1061/2018
Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Soziale Stadt" Porz Mitte
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anlage 0_Dringlichkeitsbegründung
789 Zeichen
Anlage 0 Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für das Programmgebiet "Soziale Stadt" Porz Mitte 1061/2018 Begründung für die Dringlichkeit Das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte“ ist von hoher Bedeutung. Die sogenannte „Neue Mitte Porz“ mit einer Fülle an begleitenden Maßnahmen hat einen hohen Stellenwert für die Umsetzung der Revitalisierung des Porzer Bezirkszentrums. Auch seitens der aktiv mitwirkenden Porzer Stadtgesellschaft, u.a. dem Beirat Porz Mitte als eigens für die Begleitung der Revitalisierung des Porzer Bezirkszentrums gegründete Gremium, besteht ein hohes Interesse an einer zügigen Realisierung der Maßnahmen. Die Beschlussfassung ist Grundlage für die weitere Umsetzung des Konzeptes und die Fördermittelakquise.
Anlage 3_Gebietsabgrenzung_Soziale Stadt_Porz Mitte
156 Zeichen
!°0 250 500Meter 1:5.000 Abgrenzung der Gebiete der "Sozialen Stadt" Sozialraum Porz Mitte Neufestlegung des Gebiets der "Sozialen Stadt" gem. § 171e BauGB
Anlage 5_neu_Änderungen nach Beiratssitzung
2267 Zeichen
ISEK Porz Mitte - 1061/2018 23.07.2018 neue Anlage 5 Es haben sich u.a. aus der Sitzung des Beirates Porz Mitte vom 05.06.2018 folgende Änderungen im ISEK Porz Mitte ergeben: Seite 23: 1. Absatz: Im Bezirkszentrum Porz befanden sich zur Zeit der Erstellung des Entwicklungskonzeptes Porz Mitte rund 23.000 qm Verkaufsfläche, verteilt auf mehr als 100 Betriebe. Inzwischen hat sich die Verkaufsfläche, insbesondere durch die Schließung des Hertie Warenhauses, weiterer Leerstände sowie einer Verkleinerung der Zentrenabgrenzung auf nurmehr rund 12.000 qm deutlich verringert. neu: Im Bezirkszentrum Porz befindet sich mit 23.000 qm knapp die Hälfte der Verkaufsfläche des gesamten Stadtbezirks Porz. Auf dieser Fläche gibt es mehr als 100 Betriebe, von denen derzeit allein der Elektronikfachmarkt Saturn, der seine Verkaufsfläche aktuell verkleinert, im CityCenter Porz eine Magnetfunktion hat. 2. Absatz: Auf dieser Befragung aufbauend wurde eine Tragfähigkeit von bis zu 12.000 qm Verkaufsfläche ermittelt, der sich etwa hälftig auf Güter des täglichen und des aperiodischen Bedarfs verteilen sollte (vgl. Entwicklungskonzept Porz-Mitte, Sachstand 2016). neu: Auf dieser Befragung aufbauend wurde ein Mehrbedarf von bis zu 12.000 qm Verkaufsfläche ermittelt, der sich etwa hälftig auf Güter des täglichen und des aperiodischen Bedarfs verteilen sollte (vgl. Entwicklungskonzept Porz-Mitte, Sachstand 2016). Seite 63 (Projektbeschreibung): neu (Satzergänzung am Absatzende): In Abhängigkeit vom Ausgang des laufenden Bebauungsplan-Verfahrens kann sich der Schwerpunkt des Prüfauftrages noch verändern, so dass gegebenenfalls eine Anpassung erforderlich wird. Seite 81: Kosten: MODUL 1 Wettbewerb: Preisgeld: 125.000,-€ Gewünschte TN: 9; Gesetzte TN: 3 Planungsbüro für Auslobung und Durchführung: 26.000,-€ Honorar Preisgericht, Regiekosten: 21.000,-€ Gesamtkosten Wettbewerb: 172.000,-€ Verausgabung vorauss. in 2018 neu: Kosten: MODUL 1 Wettbewerb: Preisgeld: 89.000,-€ Planungsbüro für Auslobung und Durchführung: 47.600,-€ Honorar Preisgericht, Regiekosten: 35.400,-€ Gesamtkosten Wettbewerb: 172.000,-€ Verausgabung vorauss. in 2018
Anlage 6_Verlagerung Berufskolleg Porz 2803/2018
9963 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 2803/2018 Freigabedatum 28.08.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 15.05.2018 zur Verlagerung des Berufskollegs Porz (BK 10) Beschlussorgan Ausschuss Schule und Weiterbildung Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Porz zur Kenntnis. Alternative Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung folgt der Anregung der Bezirksvertretung Porz und ver- weist sie an den Rat der Stadt Köln, damit dieser die Verwaltung beauftragt: die am 12.11.2015, nach Vorberatung durch die Bezirksvertretung Porz und den Ausschuss für Schu- le und Weiterbildung, unter Session Nr. 2474/2015 beschlossene Verlagerung des Berufskollegs Porz (BK 10) nach Deutz aufzuheben. einen neuen Standort in Porz, insbesondere in Porz-Mitte (z. B. ehemaliges Dielektra-Gelände) für das Berufskolleg Porz zu suchen. Der jetzige Standort an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll aufgegeben werden. Das Ergebnis ist dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung und der Be- zirksvertretung Porz vorzustellen. Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 15.05.2018 unter TOP 8.3 auf der Grundlage des Antrags AN/0677/2018 (Anlage 1) mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: Die Bezirksvertretung Porz bittet den Schulausschuss, den bestehenden Ratsbeschluss zur Verla- gerung der Berufskollegs 10 von Porz-Mitte nach Köln-Deutz dahingehend zu ändern, dass die Verlagerung aufgehoben werden soll. Der jetzige Standort an der Hauptstra-ße/Karlstraße in Porz- Mitte soll aufgegeben werden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, einen neuen Standort in Porz, insbesondere in Porz-Mitte (z.B. ehemaliges Dielektra-Gelände) zu suchen. Das Ergebnis ist dem Schulausschuss und der Bezirksvertretung Porz vorzustellen. Ein Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 15.05.2018 ist als Anlage 2 beigefügt. Zur Entscheidungszuständigkeit Die vorliegende Beschlussvorlage wird entsprechend § 38 Absatz 13 der Geschäftsordnung des Ra- tes und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem der Ausschuss für Schule und Weiterbildung vor- gelegt. Wie in der Mitteilung 1947/2018 (Anlage 3) ausgeführt, war der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nicht Beschlussgremium des abzuändernden Beschlusses und ist somit für seine Ab- änderung nicht zuständig. Daher wurde als Beschlussalternative eine Verweisung an den Rat aufge- nommen. Die Bezirksvertretung Porz wird im Nachgang über den Beschluss des Rates im Wege ei- ner Mitteilung informiert. Zum Beschluss der Bezirksvertretung Porz Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 23.03.2010 das Entwicklungskonzept Porz Mitte, mit Planungskonzept einschließlich Planungs- und Handlungsempfehlungen als teilräumliche Entwick- lungsplanung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 Bauge- setzbuch unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbe- teiligung beschlossen. Eine Handlungsempfehlung war die Verlagerung der Berufskollegs 10 nach Deutz: „(3.7) Mittelfristig: Verlagerung des Berufskollegs Porz (BK 10) nach Deutz und Neuordnung der frei- werdenden Grundstücke für Wohnungsneubau mit öffentlicher Grünfläche (vgl. Kap. 1.4).“ Session 3629/2008, Anlage 2, S. 44). Die Bezirksvertretung Porz hatte diesem Vorschlag in ihrer Sitzung am 22.09.2009 im Übrigen einstimmig zugestimmt. Die Verwaltung bereitet seitdem die Verlagerung des Berufskollegs Porz in den Berufskolleg-Campus Deutz, an der Eitorfer Straße, vor. Es handelt sich hierbei um einen höchst komplexen Prozess, da am Standort Eitorfer Straße drei Berufskollegs untergebracht sind und für den erforderlichen Neubau für das Berufskolleg 10 (BK 10) eine Neustrukturierung der Aufbauten erfolgen muss. Hierbei müssen auch abgängige Fertigbauten erneuert und der Werkstatttrakt (u.a. KFZ-Werkstätten) abgerissen und 3 neu gebaut werden. Dabei muss der Unterrichtsbetrieb der drei Berufskollegs möglichst uneinge- schränkt aufrechterhalten werden. Der Rat der Stadt Köln hat am 12.11.2015 in diesem Zusammenhang beschlossen, dass die Verwal- tung die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung eines Neu- /Erweiterungsbaus für die Berufskollegs 10, 17, 18 und 19 am Standort Eitorfer Str. 16 - 22, 50679 Köln (Deutz) nach gesicherter Finanzierung aufnimmt. Die Bezirksvertretung Porz hat auch diesem Beschluss im Übrigen in ihrer Sitzung am 10.11.2015 einstimmig zugestimmt. Eine veränderte Beschlusslage würde zu enormer zeitlicher Verzögerung für das Berufskolleg führen, die sich in Folge auch auf die zeitliche Entwicklung des Gebietes Porz-Mitte auswirken würden. Zur Beschleunigung und zur Absicherung der aktuellen Verfahren zu Porz Mitte (Session 1061/2018 „Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte“, Ratssitzung 27.09.2018) ist es erforderlich, dass der Rat der Stadt Köln sich erneut mit der Fragestellung der Bildungseinrichtungen befasst. Die Fachverwaltung empfiehlt daher, die vom Rat der Stadt Köln gefassten Beschlüsse unverändert zu lassen, damit die begonnen Arbeiten zur Verlagerung des Berufskollegs Porz nach Deutz, ein- schließlich der Planungen und Vorbereitungen für die Baumaßnahmen am Standort Eitorfer Straße fortgesetzt werden können. Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Der Beschluss steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beschlussvorlage Session 1061/2018 „Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Soziale Stadt" Porz Mitte “, die zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 20.09.2018 und zur Sitzung des Rates der Stadt Köln am 27.09.2018 auf der Tagesordnung steht. Eine Beratung und ein Beschluss in der vorgesehenen Beratungskette ist daher zwingend erforderlich, um eine (weitere) Verzögerung der genannten Beschlussvorlagen zu verhindern, beziehungsweise, die Verzögerung zu minimieren. in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Köln-Porz, den 29.04.2018 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksver- tretung Porz: Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 15.05.2018 hier: Berufskolleg 10 in Porz-Mitte Beschlußentwurf: Die Bezirksvertretung Porz bittet den Schulausschuss, den bestehenden Ratsbeschluss zur Verlagerung des Berufskollegs 10 von Porz-Mitte nach Köln-Deutz dahingehend zu ändern, dass die Verlagerung aufgehoben wird. Der jetzige Standort an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll aufgegeben werden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, einen neuen Standort in Porz, insbesondere in Porz-Mitte (z.B. ehem. Dielektra -Gelände) zu suchen. Das Ergebnis ist dem Schulausschuss und der Bezirksvertretung Porz vorzustellen. Begründung: Erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen Werner Marx Dieter Redlin Elvira Bastian Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin Anlage 1 Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Radke Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) 221-97320 E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de Datum: 27.08.2018 Auszug aus der Niederschrift der 37. Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 15.05.2018 öffentlich 8.3 Antrag der Fraktionen CDU und Grüne sowie von Frau Bastian (FDP): Standort BK 10 AN/0677/2018 Die Bezirksvertretung Porz bittet den Schulausschuss, den bestehenden Ratsbe- schluss zur Verlagerung des Berufskollegs 10 von Porz-Mitte nach Köln-Deutz da- hingehend zu ändern, dass die Verlagerung aufgehoben wird. Der jetzige Standort an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll aufgegeben werden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, einen neuen Standort in Porz, insbesondere in Porz-Mitte (z.B. ehem. Dielektra-Gelände) zu suchen. Das Ergebnis ist dem Schulausschuss und der Bezirksvertretung Porz vorzustellen. Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimmen von SPD und Herrn Eberle (Linke) mehrheitlich beschlos- sen. Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 11.06.2018 1947/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.06.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.06.2018 Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 15.05.2018 zur Verlagerung des Berufskollegs Porz (BK 10) BV 7 hat am15.05.2018 folgenden Beschluss gefasst: „Die Bezirksvertretung Porz bittet den Schulausschuss, den bestehenden Ratsbeschluss zur Verlage- rung des Berufskollegs 10 von Porz-Mitte nach Köln-Deutz dahingehend zu ändern, dass die Verlage- rung aufgehoben wird. Der jetzige Standort an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll aufgege- ben werden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, einen neuen Standort in Porz, insbesondere in Porz-Mitte (z.B. ehem. Dielektra-Gelände) zu suchen. Das Ergebnis ist dem Schulausschuss und der Bezirksvertretung Porz vorzustellen.“ Die Fachverwaltung hat Zweifel an der formellen Wirksamkeit des Beschlusses. Der ASW war nicht Beschlussorgan des von der BV 7 in Frage gestellten Ratsbeschlusses vom 12.11.2015 und kann somit nicht Adressat dieses BV-Beschlusses sein. Die Fachverwaltung hat aus diesen Gründen verwaltungsintern um juristische Überprüfung dieses Beschlusses unter kommunalverfassungsrechtlichen Gesichtspunkten gebeten. Das Ergebnis dieser Prüfung liegt derzeit noch nicht vor. Gez. Dr. Klein Anlage 3
Anlage 1_ISEK Porz Mitte Abschlussbericht
163735 Zeichen
1
1 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
Integriertes Stadtentwicklungskonzept
Porz Mitte
Mai 18
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
2
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTEINTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
3
Stadt Köln
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Stadthaus Deutz – Westgebäude
Willy-Brandt-Platz 2
50679 Köln
Abschlussbericht
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte
Im Auftrag der
moderne stadt GmbH
Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH
Brückenstraße 17
50667 Köln
Tel. 0221 / 2 05 94-01
info@modernestadt.de
www.modernestadt.de
Bearbeitet von
NRW.URBAN GmbH
Fritz-Vomfelde-Straße 10
40547 Düsseldorf
Tel. 0211 5 42 38- 0
info@nrw-urban.de
www.nrw-urban.de
Stand: 04.05.2018
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
4
Bearbeitung NRW.URBAN:
Nina Asbach
Jennifer Boländer
Alexandra Fehlhaber
Martina Havel-Willeke
Ludger Kloidt
Jens Kohnen
Markus Schäfer
Marion Trautmann
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTEINTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
5
INHALTSVERZEICHNIS
1. EINLEITUNG .................................................................................................. 7
1.1. ANLASS UND ZIEL ........................................................................................ 7
1.2. ERSTELLUNGSPROZESS .......................................................................... 12
1.3. BETEILIGUNG ............................................................................................. 13
2. BESTANDSANALYSE ................................................................................ 15
2.1. BEVÖLKERUNG UND WOHNEN ................................................................ 16
2.2. EINKAUFEN UND ARBEITEN ..................................................................... 20
2.3. SOZIALE INFRASTRUKTUR, BILDUNG UND KULTUR ............................ 24
2.4. GRÜN- UND FREIFLÄCHEN, UMWELT ..................................................... 29
2.5. VERKEHR .................................................................................................... 35
3. STÄRKEN-SCHWÄCHEN-ANALYSE,
HANDLUNGSBEDARFE UND ZIELE ......................................................... 41
STÄRKEN-SCHWÄCHEN-ANALYSE MIT ABLEITUNG DER
HANDLUNGSBEDARFE .............................................................................. 42
4. MAßNAHMEN .............................................................................................. 51
4.1. PORZITY EINSCHLIEßLICH RHEINBOULEVARD ..................................... 53
4.2. SCHULAREAL ............................................................................................. 61
4.3. GLASHÜTTE ................................................................................................ 65
4.4. FLANKIERENDE MAßNAHMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET ............. 71
5. MAßNAHMEN-, KOSTEN-, FINANZIERUNGS- UND ZEITPLAN .............. 95
6. UMSETZUNGSPLANUNG ........................................................................ 103
7. VERZEICHNISSE ...................................................................................... 105
7.1. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS .................................................................. 106
7.2. ABBILDUNGSVERZEICHNIS .................................................................... 107
8. ANHANG .................................................................................................... 109
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
6
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
7
1. EINLEITUNG
1.1. Anlass und Ziel
Bereits am 27.04.2006 beauftragte der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt
Köln die Verwaltung mit der Erstellung und Vorlage eines teilräumlichen Entwicklung s-
konzeptes. Dem Planungsauftrag entsprechend legte die Verwaltung im Juli 2008 den En t-
wurf des Entwicklungskonzeptes Porz Mitte vor.
Nach einer regen Öffentlichkeitsbeteiligung beschloss der Rat der Stadt Köln am 23 .03.2010
das Entwicklungskonzept Porz Mitte als teilräumliche Entwicklungsplanung verbunden mit
einer Beauftragung der Verwaltung mit der Weiterverfolgung und Umsetzung der Planungs -
und Handlungsempfehlungen.
Das Entwicklungskonzept sowie der dazugehörige Sachstand aus dem Jahr 2016 bilden die
Grundlage für die weitere Betrachtung des Untersuchungsgebietes Porz Mitte.
Bei der Erstellung des vorliegenden Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) hat sich
die Gebietsabgrenzung aus dem Entwicklungskonzept bestätigt. Das Untersuchungsgebiet
zeigt besondere Handlungs bedarfe hinsichtlich der städtebaulichen und sozialräumlich en
Struktur auf. Das Untersuchungsgebiet – mit rund 45 Hektar und 4.150 Einwohnerinnen und
Einwohnern – umfasst den zentralen Bereich des Stadtteils Porz mit dem Bezirkszentrum .
Dieses ist durch den Rhein im Westen, durch die Rathausstraße und die Bergerstraße im
Norden, durch die DB-Trasse sowie die Schillerstraße im Osten und durch den Straßenzug
Bennauerstraße, Am Rheinbrauhaus sowie die Heinrich -von-Kleist-Straße im Süden be-
grenzt.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
8
Abbildung 1: Untersuchungsgebiet Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln, DGK 2013
Bei der Betrachtung des Stadtbezirks Porz wird deutlich, dass der Bezirk aus einer Vielzahl
an kleinen Dörfern entstanden ist. So sind viele Stadtteile auch heute noch durch die dörfl i-
che Struktur mit einem hohen Anteil an Ein - und Zweifamilienhäusern geprägt. Aber auch
Großwohnsiedlungen wie in Porz-Finkenberg prägen den Bezirk.
Porz Mitte als Zentrum des Stadtbezirks Porz ist durch eine Mischung aus Einkaufen,
Wohnen und Arbeiten gekennzeichnet. Auffällig ist zudem die deutlich spürbare eigene
Identität.
Auch nach über 40 Jahren Zugehörigkeit von Porz zur Stadt Köln (Eingemeindung im Jahre
1975) besteht weiterhin ein lokal definiertes Selbstverständnis der Porzerinnen und Porzer,
das sich unter anderem in der starken Identifikation mit dem Stadtteil Porz, einem hohen
Engagement für den Stadtteil und der Beteiligung durch die Bevölkerung ausdrückt.
Nicht zuletzt aufgrund der randlichen Lage zur Gesamtstadt kommt dem Bezirkszentrum
eine hohe Bedeutung zu. In dem mit rund 80 Quadratkilometer flächenmäßig größten Bezirk
Kölns werden eine Vielzahl an Angeboten und Funktionen gebündelt. Seit der Schließung
des Hertie-Warenhauses (vormals Karstadt) im Jahre 2009 ist jedoch zunehmend zu
beobachten, dass die Entwicklung von Porz Mitte stagniert und ein sogenannter
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
9
trading-down Prozess1 eingesetzt hat. Gewerbeleerstände nehmen zu, die Angebotsvielfalt
nimmt gleichzeitig ab und die Gestaltung des öffentlichen Raums erscheint an verschied e-
nen Stellen nicht mehr zeitgerecht. Die Aufenthaltsqualität hat hierdurch stark abgenommen,
Begegnungsräume und Wegebeziehungen sind durch Barrieren verbaut und Angsträume
entstanden. Dies geht mit einer zunehmend einseitigen Bevölkerungsentwicklung einher, die
Unterstützungsbedarfe im Bereich der Integration und Qualifizierung aufzeigt.
Gleichzeitig verfügt Porz Mitte über erhebliche Potenziale , die über die Weiterentwicklung
des Bezirkszentrums noch stärker herausgestellt werden können. Zu nennen ist an dieser
Stelle insbesondere die Lage am Rhein mit dem „Weißer Bogen“, der Uferpromenade und
dem Naherholungsgebiet „Groov“ in Porz -Zündorf sowie das grundsätzlich großräumige
Einzugsgebiet des Bezirkszentrums.
Zudem zeichnet sich der Bezirk durch erhebliche Wachstumspotenziale aus. Die vorli e-
gende Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2016 nimmt für den Bezirk Porz ein Bevölk e-
rungswachstum um rund 10% an (vgl. Stadt Köln, Kölner Statisti sche Nachrichten, 1/2016).
Auch im Untersuchungsgebiet ergeben sich Potenzialflächen für zukünftige Entwicklungen,
wie zum Beispiel das Schulareal mit dem derzeit dort noch ansässigen Berufskolleg.
Abbildung 2: Stadtbezirke und Stadtteile von Köln, Quelle: Stadt Köln 2017
1 Der Begriff trading -down bezeichnet in der Raumplanung den für ein Stadtteilzentrum ty pi-
schen Entwicklungstrend vom vollständigen Angebot mit entspechendem Kundenaufko m-
men und belebtem Umfeld zu zunehmenden Leerständen inklusive ausbleibender Kun d-
schaft.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
10
Neugestaltung des Areals „Friedrich-Ebert-Platz“
Einen wesentlichen Entwicklungsimpuls stellt die geplante Neuordnung der Fläche des
Friedrich-Ebert-Platzes einschließlich des ehemaligen Hertie -Kaufhauses z wischen Haup t-
straße, Josefstraße und Wilhelmstraße dar. Seit der Schließung des Kaufhauses infolge der
Insolvenz des Mutterkonzerns ist ein zentraler Bereich des Porzer Bezirkszentrums ung e-
nutzt. Die Warenhausschließung hat erheblich zum trading -down Prozess in der Porzer I n-
nenstadt beigetragen. Entstanden ist eine starke Barrierewirkung durch das große, leerst e-
hende Gebäude in Verbindung mit Entstehung von Angsträumen (zum Beispiel in verwah r-
losten Durchgängen), ein nur wenig belebter Friedrich -Ebert-Platz und eine Vielzahl leerst e-
hender Ladenlokale in unmittelbarer Umgebung.
Abbildung 3: Ansicht Hertie -Kaufhaus aus der Wilhelmstraße und Friedrich -Ebert-Platz,
Quelle: Stadt Köln (li.), NRW.URBAN (re.)
Eine Initialzündung für die weitere Entwicklung von Porz Mitte bilden der Abriss der Hertie-
Immobilie und die Neugestaltung des Friedrich -Ebert-Platzes. Nach Erwerb des ehema-
ligen Hertie-Kaufhauses durch die Stadt Köln wurde „moderne stadt – Gesellschaft zur Fö r-
derung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH“ mit der Erstellung einer Mach-
barkeitsstudie zur Revitalisierung der Porzer Innenstadt beauftragt, die gemeinsam mit
JSWD Architekten GmbH & Co. KG erarbeitet wurde . Am 10.09.2015 wurde das in der
Machbarkeitsstudie aufgez eigte städtebauliche Planungskonzept in der Variante B1 durch
den Rat der Stadt Köln beschlossen. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hatten sich
zuvor rund 500 Porzerinnen und Porzer zur Machbarkeitsstudie eingebracht.
Abbildung 4: Variante B1 Entwicklung Friedrich-Ebert-Platz,
Quelle: JSWD Architekten GmbH & Co. KG 2015
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
11
Mit Ratsbeschluss vom 28.06.2016 wurde m oderne stadt GmbH mit der Umsetzung des
Planungskonzeptes für den Friedrich-Ebert-Platz und d as ehemalige Warenhaus betraut.
Nach Abriss des leerstehenden Hertie -Warenkaufhauses werden drei neue Gebäude mit
neuen Einzelhandels - und Dienstleistungsnutzungen sowie Wohnen , davon 30% öffentlich
gefördert, in den Obergeschossen entstehen. Damit verbunden wird eine qualitati v hochwer-
tige Umgestaltung des öffentlichen Raumes in Porz Mitte angestrebt . Auf Grundlage der
Abbruchgenehmigung vom 05.10.2017 wurde im November 2017 mit der Niederlegung der
ehemaligen Hertie-Immobilie, der Tiefgaragenfläche sowie den Platzaufbauten am Friedrich-
Ebert-Platz begonnen und damit die Voraussetzung zur Revitalisierung der Innenstadt von
Köln-Porz eingeleitet.
Zur Umsetzung des städtebaulichen Planungskonzeptes wird zurzeit Planungsrecht durch
einen Bebauungsplan geschaffen. Der Geltungsbereic h des neu aufzustellenden Beba u-
ungsplans umfasst den Friedrich -Ebert-Platz mit dem ehemaligen Reisebüro, das Grun d-
stück der ehemaligen Hertie-Immobilie sowie die angrenzenden Teilbereiche im umgebe n-
den Stadtraum der Fußgängerzone. Hierzu zählen das Umfeld der Kirche Sankt Josef mit
dem angebauten Dechant -Scheben-Haus, die bebaute Brückenkonstruktion, die den Frie d-
rich-Ebert-Platz über die tiefer liegende Hauptstraße hinweg mit dem Hackenbroichgäßchen
– und damit dem Vorplatz des Bezirksrathauses – sowie der Rheinpromenade verbindet,
das Grundstück Josefstraße 7 sowie die Bereiche der Fußgängerzone an der Wilhelmstr a-
ße, der Josefstraße und der Bahnhofstraße.
Abbildung 5: Geltungsbereich Bebauungsplanentwurf „Revitalisierung
Innenstadt Köln-Porz“, Quelle: Stadt Köln
Ziel für Porz Mitte ist die nachhaltige Stabilisierung, Revitalisierung und Entwicklung
des Bezirkszentrums als Einkaufs - / Arbeits- und Wohnstandort . Dabei stehen sowohl
die sozialen als auch die gestalterischen Aspekte im Mittelpunkt des Handels.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
12
1.2. Erstellungsprozess
Auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes und seines aktualisierten Sachstands 2016 s o-
wie der Fortentwicklung der Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung der Porzer Innenstadt
wurde das Integrierte Stadt entwicklungskonzept ab September 2016 in enger Kooperation
zwischen Stadt Köln, der mit der Konzepterstellung beauftragten Entwicklungsgesellschaft
NRW.URBAN und moderne stadt GmbH erstellt.
In einem fachämterübergreifenden Prozess wurden innerhalb der Ve rwaltung die Ausgangs-
lage sowie die Bedarfe erfasst und entsprechende Maßnahmen abgeleitet. In einer rege l-
mäßigen Projektgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern von Stadt Köln , NRW.URBAN
sowie moderne stadt GmbH wurde die zentrale Steuerung und Koordinati on sichergestellt.
Die fachämterübergreifende Zusammenarbeit erfolgte in drei Arbeitsgruppen sowie anlas s-
bezogenen Ämterrunden und Workshops.
Arbeitsgruppe 1: Einkaufen und Arbeiten,
Arbeitsgruppe 2: Bevölkerung und Wohnen, soziale Infrastruktur, Bildung, Kultur
Arbeitsgruppe 3: Grün- und Freiflächen, Umweltsituation, Verkehr
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
13
1.3. Beteiligung
Bei der Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes wurde besonders großer
Wert auf eine breite und transparente Öf fentlichkeitsbeteiligung gelegt . Folge nde Beteil i-
gungsformate wurden umgesetzt:
Sitzungen des Beirats Porz Mitte
zwei große Öffentlichkeitsbeteiligungen vor Ort
Online-Beteiligung
Beirat Porz Mitte
Zur kontinuierlichen Begleitung und politische n Vorberatung bei der Konzeption und
Umsetzung von Maßnahmen aus d em Integrierten Stadtentwicklungskonzept wurde vom
Rat der Stadt Köln am 22.09. 2016 die Einrichtung des Beirat s Porz Mitte beschlossen. Der
Beirat setzt sich zusammen aus lokalen Vertreterinnen und Vertretern von Politik, Instituti o-
nen und bürgerschaftlichen Zusammenschlüssen. Die Geschäftsordnung des Gremiums
wurde durch die Bezirksvertretung am 06.12.2016 beschlossen. Der Beirat tagt öffentlich,
was seitens der Porzer Bevölkerung zur Beteiligung und Information genutzt wird.
Die konstituierende Sitzung des Beirats Porz Mitte fand am 20.02.2017 statt. In dieser
Sitzung wurden die bisherigen Aktivitäten zu r Entwicklungsplanung Porz Mitte vorgestellt
und die Aufgabe des Beirats erläutert.
In weiteren Sitzungen wurden die bisher erarbeitet en Maßnahmen für das Integrierte Stadt-
entwicklungskonzept Porz Mitte vorgestellt und gemeinsam mit den Beiratsmitgliedern disku-
tiert (interner Workshop). Ferner wurden dem Beirat unter anderem die Ergebnisse der Ö f-
fentlichkeitsbeteiligungen sowie die Resul tate der Online-Beteiligung vorgestellt und das
weitere Vorgehen erläutert.
Der Beirat hat sich bei den vorbereitenden Arbeiten zum ISEK Porz Mitte intensiv eing e-
bracht und wird die weitere Umsetzung beratend begleiten.
Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Rahmen der Erstellung des ISEKs Porz Mitte wurde die Stadtgesellschaft intensiv eing e-
bunden und die Porzerinnen und Porzer haben aktiv ihre Anregungen eingebracht.
In einer ersten Öffentlichkeitsbeteiligung am 31.03.2017 wurde unter anderem durch die
Oberbürgermeisterin Henriette Reker über die Ziele für Porz Mitte sowie die räumlichen
Handlungsschwerpunkte und erste Planungen informiert. Anschließend konnten die rund
300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Anregungen an Themeninseln einbringen und die
konkreten Maßnahmenvorschläge diskutieren.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
14
Abbildung 6: Eindrücke 1. Öffentlichkeitsbeteiligung, Quelle: Axel König
Zwischen der ersten und zweiten Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom
31.03. bis zum 18.04.2017 eine Online-Beteiligung durchgeführt. Dabei wurde auf einer
hierzu erstellten Internetseite die Möglichkeit eröffnet, weitere Ideen und Wünsche in den
Prozess einzuspeisen. Mit rund 4.600 Aufrufen und rund 160 Kommentaren zu den Ma ß-
nahmenvorschlägen wurde die Internetseite gut genutzt.
In einer zweiten Öffentlichkeitsveranstaltung am 05.05.2017 nutzen rund 200 Teilnehme-
rinnen und Teilnehmer die Möglichkeit , sich über die gebündelten Ergebnisse aus der Betei-
ligung sowie den Ausblick auf die weiteren Schritte im Erarbeitungsprozess des ISEKs Porz
Mitte zu informieren. Zudem wurden zur Verdeutlichung möglicher Planungsvarianten für
ausgewählte städtebauliche Projekte (zum Beispiel Umgestaltung Rheinboulevard Porz,
Grünfläche an der Glashütte ) Gestaltungsvarianten durch JSWD Architekten GmbH & Co.
KG skizziert.
