Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Soziale Stadt" Porz Mitte
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 1061/2018 vom 12.06.2018
Stand: Am 27.09.2018 im Rat geändert beschlossen.
Die KI fasst die Dokumente zusammen. Das dauert bis zu drei Minuten.
Dokumente
-
Anlage 2_KuF_final
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte Maßnahmen-, Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan Kostenzuordnung nach Haushaltsjahren Stand: 03.05.2018 Maß- nahmen- Blatt Folgejahre Kostenschätzung Gesamtsumme Maßnahme Nr. 2018 2019 2020 2021 2022 ab 2023 4.04 Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die Innenstadt von Köln-Porz mit Realisierungsteil Friedrich-Ebert-Platz Grün- und Freiflächen, Umwelt 3 .577.000 € 226.000 € 1.190.000 € 1.190.000 € 6.183.000 € 1.01 Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rheinboulevards Porz Rheinboulevard Porz Grün- und Freiflächen, Umwelt 1.138.000 € 2.763.000 € 3.901.000 € 1.02 Umgestaltung der Hauptstraße (Bau- und Planungskosten) Hauptstraße (von Stein- bis Poststraße) Verkehr 35.000 € 35.000 € 760.000 € 1.520.000 € 1.520.00 0 € 3.870.000 € 2.01 städtebauliche Machbarkeitsstudie Schulareal (inkl. Modellbau) Schulareal zwischen Hauptstr. und Josefstr. Bevölkerung & Wohnen | Soziale Infrastruktur, Bildung, Kultur │Grün- und Freiflächen, Umwelt 25.000 € 25.000 € 3.01 Gestaltung der neu herzustellenden öffentlichen Parkanlage inkl. der Anlage neuer Spiel- und Treffplätze und Aufwertung der bestehenden öffentlichen Grünfläche an der Glashüttenstr. inkl. Bolzplatz Grünfläche Glashüttenstraße Grün- und Freiflächen, Umwelt | Soziale Infrastruktur, Bildung, Kultur 145.000 € 145.000 € 195.000 € 895.000 € 2.620.000 € 4.000.000 € 3.02 Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte (bauliche Maßnahmen Außenbereich) Glashüttenstraße Soziale Infrastruktur, Bildung, Kultur 90.000 € 90.000 € Zwischensumme Porzity, Schulareal, Glashütte 3.612.000 € 406.000 € 2.210.000 € 2.905.000 € 3.553.000 € 5.383.000 € 18.069.000 € Schulareal Glashütte Kurzfristig Mittelfristig Zur Förderung beantragte Ausgaben Lage Handlungsfeld Porzity 1 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte Maßnahmen-, Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan Kostenzuordnung nach Haushaltsjahren Stand: 03.05.2018 Maß- nahmen- Blatt Folgejahre Kostenschätzung Gesamtsumme Maßnahme Nr. 2018 2019 2020 2021 2022 ab 2023 4.01 Haus-, Hof- und Fassadenprogramm * Gesamtgebiet Bevölkerung & Wohnen 41.700 € 83.300 € 83.300 € 41.700 € 250.000 € 4.02 Quartiersmanagement Gesamtgebiet Soziale Infrastrukt ur, Bildung, Kultur 67.000 € 137.000 € 137.000 € 137.000 € 478.000 € 4.03 Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung inkl. bewohnerorientierter Verfügungsfonds Gesamtgebiet Bevölkerung & Wohnen 72.000 € 145.000 € 145.000 € 145.000 € 507.000 € 4.05 Ideen- und Realisierungswettbewerb "Lichtkonzept Porzer Brücken“ Gesamtgebiet Grün- und Freiflächen, Umwelt 30.000 € 10.000 € 10.000 € 380.000 € 430.000 € 4.06 Innenstadtmanagement inkl. einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds *, Prüfung Gründung Innenstadtgemeinschaft (ISG) Gesamtgebiet Einkaufen & Arbeiten 160.000 € 160.000 € 160.000 € 160.000 € 640.000 € 4.07 Rad- und Fußwegekonzept Gesamtgebiet Verkehr 80.000 € 191.000 € 191.000 € 462.000 € 4.08 Prozessbegleitende Evaluation Gesamtgebiet Bevölkerung & Wohnen | Einkaufen & Arbeiten | Soziale Infrastruktur, Bildung, Kultur │Grün- und Freiflächen, Umwelt | Verkehr 18.000 € 18.000 € 18.000 € 36.000 € 90.000 € Zwischensumme Gesamtgebiet 468.700 € 744.300 € 744.300 € 899.700 € 2.857.000 € Zwischensumme Porzity, Schulareal, Glashütte 3.612.000 € 406.000 € 2.210.000 € 2.905.000 € 3.553.000 € 5.383.000 € 18.069.000 € Gesamtkosten ISEK Porz Mitte 3.612.000 € 406.000 € 2.678.700 € 3.649.300 € 4.297.300 € 6.282.700 € 20.926.000 € * Finanzieller Beitrag Dritter in Höhe von 50% zusätzlich zu erbringen; dargestellt werden die reinen förderfähigen Kosten Kurzfristig Mittelfristig Zur Förderung beantragte Ausgaben Lage Handlungsfeld Gesamtgebiet 2 Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte Maßnahmen-, Kosten-, Finanzierungs- und Zeitplan Stand: 03.05.2018 Folgejahre 2018 2019 2020 2021 2022 ab 2023 Rückbau / Abriss ehem. Hertie-Gebäude, Tiefgarage, Pavillon, Treppenanlage Friedrich-Ebert-Platz Bevölkerung & Wohnen | Einkaufen & Arbeiten X Neubau von 3 Baublöcken mit Nutzungsmix aus Handel, Dienstleistung, Wohnen und kulturellen Einrichtungen Friedrich-Ebert-Platz Bevölkerung & Wohnen | Einkaufen & Arbeiten Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung der Innenstadt Köln-Porz Friedrich-Ebert-Platz Bevölkerung & Wohnen | Einkaufen & Arbeiten X Wohnungsneubau z.B. auf ehemaliger Baulücke / Nachverdichtung (laufende Umsetzung) Bsp. für bereits umgesetzte Maßnahmen: 120 Wohneinheiten nördl. Philipp-Reis-Str./ westl. Friedrichstr.; weitere Wohneinheiten in der Josefstr. Gesamtgebiet Bevölkerung & Wohnen X Sanierung Treppenaufgang und Rheinpavillon Rheinbou levard Grün- und Freiflächen X Angebotsverbesserung im Bereich der Außengastronomie am Rheinboulevard Porz Rheinboulevard Porz Grün- und Freiflächen, Umwelt Neubau Wohn- und Geschäftshaus auf heutiger Parkplatzfläche ehem. Busbahnhof, östl. Mühlenstr. Bevölkerung & Wohnen | Einkaufen & Arbeiten Tempo-30-Zone Gesamtgebiet Verkehr X Mobilitäts- und Servicestation Mühlenstraße Einkaufen und Arbeiten | Grün- und Freiflächen, Umwelt | Verkehr Sozial-integrative Maßnahmen Glashütte Glashüttenstraße Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur Qualifizierungsoffensive „Porzer Talente“ Gesamtgebiet Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur Nachrichtliche Darstellung anderweitig finanzierter Maßnahmen Vorjahre Kurzfristig Mittelfristig Maßnahmebeschreibung Lage Handlungsfeld Umsetzung erfolgte in 2015 Fertigstellung erfolgte in 2015 3 -
Anlage 1_ISEK Porz Mitte Abschlussbericht
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
1 1 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte Mai 18 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 2 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTEINTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 3 Stadt Köln Amt für Stadtentwicklung und Statistik Stadthaus Deutz – Westgebäude Willy-Brandt-Platz 2 50679 Köln Abschlussbericht Integriertes Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte Im Auftrag der moderne stadt GmbH Gesellschaft zur Förderung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH Brückenstraße 17 50667 Köln Tel. 0221 / 2 05 94-01 info@modernestadt.de www.modernestadt.de Bearbeitet von NRW.URBAN GmbH Fritz-Vomfelde-Straße 10 40547 Düsseldorf Tel. 0211 5 42 38- 0 info@nrw-urban.de www.nrw-urban.de Stand: 04.05.2018 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 4 Bearbeitung NRW.URBAN: Nina Asbach Jennifer Boländer Alexandra Fehlhaber Martina Havel-Willeke Ludger Kloidt Jens Kohnen Markus Schäfer Marion Trautmann INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTEINTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 5 INHALTSVERZEICHNIS 1. EINLEITUNG .................................................................................................. 7 1.1. ANLASS UND ZIEL ........................................................................................ 7 1.2. ERSTELLUNGSPROZESS .......................................................................... 12 1.3. BETEILIGUNG ............................................................................................. 13 2. BESTANDSANALYSE ................................................................................ 15 2.1. BEVÖLKERUNG UND WOHNEN ................................................................ 16 2.2. EINKAUFEN UND ARBEITEN ..................................................................... 20 2.3. SOZIALE INFRASTRUKTUR, BILDUNG UND KULTUR ............................ 24 2.4. GRÜN- UND FREIFLÄCHEN, UMWELT ..................................................... 29 2.5. VERKEHR .................................................................................................... 35 3. STÄRKEN-SCHWÄCHEN-ANALYSE, HANDLUNGSBEDARFE UND ZIELE ......................................................... 41 STÄRKEN-SCHWÄCHEN-ANALYSE MIT ABLEITUNG DER HANDLUNGSBEDARFE .............................................................................. 42 4. MAßNAHMEN .............................................................................................. 51 4.1. PORZITY EINSCHLIEßLICH RHEINBOULEVARD ..................................... 53 4.2. SCHULAREAL ............................................................................................. 61 4.3. GLASHÜTTE ................................................................................................ 65 4.4. FLANKIERENDE MAßNAHMEN IM UNTERSUCHUNGSGEBIET ............. 71 5. MAßNAHMEN-, KOSTEN-, FINANZIERUNGS- UND ZEITPLAN .............. 95 6. UMSETZUNGSPLANUNG ........................................................................ 103 7. VERZEICHNISSE ...................................................................................... 105 7.1. ABKÜRZUNGSVERZEICHNIS .................................................................. 106 7.2. ABBILDUNGSVERZEICHNIS .................................................................... 107 8. ANHANG .................................................................................................... 109 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 6 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 7 1. EINLEITUNG 1.1. Anlass und Ziel Bereits am 27.04.2006 beauftragte der Stadtentwicklungsausschuss des Rates der Stadt Köln die Verwaltung mit der Erstellung und Vorlage eines teilräumlichen Entwicklung s- konzeptes. Dem Planungsauftrag entsprechend legte die Verwaltung im Juli 2008 den En t- wurf des Entwicklungskonzeptes Porz Mitte vor. Nach einer regen Öffentlichkeitsbeteiligung beschloss der Rat der Stadt Köln am 23 .03.2010 das Entwicklungskonzept Porz Mitte als teilräumliche Entwicklungsplanung verbunden mit einer Beauftragung der Verwaltung mit der Weiterverfolgung und Umsetzung der Planungs - und Handlungsempfehlungen. Das Entwicklungskonzept sowie der dazugehörige Sachstand aus dem Jahr 2016 bilden die Grundlage für die weitere Betrachtung des Untersuchungsgebietes Porz Mitte. Bei der Erstellung des vorliegenden Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes (ISEK) hat sich die Gebietsabgrenzung aus dem Entwicklungskonzept bestätigt. Das Untersuchungsgebiet zeigt besondere Handlungs bedarfe hinsichtlich der städtebaulichen und sozialräumlich en Struktur auf. Das Untersuchungsgebiet – mit rund 45 Hektar und 4.150 Einwohnerinnen und Einwohnern – umfasst den zentralen Bereich des Stadtteils Porz mit dem Bezirkszentrum . Dieses ist durch den Rhein im Westen, durch die Rathausstraße und die Bergerstraße im Norden, durch die DB-Trasse sowie die Schillerstraße im Osten und durch den Straßenzug Bennauerstraße, Am Rheinbrauhaus sowie die Heinrich -von-Kleist-Straße im Süden be- grenzt. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 8 Abbildung 1: Untersuchungsgebiet Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln, DGK 2013 Bei der Betrachtung des Stadtbezirks Porz wird deutlich, dass der Bezirk aus einer Vielzahl an kleinen Dörfern entstanden ist. So sind viele Stadtteile auch heute noch durch die dörfl i- che Struktur mit einem hohen Anteil an Ein - und Zweifamilienhäusern geprägt. Aber auch Großwohnsiedlungen wie in Porz-Finkenberg prägen den Bezirk. Porz Mitte als Zentrum des Stadtbezirks Porz ist durch eine Mischung aus Einkaufen, Wohnen und Arbeiten gekennzeichnet. Auffällig ist zudem die deutlich spürbare eigene Identität. Auch nach über 40 Jahren Zugehörigkeit von Porz zur Stadt Köln (Eingemeindung im Jahre 1975) besteht weiterhin ein lokal definiertes Selbstverständnis der Porzerinnen und Porzer, das sich unter anderem in der starken Identifikation mit dem Stadtteil Porz, einem hohen Engagement für den Stadtteil und der Beteiligung durch die Bevölkerung ausdrückt. Nicht zuletzt aufgrund der randlichen Lage zur Gesamtstadt kommt dem Bezirkszentrum eine hohe Bedeutung zu. In dem mit rund 80 Quadratkilometer flächenmäßig größten Bezirk Kölns werden eine Vielzahl an Angeboten und Funktionen gebündelt. Seit der Schließung des Hertie-Warenhauses (vormals Karstadt) im Jahre 2009 ist jedoch zunehmend zu beobachten, dass die Entwicklung von Porz Mitte stagniert und ein sogenannter INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 9 trading-down Prozess1 eingesetzt hat. Gewerbeleerstände nehmen zu, die Angebotsvielfalt nimmt gleichzeitig ab und die Gestaltung des öffentlichen Raums erscheint an verschied e- nen Stellen nicht mehr zeitgerecht. Die Aufenthaltsqualität hat hierdurch stark abgenommen, Begegnungsräume und Wegebeziehungen sind durch Barrieren verbaut und Angsträume entstanden. Dies geht mit einer zunehmend einseitigen Bevölkerungsentwicklung einher, die Unterstützungsbedarfe im Bereich der Integration und Qualifizierung aufzeigt. Gleichzeitig verfügt Porz Mitte über erhebliche Potenziale , die über die Weiterentwicklung des Bezirkszentrums noch stärker herausgestellt werden können. Zu nennen ist an dieser Stelle insbesondere die Lage am Rhein mit dem „Weißer Bogen“, der Uferpromenade und dem Naherholungsgebiet „Groov“ in Porz -Zündorf sowie das grundsätzlich großräumige Einzugsgebiet des Bezirkszentrums. Zudem zeichnet sich der Bezirk durch erhebliche Wachstumspotenziale aus. Die vorli e- gende Bevölkerungsprognose aus dem Jahr 2016 nimmt für den Bezirk Porz ein Bevölk e- rungswachstum um rund 10% an (vgl. Stadt Köln, Kölner Statisti sche Nachrichten, 1/2016). Auch im Untersuchungsgebiet ergeben sich Potenzialflächen für zukünftige Entwicklungen, wie zum Beispiel das Schulareal mit dem derzeit dort noch ansässigen Berufskolleg. Abbildung 2: Stadtbezirke und Stadtteile von Köln, Quelle: Stadt Köln 2017 1 Der Begriff trading -down bezeichnet in der Raumplanung den für ein Stadtteilzentrum ty pi- schen Entwicklungstrend vom vollständigen Angebot mit entspechendem Kundenaufko m- men und belebtem Umfeld zu zunehmenden Leerständen inklusive ausbleibender Kun d- schaft. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 10 Neugestaltung des Areals „Friedrich-Ebert-Platz“ Einen wesentlichen Entwicklungsimpuls stellt die geplante Neuordnung der Fläche des Friedrich-Ebert-Platzes einschließlich des ehemaligen Hertie -Kaufhauses z wischen Haup t- straße, Josefstraße und Wilhelmstraße dar. Seit der Schließung des Kaufhauses infolge der Insolvenz des Mutterkonzerns ist ein zentraler Bereich des Porzer Bezirkszentrums ung e- nutzt. Die Warenhausschließung hat erheblich zum trading -down Prozess in der Porzer I n- nenstadt beigetragen. Entstanden ist eine starke Barrierewirkung durch das große, leerst e- hende Gebäude in Verbindung mit Entstehung von Angsträumen (zum Beispiel in verwah r- losten Durchgängen), ein nur wenig belebter Friedrich -Ebert-Platz und eine Vielzahl leerst e- hender Ladenlokale in unmittelbarer Umgebung. Abbildung 3: Ansicht Hertie -Kaufhaus aus der Wilhelmstraße und Friedrich -Ebert-Platz, Quelle: Stadt Köln (li.), NRW.URBAN (re.) Eine Initialzündung für die weitere Entwicklung von Porz Mitte bilden der Abriss der Hertie- Immobilie und die Neugestaltung des Friedrich -Ebert-Platzes. Nach Erwerb des ehema- ligen Hertie-Kaufhauses durch die Stadt Köln wurde „moderne stadt – Gesellschaft zur Fö r- derung des Städtebaus und der Gemeindeentwicklung mbH“ mit der Erstellung einer Mach- barkeitsstudie zur Revitalisierung der Porzer Innenstadt beauftragt, die gemeinsam mit JSWD Architekten GmbH & Co. KG erarbeitet wurde . Am 10.09.2015 wurde das in der Machbarkeitsstudie aufgez eigte städtebauliche Planungskonzept in der Variante B1 durch den Rat der Stadt Köln beschlossen. Im Rahmen des Beteiligungsverfahrens hatten sich zuvor rund 500 Porzerinnen und Porzer zur Machbarkeitsstudie eingebracht. Abbildung 4: Variante B1 Entwicklung Friedrich-Ebert-Platz, Quelle: JSWD Architekten GmbH & Co. KG 2015 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 11 Mit Ratsbeschluss vom 28.06.2016 wurde m oderne stadt GmbH mit der Umsetzung des Planungskonzeptes für den Friedrich-Ebert-Platz und d as ehemalige Warenhaus betraut. Nach Abriss des leerstehenden Hertie -Warenkaufhauses werden drei neue Gebäude mit neuen Einzelhandels - und Dienstleistungsnutzungen sowie Wohnen , davon 30% öffentlich gefördert, in den Obergeschossen entstehen. Damit verbunden wird eine qualitati v hochwer- tige Umgestaltung des öffentlichen Raumes in Porz Mitte angestrebt . Auf Grundlage der Abbruchgenehmigung vom 05.10.2017 wurde im November 2017 mit der Niederlegung der ehemaligen Hertie-Immobilie, der Tiefgaragenfläche sowie den Platzaufbauten am Friedrich- Ebert-Platz begonnen und damit die Voraussetzung zur Revitalisierung der Innenstadt von Köln-Porz eingeleitet. Zur Umsetzung des städtebaulichen Planungskonzeptes wird zurzeit Planungsrecht durch einen Bebauungsplan geschaffen. Der Geltungsbereic h des neu aufzustellenden Beba u- ungsplans umfasst den Friedrich -Ebert-Platz mit dem ehemaligen Reisebüro, das Grun d- stück der ehemaligen Hertie-Immobilie sowie die angrenzenden Teilbereiche im umgebe n- den Stadtraum der Fußgängerzone. Hierzu zählen das Umfeld der Kirche Sankt Josef mit dem angebauten Dechant -Scheben-Haus, die bebaute Brückenkonstruktion, die den Frie d- rich-Ebert-Platz über die tiefer liegende Hauptstraße hinweg mit dem Hackenbroichgäßchen – und damit dem Vorplatz des Bezirksrathauses – sowie der Rheinpromenade verbindet, das Grundstück Josefstraße 7 sowie die Bereiche der Fußgängerzone an der Wilhelmstr a- ße, der Josefstraße und der Bahnhofstraße. Abbildung 5: Geltungsbereich Bebauungsplanentwurf „Revitalisierung Innenstadt Köln-Porz“, Quelle: Stadt Köln Ziel für Porz Mitte ist die nachhaltige Stabilisierung, Revitalisierung und Entwicklung des Bezirkszentrums als Einkaufs - / Arbeits- und Wohnstandort . Dabei stehen sowohl die sozialen als auch die gestalterischen Aspekte im Mittelpunkt des Handels. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 12 1.2. Erstellungsprozess Auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes und seines aktualisierten Sachstands 2016 s o- wie der Fortentwicklung der Machbarkeitsstudie zur Revitalisierung der Porzer Innenstadt wurde das Integrierte Stadt entwicklungskonzept ab September 2016 in enger Kooperation zwischen Stadt Köln, der mit der Konzepterstellung beauftragten Entwicklungsgesellschaft NRW.URBAN und moderne stadt GmbH erstellt. In einem fachämterübergreifenden Prozess wurden innerhalb der Ve rwaltung die Ausgangs- lage sowie die Bedarfe erfasst und entsprechende Maßnahmen abgeleitet. In einer rege l- mäßigen Projektgruppe mit Vertreterinnen und Vertretern von Stadt Köln , NRW.URBAN sowie moderne stadt GmbH wurde die zentrale Steuerung und Koordinati on sichergestellt. Die fachämterübergreifende Zusammenarbeit erfolgte in drei Arbeitsgruppen sowie anlas s- bezogenen Ämterrunden und Workshops. Arbeitsgruppe 1: Einkaufen und Arbeiten, Arbeitsgruppe 2: Bevölkerung und Wohnen, soziale Infrastruktur, Bildung, Kultur Arbeitsgruppe 3: Grün- und Freiflächen, Umweltsituation, Verkehr INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 13 1.3. Beteiligung Bei der Erarbeitung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes wurde besonders großer Wert auf eine breite und transparente Öf fentlichkeitsbeteiligung gelegt . Folge nde Beteil i- gungsformate wurden umgesetzt: Sitzungen des Beirats Porz Mitte zwei große Öffentlichkeitsbeteiligungen vor Ort Online-Beteiligung Beirat Porz Mitte Zur kontinuierlichen Begleitung und politische n Vorberatung bei der Konzeption und Umsetzung von Maßnahmen aus d em Integrierten Stadtentwicklungskonzept wurde vom Rat der Stadt Köln am 22.09. 