
Diese Fläche soll für öffentliche Einrichtungen/Handel/Gewerbe/Erholung/Sport und 
Freizeit vorgehalten werden.  
 
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion und die 
Fraktion Die Linke. 
 
 
 
2. Beschluss (Verwaltungsvorlage mit den Ergänzungen der BV Porz gem. An-
lage 7): 
 
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 
 
1. Der Rat beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte 
unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteili-
gungen und Empfehlungen des Beirates Porz Mitte an die Bezirksvertretung Porz 
mit Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 €.  
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung,  
 
A. Fördermittel für die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in ei-

2 
 
nem  
Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund  
14,6 Mio. € einzuwerben und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen  
umzusetzen. 
B. die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, 
die im Sozialraum Porz Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz vor-
zulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu in-
formieren.  
 
C. mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat 
verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse 
und die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine 
Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind.  
 
3. Des Weiteren beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte 
für die im ISEK für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen, die 
in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind sowie die Vorfinanzie-
rung der Kosten der für einen qualifizierten Förderantrag notwendigen Entwurfs-
planung nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen aus dem ISEK. Die 
Deckung der Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan 0902-Städtebauförderung. Die 
Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Be-
zirksregierung nachträglich mit voraussichtlich 70 % förderfähig. Die Umsetzung 
der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten För-
derzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 70 % der Ge-
samtkosten der jeweiligen Maßnahmen.  
 
4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte 
aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 € 
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderli-
che Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zah-
lungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 € sind im Haushaltsplan-
entwurf 2019ff inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu veranschlagen. 
Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 – Städtebauförderung. Die ent-
stehenden ergebniswirksamen Aufwendungen und investiven Auszahlungen für 
2023ff in Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich aufzuführen und in zukünftigen 
Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen.  
 
5. Der Rat beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als 
„Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) 
festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt 
der Stadt Köln bekanntzumachen. 
 
 
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die nachfolgenden übrigen Anre-
gungen der BV Porz zu prüfen: 
 
 
B) Die Gemeinschaftsgrundschule Porz-Mitte soll am bestehenden Standort  
 zum schnellstmöglichen Zeitpunkt neu gebaut werden.

3 
 
 
C)  Das Berufskolleg 10 an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll gemäß 
 bestehender Beschlusslage zügig nach Deutz verlagert werden. Sollte eine 
 Verlagerung nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren erfolgen können,  
 ist ein Ersatzstandort (z.b. Dielektra-Gelände) in Porz-Mitte zu prüfen. Die frei
 werdende Fläche ist für Handel und Wohnen vorzuhalten. 
 
D) Bei einem eventuellen Neubau der Carl-Stamitz-Musikschule sind die  
 Anteile der Rheinischen Musikschule und des Fördervereins zu  
 berücksichtigen. 
 
E) Die Porzer Innenstadt soll in die 1 Gigabit-Förderung und in das Programm 
 zum Breitbandausbau mit aufgenommen werden. Stadteigene Unternehmen, 
 die in diesem Bereich arbeiten sollen im Rahmen des ISEK Leit- und  
Entwicklungsfunktion wahrnehmen. 
 
F) Das ISEK soll ein verstärktes Augenvermerk auf die gesetzlichen Vorgaben 
 zur Erleichterung der Umstände benachteiligter Menschen richten 
 
Maßnahmen:  
 
1) Anmeldung einer außerplanmäßigen Mehrbelastung zum städtischen 
 Haushalt in Höhe von 2 Mio. Euro als Fördertopf für Maßnahmen, die im Inte-
 grierten Stadtentwicklungskonzept ( ISEK) Porz-Mitte nachrichtlich aufge-nom
 men wurden und zwecks mangelder Förderfähigkeit durch Haushaltsmittel ge-
 deckt werden sollen, wie z.B.: 
 
▪ Maßnahme Sozial-Integrative Maßnahmen Glashütte (S. 69):  
Erweiterung der Angebote: Eltern-Mitarbeit, Bindungsangebote für 
Jugendliche ohne Strukturen oder aus schwierigen Elternhäuser, 
generationenübergreifende und interkulturelle Angebote, Veranstal-
tung sozial, präventiver und  integrativer Kultur 
 
▪ Maßnahme „Porzer Talente“ (S. 94):  
Die Förderung sozial benachteiligter junger Menschen soll über An-
träge an das Citymanagement  und deren Beschluss über die Be-
zirksvertretung Porz verteilt und begleitet werden. 
 
▪ Maßnahme Aufbau einer Mobilitäts- und Servicestation (S. 60) 
 
2) Maßnahme 1.02: (S. 57) Umgestaltung Hauptstraße  
Ein Fußgängerleitsystem soll ausgearbeitet werden, damit eventuelle Fußgän-
gerampelanlagen entfallen können, z.B. Haupt-/Bahnhofstraße.  Notwendige 
Fußgängerampeln sollen auf Druck reagieren. Die Fußgängerzone soll 
vollum-fänglich für den Radverkehr freigegeben werden.  
Geprüft werden soll, ob der Fußgängerüberweg Karl-/Hauptstraße möglichst 
nach Norden verlegt werden kann, damit der Linksabbiegerverkehr aus der 
Karlstraße besser abfließen kann.   
 
3)  Maßnahme 3.01 (S. 66) Grünfläche an der Glashütte: 
Die konkreten Maßnahmen sollen ergänzt werden um die Prüfung eines Was-
serspielplatzes und einer Halfpipe für Skateborder.

4 
 
 
4) Maßnahme 4.01 (S. 72) Haus-, Hof- und Fassadenprogramm: 
Der Kölner Haus und Grundbesitzerverein in Porz sollte als Zielgruppe mit 
aufgenommen werden. 
 
5) Maßnahme 4.02 (S. 74) Quartiersmanagment: 
Als Büroräume für das Quartiersmanagement könnte der unter Denkmal-
schutz stehende alte Busbahnhof-Pavillon  in Erwägung gezogen werden. 
 
6) Maßnahme 4.04 (S. 80) Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die 
     Innenstadt: 
Folgende Ergänzung zur Umsetzung wird aufgenommen:  
 eine neue öffentliche Toilettenanlage für Porz-Mitte,  
 Entree neuer und alter Busbahnhof muss attraktiver werden,  
 neue, einheitliche Stadtmöbel,  
 Symmetrie in der Fußgängerzone,  
 Spielelemente für Kinder in den Fußgängerzonen, 
 Pflanzung von Bäumen.  
 Verbreiterung der Brücke über die Hauptstraße, mindestens durch ent-
fernen der Pflanzbeete 
 
7) Maßnahme 4.06 (S. 87) Innenstadtmanagement für Porz: 
Änderung des 2. Absatzes, 2. Satz:  
Die letztendliche Beschlussfassung über zu stellende Förderanträge erfolgt 
durch die Bezirksvertretung Porz.   
 