Die Anregungen aus beiden Öffentlichkeitsbeteiligungen und der Online -Beteiligung wurden
dokumentiert und in den weiteren Prozess aufgenommen.
Am 20.07.2017 hat ein Vor-Ort-Termin mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau
und Gleichstellung des Landes Nordrhein -Westfalen (MHKBG NRW ), der Bezirksregierung
Köln, moderne stadt GmbH, NRW.URBAN und beteiligten Fachämtern der Stadt Köln stat t-
gefunden. Die vorgesehenen Maßnahmen wurden v orgestellt, die Anmerkungen des Landes
aufgenommen und in das Konzept eingearbeitet.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
15
2. BESTANDSANALYSE
Die Bestandsanalyse dient der Erfassung der aktuellen Situation vor Ort. Sie bildet damit die
Grundlage für die darauf folgende Stär ken-Schwächen-Analyse und die hieraus abzuleite n-
den Handlungsbedarfe.
Sie erfolgt analog zum Entwicklungskonzept Porz Mitte (2010) sowie dem diesbezüglichen
Sachstand (2016) in den folgenden Handlungsfeldern, die den integrierten Ansatz zur En t-
wicklung von Porz Mitte widerspiegeln.
Bevölkerung und Wohnen
Einkaufen und Arbeiten
Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur
Grün- und Freiflächen, Umwelt
Verkehr
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
16
2010 2016 2010 2016 2010 2016 2010 2016
Einwohner/-innen 1.027.504 1.081.701 107.469 113.611 3.964 4.150 1.520 1.470
Altersstruktur
00 - < 18 15,5% 16,1% 16,9% 17,4% 17,1% 17,5% 22,6% 23,9%
18 - < 35 25,0% 25,1% 20,1% 20,2% 23,9% 22,7% 24,3% 19,7%
35 - < 45 16,1% 14,4% 14,7% 13,1% 14,5% 13,2% 12,0% 13,4%
45 - < 65 25,6% 26,9% 28,5% 29,1% 27,5% 27,5% 27,8% 25,7%
65 und älter 17,8% 17,5% 19,8% 20,3% 17,0% 19,0% 13,4% 17,2%
Jugendquotient 23,2 24,2 26,6 27,9 26,0 27,6 35,2 40,7
Altenquotient 26,8 26,4 31,3 32,5 25,7 30,0 20,8 29,2
Einwohner mit Migrationshintergrund 341.122 408.860 37.719 47.251 2.256 2.553 1.236 1.239
Anteil Einw. mit Migrationshintergrund (%) 33,2% 37,8% 35,1% 41,6% 56,9% 61,5% 81,3% 84,3%
Ausländer/-innen 174.650 208.403 15.520 21.271 1.036 1.250 561 569
Anteil an der Gesamtbevölkerung (%) 17,0% 19,3% 14,4% 18,7% 26,1% 30,1% 36,9% 38,7%
Haushalte 537.017 560.298 51.268 53.888 1.965 2.050 610 599
davon mit Kindern (%) 18,2% 18,5% 21,6% 21,3% 19,9% 19,0% 30,0% 28,4%
Einpersonenhaushalte 50,3% 50,5% 40,3% 41,3% 45,4% 46,6% 28,0% 28,4%
Zweipersonenhaushalte 27,4% 27,1% 32,2% 31,5% 28,7% 28,7% 30,3% 34,4%
ab Dreipersonenhaushalte 22,3% 22,4% 27,5% 27,2% 25,9% 24,7% 41,6% 37,2%
SGB II-Bezug
Leistungsbezieherinnen und -bezieher 115.497 117.050 13.287 14.588 960 989 557 557
Anteil an der Gesamtbevölkerung (%) 14 13,4 15,7 16,3 29,7 29,4 42,6 44,6
SGB II-Bezug unter 15-jähriger 31.023 31.260 3.879 4.343 287 303 187 189
Anteil an den unter 15-jährigen (%) 23,4 22,0 26,3 27,0 51,3 51,1 64,5 62,2
Grundsicherung im Alter
Leistungsbezieherinnen und -bezieher 10.986 14.342 951 1.333 46 61 18 27
Anteil an der Gesamtbevölkerung (%) 6,0 7,7 4,5 5,9 6,9 7,9 8,9 10,8
Untersuchungsgebiet
Porz-Mitte
Handlungsschwerpunkt
GlashüttensiedlungMerkmal Stadt Köln Stadtbezirk
Porz
2.1. Bevölkerung und Wohnen2
Bevölkerung
Die Bevölkerungsstruktur im Untersuchungsgebiet Porz Mitte i st mit Blick auf die Haushalts -
und Altersstruktur vergleichbar mit der Gesamtstadt. Auffällig ist jedoch der deutlich höhere
Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund, was auf Unterstützungsbedarfe bei der
Integrationsleistung hinweist. Zudem werde n Bedarfe im Bereich Qualifizierung anhand der
überdurchschnittlichen Anzahl an SGB-II-Bezieherinnen und -Beziehern deutlich.
Abbildung 7: Übersicht der Bevölkerungsdaten,
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016
Nach einem Bevölkerungsrückgang in den Jahren von 2000 bis 2007 wies das Untersu-
chungsgebiet in den vergangenen 10 Jahren einen Bevölkerungszuwachs von 6,8 % auf
(Quelle: Entwicklungskonzept Porz-Mitte, Sachstand 2016. Stand: 31.12.2015).
Die akt uellen kommunalen Bevölkerungsprognosen gehen davon aus, dass die Zahl der
Einwohnerinnen und Einwo hner in Köln bis zum Jahr 2025 nahezu um 100.000 ansteigen
wird, was einem Wachstum von 9,5 % entspricht. Für den Stadtbezirk Porz wird bis 2025 ein
Bevölkerungszuwachs von 10,2 % prognostiziert, der damit über dem gesamtstädtischen
Durchschnitt liegt (vgl. Kleinräumige Bevölkerungsprognose für Köln 2015 bis 2040).
2 Die statistischen Angaben beziehen sich – falls nicht anders angegeben - auf den Stan d
31.12.2016.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
17
Die zukünftige Bevölkerungsentwicklung des Stadtbezirks steht in engem Zusammenhang
mit der Entwicklung des im Süden des Stadtbezirks gelegenen Gebietes „Zündorf-Süd“.3
Von den rund 4.100 in Porz Mitte lebenden Personen haben über 2.500, also mehr als 60 %,
einen Migrationshintergrund. Der Anteil in der Gesamtstadt beträgt zum Vergleich 37,8 %.
In der Siedlung an der Glashüttenstraße liegt der Anteil der Einwohnerinnen und Einwohner
mit Migrationshintergrund mit 84,3 % nochmals deutlich höher als im Rest des Untersu-
chungsgebietes.
Im Untersuchungsgebiet Porz Mitte beträgt der Anteil der 45 - bis unte r 65 -jährigen 28 %,
gefolgt von den 18- bis unter 35-jährigen mit 23 % und den über 65-jährigen mit 19 %. Diese
Altersstruktur entspricht in etwa der G esamtstädtischen. Dies spiegelt sich auch im J u-
gend- und Altersquotienten des Untersuchungsgebietes wi eder, welche nur leicht über d e-
nen der Gesamtstadt liegen.
Im Gegensatz dazu liegt in der Siedlung an der Glashüttenstraße der Jugendquotient – also
das Verhältnis der jüngeren, noch nicht erwerbsfähigen Bevölkerung zu den Menschen im
erwerbsfähigen Alter – mit 40,7 weit über dem des Untersuchungsgebietes und der Gesam t-
stadt.
Abbildung 8: Altersstruktur im Vergleich,
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016
Von den insgesamt 2.050 Haushalten im Untersuchungsgebiet sind fast die Hälfte (47 %)
Einpersonenhaushalte. Der Anteil der Haushalte mit Kindern beträgt 19 %, und der der S e-
niorenhaushalte 23 %.
3 Mit Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses vom 6. Februar 2014 wurde die
Verwaltung beauftragt, ein begrenzt offenes, zweiphasiges Wettbewerbsverfahren durchz u-
führen mit dem Ziel, eine circa 54 Hektar umfassende Wohnbaulandreserv e in Zündorf -Süd
(Köln-Porz) zu entwickeln.
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
0-18 18-35 35-45 45-65 >65
Altersstruktur
Gesamtstadt Stadtteil Porz Plangebiet Porz-Mitte Siedlung Glashüttenstraße
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
18
Das Untersuchungsgebiet liegt damit im gesamtstädtischen Durchschnitt. Auffällig ist der
Anteil der Alleinerziehenden, der im Untersuchungsgebiet 34 % beträgt.
Abbildung 9: Haushaltsstruktur, prozentualer Anteil der Haushaltstypen im Vergleich,
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016
Bedeutsam ist, dass der Anteil der SGB-II-Empfängerinnen und -Empfänger mit 29,4 %
im Untersuchungsgebiet mehr als doppelt so hoch wie in der Gesamtstadt ist. Bei den unter
15-jährigen lebt sogar rund die Hälfte in einem Haushalt mit SGB -II-Bezug. In der Siedlung
an der Glashütt enstraße liegen die A nteile bei den SGB -II-Empfängerinnen und
-Empfängern nochmals um 15,2 Prozentpunkte und bei den unter 15 -jährigen um
11,1 Prozentpunkte höher (Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Stand:
2016).
Abbildung 10: Anteil SGB-II-Empfänger im Vergleich,
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016
0%
5%
10%
15%
20%
25%
30%
35%
40%
Haushalte mit Kindern darunter Alleinerziehend Senioren
Haushaltsstruktur
Gesamtstadt Stadtteil Porz Plangebiet Porz-Mitte Siedlung Glashüttenstraße
0%
10%
20%
30%
40%
50%
60%
70%
Über 15 Jahre Unter 15 Jahre
Anteil SGB-II-Empfänger
Gesamtstadt Stadtteil Porz Plangebiet Porz-Mitte Siedlung Glashüttenstraße
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
19
Der Stadtteil Porz ist zudem gekennzeichnet von einer leicht überdurchschnittlich hohen
Arbeitslosenquote. Diese liegt dort bei 9,6 %4 gegenüber 8,1 % in der Gesamtstadt.
Der Anteil der älteren Menschen im Untersuchungsgebiet, die auf Grundsicherung im Alter
(SGB XII) angewiesen sind, liegt mit 7,9 % nur unwesentlich über dem Durchschnitt der G e-
samtstadt.
Wohnen
Der Wohnungsmarkt im Untersuchungsgebiet Porz Mitte verteilt sich zu annähernd gle i-
chen Teilen auf Einfamilienhäuser (48,7 %) und Mehrfamilienhäuser (51,3 %). Der Anteil der
Einfamilienhäuser ist seit 2010 leicht gestiegen . Der Anteil des öffentlich geförderten Woh n-
raums liegt im Stadtteil Porz mit 12,6 % über dem gesamtstädtischen Durchschnitt 5 .
Der hohe Anteil an Einfamilienhäusern und die damit im Nahbereich des Bezirkszentrums
verbundene geringe Bau - und Bevölkerungsdichte stellen im Vergleich mit sonstigen Kölner
Bezirkszentren eine Besonderheit dar.
Im Untersuchungsgebiet Porz Mitte sind Wohnen und Gewerbe gemischt. Die Gebäu-
destruktur weist eine Mischung aus kleinteiligen Gebäuden und größeren Gebäud e-
komplexen vorwiegend aus den 1970er Jahren auf. Der Zustand der Ge bäude variiert, wo-
bei vereinzelt ein Modernisierungs- und Sanierungsstau festzustellen ist.
Mit Blick auf die Wohnversorgung ist innerhalb des Untersuchungsgebietes die Siedlung an
der Glashüttenstraße besonders hervorzuheben (vgl. auch Potenzialflächen, S . 30/31) .
Die Wohnungen gehören zum einen der privaten Landesentwicklungsgesellschaft Immob i-
lien AG (LEG Immobilien AG ) und zum anderen Privateigentümerinnen und -eigentümern.
Dieser stark verdichtete, höhergeschossige Gebäudebestand stammt aus den 1970er Jah-
ren, entspricht energetisch und architektonisch nicht heutigen Standards und weist zudem
teilweise Instandhaltungsdefizite auf. Die zwischen den verschiedenen Gebäudekomplexen
befindlichen Freiflächen zeichnen sich zum Teil durch einen schlechten Pfleg ezustand aus,
der im Zusammenhang mit schlecht beleuchteten Wegeverbindungen zu Angsträumen führt.
Über die Gestaltung der Flächen und Wege könnte eine Aufwertung erfolgen und die Zwi-
schenräume als verbindendes Element in der Siedlung genutzt werden.
4 Daten auf Ebene des Untersuchungsgebietes liegen nicht vor.
5 Daten auf Ebene des Untersuchungsgebietes liegen nicht vor.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
20
Abbildung 11: Siedlung an der Glashüttenstraße,
Quelle: NRW.URBAN 2016
2.2. Einkaufen und Arbeiten
Das Bezirkszentrum Porz umfasst den kompakten, vor allem in den 1970er und 1980er
Jahren geplanten Zentrumsbereich ( „Porzity“) zwischen Rheinufer und Stadtbahntrasse mit
den historisch gewachsenen Geschäftsstraßenabschnitten der Bahnhofstraße, der Haup t-
straße und der Mühlenstraße. Dieser Bereich bildet das administrative und kulturelle Zen t-
rum des gesamten Stadtbezirks. Der ehemals auf Grundlage der Planungsvorstellungen aus
den 1970er Jahren basierende Aus - und Umbau eines älteren Zentrenkerns entspricht nicht
mehr den heutigen Ansprüchen an Aufenthaltsqualität.
Abbildung 12: Fußgängerzone Bahnhofstraße,
Quelle: NRW.URBAN 2017
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
21
Mit der Errichtung des CityCenter Porz im Jahr 2003 wurden die bestehenden Verkaufsfl ä-
chen um rund 8.000 qm erheblich erweitert. Zentraler Magnet des Bezirkszentrums war das
frühere Karstadt- und spätere Hertie-Warenhaus zwischen Friedrich-Ebert-Platz und Josef-
straße, das im Jahr 2009 im Zusammenhang mit der Insolvenz der Hertie GmbH geschlos-
sen wurde.
In der Folge kam es im Bezirkszentrum vermehrt zu Leerständen und dem Verlust von
Lagequalitäten, was zu einer Abwärtsspirale führte. Die se zeigt sich auch im baulichen
Zustand der Haupteinkaufsstraßen, den sanierungsbedürftigen Fassaden und der insgesamt
geringen Aufenthaltsqualität in den Fußgängerzonen. Mitte 2017 wurden im Zentrumsb e-
reich mehr als 20 leerstehende Ladenlokale gezählt (Qu elle: Erhebung durch
NRW.URBAN).
Die einzige verbliebene A -Lage im Untersuchungsgebiet ist das CityCenter Porz. Im Z u-
sammenhang mit der Schließung des Hertie -Kaufhauses führt dies zu einer Verlagerung
des wahrgenommenen Zentrums weg vom Friedrich-Ebert-Platz hin zur Josefstraße.
Die mangelnde Anziehungskraft des Bezirkszentrums Porz wird außerdem stark beein flusst
durch den konkur rierenden Standort großflächigen zentrumsrelevanten Einzelhandel s in
Porz-Eil, Rudolf-Diesel-Straße, mit rund 17.000 qm Verkaufsfläche.
Abbildung 13: Beispielhafte Leerstände in der Bahnhofstraße,
Quelle: NRW.URBAN 2017
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
22
Abbildung 14: Kartierung der Leerstände im Untersuchungsgebiet,
Stand: 10.07.2017, Quelle: NRW.URBAN 2017
Im Jahr 2013 beschloss der Rat der Stadt Köln basierend auf der Zentrenkonzeption von
1992 und dem Nahversorgungskonzept von 2003 das Einzelhandels- und Zentrenkonzept
(EHZK). In diesem übernimmt Porz Mitte weiterhin die Funktion eines Bezirkszentrums für
den Stadtbezirk Porz mit seinen derzeit etwa 113.600 Einwohnerinnen und Einwohnern.
Abbildung 15: Grenzen des Bezirkszentrum Porz gemäß Einzelhandels - und Zentrenkonzept,
Quelle: Stadt Köln 2010
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
23
Im Bezirkszentrum Porz befindet sich mit 23.000 qm knapp die Hälfte der Verkaufsfläche
des gesamten Stadtbezirks Porz. Auf dieser Fläche gibt es mehr als 100 Betriebe, von d e-
nen derzeit allein der Elektronikfachmarkt Saturn, der seine Verkaufsfläche aktuell verkle i-
nert, im CityCent er Porz eine Magnetfunktion hat . Am östlichen Rand des Untersuchungs-
gebiets angrenzend an die Trasse der DB AG liegt ein großflächiger Lebensmittel-
Vollversorger. Südlich hiervon befinden sich diverse Dienstleistungseinrichtungen und das
Finanzamt Köln-Porz. Insgesamt ist im Bezirkszentrum Porz Einzelhandel für den kurzfrist i-
gen Bedarf am stärksten vertreten (41 %), gefolgt von langfristigem (36 %) und mittelfristi-
gem Bedarf (23 %) (vgl. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2010, Stand: 2010).
Einer im November 2015 durchgeführten Passantenbefragung zufolge kommen fast 80 %
der im Bezirkszentrum Einkaufenden aus dem Stadtbezirk Porz. Auf dieser Befragung auf-
bauend wurde ein Mehrbedarf von bis zu 12.000 qm Verkaufsfläche ermittelt, der sich etwa
hälftig auf Güter des täglichen und des aperiodischen Bedarfs verteilen sollte ( vgl. Entwick-
lungskonzept Porz -Mitte, Sachstand 2016). Bestandteil der dreiteiligen Neubebauung des
Friedrich-Ebert-Platzes ist es daher, einen zentralen großflächigen Einzelhandelsbetrieb im
Zentrum zu verankern.
Der Kaufkraftindex im Jahr 2016 für den Stadtteil Porz liegt mit 92,7 6 deutlich unter dem
der Gesamtstadt mit 109,9, aber auch unter dem des maßgeblichen Stadtbezirks Porz mit
107,2.
Berücksichtigt man das unter 2.1 dargestellte s tarke Bevölkerungswachstum insbesondere
im Stadtbezirk Porz, so wird die Bedeutung des Untersuchungsgebietes Porz Mitte als funk-
tionierendes und lebendiges Bezirkszentrum in den kommenden Jahren erheblich zune h-
men. Entscheidend ist daher, dass die schon jetzt bestehende und dann absehbar steigende
Nachfrage angemessen befriedigt wird. Hierzu gehört nicht nur die Bereitstellung entspr e-
chender Verkaufsflächen und sonstigen privaten und öffentlichen Dienstleistungen, sondern
auch die eines Umfelds, das durch s eine hohe Aufenthaltsqualität den öffentlichen Raum
belebt.
6 Daten auf Ebene des Untersuchungsgebietes liegen nicht vor.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
24
2.3. Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur
Die öffentlichen Einrichtungen im Untersuchungsgebiet befinden sich im Nahbereich des
Bezirkszentrums, sodass sie für die Bevölkerung von Porz Mitte au ch fußläufig gut zu erre i-
chen sind.
Bildungseinrichtungen
Die Gemeinschaftsgrundschule Hauptstraße, die Carl -Stamitz-Musikschule und das städt i-
sche Berufskolleg befinden sich in dem zentral gelegenen und verkehrlich gut erschlossenen
Schulareal nördlich der Karlstraße, zwischen Josefstraße und Hauptstraße.
Bei der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) an der Hauptstraße 426 - 432 handelt es sich
um eine 3 -zügige offene Ganztagsschule mit 260 Schülerinnen und Schülern (Schuljahr
2015 / 2016). Bedingt durch den Ge bäudezustand sind der Abriss des bestehenden Gebä u-
des und der Neubau der Grundschule geplant. Eine diesbezügliche Machbarkeitsstudie von
Juni 2015 liegt vor und wird derzeit ausgewertet. Bei der Planung soll eine 2 -fach Turnhalle
sowie eine mögliche Erweit erung auf 4 Züge, das entspricht bis zu 16 Grundschulklassen
(385 – 480 Schülerinnen und Schüler) , und damit verbunden der Flächenbedarf von rund
10.000 qm berücksichtigt werden (Quelle: Entwicklungskonzept Porz Mitte, Sachstand
2016).
Abbildung 16: Gebäude der Grundschule, Quelle: Stadt Köln
Die Carl-Stamitz-Musikschule (CSM), eine Zweigstelle der städtischen Rheinischen Musi k-
schule Köln, befindet sich in einem Altbau an der Josefstraße.
Die CSM unterhält viele Kooperatio nen mit Bildungseinrichtungen (GGS Hauptstraße,
Stadtgymnasium Porz (zertifizierter Musikzweig), Schnupperangebote für andere Grun d-
schulen und Kindertagesstätten). Sie ist fester Bestandteil der Porzer Bildungslandschaft
und sehr gut besucht. Im Rahmen der Neugestaltung des Schulareals soll die CSM in dire k-
ter Nähe zur Grundschule berücksichtigt werden.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
25
Abbildung 17: Gebäude der Carl-Stamitz-Musikschule,
Quelle: Stadt Köln
Das städtische Berufskolleg (BK 10) für das Berufsfeld Metalltechnik soll gemäß B e-
schluss des Rates der Stadt Köln vom 12.11.2015 zum nächstmöglichen Zeitpunkt in den
Berufskolleg-Campus Deutz, Eitorfer Straße, verlegt werden. Die Verlagerungsmöglichkeit
wurde durch eine Machbarkeitsstudie der städtischen Geb äudewirtschaft positiv geklärt. Da
im Bereich Eitorfer Straße bereits drei gewerblich orientierte Berufskollegs ansässig sind,
werden hier umfangreiche bauliche und schulorganisatorische Maßnahmen im Vorfeld der
Verlagerung des BK 10 erforderlich. Eine ver bindliche Zeitplanung ist derzeit jedoch noch
nicht möglich.
Abbildung 18: Gebäude des städtischen Berufskolleg (BK 10), Quelle: Stadt Köln
Darüber hinaus ist eine Zweigstelle der Volkshochschule Köln im Bezirksrathaus Porz ange-
siedelt.
Kindertagesstätten
Im Kindergartenjahr 2017/18 beträgt die Versorgungsquote bei den Kindern unter 3 Jahren
33%, bei den Kindern von 3 bis unter 6 Jahren 109%. Damit ergibt sich aktuell ein Ausba u-
bedarf von 2 Gruppen im Stadtteil Porz. In eine r perspektivischen Sicht auf die Jahre 2020
und 2025 steigt der Ausbaubedarf aufgrund der nach der kleinräumigen Bevölkerungspro g-
nose der Stadt Köln steigenden Kinderzahlen auf 4 bzw. 7 Gruppen.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
26
Dabei eingerechnet ist die aktuell noch temporäre 6 -gruppige Kindertagesstätte Glas -
hüttenstraße. Ohne diese Kindertagesstätte würd e sich der Ausbaubedarf entspre chend
erhöhen.
Spiel- und Bolzplätze
Heute gibt es im Untersuchungsgebiet einen Gerätespielplatz mit Sandbereich an der Frie d-
richstraße / Klingerstraße u nd einen Bolzplatz an der Glashüttenstraße. Bereits bei der E r-
stellung des Entwicklungskonzeptes Porz ‐Mitte bestand im Bereich Porz Mitte ein erhebli-
cher Fehlbedarf an öffentlichen Spiel ‐ und Bolzplätzen. Es werden dringend zusätzliche
Flächen benötigt, auf denen es möglich ist, adäquate öffentliche Spiel ‐ und Aufenthaltsräu-
me einzurichten. Gemäß Spielpla tzbedarfsanalyse beläuft sich der Fehlbedarf derzeit auf
rund 12.000 qm.
Abbildung 19: Bolzplatz an der Glashüttenstraße, Quelle: NRW.URBAN 2017
Neben der Erhaltung und bedarfsgerechten Erneuerung bestehender Spielplätze und des
Bolzplatzes an der Siedlung Glashüttenstraße sind neue öffentliche Spielplatzflächen erfo r-
derlich. Es ist die Herrichtung einer mindestens 1.000 qm großen Fläche für eine multifunkt i-
onale Trendsportanlage sowie eines mindestens 600 qm großen Spielplat zes vorzusehen.
Die frei gestaltbaren Flächen sind bedarfsgerecht anzupassen und planungsrechtlich zu
sichern. Diese Flächen dürfen nicht ganz oder teilweise als Retentionsfläche fungieren.
Ein zusätzlicher Bedarf entsteht durch die geplante und absehbare weitere Wohnbebauung.
Neue Spielplatzflächen sind im Zuge der Neuplanung der Grünfläche zwischen der Siedlung
an der Glashüttenstraße und der KVB -Gleistrasse vorgesehen. Ferner bietet die Neugesta l-
tung des zentralen Bereichs des ehemaligen Hertie -Warenhauses /Friedrich-Ebert-Platz die
Möglichkeit, bezirkszentral Spielpunkte für Kinder zu errichten. Diese Funktion des öffentl i-
chen Raumes ist im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für die Freiraumgestaltung zu berüc k-
sichtigen.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
27
Offene Jugendeinrichtungen
An der Glashüttenstraße 20 befindet sich das Mitte der 1970er Jahre in Betrieb genommene
Porzer Jugend- und Gemeinschaftszentrum `Glashütte` in der Trägerschaft der Jugen d-
zentren Köln gGmbH (JUGZ).
Insgesamt verfügt die ‚Glashütte‘ auf einer Nutzfläche von rund 2. 400 qm über ein Raumen-
semble mit großem Saal, Café, Kegelbahn, Kinosaal und unterschiedlichen Gruppenräumen.
Der Schwerpunkt der Einrichtung ist der offene Bereich der Kinder - und Jugendarbeit. Ange-
bote wie Basteln, Werken, Musik machen, Sport und Übermitt agsbetreuung werden von
etwa 200 bis 300 Kindern und Jugendlichen regelmäßig genutzt (Quelle: Entwicklungsko n-
zept Porz-Mitte).
Ergänzt wird das Angebot durch die großzügig bemessene Außenanlage und Räume, die für
bürgerschaftliche Aktivitäten zur Verfügun g gestellt werden. Eine an heutige Bedürfnisse
angepasste Gestaltung des Außenbereichs würde die Nutzungsmöglichkeit verbessern. Zu
nennen ist beispielsweise das Amphitheater, welches nicht barrierefrei zugänglich ist und
eine Bespielung des Vorplatzes einschränkt.
Abbildung 20: Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte, Quelle: NRW.URBAN 2016
Neben diesen vielfältigen Möglichkeiten finden durch Kooperationen in der ‚Glashütte‘ weit e-
re Veranstaltungen wie ein RepairCafé oder Konzerte statt. Die ‚Glashütte‘ vermietet ihre
Räumlichkeiten an verschiedene Interessenten für Veranstaltungen, Fachtagungen, Kinde r-
geburtstage, Projekte und vieles mehr und bietet dem Seniorennetzwerk der AWO Räum-
lichkeiten für das Büro der Koordinatorin . Der Porzer Rathaussaal wird als Veranstaltungsort
regelmäßig genutzt. Dort finden das ganze Jahr über vielfältige Kulturang ebote statt . Zu-
sammen mit zwei weiteren Jugendeinrichtungen in Finkenberg und in der Ohmstraße 48
oder zum Beispiel der Kirchengemeinde, dem Interkulturellen Zentrum „Solibund“ sowie dem
„Alevitischen Kulturverein “ ist das Angebot für Kinder und Jugendliche im bezirkszentralen
Bereich sehr gut.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
28
Weitere Angebote
Die oben genannten Möglichkeiten werden durch Angebote der Kirchengemein den in Porz
sowie der Türkisch -Islamischen Mevlana-Gemeinde ergänzt. Ferner gibt es die Stadtteilb ib-
liothek Porz, das Tanzzentrum und die Zweigstelle der Volkshochschule Köln. Im Stadtteil
Porz existieren darüber hinaus diverse Beratungsstellen für untersc hiedliche Zielgruppen
und Pflegeeinrichtungen, so dass sich insgesamt im Untersuchungsgebiet ein reichhaltiges
und vielfältiges Angebot an sozialer Infrastruktur und Beratungsmöglichkeiten feststellen
lässt.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
29
2.4. Grün- und Freiflächen, Umwelt
Grün- und Freiflächen
Das Untersuchungsgebiet zählt partiell zu den mit öffentlichen Grün - und Freiflächen sowie
mit Erholungs - und Freizeitfunktionen unterversorgten Siedlungsgebieten innerhalb des
Kölner Stadtgebiets. Aktuell gibt es hier drei öffentliche Grünflächen. Si e befinden sich am
Rheinufer, an der Glashüttenstraße und an der Karlstraße.
Die bestehenden Wegeverbindungen sind unzureichend und nicht dazu geeignet , die ein-
zelnen Grün - und Freiflächen zu vernetzen . Die besondere Lage am Rhein kann durch
Sichtachsen und Wegebeziehungen bisher nicht gestützt und hervorgehoben werden.
Der Friedrich-Ebert-Platz ist die einzige zusammenhängende Platzfläche und stellt seit der
Schließung des Hertie -Warenhauses und der damit einhergehenden Mindernutzung und
Brachlage einen s tädtebaulichen Missstand dar. Mit der städtebaulichen Neugestaltung
durch moderne stadt GmbH wird der Mittelpunkt des Bezirkszentrums grundlegend neu g e-
ordnet. Auf dem neu entworfenen Stadtgrundriss entstehen drei neue maßs täbliche Baublö-
cke mit gänzlich neuen öffentlichen Räumen. Der Friedrich -Ebert-Platz als bisheriger zentra-
ler Stadtplatz wird dabei überwiegend zugunsten der Wohnfunktion aufgegeben. Einher geht
hiermit die Belebung und Steigerung der Aufenthaltsqualität sowie die Stärkung der Verbi n-
dung zwischen Bezirkszentrum und Rhein (vgl. Kapitel 1).
In Porz Mitte wird deutlich, dass die Gestaltung des öffentlichen Raumes oftmals nicht
mehr den heutigen Standards entspricht. Dies wirkt sich zum einen auf die Aufenthaltsqual i-
tät und zum anderen auf di e Nutzung und Zugänglichkeit des öffentlichen Raumes aus. S o-
mit ergeben sich Barrieren (zum Beispiel Stufen) und es entstehen Angsträume (zum Be i-
spiel unübersichtliche Gestaltung, schlechte Beleuchtung), die sich durch das gesamte Be-
zirkszentrum ziehen. Bei der Neugestaltung des öffentlichen Raumes rund um den Friedrich -
Ebert-Platz entsteht die Chance , zeitgemäße Standards zu etablieren, die als Gestaltungsl i-
nie bei der weiteren Gestaltung von Porz Mitte aufgenommen werden.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
30
Abbildung 21: Bestandsplan Grün- und Freiflächen, Quelle: NRW.URBAN 2017
Potenzialflächen
Im Untersuchungsgebiet finden sich verschiedene Potenzialflächen für die weitere räumliche
Entwicklung. Auf diesen Flächen bestehen Möglichkeiten für neue Wohn - und Gewerbenut-
zungen sowie die Gestaltung von Grünflächen.