2016 die Einrichtung des Beirat s Porz Mitte beschlossen. Der Beirat setzt sich zusammen aus lokalen Vertreterinnen und Vertretern von Politik, Instituti o- nen und bürgerschaftlichen Zusammenschlüssen. Die Geschäftsordnung des Gremiums wurde durch die Bezirksvertretung am 06.12.2016 beschlossen. Der Beirat tagt öffentlich, was seitens der Porzer Bevölkerung zur Beteiligung und Information genutzt wird. Die konstituierende Sitzung des Beirats Porz Mitte fand am 20.02.2017 statt. In dieser Sitzung wurden die bisherigen Aktivitäten zu r Entwicklungsplanung Porz Mitte vorgestellt und die Aufgabe des Beirats erläutert. In weiteren Sitzungen wurden die bisher erarbeitet en Maßnahmen für das Integrierte Stadt- entwicklungskonzept Porz Mitte vorgestellt und gemeinsam mit den Beiratsmitgliedern disku- tiert (interner Workshop). Ferner wurden dem Beirat unter anderem die Ergebnisse der Ö f- fentlichkeitsbeteiligungen sowie die Resul tate der Online-Beteiligung vorgestellt und das weitere Vorgehen erläutert. Der Beirat hat sich bei den vorbereitenden Arbeiten zum ISEK Porz Mitte intensiv eing e- bracht und wird die weitere Umsetzung beratend begleiten. Öffentlichkeitsbeteiligung Im Rahmen der Erstellung des ISEKs Porz Mitte wurde die Stadtgesellschaft intensiv eing e- bunden und die Porzerinnen und Porzer haben aktiv ihre Anregungen eingebracht. In einer ersten Öffentlichkeitsbeteiligung am 31.03.2017 wurde unter anderem durch die Oberbürgermeisterin Henriette Reker über die Ziele für Porz Mitte sowie die räumlichen Handlungsschwerpunkte und erste Planungen informiert. Anschließend konnten die rund 300 Teilnehmerinnen und Teilnehmer ihre Anregungen an Themeninseln einbringen und die konkreten Maßnahmenvorschläge diskutieren. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 14 Abbildung 6: Eindrücke 1. Öffentlichkeitsbeteiligung, Quelle: Axel König Zwischen der ersten und zweiten Veranstaltung zur Öffentlichkeitsbeteiligung wurde vom 31.03. bis zum 18.04.2017 eine Online-Beteiligung durchgeführt. Dabei wurde auf einer hierzu erstellten Internetseite die Möglichkeit eröffnet, weitere Ideen und Wünsche in den Prozess einzuspeisen. Mit rund 4.600 Aufrufen und rund 160 Kommentaren zu den Ma ß- nahmenvorschlägen wurde die Internetseite gut genutzt. In einer zweiten Öffentlichkeitsveranstaltung am 05.05.2017 nutzen rund 200 Teilnehme- rinnen und Teilnehmer die Möglichkeit , sich über die gebündelten Ergebnisse aus der Betei- ligung sowie den Ausblick auf die weiteren Schritte im Erarbeitungsprozess des ISEKs Porz Mitte zu informieren. Zudem wurden zur Verdeutlichung möglicher Planungsvarianten für ausgewählte städtebauliche Projekte (zum Beispiel Umgestaltung Rheinboulevard Porz, Grünfläche an der Glashütte ) Gestaltungsvarianten durch JSWD Architekten GmbH & Co. KG skizziert. Die Anregungen aus beiden Öffentlichkeitsbeteiligungen und der Online -Beteiligung wurden dokumentiert und in den weiteren Prozess aufgenommen. Am 20.07.2017 hat ein Vor-Ort-Termin mit dem Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein -Westfalen (MHKBG NRW ), der Bezirksregierung Köln, moderne stadt GmbH, NRW.URBAN und beteiligten Fachämtern der Stadt Köln stat t- gefunden. Die vorgesehenen Maßnahmen wurden v orgestellt, die Anmerkungen des Landes aufgenommen und in das Konzept eingearbeitet. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 15 2. BESTANDSANALYSE Die Bestandsanalyse dient der Erfassung der aktuellen Situation vor Ort. Sie bildet damit die Grundlage für die darauf folgende Stär ken-Schwächen-Analyse und die hieraus abzuleite n- den Handlungsbedarfe. Sie erfolgt analog zum Entwicklungskonzept Porz Mitte (2010) sowie dem diesbezüglichen Sachstand (2016) in den folgenden Handlungsfeldern, die den integrierten Ansatz zur En t- wicklung von Porz Mitte widerspiegeln. Bevölkerung und Wohnen Einkaufen und Arbeiten Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur Grün- und Freiflächen, Umwelt Verkehr INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 16 2010 2016 2010 2016 2010 2016 2010 2016 Einwohner/-innen 1.027.504 1.081.701 107.469 113.611 3.964 4.150 1.520 1.470 Altersstruktur 00 - < 18 15,5% 16,1% 16,9% 17,4% 17,1% 17,5% 22,6% 23,9% 18 - < 35 25,0% 25,1% 20,1% 20,2% 23,9% 22,7% 24,3% 19,7% 35 - < 45 16,1% 14,4% 14,7% 13,1% 14,5% 13,2% 12,0% 13,4% 45 - < 65 25,6% 26,9% 28,5% 29,1% 27,5% 27,5% 27,8% 25,7% 65 und älter 17,8% 17,5% 19,8% 20,3% 17,0% 19,0% 13,4% 17,2% Jugendquotient 23,2 24,2 26,6 27,9 26,0 27,6 35,2 40,7 Altenquotient 26,8 26,4 31,3 32,5 25,7 30,0 20,8 29,2 Einwohner mit Migrationshintergrund 341.122 408.860 37.719 47.251 2.256 2.553 1.236 1.239 Anteil Einw. mit Migrationshintergrund (%) 33,2% 37,8% 35,1% 41,6% 56,9% 61,5% 81,3% 84,3% Ausländer/-innen 174.650 208.403 15.520 21.271 1.036 1.250 561 569 Anteil an der Gesamtbevölkerung (%) 17,0% 19,3% 14,4% 18,7% 26,1% 30,1% 36,9% 38,7% Haushalte 537.017 560.298 51.268 53.888 1.965 2.050 610 599 davon mit Kindern (%) 18,2% 18,5% 21,6% 21,3% 19,9% 19,0% 30,0% 28,4% Einpersonenhaushalte 50,3% 50,5% 40,3% 41,3% 45,4% 46,6% 28,0% 28,4% Zweipersonenhaushalte 27,4% 27,1% 32,2% 31,5% 28,7% 28,7% 30,3% 34,4% ab Dreipersonenhaushalte 22,3% 22,4% 27,5% 27,2% 25,9% 24,7% 41,6% 37,2% SGB II-Bezug Leistungsbezieherinnen und -bezieher 115.497 117.050 13.287 14.588 960 989 557 557 Anteil an der Gesamtbevölkerung (%) 14 13,4 15,7 16,3 29,7 29,4 42,6 44,6 SGB II-Bezug unter 15-jähriger 31.023 31.260 3.879 4.343 287 303 187 189 Anteil an den unter 15-jährigen (%) 23,4 22,0 26,3 27,0 51,3 51,1 64,5 62,2 Grundsicherung im Alter Leistungsbezieherinnen und -bezieher 10.986 14.342 951 1.333 46 61 18 27 Anteil an der Gesamtbevölkerung (%) 6,0 7,7 4,5 5,9 6,9 7,9 8,9 10,8 Untersuchungsgebiet Porz-Mitte Handlungsschwerpunkt GlashüttensiedlungMerkmal Stadt Köln Stadtbezirk Porz 2.1. Bevölkerung und Wohnen2 Bevölkerung Die Bevölkerungsstruktur im Untersuchungsgebiet Porz Mitte i st mit Blick auf die Haushalts - und Altersstruktur vergleichbar mit der Gesamtstadt. Auffällig ist jedoch der deutlich höhere Anteil der Bevölkerung mit Migrationshintergrund, was auf Unterstützungsbedarfe bei der Integrationsleistung hinweist. Zudem werde n Bedarfe im Bereich Qualifizierung anhand der überdurchschnittlichen Anzahl an SGB-II-Bezieherinnen und -Beziehern deutlich. Abbildung 7: Übersicht der Bevölkerungsdaten, Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 Nach einem Bevölkerungsrückgang in den Jahren von 2000 bis 2007 wies das Untersu- chungsgebiet in den vergangenen 10 Jahren einen Bevölkerungszuwachs von 6,8 % auf (Quelle: Entwicklungskonzept Porz-Mitte, Sachstand 2016. Stand: 31.12.2015). Die akt uellen kommunalen Bevölkerungsprognosen gehen davon aus, dass die Zahl der Einwohnerinnen und Einwo hner in Köln bis zum Jahr 2025 nahezu um 100.000 ansteigen wird, was einem Wachstum von 9,5 % entspricht. Für den Stadtbezirk Porz wird bis 2025 ein Bevölkerungszuwachs von 10,2 % prognostiziert, der damit über dem gesamtstädtischen Durchschnitt liegt (vgl. Kleinräumige Bevölkerungsprognose für Köln 2015 bis 2040). 2 Die statistischen Angaben beziehen sich – falls nicht anders angegeben - auf den Stan d 31.12.2016. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 17 Die zukünftige Bevölkerungsentwicklung des Stadtbezirks steht in engem Zusammenhang mit der Entwicklung des im Süden des Stadtbezirks gelegenen Gebietes „Zündorf-Süd“.3 Von den rund 4.100 in Porz Mitte lebenden Personen haben über 2.500, also mehr als 60 %, einen Migrationshintergrund. Der Anteil in der Gesamtstadt beträgt zum Vergleich 37,8 %. In der Siedlung an der Glashüttenstraße liegt der Anteil der Einwohnerinnen und Einwohner mit Migrationshintergrund mit 84,3 % nochmals deutlich höher als im Rest des Untersu- chungsgebietes. Im Untersuchungsgebiet Porz Mitte beträgt der Anteil der 45 - bis unte r 65 -jährigen 28 %, gefolgt von den 18- bis unter 35-jährigen mit 23 % und den über 65-jährigen mit 19 %. Diese Altersstruktur entspricht in etwa der G esamtstädtischen. Dies spiegelt sich auch im J u- gend- und Altersquotienten des Untersuchungsgebietes wi eder, welche nur leicht über d e- nen der Gesamtstadt liegen. Im Gegensatz dazu liegt in der Siedlung an der Glashüttenstraße der Jugendquotient – also das Verhältnis der jüngeren, noch nicht erwerbsfähigen Bevölkerung zu den Menschen im erwerbsfähigen Alter – mit 40,7 weit über dem des Untersuchungsgebietes und der Gesam t- stadt. Abbildung 8: Altersstruktur im Vergleich, Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 Von den insgesamt 2.050 Haushalten im Untersuchungsgebiet sind fast die Hälfte (47 %) Einpersonenhaushalte. Der Anteil der Haushalte mit Kindern beträgt 19 %, und der der S e- niorenhaushalte 23 %. 3 Mit Beschlussfassung des Stadtentwicklungsausschusses vom 6. Februar 2014 wurde die Verwaltung beauftragt, ein begrenzt offenes, zweiphasiges Wettbewerbsverfahren durchz u- führen mit dem Ziel, eine circa 54 Hektar umfassende Wohnbaulandreserv e in Zündorf -Süd (Köln-Porz) zu entwickeln. 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 0-18 18-35 35-45 45-65 >65 Altersstruktur Gesamtstadt Stadtteil Porz Plangebiet Porz-Mitte Siedlung Glashüttenstraße INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 18 Das Untersuchungsgebiet liegt damit im gesamtstädtischen Durchschnitt. Auffällig ist der Anteil der Alleinerziehenden, der im Untersuchungsgebiet 34 % beträgt. Abbildung 9: Haushaltsstruktur, prozentualer Anteil der Haushaltstypen im Vergleich, Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 Bedeutsam ist, dass der Anteil der SGB-II-Empfängerinnen und -Empfänger mit 29,4 % im Untersuchungsgebiet mehr als doppelt so hoch wie in der Gesamtstadt ist. Bei den unter 15-jährigen lebt sogar rund die Hälfte in einem Haushalt mit SGB -II-Bezug. In der Siedlung an der Glashütt enstraße liegen die A nteile bei den SGB -II-Empfängerinnen und -Empfängern nochmals um 15,2 Prozentpunkte und bei den unter 15 -jährigen um 11,1 Prozentpunkte höher (Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik, Stand: 2016). Abbildung 10: Anteil SGB-II-Empfänger im Vergleich, Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 0% 5% 10% 15% 20% 25% 30% 35% 40% Haushalte mit Kindern darunter Alleinerziehend Senioren Haushaltsstruktur Gesamtstadt Stadtteil Porz Plangebiet Porz-Mitte Siedlung Glashüttenstraße 0% 10% 20% 30% 40% 50% 60% 70% Über 15 Jahre Unter 15 Jahre Anteil SGB-II-Empfänger Gesamtstadt Stadtteil Porz Plangebiet Porz-Mitte Siedlung Glashüttenstraße INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 19 Der Stadtteil Porz ist zudem gekennzeichnet von einer leicht überdurchschnittlich hohen Arbeitslosenquote. Diese liegt dort bei 9,6 %4 gegenüber 8,1 % in der Gesamtstadt. Der Anteil der älteren Menschen im Untersuchungsgebiet, die auf Grundsicherung im Alter (SGB XII) angewiesen sind, liegt mit 7,9 % nur unwesentlich über dem Durchschnitt der G e- samtstadt. Wohnen Der Wohnungsmarkt im Untersuchungsgebiet Porz Mitte verteilt sich zu annähernd gle i- chen Teilen auf Einfamilienhäuser (48,7 %) und Mehrfamilienhäuser (51,3 %). Der Anteil der Einfamilienhäuser ist seit 2010 leicht gestiegen . Der Anteil des öffentlich geförderten Woh n- raums liegt im Stadtteil Porz mit 12,6 % über dem gesamtstädtischen Durchschnitt 5 . Der hohe Anteil an Einfamilienhäusern und die damit im Nahbereich des Bezirkszentrums verbundene geringe Bau - und Bevölkerungsdichte stellen im Vergleich mit sonstigen Kölner Bezirkszentren eine Besonderheit dar. Im Untersuchungsgebiet Porz Mitte sind Wohnen und Gewerbe gemischt. Die Gebäu- destruktur weist eine Mischung aus kleinteiligen Gebäuden und größeren Gebäud e- komplexen vorwiegend aus den 1970er Jahren auf. Der Zustand der Ge bäude variiert, wo- bei vereinzelt ein Modernisierungs- und Sanierungsstau festzustellen ist. Mit Blick auf die Wohnversorgung ist innerhalb des Untersuchungsgebietes die Siedlung an der Glashüttenstraße besonders hervorzuheben (vgl. auch Potenzialflächen, S . 30/31) . Die Wohnungen gehören zum einen der privaten Landesentwicklungsgesellschaft Immob i- lien AG (LEG Immobilien AG ) und zum anderen Privateigentümerinnen und -eigentümern. Dieser stark verdichtete, höhergeschossige Gebäudebestand stammt aus den 1970er Jah- ren, entspricht energetisch und architektonisch nicht heutigen Standards und weist zudem teilweise Instandhaltungsdefizite auf. Die zwischen den verschiedenen Gebäudekomplexen befindlichen Freiflächen zeichnen sich zum Teil durch einen schlechten Pfleg ezustand aus, der im Zusammenhang mit schlecht beleuchteten Wegeverbindungen zu Angsträumen führt. Über die Gestaltung der Flächen und Wege könnte eine Aufwertung erfolgen und die Zwi- schenräume als verbindendes Element in der Siedlung genutzt werden. 4 Daten auf Ebene des Untersuchungsgebietes liegen nicht vor. 5 Daten auf Ebene des Untersuchungsgebietes liegen nicht vor. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 20 Abbildung 11: Siedlung an der Glashüttenstraße, Quelle: NRW.URBAN 2016 2.2. Einkaufen und Arbeiten Das Bezirkszentrum Porz umfasst den kompakten, vor allem in den 1970er und 1980er Jahren geplanten Zentrumsbereich ( „Porzity“) zwischen Rheinufer und Stadtbahntrasse mit den historisch gewachsenen Geschäftsstraßenabschnitten der Bahnhofstraße, der Haup t- straße und der Mühlenstraße. Dieser Bereich bildet das administrative und kulturelle Zen t- rum des gesamten Stadtbezirks. Der ehemals auf Grundlage der Planungsvorstellungen aus den 1970er Jahren basierende Aus - und Umbau eines älteren Zentrenkerns entspricht nicht mehr den heutigen Ansprüchen an Aufenthaltsqualität. Abbildung 12: Fußgängerzone Bahnhofstraße, Quelle: NRW.URBAN 2017 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 21 Mit der Errichtung des CityCenter Porz im Jahr 2003 wurden die bestehenden Verkaufsfl ä- chen um rund 8.000 qm erheblich erweitert. Zentraler Magnet des Bezirkszentrums war das frühere Karstadt- und spätere Hertie-Warenhaus zwischen Friedrich-Ebert-Platz und Josef- straße, das im Jahr 2009 im Zusammenhang mit der Insolvenz der Hertie GmbH geschlos- sen wurde. In der Folge kam es im Bezirkszentrum vermehrt zu Leerständen und dem Verlust von Lagequalitäten, was zu einer Abwärtsspirale führte. Die se zeigt sich auch im baulichen Zustand der Haupteinkaufsstraßen, den sanierungsbedürftigen Fassaden und der insgesamt geringen Aufenthaltsqualität in den Fußgängerzonen. Mitte 2017 wurden im Zentrumsb e- reich mehr als 20 leerstehende Ladenlokale gezählt (Qu elle: Erhebung durch NRW.URBAN). Die einzige verbliebene A -Lage im Untersuchungsgebiet ist das CityCenter Porz. Im Z u- sammenhang mit der Schließung des Hertie -Kaufhauses führt dies zu einer Verlagerung des wahrgenommenen Zentrums weg vom Friedrich-Ebert-Platz hin zur Josefstraße. Die mangelnde Anziehungskraft des Bezirkszentrums Porz wird außerdem stark beein flusst durch den konkur rierenden Standort großflächigen zentrumsrelevanten Einzelhandel s in Porz-Eil, Rudolf-Diesel-Straße, mit rund 17.000 qm Verkaufsfläche. Abbildung 13: Beispielhafte Leerstände in der Bahnhofstraße, Quelle: NRW.URBAN 2017 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 22 Abbildung 14: Kartierung der Leerstände im Untersuchungsgebiet, Stand: 10.07.2017, Quelle: NRW.URBAN 2017 Im Jahr 2013 beschloss der Rat der Stadt Köln basierend auf der Zentrenkonzeption von 1992 und dem Nahversorgungskonzept von 2003 das Einzelhandels- und Zentrenkonzept (EHZK). In diesem übernimmt Porz Mitte weiterhin die Funktion eines Bezirkszentrums für den Stadtbezirk Porz mit seinen derzeit etwa 113.600 Einwohnerinnen und Einwohnern. Abbildung 15: Grenzen des Bezirkszentrum Porz gemäß Einzelhandels - und Zentrenkonzept, Quelle: Stadt Köln 2010 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 23 Im Bezirkszentrum Porz befindet sich mit 23.000 qm knapp die Hälfte der Verkaufsfläche des gesamten Stadtbezirks Porz. Auf dieser Fläche gibt es mehr als 100 Betriebe, von d e- nen derzeit allein der Elektronikfachmarkt Saturn, der seine Verkaufsfläche aktuell verkle i- nert, im CityCent er Porz eine Magnetfunktion hat . Am östlichen Rand des Untersuchungs- gebiets angrenzend an die Trasse der DB AG liegt ein großflächiger Lebensmittel- Vollversorger. Südlich hiervon befinden sich diverse Dienstleistungseinrichtungen und das Finanzamt Köln-Porz. Insgesamt ist im Bezirkszentrum Porz Einzelhandel für den kurzfrist i- gen Bedarf am stärksten vertreten (41 %), gefolgt von langfristigem (36 %) und mittelfristi- gem Bedarf (23 %) (vgl. Einzelhandels- und Zentrenkonzept Köln 2010, Stand: 2010). Einer im November 2015 durchgeführten Passantenbefragung zufolge kommen fast 80 % der im Bezirkszentrum Einkaufenden aus dem Stadtbezirk Porz. Auf dieser Befragung auf- bauend wurde ein Mehrbedarf von bis zu 12.000 qm Verkaufsfläche ermittelt, der sich etwa hälftig auf Güter des täglichen und des aperiodischen Bedarfs verteilen sollte ( vgl. Entwick- lungskonzept Porz -Mitte, Sachstand 2016). Bestandteil der dreiteiligen Neubebauung des Friedrich-Ebert-Platzes ist es daher, einen zentralen großflächigen Einzelhandelsbetrieb im Zentrum zu verankern. Der Kaufkraftindex im Jahr 2016 für den Stadtteil Porz liegt mit 92,7 6 deutlich unter dem der Gesamtstadt mit 109,9, aber auch unter dem des maßgeblichen Stadtbezirks Porz mit 107,2. Berücksichtigt man das unter 2.1 dargestellte s tarke Bevölkerungswachstum insbesondere im Stadtbezirk Porz, so wird die Bedeutung des Untersuchungsgebietes Porz Mitte als funk- tionierendes und lebendiges Bezirkszentrum in den kommenden Jahren erheblich zune h- men. Entscheidend ist daher, dass die schon jetzt bestehende und dann absehbar steigende Nachfrage angemessen befriedigt wird. Hierzu gehört nicht nur die Bereitstellung entspr e- chender Verkaufsflächen und sonstigen privaten und öffentlichen Dienstleistungen, sondern auch die eines Umfelds, das durch s eine hohe Aufenthaltsqualität den öffentlichen Raum belebt. 6 Daten auf Ebene des Untersuchungsgebietes liegen nicht vor. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 24 2.3. Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur Die öffentlichen Einrichtungen im Untersuchungsgebiet befinden sich im Nahbereich des Bezirkszentrums, sodass sie für die Bevölkerung von Porz Mitte au ch fußläufig gut zu erre i- chen sind. Bildungseinrichtungen Die Gemeinschaftsgrundschule Hauptstraße, die Carl -Stamitz-Musikschule und das städt i- sche Berufskolleg befinden sich in dem zentral gelegenen und verkehrlich gut erschlossenen Schulareal nördlich der Karlstraße, zwischen Josefstraße und Hauptstraße. Bei der Gemeinschaftsgrundschule (GGS) an der Hauptstraße 426 - 432 handelt es sich um eine 3 -zügige offene Ganztagsschule mit 260 Schülerinnen und Schülern (Schuljahr 2015 / 2016). Bedingt durch den Ge bäudezustand sind der Abriss des bestehenden Gebä u- des und der Neubau der Grundschule geplant. Eine diesbezügliche Machbarkeitsstudie von Juni 2015 liegt vor und wird derzeit ausgewertet. Bei der Planung soll eine 2 -fach Turnhalle sowie eine mögliche Erweit erung auf 4 Züge, das entspricht bis zu 16 Grundschulklassen (385 – 480 Schülerinnen und Schüler) , und damit verbunden der Flächenbedarf von rund 10.000 qm berücksichtigt werden (Quelle: Entwicklungskonzept Porz Mitte, Sachstand 2016). Abbildung 16: Gebäude der Grundschule, Quelle: Stadt Köln Die Carl-Stamitz-Musikschule (CSM), eine Zweigstelle der städtischen Rheinischen Musi k- schule Köln, befindet sich in einem Altbau an der Josefstraße. Die CSM unterhält viele Kooperatio nen mit Bildungseinrichtungen (GGS Hauptstraße, Stadtgymnasium Porz (zertifizierter Musikzweig), Schnupperangebote für andere Grun d- schulen und Kindertagesstätten). Sie ist fester Bestandteil der Porzer Bildungslandschaft und sehr gut besucht. Im Rahmen der Neugestaltung des Schulareals soll die CSM in dire k- ter Nähe zur Grundschule berücksichtigt werden. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 25 Abbildung 17: Gebäude der Carl-Stamitz-Musikschule, Quelle: Stadt Köln Das städtische Berufskolleg (BK 10) für das Berufsfeld Metalltechnik soll gemäß B e- schluss des Rates der Stadt Köln vom 12.11.2015 zum nächstmöglichen Zeitpunkt in den Berufskolleg-Campus Deutz, Eitorfer Straße, verlegt werden. Die Verlagerungsmöglichkeit wurde durch eine Machbarkeitsstudie der städtischen Geb äudewirtschaft positiv geklärt. Da im Bereich Eitorfer Straße bereits drei gewerblich orientierte Berufskollegs ansässig sind, werden hier umfangreiche bauliche und schulorganisatorische Maßnahmen im Vorfeld der Verlagerung des BK 10 erforderlich. Eine ver bindliche Zeitplanung ist derzeit jedoch noch nicht möglich. Abbildung 18: Gebäude des städtischen Berufskolleg (BK 10), Quelle: Stadt Köln Darüber hinaus ist eine Zweigstelle der Volkshochschule Köln im Bezirksrathaus Porz ange- siedelt. Kindertagesstätten Im Kindergartenjahr 2017/18 beträgt die Versorgungsquote bei den Kindern unter 3 Jahren 33%, bei den Kindern von 3 bis unter 6 Jahren 109%. Damit ergibt sich aktuell ein Ausba u- bedarf von 2 Gruppen im Stadtteil Porz. In eine r perspektivischen Sicht auf die Jahre 2020 und 2025 steigt der Ausbaubedarf aufgrund der nach der kleinräumigen Bevölkerungspro g- nose der Stadt Köln steigenden Kinderzahlen auf 4 bzw. 7 Gruppen. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 26 Dabei eingerechnet ist die aktuell noch temporäre 6 -gruppige Kindertagesstätte Glas - hüttenstraße. Ohne diese Kindertagesstätte würd e sich der Ausbaubedarf entspre chend erhöhen. Spiel- und Bolzplätze Heute gibt es im Untersuchungsgebiet einen Gerätespielplatz mit Sandbereich an der Frie d- richstraße / Klingerstraße u nd einen Bolzplatz an der Glashüttenstraße. Bereits bei der E r- stellung des Entwicklungskonzeptes Porz ‐Mitte bestand im Bereich Porz Mitte ein erhebli- cher Fehlbedarf an öffentlichen Spiel ‐ und Bolzplätzen. Es werden dringend zusätzliche Flächen benötigt, auf denen es möglich ist, adäquate öffentliche Spiel ‐ und Aufenthaltsräu- me einzurichten. Gemäß Spielpla tzbedarfsanalyse beläuft sich der Fehlbedarf derzeit auf rund 12.000 qm. Abbildung 19: Bolzplatz an der Glashüttenstraße, Quelle: NRW.URBAN 2017 Neben der Erhaltung und bedarfsgerechten Erneuerung bestehender Spielplätze und des Bolzplatzes an der Siedlung Glashüttenstraße sind neue öffentliche Spielplatzflächen erfo r- derlich. Es ist die Herrichtung einer mindestens 1.000 qm großen Fläche für eine multifunkt i- onale Trendsportanlage sowie eines mindestens 600 qm großen Spielplat zes vorzusehen. Die frei gestaltbaren Flächen sind bedarfsgerecht anzupassen und planungsrechtlich zu sichern. Diese Flächen dürfen nicht ganz oder teilweise als Retentionsfläche fungieren. Ein zusätzlicher Bedarf entsteht durch die geplante und absehbare weitere Wohnbebauung. Neue Spielplatzflächen sind im Zuge der Neuplanung der Grünfläche zwischen der Siedlung an der Glashüttenstraße und der KVB -Gleistrasse vorgesehen. Ferner bietet die Neugesta l- tung des zentralen Bereichs des ehemaligen Hertie -Warenhauses /Friedrich-Ebert-Platz die Möglichkeit, bezirkszentral Spielpunkte für Kinder zu errichten. Diese Funktion des öffentl i- chen Raumes ist im Rahmen eines Gesamtkonzeptes für die Freiraumgestaltung zu berüc k- sichtigen. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 27 Offene Jugendeinrichtungen An der Glashüttenstraße 20 befindet sich das Mitte der 1970er Jahre in Betrieb genommene Porzer Jugend- und Gemeinschaftszentrum `Glashütte` in der Trägerschaft der Jugen d- zentren Köln gGmbH (JUGZ). Insgesamt verfügt die ‚Glashütte‘ auf einer Nutzfläche von rund 2. 400 qm über ein Raumen- semble mit großem Saal, Café, Kegelbahn, Kinosaal und unterschiedlichen Gruppenräumen. Der Schwerpunkt der Einrichtung ist der offene Bereich der Kinder - und Jugendarbeit. Ange- bote wie Basteln, Werken, Musik machen, Sport und Übermitt agsbetreuung werden von etwa 200 bis 300 Kindern und Jugendlichen regelmäßig genutzt (Quelle: Entwicklungsko n- zept Porz-Mitte). Ergänzt wird das Angebot durch die großzügig bemessene Außenanlage und Räume, die für bürgerschaftliche Aktivitäten zur Verfügun g gestellt werden. Eine an heutige Bedürfnisse angepasste Gestaltung des Außenbereichs würde die Nutzungsmöglichkeit verbessern. Zu nennen ist beispielsweise das Amphitheater, welches nicht barrierefrei zugänglich ist und eine Bespielung des Vorplatzes einschränkt. Abbildung 20: Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte, Quelle: NRW.URBAN 2016 Neben diesen vielfältigen Möglichkeiten finden durch Kooperationen in der ‚Glashütte‘ weit e- re Veranstaltungen wie ein RepairCafé oder Konzerte statt. Die ‚Glashütte‘ vermietet ihre Räumlichkeiten an verschiedene Interessenten für Veranstaltungen, Fachtagungen, Kinde r- geburtstage, Projekte und vieles mehr und bietet dem Seniorennetzwerk der AWO Räum- lichkeiten für das Büro der Koordinatorin . Der Porzer Rathaussaal wird als Veranstaltungsort regelmäßig genutzt. Dort finden das ganze Jahr über vielfältige Kulturang ebote statt . Zu- sammen mit zwei weiteren Jugendeinrichtungen in Finkenberg und in der Ohmstraße 48 oder zum Beispiel der Kirchengemeinde, dem Interkulturellen Zentrum „Solibund“ sowie dem „Alevitischen Kulturverein “ ist das Angebot für Kinder und Jugendliche im bezirkszentralen Bereich sehr gut. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 28 Weitere Angebote Die oben genannten Möglichkeiten werden durch Angebote der Kirchengemein den in Porz sowie der Türkisch -Islamischen Mevlana-Gemeinde ergänzt. Ferner gibt es die Stadtteilb ib- liothek Porz, das Tanzzentrum und die Zweigstelle der Volkshochschule Köln. Im Stadtteil Porz existieren darüber hinaus diverse Beratungsstellen für untersc hiedliche Zielgruppen und Pflegeeinrichtungen, so dass sich insgesamt im Untersuchungsgebiet ein reichhaltiges und vielfältiges Angebot an sozialer Infrastruktur und Beratungsmöglichkeiten feststellen lässt. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 29 2.4. Grün- und Freiflächen, Umwelt Grün- und Freiflächen Das Untersuchungsgebiet zählt partiell zu den mit öffentlichen Grün - und Freiflächen sowie mit Erholungs - und Freizeitfunktionen unterversorgten Siedlungsgebieten innerhalb des Kölner Stadtgebiets. Aktuell gibt es hier drei öffentliche Grünflächen. Si e befinden sich am Rheinufer, an der Glashüttenstraße und an der Karlstraße. Die bestehenden Wegeverbindungen sind unzureichend und nicht dazu geeignet , die ein- zelnen Grün - und Freiflächen zu vernetzen . Die besondere Lage am Rhein kann durch Sichtachsen und Wegebeziehungen bisher nicht gestützt und hervorgehoben werden. Der Friedrich-Ebert-Platz ist die einzige zusammenhängende Platzfläche und stellt seit der Schließung des Hertie -Warenhauses und der damit einhergehenden Mindernutzung und Brachlage einen s tädtebaulichen Missstand dar. Mit der städtebaulichen Neugestaltung durch moderne stadt GmbH wird der Mittelpunkt des Bezirkszentrums grundlegend neu g e- ordnet. Auf dem neu entworfenen Stadtgrundriss entstehen drei neue maßs täbliche Baublö- cke mit gänzlich neuen öffentlichen Räumen. Der Friedrich -Ebert-Platz als bisheriger zentra- ler Stadtplatz wird dabei überwiegend zugunsten der Wohnfunktion aufgegeben. Einher geht hiermit die Belebung und Steigerung der Aufenthaltsqualität sowie die Stärkung der Verbi n- dung zwischen Bezirkszentrum und Rhein (vgl. Kapitel 1). In Porz Mitte wird deutlich, dass die Gestaltung des öffentlichen Raumes oftmals nicht mehr den heutigen Standards entspricht. Dies wirkt sich zum einen auf die Aufenthaltsqual i- tät und zum anderen auf di e Nutzung und Zugänglichkeit des öffentlichen Raumes aus. S o- mit ergeben sich Barrieren (zum Beispiel Stufen) und es entstehen Angsträume (zum Be i- spiel unübersichtliche Gestaltung, schlechte Beleuchtung), die sich durch das gesamte Be- zirkszentrum ziehen. Bei der Neugestaltung des öffentlichen Raumes rund um den Friedrich - Ebert-Platz entsteht die Chance , zeitgemäße Standards zu etablieren, die als Gestaltungsl i- nie bei der weiteren Gestaltung von Porz Mitte aufgenommen werden. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 30 Abbildung 21: Bestandsplan Grün- und Freiflächen, Quelle: NRW.URBAN 2017 Potenzialflächen Im Untersuchungsgebiet finden sich verschiedene Potenzialflächen für die weitere räumliche Entwicklung. Auf diesen Flächen bestehen Möglichkeiten für neue Wohn - und Gewerbenut- zungen sowie die Gestaltung von Grünflächen. In der folgenden Abbildung sind die größeren Potenzialflächen dargestellt: A= Friedrich-Ebert-Platz (kurzfristig) B= Brachfläche an der Mühlenstraße (mittel- bis langfristig) C= Freifläche neben der Jugendeinrichtung „Glashütte“ (mittel- bis langfristig) D= Grünfläche und provisorischer Parkplatz an der Glashüttenstraße (kurzfristig) E= Schulareal (mittel- bis langfristig) INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 31 Neben den bereits beschriebenen Potenzialflächen am Friedrich -Ebert-Platz und der Grün- fläche an der „Glashütte “ ist das heutige Schulareal zwischen Haupt- und Josefstraße be- sonders hervorzuheben. Durch die vorgesehene Verlagerung des städtischen Berufskollegs (BK 10) ergeben sich mittelfristig Entwicklungsmöglichkeiten in ein em zentral gelegenen Bereich des Porzer Bezirkszentrums. In Abhängigkeit von den weiteren Entscheidungen zur Verlagerung des Berufskollegs, aber auch zum Neubau der Grundschule und dem Standort der Carl -Stamitz-Musikschule sollten verschiedene Planungsvarianten abgew ogen werden, um dieses Areal mit seinen erheblichen Potenzialen im Sinne eines stimmigen Gesamtbildes des Porzer Bezirkszentrums zu entwickeln. Abbildung 22: Potenzialflächen in Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln Rheinboulevard Porz Das Rheinufer in Porz Mitte sowie seiner Höhenlage am „Weißer Bogen“ zählt auf grund seiner Breite von etwa 35 m und seiner Ausstattung mit 400 Linden zu den attraktivsten Rheinuferbereichen in Köln . Die Ufermauer sowie der Treppenaufgang mit dem Fahr karten- pavillon stehen unter Denkmalschutz. Verbindungen zwischen Rheinboulevard und Haup t- straße beziehungsweise de s Bezirkszentrums sind zwar vorhanden, aber schlecht ausg e- INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 32 baut und unattraktiv gestaltet, weshalb der zentrale Bereich als Rheinboulevard und Naher- holungsziel durch das Fußwegenetz nicht optimal erreicht und genutzt werden kann (siehe dazu Kapitel 2.5). Mit dem stark begrünten tiefer gelegenen Teil und dem oberen Teil zusammen mit der Plat z- fläche vor dem Bildungszentrum hält der Bereich viele Möglichkeiten zur Nutzung für Fre i- zeit- und Kulturaktivitäten bereit. Wie auch das Einkaufszentrum ist es jedoch mit Außen- gastronomie eher unterversorgt. Insgesamt ist kurzfristig eine Überprüfung des Rheinboul e- vards hinsichtlich stadtgestalterischer und fre iraumplanerischer Aufwertungsmöglic h- keiten unter Berücksichtigung eines attraktiven Beleuchtungskonzepts durchzuführen. Abbildung 23: Rheinboulevard Porz, Quelle: Stadt Köln Am Rheinboulevard verläuft eine wichtige Radwegeverbindung zwischen Köln und Bonn sowie die städtische Veloroute (siehe dazu Kapitel 2.5). Da der Rheinuferweg von Fußgä n- gerinnen und Fußgängern gleichermaßen genutzt wird und dies zu Konflikten führt, soll im Zuge von Aufwertungsmaßnahmen die Trennung de r Nutzungen diskutiert und überprüft werden. Der Rheinboulevard Porz ist Teil des im Landschaftsplan ausgewiesenen Landschafts- schutzgebietes L20 Rhein, Rheinauen und Uferbereiche von Rodenkirchen bis Langel . Die- ses verfolgt als Entwicklungsziel die Erhalt ung und Weiterentwicklung einer weitgehend n a- turnahen Landschaft. Grünfläche an der Glashüttenstraße Die bestehende öffentliche Grünfläche westlich der Glashüttenstraße ist ca. 1 ha groß. Es handelt sich um eine gestaltete Grünanlage mit einer Anpflanzung zur östlich gelegenen Wohnbebauung an der Glashüttenstraße und zu einem provisorischen Parkplatz östlich der Stadtbahntrasse. Den zentralen Bereich bildet eine Rasenfläche mit einzelnen Bäumen, die von einem ca. 4 – 5 m hohen Hügel dominiert wird. Im südlichen Teil befindet sich ein öffent- licher, eingezäunter Bolzplatz. Die Grünanlage dient als Erholungsbereich und als Fu ß- wegeverbindung mit der kürzesten Entfernung zwischen der Glashüttensiedlung und dem Geschäftszentrum Porz Mitte . Sie ist aufgrund mangelhafter Aufenthaltsqualität minderg e- nutzt. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 33 Abbildung 24: Grünfläche an der Glashüttenstraße, Quelle: Stadt Köln Der hier angrenzende, bis zur Stadtbahntrasse reichende kna pp 6.000 qm große provisori- sche Parkplatzbereich zwischen Philipp-Reis-Straße und Bergerstraße weist Neuordnung s- bedarf auf. Das im Norden der Bergerstraße und im Süden der Philipp -Reis-Straße e r- schlossene mindergenutzte Gelände ist im Mittel 25 m breit bei einer Nord -Süd- Ausdehnung von rund 250 m. Der Parkplatz wurde für die Zeit während des Baus des Cit y- Centers und des Umbau s des Parkhauses provisorisch hergerichtet und w ird heute nur noch wenig genutzt. Der Parkplatz ist aufgrund des insgesamt vorhandenen Stellplatza n- gebotes in Porz Mitte nicht erforderlich und stellt einen städtebaulichen Missstand dar. Die Stellplatzanlage soll den Zielen des Entwicklungskonzeptes Porz Mitte , Sachstand 2016, zufolge zurückgebaut und durch eine Grünfläche ersetzt werden. Dadurch kann der gesa m- te Bereich zwischen der Stad tbahntrasse und der Siedlung an der Glashüttenstraße als zusammenhängende Grünfläche geplant und ausgebaut werden. Abbildung 25: Provisorischer Stellplatz und Grünanlage, Quelle: NRW.URBAN 2016 Im Flächennutzungsplan ist das Gesamtareal bis zur Stadtbahntrasse als Grünfläche dar- gestellt. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 34 Neue öffentliche Grünfläche „Porzer Stadtgarten“ Die dritte öffentliche Grünfläche innerhalb des Untersuchungsgebietes befindet sich an der Karlstraße. Sie besteht aus einer 10 bis 20 m brei ten Rasenfläche als Straßenbegleitgrün ohne Aufenthaltsqualität . Eine besondere Qualität der Grünfläche ist ihr alter Baumb e- stand, der sich stark prägend durch das gesamte nördlich angrenzende Schulareal zieht. Bei der angestrebten Umgestaltung des Schulareals soll die bestehende Grünfläche zu einer neuen öffentlichen Grünfläche „Porzer Stadtgarten“ ausgebaut und erweitert werden. Hierbei gilt es, den oben angesprochenen Baumbestand zu berücksichtigen und in die Neugesta l- tung mit einzubeziehen. Der neue „Po rzer Stadtgarten“ (Arbeitstitel) kann über eine klar e r- kennbare direkte Wegeführung mit der Erholungszone Rheinufer verbunden werden. Neben der Reduzierung des Gründefizits soll dieses Projekt wesentlich zur Schaffung eines qual i- tätsvollen neuen Wohnstando rts beitragen, der seinerseits besonders durch den vorhand e- nen und weitgehend zu berücksichtigenden Baumbestand des heutigen Schulareals geprägt wird. Abbildung 26: Baumbestand auf dem Schulareal, Quelle: NRW.URBAN 2016 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 35 2.5. Verkehr Individualverkehr Für den Individualverkehr bestehen Anbindungen des Bezirkszentrums Porz an die Kölner Innenstadt und an das Bundesautobahnnetz. Porz Mitte ist gut an das überörtliche und örtl i- che Verkehrsnetz angeschlossen. Über die Kaiserstraße und die Steinstraße erfolgt der Anschluss an das Autobahnnetz mit der A59, dem Autobahndreieck Heumar (A59 - A3 - A4) und dem Autobahnkreuz Gremberg (A559 - A4). Die Hauptstraße und die A559 (östlicher Zubringer) führen direkt bis in die Kölner Innenstadt. Die Hauptstraße ist nach der Systematik des Gesamtverkehrskonzepts als örtliche Haup t- straße klassifiziert und zeitgleich eine Geschäftsstraße mit Wohnnutzung in den Oberg e- schossen. Da die Hauptstraße die einzige direkte Verbindungsstraße zwischen de m Porzer Bezirkszentrum und dem Porzer Stadtteil Zündorf darstellt, weist sie ein erhöhtes Verkehr s- aufkommen und eine erhöhte Lärmemission auf. Im Zusammenhang mit der Planung für die Entwicklung von Zündorf-Süd mit rund 2.250 Wohnungen ist eine großräumige Lösung für den motorisierten Individualverkehr erforderlich, die auch zu einer Entlastung der Hauptstr a- ße in Porz Mitte beitragen sollte. Eine weitere wichtige Verbindung für den Individualverkehr ist der Netzschluss zwischen Hauptstraße und Kaiserstraße für den Durchgangsverkehr (siehe Abbildung 27). Sämtliche Wohnstraßen im Untersuchungsgebiet haben, dort wo es rechtlich möglich ist, eine Tempo -30-Geschwindigkeitsbeschränkung. Durch diese Straßen können nahezu alle Nutzungen und Grunds tücke innerhalb des Untersuchungsgebietes angefahren werden. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 36 Abbildung 27: Bestandsplan Verkehrsflächen, Quelle: NRW.URBAN 2017 Öffentlicher Personennahverkehr Das Untersuchungsgebiet ist durch die leistungsfähigen Schienenn etze der Deutschen Bahn (DB) und der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) gut erschlossen und wird durch ein gut ausg e- bautes Busnetz ergänzt. Die derzeitige Erschließung durch den Öffentlichen Personennahverkehr erfolgt primär über den im Untersuchungsgebiet liegenden Stadtbahn-Haltepunkt Porz-Markt. Die Anbindung an die Kölner Innenstadt (Neumarkt) über die Haltestelle Porz Markt mit der Stadtbahnlinie 7 der KVB erfolgt in weniger als 30 Minuten. Die aktuell 10 Buslinien, die das Untersuchungs- gebiet bedienen, ergänzen das Netz der KVB und des Verkehrsverbundes Rhein-Sieg (VRS) in die umliegenden Stadtteile und angrenzenden Ortschaften und Städte. Das DB-Netz wird über den Bahnhof Porz (Rhein) erschlossen, welcher außerhalb des Un- tersuchungsgebietes – jedoch fußläufig gut erreichbar – an der Kaiserstraße liegt. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 37 Die S-Bahn Linie 12 erschließt hierüber den Streckenverlauf zwischen Düren und Au (Sieg). Der Kölner Hauptbahnhof kan n in weniger als 20 Minuten erreicht werden. Über die VRS- Regionallinien RE9 und RB27 wird der Kölner Hauptbahnhof in rund 10 Minuten erreicht. Durch die Anbindung von Porz Mitte an die Stadtbahn, die S-Bahn und das Busnetz mit dem nahegelegenen DB-Regionalbahnhof Porz (Rhein) ist die Erschließung durch den öffentl i- chen Personenverkehr örtlich und überörtlich flächendeckend gut. Rad- und Fußwegeverbindungen Entlang der den zentralen Bereich von Porz Mitte umspannenden Straßen sind straßenb e- gleitende Fuß- und Radwege vorhanden. Die Hauptkreuzungspunkte sind durch Lichtsigna l- anlagen geregelt. Das Hauptradwegenetz von Köln besteht aus sogenannten Velorouten. Eine Veloroute ist eine durchgehende Hauptverbindung des Radverkehrsnetzes, wobei die Kriterien Zügigkeit, Komfort, Leistungsfähigkeit und Sicherheit im Fokus stehen. Im Untersuchungsgebiet verlau- fen fünf im städtischen Radverkehrsnetzplan für den Stadtbezirk 7 dargestellte Radweg e- verbindungen: - der überregionale Erlebnisweg Rheinschiene (Tourismusroute) ist eine Veloroute aus Richtung Bonn entlang des Rheinufers bis zur Kölner Innenstadt, - die Radverkehrsführung zwischen Bergerstraße und Bahnhofstraße durch die Josefstraße, - die Verbindung von der Bahnhofstraße über die Friedrichstraße bis zur Bergerstraße, - die Radfahrverbindung vom Rheinufer über die Bahnhofstraße und weiter über die Kaiserstraße, - die Querverbindung vom Mauspfad zum Radweg am Rheinufer über die Bergerstr a- ße zu den im Untersuchungsgebiet verorteten Radfahrverbindungen. Darüber hinaus sind zur Feinerschließung Radführungen entlang einzelner Straßenzüge vorhanden. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 38 Abbildung 28: Radverkehrsnetzplan Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln Zur Radverkehrsplanung wurde 2015 für den weiteren Dialog zur Förderung des Radve r- kehrs ein sog enannter „Runder Tisch“ eingerichtet, dem der städtische Fahrradbeauftragte, der ADFC sowie die Fraktionen der Bezirksvertretung Porz angehören. Für die Fußgänger ist das Untersuchungsgebiet durch Gehwege gut erschlossen. Wichtige Verbindungsstrecken befinden sich zwischen den Wohnbereichen und dem Geschäftszen t- rum sowie zur H altestelle der Stadtbahn, der Buslinien Porz -Markt und zum Rheinufer. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 39 Zwischen dem CityCenter Porz und dem Bezirksrathaus liegt ein Fußgängerbereich mit Querung des heutigen Friedrich-Ebert-Platzes. Dieser Freiraum wird durch die Querung der verkehrlich belasteten Hauptstraße räumlich eingeschränkt. Daher kommt dem Brückenbauwerk über die Hauptstraße , welches die einzige kreuzungsfreie Fußwegeverbindung zwischen de m Bezirkszentrum und dem Rhei n- ufer darstellt, besondere Bedeutung zu. Genau in diesem wichtigen Ve rbindungsstück stellt sich der Bereich von der Hauptstraße bis zum Rheinboulevard aufgrund des stark ausg e- prägten Gebüschbewuchses als schwer einsehbar dar. Somit wird eine Sichtachsenbezi e- hung deutlich erschwert. Zudem entstehen Angsträume, insbesondere i n den Nachtstunden. Eine mögliche Gestaltungsoption diese Bereiches ist die Freistellung der Brückenkonstrukti- on und die Niederlegung der Aufbauten. Abbildung 29: Wegeverbindung zwischen Hauptstraße und Rheinboulevard, Quelle: NRW.URBAN 2017 Ruhender Verkehr Insgesamt stehen im Untersuchungsgebiet rund 1.500 öffentliche Stellplätze für den ruhe n- den Verkehr zur Verfügung, wobei der Großteil dieser Stellplätze bewirtschaftet wird (Quelle: Entwicklungskonzept Porz Mitte 2010). D er Parkplatz an der Philipp -Reis-Straße ist durch private Dauermieter und einen Carsharing -Anbieter belegt. Darüber hinaus gibt es weitere bewirtschaftete Stellplätze im Untersuchungsgebiet, wie zum Beispiel das Parkhaus neben dem CityCenter (siehe Abbildung 30). Für die seit Jahren stillgelegte Tiefgarage unter dem Friedrich-Ebert-Platz ist im Rahmen der städtebaulichen Neuordnung des Areals der Abriss und Neubau geplant. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 40 Das am Rande der Siedlung Glashüttenstraß e gelegene städtische Parkplatzareal östlich der Stadtbahntrasse zwischen Philipp -Reis-Straße und Bergerstraße wurde, wie bereits beschrieben, für die Zeit während des Baus des CityCenters und des Umbau s des Parkhau- ses provisorisch hergerichtet und wird he ute nur noch wenig genutzt. Der geplante Rückbau und die Anlage einer neuen Grünfläche sollen den städtebaulichen Missstand beheben. Abbildung 30: Parkhaus und Straßenbahnhaltestelle Porz-Markt am CityCenter, Quelle: NRW.URBAN 2016 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 41 3. STÄRKEN-SCHWÄCHEN-ANALYSE, HANDLUNGSBEDARFE UND ZIELE Auf Grundlage der Bestandsanalyse lassen sich für die einzelnen Handlungsfelder die Han d- lungsbedarfe und Potenziale im Untersuchungsgebiet ableiten. Diese bilden wiede rum die Basis für das Zielsystem und die Ableitung der vorgesehenen Maßnahmen. Für das Untersuchungsgebiet Porz Mitte wird deutlich, dass vor allem eine Gestaltung des öffentlichen Raumes erforderlich ist, welche eine hohe Aufenthaltsqualität schafft, zum Ver- weilen einlädt und somit für Begegnung und Belebung sorgt. Dabei sollen die Potenziale des Bezirkszentrums herausgehoben werden. Dies zielt darauf ab, das Porzer Bezirkszentrum mit seinen bezirkszentralen Funktionen zu stärken und eine bessere räumlich e Anbindung an den Rhein zu ermöglichen. Diese Belebung von Porz Mitte ist eng mit dem Einzelhandel und Dienstleistungsangebot zu verknüpfen, welches es maßgeblich zu unterstützen gilt. Weiterhin bildet die Entwicklung der Wohnfunktion entlang des Zentrum s einen wichtigen Entwicklungsimpuls und kann insbesondere bei der Entwicklung von Potenzialflächen einen wichtigen Beitrag bilden. Mit Blick auf die langfristige Quartiersentwicklungsstrategie ist die Beteiligung und Mitwi r- kung der ansässigen Bevölkerung von hoher Relevanz und über entsprechende Maßna h- men zu stärken. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 42 Stärken-Schwächen-Analyse mit Ableitung der Handlungsbedarfe Aufbauend auf der städtebaulichen und sozialräumlichen Bestandsaufnahme wurden die Stärken und Schwächen von Porz Mitte in den fünf verschiedenen Handlungsfeldern identif i- ziert. Handlungsfeld 1: Bevölkerung und Wohnen Die Bevölkerungsstruktur zeigt Unterstützungsbedarfe bei der Integrationsleistung und im Bereich Bildung und Qualifizierung auf. Auch aus diesem Grund sind eine soz iale Balance und die Aktivierung aller Bevölkerungsgruppen mit dem Ziel anzustreben, dass sich alle Einwohnerinnen und Einwohner für ihr Quartier verantwortlich fühlen. Vor dem Hintergrund des prognostizierten Bevölkerungswachstums kommt der Schaffung un d Bereitstellung i n- tegrationsfördernder Angebotsstrukturen eine große Bedeutung zu. Auf kleinräumiger Ebene zeigen sich vor allem Unterstützungsbedarfe im Geschosswo h- nungsbau aus den 1970er Jahren in der Siedlung an der Glashüttenstraße. In diesem stark verdichteten und höhergeschossigen Wohnbereich bestehen teilweise bauliche Mängel und Instandhaltungsdefizite. Hierdurch wird das Wohnumfeld unattraktiv wahrgenommen, die Lebensqualität gemindert und Segregationseffekte werden befördert. Die Einwohnerinnen und Einwohner im Untersuchungsgebiet sollen zukünftig stärker in die Planung von Maßnahmen, die Po rz Mitte stärken, eingebunden werden. Durch geeignete Beteiligungsformate sollen Impulse für zivilgesellschaftliches Engagement im Stadtteil geg e- ben und die I dentifizierung mit dem Quartier gestärkt werden. Ziel ist die Entwicklung von lebendigen Nachbarschaften und die Stärkung des sozialen Zusammenhalts. Gerade mit Blick auf die Siedlung an der Glashüttenstraße sind sozialintegrative Maßnahmen und sp e- zielle Beteiligungsformate zu konzipieren. Die im Untersuchungsgebiet verorteten Baulücken und mindergenutzten Flächen stellen erhebliche Potenziale für die städtebauliche Entwicklung von Porz Mitte dar und können einen Beitrag zur bedarfsgerechten Ergänzung des Wohnungsmarktes liefern. Handlungsfeld 2: Einkaufen und Arbeiten Durch das Bevölkerungswachstum gerade auch im Stadtbezirk Porz kann die Bedeutung eines vollfunktionstüchtigen Bezirkszentrums, das hierfür durchgreifend neu strukturiert we r- den muss, entsc heidend gestärkt werden. Mit einer auf die schon jetzt bestehende und s i- cherlich steigende Nachfrage abgestimmte n Verkaufsfläche k önnen Kaufkraft und Kunden erfolgreicher an das Untersuchungsgebiet gebunden werden. Eines der größten Potenziale ist hierbei der kompakte Zentrumsbereich, in dem alle Einzelhandelsangebote fußläufig und mit guter Anbindung an den ÖPNV und guter Erreichbarkeit für den Individualverkehr vo r- handen sind. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 43 Ein erster Schritt zur Wiederbelebung des Geschäftszentrums ist die Neu ordnung des Fried- rich-Ebert-Platzes und seine r angrenzenden Flächen . Durch die damit verbundene Steig e- rung der Aufenthaltsqualität wird ein entscheidender Impuls gegeben, von dem der gesamte ortsansässige Einzelhandel profitieren kann. In der Stärkung de r bestehenden zentrenrelevanten Einzelhandels - und Dienstleistungsa n- gebote und seiner bedarfsgerechten Ausweitung werden zudem Beschäftigungspotenziale gesehen, die angesichts der hohen Arbeitslosigkeit im Untersuchungsgebiet von großer Bedeutung sind. Entscheidend wird sein, dass auch ein Umfeld, das den modernen Ansprüchen an Aufen t- haltsqualität entspricht, im Bezirkszentrum gesichert wird. Dem heute erkennbaren trading- down Effekt muss durch geeignete Maßnahmen Einhalt geboten werden. Neben der Ve r- besserung des Erscheinungsbildes des Geschäftszentrums gehören hierzu z um Beispiel auch außengastronomische Angebote sowie die Vernetzung der lokalen Einzelhändler und Gewerbetreibenden. Handlungsfeld 3: Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur Eine Stärke des Untersuchungsgebiets Porz Mitte stellt die Vielzahl der Angebote im sozial - infrastrukturellen Bereich dar. Ferner ist das Jugend- und Gemeinschaftszentrum ‚Glashütte‘ eine der größten Einrichtungen dieser Art in Nordrhein -Westfalen. Durch die zahlreichen bereits bestehenden Bildungs - und sozialen Infrastruktureinrichtungen mit einer Vielzahl an sozialintegrativen Angeboten in der ‚Glashütte‘ sowie durch die anderen Akteure ergeben sich Anknüpfungspunkte , auf vorhandene Strukturen aufzubauen beziehungsweise diese untereinander zu vernetzen. Die Carl-Stamitz-Musikschule ist hoch frequentiert und kooperiert mit den umliegenden Bi l- dungs- und Kinderbetreuungseinrichtungen. Im Rahmen der Erörterungen in Beirat und den Öffentlichkeitsbeteiligungen wurden klare Vorstellung en formuliert, dass die Grundschule GGS Hauptstraße und die Carl -Stamitz-Musikschule inhaltlich und räumlich weiterhin in einem Bildungsverband bestehen bleiben. Weitere Stärken liegen im kulturellen Bereich, wo Porz mit zahlreichen Vereinen aufwarten kann. Die kulturellen Einrichtungen sind untereinander vernetzt und verfügen teilweise auch über Beratungsangebote zu sozialen und Bildungsthemen, so dass auf diese bestehende Struktur aufgebaut werden kann. Das Defizit an Spielplatzflächen ist eine Schwäche , die im Rahmen der vorgeschlagenen Maßnahmen abgemindert werden soll. Die Potenzialfläche der provisorischen Stellplatza n- lage an der KVB -Gleistrasse kann durch die Umgestaltung als Grünfläche die defizitäre S i- tuation ebenso verbessern wie die Gestaltung d es öffentlichen Raumes und die Aufwertung bestehender Anlagen. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 44 Handlungsfeld 4: Grün- und Freiflächen, Umwelt Die Lage am Rhein ist für Porz eine Stärke, die in dieser Qualität kaum ein anderer Stadtteil Kölns aufweisen kann. Dieses Potenzial spiegelt sich jedoch in der Ausgestaltung und Nu t- zung des Rheinboulevards nic ht wi der. Zur Nutzung dieser angesprochenen Stärke muss der Bereich des Rheinboulevards Porz aufgewertet, stärker nutzbar und erlebbar gemacht werden. Wegebeziehungen und Sichtachsen, die den zentralen Bereich an den Rhein a n- schließen, müssen ausgebaut und hergestellt werden. Außerdem besteht in Porz Mitte ein Defizit an öffentlichen Grün - und Freiflächen. Daher gilt es, die Flächenpotenziale, die in Porz Mitte durchaus vorhanden sind, auch zur Anlage neu- er Grün- und Freiflächen zu nutzen und vorhandene Grünflächen aufzuwerten. Ferner sollen öffentliche Flächen, wie beispielsweise die Fußgängerzonen oder Wegeverbindungen zum Rhein, im Hinblick auf Attraktivität und Aufenthaltsqualität angepasst werden. Auch sind im Freiraum multifunktionale Eigenschaften zur Klimawandelfolgeanpassung unterzubringen. Speziell zugeschnittene Beleuchtungskonzepte, die Installation hochwertiger Möblierung , City Trees, Spielpunkte sowie die Auflösung von Angsträumen, beispielsweise durch Scha f- fung von Sichtachsen, sind geeignete Instrumente beziehungsweise Maßnahmen, um das Sicherheitsbefinden und die Aufenthaltsqualität im öffentlichen Raum aufzuwerten. Handlungsfeld 5: Verkehr Porz verfügt über eine gute innerstädti sche, regionale und überregionale verkehrliche Infr a- struktur. Die gute ÖPNV -Erschließung und die Erreichbarkeit durch den Individualverkehr und den nichtmotorisierten Verkehr werden ebenfalls insgesamt mit kleinen Einschränku n- gen positiv bewertet. Außerdem verfügt das Untersuchungsgebiet über ausreichend Stel l- plätze für den ruhenden Verkehr. Insbesondere die Hauptstraße ist mit einem hohen Verkehrsaufkommen und damit verbu n- denen Lärmemissionen und Luftschadstoffen belastet. Eine weitere Schwäche sind die f eh- lenden Netzschlüsse bei den Rad - und Fußwegeverbindungen. Zwar sind viele Fuß - und Radwege im Untersuchungsgebiet vorhanden, diese sind jedoch teilweise nicht ausreichend miteinander verbunden und ergeben kein zusammenhängendes Netz. Der Handlungsbedarf für das Handlungsfeld Verkehr sieht daher vor, den Durchgangs - und Haupterschließungsverkehr stadtverträglich großräumig zu bündeln, um Lärmemissionen zu verringern. Dabei soll eine gute Erreichbarkeit für den motorisierten Individualverkehr auch weiterhin gesichert werden. Für eine nachhaltige Stadt - und Quartiersentwicklung spielt die Nahmobilität (Fuß- und Radverkehr) eine elementare Rolle. Sie soll zukünftig zur Basismobi- lität aufgewertet werden. Zur Erreichung dieses Ziels in Porz Mitte müssen die Fuß wegebe- ziehungen ausgebaut und einige Radwegeverbindungen verlängert sowie Lücken im Ra d- wegenetz geschlossen werden, um im Ergebnis ein zusammenhängendes und flächend e- ckendes Rad- und Fußwegenetz zu erhalten. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 45 Stärken / Potenziale Herausforderungen / Risiken Handlungsbedarf Bevölkerung und Wohnen Bevölkerungszuwachs Ausgewogene Alters- struktur Ausgewogene Haus- haltsstruktur Heterogene Wohnungs- marktstruktur Hoher Anteil öffentlich geförderter Wohnungen Baulücken und minder- genutzte Grundstücke bilden Potenzialflächen Soziale Segregation Hohe Quote SGB-II- Empfänger (besonders der unter 15-jährigen) Hohe Arbeitslosigkeit Räumlich konzentrierte Problemlagen Fehlender Dialog mit Be- wohnern Integrationsprobleme Sanierungsbedarf im Ge- schosswohnungsbau der 1970er Jahre Baulückenschließung und Nachverdichtung Sanierung bestehender mehr- geschossiger Wohnbebauung Stärkere Einbindung der Bevöl- kerung bei Planungen Einkaufen und Arbeiten Kompaktheit der Ange- bote im Geschäftszent- rum Gute Erreichbarkeit mit ÖPNV Städtebaulich durchgrei- fende Neustrukturierung des zentralen Bereiches Unterdurchschnittliche Be- schäftigungsquote Hohe Leerstandszeiten bei Geschäftsflächen Fehlende Aufenthaltsqualität im Geschäftszentrum Bedarfsorientierte Schaffung von Einzelhandels- und Dienst- leistungsflächen Stärkere Kooperation zwischen Eigentümern, Geschäftsinha- bern und Dienstleistern Vernetzung der lokalen Einzel- händler und Gewerbetreibenden Leerstände verringern Maßnahmen zur Qualifizierung für den Arbeitsmarkt Soziale Infrastruk- tur, Bildung, Kultur Gute Bildungs- und sozi- ale Infrastruktur Jugend- und Gemein- schaftszentrum ‚Glashütte‘ Vielfältiges kulturelles Angebot Qualifizierungsniveau Wenig Vernetzung der Ein- richtungen untereinander Spielplatzbedarfe Ergänzende Qualifizierungsan- gebote für benachteiligte Bevöl- kerungsgruppen Schaffung neuer / Aufwertung vorhandener Spielflächen Vernetzung der bestehenden Angebote durch Quartiersma- nagement Grün- und Freiflä- chen, Umwelt Neugestaltung Friedrich- Ebert-Platz als „Initial- zündung“ Lage am Rhein Potenzialflächen vor- handen Kompaktheit des Be- zirkszentrums Öffentliche Grün- und Frei- flächen defizitär Fehlende Aufenthaltsqualität Angsträume Barrieren im öffentlichen Raum durch Brückenbau- werke und Straßen Aufwertung, Erweiterung, Neu- gestaltung bestehender Grün- und Freiflächen Herstellung von Wegeverbin- dungen (Rhein – Porz Mitte – Glashüttenstraße) und Sichtachsen Beleuchtungskonzept Verkehr Überörtliches und örtli- ches Verkehrsnetz ÖPNV- und Fernver- kehrsanbindung Viele Fuß- und Radwege Ausreichendes Angebot im Bezirkszentrum an Stellplätzen Hohes Verkehrsaufkommen vor allem im Durchgangs- verkehr Hohe Lärmemissionen Fehlende Netzschlüsse der Rad- und Fußwegeverbin- dungen Schließung der Lücken im Fuß- und Radwegenetz / Verlänge- rung der Radwegeverbindungen Nahmobilität stärken Stadtverträgliche Verkehrslen- kung Stadtverträgliche Umgestaltung der Hauptstraße INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 46 Zielsystem Mit der städtebaulichen Neuordnung des Friedrich -Ebert-Platzes unter Einbeziehung de r Fläche de s ehemaligen Hertie -Warenhauses und der a ngrenzenden Verflechtungsräume erfährt das Porzer Bezirkszentrum einen wichtigen Entwicklungsimpuls. Bereits im Herbst 2017 starten die Baumaßnahmen mit dem Abriss des ehemaligen Hertie -Gebäudes. Mit dieser Maßnahme allein l assen sich die erkennbaren trading-down Prozesse in Porz Mitte jedoch nicht aufhalten und positiv wirkende Entwicklungen forcieren. Um Porz Mitte nachhal- tig städtebaulich, funktionell und sozialräumlich zu stabilisieren sowie attraktiver zu gestalten und um die Lebensumstände für die hie r lebenden Menschen zu verbessern, soll mit einer Vielzahl von Impulsen und gleichzeitigem Handeln in unterschiedlichen Handlungsfeldern gegengesteuert werden. Mit der Erstellung des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte sollen fachliche Kompetenzen der Stadt Köln sowie örtlicher Institutionen und Vereine gebündelt werden, um einen umfassenden Wissenstransfer und größtmögliche Synergien zu erreichen. Die aktive Beteiligung der hier lebenden und arbeitenden Menschen soll zu einer Sensibilisieru ng für ihr Umfeld sowie stärkeren Identifikation mit ihrem Quartier führen. Generelle Zielsetzung für Porz Mitte ist daher, die nachhaltige Stabilisierung, Revitalisierung und Entwicklung des Bezirkszentrums als Einkaufs- / Arbeits- und Wohnstandort. Dabei stehen in einem integrierten Ansatz sowohl die sozialen als auch die entwicklungspla- nerischen und gestalterischen Aspekte im Mittelpunkt des Handels. Die Umsetzung dieses Leitziels ist gleichzeitig ein großer Schritt auf dem Weg zur Realisi e- rung der Vision von Porz Mitte als belebtes, nicht nur wachsendes, sondern auch prosperi e- rendes Bezirkszentrum . Dieses Bezirkszentrum nimmt seine Rolle in der Entwicklung der wachsenden Gesamtstadt aktiv wahr und bringt seine Potenziale positiv in die Gestaltung und Entwicklung einer sozial ausbalancierten und gut vernetzten Großstadt ein. Strategische und operative Ziele Vor Ableitung der strategischen und operativen Ziele wurden Querschnittsziele festgelegt, die in allen Handlungsfeldern zu beachten sowie im w eiteren Planungs- und Entwicklungs- prozess der Einzelmaßnahmen sicherzustellen sind. Folgende Querschnittsziele wurden als relevant für die Entwicklung von Porz Mitte ausgewählt und im Zielsystem hinterlegt: INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 47 Stärkung von Teilhabe und Mitwirkung Generationengerechte Quartiersentwicklung / Barrierefreiheit Gleichstellung von Frauen und Männern Stärkung von Identität und Image Nachhaltigkeit und Verstetigung Um das Leitziel der „Stabilisierung, Revitalisierung und nachhaltigen Entwicklung des B e- zirkszentrums als Einkau fs- / Arbeits- und Wohnstandort “ zu erreichen und damit der Vor- stellung eines lebendigen und für Entwicklungen offenen Porz Mitte näherzukommen, wu r- den im nächsten Schritt folgende sieben strategische Ziele formuliert: Gut leben Gut wohnen Zukunftsfähig und attraktiv Besser einkaufen Konstruktives Miteinander Gerne draußen Sicher unterwegs Diese wurden aus der städtebaulichen , sozialräumlichen und sozialstrukturellen Bestands- aufnahme sowie der darauf aufbauenden Stärken -Schwächen-Analyse a bgeleitet. Dabei kann ein strategisches Ziel in mehreren Handlungsfeldern Anwendung finden . INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 48 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 49 Abbildung 31: Strategische Ziele und Handlungsfelder, Quelle: NRW.URBAN 2017 Auf der Ebene der jeweiligen Handlungsfelder werden die strategischen Ziele in einem we i- teren Schritt in operative Ziele überführt, um sie für die Entwicklung von Maßnahmen han d- habbar zu machen. Hier werden zu jedem Handlungsfeld Handlungsempfehlungen abgele i- tet, mittels derer die strategischen Ziele erreicht w erden sollen. Die operativen Ziele werden durch die Umsetzung konkreter Einzelmaßnahmen erreicht. Der Aufbau des beschriebenen Zielsystems wird in nachstehender Grafik zusammengefasst und veranschaulicht. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 50 Abbildung 32: Zielsystem des Integrierten Stadtwicklungs-konzepts Porz Mitte, Quelle: NRW.URBAN 2017 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 51 4. MAßNAHMEN Ziel des Integr ierten Stadtentwicklungskonzept es ist es , das Bezirkszentrum und die a n- grenzenden Verflechtungsräume des Untersuchungsgebietes Porz Mitte zu stärken. Dies soll über ein auf die ermittelten Bedarfe ausgerichtetes Maßnahmenbündel erreicht werden. Dabei werden zum einen bauliche Missstände in den Fokus genommen und zum anderen begleitende flankierende Maßnahmen vorgesehen, die die Entwicklung von Porz Mitte als Einkaufs- / Arbeits - und Wohnstandort unterstützen und stärken. Bei der Konzeption der Maßnahmen wurden die Wirkungszusammenhänge und Schnittstellen zwischen den einze l- nen Maßnahmen berücksichtigt und zum Beispiel zeitliche Abläufe aufeinander abgestimmt. Räumlich ergeben sich drei Handlungsschwerpunkte: „Porzity“ inklusive Rheinboulevard Porz Schulareal Glashütte Die flankierenden Maßnahmen beziehen sich zum Großteil auf das gesamte Unters u- chungsgebiet. Des Weiteren werden nachrichtlich Maßnahmen aufgenommen, die nicht im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzept es umgesetzt werden, aber einen wesentlichen Be i- trag für die weitere Entwicklung von Porz Mitte bilden. Diese nachrichtlichen Maßnahmen werden zum Beispiel durch Private, Stiftungen oder sonstige Träger finanziert und umg e- setzt oder sollen zu einem späteren Zeitpunkt realisiert werden. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 52 Abbildung 33: Räumliche Handlungsschwerpunkte im Untersuchungsgebiet, Quelle: NRW.URBAN 2017 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 53 4.1. Porzity einschließlich Rheinboulevard Der räumliche Handlungsschwerpunkt „Porzity inkl usive Rheinboulevard Porz“ umfas st den zentralen Bereich des Bezirkszentrums, dessen Mittelpunkt der Friedrich -Ebert-Platz mit dem ehemaligen Warenhaus bildet. Neben dem so erweiterten Friedrich-Ebert-Platz zählen das Bezirksrathaus, das CityCenter sowie die Bahnhofstraße und der Bereich des denkmal- geschützten Kiosks an der Mühlenstraße zu dem Handlungsraum „Porzity inkl usive Rhein- boulevard Porz“. Dieser ist im Norden durch den Rathausplatz, die Karlstraße und die Ph i- lipp-Reis-Straße, im Osten durch die Goethestraße und im Süden durch die Bahnhofstraße begrenzt. Die westliche Abgrenzung erfolgt durch den Rhein. Abbildung 34: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Porzity einschließlich Rheinboulevard Porz", Quelle: NRW.URBAN 2017 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 54 Folgende Maßnahmen wurden fü r den Handlungsschwerpunkt „Porzity einschließlich Rhein- boulevard Porz“ formuliert. 1.01 Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rheinboulevards Porz 1.02 Umgestaltung der Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 55 Maßnahme 1.01 Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rheinboulevards Porz Lage: Rheinboulevard Porz Handlungsfeld: Grün- und Freiflächen, Umwelt Maßnahmentyp: Bauliche Maßnahme Projektlaufzeit: 2018 - 2023 Ausgangslage: Der Porzer Rheinboulevard ist grundsätzlich ansprec hend gestaltet, birgt aber viele Möglic h- keiten zur gestalterischen, nutzungsorientierten und verkehrstechnischen Optimierung. Die Anbindung an das Bezirkszentrum Porz ist zwar vorhanden, jedoch vor Ort nicht erkennbar. Der Porzer Rheinboulevard ist aktuell mit Außengastronomie unterversorgt. Projektbeschreibung: Der Porzer Rheinboulevard soll stadtgestalterisch und freiraumplanerisch aufgewertet und die Aufenthaltsqualität verbessert werden. Radfahrerinnen und Radfahrer sind über die Nähe zum Bezirkszent rum aufmerksam zu m a- chen. Dabei ist das Nebeneinander von Fußgängern und Radfahrern, insbesondere im B e- reich der denkmalgeschützten Lindenallee, aufgrund der geringen Flächen für Rad - und Fußwege zu beachten. Über ein attraktives Beleuchtungskonzept soll en sowohl der Raum als auch die Wegeve r- bindung in das Zentrum aufgewertet und das Sicherheitsgefühl gesteigert werden. Ferner soll die Verbesserung weiterer Anbindungen an den Rheinboulevard Porz sowie Möglichkeiten zur Schaffung längerer Verweildauer detai lliert untersucht werden. Der Rhei n- boulevard einschließlich Beleuchtungskonzept soll Bestandteil des Wettbewerbs Friedrich- Ebert-Platz (Maßnahme 4.04) werden. Dabei werden Querschnittsthemen wie z.B. Barriere- freiheit, Kriminalprävention etc. mitberücksichtigt. Da die Gesamtmaßnahme verschiedene Bereiche mit entsprechend unterschiedlich zu b e- wertenden personellem und finanziellem Aufwand umfasst, bedarf es einer federführenden Gesamtkoordination, die vom Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung übernommen wird. Gesamtkosten: 3.901.000,-€ Radwegsanierung (Leinpfad) 2022-2023 1.600.000,-€ Platz-/Flächengestaltung 2023 1.070.000,-€ Begrünung 2022-2023 476.000,-€ Neubau/Anpassung Rampe 2022-2023 235.000,-€ Erneuerung Geländer Ufermauer 2022-2023 400.000,-€ Beleuchtungskonzept 2023 120.000,-€ INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 56 Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Amt für Verkehrsmanagement Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege Stadtplanungsamt Zielgruppe: Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | sicher unterwegs | gerne draußen Zielindikatoren: Frequentierung des Rheinboulevards Porz; Aufenthaltsdauer Zeitraum: Kurzfristig INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 57 Maßnahme 1.02 Umgestaltung der Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße Lage: Hauptstraße von Steinstraße bis Poststraße Handlungsfeld: Verkehr Maßnahmentyp: Bauliche Maßnahme Projektlaufzeit: 2017 - 2022 Ausgangslage: Die Hauptstraße nimmt die Funktion einer örtlichen Haupt- und Umgehungsstraße (L 82) ein. Sie ist die einzige direkte Verbindungsstraße von Porz Mitte zu dem südlich gelegenen Stadtteil Zündorf und den nördlich gelegenen Stadtteilen Ensen und Westhoven. Aufgrund des dort entstehenden überdurchschnittlich hohen Verkehrsaufkommens ist die Belastung für die Anliegerinnen und Anlieger sehr hoch. Projektbeschreibung: Das Ziel der Umgestaltung d er Hauptstraße ist es, die Konflikte zwischen Wohnen, Einka u- fen und dem Durchgangsverkehr sowie den verschiedenen Verkehrsteilnehmer n unter stadtgestalterischen und funktionalen Ansprüchen verträglich zu gestalten. Diese baulichen Maßnahmen sollen zu einer funktionalen und gestalterischen Aufwertung führen und zei t- gleich den Durchgangsverkehr nicht zu stark beeinträchtigen. Folgende Maßnahmen im Zuge der schrittweisen Umgestaltung sind angedacht: Änderung des Straßenprofils zur Verbesserung des Miteinande rs verschiedener Verkehrsteilnehmer Optimierung der Stellplatzordnung Bessere und ausreichende Geh- und Querungsmöglichkeiten für Fußgänger Baumpflanzungen im Straßenraum zur Berücksichtigung der stadtgestalterischen Ansprüche Ordnung des ruhenden Verkehrs durch zusätzliche Baumscheiben Schutzstreifen für Radfahrer bessere Durchlässigkeit zum Rheinboulevard Die Vorplanung zur Umgestaltung der Hauptstraße ist bei der Verwaltung abgeschlossen. Der Planungszeitraum für die Umgestaltung ist von 2017 bis 2019 vorgesehen. Die Bauvorbereitung ist ab 2020 geplant und der Bau beginn für 2021/20 22 vorgesehen. Kosten: Gesamt: 3.870.000,-€ (Bau inkl. Planungskosten) 2018 35.000,- € Planungskosten 2019 35.000,- € Planungskosten 2020 760.000,- € Baukosten 2021 1.520.000,- € Baukosten 2022 1.520.000,- € Baukosten Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Amt für Verkehrsmanagement Stadtplanungsamt Zielgruppe: Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | sicher unterwegs Zielindikatoren: Optimierung des Miteinanders der Verkehrsteilneh- mer; Attraktivierung des öffentlichen Raums Zeitraum: Kurz- bis Mittelfristig INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 58 Nachrichtliche Maßnahmen „Porzity einschließlich Rheinboulevard“ Die vorher definierten Maßnahmen im Bereich „Porzity inklusive Rheinboulevard Porz“ we r- den durch weitere, hier nachrichtlich aufgenommene Maßnahmen in diesem Teilraum ergänzt. Hierbei handelt es sich um Maßnah men, die außerhalb des Integrierten Stadten t- wicklungskonzeptes Porz Mitte umgesetzt werden oder im Rahmen des Integrierten Stadt- entwicklungskonzeptes Porz Mitte entwickelt wurden, je doch kein Förderzugang über die Städtebauförderung gegeben ist. Alternative Umsetzungsmöglichkeiten werden geprüft. Städtebauliche Neustrukturierung des Friedrich -Ebert-Platzes und Neuordnung der angrenzenden öffentlichen Flächen (NEUE MITTE PORZ) Die Innenstadt Köln-Porz ist durch das seit 2009 geschlossene und leerstehende eh emalige Hertie-Gebäude, Ladenlokalleerstände in der angrenzenden Fußgängerzone und durch Mindernutzung der öffentlichen Räume in ihrer Rolle als Bezirkszentrum funktional g e- schwächt und das städtebauliche Erscheinungsbild massiv beeinträchtigt. Die städtebauliche Situation verlangt nach einer Neuordnung des Bezirkszentrums. Eine Überprüfung zur U m- nutzung der Hertie -Immobilie kam zu einem negativen Ergebnis, da das Gebäude nicht für heutige/alternative Nutzungsanforderungen weiterentwickelt werden kann. Im J ahr 2014 erwarb die Stadt Köln das Warenhaus -Gebäude, um die Entwicklung der für das Bezirk s- zentrum Porz zentralen Flächen (Hertie -Gebäude zusammen mit Friedrich -Ebert-Platz und unterliegender Tiefgarage) zielgerichtet steuern zu können. Die städtische Ent wicklungsge- sellschaft moderne stadt GmbH wurde 2014 mit der Untersuchung der Weiterentwicklung s- möglichkeiten des Areals beauftragt. Auf Grundlage einer Machbarkeitsstudie (JSWD Archi- tekten GmbH & Co. KG) und unter Berücksichtigung des Bürgervotums fasste d er Rat der Stadt Köln am 10.09.2015 den Beschluss, die Bestandsbebauung abzureißen und das Areal mit drei gemischt genutzten Baukörpern weiter zu entwickeln (Variante B1 der Machba r- keitsstudie). Zur Verbesserung der Lagequalität und Auswe itung der Angebotsstruktur ist ein Nutzungsmix aus Handel, Dienstleistung, Wohnen und kultu rellen Einrichtungen vorges e- hen. Es sollen insgesamt rund 130 Wohneinheiten und etwa 5.400 qm Brutto -Grundfläche für gewerbliche Nutzungen entstehen. Im Erdgeschoss von Haus 1 wird ein Vollsortimenter und in den Obergeschossen Wohnen durch moderne stadt GmbH realisiert. Der städtebauli- che Entwurf für die Neubebauung orientiert sich an der städtebaulichen Leitidee der europ ä- ischen Stadt, geprägt durch eine Folge von Gassen und Platzaufw eitungen, wobei kleinkl i- matische Aspekte Berücksichtigung finden. Im Rahmen eines Betrauungsaktes beauftragte die Stadt Köln die moderne stadt GmbH am 28.06.2016 mit der Umsetzung des Projektes. Mit dem Abbruch der Hertie -Immobilie und der Tiefgarage wurde im Herbst 2017 begonnen. Die Fertigstellung der Neubauten ist bis 202 2 beabsichtigt. Parallel zur Fertigstellung der einzelnen Baukörper erfolgt die abschließende Herstellung der Außenanlagen (Maßnahme 4.04). INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 59 Haus 2 und Haus 3 werden durch Investoren ent wickelt. In Haus 2 werden Handel und Wohnen Raum finden, während in Haus 3 voraussichtlich kirchliche Nutzungen, Wohnen und Handel beheimatet werden. Der öffentliche Raum wird durch die Errichtung der drei Baukörper neu zugeschnitten. Die Niederlegung des Dechant-Scheben-Hauses ermöglicht die Freistellung der Kirche und somit die Durchlässigkeit zwischen den Geschäftsbereichen der Innenstadt. Die städtebauliche Neuordnung führt zu einer Attraktivierung der Geschäfts - und Dienstleistungsangebote und zu einer stadtgestalterischen Aufwertung des zentralen Bereichs. Die Neuordnung und Gestaltung öffentlicher Flächen und Wegeverbindungen soll auf der Grundlage eines landschaftsplanerischen Wettbewerbs erfolgen (Maßnahme 4.04), um eine qualitätsvolle und einheitli che Gestaltung mit Begrünung und Möblierung zu erreichen. Die Herstellung der öffentlichen Flächen erfolgt sukzessive mit der baulichen Umsetzung des Projektes. Die abschließende Fertigstellung kann nach Realisierung der drei Baukörper s o- wie der Niederlegu ng des Dechant -Scheben-Hauses erfolgen. Die Planung und Herstellung der öffentlichen Flächen am Friedrich -Ebert-Platz soll aus Städtebaufördermitteln finanziert werden. Mit der weitergehenden und nachhaltig wirkenden planerischen Auseinanderse t- zung mit den Gestaltungsoptionen des Platzes und seiner Einordnung in ein neues räuml i- ches Gesamtbild sollen die Nutzungsanforderungen an den Raum mit neuen städtebaul i- chen Qualitäten verbunden werden. Die „Neue Mitte Porz“ wird von moderne stadt GmbH in enger Abstimmung mit den beteili g- ten Fachämtern der Stadt Köln und der Kirchengemeinde St. Josef umgesetzt. Neubau eines Wohn- und Geschäftshauses an der Mühlenstraße Diese Maßnahme sieht vor, auf dem heutigen Parkplatz (ehemaliger Busbahnhof) südlich des denkmalgesch ützten Kiosks eine neue Geschäftshausbebauung mit Einzelhandelsnu t- zungen im Erdgeschoss und Büro - und / oder Wohnnutzungen in den Obergeschossen zu realisieren. Der Bearbeitungsprozess hat ergeben, dass diese Maßnahme zu einem spät e- ren Zeitpunkt realisiert wird, um den Einzelhandel sowie den Verkehrsfluss im Stadtzentrum nicht durch eine weitere Baustelle zu beeinträchtigen. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 60 Folgende im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte erarbeiteten Maßnahmen erfüllen aus unterschiedlichen Grü nden nicht die Voraussetzung en der Städt e- bauförderung. Eine Umsetzung über alternative Möglichkeiten wird geprüft: Angebotsverbesserung im Bereich der Außengastronomie am Rheinboulevard Porz Aufgrund der festgestellten Unterversorgung in der Außengastrono mie sollen im Rahmen der Angebotsverbesserung am Rheinboulevard Porz zusätzliche gastronomische Angebote realisiert und die Aufenthaltsqualität, aber auch die Angebotsvielfalt und -qualität dadurch verbessert werden. Kurzfristig kann so beispielsweise ein Food Truck oder ein Espresso Mobil im Bereich des Pavillon errichtet werden. Mobilitäts- und Servicestation Das Bezirkszentrum soll in seiner Funktion eines multimodalen Verkehrsknotenpunktes ge- stärkt werden. Hierzu bietet sich das denkmalgeschützte Kiosk an der Mühlenstraße an. Ziel ist es, zum einen die baugeschichtlich wertvolle Substanz des Kiosks im Zuge eines gelebten Denkmalschutzgedankens zu sichern, zum anderen die dringend benötigte Stä r- kung des Mobilitäts - und Dienstleistungsangebotes inklusive aller Synergieeffekte als neue belebende Nutzung einzubinden. Mit einer Fülle von Maßnahmen können der bestehende ÖPNV sinnvoll um nachhaltigen (Carsharing) oder emissionsfreien (E-Bikes und Fahrräder) Verkehr ergänzt (Mobilitäts-Hubs), haushaltsnahe und seniorengerechte Dienstleistungen angeboten (z.B. „Porzer Wäsch- und Kochwiever“) und in beiden Bereichen Arbeitsuchende qualifiziert und in Beschäftigung gebracht werden. Dieses Angebot könnte als Win-Win für Köln (Kommunale Arbeitsmarktförderung) die infra- strukturelle Ausstattung des Stadtgebietes erhöhen und eine Stärkung der modalen Mobilität bedeuten. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 61 4.2. Schulareal Der räumliche Handlungsschwerpunkt „Schulareal“ umfasst den Entwicklungsbereich zw i- schen Karlstraße, Hauptstraße, Josefstraße und Bergerstraße. Für das Schulareal ist mit Blick auf die vorgesehene Neugestaltung des Areals folgende Maßnahme vorgesehen: 2.01 Städtebauliche Machbarkeitsstudie für das heutige Schulareal Abbildung 35: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Schulareal", Quelle: NRW.URBAN 2017 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 62 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 63 Maßnahme 2.01 Städtebauliche Machbarkeitsstudie für das heutige Schulareal Lage: Fläche nördlich Karlstraße zwischen Hauptstraße und Josefstraße Handlungsfeld: Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur Maßnahmentyp: Vorbereitende Maßnahme Projektlaufzeit: bis 2020 Ausgangslage: Das etwa 3,3 Hektar umfassende Untersuchungsgebiet befindet sich im Zentrum der Porzer Innenstadt. Mit der Carl -Stamitz-Musikschule, der Grundschule GGS Hauptstraße (Porz Mit- te) und dem Berufskolleg 10 für das Berufsfeld Metalltechnik verfügt das gut erschlossene Areal über ein breites bildungsorientiertes Angebot in zentraler Lage. Der marode Gebäud e- zustand der GGS Hauptstraße begründet den Abriss der bestehenden Schulgeb äude und einen entsprechenden Neubau der Grundschule samt 2 -fach Turnhalle. Die Carl -Stamitz- Musikschule benötigt über den Bestand hinausgehende Ressourcen, um der hohen Nac h- frage gerecht zu werden. Das städtische Berufskolleg 10 für das Berufsfeld Metallt echnik soll langfristig in den Berufskolleg -Campus Deutz, Eitorfer Straße, verlegt werden. Somit ergibt sich Neuordnungsbedarf. Das Areal verfügt über autofreie Innenhöfe und einen ausgiebigen alten Baumbestand. Vergleichbar durchgrünte Orte fehlen im Untersuchungsgebiet. Projektbeschreibung: Ein geeignetes Architektur - und Stadtplanungsbüro soll mit einem fachlich anerkannten Landschaftsarchitekturbüro eine variantenorientierte Gesamtplanung für das Areal im Ma ß- stab 1:500 entwickeln. Grundlage für die Arb eit ist eine Analyse der bestehenden Nutzungen und der damit einhergehenden baurechtlichen Fragestellungen (Stellplatznachweis, Bran d- schutz, Erschließung etc.). Es soll ein Areal mit gemischten Nutzungen (Bildung, Kultur, Wohnen) entstehen. Die Erweiterung der Grundschule auf 4 Züge (entspricht 16 Grun d- schulklassen) soll bei der Planung berücksichtigt werden. Die Carl -Stamitz-Musikschule ist ebenfalls mit einzubeziehen. Für eine geordnete Entwicklung des Areals ist eine städtebaul i- che Konzeption zu entwicke ln, die die Spezialbedarfe der Nutzungen Grundschule, Musi k- schule und Wohnen sowie den geplanten Umzug des Berufskollegs 10 nach Deutz auf Grundlage eines Bauphasenmodells umsetzt. Ausgehend von dem zu Grunde liegenden Entwicklungskonzept aus dem Jahr 201 0 soll im Süden des Areals, nördlich der Karlstraße, eine neue öffentliche Grünfläche unter Einbi n- dung des vorhandenen Grüns und des Baumbestandes entstehen (Stadtgarten Porz). Zur Veranschaulichung werden zeichnerische Darstellungen (Maßstab 1:500, 1:200 etc.) sowie Konzeptmodelle gefordert. Kosten: 25.000 ,-€ (einschließlich Modellbau) 2020: Ausschreibung, Vergabe Durchführung Mittelabfluss: 25.000,-€ Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Schulentwicklung Gebäudewirtschaft der Stadt Köln Stadtplanungsamt Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Amt für Denkmalschutz und Denkmalpflege Zielgruppe: Alle Schichten Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | gut wohnen INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 64 Zielindikatoren: Zielfindung Schulneubau, Zunahme Schülerzahlen, Verbesserung der Freiraumqualität. Zeitraum: Kurzfristig Plan: INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 65 4.3. Glashütte Der räumliche Handlungsschwerpunkt „Glashütte“ umfasst das Jugend - und Gemeinschafts - zentrum Glashütte sowie die vorhandene und geplante Neuanlage der Grünfläche und die Sied- lung an der Glashüttenstraße. Begrenzt ist dieser Bereich im Norden durch die Bergerstraße, im Osten durch die Friedrichstraße und im Süden durch die Philipp -Reis-Straße. Die westliche Begrenzung bildet die KVB-Trasse. Abbildung 36: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Glashütte", Quelle: NRW.URBAN 2017 Folgende Maßnahmen sind für den räumlichen Handlungsschwerpunkt „Glashütte“ vorgesehen: 3.01 Gestaltung der neu herzustellenden öffent lichen Parkanlage inklusive der Anlage neuer Spielplatzflächen und Aufwertung der bestehenden öffentlichen Grünflächen an der Glashüttenstraße inklusive Bolzplatz 3.02 Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 66 Maßnahme 3.01 Gestaltung der neu herzustellenden öffentlichen Parkanlage inklusive der Anlage neuer Spielplatzflächen und Aufwertung der bestehenden öffentlichen Grünfläche an der Glashüttenstraße inklusive Bolzplatz Lage: Grünfläche an der Glashüttenstraße Handlungsfeld: Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur │ Grün- und Freiflächen, Umwelt Maßnahmentyp: Bauliche Maßnahme Projektlaufzeit: 2019 - 2025 Ausgangslage: Im Bereich zwischen der Siedlung an der Glashüttenstraße und der Stadtbahntrasse der KVB liegen derzeit eine kaum genutzte wenig attraktive Grünfläche mit Bolzplatz sowie ein mindergenutzter Parkplatz, der zum Bau des City Center-Parkhauses als Provisorium angelegt wurde. Die gesamte Fläche weist Aufwertungs- und Neuordnungsbedarf auf. In Porz Mitte besteht ein erhebli cher Fehlbedarf an öffentlichen Grün -, Spiel -, Sport - und Aufenthaltsflächen für Kinder und Jugendliche aber auch für Senioren, sodass zusätzliche Flächen für adäquate öffentliche Spiel - und Aufenthaltsräume benötigt werden. Aufgrund der vorhandenen Bevölk erungsstrukturen sowie der gegebenen familiären und sozialen Lebensbedingungen der Kinder und Jugendlichen ergibt sich hier ein besonderer Handlung s- bedarf. Auch vor diesem Hintergrund sind im öffentlichen Raum niederschwellige kostenfreie Angebote in ausreichender Anzahl bereitzustellen. Da, wie im Entwicklungskonzept Porz -Mitte festgelegt, darüber hinaus davon auszugehen ist, dass im Bereich Glashüttenstraße sowie im Zentrum von Porz in den nächsten Jahren weitere Wohnbauprojekte realisiert werden, ist zukünftig zudem mit einem stark zunehmenden Bedarf an Freiflächen zu rechnen. Projektbeschreibung: Der gesamte Bereich von der Gleisanlage der Stadtbahntrasse bis zum Rande der Siedlung Glashüttenstraße wird als zusammenhängende Grünfläche / Parkanlage entwi ckelt und ausgebaut. Da es sich gleichzeitig um eine planfestgestellte Ausgleichsfläche handelt, sind die daraus abzuleitenden Anforderungen bei der Gestaltung mit zu