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat der Stadt Köln, das ISEK gemäß der Emp-
fehlungen des Beirates Porz-Mitte und der Wünsche aus der durchgeführten Bürger-
beteiligung um folgende Punkte zu ergänzen: 
• Mit Blick auf die besondere Relevanz von sozialen Projekten gerade für ein 
problembehaftetes Planungsgebiet wie Porz-Mitte sollen sozial-integrative 
Maßnahmen sowie die ursprünglich durch NRW-URBAN erarbeiteten sozialen 
Maßnahmen wieder in das ISEK aufgenommen und über andere Fördertöpfe 
oder gegebenenfalls durch die Stadt finanziert werden. Dazu sollen wie bei 
Mülheim 2020 auch für Porz ca. 21 Mio. € bereitgestellt werden. 
• Darüber hinaus sollen auch solche baulichen Projekte Berücksichtigung fin-
den, die nicht durch Mittel aus dem Städtebauförderprogramm abgedeckt 
werden. Auch dafür sind bei Bedarf andere Fördertöpfe und -möglichkeiten zu 
prüfen oder Eigenmittel zur Verfügung zu stellen. 
• Fest installierte außengastronomische Angebote sollen am Rheinboulevard 
Porz realisiert werden, da eine mobil ausgerichtete Außengastronomie nicht 
ausreicht.  
Ergänzend zum Beschluss des Beirats ist dabei auch zu prüfen, ob die Räume 
im Erdgeschoss des Bezirksrathauses einschließlich der Räume der Fraktio-
nen für ein solches Angebot genutzt werden können. Für die wegfallenden 
Räume ist gleichzeitig Ersatz einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, wei-

5 
 
tere, gegebenenfalls leer stehende Räumlichkeiten im Umfeld des Rathauses 
und am Rheinufer in Porz-Mitte zwischen Rathausstraße und Bennauer Stra-
ße, die sich für Gastronomie eignen gezielt ein zu beziehen und für Gastro-
nomie zu aktivieren. 
• Die Carl-Stamitz-Musikschule soll zusammen mit der GGS Hauptstraße sowie 
der Kindertagesstätte als Bildungslandschaft auf dem heutigen Schulareal 
nördlich der Karlstraße verbleiben. 
• Ein Konzept zur Digitalen Innenstadt wird in das ISEK aufgenommen.  
• Seniorengerechte Aspekte sollen im ISEK verstärkt beachtet werden. 
 
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt

Anlage 4_Beschlussprotokoll Beirat Porz-Mitte vom 05.06.2018

10040 Zeichen

Geschäftsführung  
Beirat Porz Mitte 
Frau Pöhler 
Telefon:  (0221) 221 27052 
Fax:  (0221) 221 28493 
E-Mail:  Porz-Mitte@stadt-koeln.de 
Datum: 21.06.2018 
Beschlussprotokoll 
über die 5. Sitzung (Sondersitzung) des Beirates Porz-Mitte in der Wahlperiode 
2014/2020 am Dienstag, dem 05.06.2018, 17:00 Uhr bis 19:10 Uhr,  
Matthias-Chlasta Saal (Raum 311), Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70, 51143 Köln 
 
I. Öffentlicher Teil 
 1 Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung 
2 Vorstellung neuer Beiratsmitglieder 
2.1 Ernennung Frau Andrea Zimmer 
1211/2018 
Die Bezirksvertretung 7 (Porz) ernennt die folgende Person zum Mitglied  
des Beirates Porz Mitte: 
Institution Stellvertreterin Mitglied______________ 
City Center Porz/ Andrea Zimmer unverändert Ute Femfert  
Augencentrum Köln 
 
Abstimmungsergebnis:  
Ungeändert empfohlen.

Beirat Porz Mitte 
am 05.06.2018 
 
 - 2 - 
 
2.2 Ernennung Herr Michael Gras und Frau Fakhim-Haschemi 
1326/2018 
Die Bezirksvertretung ernennt folgende Personen zu Mitgliedern des  
Beirates Porz Mitte: 
  
Institution Stellvertreter/in  Mitglied___________ 
 Bündnis Porz Mitte Andreas Gras   unverändert Dr. Schäfer  
  
Bündnis Porz Mitte Simin Fakhim-Haschemi  unverändert Hr. Breuer  
 
Weiterhin beschließt die Bezirksvertretung folgende Neuverteilung der Funktionen der 
Vertreter des Bündnisses Porz Mitte innerhalb des Beirates Porz Mitte:  
 
1. Teilnehmer:  Herr Philipp Neuhaus   (ehemals 1. Vertreter) 
1. Vertreter:   Herr Jochen Reichel  (ehemals 3. Vertreter)  
 
2. Teilnehmer:  Herr Jürgen Breuer 
2. Vertreter:   Frau Simin Fakhim-Haschemi  (neues Mitglied)  
 
3. Teilnehmer:  Herr Dr. Schäfer 
3. Vertreter:   Herr Michael Gras  (neues Mitglied) 
 
Abstimmungsergebnis:  
Ungeändert empfohlen. 
 
3 Genehmigung der Niederschrift vom 29.01.2018 
 
4 Bürgerfragestunde

Beirat Porz Mitte 
am 05.06.2018 
 
 - 3 - 
5 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Soziale 
Stadt" Porz Mitte 
1061/2018 
Abstimmungsergebnis:  
mit Änderungen empfohlen; siehe neue TOPs 5.1 - 5.3. 
5.1 Verbleib Schulareal 
Der Beirat Porz Mitte empfiehlt der Bezirksvertretung Porz, den nachfolgenden 
politischen Gremien einen Verbleib der Carl-Stamitz-Musikschule zusammen mit 
der GGS Hauptstraße sowie der Kindertagesstätte als Bildungslandschaft auf 
dem heutigen Schulareal zu empfehlen.  
 