In der folgenden Abbildung sind die größeren Potenzialflächen dargestellt:
A= Friedrich-Ebert-Platz (kurzfristig)
B= Brachfläche an der Mühlenstraße (mittel- bis langfristig)
C= Freifläche neben der Jugendeinrichtung „Glashütte“ (mittel- bis langfristig)
D= Grünfläche und provisorischer Parkplatz an der Glashüttenstraße (kurzfristig)
E= Schulareal (mittel- bis langfristig)
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
31
Neben den bereits beschriebenen Potenzialflächen am Friedrich -Ebert-Platz und der Grün-
fläche an der „Glashütte “ ist das heutige Schulareal zwischen Haupt- und Josefstraße be-
sonders hervorzuheben. Durch die vorgesehene Verlagerung des städtischen Berufskollegs
(BK 10) ergeben sich mittelfristig Entwicklungsmöglichkeiten in ein em zentral gelegenen
Bereich des Porzer Bezirkszentrums. In Abhängigkeit von den weiteren Entscheidungen zur
Verlagerung des Berufskollegs, aber auch zum Neubau der Grundschule und dem Standort
der Carl -Stamitz-Musikschule sollten verschiedene Planungsvarianten abgew ogen werden,
um dieses Areal mit seinen erheblichen Potenzialen im Sinne eines stimmigen Gesamtbildes
des Porzer Bezirkszentrums zu entwickeln.
Abbildung 22: Potenzialflächen in Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln
Rheinboulevard Porz
Das Rheinufer in Porz Mitte sowie seiner Höhenlage am „Weißer Bogen“ zählt auf grund
seiner Breite von etwa 35 m und seiner Ausstattung mit 400 Linden zu den attraktivsten
Rheinuferbereichen in Köln . Die Ufermauer sowie der Treppenaufgang mit dem Fahr karten-
pavillon stehen unter Denkmalschutz. Verbindungen zwischen Rheinboulevard und Haup t-
straße beziehungsweise de s Bezirkszentrums sind zwar vorhanden, aber schlecht ausg e-
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
32
baut und unattraktiv gestaltet, weshalb der zentrale Bereich als Rheinboulevard und Naher-
holungsziel durch das Fußwegenetz nicht optimal erreicht und genutzt werden kann (siehe
dazu Kapitel 2.5).
Mit dem stark begrünten tiefer gelegenen Teil und dem oberen Teil zusammen mit der Plat z-
fläche vor dem Bildungszentrum hält der Bereich viele Möglichkeiten zur Nutzung für Fre i-
zeit- und Kulturaktivitäten bereit. Wie auch das Einkaufszentrum ist es jedoch mit Außen-
gastronomie eher unterversorgt. Insgesamt ist kurzfristig eine Überprüfung des Rheinboul e-
vards hinsichtlich stadtgestalterischer und fre iraumplanerischer Aufwertungsmöglic h-
keiten unter Berücksichtigung eines attraktiven Beleuchtungskonzepts durchzuführen.
Abbildung 23: Rheinboulevard Porz, Quelle: Stadt Köln
Am Rheinboulevard verläuft eine wichtige Radwegeverbindung zwischen Köln und Bonn
sowie die städtische Veloroute (siehe dazu Kapitel 2.5). Da der Rheinuferweg von Fußgä n-
gerinnen und Fußgängern gleichermaßen genutzt wird und dies zu Konflikten führt, soll im
Zuge von Aufwertungsmaßnahmen die Trennung de r Nutzungen diskutiert und überprüft
werden.
Der Rheinboulevard Porz ist Teil des im Landschaftsplan ausgewiesenen Landschafts-
schutzgebietes L20 Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel . Die-
ses verfolgt als Entwicklungsziel die Erhalt ung und Weiterentwicklung einer weitgehend n a-
turnahen Landschaft.
Grünfläche an der Glashüttenstraße
Die bestehende öffentliche Grünfläche westlich der Glashüttenstraße ist ca. 1 ha groß. Es
handelt sich um eine gestaltete Grünanlage mit einer Anpflanzung zur östlich gelegenen
Wohnbebauung an der Glashüttenstraße und zu einem provisorischen Parkplatz östlich der
Stadtbahntrasse. Den zentralen Bereich bildet eine Rasenfläche mit einzelnen Bäumen, die
von einem ca. 4 – 5 m hohen Hügel dominiert wird. Im südlichen Teil befindet sich ein öffent-
licher, eingezäunter Bolzplatz. Die Grünanlage dient als Erholungsbereich und als Fu ß-
wegeverbindung mit der kürzesten Entfernung zwischen der Glashüttensiedlung und dem
Geschäftszentrum Porz Mitte . Sie ist aufgrund mangelhafter Aufenthaltsqualität minderg e-
nutzt.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
33
Abbildung 24: Grünfläche an der Glashüttenstraße, Quelle: Stadt Köln
Der hier angrenzende, bis zur Stadtbahntrasse reichende kna pp 6.000 qm große provisori-
sche Parkplatzbereich zwischen Philipp-Reis-Straße und Bergerstraße weist Neuordnung s-
bedarf auf. Das im Norden der Bergerstraße und im Süden der Philipp -Reis-Straße e r-
schlossene mindergenutzte Gelände ist im Mittel 25 m breit bei einer Nord -Süd-
Ausdehnung von rund 250 m. Der Parkplatz wurde für die Zeit während des Baus des Cit y-
Centers und des Umbau s des Parkhauses provisorisch hergerichtet und w ird heute nur
noch wenig genutzt. Der Parkplatz ist aufgrund des insgesamt vorhandenen Stellplatza n-
gebotes in Porz Mitte nicht erforderlich und stellt einen städtebaulichen Missstand dar. Die
Stellplatzanlage soll den Zielen des Entwicklungskonzeptes Porz Mitte , Sachstand 2016,
zufolge zurückgebaut und durch eine Grünfläche ersetzt werden. Dadurch kann der gesa m-
te Bereich zwischen der Stad tbahntrasse und der Siedlung an der Glashüttenstraße als
zusammenhängende Grünfläche geplant und ausgebaut werden.
Abbildung 25: Provisorischer Stellplatz und Grünanlage,
Quelle: NRW.URBAN 2016
Im Flächennutzungsplan ist das Gesamtareal bis zur Stadtbahntrasse als Grünfläche dar-
gestellt.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
34
Neue öffentliche Grünfläche „Porzer Stadtgarten“
Die dritte öffentliche Grünfläche innerhalb des Untersuchungsgebietes befindet sich an der
Karlstraße. Sie besteht aus einer 10 bis 20 m brei ten Rasenfläche als Straßenbegleitgrün
ohne Aufenthaltsqualität . Eine besondere Qualität der Grünfläche ist ihr alter Baumb e-
stand, der sich stark prägend durch das gesamte nördlich angrenzende Schulareal zieht.
Bei der angestrebten Umgestaltung des Schulareals soll die bestehende Grünfläche zu einer
neuen öffentlichen Grünfläche „Porzer Stadtgarten“ ausgebaut und erweitert werden. Hierbei
gilt es, den oben angesprochenen Baumbestand zu berücksichtigen und in die Neugesta l-
tung mit einzubeziehen. Der neue „Po rzer Stadtgarten“ (Arbeitstitel) kann über eine klar e r-
kennbare direkte Wegeführung mit der Erholungszone Rheinufer verbunden werden. Neben
der Reduzierung des Gründefizits soll dieses Projekt wesentlich zur Schaffung eines qual i-
tätsvollen neuen Wohnstando rts beitragen, der seinerseits besonders durch den vorhand e-
nen und weitgehend zu berücksichtigenden Baumbestand des heutigen Schulareals geprägt
wird.
Abbildung 26: Baumbestand auf dem Schulareal,
Quelle: NRW.URBAN 2016
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
35
2.5. Verkehr
Individualverkehr
Für den Individualverkehr bestehen Anbindungen des Bezirkszentrums Porz an die Kölner
Innenstadt und an das Bundesautobahnnetz. Porz Mitte ist gut an das überörtliche und örtl i-
che Verkehrsnetz angeschlossen.
Über die Kaiserstraße und die Steinstraße erfolgt der Anschluss an das Autobahnnetz mit
der A59, dem Autobahndreieck Heumar (A59 - A3 - A4) und dem Autobahnkreuz Gremberg
(A559 - A4). Die Hauptstraße und die A559 (östlicher Zubringer) führen direkt bis in die
Kölner Innenstadt.
Die Hauptstraße ist nach der Systematik des Gesamtverkehrskonzepts als örtliche Haup t-
straße klassifiziert und zeitgleich eine Geschäftsstraße mit Wohnnutzung in den Oberg e-
schossen. Da die Hauptstraße die einzige direkte Verbindungsstraße zwischen de m Porzer
Bezirkszentrum und dem Porzer Stadtteil Zündorf darstellt, weist sie ein erhöhtes Verkehr s-
aufkommen und eine erhöhte Lärmemission auf. Im Zusammenhang mit der Planung für die
Entwicklung von Zündorf-Süd mit rund 2.250 Wohnungen ist eine großräumige Lösung für
den motorisierten Individualverkehr erforderlich, die auch zu einer Entlastung der Hauptstr a-
ße in Porz Mitte beitragen sollte. Eine weitere wichtige Verbindung für den Individualverkehr
ist der Netzschluss zwischen Hauptstraße und Kaiserstraße für den Durchgangsverkehr
(siehe Abbildung 27). Sämtliche Wohnstraßen im Untersuchungsgebiet haben, dort wo es
rechtlich möglich ist, eine Tempo -30-Geschwindigkeitsbeschränkung. Durch diese Straßen
können nahezu alle Nutzungen und Grunds tücke innerhalb des Untersuchungsgebietes
angefahren werden.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
36
Abbildung 27: Bestandsplan Verkehrsflächen, Quelle: NRW.URBAN 2017
Öffentlicher Personennahverkehr
Das Untersuchungsgebiet ist durch die leistungsfähigen Schienenn etze der Deutschen Bahn
(DB) und der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) gut erschlossen und wird durch ein gut ausg e-
bautes Busnetz ergänzt.
Die derzeitige Erschließung durch den Öffentlichen Personennahverkehr erfolgt primär über
den im Untersuchungsgebiet liegenden Stadtbahn-Haltepunkt Porz-Markt. Die Anbindung
an die Kölner Innenstadt (Neumarkt) über die Haltestelle Porz Markt mit der Stadtbahnlinie 7
der KVB erfolgt in weniger als 30 Minuten. Die aktuell 10 Buslinien, die das Untersuchungs-
gebiet bedienen, ergänzen das Netz der KVB und des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS)
in die umliegenden Stadtteile und angrenzenden Ortschaften und Städte.
Das DB-Netz wird über den Bahnhof Porz (Rhein) erschlossen, welcher außerhalb des Un-
tersuchungsgebietes – jedoch fußläufig gut erreichbar – an der Kaiserstraße liegt.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
37
Die S-Bahn Linie 12 erschließt hierüber den Streckenverlauf zwischen Düren und Au (Sieg).
Der Kölner Hauptbahnhof kan n in weniger als 20 Minuten erreicht werden. Über die VRS-
Regionallinien RE9 und RB27 wird der Kölner Hauptbahnhof in rund 10 Minuten erreicht.
Durch die Anbindung von Porz Mitte an die Stadtbahn, die S-Bahn und das Busnetz mit dem
nahegelegenen DB-Regionalbahnhof Porz (Rhein) ist die Erschließung durch den öffentl i-
chen Personenverkehr örtlich und überörtlich flächendeckend gut.
Rad- und Fußwegeverbindungen
Entlang der den zentralen Bereich von Porz Mitte umspannenden Straßen sind straßenb e-
gleitende Fuß- und Radwege vorhanden. Die Hauptkreuzungspunkte sind durch Lichtsigna l-
anlagen geregelt.
Das Hauptradwegenetz von Köln besteht aus sogenannten Velorouten. Eine Veloroute ist
eine durchgehende Hauptverbindung des Radverkehrsnetzes, wobei die Kriterien Zügigkeit,
Komfort, Leistungsfähigkeit und Sicherheit im Fokus stehen. Im Untersuchungsgebiet verlau-
fen fünf im städtischen Radverkehrsnetzplan für den Stadtbezirk 7 dargestellte Radweg e-
verbindungen:
- der überregionale Erlebnisweg Rheinschiene (Tourismusroute) ist eine Veloroute
aus Richtung Bonn entlang des Rheinufers bis zur Kölner Innenstadt,
- die Radverkehrsführung zwischen Bergerstraße und Bahnhofstraße durch die
Josefstraße,
- die Verbindung von der Bahnhofstraße über die Friedrichstraße bis zur
Bergerstraße,
- die Radfahrverbindung vom Rheinufer über die Bahnhofstraße und weiter über die
Kaiserstraße,
- die Querverbindung vom Mauspfad zum Radweg am Rheinufer über die Bergerstr a-
ße zu den im Untersuchungsgebiet verorteten Radfahrverbindungen.
Darüber hinaus sind zur Feinerschließung Radführungen entlang einzelner Straßenzüge
vorhanden.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
38
Abbildung 28: Radverkehrsnetzplan Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln
Zur Radverkehrsplanung wurde 2015 für den weiteren Dialog zur Förderung des Radve r-
kehrs ein sog enannter „Runder Tisch“ eingerichtet, dem der städtische Fahrradbeauftragte,
der ADFC sowie die Fraktionen der Bezirksvertretung Porz angehören.
Für die Fußgänger ist das Untersuchungsgebiet durch Gehwege gut erschlossen. Wichtige
Verbindungsstrecken befinden sich zwischen den Wohnbereichen und dem Geschäftszen t-
rum sowie zur H altestelle der Stadtbahn, der Buslinien Porz -Markt und zum Rheinufer.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
39
Zwischen dem CityCenter Porz und dem Bezirksrathaus liegt ein Fußgängerbereich mit
Querung des heutigen Friedrich-Ebert-Platzes.
Dieser Freiraum wird durch die Querung der verkehrlich belasteten Hauptstraße räumlich
eingeschränkt. Daher kommt dem Brückenbauwerk über die Hauptstraße , welches die
einzige kreuzungsfreie Fußwegeverbindung zwischen de m Bezirkszentrum und dem Rhei n-
ufer darstellt, besondere Bedeutung zu. Genau in diesem wichtigen Ve rbindungsstück stellt
sich der Bereich von der Hauptstraße bis zum Rheinboulevard aufgrund des stark ausg e-
prägten Gebüschbewuchses als schwer einsehbar dar. Somit wird eine Sichtachsenbezi e-
hung deutlich erschwert. Zudem entstehen Angsträume, insbesondere i n den Nachtstunden.
Eine mögliche Gestaltungsoption diese Bereiches ist die Freistellung der Brückenkonstrukti-
on und die Niederlegung der Aufbauten.
Abbildung 29: Wegeverbindung zwischen Hauptstraße und Rheinboulevard,
Quelle: NRW.URBAN 2017
Ruhender Verkehr
Insgesamt stehen im Untersuchungsgebiet rund 1.500 öffentliche Stellplätze für den ruhe n-
den Verkehr zur Verfügung, wobei der Großteil dieser Stellplätze bewirtschaftet wird (Quelle:
Entwicklungskonzept Porz Mitte 2010). D er Parkplatz an der Philipp -Reis-Straße ist durch
private Dauermieter und einen Carsharing -Anbieter belegt. Darüber hinaus gibt es weitere
bewirtschaftete Stellplätze im Untersuchungsgebiet, wie zum Beispiel das Parkhaus neben
dem CityCenter (siehe Abbildung 30).
Für die seit Jahren stillgelegte Tiefgarage unter dem Friedrich-Ebert-Platz ist im Rahmen der
städtebaulichen Neuordnung des Areals der Abriss und Neubau geplant.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
40
Das am Rande der Siedlung Glashüttenstraß e gelegene städtische Parkplatzareal östlich
der Stadtbahntrasse zwischen Philipp -Reis-Straße und Bergerstraße wurde, wie bereits
beschrieben, für die Zeit während des Baus des CityCenters und des Umbau s des Parkhau-
ses provisorisch hergerichtet und wird he ute nur noch wenig genutzt. Der geplante Rückbau
und die Anlage einer neuen Grünfläche sollen den städtebaulichen Missstand beheben.
Abbildung 30: Parkhaus und Straßenbahnhaltestelle Porz-Markt am CityCenter,
Quelle: NRW.URBAN 2016
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
41
3. STÄRKEN-SCHWÄCHEN-ANALYSE,
HANDLUNGSBEDARFE UND ZIELE
Auf Grundlage der Bestandsanalyse lassen sich für die einzelnen Handlungsfelder die Han d-
lungsbedarfe und Potenziale im Untersuchungsgebiet ableiten. Diese bilden wiede rum die
Basis für das Zielsystem und die Ableitung der vorgesehenen Maßnahmen.
Für das Untersuchungsgebiet Porz Mitte wird deutlich, dass vor allem eine Gestaltung des
öffentlichen Raumes erforderlich ist, welche eine hohe Aufenthaltsqualität schafft, zum Ver-
weilen einlädt und somit für Begegnung und Belebung sorgt. Dabei sollen die Potenziale des
Bezirkszentrums herausgehoben werden. Dies zielt darauf ab, das Porzer Bezirkszentrum
mit seinen bezirkszentralen Funktionen zu stärken und eine bessere räumlich e Anbindung
an den Rhein zu ermöglichen. Diese Belebung von Porz Mitte ist eng mit dem Einzelhandel
und Dienstleistungsangebot zu verknüpfen, welches es maßgeblich zu unterstützen gilt.
Weiterhin bildet die Entwicklung der Wohnfunktion entlang des Zentrum s einen wichtigen
Entwicklungsimpuls und kann insbesondere bei der Entwicklung von Potenzialflächen einen
wichtigen Beitrag bilden.
Mit Blick auf die langfristige Quartiersentwicklungsstrategie ist die Beteiligung und Mitwi r-
kung der ansässigen Bevölkerung von hoher Relevanz und über entsprechende Maßna h-
men zu stärken.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
42
Stärken-Schwächen-Analyse mit Ableitung der Handlungsbedarfe
Aufbauend auf der städtebaulichen und sozialräumlichen Bestandsaufnahme wurden die
Stärken und Schwächen von Porz Mitte in den fünf verschiedenen Handlungsfeldern identif i-
ziert.
Handlungsfeld 1: Bevölkerung und Wohnen
Die Bevölkerungsstruktur zeigt Unterstützungsbedarfe bei der Integrationsleistung und im
Bereich Bildung und Qualifizierung auf. Auch aus diesem Grund sind eine soz iale Balance
und die Aktivierung aller Bevölkerungsgruppen mit dem Ziel anzustreben, dass sich alle
Einwohnerinnen und Einwohner für ihr Quartier verantwortlich fühlen. Vor dem Hintergrund
des prognostizierten Bevölkerungswachstums kommt der Schaffung un d Bereitstellung i n-
tegrationsfördernder Angebotsstrukturen eine große Bedeutung zu.
Auf kleinräumiger Ebene zeigen sich vor allem Unterstützungsbedarfe im Geschosswo h-
nungsbau aus den 1970er Jahren in der Siedlung an der Glashüttenstraße. In diesem stark
verdichteten und höhergeschossigen Wohnbereich bestehen teilweise bauliche Mängel und
Instandhaltungsdefizite. Hierdurch wird das Wohnumfeld unattraktiv wahrgenommen, die
Lebensqualität gemindert und Segregationseffekte werden befördert.
Die Einwohnerinnen und Einwohner im Untersuchungsgebiet sollen zukünftig stärker in die
Planung von Maßnahmen, die Po rz Mitte stärken, eingebunden werden. Durch geeignete
Beteiligungsformate sollen Impulse für zivilgesellschaftliches Engagement im Stadtteil geg e-
ben und die I dentifizierung mit dem Quartier gestärkt werden. Ziel ist die Entwicklung von
lebendigen Nachbarschaften und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts. Gerade mit
Blick auf die Siedlung an der Glashüttenstraße sind sozialintegrative Maßnahmen und sp e-
zielle Beteiligungsformate zu konzipieren.
Die im Untersuchungsgebiet verorteten Baulücken und mindergenutzten Flächen stellen
erhebliche Potenziale für die städtebauliche Entwicklung von Porz Mitte dar und können
einen Beitrag zur bedarfsgerechten Ergänzung des Wohnungsmarktes liefern.
Handlungsfeld 2: Einkaufen und Arbeiten
Durch das Bevölkerungswachstum gerade auch im Stadtbezirk Porz kann die Bedeutung
eines vollfunktionstüchtigen Bezirkszentrums, das hierfür durchgreifend neu strukturiert we r-
den muss, entsc heidend gestärkt werden. Mit einer auf die schon jetzt bestehende und s i-
cherlich steigende Nachfrage abgestimmte n Verkaufsfläche k önnen Kaufkraft und Kunden
erfolgreicher an das Untersuchungsgebiet gebunden werden. Eines der größten Potenziale
ist hierbei der kompakte Zentrumsbereich, in dem alle Einzelhandelsangebote fußläufig und
mit guter Anbindung an den ÖPNV und guter Erreichbarkeit für den Individualverkehr vo r-
handen sind.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
43
Ein erster Schritt zur Wiederbelebung des Geschäftszentrums ist die Neu ordnung des Fried-
rich-Ebert-Platzes und seine r angrenzenden Flächen . Durch die damit verbundene Steig e-
rung der Aufenthaltsqualität wird ein entscheidender Impuls gegeben, von dem der gesamte
ortsansässige Einzelhandel profitieren kann.
In der Stärkung de r bestehenden zentrenrelevanten Einzelhandels - und Dienstleistungsa n-
gebote und seiner bedarfsgerechten Ausweitung werden zudem Beschäftigungspotenziale
gesehen, die angesichts der hohen Arbeitslosigkeit im Untersuchungsgebiet von großer
Bedeutung sind.
Entscheidend wird sein, dass auch ein Umfeld, das den modernen Ansprüchen an Aufen t-
haltsqualität entspricht, im Bezirkszentrum gesichert wird. Dem heute erkennbaren trading-
down Effekt muss durch geeignete Maßnahmen Einhalt geboten werden. Neben der Ve r-
besserung des Erscheinungsbildes des Geschäftszentrums gehören hierzu z um Beispiel
auch außengastronomische Angebote sowie die Vernetzung der lokalen Einzelhändler und
Gewerbetreibenden.
Handlungsfeld 3: Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur
Eine Stärke des Untersuchungsgebiets Porz Mitte stellt die Vielzahl der Angebote im sozial -
infrastrukturellen Bereich dar. Ferner ist das Jugend- und Gemeinschaftszentrum ‚Glashütte‘
eine der größten Einrichtungen dieser Art in Nordrhein -Westfalen. Durch die zahlreichen
bereits bestehenden Bildungs - und sozialen Infrastruktureinrichtungen mit einer Vielzahl an
sozialintegrativen Angeboten in der ‚Glashütte‘ sowie durch die anderen Akteure ergeben
sich Anknüpfungspunkte , auf vorhandene Strukturen aufzubauen beziehungsweise diese
untereinander zu vernetzen.
Die Carl-Stamitz-Musikschule ist hoch frequentiert und kooperiert mit den umliegenden Bi l-
dungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen. Im Rahmen der Erörterungen in Beirat und den
Öffentlichkeitsbeteiligungen wurden klare Vorstellung en formuliert, dass die Grundschule
GGS Hauptstraße und die Carl -Stamitz-Musikschule inhaltlich und räumlich weiterhin in
einem Bildungsverband bestehen bleiben.
Weitere Stärken liegen im kulturellen Bereich, wo Porz mit zahlreichen Vereinen aufwarten
kann. Die kulturellen Einrichtungen sind untereinander vernetzt und verfügen teilweise auch
über Beratungsangebote zu sozialen und Bildungsthemen, so dass auf diese bestehende
Struktur aufgebaut werden kann.
Das Defizit an Spielplatzflächen ist eine Schwäche , die im Rahmen der vorgeschlagenen
Maßnahmen abgemindert werden soll. Die Potenzialfläche der provisorischen Stellplatza n-
lage an der KVB -Gleistrasse kann durch die Umgestaltung als Grünfläche die defizitäre S i-
tuation ebenso verbessern wie die Gestaltung d es öffentlichen Raumes und die Aufwertung
bestehender Anlagen.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
44
Handlungsfeld 4: Grün- und Freiflächen, Umwelt
Die Lage am Rhein ist für Porz eine Stärke, die in dieser Qualität kaum ein anderer Stadtteil
Kölns aufweisen kann. Dieses Potenzial spiegelt sich jedoch in der Ausgestaltung und Nu t-
zung des Rheinboulevards nic ht wi der. Zur Nutzung dieser angesprochenen Stärke muss
der Bereich des Rheinboulevards Porz aufgewertet, stärker nutzbar und erlebbar gemacht
werden. Wegebeziehungen und Sichtachsen, die den zentralen Bereich an den Rhein a n-
schließen, müssen ausgebaut und hergestellt werden.
Außerdem besteht in Porz Mitte ein Defizit an öffentlichen Grün - und Freiflächen. Daher gilt
es, die Flächenpotenziale, die in Porz Mitte durchaus vorhanden sind, auch zur Anlage neu-
er Grün- und Freiflächen zu nutzen und vorhandene Grünflächen aufzuwerten. Ferner sollen
öffentliche Flächen, wie beispielsweise die Fußgängerzonen oder Wegeverbindungen zum
Rhein, im Hinblick auf Attraktivität und Aufenthaltsqualität angepasst werden. Auch sind im
Freiraum multifunktionale Eigenschaften zur Klimawandelfolgeanpassung unterzubringen.
Speziell zugeschnittene Beleuchtungskonzepte, die Installation hochwertiger Möblierung ,
City Trees, Spielpunkte sowie die Auflösung von Angsträumen, beispielsweise durch Scha f-
fung von Sichtachsen, sind geeignete Instrumente beziehungsweise Maßnahmen, um das
Sicherheitsbefinden und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum aufzuwerten.
Handlungsfeld 5: Verkehr
Porz verfügt über eine gute innerstädti sche, regionale und überregionale verkehrliche Infr a-
struktur. Die gute ÖPNV -Erschließung und die Erreichbarkeit durch den Individualverkehr
und den nichtmotorisierten Verkehr werden ebenfalls insgesamt mit kleinen Einschränku n-
gen positiv bewertet. Außerdem verfügt das Untersuchungsgebiet über ausreichend Stel l-
plätze für den ruhenden Verkehr.
Insbesondere die Hauptstraße ist mit einem hohen Verkehrsaufkommen und damit verbu n-
denen Lärmemissionen und Luftschadstoffen belastet. Eine weitere Schwäche sind die f eh-
lenden Netzschlüsse bei den Rad - und Fußwegeverbindungen. Zwar sind viele Fuß - und
Radwege im Untersuchungsgebiet vorhanden, diese sind jedoch teilweise nicht ausreichend
miteinander verbunden und ergeben kein zusammenhängendes Netz.
Der Handlungsbedarf für das Handlungsfeld Verkehr sieht daher vor, den Durchgangs - und
Haupterschließungsverkehr stadtverträglich großräumig zu bündeln, um Lärmemissionen zu
verringern. Dabei soll eine gute Erreichbarkeit für den motorisierten Individualverkehr auch
weiterhin gesichert werden. Für eine nachhaltige Stadt - und Quartiersentwicklung spielt die
Nahmobilität (Fuß- und Radverkehr) eine elementare Rolle. Sie soll zukünftig zur Basismobi-
lität aufgewertet werden. Zur Erreichung dieses Ziels in Porz Mitte müssen die Fuß wegebe-
ziehungen ausgebaut und einige Radwegeverbindungen verlängert sowie Lücken im Ra d-
wegenetz geschlossen werden, um im Ergebnis ein zusammenhängendes und flächend e-
ckendes Rad- und Fußwegenetz zu erhalten.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
45
Stärken / Potenziale
Herausforderungen /
Risiken
Handlungsbedarf
Bevölkerung und Wohnen
Bevölkerungszuwachs
Ausgewogene Alters-
struktur
Ausgewogene Haus-
haltsstruktur
Heterogene Wohnungs-
marktstruktur
Hoher Anteil öffentlich
geförderter Wohnungen
Baulücken und minder-
genutzte Grundstücke
bilden Potenzialflächen
Soziale Segregation
Hohe Quote SGB-II-
Empfänger (besonders der
unter 15-jährigen)
Hohe Arbeitslosigkeit
Räumlich konzentrierte
Problemlagen
Fehlender Dialog mit Be-
wohnern
Integrationsprobleme
Sanierungsbedarf im Ge-
schosswohnungsbau der
1970er Jahre
Baulückenschließung und
Nachverdichtung
Sanierung bestehender mehr-
geschossiger Wohnbebauung
Stärkere Einbindung der Bevöl-
kerung bei Planungen
Einkaufen und Arbeiten Kompaktheit der Ange-
bote im Geschäftszent-
rum
Gute Erreichbarkeit mit
ÖPNV
Städtebaulich durchgrei-
fende Neustrukturierung
des zentralen Bereiches
Unterdurchschnittliche Be-
schäftigungsquote
Hohe Leerstandszeiten bei
Geschäftsflächen
Fehlende Aufenthaltsqualität
im Geschäftszentrum
Bedarfsorientierte Schaffung
von Einzelhandels- und Dienst-
leistungsflächen
Stärkere Kooperation zwischen
Eigentümern, Geschäftsinha-
bern und Dienstleistern
Vernetzung der lokalen Einzel-
händler und Gewerbetreibenden
Leerstände verringern
Maßnahmen zur Qualifizierung
für den Arbeitsmarkt
Soziale Infrastruk-
tur, Bildung, Kultur Gute Bildungs- und sozi-
ale Infrastruktur
Jugend- und Gemein-
schaftszentrum
‚Glashütte‘
Vielfältiges kulturelles
Angebot
Qualifizierungsniveau
Wenig Vernetzung der Ein-
richtungen untereinander
Spielplatzbedarfe
Ergänzende Qualifizierungsan-
gebote für benachteiligte Bevöl-
kerungsgruppen
Schaffung neuer / Aufwertung
vorhandener Spielflächen
Vernetzung der bestehenden
Angebote durch Quartiersma-
nagement
Grün- und Freiflä-
chen, Umwelt
Neugestaltung Friedrich-
Ebert-Platz als „Initial-
zündung“
Lage am Rhein
Potenzialflächen vor-
handen
Kompaktheit des Be-
zirkszentrums
Öffentliche Grün- und Frei-
flächen defizitär
Fehlende Aufenthaltsqualität
Angsträume
Barrieren im öffentlichen
Raum durch Brückenbau-
werke und Straßen
Aufwertung, Erweiterung, Neu-
gestaltung bestehender Grün-
und Freiflächen
Herstellung von Wegeverbin-
dungen (Rhein – Porz Mitte –
Glashüttenstraße) und
Sichtachsen
Beleuchtungskonzept
Verkehr
Überörtliches und örtli-
ches Verkehrsnetz
ÖPNV- und Fernver-
kehrsanbindung
Viele Fuß- und Radwege
Ausreichendes Angebot
im Bezirkszentrum an
Stellplätzen
Hohes Verkehrsaufkommen
vor allem im Durchgangs-
verkehr
Hohe Lärmemissionen
Fehlende Netzschlüsse der
Rad- und Fußwegeverbin-
dungen
Schließung der Lücken im Fuß-
und Radwegenetz / Verlänge-
rung der Radwegeverbindungen
Nahmobilität stärken
Stadtverträgliche Verkehrslen-
kung
Stadtverträgliche Umgestaltung
der Hauptstraße
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
46
Zielsystem
Mit der städtebaulichen Neuordnung des Friedrich -Ebert-Platzes unter Einbeziehung de r
Fläche de s ehemaligen Hertie -Warenhauses und der a ngrenzenden Verflechtungsräume
erfährt das Porzer Bezirkszentrum einen wichtigen Entwicklungsimpuls. Bereits im Herbst
2017 starten die Baumaßnahmen mit dem Abriss des ehemaligen Hertie -Gebäudes. Mit
dieser Maßnahme allein l assen sich die erkennbaren trading-down Prozesse in Porz Mitte
jedoch nicht aufhalten und positiv wirkende Entwicklungen forcieren. Um Porz Mitte nachhal-
tig städtebaulich, funktionell und sozialräumlich zu stabilisieren sowie attraktiver zu gestalten
und um die Lebensumstände für die hie r lebenden Menschen zu verbessern, soll mit einer
Vielzahl von Impulsen und gleichzeitigem Handeln in unterschiedlichen Handlungsfeldern
gegengesteuert werden.