berücksichtigen. Es soll ein qualitativ hochwertiger Aufenthaltsbereich mit Wegeverbindu ngen geschaffen werden. Im Rahmen der Planungen werden über Beteiligungsverfahren Wünsche und Anregungen der Öffentlichkeit berücksichtigt werden. Als Aufenthaltsort für alle Generationen sind eine Grillstation, ein Open -Air-Gym-Platz oder ein Bouleplatz z ur Steigerung der körperlichen Aktivität im S tadtgebiet denkbar. Die Multifunktionsanlage wird in Zusammena r- beit mit den potentiellen Nutzerinnen und Nutzern geplant. Zur Vermeidung von (derzeit bestehenden) Angsträumen ist ein Beleuchtungskonzept zu erarbeiten und umzusetzen. Darüber hinaus werden Querschnittsthemen wie Barrierefreiheit, generationengerechte Quartiersentwicklung, Kriminalprävention und Klimafolgenanpassungen bei der Planung berücksichtigt. Konkrete Inhalte der Maßnahme sind: Neu herzuste llende öffentliche Parkanlage, Spielplatz, Trendsportanlage, Durchführung Beteiligungsverfahren und Einweihung (Trendsportanlage), Herstellung der Grünfläche, Aufwertung Ballspielplatz Ziele der Maßnahme sind: Entwicklung der Parkanlage Aufwertung des öffentlichen Raumes und Attraktivierung des Bezirkszentrums Aufwertung der Grünfläche Verknüpfung und Verbesserung von Wegeführungen INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 67 Schaffung von und Steigerung der Aufenthaltsqualität Angebotserweiterung für Kinder und Jugendliche sowie für ältere Menschen Stärkung der Identität und des Miteinanders durch einen attraktiven und nutzbaren Park Kosten: Bei Zugrundelegung eines qm-Preises von 165,-€ belaufen sich die Gesamtkosten für die neu herzustellende öffentliche Parkanlage (Bausumme, Baunebenkosten) auf 4.000.000,-€: 2019 - 2020: Ausschreibung, Planung 290.000,-€ 2021: Ausführungsplanung 195.000,-€ 2022: Ausführungsplanung 195.000,-€ 2022: Baubeginn 700.000,-€ 2023: Baumaßnahmen 1.000.000,-€ 2024: Baumaßnahmen 900.000,-€ 2025: Baumaßnahmen, Fertigstellung 720.000,-€ Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Stadtplanungsamt Amt für Kinder, Jugend und Familie - Abt. Kinderinte- ressen und Jugendförderung Sportamt Zielgruppe: Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher aller Altersgruppen, insbesondere Familien mit Kindern Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | sicher unterwegs | gerne draußen | konstruktives Miteinander Zielindikatoren: Verweildauer im öffentlichen Raum durch breite Bevölkerungsschichten; Verbesserung des Sicherheitsbefindens und der Sauberkeit; Schaffung zusätzlicher Spielplatzflächen; Aufenthaltsdauer auf der Fläche; Anzahl neu errichteter Spiel- und Bewegungsangebote; Umgestaltete Fläche in Quadratmetern; Teilnehmende an den Kinder-, Jugend- und Bewohnerbeteiligungen; Verminderung des Fehlbedarfes; Zunahme der zur Verfügung stehenden Fläche Zeitraum: Kurz- bis Mittelfristig INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 68 Maßnahme 3.02 Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte Lage: Glashüttenstraße Handlungsfeld: Soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur Maßnahmentyp: Bauliche Maßnahme Projektlaufzeit: 2019-2020 Ausgangslage: Das Porzer Jugend- und Gemeinschafts zentrum „Glashütte“ ist eine offene Kinder - und Jugendeinrichtung im Untersuchungsgebiet mit drei hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, de ren Träger die Jugendzentren Köln GmbH ist. Die Glashütte wurde Mitte der 1970er Jahre in Betrieb genommen und die Angebote wie Basteln, Werken, Musik machen, Sport und Übermittagsbet reuung werden von etwa 200 bis 300 Kindern und Jugendlichen genutzt. Insgesamt bietet die Glashütte Freizeit, Bildung und Kultur für Kinder, Jugendliche, Familien und Gruppen an und stellt Räume für bürgerschaftliche Aktivitäten zur Verfügung. Ergänzt wird das Angebot durch die großzügig bemessene Außenanlage mit einem Basketbal l- korb, Rasenflächen und einem Beach-Volleyball-Feld. Projektbeschreibung: Für die Umsetzung weiterer Angebote innerhalb der Jugend- und Gemeinschaftseinrichtung sind bauliche Maßna hmen notwendig. So soll d er Außenbereic h, der das Gebäude umgibt, umgestaltet werden. Das Amphitheater soll verfüllt werden, um eine ebene Fläche zum Spielen zu schaffen, auf der neue Spiel- und Aktionspunkte entstehen können. Außerdem soll das Areal im Ra hmen der Neugestaltung der geplanten öffentlichen Grünflächen mit einbezogen und angebunden werden. Kosten: 90.000,-€ Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Kinder, Jugend und Familie Zielgruppe: Kinder, Jugendliche und Seniorinnen und Senioren des gesamten Quartiers Strategisches Ziel: Konstruktives Miteinander Zielindikatoren: Verfüllung des Amphitheaters Zeitraum: Kurzfristig INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 69 Nachrichtliche Maßnahmen „Glashütte“ Die vorgesehenen Maßnahmen im Bereich „Glashütte“ werden durch weitere, hier nachrichtlich aufgenommene Maßnahmen ergänzt. Hierbei handelt es sich um Maßnahmen, die außerhalb des Integrierten S tadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte umgesetzt werden oder im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte entwickelt wurden, jedoch kein Förde r- zugang über die Städtebauförderung gegeben ist. Alternative Umsetzungsmöglichkeiten we r- den geprüft. Wohnbebauung an der Friedrichstraße Bei der Maßnahme „Wohnbebauung an der Friedrichstraße“ ist geplant, auf dem mindergenut z- ten Parkplatzareal an der Friedrichstraße , dessen Eigentümer die Stadt Köln und die Rhein- Energie AG Köln sind, neue Wohnbebau ung zu errichten. Es werden etwa 120 qualitätsvolle Wohneinheiten entstehen, die nach Westen ausgerichtet werden, um die Belastung, die durch Lärmemissionen der DB-Trasse entsteht, zu reduzieren. Von den 120 Wohneinheiten müssen gemäß der Vorgaben des vom Rat der Stadt Köln beschlossenen Kooperativen Baulandmodells 30 % öffentlich gefördert werden. Weitere Planungen zur bislang provisorisch bestehende Kin- dertagesstätte beabsichtigen den dauerhaften Standort durch einen Neubau. Die strategischen Ziele „gut leben und gut wohnen“ werden mit dieser Maßnahme verfolgt. Sozial-integrative Maßnahmen Glashütte Die „sozial-integrativen Maßnahmen Glashütte “ wurden im Rahmen des Integrierten Stadten t- wicklungskonzeptes Porz Mitte erarbeitet , erfüllen jedoch nicht die Vo raussetzungen der Stä d- tebauförderung. Eine Umsetzung über alternative Möglichkeiten wird geprüft. Das Porzer Jugend - und Gemeinschaftszentrum „Glashütte“ ist eine offene Kinder - und J u- gendeinrichtung mit drei hauptamtlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeite rn im Plangebiet, de s- sen Träger die Jugendzentren Köln gGmbH ist. Bereits heute finden in der „Glashütte“ zahlre i- che Angebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene statt. Durch den Zuzug von Flüchtlingen in den letzten Jahren und die Bewohnerstruktur der Siedlung Glashütte ist eine Erweiterung der Angebote und der Ausbau, zum Beispiel der Elternarbeit in der Glashütte sinnvoll. Darüber hi n- aus ist die Gewährleistung einer Kontinuität im Bindungsangebot der Betreuung nach Ablauf einzelner Angebote gerade für Jugendliche ohne Strukturen oder aus schwierigen Elternhä u- sern von besonderer Bedeutung. Weitere Maßnahmen wären zum Beispiel eine gemeinnützige Außengastronomie, generationenübergreifende und interkulturelle Angebote oder Veranstaltu n- gen sozialer, präventiver und integrativer Natur. Außerdem soll das Areal im Rahmen der Ne u- gestaltung der geplanten öffentlichen Grünflächen (vgl. auch Maßnahme 3.01) mit einbezogen und angebunden werden. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 70 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 71 4.4. Flankierende Maßnahmen im Untersuchungsgebiet Die begleitenden Maß nahmen bilden einen Beitrag zur Unterstützung des gesamten Untersuchung s- raumes und flankieren die baulich investiven Maßnahmen. Sie tragen dazu bei, dass im Sinne der langfristigen Quartiersentwicklungsstrategie Porz Mitte nachhaltig gestärkt wird und die Akteure vor Ort aktiviert werden. Folgende flankierende Maßnahmen wurden definiert: 4.01 Haus-, Hof- und Fassadenprogramm 4.02 Quartiersmanagement 4.03 Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung 4.04 Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die Innenstadt von Köln-Porz mit Realisierungsteil 4.05 Ideen- und Realisierungswettbewerb „Lichtkonzept Porzer Brücken“ in Köln-Porz 4.06 Innenstadtmanagement für Porz , Prüfung der Gründung einer Immobilien - und Standortg e- meinschaft und einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds für gestalterische Maßnahmen im Geschäftszentrum 4.07 Rad- und Fußwegekonzept 4.08 Prozessbegleitende Evaluation INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 72 Maßnahme 4.01 Haus-, Hof- und Fassadenprogramm Lage: Gesamtes Quartier Handlungsfeld: Bevölkerung und Wohnen Maßnahmentyp: Flankierende Maßnahme Projektlaufzeit: 2020 - 2023 Ausgangslage: Porz Mitte ist durch eine Mischung aus Wohnen und Gewerbe gekennzeichnet, wobei sich auch der Zustand der Gebäude unterscheidet. Die Erneuerung und soziale Stabil i- sierung kann auch durch Verschönerungs- und Verbesserungsmaßnahmen unterstützt werden. Projektbeschreibung: Das Fassadenprogramm soll dazu anregen, nachhaltige Verbesserungen an Wohnhä u- sern oder am unmittelbaren Wohnumfeld vorzunehmen. Hiermit soll die Wohn- und Auf- enthaltsqualität im Quartier verbessert werden. Um den Eigentümern vor Ort einen Anreiz zu bieten und entsprechend zu mobilisieren, ist die Umsetzung des Haus -, Hof- und Fas- sadenprogramms vorgesehen. Grundlage der Förderung bildet die Richtlinie über die Gewährung von Zuwen dungen zur Förderung von Maßnahmen zur Stadtentwicklung und Stadterneuerung (Förderrichtlinien von 2008). Demnach können Maßnahmen zur Fassa denverbesserung, Begrünung, He r- richtung und Gestaltung von Hof - und Gartenflächen sowie Maßnahmen an Außenwä n- den und Dächern gefördert werden. Zuwendungsfähig sind 50 % der Ausgaben. Durch die Erneuerung der Fassaden von Wohngebäuden werden Innenhof und Straße n- seite deutlich aufgewertet. Das Förderprogramm bietet der Mieter - und Eigentümerschaft von Wohnimmobilien und gemischt genutzten Immobilien Unterstützung bei Verschön e- rungsmaßnahmen für Fassaden und Innenhöfe. Ein attraktiver Stadtteil stärkt das gemeinsame Miteinander von Bewohnerinnen und B e- wohnern. Vor diesem Hintergrund sind Verbesserungsmaßnahmen im von viel en sozia- len Problemlagen betroffenen Quartier Porz Mitte von besonderer Bedeutung. Einen möglichen Ansatzpunkt bietet beispielsweise die Wohnsiedlung an der Glashütte n- straße. Über die Gestaltung und Schaffung von Übergängen und Durchgänge n sowie Optimierung von Wege- und Schachtbeleuchtungen können die wohnortnahen Aufen t- haltsräume aufgewertet und die Inszenierung der Wohn siedlung als Ganzes gestärkt werden. Ziele der Maßnahme sind: Verbesserung der Wohn- und Aufenthaltsqualität Aufwertung des Wohnumfeldes Stärkung des Miteinanders der Bewohnerschaft durch ein attraktiveres Wohnumfeld Steigerung der privaten Investitionen INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 73 Kosten: Gesamtkosten für den Sozialraum: 500.000,-€ Davon Kostenanteil Dritter: 250.000,-€ (Zuwendungsempfangende) Davon förderfähige Kosten: 250.000,-€ - 2020 41.700,-€ - 2021 83.300,-€ - 2022 83.300,-€ - 2023 41.700,-€ Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Stadtentwicklung und Statistik Zielgruppe: Hauseigentümerinnen und -eigentümer, Eigentümergemein- schaften, Mieterinnen und Mieter, Nutzungsberechtigte, Wohnungswirtschaftliche Akteure Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | gut wohnen | sicher unterwegs | konstruktives Miteinander Zielindikatoren: Anzahl der Interessentenanfragen zum Programm; Anzahl der durchgeführten Beratungen; Beteiligung der Bevölkerung Zeitraum: Mittelfristig INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 74 Maßnahme 4.02 Quartiersmanagement Lage: Gesamtes Quartier Handlungsfeld: Bevölkerung und Wohnen Maßnahmentyp: Soziale flankierende Maßnahme Projektlaufzeit: 2020 - 2023 Ausgangslage: Im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes sind eine Vielzahl an Maßna h- men vorgesehen, die zu einer Stabilis ierung und Aufwertung von Porz Mitte beitragen. Das Maßnahmenbündel ist so aufeinander abgestimmt, dass über Abhängigkeiten und Wirkungszusammenhänge zwischen den Maßnahmen möglichst hohe Synergieeffekte entstehen. Das Quartiersmanagement fungiert als zent raler Ansprechpartner und steuert die einzelnen Maßnahmen. Projektbeschreibung: Das Quartiersmanagement übernimmt die zentrale Steuerung und Vernetzung der im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte vorgesehenen Ma ß- nahmen. Das Quart iersmanagement ist zentrale Ansprechpartnerin bzw. Ansprechpart- ner für die Bewohnerschaft und die weiteren lokalen Akteurinnen und Akteure und hat die Lotsenfunktion für alle Belange des Programms. Modul 1: Lokal verortete Kommunikationsdrehscheibe und Informationsvermittlung Insgesamt bildet das Quartiersmanagement eine wesentliche Schnittstelle zu den Träge- rinnen und Träger n, welche die Maßnahmen umsetzen , bei den Zugängen zu den Zie l- gruppen und bei der Akquise der Teilnehmenden im Sinne eines „One -face-to-the- customer“ zu unterstützen. Darüber hinaus stellt das Quartiersmanagement die Verne t- zung der Maßnahmen sicher. Es stellt die Schnitt stelle zur Verwaltung her und dient so- mit als lokal verortete Kommunikationsdrehscheibe und Informationsvermittlung. Das Quartiersmanagement sensibilisiert die Bewohnerschaft und die lokalen Akteurinnen und Akteure für das Programm, n ützt die vorhandenen Zugangsstrukturen und sichert somit den nachhaltigen Erfolg des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes. Das Quartiersmanagement verfolgt dementsprechend folgende zentrale Ziele: Koordination und Bündelung der im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklungskon- zeptes vorgesehenen Maßnahmen Intensivierung des nachbarschaftlichen, bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements durch den Verfügungsfonds Verbesserung der Vernetzung und Kooperation der Akteure Das Quartiersmanagement zielt darauf ab, die Bewohnerschaft zu erreichen, zu aktivi e- ren und zu unterstützen. Es handelt sich um eine niedrigschwellige und aktivierend e Maßnahme zur Verbesserung von Teilhabe und Mitwirkung. Ziel ist es, über die Ma ß- nahmen des Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes die Verantwortung der Bewohn e- rinnen und Bewohner sowie weiterer Akteurinnen und Akteure für d as „eigene Veedel“ langfristig zu stärken, zu stabilisieren und selbsttragende Strukturen aufzubauen. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 75 Modul 2: Aktivierung der Bewohnerschaft Die Aktivierung und Mobilisierung der lokalen Bewohnerschaft ist für den Erfolg des I ntegrierten Stadtentwicklungskonzeptes in Porz Mitte von hoher Bedeutung. Diese Aktivierung erfolgt im Rahmen der allgemeinen Aktivitäten des Quartiersmanagement (z.B. Beratung und Unterstü t- zung bei aktivierenden Maßnahmen wie der Zentrenkoordination oder dem Haus-, Hof - und Fassadenprogramm) und wird durch folgende Bausteine zusätzlich unterstützt. Begleitung, Bewerbung und Unterstützung bei der Umsetzung des Verfügungs- fonds (z.B. bei Antragsstellungen und Abrechnungen) Schwerpunkt Siedlung Glashüttenstraße Die Wohnsiedlung an der Glashüttenstraße ist durch eine vergleichsweise isolierte La- ge, eine einseitige Sozialstruktur und Gestaltungsbedarfe im Wohnumfeld gekenn- zeichnet. Um den Wohnstandort zu stärken und gleichzeitig die Bewohnerinnen und Bewohner in den Prozess einzubeziehen, sind die Bausteine Wohndialog und Quar- tiershausmeister vorgesehen. o Aktivierung der Bewohnerschaft in der Siedlung Glashüttenstraße über eine Bewohnerbefragung sowie Etablierung eines Wohndialoges mit den Eigentümerinnen und Eigentümern: Ziel des Wohndialogs ist die nachhaltige und partnerschaftlich organisierte Entwicklung des Wohnungsbestandes. Hierfür werden die Eigentümerinnen und Eigentümer sowie Vertreterinnen und Vertreter der Wohnungsgesellschaf- ten als mögliche Partnerinnen und Partner angesprochen und kontinuierlich in die Erarbeitung und Umsetzung entsprechender Projekte einbezogen. In einem ersten Schritt sollen Wohnzufriedenheit, -bedarfe und -wünsche über eine breit angelegte Befragung der Bewohnerinnen und Bewohner abgefragt werden. o Quartiershausmeister: Es ist beabsichtigt, einen Quartiershausmeister einzusetzen, der direkter An- sprechpartner für die Mieterinnen und Mieter und Eigentümerinnen und Eigen- tümer der Siedlung ist. Er versteht sich als „Kümmerer“ des Wohnumfeldes, beseitigt Missstände und kleinere Verunreinigungen und gibt Hilfestellungen im Alltag. Seine Aufgabe ist es, zu einem subjektiven Sicherheitsgefühl beizutr a- gen und die Bewohnerinnen und Bewohner für ihr Wohnumfeld zu aktivieren. Die Verstetigung des Quartiershausmeisters wird durch die ansässige Wo h- nungswirtschaft umgesetzt. Kosten: Quartiersmanagement: Personalkosten: 1 x 1,0 Stellenanteil EG 12 87.000,-€ pro Stelle p.a. 261.000,-€ für 3,5 Jahre Sachkosten (z.B. Raummiete, Material): 15.000,-€ p. a. / 52.500,-€ für 3,5 Jahre Gesamtkosten: 313.500,-€ für 3,5 Jahre Aktivierung Bewohnerschaft und Eigentümer: Bewohnerbefragung und Aktivierung: 35 Tagessätze à 900,-€ = 31.500,-€ Wohndialog: 25 Tagessätze à 900,-€ = 22.500,-€ Gesamtkosten: 54.000,-€ für 3,5 Jahre INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 76 Quartiershausmeister: Personalkosten: 1 x 0,5 Stellenanteile EG 6 24.550,-€ p. a. / 85.925,-€ für 3,5 Jahre Sachkosten (z.B. kleinere Maßnahmen im Wohnumfeld): 7.000,-€ p. a. / 24.500,-€ für 3,5 Jahre Gesamtkosten: 110.425,-€ für 3,5 Jahre Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 478.000,-€ für 3,5 Jahre (externe Vergabe) Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Stadtentwicklung und Statistik Zielgruppe: Bürgerinnen und Bürger des gesamten Quartiers, lokale Akteurinnen und Akteure und Trägerinnen und Träger sowie Politik und Verwaltung, Bewohnerinnen und Bewohner der Siedlung Glashüttenstraße Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | gut wohnen | konstruktives Miteinander Zielindikatoren: Anzahl der Teilnehmenden bei den durchgeführten Veranstaltungen, Reduzierung der Vermüllung, Anzahl der beantragten Maßnahmen; Anzahl der durchgeführten Maßnahmen; Anzahl der beteiligten Personen Zeitraum: Kurz- bis Mittelfristig INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 77 Maßnahme 4.03 Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung Lage: Gesamtes Quartier Handlungsfeld: Bevölkerung und Wohnen Maßnahmentyp: Soziale flankierende Maßnahme Projektlaufzeit: 2020 - 2023 Ausgangslage: Für die Umsetzung der Maßnahmen aus dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept (ISEK) und damit dem Programmerfolg ist die Teilhabe der Menschen immens wichtig. D abei sind die Themen vielfältig: von der Gestaltung des öffentlichen Raumes über Einkaufen und Arbeit en, soziale Infrastruktur, Bildung und Kultur bis hin zu Verkehr und Umwelt. Projektbeschreibung: Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung Eine breit ausgerichtete Öffentlichkeitsbeteiligung dient der Information und Aktivierung der Menschen vor Ort. Sie richte t sich im Wesentlichen an die Bewohnerschaft, Multiplikatore n und Unternehmen sowie weitere Akteurinnen und Akteure und verfolgt dabei das Ziel, das Pr o- gramm und dessen Maßnahmen bekannt zu machen und eine positive Aufbruchsstimmung zu erzeugen. Die Menschen in Porz Mitte sollen somit in den Planungs - und Umsetzungsstand der Maßnahmen einbezogen werden. Hierbei stehen zielgruppenspezifische und teilhabeorientierte Instrumente im Mittelpunkt. Mö g- lichkeiten hierzu bieten Beteiligungsf ormate wie Workshops, Ru ndgänge und Informationsstän- de. Darüber hinaus wird auf die klassischen Instrumente der Öffentlichkeitsarbeit zurückgegri f- fen, um das Programm zu kommunizieren und weiterzuentwickeln. Bereits in zwei Veranstaltungen zum ISEK wurde in Porz Mitte mit den Menschen diskutiert und weitere Perspektiven entwickelt. Es wurden Ideen und Anregungen aufgenommen und auf U m- setzbarkeit überprüft. Zwischen den beiden Öffentlichkeitsveranstaltungen