Abstimmungsergebnis:  
Mehrheitlich zugestimmt (12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 5 Nicht-Teilnahmen) 
5.2 Aufnahme sozialer Projekte in das ISEK 
Der Beirat Porz Mitte empfiehlt der Bezirksvertretung Porz, den weiteren politi-
schen Gremien die Aufnahme sozial-integrativer Maßnahmen in das ISEK Porz 
Mitte zu empfehlen. Weiterhin empfiehlt der Beirat Porz Mitte der Bezirksvertre-
tung, eine Auflistung aller damalig durch NRW.URBAN erarbeiteten sozialen 
Maßnahmen als Anlage zum ISEK zu empfehlen. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Mehrheitlich zugestimmt (14 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen oder Nicht-Teilnahmen) 
5.3 Außengastronomie Rheinboulevard Porz 
Der Beirat Porz Mitte empfiehlt der Bezirksvertretung Porz, den weiteren politi-
schen Gremien die Realisierung fest installierter außengastronomischer Angebo-
te am Rheinboulevard Porz zu empfehlen, da eine lediglich mobil ausgerichtete 
Außengastronomie nicht ausreichend ist. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Mehrheitlich zugestimmt (14 Ja-Stimmen, 5 Nicht-Teilnahmen)

Beirat Porz Mitte 
am 05.06.2018 
 
 - 4 - 
6 Anträge 
6.1 Beteiligung Beirat bei Fassadengestaltung Häuser 1-3 
Das Bündnis beantragt, dass der Beirat eine entsprechende Bitte an die BV und 
den Rat richten möge, dass der Beirat bei der Frage der Fassadengestaltung 
ausreichend und kontinuierlich informiert wird und zudem auch an den Entschei-
dungen beteiligt wird. Dies gilt für das Haus 1, welches von einem städtischen In-
vestor geplant wird und für Haus 2 und 3, für welche es ja bereits eine begleiten-
de Jury gibt, der als Beiratsvertreter aber einzig der Beiratsvorsitzende angehört. 
Da aber die Anmutung und das künftige Antlitz der Porzer Innenstadt maßgeblich 
daran Anteil haben werden, ob sich die Porzerinnen und Porzer darin wohl fühlen 
werden, scheint es aus unserer Sicht nur recht und billig, wenn die Betroffenen - 
bei allem Respekt vor der nötigen hinzugezogenen Fachexpertise - auch in den 
Entscheidungsprozess involviert werden. Es erscheint merkwürdig, wenn Büros 
aus Berlin oder München oder städtische Politikerinnen und Politiker aus Mülheim 
oder Ehrenfeld mehr Einfluss auf das Aussehen der künftigen Porzer Innenstadt 
haben sollen als die Porzerinnen und Porzer selbst. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Zurückgezogen 
6.2 Beteiligung Beirat bei Fassadengestaltung Haus 1 aufgrund Leitfunktion 
Das Bündnis beantragt, dass der Beirat insgesamt an der Diskussion zur Fassa-
dengestaltung von Haus 1 beteiligt wird, weil ihm eine Leitfunktion zur Gestaltung 
der neuen Mitte zukommt und der Bauträger städtisch ist. 
 
Abstimmungsergebnis:  
Zurückgezogen 
6.3 Wiederaufnahme sozialer Projekte in ISEK; Prüfung anderweitiger Förder-
möglichkeiten 
Mit Blick auf die besondere Relevanz von sozialen Projekten gerade für ein prob-
lembehaftetes Planungsgebiet wie Porz-Mitte unter Hinweis auf entsprechende 
Programme wie »Starke Veedel«, beantragt das Bündnis, dass alle sozialen Pro-
jekte wieder in das ISEK aufgenommen und über andere Fördertöpfe finanziert 
werden sollen oder gegebenenfalls durch die Stadt finanziert werden. Bei Mül-
heim 2020 wurde über die Hälfte der eingesetzten Mittel von 41 Mio. Euro (Porz: 
ca. 21 Mio.) für soziale und Bildungszwecke vorgesehen (Porz: 0 Euro) - das er-
scheint wenig nachvollziehbar und zielführend.  
 
Abstimmungsergebnis:  
>>> siehe TOP 5.2

Beirat Porz Mitte 
am 05.06.2018 
 
 - 5 - 
6.4 Aufnahme baulicher Projekte aus Bürgerbeteiligung in ISEK 
Das Bündnis beantragt, dass ausgehend von den Wünschen der Bürgerbeteili-
gung auch solche baulichen Projekte Berücksichtigung finden, die nicht durch Mit-
tel aus dem Städtebauförderprogramm abgedeckt werden, und fordert die Ver-
waltung auf, auch andere Fördertöpfe und -möglichkeiten zu prüfen oder Eigen-
mittel zur Verfügung zu stellen.  
 
Die Verwaltung bittet um Konkretisierung der geforderten baulichen Projekte.  
Es wird sich mit dem Bündnis Porz Mitte darauf verständigt, dass eine Aufnahme 
dieses Antrages in die Niederschrift ausreichend ist. 
6.5 Aufnahme des Konzeptes „Digitalisierung der Porzer Innenstadt“  
in ISEK 
Das Bündnis beantragt, dass das Konzept der Digitalen Innenstadt in das ISEK 
aufgenommen wird. Ein entsprechender Antrag begleitete bereits die Präsentati-
on auf der letzten Beiratssitzung, wurde dort aber nicht abgestimmt. 
Abstimmungsergebnis:  
Mehrheitlich zugestimmt (12 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen, 5 Nicht-Teilnahmen) 
6.6 Änderung Beiratszusammensetzung:  
Aufnahme eines Vertreters für Bürger mit Migrationshintergrund 
Das Bündnis beantragt, dass in den Beirat ein Vertreter für Bürger mit Migrati-
onshintergrund aufgenommen wird, vorzugsweise ein Mitarbeiter des Soli-
Bundes, ein Porzer Repräsentant im Migrationsrat der Stadt Köln oder ein Vertre-
ter des Vereins Interkult e.V. - immerhin stell diese Bevölkerungsgruppe in Porz-
Mitte über 40% der Bevölkerung und sollte dementsprechend auch im Beirat ver-
treten sein, damit das ISEK nicht an der Bevölkerung vorbei entwickelt wird.  
  
Ergebnis:  
Es wird sich darauf verständigt, dass das Bündnis die Konkretisierung eines Mig-
rationsbeauftragen vornimmt und bestenfalls bereits bestimmte Personen vor-
schlägt, die für diese Funktion in Frage kommen und die Bereitschaft mitbringen. 
6.7 Änderung Beiratszusammensetzung:  
Aufnahme eines Vertreters der KVB 
Das Bündnis beantragt, dass in den Beirat ein Vertreter der KVB aufgenommen 
werden soll, weil damit Fördermittel zugänglich werden, die für die Umgestaltung 
der Problemzone Haltestelle Porz-Markt verwendet werden können. 
Ergebnis:  
Vgl. 6.6: Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, anlassbezogen Vertreter einzel-
ner Institutionen zu den Sitzungen einzuladen, um die Empfehlungen und Anre-
gungen der entsprechenden fachlichen Expertise zu erhalten und im Rahmen der 
Umsetzung der Maßnahmen des ISEKs einfließen zu lassen.