Mit der Erstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte sollen fachliche
Kompetenzen der Stadt Köln sowie örtlicher Institutionen und Vereine gebündelt werden, um
einen umfassenden Wissenstransfer und größtmögliche Synergien zu erreichen. Die aktive
Beteiligung der hier lebenden und arbeitenden Menschen soll zu einer Sensibilisieru ng für
ihr Umfeld sowie stärkeren Identifikation mit ihrem Quartier führen.
Generelle Zielsetzung für Porz Mitte ist daher, die
nachhaltige Stabilisierung, Revitalisierung und Entwicklung
des Bezirkszentrums als Einkaufs- / Arbeits- und Wohnstandort.
Dabei stehen in einem integrierten Ansatz sowohl die sozialen als auch die entwicklungspla-
nerischen und gestalterischen Aspekte im Mittelpunkt des Handels.
Die Umsetzung dieses Leitziels ist gleichzeitig ein großer Schritt auf dem Weg zur Realisi e-
rung der Vision von Porz Mitte als belebtes, nicht nur wachsendes, sondern auch prosperi e-
rendes Bezirkszentrum . Dieses Bezirkszentrum nimmt seine Rolle in der Entwicklung der
wachsenden Gesamtstadt aktiv wahr und bringt seine Potenziale positiv in die Gestaltung
und Entwicklung einer sozial ausbalancierten und gut vernetzten Großstadt ein.
Strategische und operative Ziele
Vor Ableitung der strategischen und operativen Ziele wurden Querschnittsziele festgelegt,
die in allen Handlungsfeldern zu beachten sowie im w eiteren Planungs- und Entwicklungs-
prozess der Einzelmaßnahmen sicherzustellen sind. Folgende Querschnittsziele wurden als
relevant für die Entwicklung von Porz Mitte ausgewählt und im Zielsystem hinterlegt:
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
47
Stärkung von Teilhabe und Mitwirkung
Generationengerechte Quartiersentwicklung / Barrierefreiheit
Gleichstellung von Frauen und Männern
Stärkung von Identität und Image
Nachhaltigkeit und Verstetigung
Um das Leitziel der „Stabilisierung, Revitalisierung und nachhaltigen Entwicklung des B e-
zirkszentrums als Einkau fs- / Arbeits- und Wohnstandort “ zu erreichen und damit der Vor-
stellung eines lebendigen und für Entwicklungen offenen Porz Mitte näherzukommen, wu r-
den im nächsten Schritt folgende sieben strategische Ziele formuliert:
Gut leben
Gut wohnen
Zukunftsfähig und attraktiv
Besser einkaufen
Konstruktives Miteinander
Gerne draußen
Sicher unterwegs
Diese wurden aus der städtebaulichen , sozialräumlichen und sozialstrukturellen Bestands-
aufnahme sowie der darauf aufbauenden Stärken -Schwächen-Analyse a bgeleitet. Dabei
kann ein strategisches Ziel in mehreren Handlungsfeldern Anwendung finden .
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
48
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
49
Abbildung 31: Strategische Ziele und Handlungsfelder, Quelle: NRW.URBAN 2017
Auf der Ebene der jeweiligen Handlungsfelder werden die strategischen Ziele in einem we i-
teren Schritt in operative Ziele überführt, um sie für die Entwicklung von Maßnahmen han d-
habbar zu machen. Hier werden zu jedem Handlungsfeld Handlungsempfehlungen abgele i-
tet, mittels derer die strategischen Ziele erreicht w erden sollen. Die operativen Ziele werden
durch die Umsetzung konkreter Einzelmaßnahmen erreicht.
Der Aufbau des beschriebenen Zielsystems wird in nachstehender Grafik zusammengefasst
und veranschaulicht.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
50
Abbildung 32: Zielsystem des Integrierten Stadtwicklungs-konzepts Porz Mitte, Quelle: NRW.URBAN 2017
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
51
4. MAßNAHMEN
Ziel des Integr ierten Stadtentwicklungskonzept es ist es , das Bezirkszentrum und die a n-
grenzenden Verflechtungsräume des Untersuchungsgebietes Porz Mitte zu stärken. Dies
soll über ein auf die ermittelten Bedarfe ausgerichtetes Maßnahmenbündel erreicht werden.
Dabei werden zum einen bauliche Missstände in den Fokus genommen und zum anderen
begleitende flankierende Maßnahmen vorgesehen, die die Entwicklung von Porz Mitte als
Einkaufs- / Arbeits - und Wohnstandort unterstützen und stärken. Bei der Konzeption der
Maßnahmen wurden die Wirkungszusammenhänge und Schnittstellen zwischen den einze l-
nen Maßnahmen berücksichtigt und zum Beispiel zeitliche Abläufe aufeinander abgestimmt.
Räumlich ergeben sich drei Handlungsschwerpunkte:
„Porzity“ inklusive Rheinboulevard Porz
Schulareal
Glashütte
Die flankierenden Maßnahmen beziehen sich zum Großteil auf das gesamte Unters u-
chungsgebiet.
Des Weiteren werden nachrichtlich Maßnahmen aufgenommen, die nicht im Rahmen des
Integrierten Stadtentwicklungskonzept es umgesetzt werden, aber einen wesentlichen Be i-
trag für die weitere Entwicklung von Porz Mitte bilden. Diese nachrichtlichen Maßnahmen
werden zum Beispiel durch Private, Stiftungen oder sonstige Träger finanziert und umg e-
setzt oder sollen zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
52
Abbildung 33: Räumliche Handlungsschwerpunkte im Untersuchungsgebiet,
Quelle: NRW.URBAN 2017
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
53
4.1. Porzity einschließlich Rheinboulevard
Der räumliche Handlungsschwerpunkt „Porzity inkl usive Rheinboulevard Porz“ umfas st den
zentralen Bereich des Bezirkszentrums, dessen Mittelpunkt der Friedrich -Ebert-Platz mit
dem ehemaligen Warenhaus bildet. Neben dem so erweiterten Friedrich-Ebert-Platz zählen
das Bezirksrathaus, das CityCenter sowie die Bahnhofstraße und der Bereich des denkmal-
geschützten Kiosks an der Mühlenstraße zu dem Handlungsraum „Porzity inkl usive Rhein-
boulevard Porz“. Dieser ist im Norden durch den Rathausplatz, die Karlstraße und die Ph i-
lipp-Reis-Straße, im Osten durch die Goethestraße und im Süden durch die Bahnhofstraße
begrenzt. Die westliche Abgrenzung erfolgt durch den Rhein.
Abbildung 34: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Porzity einschließlich Rheinboulevard
Porz", Quelle: NRW.URBAN 2017
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
54
Folgende Maßnahmen wurden fü r den Handlungsschwerpunkt „Porzity einschließlich Rhein-
boulevard Porz“ formuliert.
1.01 Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rheinboulevards Porz
1.02 Umgestaltung der Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
55
Maßnahme 1.01
Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rheinboulevards Porz
Lage: Rheinboulevard Porz
Handlungsfeld: Grün- und Freiflächen, Umwelt
Maßnahmentyp: Bauliche Maßnahme
Projektlaufzeit: 2018 - 2023
Ausgangslage:
Der Porzer Rheinboulevard ist grundsätzlich ansprec hend gestaltet, birgt aber viele Möglic h-
keiten zur gestalterischen, nutzungsorientierten und verkehrstechnischen Optimierung.
Die Anbindung an das Bezirkszentrum Porz ist zwar vorhanden, jedoch vor Ort nicht
erkennbar. Der Porzer Rheinboulevard ist aktuell mit Außengastronomie unterversorgt.
Projektbeschreibung:
Der Porzer Rheinboulevard soll stadtgestalterisch und freiraumplanerisch aufgewertet und
die Aufenthaltsqualität verbessert werden.
Radfahrerinnen und Radfahrer sind über die Nähe zum Bezirkszent rum aufmerksam zu m a-
chen. Dabei ist das Nebeneinander von Fußgängern und Radfahrern, insbesondere im B e-
reich der denkmalgeschützten Lindenallee, aufgrund der geringen Flächen für Rad - und
Fußwege zu beachten.
Über ein attraktives Beleuchtungskonzept soll en sowohl der Raum als auch die Wegeve r-
bindung in das Zentrum aufgewertet und das Sicherheitsgefühl gesteigert werden.
Ferner soll die Verbesserung weiterer Anbindungen an den Rheinboulevard Porz sowie
Möglichkeiten zur Schaffung längerer Verweildauer detai lliert untersucht werden. Der Rhei n-
boulevard einschließlich Beleuchtungskonzept soll Bestandteil des Wettbewerbs Friedrich-
Ebert-Platz (Maßnahme 4.04) werden. Dabei werden Querschnittsthemen wie z.B. Barriere-
freiheit, Kriminalprävention etc. mitberücksichtigt.
Da die Gesamtmaßnahme verschiedene Bereiche mit entsprechend unterschiedlich zu b e-
wertenden personellem und finanziellem Aufwand umfasst, bedarf es einer federführenden
Gesamtkoordination, die vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung übernommen wird.
Gesamtkosten: 3.901.000,-€
Radwegsanierung (Leinpfad) 2022-2023 1.600.000,-€
Platz-/Flächengestaltung 2023 1.070.000,-€
Begrünung 2022-2023 476.000,-€
Neubau/Anpassung Rampe 2022-2023 235.000,-€
Erneuerung Geländer Ufermauer 2022-2023 400.000,-€
Beleuchtungskonzept 2023 120.000,-€
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
56
Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Amt für Verkehrsmanagement
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege
Stadtplanungsamt
Zielgruppe: Gesamtes Quartier und Besucherinnen
und Besucher
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben |
sicher unterwegs | gerne draußen
Zielindikatoren: Frequentierung des Rheinboulevards Porz;
Aufenthaltsdauer
Zeitraum: Kurzfristig
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
57
Maßnahme 1.02
Umgestaltung der Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße
Lage: Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße
Handlungsfeld: Verkehr
Maßnahmentyp: Bauliche Maßnahme
Projektlaufzeit: 2017 - 2022
Ausgangslage:
Die Hauptstraße nimmt die Funktion einer örtlichen Haupt- und Umgehungsstraße (L 82) ein.
Sie ist die einzige direkte Verbindungsstraße von Porz Mitte zu dem südlich gelegenen
Stadtteil Zündorf und den nördlich gelegenen Stadtteilen Ensen und Westhoven. Aufgrund
des dort entstehenden überdurchschnittlich hohen Verkehrsaufkommens ist die Belastung
für die Anliegerinnen und Anlieger sehr hoch.
Projektbeschreibung:
Das Ziel der Umgestaltung d er Hauptstraße ist es, die Konflikte zwischen Wohnen, Einka u-
fen und dem Durchgangsverkehr sowie den verschiedenen Verkehrsteilnehmer n unter
stadtgestalterischen und funktionalen Ansprüchen verträglich zu gestalten. Diese baulichen
Maßnahmen sollen zu einer funktionalen und gestalterischen Aufwertung führen und zei t-
gleich den Durchgangsverkehr nicht zu stark beeinträchtigen.
Folgende Maßnahmen im Zuge der schrittweisen Umgestaltung sind angedacht:
Änderung des Straßenprofils zur Verbesserung des Miteinande rs verschiedener
Verkehrsteilnehmer
Optimierung der Stellplatzordnung
Bessere und ausreichende Geh- und Querungsmöglichkeiten für Fußgänger
Baumpflanzungen im Straßenraum zur Berücksichtigung der stadtgestalterischen
Ansprüche
Ordnung des ruhenden Verkehrs durch zusätzliche Baumscheiben
Schutzstreifen für Radfahrer
bessere Durchlässigkeit zum Rheinboulevard
Die Vorplanung zur Umgestaltung der Hauptstraße ist bei der Verwaltung abgeschlossen.
Der Planungszeitraum für die Umgestaltung ist von 2017 bis 2019 vorgesehen.
Die Bauvorbereitung ist ab 2020 geplant und der Bau beginn für 2021/20 22 vorgesehen.
Kosten: Gesamt: 3.870.000,-€ (Bau inkl. Planungskosten)
2018 35.000,- € Planungskosten
2019 35.000,- € Planungskosten
2020 760.000,- € Baukosten
2021 1.520.000,- € Baukosten
2022 1.520.000,- € Baukosten
Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Amt für Verkehrsmanagement
Stadtplanungsamt
Zielgruppe: Gesamtes Quartier und Besucherinnen und
Besucher
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | sicher unterwegs
Zielindikatoren: Optimierung des Miteinanders der Verkehrsteilneh-
mer; Attraktivierung des öffentlichen Raums
Zeitraum: Kurz- bis Mittelfristig
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
58
Nachrichtliche Maßnahmen „Porzity einschließlich Rheinboulevard“
Die vorher definierten Maßnahmen im Bereich „Porzity inklusive Rheinboulevard Porz“ we r-
den durch weitere, hier nachrichtlich aufgenommene Maßnahmen in diesem Teilraum
ergänzt. Hierbei handelt es sich um Maßnah men, die außerhalb des Integrierten Stadten t-
wicklungskonzeptes Porz Mitte umgesetzt werden oder im Rahmen des Integrierten Stadt-
entwicklungskonzeptes Porz Mitte entwickelt wurden, je doch kein Förderzugang über die
Städtebauförderung gegeben ist. Alternative Umsetzungsmöglichkeiten werden geprüft.
Städtebauliche Neustrukturierung des Friedrich -Ebert-Platzes und Neuordnung der
angrenzenden öffentlichen Flächen (NEUE MITTE PORZ)
Die Innenstadt Köln-Porz ist durch das seit 2009 geschlossene und leerstehende eh emalige
Hertie-Gebäude, Ladenlokalleerstände in der angrenzenden Fußgängerzone und durch
Mindernutzung der öffentlichen Räume in ihrer Rolle als Bezirkszentrum funktional g e-
schwächt und das städtebauliche Erscheinungsbild massiv beeinträchtigt. Die städtebauliche
Situation verlangt nach einer Neuordnung des Bezirkszentrums. Eine Überprüfung zur U m-
nutzung der Hertie -Immobilie kam zu einem negativen Ergebnis, da das Gebäude nicht für
heutige/alternative Nutzungsanforderungen weiterentwickelt werden kann. Im J ahr 2014
erwarb die Stadt Köln das Warenhaus -Gebäude, um die Entwicklung der für das Bezirk s-
zentrum Porz zentralen Flächen (Hertie -Gebäude zusammen mit Friedrich -Ebert-Platz und
unterliegender Tiefgarage) zielgerichtet steuern zu können. Die städtische Ent wicklungsge-
sellschaft moderne stadt GmbH wurde 2014 mit der Untersuchung der Weiterentwicklung s-
möglichkeiten des Areals beauftragt. Auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie (JSWD Archi-
tekten GmbH & Co. KG) und unter Berücksichtigung des Bürgervotums fasste d er Rat der
Stadt Köln am 10.09.2015 den Beschluss, die Bestandsbebauung abzureißen und das Areal
mit drei gemischt genutzten Baukörpern weiter zu entwickeln (Variante B1 der Machba r-
keitsstudie). Zur Verbesserung der Lagequalität und Auswe itung der Angebotsstruktur ist ein
Nutzungsmix aus Handel, Dienstleistung, Wohnen und kultu rellen Einrichtungen vorges e-
hen. Es sollen insgesamt rund 130 Wohneinheiten und etwa 5.400 qm Brutto -Grundfläche
für gewerbliche Nutzungen entstehen. Im Erdgeschoss von Haus 1 wird ein Vollsortimenter
und in den Obergeschossen Wohnen durch moderne stadt GmbH realisiert. Der städtebauli-
che Entwurf für die Neubebauung orientiert sich an der städtebaulichen Leitidee der europ ä-
ischen Stadt, geprägt durch eine Folge von Gassen und Platzaufw eitungen, wobei kleinkl i-
matische Aspekte Berücksichtigung finden.
Im Rahmen eines Betrauungsaktes beauftragte die Stadt Köln die moderne stadt GmbH am
28.06.2016 mit der Umsetzung des Projektes. Mit dem Abbruch der Hertie -Immobilie und der
Tiefgarage wurde im Herbst 2017 begonnen. Die Fertigstellung der Neubauten ist bis 202 2
beabsichtigt. Parallel zur Fertigstellung der einzelnen Baukörper erfolgt die abschließende
Herstellung der Außenanlagen (Maßnahme 4.04).
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
59
Haus 2 und Haus 3 werden durch Investoren ent wickelt. In Haus 2 werden Handel und
Wohnen Raum finden, während in Haus 3 voraussichtlich kirchliche Nutzungen, Wohnen
und Handel beheimatet werden. Der öffentliche Raum wird durch die Errichtung der drei
Baukörper neu zugeschnitten. Die Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses ermöglicht
die Freistellung der Kirche und somit die Durchlässigkeit zwischen den Geschäftsbereichen
der Innenstadt. Die städtebauliche Neuordnung führt zu einer Attraktivierung der Geschäfts -
und Dienstleistungsangebote und zu einer stadtgestalterischen Aufwertung des zentralen
Bereichs.
Die Neuordnung und Gestaltung öffentlicher Flächen und Wegeverbindungen soll auf der
Grundlage eines landschaftsplanerischen Wettbewerbs erfolgen (Maßnahme 4.04), um eine
qualitätsvolle und einheitli che Gestaltung mit Begrünung und Möblierung zu erreichen. Die
Herstellung der öffentlichen Flächen erfolgt sukzessive mit der baulichen Umsetzung des
Projektes. Die abschließende Fertigstellung kann nach Realisierung der drei Baukörper s o-
wie der Niederlegu ng des Dechant -Scheben-Hauses erfolgen. Die Planung und Herstellung
der öffentlichen Flächen am Friedrich -Ebert-Platz soll aus Städtebaufördermitteln finanziert
werden. Mit der weitergehenden und nachhaltig wirkenden planerischen Auseinanderse t-
zung mit den Gestaltungsoptionen des Platzes und seiner Einordnung in ein neues räuml i-
ches Gesamtbild sollen die Nutzungsanforderungen an den Raum mit neuen städtebaul i-
chen Qualitäten verbunden werden.
Die „Neue Mitte Porz“ wird von moderne stadt GmbH in enger Abstimmung mit den beteili g-
ten Fachämtern der Stadt Köln und der Kirchengemeinde St. Josef umgesetzt.
Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses an der Mühlenstraße
Diese Maßnahme sieht vor, auf dem heutigen Parkplatz (ehemaliger Busbahnhof) südlich
des denkmalgesch ützten Kiosks eine neue Geschäftshausbebauung mit Einzelhandelsnu t-
zungen im Erdgeschoss und Büro - und / oder Wohnnutzungen in den Obergeschossen zu
realisieren. Der Bearbeitungsprozess hat ergeben, dass diese Maßnahme zu einem spät e-
ren Zeitpunkt realisiert wird, um den Einzelhandel sowie den Verkehrsfluss im Stadtzentrum
nicht durch eine weitere Baustelle zu beeinträchtigen.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
60
Folgende im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte erarbeiteten
Maßnahmen erfüllen aus unterschiedlichen Grü nden nicht die Voraussetzung en der Städt e-
bauförderung. Eine Umsetzung über alternative Möglichkeiten wird geprüft:
Angebotsverbesserung im Bereich der Außengastronomie am Rheinboulevard Porz
Aufgrund der festgestellten Unterversorgung in der Außengastrono mie sollen im Rahmen
der Angebotsverbesserung am Rheinboulevard Porz zusätzliche gastronomische Angebote
realisiert und die Aufenthaltsqualität, aber auch die Angebotsvielfalt und -qualität dadurch
verbessert werden. Kurzfristig kann so beispielsweise ein Food Truck oder ein Espresso
Mobil im Bereich des Pavillon errichtet werden.
Mobilitäts- und Servicestation
Das Bezirkszentrum soll in seiner Funktion eines multimodalen Verkehrsknotenpunktes ge-
stärkt werden. Hierzu bietet sich das denkmalgeschützte Kiosk an der Mühlenstraße an.
Ziel ist es, zum einen die baugeschichtlich wertvolle Substanz des Kiosks im Zuge eines
gelebten Denkmalschutzgedankens zu sichern, zum anderen die dringend benötigte Stä r-
kung des Mobilitäts - und Dienstleistungsangebotes inklusive aller Synergieeffekte als neue
belebende Nutzung einzubinden. Mit einer Fülle von Maßnahmen können
der bestehende ÖPNV sinnvoll um nachhaltigen (Carsharing) oder emissionsfreien
(E-Bikes und Fahrräder) Verkehr ergänzt (Mobilitäts-Hubs),
haushaltsnahe und seniorengerechte Dienstleistungen angeboten
(z.B. „Porzer Wäsch- und Kochwiever“) und
in beiden Bereichen Arbeitsuchende qualifiziert und in Beschäftigung gebracht werden.
Dieses Angebot könnte als Win-Win für Köln (Kommunale Arbeitsmarktförderung) die infra-
strukturelle Ausstattung des Stadtgebietes erhöhen und eine Stärkung der modalen Mobilität
bedeuten.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
61
4.2. Schulareal
Der räumliche Handlungsschwerpunkt „Schulareal“ umfasst den Entwicklungsbereich zw i-
schen Karlstraße, Hauptstraße, Josefstraße und Bergerstraße.
Für das Schulareal ist mit Blick auf die vorgesehene Neugestaltung des Areals folgende
Maßnahme vorgesehen:
2.01 Städtebauliche Machbarkeitsstudie für das heutige Schulareal
Abbildung 35: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Schulareal",
Quelle: NRW.URBAN 2017
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
62
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
63
Maßnahme 2.01
Städtebauliche Machbarkeitsstudie für das heutige Schulareal
Lage: Fläche nördlich Karlstraße zwischen Hauptstraße
und Josefstraße
Handlungsfeld: Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur
Maßnahmentyp: Vorbereitende Maßnahme
Projektlaufzeit: bis 2020
Ausgangslage:
Das etwa 3,3 Hektar umfassende Untersuchungsgebiet befindet sich im Zentrum der Porzer
Innenstadt. Mit der Carl -Stamitz-Musikschule, der Grundschule GGS Hauptstraße (Porz Mit-
te) und dem Berufskolleg 10 für das Berufsfeld Metalltechnik verfügt das gut erschlossene
Areal über ein breites bildungsorientiertes Angebot in zentraler Lage. Der marode Gebäud e-
zustand der GGS Hauptstraße begründet den Abriss der bestehenden Schulgeb äude und
einen entsprechenden Neubau der Grundschule samt 2 -fach Turnhalle. Die Carl -Stamitz-
Musikschule benötigt über den Bestand hinausgehende Ressourcen, um der hohen Nac h-
frage gerecht zu werden. Das städtische Berufskolleg 10 für das Berufsfeld Metallt echnik soll
langfristig in den Berufskolleg -Campus Deutz, Eitorfer Straße, verlegt werden. Somit ergibt
sich Neuordnungsbedarf. Das Areal verfügt über autofreie Innenhöfe und einen ausgiebigen
alten Baumbestand. Vergleichbar durchgrünte Orte fehlen im Untersuchungsgebiet.
Projektbeschreibung:
Ein geeignetes Architektur - und Stadtplanungsbüro soll mit einem fachlich anerkannten
Landschaftsarchitekturbüro eine variantenorientierte Gesamtplanung für das Areal im Ma ß-
stab 1:500 entwickeln. Grundlage für die Arb eit ist eine Analyse der bestehenden Nutzungen
und der damit einhergehenden baurechtlichen Fragestellungen (Stellplatznachweis, Bran d-
schutz, Erschließung etc.). Es soll ein Areal mit gemischten Nutzungen (Bildung, Kultur,
Wohnen) entstehen. Die Erweiterung der Grundschule auf 4 Züge (entspricht 16 Grun d-
schulklassen) soll bei der Planung berücksichtigt werden. Die Carl -Stamitz-Musikschule ist
ebenfalls mit einzubeziehen. Für eine geordnete Entwicklung des Areals ist eine städtebaul i-
che Konzeption zu entwicke ln, die die Spezialbedarfe der Nutzungen Grundschule, Musi k-
schule und Wohnen sowie den geplanten Umzug des Berufskollegs 10 nach Deutz auf
Grundlage eines Bauphasenmodells umsetzt.
Ausgehend von dem zu Grunde liegenden Entwicklungskonzept aus dem Jahr 201 0 soll im
Süden des Areals, nördlich der Karlstraße, eine neue öffentliche Grünfläche unter Einbi n-
dung des vorhandenen Grüns und des Baumbestandes entstehen (Stadtgarten Porz).
Zur Veranschaulichung werden zeichnerische Darstellungen (Maßstab 1:500, 1:200 etc.)
sowie Konzeptmodelle gefordert.
Kosten: 25.000 ,-€ (einschließlich Modellbau)
2020: Ausschreibung, Vergabe Durchführung
Mittelabfluss: 25.000,-€
Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Schulentwicklung
Gebäudewirtschaft der Stadt Köln
Stadtplanungsamt
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege
Zielgruppe: Alle Schichten
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben |
gut wohnen
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
64
Zielindikatoren: Zielfindung Schulneubau, Zunahme Schülerzahlen,
Verbesserung der Freiraumqualität.
Zeitraum: Kurzfristig
Plan:
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
65
4.3. Glashütte
Der räumliche Handlungsschwerpunkt „Glashütte“ umfasst das Jugend - und Gemeinschafts -
zentrum Glashütte sowie die vorhandene und geplante Neuanlage der Grünfläche und die Sied-
lung an der Glashüttenstraße. Begrenzt ist dieser Bereich im Norden durch die Bergerstraße, im
Osten durch die Friedrichstraße und im Süden durch die Philipp -Reis-Straße. Die westliche
Begrenzung bildet die KVB-Trasse.
Abbildung 36: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Glashütte",
Quelle: NRW.URBAN 2017
Folgende Maßnahmen sind für den räumlichen Handlungsschwerpunkt „Glashütte“
vorgesehen:
3.01 Gestaltung der neu herzustellenden öffent lichen Parkanlage inklusive der Anlage neuer
Spielplatzflächen und Aufwertung der bestehenden öffentlichen Grünflächen an der
Glashüttenstraße inklusive Bolzplatz
3.02 Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
66
Maßnahme 3.01
Gestaltung der neu herzustellenden öffentlichen Parkanlage inklusive der Anlage neuer
Spielplatzflächen und Aufwertung der bestehenden öffentlichen Grünfläche an der
Glashüttenstraße inklusive Bolzplatz
Lage: Grünfläche an der Glashüttenstraße
Handlungsfeld: Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur │
Grün- und Freiflächen, Umwelt
Maßnahmentyp: Bauliche Maßnahme
Projektlaufzeit: 2019 - 2025
Ausgangslage:
Im Bereich zwischen der Siedlung an der Glashüttenstraße und der Stadtbahntrasse der KVB
liegen derzeit eine kaum genutzte wenig attraktive Grünfläche mit Bolzplatz sowie ein
mindergenutzter Parkplatz, der zum Bau des City Center-Parkhauses als Provisorium angelegt
wurde. Die gesamte Fläche weist Aufwertungs- und Neuordnungsbedarf auf.
In Porz Mitte besteht ein erhebli cher Fehlbedarf an öffentlichen Grün -, Spiel -, Sport - und
Aufenthaltsflächen für Kinder und Jugendliche aber auch für Senioren, sodass zusätzliche
Flächen für adäquate öffentliche Spiel - und Aufenthaltsräume benötigt werden. Aufgrund der
vorhandenen Bevölk erungsstrukturen sowie der gegebenen familiären und sozialen
Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen ergibt sich hier ein besonderer Handlung s-
bedarf. Auch vor diesem Hintergrund sind im öffentlichen Raum niederschwellige kostenfreie
Angebote in ausreichender Anzahl bereitzustellen. Da, wie im Entwicklungskonzept Porz -Mitte
festgelegt, darüber hinaus davon auszugehen ist, dass im Bereich Glashüttenstraße sowie im
Zentrum von Porz in den nächsten Jahren weitere Wohnbauprojekte realisiert werden, ist
zukünftig zudem mit einem stark zunehmenden Bedarf an Freiflächen zu rechnen.
Projektbeschreibung:
Der gesamte Bereich von der Gleisanlage der Stadtbahntrasse bis zum Rande der Siedlung
Glashüttenstraße wird als zusammenhängende Grünfläche / Parkanlage entwi ckelt und
ausgebaut. Da es sich gleichzeitig um eine planfestgestellte Ausgleichsfläche handelt, sind die
daraus abzuleitenden Anforderungen bei der Gestaltung mit zu berücksichtigen.
Es soll ein qualitativ hochwertiger Aufenthaltsbereich mit Wegeverbindu ngen geschaffen
werden. Im Rahmen der Planungen werden über Beteiligungsverfahren Wünsche und
Anregungen der Öffentlichkeit berücksichtigt werden. Als Aufenthaltsort für alle Generationen
sind eine Grillstation, ein Open -Air-Gym-Platz oder ein Bouleplatz z ur Steigerung der
körperlichen Aktivität im S tadtgebiet denkbar. Die Multifunktionsanlage wird in Zusammena r-
beit mit den potentiellen Nutzerinnen und Nutzern geplant.
Zur Vermeidung von (derzeit bestehenden) Angsträumen ist ein Beleuchtungskonzept zu
erarbeiten und umzusetzen. Darüber hinaus werden Querschnittsthemen wie Barrierefreiheit,
generationengerechte Quartiersentwicklung, Kriminalprävention und Klimafolgenanpassungen
bei der Planung berücksichtigt.