wurde zusätzlich die Möglichkeit geboten, im Rahmen einer Online -Beteiligung weitere Ideen und Wünsche einz u- bringen – auch von Menschen, die nicht persönlich vor Ort sein konnten. Jugendforum Kinder und Jugendliche bilden eine besondere Zielgruppe und benötigen andere Formen der Ansprache. Diese müssen sich an der Lebenswelt v on Kindern und Jugendlichen orientieren und entsprechend ihren Bedürfnissen und Interessen umgesetzt werden. In der Offenen Kinder - und Jugendarbeit ist Partizipation ein durchgängiges Prinzip pädagogischen Handelns. Über das Jugendforum sollen Kinder und Jugendliche angesprochen und motiviert werden, die sich ansonsten nicht aktiv beteiligen. Das bereits bestehende Porzer Jugendforum wird sich im Rahmen des ISEKs Porz Mitte verstärkt engagieren. Damit möglichst alle Kinder und Jugendliche n mitbestimmen kö nnen, bedarf es unterschiedl i- cher Formen der Beteiligung, die jugendgerecht ausgerichtet sind. Zur grundsätzlichen Aktivi e- rung eignet sich die Methode der aufsuchenden Arbeit. Darüber hinaus verlangen die unte r- schiedlichen Altersgruppen und Milieus ein jew eils unterschiedliches methodisches Vorgehen. Die Themen sind so vielfältig wie die Jugendlichen selbst und reichen von der Mitplanung der Renovierung bzw. Neugestaltung von Spielplätzen und des Wohnumfeldes über Kreativprojekte und den Einsatz digitaler M edien bis hin zur Beteiligung an politischer Bildung. Jugendliche haben viel Spaß an einer Sache, die sie als ihre eigene erleben. Sie haben viel Potenzial an INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 78 Energie und Kreativität für Dinge, die ihnen wichtig sind, die sie gestalten können. Nichts lässt sie so sehr wachsen, wie das Sammeln solcher Erfahrungen. Hierzu soll sich das Jugendforum für alle Porzer Kinder und Jugendlichen öffnen und sie zur Teilnahme ansprechen. Mitbestimmung will gelernt sein. Damit dies gelingt, bedarf es einer verlässlichen pädagogischen Anleitung und Betreuung. Eine weitere Aufgabe ist die Beteiligung an der Netzwerkarbeit zum Thema Partizipation auf städtischer Ebene, beispielsweise bei der Umsetzung der Vereinbarung „Kinderfreundliche Kommune“ oder Jugendbefragung. Bewohnerorientierter Verfügungsfonds Der Verfügungsfonds dient der Aktivierung der Akteurinnen und Akteure vor Ort und zielt darauf ab, programmbegleitend „kleinere“ Maßnahmen umzusetzen. Bewohnerinnen und Bewohner, Trägerinnen und Träger vor Ort sow ie Vereine, Arbeitsgruppen und -kreise, Gewerbetreibende etc. können Anträge für die Förderung von Projektideen stellen. Voraussetzung ist dabei, dass die Ideen einen inhaltlichen Bezug zu Porz Mitte haben und in die Bedarfslage vor Ort passen. Mit Hilfe des Verfügun gsfonds soll somit das bürgerschaftliche Engagement mobilisiert werden. Der Verfügungsfonds dient dazu, die städtebaulichen Maßnahmen in Porz Mitte zu flankieren und die Beteiligungsprozesse vorzubereiten. Beispielsweise könnten Beteiligungsmaßnahmen wie M alwettbewerbe zur Gestaltung von Spielplätzen oder Nachbarschaftsfeste und Bege g- nungstage zur Aktivierung der Mieter - und Eigentümerschaft umgesetzt werden, bei denen ko n- krete Bezüge zu den städtebaulichen Maßnahmen entstehen. Die Richtlinien des Verfügung s- fonds werden dementsprechend ausgestaltet. Im Rahmen des Verfügungsfonds unterstützt das Quartiersmanagement bei der Umsetzung und übernimmt beispielsweise die Aufgabe, Bewo h- nerinnen und Bewohner sowie weitere Akteurinnen und Akteure für eine Antragstellu ng zu m o- tivieren und sie bei der Umsetzung ihrer Ideen und Vorstellungen zu unterstützen. Mit dem Ve r- fügungsfonds wird das Ziel verfolgt, Bewohnerinnen und Bewohner sowie lokale Akteurinnen und Akteure aktiv in die Quartiersentwicklung einzubeziehen. Im Fo kus steht die Intensivierung des nachbarschaftlichen, bürgerschaftlichen und ehrenamtlichen Engagements. Die kurzfristige und unkomplizierte Umsetzung einer Vielzahl von kleinen Projekten und Maßnahmen soll zur Verbesserung des Miteinanders führen. Forciert werden soll insbesondere eine Verbesserung in der Kommunikation und Vernetzung sowie eine Stärkung der Kooperation untereinander. Kosten: Bürgerinnen- und Bürgerbeteiligung: Personalkosten: 27.000,-€ p.a. (30 Tagessätze a 900,-€) 94.500,-€ für 3,5 Jahre Sachkosten: 20.000,-€ p. a. / 70.000,-€ für 3,5 Jahre Gesamtkosten: 164.500,-€ für 3,5 Jahre Jugendforum: Personalkosten: 1 Stelle 73.320,-€ p. a. / 256.620,-€ für 3,5 Jahre Sachkosten: 3.000,-€ p.a. / 10.500,-€ für 3,5 Jahre Gesamtkosten: 267.120,-€ für 3,5 Jahre Bewohnerorientierter Verfügungsfonds: rund 4.300 Einwohner x 5,-€ = 21.500,-€ p.a. Gesamtkosten: 75.250,-€ für 3,5 Jahre Gesamtkosten der Maßnahme: ca. 507.000,-€ für 3,5 Jahre (externe Vergabe) INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 79 Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Stadtentwicklung und Statistik Zielgruppe: Bürgerinnen und Bürger des gesamten Quartiers, lokale Akteurinnen und Akteure und Trägerinnen und Träger sowie Politik und Verwaltung Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | gut wohnen | sicher unterwegs | konstruktives Miteinander Zielindikatoren: Anzahl der beantragten Maßnahmen; Anzahl der durchgeführten Maßnahmen; Anzahl der beteiligten Personen Zeitraum: Kurz- bis Mittelfristig INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 80 Maßnahme 4.04 Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die Innenstadt von Köln-Porz mit Realisierungsteil Lage: Friedrich-Ebert-Platz Handlungsfeld: Grün- und Freiflächen, Umwelt Maßnahmentyp: Vorbereitende Maßnahme Projektlaufzeit: 2018 - 2021 Ausgangslage: Im Zuge der städtebaulichen Neuor dnung auf dem Friedrich -Ebert-Platz (Revitalisierung) sollen das bestehende Hertie-Warenhaus sowie das Dechant -Scheben-Haus niedergelegt werden und eine zentrale Freiraumachse durch die drei neuen Handels - und Wohngebäu- de hindurch zum Rhein geschaffen werd en. Die Etablierung einer neuen Fußgängerzone ist funktional mit den angrenzenden Bereichen zwischen dem Rheinufer und der KVB -Linie 7 verbunden. Im Zuge der Umsetzung der neuen Platzgestaltung ist die Entwicklung eines Gesamtkonzeptes unter Einbeziehung d er Brückenkonstruktion an der Hauptstraße, des Rheinufers, des Rathausvorplatzes und der Platzbereiche Mühlenstraße und An der Spa r- kasse notwendig. Projektbeschreibung: Zur Entwicklung des Gesamtkonzeptes soll ein landschaftsplanerischer Wettbewerb aus- gelobt werden (Modul 1) , der den gesamten Raum zwischen Stadtbahnhaltestelle und Rheinufer betrachtet , um eine einheitliche Gestaltungsidee für die Fußgängerzone sowie alle angrenzenden Randbereiche (einschließlich des Busbahnhofes) zu entwickeln. Hierbei sind Wege verbindungen und Sichtachsen, vor allem zum Rhein, in die Planung einzub e- ziehen. Aus der Gesamtkonzeption heraus soll für den Kernbereich der städtebaulichen Umstru k- turierungsmaßnahme im Bereich des Friedrich -Ebert-Platzes der Gestaltungsvorschlag kurzfristig umgesetzt werden (Realisierungsteil=Modul 3). Zuvor dienen Ankauf, Freistellung sowie Niederlegung des Dechant -Scheben-Hauses und angrenzender Verkehrsflächen der Grundlagenschaffung für die vorgesehene öf fentliche Platzgestaltung sowie einer g esamträumlichen Gestaltung, die vielfache Sicht - und Wege- beziehungen ermöglicht. Ziel ist es, die Fußgängerzone sowie angrenzende Freiflächen und Wegeverbindungen als einen hochwertig gestalteten öffentlichen Raum mit ansprechender Durchgrünung zu qual i- fizieren, der durch eine entsprechende Stadtmöblierung zum Verweilen einlädt. Auch sind im Freiraum multifunktionale Eigenschaften zur Klimawandelfolgenanpassung unterzubri n- gen. Sichtachsen zum Rhein sowie ergänzende Wegweisungen sind hierbei zu berücksic h- tigen. Ein neuer Straßenmarkt soll die Fußgängerzone beleben. Folgende Berufsgruppen sollen öffentlich zur Teilnahme aufgefordert werden: Architekten, Landschaftsarchitekten, Stadtplaner. Es ist beabsichtigt, drei Teilnehmer zu setzen und sechs weitere in das Verfahren nach RPW aufzunehmen. Die Ergebnisse aus den im Vorfeld durchgeführten formellen und informellen Beteiligungsworkshops sollen in die Aufgabenstellung eingearbeitet werden. Ziel der Maßnahme sind die Entwicklung und Aufwertung des öffentlichen Raumes und die Attraktivierung des Bezirkszentrums die Verknüpfung und Verbesserung von Wegeführungen die Steigerung der Aufenthaltsqualität. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 81 Kosten: MODUL 1 Wettbewerb: Preisgeld: 125.000,-€ Gewünschte TN: 9; Gesetzte TN: 3 Planungsbüro für Auslobung und Durchführung: 26.000,-€ Honorar Preisgericht, Regiekosten: 21.000,-€ Gesamtkosten Wettbewerb: 172.000,-€ Verausgabung vorauss. in 2018 MODUL 2 Aufwendungen für Grundstücksregulierungen (u.a. Dechant-Scheben-Haus und angrenzende Verkehrsflächen) voraussichtliche Gesamtkosten ca. 3.405.000,-€ MODUL 3 Realisierungsteil und tatsächliche Gestaltung der Freiflächen auf dem Friedrich-Ebert-Platz: Planungskosten: 226.000,-€ Baukosten: 2.380.000,-€ 2019: Beauftragung und Vergabe LPH 1 – 3 Planungsbeschluss, Förderantrag, Mittelabfluss: 96.000,-€ Baubeschluss, Vergabe, Beauftragung etc. LPH 5 - 9 Mittelabfluss: 130.000,-€ 2020: Ausführung etc. LPH 5 - 9 Mittelabfluss Bau : 1.190.000,-€ 2021 : Ausführung etc. LPH 5 - 9 Mittelabfluss Bau : 1.190.000,-€ Gesamtkosten Realisierungsteil ca.: 2.606.000,-€ GESAMTKOSTEN MODULE 1 bis 3: 6.183.000,-€ INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 82 Fachämter / andere Beteiligte: Stadtplanungsamt Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Amt für Stadtentwicklung und Statistik Dezernat für Soziales, Integration und Umwelt/ Koordinationsstelle Klimaschutz Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Amt für Verkehrsmanagement moderne stadt GmbH Zielgruppe: Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 83 Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | sicher unterwegs | gerne draußen Zielindikatoren: Höhere Frequentierung der Innenstadt; Verweildauer im öffentlichen Raum durch breite Bevölkerungs- schichten; Verbesserung des Sicherheitsbefindens; Verbesserung der Sauberkeit Zeitraum: Kurz- bis Mittelfristig Plan: INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 84 Maßnahme 4.05 Ideen- und Realisierungswettbewerb "Lichtkonzept Porzer Brücken“ in Köln-Porz Lage: Gesamtes Quartier Handlungsfeld: Grün- und Freiflächen, Umwelt Maßnahmentyp: Vorbereitende Maßnahme Projektlaufzeit: 2020 - 2024 Ausgangslage: Der Stadtbezirk Porz wird durch in Nord-Süd-Richtung verlaufende Infrastrukturtrassen (A59, Deutsche Bahn-Trasse, Stadtbahn Linie 7, Hauptstraßen) durchzogen, die zum e i- nen eine in Teilen gute infrastrukturelle Vernetzung des Stadtgebietes gewährleisten, a l- lerdings auch eine städtebauliche Zäsur im Stadtgefüge bedeuten. Daher stellen Kre u- zungspunkte, an denen die Trassen überbrückt werden können, wichtige Punkte im Wegesystem des Bezirkszentrums Porz dar. Oft sind diese durch eine zweckdienliche Gestaltung geprägt, so dass ihre wichtige Funktion sich nicht erkennbar und angemessen im Stadtbild wiederspiegelt. Neben der Verbindungsfunktion sind diese baulichen Anl a- gen wichtige Orientierungspunkte. Hierzu gehören insbesondere folgende Bauwerke: Tunnelbauwerk unter dem DB-Bahnhof Porz am Rhein an der Kaiserstraße Brückenbauwerk über die Bahntrasse an der Friedrichstraße im Übergang zur Alfred-Nobel-Straße Brückenbauwerk über die Bahntrasse auf der Berger Straße Brückenbauwerk über die Hauptstraße im Übergang zwischen Friedrich-Ebert-Platz und Alfred-Moritz Platz Bereich der Stadtbahnhaltestelle Porz-Markt Gleichzeitig schaffen diese Räume durch ihre funktionale Form eine anonyme Atmosph ä- re, die durch eine defizitäre Beleuchtungssituation verstärkt wird. Hierzu zählen neben den eigentlichen Bauteilen auch die umgebenden Freiflächen. Insgesamt stellen diese S i- tuationen im Stadtbild ein ungenutztes Potenzial dar. Projektbeschreibung: Über ein attraktives Beleuchtungskonzept kann sowohl der Raum als auch die Wegeve r- bindung in das Zentrum verbessert werden. Ziel ist es, die Brücken durch Licht oder a n- dere künstliche Effekte zu inszenieren und zugleich die Tunnel - und Brückenräume als Bestandteile des öffentlichen Raumes aufzuwerten und Angsträume zu beseitigen. Hier- bei sollen diese in ihr Umfeld eing ebunden werden, um ihre Barrierewirkung zu kompe n- sieren. Die Gestaltungskonzeption soll durch eine künstlerische Leitidee getragen we r- den, die sich im Detail ortsspezifisch anders darstellt. Insgesamt sollen 6 Lichtplanung s- teams zur Abgabe von Entwürfen au fgefordert werden. Hierbei sind die angrenzenden Freiflächen einzubeziehen. Ziel der Maßnahme ist die Gestaltung von stadtbildrelevanten Ortseingängen die Aufwertung des öffentlichen Raumes und Attraktivierung des Bezirkszentrums die Ergänzung der Bauwerke um eine Informationsfunktion die Verbesserung der Orientierung. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 85 Kosten: Lichtplanungswettbewerb: 30.000,-€ Baukosten und Planungshonorare: 400.000,-€ 2020: Ausschreibung, Vergabe Durchführung Mittelabfluss: 30.000,-€ 2021: Beauftragung und Vergabe LPH 1 - 3 Mittelabfluss: 10.000,-€ 2022: Planungsbeschluss, Förderantrag etc. LPH 1 - 3 Mittelabfluss: 10.000,-€ 2023: Baubeschluss, Vergabe, Beauftragung etc. LPH 5 - 9 Mittelabfluss: 10.000,-€ 2024: Ausführung etc. LPH 5 - 9 Mittelabfluss Planung : 10.000,-€ Mittelabfluss Bau : 360.000,-€ Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Verkehrsmanagement Amt für Brücken, Tunnel und Stadtbahnbau Stadtplanungsamt Deutsche Bahn (DB) RheinEnergie Zielgruppe: Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | gut leben | gerne draußen Zielindikatoren: Verweildauer im öffentlichen Raum durch breite Bevöl- kerungsschichten; Verbesserung des Sicherheitsbefin- dens; Verbesserung der Sauberkeit Zeitraum: Mittelfristig Plan: INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 86 Maßnahme 4.06 Innenstadtmanagement für Porz, Prüfung der Gründung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft und einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds für gestalterische Maßnahmen im Geschäftszentrum Lage: Gesamtes Quartier Handlungsfeld: Einkaufen und Arbeiten Maßnahmentyp: Lokale Ökonomie; flankierende und soziale Maßnahme Projektlaufzeit: 2020 - 2023 Ausgangslage: Der wirtschaftliche Strukturwandel, verändertes Einkaufsverhalten und nicht zuletzt die Schli e- ßung des ehemaligen Hertie-Warenhauses als zentraler Frequenzbringer schwächen die Attrak- tivität des Porzer Bezirkszentrums. Viele Geschäftsleute sehen das Überleben ihrer Betriebe aus diesem Grunde ernsthaft gefährdet. 2012 gab es seitens der Innenstadtgemeinschaft Porz (ISGP) Bestrebungen, eine Immobi lien- und Standortgemeinschaft (insbesondere im Bereich der Bahnhofstraße) zu initiieren. Da z u- künftige Entwicklungen insbesondere von der zukünftigen Gestaltung des Friedrich -Ebert- Platzes abhängen, wurde der Prozess jedoch seitens der ISGP zunächst nicht weiterverfolgt. Ebenfalls mit Blick auf den Leerstand des ehemaligen Hertie-Gebäudes und der anstehenden Neugestaltung des Friedrich -Ebert-Platzes sind gestalterische Maßnahmen zur Steigerung der Attraktivität des Geschäftszentrums zun ächst zurückgestell t worden. Das Porzer Bezirkszen t- rum macht daher in Teilen einen vernachlässigten Eindruck. Projektbeschreibung: Innenstadtmanagement: Das Innenstadtmanagement für Porz hat die Aufgabe, in enger Zusammenarbeit mit den G e- werbetreibenden auf der einen und de r Stadt Köln auf der anderen Seite geschäftsbelebende Maßnahmen zu konzipieren und umzusetzen. Mittelfristig soll eine umfassende und koordinierte Standortprofilierung sichergestellt werden, damit das Porzer Bezirkszentrum seine Position als Bezirkszentrum wieder einnehmen und sogar noch ausbauen kann. Hierzu soll ein Innenstad t- manager eingestellt werden, der als Schnittstelle zwischen den einzelnen Akteuren (auch Ansprechpartner für die Bewohnerinnen und Bewohner) fungiert, Marketingmaßnahmen für alle Be reiche, die zur Förderung der geschäftlichen In f- rastruktur bzw. des geschäftlichen Erfolges eines Stadtviertels notwendig sind (einschließlich online), konzipiert und umsetzt (Öffentlichkeitsarbeit), Kommunikationskampagnen führt, Marketingkonzepte entwickelt und Marktforschung betreibt die Eigentümerinnen und Eigentümern mit Einzelhändlerinnen und -händlern vernetzt, an der Verwaltung eines Verfügungsfonds beteiligt ist und ein Geschäftsflächenmanagement sowie eine Internetplattform zur Vermittlung vo n Leerständen aufbaut. Prüfung der Gründung einer Immobilien- und Standortgemeinschaft: Durch die Gründung einer gesetzlichen Immobilien - und Standortgemeinschaft nach ISGG NRW können in Eigenregie der Gewerbetreibenden und Immobilieneigentümerinnen und -eigentümer Maßnahmen entwickelt und umgesetzt werden, die die Wahrnehmung und Attrakt i- vität des Geschäftszentrums der Porzer Innenstadt deutlich verbessern. Eine ISG bietet die Möglichkeit einer Verstetigung des Innenstadtmanagements. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 87 Einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds für gestalterische Maßnahmen im Geschäftszentrum: Der Verfügungsfonds soll auch dazu genutzt werden, städtebauliche Maßnahmen im Bereich des Porzer Bezirkszentrums umzusetzen. Hierzu gehören z.B. die Begrünung von Straßen und Plätzen, die Erhöhung der Aufenthaltsqualität, z.B. durch Bänke, die Verbesserung von Wegebeziehungen und die Gestaltung von räumlichen Zusammenhängen. Förderanträge zum Verfügungsfonds werden an das Innenstadtmanagement gestellt und dort z u- nächst auf ihre g rundsätzliche Förderfähigkeit geprüft sowie inhaltlich bewertet und bei Bedarf prior i- siert. Die letztendliche Beschlussfassung über zu stellende Förderanträge erfolgt durch ein festzul e- gendes Gremium wie z.B. den Beirat Porz Mitte. Die operative Abwicklung des Verfügungsfonds e r- folgt in Absprache mit dem Innenstadtmanagement und der Stadt Köln. Gemäß der Städtebauförderrichtlinien Nr. 14 ist für diese Art des Verfügungsfonds eine 50%ige Bete i- ligung der Wirtschaft, Interessensgemeinschaft, privater oder zus ätzlicher städtischer Mittel Vorau s- setzung. Die anderen 50% werden mit Mitteln der Städtebauförderung von Bund, Land und Stadt finanziert. Ziele der Maßnahme sind: Erhöhung der Wahrnehmbarkeit des Porzer Geschäftszentrums Verbesserung der Präsenz der Gewerbetreibenden vor Ort und in den Medien Qualifizierung eines vielfältigen vitalen Geschäftszentrums Steigerung der Attraktivität des Porzer Bezirkszentrums Kosten: Innenstadtmanagement: Aufgrund der erforderlichen Qualifikationen rund 45.000,-€ p. a. für den Innenstadtmanager 15.000,-€ p. a. für Sachmittel Prüfung der Gründung einer ISG: 50.000,-€ p. a. Einzelhandelsorientierter Verfügungsfonds: 100.000,-€ p. a. (inkl. Kostenanteil Dritter 50%) Gesamtkosten Innenstadtmanagement p.a. 210.000.-€ Laufzeit 4 Jahre = Gesamtkosten 840.000.