Beirat Porz Mitte 
am 05.06.2018 
 
 - 6 - 
6.8 Änderung Beiratszusammensetzung:  
Aufnahme eines Vertreters der Polizei 
Das Bündnis beantragt, dass in den Beirat ein Vertreter der Polizei aufgenommen 
werden soll. Die Bürgerschaft hat sich immer wieder über Sicherheitsprobleme im 
Revitalisierungsbereich beschwert. Es erscheint sinnvoll für die Umbauzeit, aber 
auch für die Planung der zukünftigen Innenstadt die Polizei als Experten für Si-
cherheitsfragen hinzuziehen, weil die dort vorhandene Expertise und Erfahrung 
helfen kann, Porz auch in baulicher Hinsicht schon sicherer zu machen. 
Ergebnis:  
Vgl. 6.6: Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, anlassbezogen Vertreter einzel-
ner Institutionen zu den Sitzungen einzuladen, um die Empfehlungen und Anre-
gungen der entsprechenden fachlichen Expertise zu erhalten und im Rahmen der 
Umsetzung der Maßnahmen des ISEKs einfließen zu lassen.  
 
6.9 Änderung Beiratszusammensetzung:  
Aufnahme eines Vertreters von NetCologne 
Da örtliche Telekommunikationsunternehmen wichtige Akteure bei einer mögli-
chen digitalen Innenstadt sind, sollte NetCologne im Beirat vertreten sein. Das 
Bündnis beantragt, dass ein Vertreter von NetCologne in den Beirat aufgenom-
men wird. 
Ergebnis:  
Vgl. 6.6: Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, anlassbezogen Vertreter einzel-
ner Institutionen zu den Sitzungen einzuladen, um die Empfehlungen und Anre-
gungen der entsprechenden fachlichen Expertise zu erhalten und im Rahmen der 
Umsetzung der Maßnahmen des ISEKs einfließen zu lassen.  
 
7 Sachstand zum Abriss Hertie Immobilie und weiteres Vorgehen 
8 Sonstiges 
8.1 Nutzung Gesamtverteiler innerhalb des Beirates 
8.2 Beirat Porz Mitte im Ratsinformationssystem (Session) - Hinterlegung per-
sonenbezogener Daten 
8.3 weitere Sitzungstermine des Beirates Porz Mitte 
9 Ausblick - weiteres Vorgehen

Anlage 7: Auszug BV Porz 11.09.2018

9582 Zeichen

1 
 
Anlage 7 
 
Geschäftsführung  
Bezirksvertretung 7 (Porz) 
Frau Radke 
Telefon:  (0221) 221-97327  
Fax       :  (0221) 221-97320 
E-Mail:  monika.radke@stadt-koeln.de 
Datum: 13.09.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz 
vom 11.09.2018 
öffentlich 
7.2 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet 
"Soziale Stadt" Porz Mitte - aus der letzten Sitzung zurückgestellt 
1061/2018 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte 
unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der 
Öffentlichkeitsbeteiligungen und Empfehlungen des Beirates Porz Mitte an die 
Bezirksvertretung Porz mit Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 €.  
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung,  
 
A. Fördermittel für die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in 
einem  
Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund  
14,6 Mio. € einzuwerben und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen  
umzusetzen. 
B. die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, 
die im Sozialraum Porz Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz 
vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu 
informieren.  
 
C. mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat 
verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse 
und die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine 
Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind.  
3. Des Weiteren beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte für 
die im ISEK für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in

2 
 
der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind sowie die Vorfinanzierung 
der Kosten der für einen qualifizierten Förderantrag notwendigen Entwurfsplanung 
nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen aus dem ISEK. Die Deckung 
der Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan 0902-Städtebauförderung. Die Kosten der 
Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung 
nachträglich mit voraussichtlich 70 % förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen 
steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie 
einer erzielten Förderquote von mindestens 70 % der Gesamtkosten der 
jeweiligen Maßnahmen.  
 
4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte 
aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 € 
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die 
erforderliche Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der 
investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 € sind im 
Haushaltsplanentwurf 2019ff inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu 
veranschlagen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 – 
Städtebauförderung. Die entstehenden ergebniswirksamen Aufwendungen und 
investiven Auszahlungen für 2023ff in Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich 
aufzuführen und in zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen.  
 
5. Der Rat beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als 
„Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) 
festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt 
der Stadt Köln bekanntzumachen. 
  
Ergänzungen aus den Änderungsanträgen: 
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat, die Vorlage 1061/2018 mit folgenden 
Änderungen und Ergänzungen zu beschließen:  
 
Grundsatz:  
A) Die von der Verwaltung geplante Wohnblockrandbebauung an der Friedrich
 straße/Phillip-Reis-Straße in Porz-Mitte (Arbeitstitel: Glashüttenstraße) wird 
 abgelehnt. Diese Fläche soll für öffentliche Einrichtungen/Handel/Gewerbe/Er-
 holung/Sport und Freizeit vorgehalten werden. 
B) Die Gemeinschaftsgrundschule Porz-Mitte soll am bestehenden Standort zum 
 schnellstmöglichen Zeitpunkt neu gebaut werden. 
C)  Das Berufskolleg 10 an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll gemäß 
 bestehender Beschlusslage zügig nach Deutz verlagert werden. Sollte eine 
 Verlagerung nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren erfolgen können, ist 
 ein Ersatzstandort (z.b. Dielektra-Gelände) in Porz-Mitte zu prüfen. Die frei
 werdende Fläche ist für Handel und Wohnen vorzuhalten. 
D) Bei einem eventuellen Neubau der Carl-Stamitz-Musikschule sind die Anteile 
 der Rheinischen Musikschule und des Fördervereins zu berücksichtigen. 
E) Die Porzer Innenstadt soll in die 1 Gigabit-Förderung und in das Programm 
 zum Breitbandausbau mit aufgenommen werden. Stadteigene Unternehmen, 
 die in diesem Bereich arbeiten sollen im Rahmen des ISEK Leit- und  
Entwicklungsfunktion wahrnehmen. 
F) Das ISEK soll ein verstärktes Augenvermerk auf die gesetzlichen Vorgaben 
 zur Erleichterung der Umstände benachteiligter Menschen richten