Konkrete Inhalte der Maßnahme sind: Neu herzuste llende öffentliche Parkanlage, Spielplatz,
Trendsportanlage, Durchführung Beteiligungsverfahren und Einweihung (Trendsportanlage),
Herstellung der Grünfläche, Aufwertung Ballspielplatz
Ziele der Maßnahme sind:
Entwicklung der Parkanlage
Aufwertung des öffentlichen Raumes und Attraktivierung des Bezirkszentrums
Aufwertung der Grünfläche
Verknüpfung und Verbesserung von Wegeführungen
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
67
Schaffung von und Steigerung der Aufenthaltsqualität
Angebotserweiterung für Kinder und Jugendliche sowie für ältere Menschen
Stärkung der Identität und des Miteinanders durch einen attraktiven und
nutzbaren Park
Kosten:
Bei Zugrundelegung eines qm-Preises von 165,-€ belaufen sich die Gesamtkosten für die
neu herzustellende öffentliche Parkanlage (Bausumme, Baunebenkosten) auf
4.000.000,-€:
2019 - 2020: Ausschreibung, Planung 290.000,-€
2021: Ausführungsplanung 195.000,-€
2022: Ausführungsplanung 195.000,-€
2022: Baubeginn 700.000,-€
2023: Baumaßnahmen 1.000.000,-€
2024: Baumaßnahmen 900.000,-€
2025: Baumaßnahmen, Fertigstellung 720.000,-€
Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Stadtplanungsamt
Amt für Kinder, Jugend und Familie - Abt. Kinderinte-
ressen und Jugendförderung
Sportamt
Zielgruppe: Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher
aller Altersgruppen, insbesondere Familien mit Kindern
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | sicher
unterwegs | gerne draußen | konstruktives Miteinander
Zielindikatoren: Verweildauer im öffentlichen Raum durch breite
Bevölkerungsschichten; Verbesserung des
Sicherheitsbefindens und der Sauberkeit; Schaffung
zusätzlicher Spielplatzflächen; Aufenthaltsdauer auf der
Fläche; Anzahl neu errichteter Spiel- und
Bewegungsangebote; Umgestaltete Fläche in
Quadratmetern; Teilnehmende an den Kinder-, Jugend-
und Bewohnerbeteiligungen; Verminderung des
Fehlbedarfes; Zunahme der zur Verfügung stehenden
Fläche
Zeitraum: Kurz- bis Mittelfristig
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
68
Maßnahme 3.02
Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte
Lage: Glashüttenstraße
Handlungsfeld: Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur
Maßnahmentyp: Bauliche Maßnahme
Projektlaufzeit: 2019-2020
Ausgangslage:
Das Porzer Jugend- und Gemeinschafts zentrum „Glashütte“ ist eine offene Kinder - und
Jugendeinrichtung im Untersuchungsgebiet mit drei hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und
Mitarbeitern, de ren Träger die Jugendzentren Köln GmbH ist. Die Glashütte wurde Mitte der
1970er Jahre in Betrieb genommen und die Angebote wie Basteln, Werken, Musik machen,
Sport und Übermittagsbet reuung werden von etwa 200 bis 300 Kindern und Jugendlichen
genutzt. Insgesamt bietet die Glashütte Freizeit, Bildung und Kultur für Kinder, Jugendliche,
Familien und Gruppen an und stellt Räume für bürgerschaftliche Aktivitäten zur Verfügung.
Ergänzt wird das Angebot durch die großzügig bemessene Außenanlage mit einem Basketbal l-
korb, Rasenflächen und einem Beach-Volleyball-Feld.
Projektbeschreibung:
Für die Umsetzung weiterer Angebote innerhalb der Jugend- und Gemeinschaftseinrichtung
sind bauliche Maßna hmen notwendig. So soll d er Außenbereic h, der das Gebäude umgibt,
umgestaltet werden. Das Amphitheater soll verfüllt werden, um eine ebene Fläche zum Spielen
zu schaffen, auf der neue Spiel- und Aktionspunkte entstehen können. Außerdem soll das Areal
im Ra hmen der Neugestaltung der geplanten öffentlichen Grünflächen mit einbezogen und
angebunden werden.
Kosten: 90.000,-€
Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Kinder, Jugend und Familie
Zielgruppe: Kinder, Jugendliche und Seniorinnen und Senioren des
gesamten Quartiers
Strategisches Ziel: Konstruktives Miteinander
Zielindikatoren: Verfüllung des Amphitheaters
Zeitraum: Kurzfristig
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
69
Nachrichtliche Maßnahmen „Glashütte“
Die vorgesehenen Maßnahmen im Bereich „Glashütte“ werden durch weitere, hier nachrichtlich
aufgenommene Maßnahmen ergänzt. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die außerhalb
des Integrierten S tadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte umgesetzt werden oder im Rahmen
des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte entwickelt wurden, jedoch kein Förde r-
zugang über die Städtebauförderung gegeben ist. Alternative Umsetzungsmöglichkeiten we r-
den geprüft.
Wohnbebauung an der Friedrichstraße
Bei der Maßnahme „Wohnbebauung an der Friedrichstraße“ ist geplant, auf dem mindergenut z-
ten Parkplatzareal an der Friedrichstraße , dessen Eigentümer die Stadt Köln und die Rhein-
Energie AG Köln sind, neue Wohnbebau ung zu errichten. Es werden etwa 120 qualitätsvolle
Wohneinheiten entstehen, die nach Westen ausgerichtet werden, um die Belastung, die durch
Lärmemissionen der DB-Trasse entsteht, zu reduzieren. Von den 120 Wohneinheiten müssen
gemäß der Vorgaben des vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Kooperativen Baulandmodells
30 % öffentlich gefördert werden. Weitere Planungen zur bislang provisorisch bestehende Kin-
dertagesstätte beabsichtigen den dauerhaften Standort durch einen Neubau. Die strategischen
Ziele „gut leben und gut wohnen“ werden mit dieser Maßnahme verfolgt.
Sozial-integrative Maßnahmen Glashütte
Die „sozial-integrativen Maßnahmen Glashütte “ wurden im Rahmen des Integrierten Stadten t-
wicklungskonzeptes Porz Mitte erarbeitet , erfüllen jedoch nicht die Vo raussetzungen der Stä d-
tebauförderung. Eine Umsetzung über alternative Möglichkeiten wird geprüft.
Das Porzer Jugend - und Gemeinschaftszentrum „Glashütte“ ist eine offene Kinder - und J u-
gendeinrichtung mit drei hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeite rn im Plangebiet, de s-
sen Träger die Jugendzentren Köln gGmbH ist. Bereits heute finden in der „Glashütte“ zahlre i-
che Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene statt. Durch den Zuzug von Flüchtlingen
in den letzten Jahren und die Bewohnerstruktur der Siedlung Glashütte ist eine Erweiterung der
Angebote und der Ausbau, zum Beispiel der Elternarbeit in der Glashütte sinnvoll. Darüber hi n-
aus ist die Gewährleistung einer Kontinuität im Bindungsangebot der Betreuung nach Ablauf
einzelner Angebote gerade für Jugendliche ohne Strukturen oder aus schwierigen Elternhä u-
sern von besonderer Bedeutung. Weitere Maßnahmen wären zum Beispiel eine gemeinnützige
Außengastronomie, generationenübergreifende und interkulturelle Angebote oder Veranstaltu n-
gen sozialer, präventiver und integrativer Natur. Außerdem soll das Areal im Rahmen der Ne u-
gestaltung der geplanten öffentlichen Grünflächen (vgl. auch Maßnahme 3.01) mit einbezogen
und angebunden werden.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
70
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
71
4.4. Flankierende Maßnahmen im Untersuchungsgebiet
Die begleitenden Maß nahmen bilden einen Beitrag zur Unterstützung des gesamten Untersuchung s-
raumes und flankieren die baulich investiven Maßnahmen. Sie tragen dazu bei, dass im Sinne der
langfristigen Quartiersentwicklungsstrategie Porz Mitte nachhaltig gestärkt wird und die Akteure vor
Ort aktiviert werden.
Folgende flankierende Maßnahmen wurden definiert:
4.01 Haus-, Hof- und Fassadenprogramm
4.02 Quartiersmanagement
4.03 Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung
4.04 Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die Innenstadt von Köln-Porz mit Realisierungsteil
4.05 Ideen- und Realisierungswettbewerb „Lichtkonzept Porzer Brücken“ in Köln-Porz
4.06 Innenstadtmanagement für Porz , Prüfung der Gründung einer Immobilien - und Standortg e-
meinschaft und einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds für gestalterische Maßnahmen im
Geschäftszentrum
4.07 Rad- und Fußwegekonzept
4.08 Prozessbegleitende Evaluation
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
72
Maßnahme 4.01
Haus-, Hof- und Fassadenprogramm
Lage: Gesamtes Quartier
Handlungsfeld: Bevölkerung und Wohnen
Maßnahmentyp: Flankierende Maßnahme
Projektlaufzeit: 2020 - 2023
Ausgangslage:
Porz Mitte ist durch eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe gekennzeichnet, wobei
sich auch der Zustand der Gebäude unterscheidet. Die Erneuerung und soziale Stabil i-
sierung kann auch durch Verschönerungs- und Verbesserungsmaßnahmen unterstützt
werden.
Projektbeschreibung:
Das Fassadenprogramm soll dazu anregen, nachhaltige Verbesserungen an Wohnhä u-
sern oder am unmittelbaren Wohnumfeld vorzunehmen. Hiermit soll die Wohn- und Auf-
enthaltsqualität im Quartier verbessert werden. Um den Eigentümern vor Ort einen Anreiz
zu bieten und entsprechend zu mobilisieren, ist die Umsetzung des Haus -, Hof- und Fas-
sadenprogramms vorgesehen.
Grundlage der Förderung bildet die Richtlinie über die Gewährung von Zuwen dungen zur
Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtlinien
von 2008). Demnach können Maßnahmen zur Fassa denverbesserung, Begrünung, He r-
richtung und Gestaltung von Hof - und Gartenflächen sowie Maßnahmen an Außenwä n-
den und Dächern gefördert werden. Zuwendungsfähig sind 50 % der Ausgaben.
Durch die Erneuerung der Fassaden von Wohngebäuden werden Innenhof und Straße n-
seite deutlich aufgewertet. Das Förderprogramm bietet der Mieter - und Eigentümerschaft
von Wohnimmobilien und gemischt genutzten Immobilien Unterstützung bei Verschön e-
rungsmaßnahmen für Fassaden und Innenhöfe.
Ein attraktiver Stadtteil stärkt das gemeinsame Miteinander von Bewohnerinnen und B e-
wohnern. Vor diesem Hintergrund sind Verbesserungsmaßnahmen im von viel en sozia-
len Problemlagen betroffenen Quartier Porz Mitte von besonderer Bedeutung.
Einen möglichen Ansatzpunkt bietet beispielsweise die Wohnsiedlung an der Glashütte n-
straße. Über die Gestaltung und Schaffung von Übergängen und Durchgänge n sowie
Optimierung von Wege- und Schachtbeleuchtungen können die wohnortnahen Aufen t-
haltsräume aufgewertet und die Inszenierung der Wohn siedlung als Ganzes gestärkt
werden.
Ziele der Maßnahme sind:
Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität
Aufwertung des Wohnumfeldes
Stärkung des Miteinanders der Bewohnerschaft durch ein attraktiveres Wohnumfeld
Steigerung der privaten Investitionen
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
73
Kosten: Gesamtkosten für den Sozialraum: 500.000,-€
Davon Kostenanteil Dritter: 250.000,-€
(Zuwendungsempfangende)
Davon förderfähige Kosten: 250.000,-€
- 2020 41.700,-€
- 2021 83.300,-€
- 2022 83.300,-€
- 2023 41.700,-€
Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Zielgruppe: Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Eigentümergemein-
schaften, Mieterinnen und Mieter, Nutzungsberechtigte,
Wohnungswirtschaftliche Akteure
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | gut wohnen |
sicher unterwegs | konstruktives Miteinander
Zielindikatoren: Anzahl der Interessentenanfragen zum Programm;
Anzahl der durchgeführten Beratungen; Beteiligung der
Bevölkerung
Zeitraum: Mittelfristig
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
74
Maßnahme 4.02
Quartiersmanagement
Lage: Gesamtes Quartier
Handlungsfeld: Bevölkerung und Wohnen
Maßnahmentyp: Soziale flankierende Maßnahme
Projektlaufzeit: 2020 - 2023
Ausgangslage:
Im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes sind eine Vielzahl an Maßna h-
men vorgesehen, die zu einer Stabilis ierung und Aufwertung von Porz Mitte beitragen.
Das Maßnahmenbündel ist so aufeinander abgestimmt, dass über Abhängigkeiten und
Wirkungszusammenhänge zwischen den Maßnahmen möglichst hohe Synergieeffekte
entstehen. Das Quartiersmanagement fungiert als zent raler Ansprechpartner und steuert
die einzelnen Maßnahmen.
Projektbeschreibung:
Das Quartiersmanagement übernimmt die zentrale Steuerung und Vernetzung der im
Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte vorgesehenen Ma ß-
nahmen. Das Quart iersmanagement ist zentrale Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpart-
ner für die Bewohnerschaft und die weiteren lokalen Akteurinnen und Akteure und hat die
Lotsenfunktion für alle Belange des Programms.
Modul 1: Lokal verortete Kommunikationsdrehscheibe und Informationsvermittlung
Insgesamt bildet das Quartiersmanagement eine wesentliche Schnittstelle zu den Träge-
rinnen und Träger n, welche die Maßnahmen umsetzen , bei den Zugängen zu den Zie l-
gruppen und bei der Akquise der Teilnehmenden im Sinne eines „One -face-to-the-
customer“ zu unterstützen. Darüber hinaus stellt das Quartiersmanagement die Verne t-
zung der Maßnahmen sicher. Es stellt die Schnitt stelle zur Verwaltung her und dient so-
mit als lokal verortete Kommunikationsdrehscheibe und Informationsvermittlung. Das
Quartiersmanagement sensibilisiert die Bewohnerschaft und die lokalen Akteurinnen und
Akteure für das Programm, n ützt die vorhandenen Zugangsstrukturen und sichert somit
den nachhaltigen Erfolg des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes.
Das Quartiersmanagement verfolgt dementsprechend folgende zentrale Ziele:
Koordination und Bündelung der im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskon-
zeptes vorgesehenen Maßnahmen
Intensivierung des nachbarschaftlichen, bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen
Engagements durch den Verfügungsfonds
Verbesserung der Vernetzung und Kooperation der Akteure
Das Quartiersmanagement zielt darauf ab, die Bewohnerschaft zu erreichen, zu aktivi e-
ren und zu unterstützen. Es handelt sich um eine niedrigschwellige und aktivierend e
Maßnahme zur Verbesserung von Teilhabe und Mitwirkung. Ziel ist es, über die Ma ß-
nahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes die Verantwortung der Bewohn e-
rinnen und Bewohner sowie weiterer Akteurinnen und Akteure für d as „eigene Veedel“
langfristig zu stärken, zu stabilisieren und selbsttragende Strukturen aufzubauen.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
75
Modul 2: Aktivierung der Bewohnerschaft
Die Aktivierung und Mobilisierung der lokalen Bewohnerschaft ist für den Erfolg des I ntegrierten
Stadtentwicklungskonzeptes in Porz Mitte von hoher Bedeutung. Diese Aktivierung erfolgt im
Rahmen der allgemeinen Aktivitäten des Quartiersmanagement (z.B. Beratung und Unterstü t-
zung bei aktivierenden Maßnahmen wie der Zentrenkoordination oder dem Haus-, Hof - und
Fassadenprogramm) und wird durch folgende Bausteine zusätzlich unterstützt.
Begleitung, Bewerbung und Unterstützung bei der Umsetzung des Verfügungs-
fonds (z.B. bei Antragsstellungen und Abrechnungen)
Schwerpunkt Siedlung Glashüttenstraße
Die Wohnsiedlung an der Glashüttenstraße ist durch eine vergleichsweise isolierte La-
ge, eine einseitige Sozialstruktur und Gestaltungsbedarfe im Wohnumfeld gekenn-
zeichnet. Um den Wohnstandort zu stärken und gleichzeitig die Bewohnerinnen und
Bewohner in den Prozess einzubeziehen, sind die Bausteine Wohndialog und Quar-
tiershausmeister vorgesehen.
o Aktivierung der Bewohnerschaft in der Siedlung Glashüttenstraße über
eine Bewohnerbefragung sowie Etablierung eines Wohndialoges mit den
Eigentümerinnen und Eigentümern:
Ziel des Wohndialogs ist die nachhaltige und partnerschaftlich organisierte
Entwicklung des Wohnungsbestandes. Hierfür werden die Eigentümerinnen
und Eigentümer sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wohnungsgesellschaf-
ten als mögliche Partnerinnen und Partner angesprochen und kontinuierlich in
die Erarbeitung und Umsetzung entsprechender Projekte einbezogen. In einem
ersten Schritt sollen Wohnzufriedenheit, -bedarfe und -wünsche über eine breit
angelegte Befragung der Bewohnerinnen und Bewohner abgefragt werden.
o Quartiershausmeister:
Es ist beabsichtigt, einen Quartiershausmeister einzusetzen, der direkter An-
sprechpartner für die Mieterinnen und Mieter und Eigentümerinnen und Eigen-
tümer der Siedlung ist. Er versteht sich als „Kümmerer“ des Wohnumfeldes,
beseitigt Missstände und kleinere Verunreinigungen und gibt Hilfestellungen im
Alltag. Seine Aufgabe ist es, zu einem subjektiven Sicherheitsgefühl beizutr a-
gen und die Bewohnerinnen und Bewohner für ihr Wohnumfeld zu aktivieren.
Die Verstetigung des Quartiershausmeisters wird durch die ansässige Wo h-
nungswirtschaft umgesetzt.
Kosten: Quartiersmanagement:
Personalkosten:
1 x 1,0 Stellenanteil EG 12
87.000,-€ pro Stelle p.a.
261.000,-€ für 3,5 Jahre
Sachkosten (z.B. Raummiete, Material):
15.000,-€ p. a. / 52.500,-€ für 3,5 Jahre
Gesamtkosten: 313.500,-€ für 3,5 Jahre
Aktivierung Bewohnerschaft und Eigentümer:
Bewohnerbefragung und Aktivierung:
35 Tagessätze à 900,-€ = 31.500,-€
Wohndialog:
25 Tagessätze à 900,-€ = 22.500,-€
Gesamtkosten: 54.000,-€ für 3,5 Jahre
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
76
Quartiershausmeister:
Personalkosten:
1 x 0,5 Stellenanteile EG 6
24.550,-€ p. a. / 85.925,-€ für 3,5 Jahre
Sachkosten (z.B. kleinere Maßnahmen im Wohnumfeld):
7.000,-€ p. a. / 24.500,-€ für 3,5 Jahre
Gesamtkosten: 110.425,-€ für 3,5 Jahre
Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 478.000,-€ für 3,5 Jahre
(externe Vergabe)
Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Zielgruppe: Bürgerinnen und Bürger des gesamten Quartiers,
lokale Akteurinnen und Akteure und Trägerinnen und
Träger sowie Politik und Verwaltung, Bewohnerinnen
und Bewohner der Siedlung Glashüttenstraße
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | gut wohnen |
konstruktives Miteinander
Zielindikatoren: Anzahl der Teilnehmenden bei den durchgeführten
Veranstaltungen, Reduzierung der Vermüllung, Anzahl
der beantragten Maßnahmen; Anzahl der durchgeführten
Maßnahmen; Anzahl der beteiligten Personen
Zeitraum: Kurz- bis Mittelfristig
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
77
Maßnahme 4.03
Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung
Lage: Gesamtes Quartier
Handlungsfeld: Bevölkerung und Wohnen
Maßnahmentyp: Soziale flankierende Maßnahme
Projektlaufzeit: 2020 - 2023
Ausgangslage:
Für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und
damit dem Programmerfolg ist die Teilhabe der Menschen immens wichtig. D abei sind die
Themen vielfältig: von der Gestaltung des öffentlichen Raumes über Einkaufen und Arbeit en,
soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur bis hin zu Verkehr und Umwelt.
Projektbeschreibung:
Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung
Eine breit ausgerichtete Öffentlichkeitsbeteiligung dient der Information und Aktivierung der
Menschen vor Ort. Sie richte t sich im Wesentlichen an die Bewohnerschaft, Multiplikatore n und
Unternehmen sowie weitere Akteurinnen und Akteure und verfolgt dabei das Ziel, das Pr o-
gramm und dessen Maßnahmen bekannt zu machen und eine positive Aufbruchsstimmung zu
erzeugen. Die Menschen in Porz Mitte sollen somit in den Planungs - und Umsetzungsstand der
Maßnahmen einbezogen werden.
Hierbei stehen zielgruppenspezifische und teilhabeorientierte Instrumente im Mittelpunkt. Mö g-
lichkeiten hierzu bieten Beteiligungsf ormate wie Workshops, Ru ndgänge und Informationsstän-
de. Darüber hinaus wird auf die klassischen Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit zurückgegri f-
fen, um das Programm zu kommunizieren und weiterzuentwickeln.
Bereits in zwei Veranstaltungen zum ISEK wurde in Porz Mitte mit den Menschen diskutiert und
weitere Perspektiven entwickelt. Es wurden Ideen und Anregungen aufgenommen und auf U m-
setzbarkeit überprüft. Zwischen den beiden Öffentlichkeitsveranstaltungen wurde zusätzlich die
Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Online -Beteiligung weitere Ideen und Wünsche einz u-
bringen – auch von Menschen, die nicht persönlich vor Ort sein konnten.
Jugendforum
Kinder und Jugendliche bilden eine besondere Zielgruppe und benötigen andere Formen der
Ansprache. Diese müssen sich an der Lebenswelt v on Kindern und Jugendlichen orientieren
und entsprechend ihren Bedürfnissen und Interessen umgesetzt werden. In der Offenen Kinder -
und Jugendarbeit ist Partizipation ein durchgängiges Prinzip pädagogischen Handelns. Über
das Jugendforum sollen Kinder und Jugendliche angesprochen und motiviert werden, die sich
ansonsten nicht aktiv beteiligen. Das bereits bestehende Porzer Jugendforum wird sich im
Rahmen des ISEKs Porz Mitte verstärkt engagieren.
Damit möglichst alle Kinder und Jugendliche n mitbestimmen kö nnen, bedarf es unterschiedl i-
cher Formen der Beteiligung, die jugendgerecht ausgerichtet sind. Zur grundsätzlichen Aktivi e-
rung eignet sich die Methode der aufsuchenden Arbeit. Darüber hinaus verlangen die unte r-
schiedlichen Altersgruppen und Milieus ein jew eils unterschiedliches methodisches Vorgehen.
Die Themen sind so vielfältig wie die Jugendlichen selbst und reichen von der Mitplanung der
Renovierung bzw. Neugestaltung von Spielplätzen und des Wohnumfeldes über Kreativprojekte
und den Einsatz digitaler M edien bis hin zur Beteiligung an politischer Bildung. Jugendliche
haben viel Spaß an einer Sache, die sie als ihre eigene erleben. Sie haben viel Potenzial an
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
78
Energie und Kreativität für Dinge, die ihnen wichtig sind, die sie gestalten können. Nichts lässt
sie so sehr wachsen, wie das Sammeln solcher Erfahrungen.
Hierzu soll sich das Jugendforum für alle Porzer Kinder und Jugendlichen öffnen und sie zur
Teilnahme ansprechen. Mitbestimmung will gelernt sein. Damit dies gelingt, bedarf es einer
verlässlichen pädagogischen Anleitung und Betreuung. Eine weitere Aufgabe ist die Beteiligung
an der Netzwerkarbeit zum Thema Partizipation auf städtischer Ebene, beispielsweise bei der
Umsetzung der Vereinbarung „Kinderfreundliche Kommune“ oder Jugendbefragung.
Bewohnerorientierter Verfügungsfonds
Der Verfügungsfonds dient der Aktivierung der Akteurinnen und Akteure vor Ort und zielt darauf
ab, programmbegleitend „kleinere“ Maßnahmen umzusetzen. Bewohnerinnen und Bewohner,
Trägerinnen und Träger vor Ort sow ie Vereine, Arbeitsgruppen und -kreise, Gewerbetreibende
etc. können Anträge für die Förderung von Projektideen stellen. Voraussetzung ist dabei, dass
die Ideen einen inhaltlichen Bezug zu Porz Mitte haben und in die Bedarfslage vor Ort passen.
Mit Hilfe des Verfügun gsfonds soll somit das bürgerschaftliche Engagement mobilisiert werden.
Der Verfügungsfonds dient dazu, die städtebaulichen Maßnahmen in Porz Mitte zu flankieren
und die Beteiligungsprozesse vorzubereiten. Beispielsweise könnten Beteiligungsmaßnahmen
wie M alwettbewerbe zur Gestaltung von Spielplätzen oder Nachbarschaftsfeste und Bege g-
nungstage zur Aktivierung der Mieter - und Eigentümerschaft umgesetzt werden, bei denen ko n-
krete Bezüge zu den städtebaulichen Maßnahmen entstehen. Die Richtlinien des Verfügung s-
fonds werden dementsprechend ausgestaltet. Im Rahmen des Verfügungsfonds unterstützt das
Quartiersmanagement bei der Umsetzung und übernimmt beispielsweise die Aufgabe, Bewo h-
nerinnen und Bewohner sowie weitere Akteurinnen und Akteure für eine Antragstellu ng zu m o-
tivieren und sie bei der Umsetzung ihrer Ideen und Vorstellungen zu unterstützen. Mit dem Ve r-
fügungsfonds wird das Ziel verfolgt, Bewohnerinnen und Bewohner sowie lokale Akteurinnen
und Akteure aktiv in die Quartiersentwicklung einzubeziehen. Im Fo kus steht die Intensivierung
des nachbarschaftlichen, bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements. Die kurzfristige
und unkomplizierte Umsetzung einer Vielzahl von kleinen Projekten und Maßnahmen soll zur
Verbesserung des Miteinanders führen. Forciert werden soll insbesondere eine Verbesserung in
der Kommunikation und Vernetzung sowie eine Stärkung der Kooperation untereinander.
Kosten: Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung:
Personalkosten:
27.000,-€ p.a. (30 Tagessätze a 900,-€)
94.500,-€ für 3,5 Jahre
Sachkosten:
20.000,-€ p. a. / 70.000,-€ für 3,5 Jahre
Gesamtkosten: 164.500,-€ für 3,5 Jahre
Jugendforum:
Personalkosten:
1 Stelle 73.320,-€ p. a. / 256.620,-€ für 3,5 Jahre
Sachkosten:
3.000,-€ p.a. / 10.500,-€ für 3,5 Jahre
Gesamtkosten: 267.120,-€ für 3,5 Jahre
Bewohnerorientierter Verfügungsfonds:
rund 4.300 Einwohner x 5,-€ = 21.500,-€ p.a.
Gesamtkosten: 75.250,-€ für 3,5 Jahre
Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 507.000,-€ für 3,5 Jahre
(externe Vergabe)
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
79
Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Zielgruppe: Bürgerinnen und Bürger des gesamten Quartiers, lokale
Akteurinnen und Akteure und Trägerinnen und Träger
sowie Politik und Verwaltung
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | gut wohnen |
sicher unterwegs | konstruktives Miteinander
Zielindikatoren: Anzahl der beantragten Maßnahmen;
Anzahl der durchgeführten Maßnahmen;
Anzahl der beteiligten Personen
Zeitraum: Kurz- bis Mittelfristig
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
80
Maßnahme 4.04
Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die Innenstadt von Köln-Porz mit
Realisierungsteil
Lage: Friedrich-Ebert-Platz
Handlungsfeld: Grün- und Freiflächen, Umwelt
Maßnahmentyp: Vorbereitende Maßnahme
Projektlaufzeit: 2018 - 2021
Ausgangslage:
Im Zuge der städtebaulichen Neuor dnung auf dem Friedrich -Ebert-Platz (Revitalisierung)
sollen das bestehende Hertie-Warenhaus sowie das Dechant -Scheben-Haus niedergelegt
werden und eine zentrale Freiraumachse durch die drei neuen Handels - und Wohngebäu-
de hindurch zum Rhein geschaffen werd en. Die Etablierung einer neuen Fußgängerzone
ist funktional mit den angrenzenden Bereichen zwischen dem Rheinufer und der KVB -Linie
7 verbunden. Im Zuge der Umsetzung der neuen Platzgestaltung ist die Entwicklung eines
Gesamtkonzeptes unter Einbeziehung d er Brückenkonstruktion an der Hauptstraße, des
Rheinufers, des Rathausvorplatzes und der Platzbereiche Mühlenstraße und An der Spa r-
kasse notwendig.
Projektbeschreibung:
Zur Entwicklung des Gesamtkonzeptes soll ein landschaftsplanerischer Wettbewerb aus-
gelobt werden (Modul 1) , der den gesamten Raum zwischen Stadtbahnhaltestelle und
Rheinufer betrachtet , um eine einheitliche Gestaltungsidee für die Fußgängerzone sowie
alle angrenzenden Randbereiche (einschließlich des Busbahnhofes) zu entwickeln. Hierbei
sind Wege verbindungen und Sichtachsen, vor allem zum Rhein, in die Planung einzub e-
ziehen.
Aus der Gesamtkonzeption heraus soll für den Kernbereich der städtebaulichen Umstru k-
turierungsmaßnahme im Bereich des Friedrich -Ebert-Platzes der Gestaltungsvorschlag
kurzfristig umgesetzt werden (Realisierungsteil=Modul 3).
Zuvor dienen Ankauf, Freistellung sowie Niederlegung des Dechant -Scheben-Hauses und
angrenzender Verkehrsflächen der Grundlagenschaffung für die vorgesehene öf fentliche
Platzgestaltung sowie einer g esamträumlichen Gestaltung, die vielfache Sicht - und Wege-
beziehungen ermöglicht.
Ziel ist es, die Fußgängerzone sowie angrenzende Freiflächen und Wegeverbindungen als
einen hochwertig gestalteten öffentlichen Raum mit ansprechender Durchgrünung zu qual i-
fizieren, der durch eine entsprechende Stadtmöblierung zum Verweilen einlädt. Auch sind
im Freiraum multifunktionale Eigenschaften zur Klimawandelfolgenanpassung unterzubri n-
gen. Sichtachsen zum Rhein sowie ergänzende Wegweisungen sind hierbei zu berücksic h-
tigen. Ein neuer Straßenmarkt soll die Fußgängerzone beleben.
Folgende Berufsgruppen sollen öffentlich zur Teilnahme aufgefordert werden:
Architekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner. Es ist beabsichtigt, drei Teilnehmer zu
setzen und sechs weitere in das Verfahren nach RPW aufzunehmen. Die Ergebnisse aus
den im Vorfeld durchgeführten formellen und informellen Beteiligungsworkshops sollen in
die Aufgabenstellung eingearbeitet werden.
Ziel der Maßnahme sind
die Entwicklung und Aufwertung des öffentlichen Raumes und
die Attraktivierung des Bezirkszentrums
die Verknüpfung und Verbesserung von Wegeführungen
die Steigerung der Aufenthaltsqualität.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
81
Kosten: MODUL 1
Wettbewerb:
Preisgeld: 125.000,-€
Gewünschte TN: 9; Gesetzte TN: 3
Planungsbüro für Auslobung
und Durchführung: 26.000,-€
Honorar Preisgericht, Regiekosten: 21.000,-€
Gesamtkosten Wettbewerb: 172.000,-€
Verausgabung vorauss. in 2018
MODUL 2
Aufwendungen für Grundstücksregulierungen
(u.a. Dechant-Scheben-Haus und angrenzende
Verkehrsflächen)
voraussichtliche Gesamtkosten ca. 3.405.000,-€
MODUL 3
Realisierungsteil und tatsächliche Gestaltung der
Freiflächen auf dem Friedrich-Ebert-Platz:
Planungskosten: 226.000,-€
Baukosten: 2.380.000,-€
2019: Beauftragung und Vergabe LPH 1 – 3
Planungsbeschluss, Förderantrag,
Mittelabfluss: 96.000,-€
Baubeschluss, Vergabe, Beauftragung etc.
LPH 5 - 9
Mittelabfluss: 130.000,-€
2020: Ausführung etc. LPH 5 - 9
Mittelabfluss Bau : 1.190.000,-€
2021 : Ausführung etc. LPH 5 - 9
Mittelabfluss Bau : 1.190.000,-€
Gesamtkosten Realisierungsteil ca.: 2.606.000,-€
GESAMTKOSTEN MODULE 1 bis 3: 6.183.000,-€
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
82
Fachämter / andere Beteiligte: Stadtplanungsamt
Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt/
Koordinationsstelle Klimaschutz
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Amt für Verkehrsmanagement
moderne stadt GmbH
Zielgruppe: Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
83
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | sicher unterwegs |
gerne draußen
Zielindikatoren: Höhere Frequentierung der Innenstadt; Verweildauer
im öffentlichen Raum durch breite Bevölkerungs-
schichten; Verbesserung des Sicherheitsbefindens;
Verbesserung der Sauberkeit
Zeitraum: Kurz- bis Mittelfristig
Plan:
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
84
Maßnahme 4.05
Ideen- und Realisierungswettbewerb "Lichtkonzept Porzer Brücken“ in Köln-Porz
Lage: Gesamtes Quartier
Handlungsfeld: Grün- und Freiflächen, Umwelt
Maßnahmentyp: Vorbereitende Maßnahme
Projektlaufzeit: 2020 - 2024
Ausgangslage:
Der Stadtbezirk Porz wird durch in Nord-Süd-Richtung verlaufende Infrastrukturtrassen
(A59, Deutsche Bahn-Trasse, Stadtbahn Linie 7, Hauptstraßen) durchzogen, die zum e i-
nen eine in Teilen gute infrastrukturelle Vernetzung des Stadtgebietes gewährleisten, a l-
lerdings auch eine städtebauliche Zäsur im Stadtgefüge bedeuten. Daher stellen Kre u-
zungspunkte, an denen die Trassen überbrückt werden können, wichtige Punkte im
Wegesystem des Bezirkszentrums Porz dar. Oft sind diese durch eine zweckdienliche
Gestaltung geprägt, so dass ihre wichtige Funktion sich nicht erkennbar und angemessen
im Stadtbild wiederspiegelt. Neben der Verbindungsfunktion sind diese baulichen Anl a-
gen wichtige Orientierungspunkte. Hierzu gehören insbesondere folgende Bauwerke:
Tunnelbauwerk unter dem DB-Bahnhof Porz am Rhein an der Kaiserstraße
Brückenbauwerk über die Bahntrasse an der Friedrichstraße im Übergang zur
Alfred-Nobel-Straße
Brückenbauwerk über die Bahntrasse auf der Berger Straße
Brückenbauwerk über die Hauptstraße im Übergang zwischen Friedrich-Ebert-Platz
und Alfred-Moritz Platz
Bereich der Stadtbahnhaltestelle Porz-Markt
Gleichzeitig schaffen diese Räume durch ihre funktionale Form eine anonyme Atmosph ä-
re, die durch eine defizitäre Beleuchtungssituation verstärkt wird. Hierzu zählen neben
den eigentlichen Bauteilen auch die umgebenden Freiflächen. Insgesamt stellen diese S i-
tuationen im Stadtbild ein ungenutztes Potenzial dar.
Projektbeschreibung:
Über ein attraktives Beleuchtungskonzept kann sowohl der Raum als auch die Wegeve r-
bindung in das Zentrum verbessert werden. Ziel ist es, die Brücken durch Licht oder a n-
dere künstliche Effekte zu inszenieren und zugleich die Tunnel - und Brückenräume als
Bestandteile des öffentlichen Raumes aufzuwerten und Angsträume zu beseitigen. Hier-
bei sollen diese in ihr Umfeld eing ebunden werden, um ihre Barrierewirkung zu kompe n-
sieren. Die Gestaltungskonzeption soll durch eine künstlerische Leitidee getragen we r-
den, die sich im Detail ortsspezifisch anders darstellt. Insgesamt sollen 6 Lichtplanung s-
teams zur Abgabe von Entwürfen au fgefordert werden. Hierbei sind die angrenzenden
Freiflächen einzubeziehen.
Ziel der Maßnahme ist
die Gestaltung von stadtbildrelevanten Ortseingängen
die Aufwertung des öffentlichen Raumes und Attraktivierung des Bezirkszentrums
die Ergänzung der Bauwerke um eine Informationsfunktion
die Verbesserung der Orientierung.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
85
Kosten: Lichtplanungswettbewerb: 30.000,-€
Baukosten und Planungshonorare: 400.000,-€
2020: Ausschreibung, Vergabe Durchführung
Mittelabfluss: 30.000,-€
2021: Beauftragung und Vergabe LPH 1 - 3
Mittelabfluss: 10.000,-€
2022: Planungsbeschluss, Förderantrag etc. LPH 1 - 3
Mittelabfluss: 10.000,-€
2023: Baubeschluss, Vergabe, Beauftragung etc.
LPH 5 - 9
Mittelabfluss: 10.000,-€
2024: Ausführung etc. LPH 5 - 9
Mittelabfluss Planung : 10.000,-€
Mittelabfluss Bau : 360.000,-€
Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Verkehrsmanagement
Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau
Stadtplanungsamt
Deutsche Bahn (DB)
RheinEnergie
Zielgruppe: Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | gerne draußen
Zielindikatoren: Verweildauer im öffentlichen Raum durch breite Bevöl-
kerungsschichten; Verbesserung des Sicherheitsbefin-
dens; Verbesserung der Sauberkeit
Zeitraum: Mittelfristig
Plan:
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
86
Maßnahme 4.06
Innenstadtmanagement für Porz, Prüfung der Gründung einer Immobilien- und
Standortgemeinschaft und einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds für gestalterische
Maßnahmen im Geschäftszentrum
Lage: Gesamtes Quartier
Handlungsfeld: Einkaufen und Arbeiten
Maßnahmentyp: Lokale Ökonomie; flankierende und soziale Maßnahme
Projektlaufzeit: 2020 - 2023
Ausgangslage:
Der wirtschaftliche Strukturwandel, verändertes Einkaufsverhalten und nicht zuletzt die Schli e-
ßung des ehemaligen Hertie-Warenhauses als zentraler Frequenzbringer schwächen die Attrak-
tivität des Porzer Bezirkszentrums. Viele Geschäftsleute sehen das Überleben ihrer Betriebe
aus diesem Grunde ernsthaft gefährdet.
2012 gab es seitens der Innenstadtgemeinschaft Porz (ISGP) Bestrebungen, eine Immobi lien-
und Standortgemeinschaft (insbesondere im Bereich der Bahnhofstraße) zu initiieren. Da z u-
künftige Entwicklungen insbesondere von der zukünftigen Gestaltung des Friedrich -Ebert-
Platzes abhängen, wurde der Prozess jedoch seitens der ISGP zunächst nicht weiterverfolgt.
Ebenfalls mit Blick auf den Leerstand des ehemaligen Hertie-Gebäudes und der anstehenden
Neugestaltung des Friedrich -Ebert-Platzes sind gestalterische Maßnahmen zur Steigerung der
Attraktivität des Geschäftszentrums zun ächst zurückgestell t worden. Das Porzer Bezirkszen t-
rum macht daher in Teilen einen vernachlässigten Eindruck.
Projektbeschreibung:
Innenstadtmanagement:
Das Innenstadtmanagement für Porz hat die Aufgabe, in enger Zusammenarbeit mit den G e-
werbetreibenden auf der einen und de r Stadt Köln auf der anderen Seite geschäftsbelebende
Maßnahmen zu konzipieren und umzusetzen. Mittelfristig soll eine umfassende und koordinierte
Standortprofilierung sichergestellt werden, damit das Porzer Bezirkszentrum seine Position als
Bezirkszentrum wieder einnehmen und sogar noch ausbauen kann. Hierzu soll ein Innenstad t-
manager eingestellt werden, der
als Schnittstelle zwischen den einzelnen Akteuren (auch Ansprechpartner für die
Bewohnerinnen und Bewohner) fungiert,
Marketingmaßnahmen für alle Be reiche, die zur Förderung der geschäftlichen In f-
rastruktur bzw. des geschäftlichen Erfolges eines Stadtviertels notwendig sind
(einschließlich online), konzipiert und umsetzt (Öffentlichkeitsarbeit),
Kommunikationskampagnen führt,
Marketingkonzepte entwickelt und Marktforschung betreibt
die Eigentümerinnen und Eigentümern mit Einzelhändlerinnen und -händlern
vernetzt,
an der Verwaltung eines Verfügungsfonds beteiligt ist und
ein Geschäftsflächenmanagement sowie eine Internetplattform zur Vermittlung vo n
Leerständen aufbaut.
Prüfung der Gründung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft:
Durch die Gründung einer gesetzlichen Immobilien - und Standortgemeinschaft nach ISGG
NRW können in Eigenregie der Gewerbetreibenden und Immobilieneigentümerinnen und
-eigentümer Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden, die die Wahrnehmung und Attrakt i-
vität des Geschäftszentrums der Porzer Innenstadt deutlich verbessern. Eine ISG bietet die
Möglichkeit einer Verstetigung des Innenstadtmanagements.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
87
Einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds für gestalterische Maßnahmen im
Geschäftszentrum:
Der Verfügungsfonds soll auch dazu genutzt werden, städtebauliche Maßnahmen im Bereich
des Porzer Bezirkszentrums umzusetzen. Hierzu gehören z.B.
die Begrünung von Straßen und Plätzen,
die Erhöhung der Aufenthaltsqualität, z.B. durch Bänke,
die Verbesserung von Wegebeziehungen und
die Gestaltung von räumlichen Zusammenhängen.
Förderanträge zum Verfügungsfonds werden an das Innenstadtmanagement gestellt und dort z u-
nächst auf ihre g rundsätzliche Förderfähigkeit geprüft sowie inhaltlich bewertet und bei Bedarf prior i-
siert. Die letztendliche Beschlussfassung über zu stellende Förderanträge erfolgt durch ein festzul e-
gendes Gremium wie z.B. den Beirat Porz Mitte. Die operative Abwicklung des Verfügungsfonds e r-
folgt in Absprache mit dem Innenstadtmanagement und der Stadt Köln.
Gemäß der Städtebauförderrichtlinien Nr. 14 ist für diese Art des Verfügungsfonds eine 50%ige Bete i-
ligung der Wirtschaft, Interessensgemeinschaft, privater oder zus ätzlicher städtischer Mittel Vorau s-
setzung. Die anderen 50% werden mit Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Stadt
finanziert.
Ziele der Maßnahme sind:
Erhöhung der Wahrnehmbarkeit des Porzer Geschäftszentrums
Verbesserung der Präsenz der Gewerbetreibenden vor Ort und in den Medien
Qualifizierung eines vielfältigen vitalen Geschäftszentrums
Steigerung der Attraktivität des Porzer Bezirkszentrums
Kosten: Innenstadtmanagement:
Aufgrund der erforderlichen Qualifikationen rund
45.000,-€ p. a. für den Innenstadtmanager
15.000,-€ p. a. für Sachmittel
Prüfung der Gründung einer ISG:
50.000,-€ p. a.
Einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds:
100.000,-€ p. a. (inkl. Kostenanteil Dritter 50%)
Gesamtkosten Innenstadtmanagement p.a. 210.000.-€
Laufzeit 4 Jahre = Gesamtkosten 840.000.-€
Davon Kostenanteil Dritter: 200.000,-€
(Zuwendungsempfangende)
Davon förderfähige Kosten: 640.000,-€
Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Stadtentwicklung und Statistik
Amt für Landschaftspflege und Grünflächen
Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Stadtplanungsamt
Zielgruppe: Gesamtes Quartier, Gewerbetreibende und
Besucherinnen und Besucher
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
88
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | besser einkaufen |
sicher unterwegs | konstruktives Miteinander
Zielindikatoren: Verbesserung der Kommunikation der Gewerbetreiben-
den untereinander und mit anderen Akteuren wie z.B.
der Stadt Köln; Erhöhung des Umsatzes (insbesondere
des inhabergeführten Einzelhandels) der örtlichen Ge-
werbetreibenden, Anzahl der aus dem Verfügungsfonds
geförderten Maßnahmen
Zeitraum: Kurz- bis Mittelfristig
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
89
Maßnahme 4.07
Rad- und Fußwegekonzept
Lage: Gesamtes Untersuchungsgebiet
Handlungsfeld: Verkehr
Maßnahmentyp: Bauliche Maßnahme
Projektlaufzeit: 2020 - 2022
Ausgangslage:
Ein Rad - und Fußwegekonzept soll bestehende und neu zu errichtende Rad - und
Fußwegeverbindungen ausbauen.
Projektbeschreibung:
Kurzfristig soll im gesamten Untersuchungsgebiet Porz Mitte der Radverkehr gestärkt
werden und die notwendigen Netzschlüsse mittels Radspuren oder Radwegen siche r-
gestellt werden. Dafür werden alle Einbahnstraßen auf die Möglichkeit der Öffnung für
den gegenläuf igen Radverkehr geprüft. In Einzelfällen wird kontrolliert, ob die Ma ß-
nahmen als bauliche Radwege oder Radwegführung auf der Fahrbahn möglich sind.
Kurzfristig sollen die Verlängerung des Radweges an der Bergerstraße von der Sta dt-
bahntrasse Richtung Westen bis zur Hauptstraße und von der Josefstraße bis zum
bestehenden Radweg an der Stadtbahntras se, die Netzschlüsse in der Rathausstr a-
ße, der Josefstraße, der Bahnhofstraße und die Radwegeverbindung zwischen der
Karlstraße, der Josefstraße und dem Friedrich -Ebert-Ufer ausgebaut werden. Auße r-
dem soll die Radwegeverbindung zwischen S -Bahn-Trasse und F riedrich-Ebert-Ufer
gestärkt werden. Die Kriterien Zügigkeit, Komfort, Leistungsfähigkeit und Sicherheit
werden auf der gesamten Strecke einer Veloroute berücksichtigt. Die neu geplanten
und vorhandenen öffentlichen Räume und Grünflächen werden auf die Mög lichkeit
eines Radwegenetzschlusses überprüft.
Ziel des Radwegekonzeptes ist es , ein störungsfreies und zügiges Radfahren auf
verkehrsberuhigten, ampelärmeren Nebenstraßen zu ermöglichen, die Verkehrss i-
cherheit der Radfahrer zu erhöhen sowie das lückenhaft e Radwegenetz zu schließen
und die Feinerschließung der Veloroute zu gewährleisten. Die Maßnahme wird als
Thema für den Runden Tisch Radverkehr Porz aufgenommen.
Kosten: 2020:
Rad- und Fußwegekonzept 30.000,-€
Einbahnstraßenöffnung 50.000,-€
2021-2022:
Glashüttenareal
(Zusatz für Radführung) 70.000,-€
Umgestaltung/Verbesserung
Radführung 280.000,-€
Netzschluss 32.000,-€
Gesamtkosten: 462.000,-€
Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung
Amt für Verkehrsmanagement
Zielgruppe: Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | sicher unterwegs |
gerne draußen
Zielindikatoren: Öffnung der Straßen für gegenläufigen Radverkehr
Zeitraum: Kurz- bis Mittelfristig
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
90
Abbildung 37: Maßnahmeplan Radverkehr Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
91
Maßnahme 4.08
Prozessbegleitende Evaluation
Lage: Gesamtes Untersuchungsgebiet
Handlungsfeld: Alle Handlungsfelder
Maßnahmentyp: Maßnahme zur Städtebauförderung
Projektlaufzeit: 2020 - 2023
Projektbeschreibung:
Mit dem ISEK Porz Mitte ist die Umsetzung einer Vielzahl an Maßnahmen vorgesehen, die
in einem integrierten Ansatz ineinander greifen. Der hiermit intensivierte Entwicklungs pro-
zess für Porz Mitte zeigt unterschiedliche Wechselwirkungen und Synergien auf und nimmt
auch das vorhandene Akteursgeflecht vor Ort in den Blick.
Die Evaluation verfolgt das Ziel, über das gesamte Maßnahmenpaket hinweg eine laufende
Bewertung über den Prozess zu erhalten und Handlungsempfehlungen abzuleiten. Auf di e-
ser Grundlage können aktuelle Entwicklungen syste matisch erfasst werden und bei Verä n-
derungen frühzeitig geeignete Anpassungen eingeleitet werden. Dabei nimmt die Evaluation
nicht nur die messbaren Wirkungen vor Ort in den Blick, sondern setzt auch bei Kommunik a-
tions- und Abstimmungsprozessen an.
Die Evaluation ist prozessbegleitend und damit formativ angelegt. Sie nimmt ein breites
Spektrum an Themen in den Fokus, so dass es erforderlich ist , Schwerpunkte zu unte r-
schiedlichen Zeithorizonten zu setzten. Im Mittelpunkt steht die Wirkung des Gesamtpr o-
gramms, wobei auch die Einzelmaßnahme in den Blick genommen wird.
Einerseits muss hierfür auf konkreten Daten aufgebaut werden, die im Rahmen des Control-
lings (erfolgt prozessbegleitend durch die Stadt Köln) erhoben werden. Andererseits erfolgt
die Bewertung des Prozesses im Rahmen von diskursiven Prozessen, wie Befragungen von
Bürgerinnen und Bürgern, Gewerbetreibenden, Passanten, Workshops, Einzel gesprächen,
World-Cafés u. ä.
Die Ergebnisse der Evaluation fließen fortlaufend in die Programmumsetzung ein und we r-
den zum Abschluss in einem Bericht mit zentralen Handlungsempfehlungen zusammeng e-
fasst. Die Evaluation erfolgt unter wissenschaftlicher Lei tung und wird extern vergeben, um
die Unabhängigkeit des Evaluationsverfahrens und der Ergebnisse zu gewährleisten.
Zur Ermittlung valider Erfolgs - und Misserfolgsfaktoren startet die Prozessevaluation bereits
mit Beginn der Laufzeit des ISEK. Der zweite S chritt der Prozessevaluation findet während
der Durchführung des ISEK statt, um zielgerichtete Maßnahmenanpassungen zu ermögl i-
chen. Zusätzlich wird am Ende der Projektlaufzeit eine abschließende Wirkungskontrolle zur
Ermittlung der Zielerreichung der Maßnahmen durchgeführt („Vorher-Nachher-Betrachtung“).
Kosten: Kalkulierte Tagessätze brutto: 900,-€
Kalkulierter zeitlicher Umfang: 100 Tage
Gesamtkosten für den Sozialraum: 90.000,-€
davon 2020: 18.000,-€
davon 2021: 18.000,-€
davon 2022: 18.000,-€
davon 2023: 36.000,-€
Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Stadtentwicklung und Statistik
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
92
Zielgruppe: Bürgerinnen und Bürger und Besucherinnen und Be-
sucher des gesamten Quartiers, lokale Akteurinnen
und Akteure, Trägerinnen und Träger sowie Politik
und Verwaltung
Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv - Qualifizierung und Wei-
terentwicklung der Programmumsetzung
Zielindikatoren: Ausmaß der Veränderung der Wohn- und Aufent-
haltszufriedenheit der ortsansässigen Bevölkerung im
Laufe des Projektes
Ausmaß an Akzeptanz der baulichen und sozialen
Maßnahmen im Rahmen des ISEK durch die Bevölke-
rung und lokale Akteurinnen und Akteure
Veränderung im Ausmaß nachbarschaftlicher
Zusammenhänge und der Durchführung gemeinsa-
mer, sozialschichtübergreifender und auch multiethni-
scher Aktivitäten
Kontextindikatoren zur sozialen und demografischen
Struktur des Untersuchungsgebietes
Zeitraum: Kurzfristig
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
93
Nachrichtliche Maßnahmen „Flankierende Maßnahmen im Untersuchungsgebiet“
Die vorgesehenen Maßnahmen im Bereich „Flankierende Maßnahmen im Untersuchung s-
gebiet“ werden durch weitere, hier nachrichtlich aufgenommene Maßnahmen ergänzt. Hie r-
bei handelt es sich um Maßnahmen, die außerhalb des Integrierten Stadtentwicklungsko n-
zeptes Porz Mitte umgesetzt werden oder im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklung s-
konzeptes Porz Mitte entwickelt wurden, jedoch kein Förderzugang über die Städtebauförd e-
rung gegeben ist. Alternative Umsetzungsmöglichkeiten werden geprüft.
Sanierung Treppenaufgang und Rheinpavillon
Im Jahre 2015 wurde die Sanierung der denkmalgeschützen Treppe und des Rheinpavillons
am Porzer Rheinufer durchgeführt. Der Wiederaufbau erfolgte nach historischem Vorbild und
bildet einen neuen Anziehungspunkt am Porzer Denkmal.
Baulückenschließung im Untersuchungsgebiet
Durch die Aktivierung von Eigentümerinnen und Eigen tümern können mindergenutzte
Grundstücke im Untersuchungsgebiet bebaut werden. An der Ernst -Mühlendyck-Straße 16,
der ehemaligen Postfläche und der Josefstraße 26 -32 wurden bereits Neubauten auf eh e-
maligen Baulücken fertiggestellt.
Tempo-30-Zonen
Im Zusammenhang mit der Maßnahme „Tempo -30-Zonen“ wurde in den Straßen, in denen
dies möglich war, wie beispielsweise im Quartier Schillerstraße, Max -von-Schenkdorf-
Straße, Theodor -Körner-Straße und Heinrich -von-Kleist-Straße, eine Einrichtung von Te m-
po-30-Zonen vorgenommen. Die Mühlenstraße, Bahnhofstraße (zwischen Mühlenstraße und
Klingerstraße), Klingerstraße und Friedrichstraße befinden sich im Vorbehaltsnetz oder wer-
den von der KVB -Buslinie befahren und können somit absehbar nicht in eine Tempo -30-
Zone integr iert werden. Des Weiteren stellen die Rathausstraße, Josefstraße (zwischen
Steinstraße und Bergerstraße beziehungsweise Bergerstraße und Karlstraße beziehung s-
weise Karlstraße und Bahnhofstraße), Goethestraße, Friedrichstraße (zwischen Bahnho f-
straße und Kli ngerstraße beziehungsweise Klingerstraße und Bergerstraße), Glashütte n-
straße und Am Rheinbrauhaus keinen Zonencharakter dar und können somit nicht als Te m-
po-30-Zone ausgewiesen werden. Dennoch können hier, sofern schutzbedürftige Einric h-
tungen bestehen, zu lässige Höchstgeschwindigkeiten von 30 Stundenkilometer angeordnet
werden. Durch die Geschwindigkeitsbegrenzung soll eine Reduzierung der Lärmbelästigung
speziell in Wohnstraßen bewirkt werden.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
94
Porzer Talente
Die Maßnahme „Porzer Talente“ wurden im Rahme n des Integrierten Stadtentwicklungsko n-
zeptes Porz Mitte erarbeitet, erfüllt jedoch nicht die Voraussetzungen der Städtebauförd e-
rung. Eine Umsetzung über alternative Möglichkeiten wird geprüft.
Mit der Qualifizierungsoffensive „Porzer Talente“ soll eine St ärkung der Bildungschancen
durch die Förderung individueller Bildungsmöglichkeiten erreicht werden. Inbesondere durch
die erfolgreichere Überleitung von der Primarstufe in die Sekundarstufe I sowie Sekunda r-
stufe II sollen qualifiziertere Schulabschlüsse und die Überleitung in schulische oder berufl i-
che Ausbildungszweige erlangt werden. Zielgruppe sind junge Menschen, die zum Ausgleich
sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem
Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Das Bildungsangebot der non formalen Bildung
ist nach Interesse, Begabung und Fähigkeit sortiert, nicht nach schulischer Leistung, Ethnie
oder sozialer Herkunft. Kinder und Jugendliche sollen altersentsprechend möglichst leben s-
weltnah und in einer g rundsätzlich wertschätzenden Art und Weise sowie verbindlicher Z u-
wendung angesprochen werden.
Durch praktisch angelegte und handlungsorientierte Angebote soll die Selbstwahrnehmung
und Ausdrucksfähigkeit der Jugendlichen geschult werden. Sie können hierdu rch ihre indivi-
duellen Fähigkeiten und Neigungen kennenlernen, deren Wirkung verstehen und durch das
unmittelbare Erleben ihre persönlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen stärken.
Diese Erfahrungen können gezielt als Anregung für eine spätere Beruf swahl eingesetzt wer-
den, was zu einer Stärkung der Ressourcen, unabhängig von Herkunft, Religionszugehöri g-
keit und schulischer Leistung führt.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
95
5. MAßNAHMEN-, KOSTEN-,
FINANZIERUNGS- UND ZEITPLAN
Um Porz Mitte nachhaltig zu stabilisieren bedarf es, neben dem Großvorhaben am Friedrich -
Ebert-Platz, einer Vielzahl weiterer baulicher sowie sozial flankierender Maßnahmen, die
zeitnah umgesetzt werden sollen. Die Kosten -, Finanzierungs - und Zeitplanung (KuF) ve r-
deutlicht den Ablauf der vorg esehenen Maßnahmen. Für den Erfolg des gesamten Proze s-
ses ist die zentrale Steuerung wichtig, so dass Abweichungen und Änderungen im Ma ß-
nahmenpaket frühzeitig erkannt werden und entsprechend reagiert werden kann.
Kosten
Für jede Einzelmaßnahme wird der Fi nanzierungsbedarf über den gesamten Umsetzung s-
zeitraum beziffert. Der Detaillierungsgrad ist aufgrund des momentanen Planungsstandes
eher grob. Die Kostenangaben entsprechen somit aufgrund der noch fehlenden Planungsti e-
fe einer ersten Grobkostenschätzung. Sie wurden beispielsweise anhand von Flächen und
Kosten je Einheiten oder anhand von Erfahrungswerten, insbesondere bei den flankierenden
Maßnahmen, ermittelt.
Zeitplanung
Bei der zeitlichen Planung wurden verschiedene Faktoren berücksichtigt. Die Anzahl d er
Baustellen im Untersuchungsgebiet muss verträglich gestaltet werden.
Weiterhin muss berücksichtigt werden, wie die Maßnahmen ineinandergreifen und welche
Wirkungszusammenhänge bestehen. So sollen beispielsweise zur Qualitätssicherung vor
Umsetzung der Maßnahmen Ideenwettbewerbe, Machbarkeitsstudien oder Beteiligungsve r-
fahren durchgeführt werden.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
96
Finanzierung
Mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept wird die Grundlage für die Beantragung von
Fördermitteln geschaffen. Neben privaten Investitionen sollen aufgrund knapper städtischer
Mittel- und Personalressourcen für die unrentierlichen Maßnahmen Städtebaufördermittel
eingeworben werden. Da es sich im Wesentlichen um Maßnahmen zur Stabilisierung und
Aufwertung eines durch soziale, wirtschaftliche u nd städtebauliche Missstände benachteili g-
ten Stadtraums mit besonderem Entwicklungsbedarf handelt, soll eine Förderung aus dem
Städtebauförderprogramm Soziale Stadt beantragt werden.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
97
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
98
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
99
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
100
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
101
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
102
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
103
6. UMSETZUNGSPLANUNG
Die bereits in der E rarbeitungsphase etablierte Projektstruktur (hierzu gehören unter and e-
rem der Lenkungskreis, Ämterrunden, Workshops, der Beirat Porz Mitte und Information der
Politik, Öffentlichkeitsbeteiligung) bildet eine belastbare Basis für die Umsetzung des Int e-
grierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte.
Für die Umsetzungsplanung der Maßnahmen ist diese Struktur noch um entsprechende
Gremien zu ergänzen, die eine reibungslose Planung und Durchführung der jeweiligen Ma ß-
nahmen sicherstellen. Zu nennen sind beispiel haft regelmäßige Abstimmungstermine der
baufachlichen Ämter, um einen reibungslosen Übergang zwischen den einzelnen Planung s-
phasen zu erhalten sowie weitere fachbezogene Runden.
Durch die klare Festlegung der Zuständigkeiten sollen Doppelstrukturen und Re dundanzen
vermieden und ein strukturierter Ablauf durch die effiziente Bündelung allen Know -hows
gewährleistet werden.
Vernetzung und Kommunikation
In der Umsetzungsphase spielt die Kommunikation und Einbindung der ortsansässigen
Stadtgemeinschaft eine b edeutsame Rolle für den Erfolg des entwickelten Maßnahmenbü n-
dels. Dieser Erfolg ist eng verbunden mit der Identifikation der Bewohnerinnen und Bewo h-
ner mit ihrem direkten Lebensumfeld. Besonders hervorzuheben ist an dieser Stelle der In-
nenstadt- sowie der Quartiersmanager. Sie spielen bei der Vernetzung vor Ort und der
Kommunikation eine entscheidende Rolle.
Genauso wichtig ist die Einbindung der Menschen in die weiteren Aufwertungsprozesse.
Daher sollen begleitend zum Planungsprozess auch maßnahmenbezogen e Beteiligungsfor-
mate für mehr Transparenz in der Öffentlichkeit sorgen und die Bedürfnisse der künftigen
Nutzerinnen und Nutzer stärker berücksichtigen. Dadurch soll die Identifikation der Me n-
schen vor Ort mit ihrem Lebens- und Aufenthaltsumfeld gestärkt werden. Denn nur
gemeinsam mit den dort lebenden Menschen kann die Entwicklung im Quartier wirkungsvoll
vorangetrieben und privates Engagement angestoßen und verstärkt werden.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
104
Zeitliche Abfolge
Um die Funktionalität des Bezirkszentrums während der Umbaup hase zu erhalten, ist eine
zeitliche Priorisierung und Vernetzung der einzelnen Maßnahmen erforderlich. Dementspr e-
chend werden Maßnahmen zeitlich so getaktet, dass die mit ihnen verbundene Aufwertung
des Porzer Bezirkszentrums möglichst zeitnah umgesetzt w ird, ohne die Bevölkerung durch
bauliche Maßnahmen über das erforderliche Maß hinaus in ihrer Lebensqualität zu beei n-
trächtigen.
Für eine fristgerechte Umsetzung des Maßnahmenbündels ist eine kontinuierliche Steuerung
notwendig, welche durch die Stadt Köln - hier das Amt für Stadtentwicklung und Statistik -
erfolgt. Im Rahmen der Umsetzungssteuerung müssen die finanziellen Mittel durch rege l-
mäßige Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht koordiniert und frühzei tig im
Haushalt der Stadt Köln ein geplant werden . Erfolge bei der Umsetzung von Maßnahmen
sollen frühzeitig sichtbar und kommuniziert werden, um die Bevölkerung an den Fortschritten
teilhaben zu lassen.
Controlling und Evaluation
Im Rahmen der Umsetzungsplanung ist auch ein Projektcontro lling vorzusehen. Dabei ha n-
delt es sich um ein Beobachtungssystem, in dem langfristige, kontinuierliche und systemat i-
sche Ziele erfasst und ausgewertet werden, sodass die Ziele der einzelnen geplanten Ma ß-
nahmen in Form einer Zielhierarchie dargestellt werd en. Durch das Controlling und die
dadurch erlangte Informationsgewinnung und Transparenz sollen die Projekterfolge gege n-
über dem Fördermittelgeber dokumentiert und das interne Projektmanagement unterstützt
werden (vgl. auch Maßnahme 4.08).