3 
 
Maßnahmen:  
1) Anmeldung einer außerplanmäßigen Mehrbelastung zum städtischen 
 Haushalt in Höhe von 2 Mio. Euro als Fördertopf für Maßnahmen, die im Inte-
 grierten Stadtentwicklungskonzept ( ISEK) Porz-Mitte nachrichtlich aufgenom-
 men wurden und zwecks mangelder Förderfähigkeit durch Haushaltsmittel ge-
 deckt werden sollen, wie z.B.: 
▪ Maßnahme Sozial-Integrative Maßnahmen Glashütte (S. 69):  
Erweiterung der Angebote: Eltern-Mitarbeit, Bindungsangebote für 
Jugendliche ohne Strukturen oder aus schwierigen Elternhäuser, 
generationenübergreifende und interkulturelle Angebote, 
Veranstaltung sozial, präventiver und  integrativer Kultur 
▪ Maßnahme „Porzer Talente“ (S. 94):  
Die Förderung sozial benachteiligter junger Menschen soll über 
Anträge an das Citymanagement  und deren Beschluss über die 
Bezirksvertretung Porz verteilt und begleitet werden. 
▪ Maßnahme Aufbau einer Mobilitäts- und Servicestation (S. 60) 
2) Maßnahme 1.02: (S. 57) Umgestaltung Hauptstraße  
Ein Fußgängerleitsystem soll ausgearbeitet werden, damit eventuelle Fußgän-
gerampelanlagen entfallen können, z.B. Haupt-/Bahnhofstraße.  Notwendige 
Fußgängerampeln sollen auf Druck reagieren. Die Fußgängerzone soll vollum-
fänglich für den Radverkehr freigegeben werden.  
Geprüft werden soll, ob der Fußgängerüberweg Karl-/Hauptstraße möglichst 
nach Norden verlegt werden kann, damit der Linksabbiegerverkehr aus der 
Karlstraße besser abfließen kann.   
3)  Maßnahme 3.01 (S. 66) Grünfläche an der Glashütte: 
Die konkreten Maßnahmen sollen ergänzt werden um die Prüfung eines 
Wasserspielplatzes und einer Halfpipe für Skateborder. 
4) Maßnahme 4.01 (S. 72) Haus-, Hof- und Fassadenprogramm: 
Der Kölner Haus und Grundbesitzerverein in Porz sollte als Zielgruppe mit 
aufgenommen werden. 
5) Maßnahme 4.02 (S. 74) Quartiersmanagment: 
Als Büroräume für das Quartiersmanagement könnte der unter 
Denkmalschutz stehende alte Busbahnhof-Pavillon  in Erwägung gezogen 
werden. 
6) Maßnahme 4.04 (S. 80) Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die 
     Innenstadt: 
Folgende Ergänzung zur Umsetzung wird aufgenommen:  
 eine neue öffentliche Toilettenanlage für Porz-Mitte,  
 Entree neuer und alter Busbahnhof muss attraktiver werden,  
 neue, einheitliche Stadtmöbel,  
 Symmetrie in der Fußgängerzone,  
 Spielelemente für Kinder in den Fußgängerzonen, 
 Pflanzung von Bäumen.  
 Verbreiterung der Brücke über die Hauptstraße, mindestens durch 
entfernen der Pflanzbeete 
7) Maßnahme 4.06 (S. 87) Innenstadtmanagement für Porz: 
Änderung des 2. Absatzes, 2. Satz:  
Die letztendliche Beschlussfassung über zu stellende Förderanträge erfolgt 
durch die Bezirksvertretung Porz.

4 
 
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat der Stadt Köln, das ISEK gemäß der 
Empfehlungen des Beirates Porz-Mitte und der Wünsche aus der 
durchgeführten Bürgerbeteiligung um folgende Punkte zu ergänzen: 
• Mit Blick auf die besondere Relevanz von sozialen Projekten gerade für ein 
problembehaftetes Planungsgebiet wie Porz-Mitte sollen sozial-integrative 
Maßnahmen sowie die ursprünglich durch NRW-URBAN erarbeiteten sozialen 
Maßnahmen wieder in das ISEK aufgenommen und über andere Fördertöpfe 
oder gegebenenfalls durch die Stadt finanziert werden. Dazu sollen wie bei 
Mülheim 2020 auch für Porz ca. 21 Mio. € bereitgestellt werden. 
• Darüber hinaus sollen auch solche baulichen Projekte Berücksichtigung 
finden, die nicht durch Mittel aus dem Städtebauförderprogramm abgedeckt 
werden. Auch dafür sind bei Bedarf andere Fördertöpfe und -möglichkeiten zu 
prüfen oder Eigenmittel zur Verfügung zu stellen. 
• Fest installierte außengastronomische Angebote sollen am Rheinboulevard 
Porz realisiert werden, da eine mobil ausgerichtete Außengastronomie nicht 
ausreicht.  
Ergänzend zum Beschluss des Beirats ist dabei auch zu prüfen, ob die Räume 
im Erdgeschoss des Bezirksrathauses einschließlich der Räume der 
Fraktionen für ein solches Angebot genutzt werden können. Für die 
wegfallenden Räume ist gleichzeitig Ersatz einzuplanen. Die Verwaltung wird 
gebeten, weitere, gegebenenfalls leer stehende Räumlichkeiten im Umfeld 
des Rathauses und am Rheinufer in Porz-Mitte zwischen Rathausstraße und 
Bennauer Straße, die sich für Gastronomie eignen gezielt ein zu beziehen und 
für Gastronomie zu aktivieren. 
• Die Carl-Stamitz-Musikschule soll zusammen mit der GGS Hauptstraße sowie 
der Kindertagesstätte als Bildungslandschaft auf dem heutigen Schulareal 
nördlich der Karlstraße verbleiben. 
• Ein Konzept zur Digitalen Innenstadt wird in das ISEK aufgenommen.  
• Seniorengerechte Aspekte sollen im ISEK verstärkt beachtet werden. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig in geänderter Form empfohlen.

Anlage 9, FA 24-09-2018 - Auszug zu 1061-2018

9624 Zeichen

Geschäftsführung  
Finanzausschuss 
Herr Müller 
Telefon:  (0221) 221-24649  
Fax       :  (0221) 221-23902 
E-Mail:  Michael.Mueller6@stadt-koeln.de 
Datum: 25.09.2018 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses 
vom 24.09.2018 
öffentlich 
12.2 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Sozia-
le Stadt" Porz Mitte 
1061/2018 
 
 
Beschluss (in der Fassung des Stadtentwicklungsausschusses): 
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvor-
schlages: 
 
1. Der Rat beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte 
unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteili-
gungen und Empfehlungen des Beirates Porz Mitte an die Bezirksvertretung Porz 
mit Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 €.  
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung,  
 
A. Fördermittel für die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in ei-
nem  
Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund  
14,6 Mio. € einzuwerben und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen  
umzusetzen. 
B. die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, 
die im Sozialraum Porz Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz vor-
zulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu in-
formieren.  
 
C. mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat

verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse 
und die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine 
Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind.  
 
3. Des Weiteren beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte 
für die im ISEK für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen, die 
in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind sowie die Vorfinanzie-
rung der Kosten der für einen qualifizierten Förderantrag notwendigen Entwurfs-
planung nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen aus dem ISEK. Die 
Deckung der Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan 0902-Städtebauförderung. Die 
Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Be-
zirksregierung nachträglich mit voraussichtlich 70 % förderfähig. Die Umsetzung 
der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten För-
derzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 70 % der Ge-
samtkosten der jeweiligen Maßnahmen.  
 
4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte 
aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 € 
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderli-
che Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zah-
lungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 € sind im Haushaltsplan-
entwurf 2019ff inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu veranschlagen. 
Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 – Städtebauförderung. Die ent-
stehenden ergebniswirksamen Aufwendungen und investiven Auszahlungen für 
2023ff in Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich aufzuführen und in zukünftigen 
Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen.  
 
5. Der Rat beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als 
„Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) 
festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt 
der Stadt Köln bekanntzumachen. 
  
Beschlussergänzung der BV Porz:  
A) Die von der Verwaltung geplante Wohnblockrandbebauung an der Friedrich
 straße/Phillip-Reis-Straße in Porz-Mitte (Arbeitstitel: Glashüttenstraße) wird 
 abgelehnt. Diese Fläche soll für öffentliche Einrichtungen/Handel/Gewerbe/Er-
 holung/Sport und Freizeit vorgehalten werden. 
 
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die nachfolgenden übrigen Anre-
gungen der BV Porz zu prüfen: 
 
B) Die Gemeinschaftsgrundschule Porz-Mitte soll am bestehenden Standort zum 
 schnellstmöglichen Zeitpunkt neu gebaut werden. 
C)  Das Berufskolleg 10 an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll gemäß 
 bestehender Beschlusslage zügig nach Deutz verlagert werden. Sollte eine 
 Verlagerung nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren erfolgen können, ist 
 ein Ersatzstandort (z.b. Dielektra-Gelände) in Porz-Mitte zu prüfen. Die frei
 werdende Fläche ist für Handel und Wohnen vorzuhalten. 
D) Bei einem eventuellen Neubau der Carl-Stamitz-Musikschule sind die Anteile 
 der Rheinischen Musikschule und des Fördervereins zu berücksichtigen.

E) Die Porzer Innenstadt soll in die 1 Gigabit-Förderung und in das Programm 
 zum Breitbandausbau mit aufgenommen werden. Stadteigene Unternehmen, 
 die in diesem Bereich arbeiten sollen im Rahmen des ISEK Leit- und  
Entwicklungsfunktion wahrnehmen. 
F) Das ISEK soll ein verstärktes Augenvermerk auf die gesetzlichen Vorgaben 
 zur Erleichterung der Umstände benachteiligter Menschen richten 
 
Maßnahmen:  
1) Anmeldung einer außerplanmäßigen Mehrbelastung zum städtischen 
 Haushalt in Höhe von 2 Mio. Euro als Fördertopf für Maßnahmen, die im Inte-
 grierten Stadtentwicklungskonzept ( ISEK) Porz-Mitte nachrichtlich aufgenom-
 men wurden und zwecks mangelder Förderfähigkeit durch Haushaltsmittel ge-
 deckt werden sollen, wie z.B.: 
▪ Maßnahme Sozial-Integrative Maßnahmen Glashütte (S. 69):  
Erweiterung der Angebote: Eltern-Mitarbeit, Bindungsangebote für 
Jugendliche ohne Strukturen oder aus schwierigen Elternhäuser, 
generationenübergreifende und interkulturelle Angebote, Veranstal-
tung sozial, präventiver und  integrativer Kultur 
▪ Maßnahme „Porzer Talente“ (S. 94):  
Die Förderung sozial benachteiligter junger Menschen soll über An-
träge an das Citymanagement  und deren Beschluss über die Be-
zirksvertretung Porz verteilt und begleitet werden. 
▪ Maßnahme Aufbau einer Mobilitäts- und Servicestation (S. 60) 
2) Maßnahme 1.02: (S. 57) Umgestaltung Hauptstraße  
Ein Fußgängerleitsystem soll ausgearbeitet werden, damit eventuelle Fußgän-
gerampelanlagen entfallen können, z.B. Haupt-/Bahnhofstraße.  Notwendige 
Fußgängerampeln sollen auf Druck reagieren. Die Fußgängerzone soll 
vollum-fänglich für den Radverkehr freigegeben werden.  
Geprüft werden soll, ob der Fußgängerüberweg Karl-/Hauptstraße möglichst 
nach Norden verlegt werden kann, damit der Linksabbiegerverkehr aus der 
Karlstraße besser abfließen kann.   
3)  Maßnahme 3.01 (S. 66) Grünfläche an der Glashütte: 
Die konkreten Maßnahmen sollen ergänzt werden um die Prüfung eines Was-
serspielplatzes und einer Halfpipe für Skateborder. 
4) Maßnahme 4.01 (S. 72) Haus-, Hof- und Fassadenprogramm: 
Der Kölner Haus und Grundbesitzerverein in Porz sollte als Zielgruppe mit 
aufgenommen werden. 
5) Maßnahme 4.02 (S. 74) Quartiersmanagment: 
Als Büroräume für das Quartiersmanagement könnte der unter Denkmal-
schutz stehende alte Busbahnhof-Pavillon  in Erwägung gezogen werden. 
6) Maßnahme 4.04 (S. 80) Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die 
     Innenstadt: 
Folgende Ergänzung zur Umsetzung wird aufgenommen:  
 eine neue öffentliche Toilettenanlage für Porz-Mitte,  
 Entree neuer und alter Busbahnhof muss attraktiver werden,  
 neue, einheitliche Stadtmöbel,

 Symmetrie in der Fußgängerzone,  
 Spielelemente für Kinder in den Fußgängerzonen, 
 Pflanzung von Bäumen.  
 Verbreiterung der Brücke über die Hauptstraße, mindestens durch ent-
fernen der Pflanzbeete 
7) Maßnahme 4.06 (S. 87) Innenstadtmanagement für Porz: 
Änderung des 2. Absatzes, 2. Satz:  
Die letztendliche Beschlussfassung über zu stellende Förderanträge erfolgt 
durch die Bezirksvertretung Porz.   
 