Mit der prozess begleitenden Evaluation erfolgt zudem über das gesamte Maßnahmenpaket
hinweg eine laufende Bewertung des Prozesses und es werden konkrete Handlungsempfe h-
lungen abgeleitet. Dabei baut die Evaluation auf den Ergebnissen des Controllings auf und
nimmt nicht n ur die messbaren Wirkungen vor Ort in den Blick, sondern setzt auch bei
Kommunikations- und Abstimmungsprozessen an. Über geeignete Formate wird insbeso n-
dere die Bewohnerschaft (z.B. durch Befragungen) einbezogen.
Neben der kontinuierlichen Begleitung des Programms und der Erfassung der Wirkungsz u-
sammenhänge spielt die Verstetigung der Projekte eine entscheidende Rolle für die erfol g-
reiche Umsetzung des Quartiersentwicklungsansatzes. Durch die Verstetigung sollen frü h-
zeitig vor dem Auslaufen der Fördermitt el gemeinsam mit den beteiligten Akteuren, Gremien
und Fachämtern Konzepte erarbeitet werden, mit denen möglichst viele aufgebaute Strukt u-
ren im Untersuchungsgebiet fortgeführt und gesichert werden können.
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
105
7. VERZEICHNISSE
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
106
7.1. Abkürzungsverzeichnis
A Autobahn
ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club
AWO Arbeiterwohlfahrt
B Bundesstraße
BK Berufskolleg
CSM Carl-Stamitz Musikschule
DB Deutsche Bahn
EHZK Einzelhandels- und Zentrenkonzept
EU Europäische Union
GGS Gemeinschaftsgrundschule
ISEK Integriertes Stadtentwicklungskonzept
Kfz Kraftfahrzeug
KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG
LEG Landesentwicklungsgesellschaft
ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr
RB Regionalbahn
RE Regionalexpress
RPW Richtlinien für Planungswettbewerbe
Sek II Sekundarstufe II
u3 unter 3-jährige
ü3 über 3-jährige
vgl. vergleiche
VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg
z.B. zum Beispiel
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
107
7.2. Abbildungsverzeichnis
Abbildung 1: Untersuchungsgebiet Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln, DGK 2013 ....................... 8
Abbildung 2: Stadtbezirke und Stadtteile von Köln, Quelle: Stadt Köln 2017 .......................... 9
Abbildung 3: Ansicht Hertie-Kaufhaus aus der Wilhelmstraße und Friedrich-Ebert-Platz,
Quelle: Stadt Köln (li.), NRW.URBAN (re.) ............................................................................ 10
Abbildung 4: Variante B1 Entwicklung Friedrich-Ebert-Platz,
Quelle: JSWD Architekten GmbH & Co. KG 2015 ................................................................. 10
Abbildung 5: Geltungsbereich Bebauungsplanentwurf „Revitalisierung Innenstadt
Köln-Porz“, Quelle: Stadt Köln ............................................................................................... 11
Abbildung 6: Eindrücke 1. Öffentlichkeitsbeteiligung, Quelle: Axel König ............................. 14
Abbildung 7: Übersicht der Bevölkerungsdaten,
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 .......................................... 16
Abbildung 8: Altersstruktur im Vergleich,
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 .......................................... 17
Abbildung 9: Haushaltsstruktur, prozentualer Anteil der Haushaltstypen im Vergleich,
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 .......................................... 18
Abbildung 10: Anteil SGB-II-Empfänger im Vergleich,
Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 .......................................... 18
Abbildung 11: Siedlung an der Glashüttenstraße, Quelle: NRW.URBAN 2016 ................... 20
Abbildung 12: Fußgängerzone Bahnhofstraße, Quelle: NRW.URBAN 2017 ....................... 20
Abbildung 13: Beispielhafte Leerstände in der Bahnhofstraße,
Quelle: NRW.URBAN 2017.................................................................................................... 21
Abbildung 14: Kartierung der Leerstände im Untersuchungsgebiet, Stand: 10.07.2017,
Quelle: NRW.URBAN 2017.................................................................................................... 22
Abbildung 15: Grenzen des Bezirkszentrum Porz gemäß Einzelhandels- und
Zentrenkonzept, Quelle: Stadt Köln 2010 .............................................................................. 22
Abbildung 16: Gebäude der Grundschule, Quelle: Stadt Köln .............................................. 24
Abbildung 17: Gebäude der Carl-Stamitz-Musikschule, Quelle: Stadt Köln ......................... 25
Abbildung 18: Gebäude des städtischen Berufskolleg (BK 10), Quelle: Stadt Köln .............. 25
Abbildung 19: Bolzplatz an der Glashüttenstraße, Quelle: NRW.URBAN 2017 .................... 26
Abbildung 20: Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte, Quelle: NRW.URBAN 2016 27
Abbildung 21: Bestandsplan Grün- und Freiflächen, Quelle: NRW.URBAN 2017 ................ 30
Abbildung 22: Potenzialflächen in Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln ......................................... 31
Abbildung 23: Rheinboulevard Porz, Quelle: Stadt Köln ....................................................... 32
Abbildung 24: Grünfläche an der Glashüttenstraße, Quelle: Stadt Köln ............................... 33
Abbildung 25: Provisorischer Stellplatz und Grünanlage, Quelle: NRW.URBAN 2016 ........ 33
Abbildung 26: Baumbestand auf dem Schulareal, Quelle: NRW.URBAN 2016 ................... 34
Abbildung 27: Bestandsplan Verkehrsflächen, Quelle: NRW.URBAN 2017 ......................... 36
Abbildung 28: Radverkehrsnetzplan Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln .................................... 38
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
108
Abbildung 29: Wegeverbindung zwischen Hauptstraße und Rheinboulevard,
Quelle: NRW.URBAN 2017 .................................................................................................... 39
Abbildung 30: Parkhaus und Straßenbahnhaltestelle Porz-Markt am CityCenter,
Quelle: NRW.URBAN 2016 .................................................................................................... 40
Abbildung 31: Strategische Ziele und Handlungsfelder, Quelle: NRW.URBAN 2017 ........... 49
Abbildung 32: Zielsystem des Integrierten Stadtwicklungskonzeptes Porz Mitte, Quelle:
NRW.URBAN 2017 ................................................................................................................ 50
Abbildung 33: Räumliche Handlungsschwerpunkte im Untersuchungsgebiet,
Quelle: NRW.URBAN 2017 .................................................................................................... 52
Abbildung 34: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Porzity einschließlich Rheinboulevard
Porz", Quelle: NRW.URBAN 2017 ......................................................................................... 53
Abbildung 35: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Schulareal",
Quelle: NRW.URBAN 2017 .................................................................................................... 61
Abbildung 36: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Glashütte",
Quelle: NRW.URBAN 2017 .................................................................................................... 65
Abbildung 37: Maßnahmeplan Radverkehr Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln .......................... 90
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
109
8. ANHANG
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
110
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
111
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE
Anlage 2_KuF_final
5551 Zeichen
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte
Maßnahmen-, Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan
Kostenzuordnung nach Haushaltsjahren
Stand: 03.05.2018
Maß-
nahmen-
Blatt
Folgejahre Kostenschätzung
Gesamtsumme Maßnahme
Nr. 2018 2019 2020 2021 2022 ab 2023
4.04
Landschaftsplanerischer Wettbewerb
für die Innenstadt von Köln-Porz
mit Realisierungsteil
Friedrich-Ebert-Platz Grün- und Freiflächen, Umwelt 3 .577.000 € 226.000 € 1.190.000 € 1.190.000 €
6.183.000 €
1.01 Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des
Rheinboulevards Porz Rheinboulevard Porz Grün- und Freiflächen, Umwelt 1.138.000 € 2.763.000 €
3.901.000 €
1.02 Umgestaltung der Hauptstraße
(Bau- und Planungskosten)
Hauptstraße
(von Stein- bis
Poststraße)
Verkehr 35.000 € 35.000 € 760.000 € 1.520.000 € 1.520.00 0 €
3.870.000 €
2.01 städtebauliche Machbarkeitsstudie Schulareal (inkl.
Modellbau)
Schulareal zwischen
Hauptstr. und
Josefstr.
Bevölkerung & Wohnen |
Soziale Infrastruktur,
Bildung, Kultur │Grün- und
Freiflächen, Umwelt
25.000 €
25.000 €
3.01
Gestaltung der neu herzustellenden öffentlichen
Parkanlage inkl. der Anlage neuer Spiel- und
Treffplätze und Aufwertung der bestehenden
öffentlichen Grünfläche an der Glashüttenstr. inkl.
Bolzplatz
Grünfläche
Glashüttenstraße
Grün- und Freiflächen, Umwelt
| Soziale Infrastruktur, Bildung,
Kultur
145.000 € 145.000 € 195.000 € 895.000 € 2.620.000 €
4.000.000 €
3.02 Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte
(bauliche Maßnahmen Außenbereich) Glashüttenstraße Soziale Infrastruktur,
Bildung, Kultur 90.000 €
90.000 €
Zwischensumme Porzity,
Schulareal, Glashütte 3.612.000 € 406.000 € 2.210.000 € 2.905.000 € 3.553.000 € 5.383.000 €
18.069.000 €
Schulareal
Glashütte
Kurzfristig Mittelfristig Zur Förderung beantragte Ausgaben Lage Handlungsfeld
Porzity
1
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte
Maßnahmen-, Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan
Kostenzuordnung nach Haushaltsjahren
Stand: 03.05.2018
Maß-
nahmen-
Blatt
Folgejahre
Kostenschätzung
Gesamtsumme
Maßnahme
Nr. 2018 2019 2020 2021 2022 ab 2023
4.01 Haus-, Hof- und Fassadenprogramm * Gesamtgebiet Bevölkerung & Wohnen 41.700 € 83.300 € 83.300 € 41.700 € 250.000 €
4.02 Quartiersmanagement Gesamtgebiet Soziale Infrastrukt ur, Bildung, Kultur 67.000 € 137.000 € 137.000 € 137.000 € 478.000 €
4.03 Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung inkl.
bewohnerorientierter Verfügungsfonds Gesamtgebiet Bevölkerung & Wohnen 72.000 € 145.000 € 145.000 € 145.000 €
507.000 €
4.05 Ideen- und Realisierungswettbewerb
"Lichtkonzept Porzer Brücken“ Gesamtgebiet Grün- und Freiflächen, Umwelt 30.000 € 10.000 € 10.000 € 380.000 €
430.000 €
4.06
Innenstadtmanagement inkl.
einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds
*,
Prüfung Gründung Innenstadtgemeinschaft
(ISG)
Gesamtgebiet Einkaufen & Arbeiten 160.000 € 160.000 € 160.000 € 160.000 €
640.000 €
4.07 Rad- und Fußwegekonzept Gesamtgebiet Verkehr 80.000 € 191.000 € 191.000 € 462.000 €
4.08 Prozessbegleitende Evaluation Gesamtgebiet
Bevölkerung & Wohnen | Einkaufen
& Arbeiten | Soziale Infrastruktur,
Bildung, Kultur │Grün- und
Freiflächen, Umwelt | Verkehr
18.000 € 18.000 € 18.000 € 36.000 €
90.000 €
Zwischensumme Gesamtgebiet 468.700 € 744.300 € 744.300 € 899.700 € 2.857.000 €
Zwischensumme Porzity,
Schulareal, Glashütte 3.612.000 € 406.000 € 2.210.000 € 2.905.000 € 3.553.000 € 5.383.000 €
18.069.000 €
Gesamtkosten
ISEK Porz Mitte
3.612.000 € 406.000 € 2.678.700 € 3.649.300 € 4.297.300 € 6.282.700 € 20.926.000 €
* Finanzieller Beitrag Dritter in Höhe von
50% zusätzlich zu erbringen;
dargestellt werden die reinen förderfähigen
Kosten
Kurzfristig Mittelfristig Zur Förderung beantragte Ausgaben Lage Handlungsfeld
Gesamtgebiet
2
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte
Maßnahmen-, Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan
Stand: 03.05.2018
Folgejahre
2018 2019 2020 2021 2022 ab 2023
Rückbau / Abriss ehem. Hertie-Gebäude, Tiefgarage,
Pavillon, Treppenanlage Friedrich-Ebert-Platz Bevölkerung & Wohnen |
Einkaufen & Arbeiten X
Neubau von 3 Baublöcken mit Nutzungsmix aus Handel,
Dienstleistung, Wohnen und kulturellen Einrichtungen Friedrich-Ebert-Platz Bevölkerung & Wohnen |
Einkaufen & Arbeiten
Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung der Innenstadt
Köln-Porz Friedrich-Ebert-Platz Bevölkerung & Wohnen |
Einkaufen & Arbeiten X
Wohnungsneubau
z.B. auf ehemaliger Baulücke / Nachverdichtung (laufende
Umsetzung)
Bsp. für bereits umgesetzte Maßnahmen:
120 Wohneinheiten nördl. Philipp-Reis-Str./ westl.
Friedrichstr.; weitere Wohneinheiten in der Josefstr.
Gesamtgebiet Bevölkerung & Wohnen X
Sanierung Treppenaufgang und Rheinpavillon Rheinbou levard Grün- und Freiflächen X
Angebotsverbesserung im Bereich der Außengastronomie
am Rheinboulevard Porz Rheinboulevard Porz Grün- und Freiflächen, Umwelt
Neubau Wohn- und Geschäftshaus auf heutiger
Parkplatzfläche
ehem. Busbahnhof,
östl. Mühlenstr.
Bevölkerung & Wohnen |
Einkaufen & Arbeiten
Tempo-30-Zone Gesamtgebiet Verkehr X
Mobilitäts- und Servicestation Mühlenstraße
Einkaufen und Arbeiten | Grün-
und Freiflächen, Umwelt |
Verkehr
Sozial-integrative Maßnahmen Glashütte Glashüttenstraße Soziale Infrastruktur, Bildung
und Kultur
Qualifizierungsoffensive „Porzer Talente“ Gesamtgebiet Soziale Infrastruktur, Bildung
und Kultur
Nachrichtliche Darstellung anderweitig finanzierter Maßnahmen
Vorjahre Kurzfristig Mittelfristig Maßnahmebeschreibung Lage Handlungsfeld
Umsetzung erfolgte in 2015
Fertigstellung erfolgte in 2015
3
Anlage 8 - Auszug Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018
9869 Zeichen
1
Anlage 8
Geschäftsführung
Stadtentwicklungsausschuss
Frau Krause
Telefon: (0221) 221-25909
Fax : (0221) 221-24088
E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de
Datum: 24.09.2018
Auszug
aus dem Beschlussprotokoll der 35. Sitzung des
Stadtentwicklungsausschusses vom 20.09.2018
öffentlich
6.1 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Sozia-
le Stadt" Porz Mitte
1061/2018
1. Beschluss (Beschlussergänzung der BV Porz gem. Anlage 7, Pkt. A):
Die von der Verwaltung geplante Wohnblockrandbebauung an der Friedrichstra-
ße/Phillip-Reis-Straße in Porz-Mitte (Arbeitstitel: Glashüttenstraße) wird abgelehnt.
Diese Fläche soll für öffentliche Einrichtungen/Handel/Gewerbe/Erholung/Sport und
Freizeit vorgehalten werden.
Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion und die
Fraktion Die Linke.
2. Beschluss (Verwaltungsvorlage mit den Ergänzungen der BV Porz gem. An-
lage 7):
Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen:
1. Der Rat beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte
unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteili-
gungen und Empfehlungen des Beirates Porz Mitte an die Bezirksvertretung Porz
mit Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 €.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
A. Fördermittel für die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in ei-
2
nem
Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund
14,6 Mio. € einzuwerben und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen
umzusetzen.
B. die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs,
die im Sozialraum Porz Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz vor-
zulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu in-
formieren.
C. mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat
verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse
und die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine
Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind.
3. Des Weiteren beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte
für die im ISEK für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen, die
in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind sowie die Vorfinanzie-
rung der Kosten der für einen qualifizierten Förderantrag notwendigen Entwurfs-
planung nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen aus dem ISEK. Die
Deckung der Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan 0902-Städtebauförderung. Die
Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Be-
zirksregierung nachträglich mit voraussichtlich 70 % förderfähig. Die Umsetzung
der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten För-
derzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 70 % der Ge-
samtkosten der jeweiligen Maßnahmen.
4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte
aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 €
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderli-
che Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zah-
lungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 € sind im Haushaltsplan-
entwurf 2019ff inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu veranschlagen.
Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 – Städtebauförderung. Die ent-
stehenden ergebniswirksamen Aufwendungen und investiven Auszahlungen für
2023ff in Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich aufzuführen und in zukünftigen
Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen.
5. Der Rat beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als
„Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt
der Stadt Köln bekanntzumachen.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die nachfolgenden übrigen Anre-
gungen der BV Porz zu prüfen:
B) Die Gemeinschaftsgrundschule Porz-Mitte soll am bestehenden Standort
zum schnellstmöglichen Zeitpunkt neu gebaut werden.
3
C) Das Berufskolleg 10 an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll gemäß
bestehender Beschlusslage zügig nach Deutz verlagert werden. Sollte eine
Verlagerung nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren erfolgen können,
ist ein Ersatzstandort (z.b. Dielektra-Gelände) in Porz-Mitte zu prüfen. Die frei
werdende Fläche ist für Handel und Wohnen vorzuhalten.
D) Bei einem eventuellen Neubau der Carl-Stamitz-Musikschule sind die
Anteile der Rheinischen Musikschule und des Fördervereins zu
berücksichtigen.
E) Die Porzer Innenstadt soll in die 1 Gigabit-Förderung und in das Programm
zum Breitbandausbau mit aufgenommen werden. Stadteigene Unternehmen,
die in diesem Bereich arbeiten sollen im Rahmen des ISEK Leit- und
Entwicklungsfunktion wahrnehmen.
F) Das ISEK soll ein verstärktes Augenvermerk auf die gesetzlichen Vorgaben
zur Erleichterung der Umstände benachteiligter Menschen richten
Maßnahmen:
1) Anmeldung einer außerplanmäßigen Mehrbelastung zum städtischen
Haushalt in Höhe von 2 Mio. Euro als Fördertopf für Maßnahmen, die im Inte-
grierten Stadtentwicklungskonzept ( ISEK) Porz-Mitte nachrichtlich aufge-nom
men wurden und zwecks mangelder Förderfähigkeit durch Haushaltsmittel ge-
deckt werden sollen, wie z.B.:
▪ Maßnahme Sozial-Integrative Maßnahmen Glashütte (S. 69):
Erweiterung der Angebote: Eltern-Mitarbeit, Bindungsangebote für
Jugendliche ohne Strukturen oder aus schwierigen Elternhäuser,
generationenübergreifende und interkulturelle Angebote, Veranstal-
tung sozial, präventiver und integrativer Kultur
▪ Maßnahme „Porzer Talente“ (S. 94):
Die Förderung sozial benachteiligter junger Menschen soll über An-
träge an das Citymanagement und deren Beschluss über die Be-
zirksvertretung Porz verteilt und begleitet werden.
▪ Maßnahme Aufbau einer Mobilitäts- und Servicestation (S. 60)
2) Maßnahme 1.02: (S. 57) Umgestaltung Hauptstraße
Ein Fußgängerleitsystem soll ausgearbeitet werden, damit eventuelle Fußgän-
gerampelanlagen entfallen können, z.B. Haupt-/Bahnhofstraße. Notwendige
Fußgängerampeln sollen auf Druck reagieren. Die Fußgängerzone soll
vollum-fänglich für den Radverkehr freigegeben werden.
Geprüft werden soll, ob der Fußgängerüberweg Karl-/Hauptstraße möglichst
nach Norden verlegt werden kann, damit der Linksabbiegerverkehr aus der
Karlstraße besser abfließen kann.
3) Maßnahme 3.01 (S. 66) Grünfläche an der Glashütte:
Die konkreten Maßnahmen sollen ergänzt werden um die Prüfung eines Was-
serspielplatzes und einer Halfpipe für Skateborder.
4
4) Maßnahme 4.01 (S. 72) Haus-, Hof- und Fassadenprogramm:
Der Kölner Haus und Grundbesitzerverein in Porz sollte als Zielgruppe mit
aufgenommen werden.
5) Maßnahme 4.02 (S. 74) Quartiersmanagment:
Als Büroräume für das Quartiersmanagement könnte der unter Denkmal-
schutz stehende alte Busbahnhof-Pavillon in Erwägung gezogen werden.
6) Maßnahme 4.04 (S. 80) Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die
Innenstadt:
Folgende Ergänzung zur Umsetzung wird aufgenommen:
eine neue öffentliche Toilettenanlage für Porz-Mitte,
Entree neuer und alter Busbahnhof muss attraktiver werden,
neue, einheitliche Stadtmöbel,
Symmetrie in der Fußgängerzone,
Spielelemente für Kinder in den Fußgängerzonen,
Pflanzung von Bäumen.
Verbreiterung der Brücke über die Hauptstraße, mindestens durch ent-
fernen der Pflanzbeete
7) Maßnahme 4.06 (S. 87) Innenstadtmanagement für Porz:
Änderung des 2. Absatzes, 2. Satz:
Die letztendliche Beschlussfassung über zu stellende Förderanträge erfolgt
durch die Bezirksvertretung Porz.
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat der Stadt Köln, das ISEK gemäß der Emp-
fehlungen des Beirates Porz-Mitte und der Wünsche aus der durchgeführten Bürger-
beteiligung um folgende Punkte zu ergänzen:
• Mit Blick auf die besondere Relevanz von sozialen Projekten gerade für ein
problembehaftetes Planungsgebiet wie Porz-Mitte sollen sozial-integrative
Maßnahmen sowie die ursprünglich durch NRW-URBAN erarbeiteten sozialen
Maßnahmen wieder in das ISEK aufgenommen und über andere Fördertöpfe
oder gegebenenfalls durch die Stadt finanziert werden. Dazu sollen wie bei
Mülheim 2020 auch für Porz ca. 21 Mio. € bereitgestellt werden.
• Darüber hinaus sollen auch solche baulichen Projekte Berücksichtigung fin-
den, die nicht durch Mittel aus dem Städtebauförderprogramm abgedeckt
werden. Auch dafür sind bei Bedarf andere Fördertöpfe und -möglichkeiten zu
prüfen oder Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.
• Fest installierte außengastronomische Angebote sollen am Rheinboulevard
Porz realisiert werden, da eine mobil ausgerichtete Außengastronomie nicht
ausreicht.
Ergänzend zum Beschluss des Beirats ist dabei auch zu prüfen, ob die Räume
im Erdgeschoss des Bezirksrathauses einschließlich der Räume der Fraktio-
nen für ein solches Angebot genutzt werden können. Für die wegfallenden
Räume ist gleichzeitig Ersatz einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, wei-
5
tere, gegebenenfalls leer stehende Räumlichkeiten im Umfeld des Rathauses
und am Rheinufer in Porz-Mitte zwischen Rathausstraße und Bennauer Stra-
ße, die sich für Gastronomie eignen gezielt ein zu beziehen und für Gastro-
nomie zu aktivieren.
• Die Carl-Stamitz-Musikschule soll zusammen mit der GGS Hauptstraße sowie
der Kindertagesstätte als Bildungslandschaft auf dem heutigen Schulareal
nördlich der Karlstraße verbleiben.
• Ein Konzept zur Digitalen Innenstadt wird in das ISEK aufgenommen.
• Seniorengerechte Aspekte sollen im ISEK verstärkt beachtet werden.
Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt
Anlage 4_Beschlussprotokoll Beirat Porz-Mitte vom 05.06.2018
10040 Zeichen
Geschäftsführung Beirat Porz Mitte Frau Pöhler Telefon: (0221) 221 27052 Fax: (0221) 221 28493 E-Mail: Porz-Mitte@stadt-koeln.de Datum: 21.06.2018 Beschlussprotokoll über die 5. Sitzung (Sondersitzung) des Beirates Porz-Mitte in der Wahlperiode 2014/2020 am Dienstag, dem 05.06.2018, 17:00 Uhr bis 19:10 Uhr, Matthias-Chlasta Saal (Raum 311), Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70, 51143 Köln I. Öffentlicher Teil 1 Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung 2 Vorstellung neuer Beiratsmitglieder 2.1 Ernennung Frau Andrea Zimmer 1211/2018 Die Bezirksvertretung 7 (Porz) ernennt die folgende Person zum Mitglied des Beirates Porz Mitte: Institution Stellvertreterin Mitglied______________ City Center Porz/ Andrea Zimmer unverändert Ute Femfert Augencentrum Köln Abstimmungsergebnis: Ungeändert empfohlen. Beirat Porz Mitte am 05.06.2018 - 2 - 2.2 Ernennung Herr Michael Gras und Frau Fakhim-Haschemi 1326/2018 Die Bezirksvertretung ernennt folgende Personen zu Mitgliedern des Beirates Porz Mitte: Institution Stellvertreter/in Mitglied___________ Bündnis Porz Mitte Andreas Gras unverändert Dr. Schäfer Bündnis Porz Mitte Simin Fakhim-Haschemi unverändert Hr. Breuer Weiterhin beschließt die Bezirksvertretung folgende Neuverteilung der Funktionen der Vertreter des Bündnisses Porz Mitte innerhalb des Beirates Porz Mitte: 1. Teilnehmer: Herr Philipp Neuhaus (ehemals 1. Vertreter) 1. Vertreter: Herr Jochen Reichel (ehemals 3. Vertreter) 2. Teilnehmer: Herr Jürgen Breuer 2. Vertreter: Frau Simin Fakhim-Haschemi (neues Mitglied) 3. Teilnehmer: Herr Dr. Schäfer 3. Vertreter: Herr Michael Gras (neues Mitglied) Abstimmungsergebnis: Ungeändert empfohlen. 3 Genehmigung der Niederschrift vom 29.01.2018 4 Bürgerfragestunde Beirat Porz Mitte am 05.06.2018 - 3 - 5 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Soziale Stadt" Porz Mitte 1061/2018 Abstimmungsergebnis: mit Änderungen empfohlen; siehe neue TOPs 5.1 - 5.3. 5.1 Verbleib Schulareal Der Beirat Porz Mitte empfiehlt der Bezirksvertretung Porz, den nachfolgenden politischen Gremien einen Verbleib der Carl-Stamitz-Musikschule zusammen mit der GGS Hauptstraße sowie der Kindertagesstätte als Bildungslandschaft auf dem heutigen Schulareal zu empfehlen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt (12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 5 Nicht-Teilnahmen) 5.2 Aufnahme sozialer Projekte in das ISEK Der Beirat Porz Mitte empfiehlt der Bezirksvertretung Porz, den weiteren politi- schen Gremien die Aufnahme sozial-integrativer Maßnahmen in das ISEK Porz Mitte zu empfehlen. Weiterhin empfiehlt der Beirat Porz Mitte der Bezirksvertre- tung, eine Auflistung aller damalig durch NRW.URBAN erarbeiteten sozialen Maßnahmen als Anlage zum ISEK zu empfehlen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt (14 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen oder Nicht-Teilnahmen) 5.3 Außengastronomie Rheinboulevard Porz Der Beirat Porz Mitte empfiehlt der Bezirksvertretung Porz, den weiteren politi- schen Gremien die Realisierung fest installierter außengastronomischer Angebo- te am Rheinboulevard Porz zu empfehlen, da eine lediglich mobil ausgerichtete Außengastronomie nicht ausreichend ist. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt (14 Ja-Stimmen, 5 Nicht-Teilnahmen) Beirat Porz Mitte am 05.06.2018 - 4 - 6 Anträge 6.1 Beteiligung Beirat bei Fassadengestaltung Häuser 1-3 Das Bündnis beantragt, dass der Beirat eine entsprechende Bitte an die BV und den Rat richten möge, dass der Beirat bei der Frage der Fassadengestaltung ausreichend und kontinuierlich informiert wird und zudem auch an den Entschei- dungen beteiligt wird. Dies gilt für das Haus 1, welches von einem städtischen In- vestor geplant wird und für Haus 2 und 3, für welche es ja bereits eine begleiten- de Jury gibt, der als Beiratsvertreter aber einzig der Beiratsvorsitzende angehört. Da aber die Anmutung und das künftige Antlitz der Porzer Innenstadt maßgeblich daran Anteil haben werden, ob sich die Porzerinnen und Porzer darin wohl fühlen werden, scheint es aus unserer Sicht nur recht und billig, wenn die Betroffenen - bei allem Respekt vor der nötigen hinzugezogenen Fachexpertise - auch in den Entscheidungsprozess involviert werden. Es erscheint merkwürdig, wenn Büros aus Berlin oder München oder städtische Politikerinnen und Politiker aus Mülheim oder Ehrenfeld mehr Einfluss auf das Aussehen der künftigen Porzer Innenstadt haben sollen als die Porzerinnen und Porzer selbst. Abstimmungsergebnis: Zurückgezogen 6.2 Beteiligung Beirat bei Fassadengestaltung Haus 1 aufgrund Leitfunktion Das Bündnis beantragt, dass der Beirat insgesamt an der Diskussion zur Fassa- dengestaltung von Haus 1 beteiligt wird, weil ihm eine Leitfunktion zur Gestaltung der neuen Mitte zukommt und der Bauträger städtisch ist. Abstimmungsergebnis: Zurückgezogen 6.3 Wiederaufnahme sozialer Projekte in ISEK; Prüfung anderweitiger Förder- möglichkeiten Mit Blick auf die besondere Relevanz von sozialen Projekten gerade für ein prob- lembehaftetes Planungsgebiet wie Porz-Mitte unter Hinweis auf entsprechende Programme wie »Starke Veedel«, beantragt das Bündnis, dass alle sozialen Pro- jekte wieder in das ISEK aufgenommen und über andere Fördertöpfe finanziert werden sollen oder gegebenenfalls durch die Stadt finanziert werden. Bei Mül- heim 2020 wurde über die Hälfte der eingesetzten Mittel von 41 Mio. Euro (Porz: ca. 21 Mio.) für soziale und Bildungszwecke vorgesehen (Porz: 0 Euro) - das er- scheint wenig nachvollziehbar und zielführend. Abstimmungsergebnis: >>> siehe TOP 5.2 Beirat Porz Mitte am 05.06.2018 - 5 - 6.4 Aufnahme baulicher Projekte aus Bürgerbeteiligung in ISEK Das Bündnis beantragt, dass ausgehend von den Wünschen der Bürgerbeteili- gung auch solche baulichen Projekte Berücksichtigung finden, die nicht durch Mit- tel aus dem Städtebauförderprogramm abgedeckt werden, und fordert die Ver- waltung auf, auch andere Fördertöpfe und -möglichkeiten zu prüfen oder Eigen- mittel zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung bittet um Konkretisierung der geforderten baulichen Projekte. Es wird sich mit dem Bündnis Porz Mitte darauf verständigt, dass eine Aufnahme dieses Antrages in die Niederschrift ausreichend ist. 6.5 Aufnahme des Konzeptes „Digitalisierung der Porzer Innenstadt“ in ISEK Das Bündnis beantragt, dass das Konzept der Digitalen Innenstadt in das ISEK aufgenommen wird. Ein entsprechender Antrag begleitete bereits die Präsentati- on auf der letzten Beiratssitzung, wurde dort aber nicht abgestimmt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt (12 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen, 5 Nicht-Teilnahmen) 6.6 Änderung Beiratszusammensetzung: Aufnahme eines Vertreters für Bürger mit Migrationshintergrund Das Bündnis beantragt, dass in den Beirat ein Vertreter für Bürger mit Migrati- onshintergrund aufgenommen wird, vorzugsweise ein Mitarbeiter des Soli- Bundes, ein Porzer Repräsentant im Migrationsrat der Stadt Köln oder ein Vertre- ter des Vereins Interkult e.V. - immerhin stell diese Bevölkerungsgruppe in Porz- Mitte über 40% der Bevölkerung und sollte dementsprechend auch im Beirat ver- treten sein, damit das ISEK nicht an der Bevölkerung vorbei entwickelt wird. Ergebnis: Es wird sich darauf verständigt, dass das Bündnis die Konkretisierung eines Mig- rationsbeauftragen vornimmt und bestenfalls bereits bestimmte Personen vor- schlägt, die für diese Funktion in Frage kommen und die Bereitschaft mitbringen. 6.7 Änderung Beiratszusammensetzung: Aufnahme eines Vertreters der KVB Das Bündnis beantragt, dass in den Beirat ein Vertreter der KVB aufgenommen werden soll, weil damit Fördermittel zugänglich werden, die für die Umgestaltung der Problemzone Haltestelle Porz-Markt verwendet werden können. Ergebnis: Vgl. 6.6: Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, anlassbezogen Vertreter einzel- ner Institutionen zu den Sitzungen einzuladen, um die Empfehlungen und Anre- gungen der entsprechenden fachlichen Expertise zu erhalten und im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen des ISEKs einfließen zu lassen. Beirat Porz Mitte am 05.06.2018 - 6 - 6.8 Änderung Beiratszusammensetzung: Aufnahme eines Vertreters der Polizei Das Bündnis beantragt, dass in den Beirat ein Vertreter der Polizei aufgenommen werden soll. Die Bürgerschaft hat sich immer wieder über Sicherheitsprobleme im Revitalisierungsbereich beschwert. Es erscheint sinnvoll für die Umbauzeit, aber auch für die Planung der zukünftigen Innenstadt die Polizei als Experten für Si- cherheitsfragen hinzuziehen, weil die dort vorhandene Expertise und Erfahrung helfen kann, Porz auch in baulicher Hinsicht schon sicherer zu machen. Ergebnis: Vgl. 6.6: Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, anlassbezogen Vertreter einzel- ner Institutionen zu den Sitzungen einzuladen, um die Empfehlungen und Anre- gungen der entsprechenden fachlichen Expertise zu erhalten und im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen des ISEKs einfließen zu lassen. 6.9 Änderung Beiratszusammensetzung: Aufnahme eines Vertreters von NetCologne Da örtliche Telekommunikationsunternehmen wichtige Akteure bei einer mögli- chen digitalen Innenstadt sind, sollte NetCologne im Beirat vertreten sein. Das Bündnis beantragt, dass ein Vertreter von NetCologne in den Beirat aufgenom- men wird. Ergebnis: Vgl. 6.6: Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, anlassbezogen Vertreter einzel- ner Institutionen zu den Sitzungen einzuladen, um die Empfehlungen und Anre- gungen der entsprechenden fachlichen Expertise zu erhalten und im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen des ISEKs einfließen zu lassen. 7 Sachstand zum Abriss Hertie Immobilie und weiteres Vorgehen 8 Sonstiges 8.1 Nutzung Gesamtverteiler innerhalb des Beirates 8.2 Beirat Porz Mitte im Ratsinformationssystem (Session) - Hinterlegung per- sonenbezogener Daten 8.3 weitere Sitzungstermine des Beirates Porz Mitte 9 Ausblick - weiteres Vorgehen
Anlage 7: Auszug BV Porz 11.09.2018
9582 Zeichen
1
Anlage 7
Geschäftsführung
Bezirksvertretung 7 (Porz)
Frau Radke
Telefon: (0221) 221-97327
Fax : (0221) 221-97320
E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de
Datum: 13.09.2018
Auszug
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz
vom 11.09.2018
öffentlich
7.2 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet
"Soziale Stadt" Porz Mitte - aus der letzten Sitzung zurückgestellt
1061/2018
Beschluss:
1. Der Rat beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte
unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der
Öffentlichkeitsbeteiligungen und Empfehlungen des Beirates Porz Mitte an die
Bezirksvertretung Porz mit Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 €.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
A. Fördermittel für die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in
einem
Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund
14,6 Mio. € einzuwerben und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen
umzusetzen.