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat der Stadt Köln, das ISEK gemäß der 
Empfehlungen des Beirates Porz-Mitte und der Wünsche aus der durchgeführ-
ten Bürgerbeteiligung um folgende Punkte zu ergänzen: 
• Mit Blick auf die besondere Relevanz von sozialen Projekten gerade für ein 
problembehaftetes Planungsgebiet wie Porz-Mitte sollen sozial-integrative 
Maßnahmen sowie die ursprünglich durch NRW-URBAN erarbeiteten sozialen 
Maßnahmen wieder in das ISEK aufgenommen und über andere Fördertöpfe 
oder gegebenenfalls durch die Stadt finanziert werden. Dazu sollen wie bei 
Mülheim 2020 auch für Porz ca. 21 Mio. € bereitgestellt werden. 
• Darüber hinaus sollen auch solche baulichen Projekte Berücksichtigung fin-
den, die nicht durch Mittel aus dem Städtebauförderprogramm abgedeckt 
werden. Auch dafür sind bei Bedarf andere Fördertöpfe und -möglichkeiten zu 
prüfen oder Eigenmittel zur Verfügung zu stellen. 
• Fest installierte außengastronomische Angebote sollen am Rheinboulevard 
Porz realisiert werden, da eine mobil ausgerichtete Außengastronomie nicht 
ausreicht.  
Ergänzend zum Beschluss des Beirats ist dabei auch zu prüfen, ob die Räume 
im Erdgeschoss des Bezirksrathauses einschließlich der Räume der Fraktio-
nen für ein solches Angebot genutzt werden können. Für die wegfallenden 
Räume ist gleichzeitig Ersatz einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, wei-
tere, gegebenenfalls leer stehende Räumlichkeiten im Umfeld des Rathauses 
und am Rheinufer in Porz-Mitte zwischen Rathausstraße und Bennauer Stra-
ße, die sich für Gastronomie eignen gezielt ein zu beziehen und für Gastro-
nomie zu aktivieren. 
• Die Carl-Stamitz-Musikschule soll zusammen mit der GGS Hauptstraße sowie 
der Kindertagesstätte als Bildungslandschaft auf dem heutigen Schulareal 
nördlich der Karlstraße verbleiben. 
• Ein Konzept zur Digitalen Innenstadt wird in das ISEK aufgenommen.  
• Seniorengerechte Aspekte sollen im ISEK verstärkt beachtet werden.

Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt

Beschlussvorlage Rat

11977 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/15/152 
152/1 
Vorlagen-Nummer 
 1061/2018 
Freigabedatum 
14.05.2018  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Soziale Stadt" Porz Mitte 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
Beschluss: 
1. Der Rat beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte unter Berücksichti-
gung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungen und Empfehlungen des Bei-
rates Porz Mitte an die Bezirksvertretung Porz mit Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 €. 
 
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung,  
 
A. Fördermittel für die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in einem  
Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund  
14,6 Mio. € einzuwerben und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen  
umzusetzen. 
B. die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, die im Sozialraum 
Porz Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz vorzulegen und die zuständigen Fach-
ausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren.  
Stadtentwicklungsausschuss 17.05.2018 
Beirat Porz Mitte 05.06.2018 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.07.2018 
Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.09.2018 
Wirtschaftsausschuss 06.09.2018 
Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 
Verkehrsausschuss 11.09.2018 
Jugendhilfeausschuss 13.09.2018 
Ausschuss für Umwelt und Grün 18.09.2018 
Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018 
Finanzausschuss 24.09.2018 
Rat 27.09.2018

2 
 
C. mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat verzichtet auf die 
nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Porz 
ohne Einschränkung zustimmen und seine Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind.  
 
3. Des Weiteren beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK 
für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzie-
rungsübersicht hinterlegt sind sowie die Vorfinanzierung der Kosten der für einen qualifizierten 
Förderantrag notwendigen Entwurfsplanung nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen 
aus dem ISEK. Die Deckung der Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan 0902-Städtebauförderung. Die 
Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung 
nachträglich mit voraussichtlich 70 % förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter 
Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote 
von mindestens 70 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen.  
 
4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte aufgeführten 
Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 € vorbehaltlich der Bewilligungen 
aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderliche Veranschlagung des ergebniswirksamen 
Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 € sind 
im Haushaltsplanentwurf 2019ff inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu veranschlagen. 
Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 – Städtebauförderung. Die entstehenden ergeb-
niswirksamen Aufwendungen und investiven Auszahlungen für 2023ff in Höhe von 6.282.700 € 
sind nachrichtlich aufzuführen und in zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen.  
 
5. Der Rat beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als „Gebiet der 
Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss 
über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen. 
 
 
Alternative 
Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte zur Stabilisierung des Stadtteils, das auf der 
Grundlage des Ratsbeschlusses vom 23.03.2010 zum Entwicklungskonzept Porz Mitte sowie dem 
dazugehörigen Sachstand aus dem Jahr 2016 erarbeitet wurde, wird nicht umgesetzt.  
Auf Fördermittel in Höhe von voraussichtlich 14,6 Mio. € und die Durchführung von flankierenden 
Maßnahmen zur Reduzierung der sozialräumlichen und städtebaulichen Problematik des Stadtteiles 
wird verzichtet.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   18.026.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 12.618.200 
 70 % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  2.900.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja 2.030.000 € 
 70 % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 (derzeit noch 
nicht bezifferbar) 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 (derzeit noch 
nicht bezifferbar) 
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Begründung: 
Ausgangslage 
 
In seiner Sitzung vom 23.03.2010 hat der Rat (Vorlage-Nr. 3629/2008) das Entwicklungskonzept 
Porz-Mitte mit Planungskonzept einschließlich Planungs- und Handlungsempfehlungen als teilräumli-
che Entwicklungsplanung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 
11 Baugesetzbuch beschlossen und die Verwaltung mit der Weiterverfolgung und Umsetzung der 
Planungs- und Handlungsempfehlungen beauftragt. 
Das Bezirkszentrum Porz ist durch das seit 2009 geschlossene und leerstehende ehemalige Hertie-
Gebäude, Ladenlokalleerstände in der angrenzenden Fußgängerzone und durch Mindernutzung der 
öffentlichen Räume funktional geschwächt und das städtebauliche Erscheinungsbild massiv beein-
trächtigt. Die städtebauliche Neustrukturierung des Friedrich-Ebert-Platzes und Neuordnung der an-
grenzenden öffentlichen Flächen, die sog. „Neue Mitte Porz“ ist als Kern der Umgestaltung des Por-
zer Bezirkszentrums anzusehen. Der Rat der Stadt Köln fasste unter Berücksichtigung des Bürgervo-
tums am 10.09.2015 den Beschluss, die Bestandsbebauung abzureißen und das Areal mit drei ge-
mischt genutzten Baukörpern weiter zu entwickeln - Variante B1 der Machbarkeitsstudie. Es ist ein 
Nutzungsmix aus Handel, Dienstleistung, Wohnen und kulturellen Einrichtungen vorgesehen. Im 
Rahmen eines Betrauungsaktes beauftragte die Stadt Köln die moderne stadt GmbH am 28.06.2016 
mit der Umsetzung des Projektes (Session-Nr. 1860/2016). 
 
Auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes Porz Mitte inkl. aktualisierter Sachstand 2016 und den

4 
Planungen für eine Neugestaltung des Friedrich-Ebert-Platzes wurde in enger Kooperation zwischen 
Stadt Köln und moderne stadt sowie der mit der Konzepterstellung beauftragten Entwicklungsgesell-
schaft NRW.URBAN ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet, welches die Grund-
lage für die Einwerbung von Fördermitteln beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und 
Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) bildet. 
 
Prozess 
In Zusammenarbeit mit den örtlichen Akteuren und verschiedenen Fachdienststellen der Verwaltung 
wurden Ausgangslage sowie Bedarfe erfasst und entsprechende Maßnahmen abgeleitet. Dabei sind 
die Erkenntnisse der zwei großen Öffentlichkeitsbeteiligungen und der Online-Beteiligung sowie die 
Anregungen des gegründeten Beirates Porz Mitte eingeflossen. 
Die Maßnahmen reichen von der Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rheinboulevards 
Porz, eines landschaftsplanerischen Wettbewerbs und Neugestaltung für den Friedrich-Ebert-Platz, 
der Umgestaltung der Hauptstraße über eine städtebauliche Machbarkeitsstudie des Schulareals, 
Aufwertungsmaßnahmen an der öffentlichen Grünfläche der Glashüttensiedlung sowie an dem Ju-
gend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte bis hin zu flankierenden Maßnahmen wie beispielsweise 
dem Quartiersmanagement, dem Innenstadtmanagement inklusive einzelhandelsorientierter Verfü-
gungsfonds, einem Rad- und Fußwegekonzept sowie einem Ideenwettbewerb zum „Lichtkonzept 
Porzer Brücken“.  
Die unterschiedlichen Maßnahmen greifen die sozialräumliche und städtebauliche Problematik des 
Stadtteils auf und haben mit Unterstützung der Akteure im Stadtteil eine nachhaltige Stabilisierung, 
Revitalisierung und Entwicklung des Bezirkszentrums Porz als Einkaufs- / Arbeits- und Wohnstandort 
zum Ziel. Ein Überblick über sämtliche Maßnahmen des ISEKs inklusive Kostendarstellung ist in der 
Anlage 1 dieser Vorlage enthalten. Eine ausführliche Darstellung kann dem ISEK (Anlage 2) ent-
nommen werden. 
Parallel zur Beschlussfassung des Rates über das ISEK Porz Mitte wird das Konzept dem Land NRW 
zum Zwecke der Anerkennung vorgelegt. Auf dieser Grundlage werden die Förderanträge gestellt. 
 
Festlegung des Gebietes „Soziale Stadt“ 
Mit dem ISEK sind Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung in Quartieren mit sozialen Miss-
ständen nach § 171 e BauGB „Maßnahmen der Sozialen Stadt“ vorgesehen. Soziale Missstände lie-
gen insbesondere dann vor, wenn ein Gebiet aufgrund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen 
Situation der dort lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt ist. Der geplante Ein-
satz staatlicher Städtebauförderungsmittel erfordert im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ eine 
Festlegung und räumliche Abgrenzung des Planungsgebietes Porz-Mitte als Gebiet der „Sozialen 
Stadt“ nach § 171 e BauGB durch den Rat der Stadt Köln (vgl. Anlage 3). 
 
Finanzieller Umfang 
Die im ISEK aufgeführten Maßnahmen zur Städtebauförderung haben ein Gesamtvolumen von 
20.926.000 €. 
 
Bei einer voraussichtlichen Förderquote von derzeit 70 % beläuft sich der  
Zuschuss aus Städtebaufördermitteln auf                 14.648.200 € 
und der verbleibende städtische Aufwand auf                6.277.800 € 
 
Der geplante Zeitraum für die Umsetzung der zur Städtebauförderung angemeldeten Maßnahmen 
umfasst ca. 5 Jahre, von 2018 bis 2023. 
 
Konsumtive Mittel 
Der Bedarf an konsumtiver Aufwandsermächtigung beläuft sich auf insgesamt 2.900.000 €.  
 
Investive Mittel 
Der Bedarf an investiver Auszahlungsermächtigung beläuft sich auf insgesamt 18.026.000 €. 
 
Mittelbereitstellung

5 
Die Aufwendungen und Auszahlungen sind in der Haushaltsplanaufstellung 2019ff inkl. der mittelfris-
tigen Finanzplanung bis voraussichtlich 2022 aufzunehmen. Die nach 2022 entstehenden Aufwen-
dungen und investiven Auszahlungen in Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich zu nennen und bei 
den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen.  
 
Die Finanzierung der ergebniswirksamen Aufwendungen erfolgt im Teilergebnisplan 0902 - in der 
Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - P61701005189 ZB Städtebauf. neu-
es Programm. 
Die Finanzierung der investiven Auszahlungsermächtigungen erfolgt im Teilfinanzplanplan 0902 - 
Finanzstelle 1502-0902-0-1200 - Städtebauförderung. Die Mittel sind innerhalb des Teilplans umzu-
schichten. 
 
Die Maßnahmen zur Begrünung (Zuständigkeit -67-) in Höhe von insgesamt 476.000 € stellen Investi-
tionen im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. Nach den Bestimmungen des 
Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entstehen für den Festwert keine regelmäßigen 
jährlichen bilanziellen Abschreibungsaufwendungen, jed och sind die zum Werterhalt des Grünverm ö-
gens im Festwert erforderlichen Neu- und Ersatzinvestitionen gleichfalls als Aufwand im Ergebnisplan 
abzubilden (in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 in Höhe von jeweils 238.000 €). Korrespondiere n-
de Zuwendungen wirken sich gleichfalls ertragswirksam aus. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen für 
diese Maßnahmen stellen sich somit sowohl im investiven Teilfinanzplan beim Amt für Stadtentwic k-
lung und Statistik als auch im konsumtiven Teilergebnisplan beim Amt für Landscha ftspflege und 
Grünflächen dar und werden im Rahmen der Umsetzung in den jeweiligen Haushaltsjahren hau s-
haltsneutral umgeschichtet. 
 
Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlagen Nr. 1 - 3

Beratungsverlauf (12)

17.05.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage

Zur Sitzung
05.06.2018 Beirat Porz Mitte
TOP 5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
09.07.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung
04.09.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
06.09.2018 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
06.09.2018 Wirtschaftsausschuss
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
11.09.2018 Verkehrsausschuss
TOP 4.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
13.09.2018 Jugendhilfeausschuss
TOP 4.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
18.09.2018 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 5.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
20.09.2018 Stadtentwicklungsausschuss
TOP 6.1 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
24.09.2018 Finanzausschuss
TOP 12.2 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
27.09.2018 Rat
TOP 10.9 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1061/2018
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
12.06.2018
Erstellt
04.04.2018 14:43