B. die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs,
die im Sozialraum Porz Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz
vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu
informieren.
C. mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat
verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse
und die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine
Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind.
3. Des Weiteren beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte für
die im ISEK für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in
2
der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind sowie die Vorfinanzierung
der Kosten der für einen qualifizierten Förderantrag notwendigen Entwurfsplanung
nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen aus dem ISEK. Die Deckung
der Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan 0902-Städtebauförderung. Die Kosten der
Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung
nachträglich mit voraussichtlich 70 % förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen
steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie
einer erzielten Förderquote von mindestens 70 % der Gesamtkosten der
jeweiligen Maßnahmen.
4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte
aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 €
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die
erforderliche Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der
investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 € sind im
Haushaltsplanentwurf 2019ff inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu
veranschlagen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 –
Städtebauförderung. Die entstehenden ergebniswirksamen Aufwendungen und
investiven Auszahlungen für 2023ff in Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich
aufzuführen und in zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen.
5. Der Rat beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als
„Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt
der Stadt Köln bekanntzumachen.
Ergänzungen aus den Änderungsanträgen:
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat, die Vorlage 1061/2018 mit folgenden
Änderungen und Ergänzungen zu beschließen:
Grundsatz:
A) Die von der Verwaltung geplante Wohnblockrandbebauung an der Friedrich
straße/Phillip-Reis-Straße in Porz-Mitte (Arbeitstitel: Glashüttenstraße) wird
abgelehnt. Diese Fläche soll für öffentliche Einrichtungen/Handel/Gewerbe/Er-
holung/Sport und Freizeit vorgehalten werden.
B) Die Gemeinschaftsgrundschule Porz-Mitte soll am bestehenden Standort zum
schnellstmöglichen Zeitpunkt neu gebaut werden.
C) Das Berufskolleg 10 an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll gemäß
bestehender Beschlusslage zügig nach Deutz verlagert werden. Sollte eine
Verlagerung nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren erfolgen können, ist
ein Ersatzstandort (z.b. Dielektra-Gelände) in Porz-Mitte zu prüfen. Die frei
werdende Fläche ist für Handel und Wohnen vorzuhalten.
D) Bei einem eventuellen Neubau der Carl-Stamitz-Musikschule sind die Anteile
der Rheinischen Musikschule und des Fördervereins zu berücksichtigen.
E) Die Porzer Innenstadt soll in die 1 Gigabit-Förderung und in das Programm
zum Breitbandausbau mit aufgenommen werden. Stadteigene Unternehmen,
die in diesem Bereich arbeiten sollen im Rahmen des ISEK Leit- und
Entwicklungsfunktion wahrnehmen.
F) Das ISEK soll ein verstärktes Augenvermerk auf die gesetzlichen Vorgaben
zur Erleichterung der Umstände benachteiligter Menschen richten
3
Maßnahmen:
1) Anmeldung einer außerplanmäßigen Mehrbelastung zum städtischen
Haushalt in Höhe von 2 Mio. Euro als Fördertopf für Maßnahmen, die im Inte-
grierten Stadtentwicklungskonzept ( ISEK) Porz-Mitte nachrichtlich aufgenom-
men wurden und zwecks mangelder Förderfähigkeit durch Haushaltsmittel ge-
deckt werden sollen, wie z.B.:
▪ Maßnahme Sozial-Integrative Maßnahmen Glashütte (S. 69):
Erweiterung der Angebote: Eltern-Mitarbeit, Bindungsangebote für
Jugendliche ohne Strukturen oder aus schwierigen Elternhäuser,
generationenübergreifende und interkulturelle Angebote,
Veranstaltung sozial, präventiver und integrativer Kultur
▪ Maßnahme „Porzer Talente“ (S. 94):
Die Förderung sozial benachteiligter junger Menschen soll über
Anträge an das Citymanagement und deren Beschluss über die
Bezirksvertretung Porz verteilt und begleitet werden.
▪ Maßnahme Aufbau einer Mobilitäts- und Servicestation (S. 60)
2) Maßnahme 1.02: (S. 57) Umgestaltung Hauptstraße
Ein Fußgängerleitsystem soll ausgearbeitet werden, damit eventuelle Fußgän-
gerampelanlagen entfallen können, z.B. Haupt-/Bahnhofstraße. Notwendige
Fußgängerampeln sollen auf Druck reagieren. Die Fußgängerzone soll vollum-
fänglich für den Radverkehr freigegeben werden.
Geprüft werden soll, ob der Fußgängerüberweg Karl-/Hauptstraße möglichst
nach Norden verlegt werden kann, damit der Linksabbiegerverkehr aus der
Karlstraße besser abfließen kann.
3) Maßnahme 3.01 (S. 66) Grünfläche an der Glashütte:
Die konkreten Maßnahmen sollen ergänzt werden um die Prüfung eines
Wasserspielplatzes und einer Halfpipe für Skateborder.
4) Maßnahme 4.01 (S. 72) Haus-, Hof- und Fassadenprogramm:
Der Kölner Haus und Grundbesitzerverein in Porz sollte als Zielgruppe mit
aufgenommen werden.
5) Maßnahme 4.02 (S. 74) Quartiersmanagment:
Als Büroräume für das Quartiersmanagement könnte der unter
Denkmalschutz stehende alte Busbahnhof-Pavillon in Erwägung gezogen
werden.
6) Maßnahme 4.04 (S. 80) Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die
Innenstadt:
Folgende Ergänzung zur Umsetzung wird aufgenommen:
eine neue öffentliche Toilettenanlage für Porz-Mitte,
Entree neuer und alter Busbahnhof muss attraktiver werden,
neue, einheitliche Stadtmöbel,
Symmetrie in der Fußgängerzone,
Spielelemente für Kinder in den Fußgängerzonen,
Pflanzung von Bäumen.
Verbreiterung der Brücke über die Hauptstraße, mindestens durch
entfernen der Pflanzbeete
7) Maßnahme 4.06 (S. 87) Innenstadtmanagement für Porz:
Änderung des 2. Absatzes, 2. Satz:
Die letztendliche Beschlussfassung über zu stellende Förderanträge erfolgt
durch die Bezirksvertretung Porz.
4
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat der Stadt Köln, das ISEK gemäß der
Empfehlungen des Beirates Porz-Mitte und der Wünsche aus der
durchgeführten Bürgerbeteiligung um folgende Punkte zu ergänzen:
• Mit Blick auf die besondere Relevanz von sozialen Projekten gerade für ein
problembehaftetes Planungsgebiet wie Porz-Mitte sollen sozial-integrative
Maßnahmen sowie die ursprünglich durch NRW-URBAN erarbeiteten sozialen
Maßnahmen wieder in das ISEK aufgenommen und über andere Fördertöpfe
oder gegebenenfalls durch die Stadt finanziert werden. Dazu sollen wie bei
Mülheim 2020 auch für Porz ca. 21 Mio. € bereitgestellt werden.
• Darüber hinaus sollen auch solche baulichen Projekte Berücksichtigung
finden, die nicht durch Mittel aus dem Städtebauförderprogramm abgedeckt
werden. Auch dafür sind bei Bedarf andere Fördertöpfe und -möglichkeiten zu
prüfen oder Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.
• Fest installierte außengastronomische Angebote sollen am Rheinboulevard
Porz realisiert werden, da eine mobil ausgerichtete Außengastronomie nicht
ausreicht.
Ergänzend zum Beschluss des Beirats ist dabei auch zu prüfen, ob die Räume
im Erdgeschoss des Bezirksrathauses einschließlich der Räume der
Fraktionen für ein solches Angebot genutzt werden können. Für die
wegfallenden Räume ist gleichzeitig Ersatz einzuplanen. Die Verwaltung wird
gebeten, weitere, gegebenenfalls leer stehende Räumlichkeiten im Umfeld
des Rathauses und am Rheinufer in Porz-Mitte zwischen Rathausstraße und
Bennauer Straße, die sich für Gastronomie eignen gezielt ein zu beziehen und
für Gastronomie zu aktivieren.
• Die Carl-Stamitz-Musikschule soll zusammen mit der GGS Hauptstraße sowie
der Kindertagesstätte als Bildungslandschaft auf dem heutigen Schulareal
nördlich der Karlstraße verbleiben.
• Ein Konzept zur Digitalen Innenstadt wird in das ISEK aufgenommen.
• Seniorengerechte Aspekte sollen im ISEK verstärkt beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig in geänderter Form empfohlen.
Anlage 9, FA 24-09-2018 - Auszug zu 1061-2018
9624 Zeichen
Geschäftsführung
Finanzausschuss
Herr Müller
Telefon: (0221) 221-24649
Fax : (0221) 221-23902
E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de
Datum: 25.09.2018
Auszug
aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses
vom 24.09.2018
öffentlich
12.2 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Sozia-
le Stadt" Porz Mitte
1061/2018
Beschluss (in der Fassung des Stadtentwicklungsausschusses):
Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvor-
schlages:
1. Der Rat beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte
unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteili-
gungen und Empfehlungen des Beirates Porz Mitte an die Bezirksvertretung Porz
mit Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 €.
2. Der Rat beauftragt die Verwaltung,
A. Fördermittel für die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in ei-
nem
Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund
14,6 Mio. € einzuwerben und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen
umzusetzen.
B. die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs,
die im Sozialraum Porz Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz vor-
zulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu in-
formieren.
C. mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat
verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse
und die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine
Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind.
3. Des Weiteren beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte
für die im ISEK für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen, die
in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind sowie die Vorfinanzie-
rung der Kosten der für einen qualifizierten Förderantrag notwendigen Entwurfs-
planung nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen aus dem ISEK. Die
Deckung der Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan 0902-Städtebauförderung. Die
Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Be-
zirksregierung nachträglich mit voraussichtlich 70 % förderfähig. Die Umsetzung
der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten För-
derzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 70 % der Ge-
samtkosten der jeweiligen Maßnahmen.
4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte
aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 €
vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderli-
che Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zah-
lungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 € sind im Haushaltsplan-
entwurf 2019ff inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu veranschlagen.
Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 – Städtebauförderung. Die ent-
stehenden ergebniswirksamen Aufwendungen und investiven Auszahlungen für
2023ff in Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich aufzuführen und in zukünftigen
Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen.
5. Der Rat beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als
„Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB)
festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt
der Stadt Köln bekanntzumachen.
Beschlussergänzung der BV Porz:
A) Die von der Verwaltung geplante Wohnblockrandbebauung an der Friedrich
straße/Phillip-Reis-Straße in Porz-Mitte (Arbeitstitel: Glashüttenstraße) wird
abgelehnt. Diese Fläche soll für öffentliche Einrichtungen/Handel/Gewerbe/Er-
holung/Sport und Freizeit vorgehalten werden.
Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die nachfolgenden übrigen Anre-
gungen der BV Porz zu prüfen:
B) Die Gemeinschaftsgrundschule Porz-Mitte soll am bestehenden Standort zum
schnellstmöglichen Zeitpunkt neu gebaut werden.
C) Das Berufskolleg 10 an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll gemäß
bestehender Beschlusslage zügig nach Deutz verlagert werden. Sollte eine
Verlagerung nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren erfolgen können, ist
ein Ersatzstandort (z.b. Dielektra-Gelände) in Porz-Mitte zu prüfen. Die frei
werdende Fläche ist für Handel und Wohnen vorzuhalten.
D) Bei einem eventuellen Neubau der Carl-Stamitz-Musikschule sind die Anteile
der Rheinischen Musikschule und des Fördervereins zu berücksichtigen.
E) Die Porzer Innenstadt soll in die 1 Gigabit-Förderung und in das Programm
zum Breitbandausbau mit aufgenommen werden. Stadteigene Unternehmen,
die in diesem Bereich arbeiten sollen im Rahmen des ISEK Leit- und
Entwicklungsfunktion wahrnehmen.
F) Das ISEK soll ein verstärktes Augenvermerk auf die gesetzlichen Vorgaben
zur Erleichterung der Umstände benachteiligter Menschen richten
Maßnahmen:
1) Anmeldung einer außerplanmäßigen Mehrbelastung zum städtischen
Haushalt in Höhe von 2 Mio. Euro als Fördertopf für Maßnahmen, die im Inte-
grierten Stadtentwicklungskonzept ( ISEK) Porz-Mitte nachrichtlich aufgenom-
men wurden und zwecks mangelder Förderfähigkeit durch Haushaltsmittel ge-
deckt werden sollen, wie z.B.:
▪ Maßnahme Sozial-Integrative Maßnahmen Glashütte (S. 69):
Erweiterung der Angebote: Eltern-Mitarbeit, Bindungsangebote für
Jugendliche ohne Strukturen oder aus schwierigen Elternhäuser,
generationenübergreifende und interkulturelle Angebote, Veranstal-
tung sozial, präventiver und integrativer Kultur
▪ Maßnahme „Porzer Talente“ (S. 94):
Die Förderung sozial benachteiligter junger Menschen soll über An-
träge an das Citymanagement und deren Beschluss über die Be-
zirksvertretung Porz verteilt und begleitet werden.
▪ Maßnahme Aufbau einer Mobilitäts- und Servicestation (S. 60)
2) Maßnahme 1.02: (S. 57) Umgestaltung Hauptstraße
Ein Fußgängerleitsystem soll ausgearbeitet werden, damit eventuelle Fußgän-
gerampelanlagen entfallen können, z.B. Haupt-/Bahnhofstraße. Notwendige
Fußgängerampeln sollen auf Druck reagieren. Die Fußgängerzone soll
vollum-fänglich für den Radverkehr freigegeben werden.
Geprüft werden soll, ob der Fußgängerüberweg Karl-/Hauptstraße möglichst
nach Norden verlegt werden kann, damit der Linksabbiegerverkehr aus der
Karlstraße besser abfließen kann.
3) Maßnahme 3.01 (S. 66) Grünfläche an der Glashütte:
Die konkreten Maßnahmen sollen ergänzt werden um die Prüfung eines Was-
serspielplatzes und einer Halfpipe für Skateborder.
4) Maßnahme 4.01 (S. 72) Haus-, Hof- und Fassadenprogramm:
Der Kölner Haus und Grundbesitzerverein in Porz sollte als Zielgruppe mit
aufgenommen werden.
5) Maßnahme 4.02 (S. 74) Quartiersmanagment:
Als Büroräume für das Quartiersmanagement könnte der unter Denkmal-
schutz stehende alte Busbahnhof-Pavillon in Erwägung gezogen werden.
6) Maßnahme 4.04 (S. 80) Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die
Innenstadt:
Folgende Ergänzung zur Umsetzung wird aufgenommen:
eine neue öffentliche Toilettenanlage für Porz-Mitte,
Entree neuer und alter Busbahnhof muss attraktiver werden,
neue, einheitliche Stadtmöbel,
Symmetrie in der Fußgängerzone,
Spielelemente für Kinder in den Fußgängerzonen,
Pflanzung von Bäumen.
Verbreiterung der Brücke über die Hauptstraße, mindestens durch ent-
fernen der Pflanzbeete
7) Maßnahme 4.06 (S. 87) Innenstadtmanagement für Porz:
Änderung des 2. Absatzes, 2. Satz:
Die letztendliche Beschlussfassung über zu stellende Förderanträge erfolgt
durch die Bezirksvertretung Porz.
Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat der Stadt Köln, das ISEK gemäß der
Empfehlungen des Beirates Porz-Mitte und der Wünsche aus der durchgeführ-
ten Bürgerbeteiligung um folgende Punkte zu ergänzen:
• Mit Blick auf die besondere Relevanz von sozialen Projekten gerade für ein
problembehaftetes Planungsgebiet wie Porz-Mitte sollen sozial-integrative
Maßnahmen sowie die ursprünglich durch NRW-URBAN erarbeiteten sozialen
Maßnahmen wieder in das ISEK aufgenommen und über andere Fördertöpfe
oder gegebenenfalls durch die Stadt finanziert werden. Dazu sollen wie bei
Mülheim 2020 auch für Porz ca. 21 Mio. € bereitgestellt werden.
• Darüber hinaus sollen auch solche baulichen Projekte Berücksichtigung fin-
den, die nicht durch Mittel aus dem Städtebauförderprogramm abgedeckt
werden. Auch dafür sind bei Bedarf andere Fördertöpfe und -möglichkeiten zu
prüfen oder Eigenmittel zur Verfügung zu stellen.
• Fest installierte außengastronomische Angebote sollen am Rheinboulevard
Porz realisiert werden, da eine mobil ausgerichtete Außengastronomie nicht
ausreicht.
Ergänzend zum Beschluss des Beirats ist dabei auch zu prüfen, ob die Räume
im Erdgeschoss des Bezirksrathauses einschließlich der Räume der Fraktio-
nen für ein solches Angebot genutzt werden können. Für die wegfallenden
Räume ist gleichzeitig Ersatz einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, wei-
tere, gegebenenfalls leer stehende Räumlichkeiten im Umfeld des Rathauses
und am Rheinufer in Porz-Mitte zwischen Rathausstraße und Bennauer Stra-
ße, die sich für Gastronomie eignen gezielt ein zu beziehen und für Gastro-
nomie zu aktivieren.
• Die Carl-Stamitz-Musikschule soll zusammen mit der GGS Hauptstraße sowie
der Kindertagesstätte als Bildungslandschaft auf dem heutigen Schulareal
nördlich der Karlstraße verbleiben.
• Ein Konzept zur Digitalen Innenstadt wird in das ISEK aufgenommen.
• Seniorengerechte Aspekte sollen im ISEK verstärkt beachtet werden.
Abstimmungsergebnis:
Einstimmig zugestimmt
Beschlussvorlage Rat
11977 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/1 Vorlagen-Nummer 1061/2018 Freigabedatum 14.05.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Soziale Stadt" Porz Mitte Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte unter Berücksichti- gung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungen und Empfehlungen des Bei- rates Porz Mitte an die Bezirksvertretung Porz mit Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, A. Fördermittel für die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in einem Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund 14,6 Mio. € einzuwerben und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen umzusetzen. B. die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, die im Sozialraum Porz Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz vorzulegen und die zuständigen Fach- ausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren. Stadtentwicklungsausschuss 17.05.2018 Beirat Porz Mitte 05.06.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.07.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.09.2018 Wirtschaftsausschuss 06.09.2018 Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 Verkehrsausschuss 11.09.2018 Jugendhilfeausschuss 13.09.2018 Ausschuss für Umwelt und Grün 18.09.2018 Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018 Finanzausschuss 24.09.2018 Rat 27.09.2018 2 C. mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind. 3. Des Weiteren beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzie- rungsübersicht hinterlegt sind sowie die Vorfinanzierung der Kosten der für einen qualifizierten Förderantrag notwendigen Entwurfsplanung nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen aus dem ISEK. Die Deckung der Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan 0902-Städtebauförderung. Die Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung nachträglich mit voraussichtlich 70 % förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 70 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. 4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 € vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderliche Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 € sind im Haushaltsplanentwurf 2019ff inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu veranschlagen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 – Städtebauförderung. Die entstehenden ergeb- niswirksamen Aufwendungen und investiven Auszahlungen für 2023ff in Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich aufzuführen und in zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen. 5. Der Rat beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen. Alternative Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte zur Stabilisierung des Stadtteils, das auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 23.03.2010 zum Entwicklungskonzept Porz Mitte sowie dem dazugehörigen Sachstand aus dem Jahr 2016 erarbeitet wurde, wird nicht umgesetzt. Auf Fördermittel in Höhe von voraussichtlich 14,6 Mio. € und die Durchführung von flankierenden Maßnahmen zur Reduzierung der sozialräumlichen und städtebaulichen Problematik des Stadtteiles wird verzichtet. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 18.026.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 12.618.200 70 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2.900.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 2.030.000 € 70 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 (derzeit noch nicht bezifferbar) a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 (derzeit noch nicht bezifferbar) a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Ausgangslage In seiner Sitzung vom 23.03.2010 hat der Rat (Vorlage-Nr. 3629/2008) das Entwicklungskonzept Porz-Mitte mit Planungskonzept einschließlich Planungs- und Handlungsempfehlungen als teilräumli- che Entwicklungsplanung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen und die Verwaltung mit der Weiterverfolgung und Umsetzung der Planungs- und Handlungsempfehlungen beauftragt. Das Bezirkszentrum Porz ist durch das seit 2009 geschlossene und leerstehende ehemalige Hertie- Gebäude, Ladenlokalleerstände in der angrenzenden Fußgängerzone und durch Mindernutzung der öffentlichen Räume funktional geschwächt und das städtebauliche Erscheinungsbild massiv beein- trächtigt. Die städtebauliche Neustrukturierung des Friedrich-Ebert-Platzes und Neuordnung der an- grenzenden öffentlichen Flächen, die sog. „Neue Mitte Porz“ ist als Kern der Umgestaltung des Por- zer Bezirkszentrums anzusehen. Der Rat der Stadt Köln fasste unter Berücksichtigung des Bürgervo- tums am 10.09.2015 den Beschluss, die Bestandsbebauung abzureißen und das Areal mit drei ge- mischt genutzten Baukörpern weiter zu entwickeln - Variante B1 der Machbarkeitsstudie. Es ist ein Nutzungsmix aus Handel, Dienstleistung, Wohnen und kulturellen Einrichtungen vorgesehen. Im Rahmen eines Betrauungsaktes beauftragte die Stadt Köln die moderne stadt GmbH am 28.06.2016 mit der Umsetzung des Projektes (Session-Nr. 1860/2016). Auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes Porz Mitte inkl. aktualisierter Sachstand 2016 und den 4 Planungen für eine Neugestaltung des Friedrich-Ebert-Platzes wurde in enger Kooperation zwischen Stadt Köln und moderne stadt sowie der mit der Konzepterstellung beauftragten Entwicklungsgesell- schaft NRW.URBAN ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet, welches die Grund- lage für die Einwerbung von Fördermitteln beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) bildet. Prozess In Zusammenarbeit mit den örtlichen Akteuren und verschiedenen Fachdienststellen der Verwaltung wurden Ausgangslage sowie Bedarfe erfasst und entsprechende Maßnahmen abgeleitet. Dabei sind die Erkenntnisse der zwei großen Öffentlichkeitsbeteiligungen und der Online-Beteiligung sowie die Anregungen des gegründeten Beirates Porz Mitte eingeflossen. Die Maßnahmen reichen von der Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rheinboulevards Porz, eines landschaftsplanerischen Wettbewerbs und Neugestaltung für den Friedrich-Ebert-Platz, der Umgestaltung der Hauptstraße über eine städtebauliche Machbarkeitsstudie des Schulareals, Aufwertungsmaßnahmen an der öffentlichen Grünfläche der Glashüttensiedlung sowie an dem Ju- gend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte bis hin zu flankierenden Maßnahmen wie beispielsweise dem Quartiersmanagement, dem Innenstadtmanagement inklusive einzelhandelsorientierter Verfü- gungsfonds, einem Rad- und Fußwegekonzept sowie einem Ideenwettbewerb zum „Lichtkonzept Porzer Brücken“. Die unterschiedlichen Maßnahmen greifen die sozialräumliche und städtebauliche Problematik des Stadtteils auf und haben mit Unterstützung der Akteure im Stadtteil eine nachhaltige Stabilisierung, Revitalisierung und Entwicklung des Bezirkszentrums Porz als Einkaufs- / Arbeits- und Wohnstandort zum Ziel. Ein Überblick über sämtliche Maßnahmen des ISEKs inklusive Kostendarstellung ist in der Anlage 1 dieser Vorlage enthalten. Eine ausführliche Darstellung kann dem ISEK (Anlage 2) ent- nommen werden. Parallel zur Beschlussfassung des Rates über das ISEK Porz Mitte wird das Konzept dem Land NRW zum Zwecke der Anerkennung vorgelegt. Auf dieser Grundlage werden die Förderanträge gestellt. Festlegung des Gebietes „Soziale Stadt“ Mit dem ISEK sind Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung in Quartieren mit sozialen Miss- ständen nach § 171 e BauGB „Maßnahmen der Sozialen Stadt“ vorgesehen. Soziale Missstände lie- gen insbesondere dann vor, wenn ein Gebiet aufgrund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der dort lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt ist. Der geplante Ein- satz staatlicher Städtebauförderungsmittel erfordert im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ eine Festlegung und räumliche Abgrenzung des Planungsgebietes Porz-Mitte als Gebiet der „Sozialen Stadt“ nach § 171 e BauGB durch den Rat der Stadt Köln (vgl. Anlage 3). Finanzieller Umfang Die im ISEK aufgeführten Maßnahmen zur Städtebauförderung haben ein Gesamtvolumen von 20.926.000 €. Bei einer voraussichtlichen Förderquote von derzeit 70 % beläuft sich der Zuschuss aus Städtebaufördermitteln auf 14.648.200 € und der verbleibende städtische Aufwand auf 6.277.800 € Der geplante Zeitraum für die Umsetzung der zur Städtebauförderung angemeldeten Maßnahmen umfasst ca. 5 Jahre, von 2018 bis 2023. Konsumtive Mittel Der Bedarf an konsumtiver Aufwandsermächtigung beläuft sich auf insgesamt 2.900.000 €. Investive Mittel Der Bedarf an investiver Auszahlungsermächtigung beläuft sich auf insgesamt 18.026.000 €. Mittelbereitstellung 5 Die Aufwendungen und Auszahlungen sind in der Haushaltsplanaufstellung 2019ff inkl. der mittelfris- tigen Finanzplanung bis voraussichtlich 2022 aufzunehmen. Die nach 2022 entstehenden Aufwen- dungen und investiven Auszahlungen in Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich zu nennen und bei den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen. Die Finanzierung der ergebniswirksamen Aufwendungen erfolgt im Teilergebnisplan 0902 - in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - P61701005189 ZB Städtebauf. neu- es Programm. Die Finanzierung der investiven Auszahlungsermächtigungen erfolgt im Teilfinanzplanplan 0902 - Finanzstelle 1502-0902-0-1200 - Städtebauförderung. Die Mittel sind innerhalb des Teilplans umzu- schichten. Die Maßnahmen zur Begrünung (Zuständigkeit -67-) in Höhe von insgesamt 476.000 € stellen Investi- tionen im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entstehen für den Festwert keine regelmäßigen jährlichen bilanziellen Abschreibungsaufwendungen, jed och sind die zum Werterhalt des Grünverm ö- gens im Festwert erforderlichen Neu- und Ersatzinvestitionen gleichfalls als Aufwand im Ergebnisplan abzubilden (in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 in Höhe von jeweils 238.000 €). Korrespondiere n- de Zuwendungen wirken sich gleichfalls ertragswirksam aus. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen für diese Maßnahmen stellen sich somit sowohl im investiven Teilfinanzplan beim Amt für Stadtentwic k- lung und Statistik als auch im konsumtiven Teilergebnisplan beim Amt für Landscha ftspflege und Grünflächen dar und werden im Rahmen der Umsetzung in den jeweiligen Haushaltsjahren hau s- haltsneutral umgeschichtet. Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlagen Nr. 1 - 3
Beratungsverlauf (12)
Beschluss: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: zurückgestellt
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1061/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 12.06.2018
- Erstellt
- 04.04.2018 14:43