-€ Davon Kostenanteil Dritter: 200.000,-€ (Zuwendungsempfangende) Davon förderfähige Kosten: 640.000,-€ Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Stadtentwicklung und Statistik Amt für Landschaftspflege und Grünflächen Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Stadtplanungsamt Zielgruppe: Gesamtes Quartier, Gewerbetreibende und Besucherinnen und Besucher INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 88 Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | besser einkaufen | sicher unterwegs | konstruktives Miteinander Zielindikatoren: Verbesserung der Kommunikation der Gewerbetreiben- den untereinander und mit anderen Akteuren wie z.B. der Stadt Köln; Erhöhung des Umsatzes (insbesondere des inhabergeführten Einzelhandels) der örtlichen Ge- werbetreibenden, Anzahl der aus dem Verfügungsfonds geförderten Maßnahmen Zeitraum: Kurz- bis Mittelfristig INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 89 Maßnahme 4.07 Rad- und Fußwegekonzept Lage: Gesamtes Untersuchungsgebiet Handlungsfeld: Verkehr Maßnahmentyp: Bauliche Maßnahme Projektlaufzeit: 2020 - 2022 Ausgangslage: Ein Rad - und Fußwegekonzept soll bestehende und neu zu errichtende Rad - und Fußwegeverbindungen ausbauen. Projektbeschreibung: Kurzfristig soll im gesamten Untersuchungsgebiet Porz Mitte der Radverkehr gestärkt werden und die notwendigen Netzschlüsse mittels Radspuren oder Radwegen siche r- gestellt werden. Dafür werden alle Einbahnstraßen auf die Möglichkeit der Öffnung für den gegenläuf igen Radverkehr geprüft. In Einzelfällen wird kontrolliert, ob die Ma ß- nahmen als bauliche Radwege oder Radwegführung auf der Fahrbahn möglich sind. Kurzfristig sollen die Verlängerung des Radweges an der Bergerstraße von der Sta dt- bahntrasse Richtung Westen bis zur Hauptstraße und von der Josefstraße bis zum bestehenden Radweg an der Stadtbahntras se, die Netzschlüsse in der Rathausstr a- ße, der Josefstraße, der Bahnhofstraße und die Radwegeverbindung zwischen der Karlstraße, der Josefstraße und dem Friedrich -Ebert-Ufer ausgebaut werden. Auße r- dem soll die Radwegeverbindung zwischen S -Bahn-Trasse und F riedrich-Ebert-Ufer gestärkt werden. Die Kriterien Zügigkeit, Komfort, Leistungsfähigkeit und Sicherheit werden auf der gesamten Strecke einer Veloroute berücksichtigt. Die neu geplanten und vorhandenen öffentlichen Räume und Grünflächen werden auf die Mög lichkeit eines Radwegenetzschlusses überprüft. Ziel des Radwegekonzeptes ist es , ein störungsfreies und zügiges Radfahren auf verkehrsberuhigten, ampelärmeren Nebenstraßen zu ermöglichen, die Verkehrss i- cherheit der Radfahrer zu erhöhen sowie das lückenhaft e Radwegenetz zu schließen und die Feinerschließung der Veloroute zu gewährleisten. Die Maßnahme wird als Thema für den Runden Tisch Radverkehr Porz aufgenommen. Kosten: 2020: Rad- und Fußwegekonzept 30.000,-€ Einbahnstraßenöffnung 50.000,-€ 2021-2022: Glashüttenareal (Zusatz für Radführung) 70.000,-€ Umgestaltung/Verbesserung Radführung 280.000,-€ Netzschluss 32.000,-€ Gesamtkosten: 462.000,-€ Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Straßen und Verkehrsentwicklung Amt für Verkehrsmanagement Zielgruppe: Gesamtes Quartier und Besucherinnen und Besucher Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv | sicher unterwegs | gerne draußen Zielindikatoren: Öffnung der Straßen für gegenläufigen Radverkehr Zeitraum: Kurz- bis Mittelfristig INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 90 Abbildung 37: Maßnahmeplan Radverkehr Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 91 Maßnahme 4.08 Prozessbegleitende Evaluation Lage: Gesamtes Untersuchungsgebiet Handlungsfeld: Alle Handlungsfelder Maßnahmentyp: Maßnahme zur Städtebauförderung Projektlaufzeit: 2020 - 2023 Projektbeschreibung: Mit dem ISEK Porz Mitte ist die Umsetzung einer Vielzahl an Maßnahmen vorgesehen, die in einem integrierten Ansatz ineinander greifen. Der hiermit intensivierte Entwicklungs pro- zess für Porz Mitte zeigt unterschiedliche Wechselwirkungen und Synergien auf und nimmt auch das vorhandene Akteursgeflecht vor Ort in den Blick. Die Evaluation verfolgt das Ziel, über das gesamte Maßnahmenpaket hinweg eine laufende Bewertung über den Prozess zu erhalten und Handlungsempfehlungen abzuleiten. Auf di e- ser Grundlage können aktuelle Entwicklungen syste matisch erfasst werden und bei Verä n- derungen frühzeitig geeignete Anpassungen eingeleitet werden. Dabei nimmt die Evaluation nicht nur die messbaren Wirkungen vor Ort in den Blick, sondern setzt auch bei Kommunik a- tions- und Abstimmungsprozessen an. Die Evaluation ist prozessbegleitend und damit formativ angelegt. Sie nimmt ein breites Spektrum an Themen in den Fokus, so dass es erforderlich ist , Schwerpunkte zu unte r- schiedlichen Zeithorizonten zu setzten. Im Mittelpunkt steht die Wirkung des Gesamtpr o- gramms, wobei auch die Einzelmaßnahme in den Blick genommen wird. Einerseits muss hierfür auf konkreten Daten aufgebaut werden, die im Rahmen des Control- lings (erfolgt prozessbegleitend durch die Stadt Köln) erhoben werden. Andererseits erfolgt die Bewertung des Prozesses im Rahmen von diskursiven Prozessen, wie Befragungen von Bürgerinnen und Bürgern, Gewerbetreibenden, Passanten, Workshops, Einzel gesprächen, World-Cafés u. ä. Die Ergebnisse der Evaluation fließen fortlaufend in die Programmumsetzung ein und we r- den zum Abschluss in einem Bericht mit zentralen Handlungsempfehlungen zusammeng e- fasst. Die Evaluation erfolgt unter wissenschaftlicher Lei tung und wird extern vergeben, um die Unabhängigkeit des Evaluationsverfahrens und der Ergebnisse zu gewährleisten. Zur Ermittlung valider Erfolgs - und Misserfolgsfaktoren startet die Prozessevaluation bereits mit Beginn der Laufzeit des ISEK. Der zweite S chritt der Prozessevaluation findet während der Durchführung des ISEK statt, um zielgerichtete Maßnahmenanpassungen zu ermögl i- chen. Zusätzlich wird am Ende der Projektlaufzeit eine abschließende Wirkungskontrolle zur Ermittlung der Zielerreichung der Maßnahmen durchgeführt („Vorher-Nachher-Betrachtung“). Kosten: Kalkulierte Tagessätze brutto: 900,-€ Kalkulierter zeitlicher Umfang: 100 Tage Gesamtkosten für den Sozialraum: 90.000,-€ davon 2020: 18.000,-€ davon 2021: 18.000,-€ davon 2022: 18.000,-€ davon 2023: 36.000,-€ Fachämter / andere Beteiligte: Amt für Stadtentwicklung und Statistik INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 92 Zielgruppe: Bürgerinnen und Bürger und Besucherinnen und Be- sucher des gesamten Quartiers, lokale Akteurinnen und Akteure, Trägerinnen und Träger sowie Politik und Verwaltung Strategisches Ziel: Zukunftsfähig und attraktiv - Qualifizierung und Wei- terentwicklung der Programmumsetzung Zielindikatoren: Ausmaß der Veränderung der Wohn- und Aufent- haltszufriedenheit der ortsansässigen Bevölkerung im Laufe des Projektes Ausmaß an Akzeptanz der baulichen und sozialen Maßnahmen im Rahmen des ISEK durch die Bevölke- rung und lokale Akteurinnen und Akteure Veränderung im Ausmaß nachbarschaftlicher Zusammenhänge und der Durchführung gemeinsa- mer, sozialschichtübergreifender und auch multiethni- scher Aktivitäten Kontextindikatoren zur sozialen und demografischen Struktur des Untersuchungsgebietes Zeitraum: Kurzfristig INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 93 Nachrichtliche Maßnahmen „Flankierende Maßnahmen im Untersuchungsgebiet“ Die vorgesehenen Maßnahmen im Bereich „Flankierende Maßnahmen im Untersuchung s- gebiet“ werden durch weitere, hier nachrichtlich aufgenommene Maßnahmen ergänzt. Hie r- bei handelt es sich um Maßnahmen, die außerhalb des Integrierten Stadtentwicklungsko n- zeptes Porz Mitte umgesetzt werden oder im Rahmen des Integrierten Stadtentwicklung s- konzeptes Porz Mitte entwickelt wurden, jedoch kein Förderzugang über die Städtebauförd e- rung gegeben ist. Alternative Umsetzungsmöglichkeiten werden geprüft. Sanierung Treppenaufgang und Rheinpavillon Im Jahre 2015 wurde die Sanierung der denkmalgeschützen Treppe und des Rheinpavillons am Porzer Rheinufer durchgeführt. Der Wiederaufbau erfolgte nach historischem Vorbild und bildet einen neuen Anziehungspunkt am Porzer Denkmal. Baulückenschließung im Untersuchungsgebiet Durch die Aktivierung von Eigentümerinnen und Eigen tümern können mindergenutzte Grundstücke im Untersuchungsgebiet bebaut werden. An der Ernst -Mühlendyck-Straße 16, der ehemaligen Postfläche und der Josefstraße 26 -32 wurden bereits Neubauten auf eh e- maligen Baulücken fertiggestellt. Tempo-30-Zonen Im Zusammenhang mit der Maßnahme „Tempo -30-Zonen“ wurde in den Straßen, in denen dies möglich war, wie beispielsweise im Quartier Schillerstraße, Max -von-Schenkdorf- Straße, Theodor -Körner-Straße und Heinrich -von-Kleist-Straße, eine Einrichtung von Te m- po-30-Zonen vorgenommen. Die Mühlenstraße, Bahnhofstraße (zwischen Mühlenstraße und Klingerstraße), Klingerstraße und Friedrichstraße befinden sich im Vorbehaltsnetz oder wer- den von der KVB -Buslinie befahren und können somit absehbar nicht in eine Tempo -30- Zone integr iert werden. Des Weiteren stellen die Rathausstraße, Josefstraße (zwischen Steinstraße und Bergerstraße beziehungsweise Bergerstraße und Karlstraße beziehung s- weise Karlstraße und Bahnhofstraße), Goethestraße, Friedrichstraße (zwischen Bahnho f- straße und Kli ngerstraße beziehungsweise Klingerstraße und Bergerstraße), Glashütte n- straße und Am Rheinbrauhaus keinen Zonencharakter dar und können somit nicht als Te m- po-30-Zone ausgewiesen werden. Dennoch können hier, sofern schutzbedürftige Einric h- tungen bestehen, zu lässige Höchstgeschwindigkeiten von 30 Stundenkilometer angeordnet werden. Durch die Geschwindigkeitsbegrenzung soll eine Reduzierung der Lärmbelästigung speziell in Wohnstraßen bewirkt werden. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 94 Porzer Talente Die Maßnahme „Porzer Talente“ wurden im Rahme n des Integrierten Stadtentwicklungsko n- zeptes Porz Mitte erarbeitet, erfüllt jedoch nicht die Voraussetzungen der Städtebauförd e- rung. Eine Umsetzung über alternative Möglichkeiten wird geprüft. Mit der Qualifizierungsoffensive „Porzer Talente“ soll eine St ärkung der Bildungschancen durch die Förderung individueller Bildungsmöglichkeiten erreicht werden. Inbesondere durch die erfolgreichere Überleitung von der Primarstufe in die Sekundarstufe I sowie Sekunda r- stufe II sollen qualifiziertere Schulabschlüsse und die Überleitung in schulische oder berufl i- che Ausbildungszweige erlangt werden. Zielgruppe sind junge Menschen, die zum Ausgleich sozialer Benachteiligung oder zur Überwindung individueller Beeinträchtigungen in erhöhtem Maße auf Unterstützung angewiesen sind. Das Bildungsangebot der non formalen Bildung ist nach Interesse, Begabung und Fähigkeit sortiert, nicht nach schulischer Leistung, Ethnie oder sozialer Herkunft. Kinder und Jugendliche sollen altersentsprechend möglichst leben s- weltnah und in einer g rundsätzlich wertschätzenden Art und Weise sowie verbindlicher Z u- wendung angesprochen werden. Durch praktisch angelegte und handlungsorientierte Angebote soll die Selbstwahrnehmung und Ausdrucksfähigkeit der Jugendlichen geschult werden. Sie können hierdu rch ihre indivi- duellen Fähigkeiten und Neigungen kennenlernen, deren Wirkung verstehen und durch das unmittelbare Erleben ihre persönlichen, sozialen und methodischen Kompetenzen stärken. Diese Erfahrungen können gezielt als Anregung für eine spätere Beruf swahl eingesetzt wer- den, was zu einer Stärkung der Ressourcen, unabhängig von Herkunft, Religionszugehöri g- keit und schulischer Leistung führt. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 95 5. MAßNAHMEN-, KOSTEN-, FINANZIERUNGS- UND ZEITPLAN Um Porz Mitte nachhaltig zu stabilisieren bedarf es, neben dem Großvorhaben am Friedrich - Ebert-Platz, einer Vielzahl weiterer baulicher sowie sozial flankierender Maßnahmen, die zeitnah umgesetzt werden sollen. Die Kosten -, Finanzierungs - und Zeitplanung (KuF) ve r- deutlicht den Ablauf der vorg esehenen Maßnahmen. Für den Erfolg des gesamten Proze s- ses ist die zentrale Steuerung wichtig, so dass Abweichungen und Änderungen im Ma ß- nahmenpaket frühzeitig erkannt werden und entsprechend reagiert werden kann. Kosten Für jede Einzelmaßnahme wird der Fi nanzierungsbedarf über den gesamten Umsetzung s- zeitraum beziffert. Der Detaillierungsgrad ist aufgrund des momentanen Planungsstandes eher grob. Die Kostenangaben entsprechen somit aufgrund der noch fehlenden Planungsti e- fe einer ersten Grobkostenschätzung. Sie wurden beispielsweise anhand von Flächen und Kosten je Einheiten oder anhand von Erfahrungswerten, insbesondere bei den flankierenden Maßnahmen, ermittelt. Zeitplanung Bei der zeitlichen Planung wurden verschiedene Faktoren berücksichtigt. Die Anzahl d er Baustellen im Untersuchungsgebiet muss verträglich gestaltet werden. Weiterhin muss berücksichtigt werden, wie die Maßnahmen ineinandergreifen und welche Wirkungszusammenhänge bestehen. So sollen beispielsweise zur Qualitätssicherung vor Umsetzung der Maßnahmen Ideenwettbewerbe, Machbarkeitsstudien oder Beteiligungsve r- fahren durchgeführt werden. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 96 Finanzierung Mit dem Integrierten Stadtentwicklungskonzept wird die Grundlage für die Beantragung von Fördermitteln geschaffen. Neben privaten Investitionen sollen aufgrund knapper städtischer Mittel- und Personalressourcen für die unrentierlichen Maßnahmen Städtebaufördermittel eingeworben werden. Da es sich im Wesentlichen um Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung eines durch soziale, wirtschaftliche u nd städtebauliche Missstände benachteili g- ten Stadtraums mit besonderem Entwicklungsbedarf handelt, soll eine Förderung aus dem Städtebauförderprogramm Soziale Stadt beantragt werden. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 97 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 98 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 99 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 100 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 101 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 102 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 103 6. UMSETZUNGSPLANUNG Die bereits in der E rarbeitungsphase etablierte Projektstruktur (hierzu gehören unter and e- rem der Lenkungskreis, Ämterrunden, Workshops, der Beirat Porz Mitte und Information der Politik, Öffentlichkeitsbeteiligung) bildet eine belastbare Basis für die Umsetzung des Int e- grierten Stadtentwicklungskonzeptes Porz Mitte. Für die Umsetzungsplanung der Maßnahmen ist diese Struktur noch um entsprechende Gremien zu ergänzen, die eine reibungslose Planung und Durchführung der jeweiligen Ma ß- nahmen sicherstellen. Zu nennen sind beispiel haft regelmäßige Abstimmungstermine der baufachlichen Ämter, um einen reibungslosen Übergang zwischen den einzelnen Planung s- phasen zu erhalten sowie weitere fachbezogene Runden. Durch die klare Festlegung der Zuständigkeiten sollen Doppelstrukturen und Re dundanzen vermieden und ein strukturierter Ablauf durch die effiziente Bündelung allen Know -hows gewährleistet werden. Vernetzung und Kommunikation In der Umsetzungsphase spielt die Kommunikation und Einbindung der ortsansässigen Stadtgemeinschaft eine b edeutsame Rolle für den Erfolg des entwickelten Maßnahmenbü n- dels. Dieser Erfolg ist eng verbunden mit der Identifikation der Bewohnerinnen und Bewo h- ner mit ihrem direkten Lebensumfeld. Besonders hervorzuheben ist an dieser Stelle der In- nenstadt- sowie der Quartiersmanager. Sie spielen bei der Vernetzung vor Ort und der Kommunikation eine entscheidende Rolle. Genauso wichtig ist die Einbindung der Menschen in die weiteren Aufwertungsprozesse. Daher sollen begleitend zum Planungsprozess auch maßnahmenbezogen e Beteiligungsfor- mate für mehr Transparenz in der Öffentlichkeit sorgen und die Bedürfnisse der künftigen Nutzerinnen und Nutzer stärker berücksichtigen. Dadurch soll die Identifikation der Me n- schen vor Ort mit ihrem Lebens- und Aufenthaltsumfeld gestärkt werden. Denn nur gemeinsam mit den dort lebenden Menschen kann die Entwicklung im Quartier wirkungsvoll vorangetrieben und privates Engagement angestoßen und verstärkt werden. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 104 Zeitliche Abfolge Um die Funktionalität des Bezirkszentrums während der Umbaup hase zu erhalten, ist eine zeitliche Priorisierung und Vernetzung der einzelnen Maßnahmen erforderlich. Dementspr e- chend werden Maßnahmen zeitlich so getaktet, dass die mit ihnen verbundene Aufwertung des Porzer Bezirkszentrums möglichst zeitnah umgesetzt w ird, ohne die Bevölkerung durch bauliche Maßnahmen über das erforderliche Maß hinaus in ihrer Lebensqualität zu beei n- trächtigen. Für eine fristgerechte Umsetzung des Maßnahmenbündels ist eine kontinuierliche Steuerung notwendig, welche durch die Stadt Köln - hier das Amt für Stadtentwicklung und Statistik - erfolgt. Im Rahmen der Umsetzungssteuerung müssen die finanziellen Mittel durch rege l- mäßige Fortschreibung der Kosten- und Finanzierungsübersicht koordiniert und frühzei tig im Haushalt der Stadt Köln ein geplant werden . Erfolge bei der Umsetzung von Maßnahmen sollen frühzeitig sichtbar und kommuniziert werden, um die Bevölkerung an den Fortschritten teilhaben zu lassen. Controlling und Evaluation Im Rahmen der Umsetzungsplanung ist auch ein Projektcontro lling vorzusehen. Dabei ha n- delt es sich um ein Beobachtungssystem, in dem langfristige, kontinuierliche und systemat i- sche Ziele erfasst und ausgewertet werden, sodass die Ziele der einzelnen geplanten Ma ß- nahmen in Form einer Zielhierarchie dargestellt werd en. Durch das Controlling und die dadurch erlangte Informationsgewinnung und Transparenz sollen die Projekterfolge gege n- über dem Fördermittelgeber dokumentiert und das interne Projektmanagement unterstützt werden (vgl. auch Maßnahme 4.08). Mit der prozess begleitenden Evaluation erfolgt zudem über das gesamte Maßnahmenpaket hinweg eine laufende Bewertung des Prozesses und es werden konkrete Handlungsempfe h- lungen abgeleitet. Dabei baut die Evaluation auf den Ergebnissen des Controllings auf und nimmt nicht n ur die messbaren Wirkungen vor Ort in den Blick, sondern setzt auch bei Kommunikations- und Abstimmungsprozessen an. Über geeignete Formate wird insbeso n- dere die Bewohnerschaft (z.B. durch Befragungen) einbezogen. Neben der kontinuierlichen Begleitung des Programms und der Erfassung der Wirkungsz u- sammenhänge spielt die Verstetigung der Projekte eine entscheidende Rolle für die erfol g- reiche Umsetzung des Quartiersentwicklungsansatzes. Durch die Verstetigung sollen frü h- zeitig vor dem Auslaufen der Fördermitt el gemeinsam mit den beteiligten Akteuren, Gremien und Fachämtern Konzepte erarbeitet werden, mit denen möglichst viele aufgebaute Strukt u- ren im Untersuchungsgebiet fortgeführt und gesichert werden können. INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 105 7. VERZEICHNISSE INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 106 7.1. Abkürzungsverzeichnis A Autobahn ADFC Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club AWO Arbeiterwohlfahrt B Bundesstraße BK Berufskolleg CSM Carl-Stamitz Musikschule DB Deutsche Bahn EHZK Einzelhandels- und Zentrenkonzept EU Europäische Union GGS Gemeinschaftsgrundschule ISEK Integriertes Stadtentwicklungskonzept Kfz Kraftfahrzeug KVB Kölner Verkehrs-Betriebe AG LEG Landesentwicklungsgesellschaft ÖPNV Öffentlicher Personennahverkehr RB Regionalbahn RE Regionalexpress RPW Richtlinien für Planungswettbewerbe Sek II Sekundarstufe II u3 unter 3-jährige ü3 über 3-jährige vgl. vergleiche VRS Verkehrsverbund Rhein-Sieg z.B. zum Beispiel INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 107 7.2. Abbildungsverzeichnis Abbildung 1: Untersuchungsgebiet Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln, DGK 2013 ....................... 8 Abbildung 2: Stadtbezirke und Stadtteile von Köln, Quelle: Stadt Köln 2017 .......................... 9 Abbildung 3: Ansicht Hertie-Kaufhaus aus der Wilhelmstraße und Friedrich-Ebert-Platz, Quelle: Stadt Köln (li.), NRW.URBAN (re.) ............................................................................ 10 Abbildung 4: Variante B1 Entwicklung Friedrich-Ebert-Platz, Quelle: JSWD Architekten GmbH & Co. KG 2015 ................................................................. 10 Abbildung 5: Geltungsbereich Bebauungsplanentwurf „Revitalisierung Innenstadt Köln-Porz“, Quelle: Stadt Köln ............................................................................................... 11 Abbildung 6: Eindrücke 1. Öffentlichkeitsbeteiligung, Quelle: Axel König ............................. 14 Abbildung 7: Übersicht der Bevölkerungsdaten, Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 .......................................... 16 Abbildung 8: Altersstruktur im Vergleich, Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 .......................................... 17 Abbildung 9: Haushaltsstruktur, prozentualer Anteil der Haushaltstypen im Vergleich, Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 .......................................... 18 Abbildung 10: Anteil SGB-II-Empfänger im Vergleich, Quelle: Stadt Köln, Amt für Stadtentwicklung und Statistik 2016 .......................................... 18 Abbildung 11: Siedlung an der Glashüttenstraße, Quelle: NRW.URBAN 2016 ................... 20 Abbildung 12: Fußgängerzone Bahnhofstraße, Quelle: NRW.URBAN 2017 ....................... 20 Abbildung 13: Beispielhafte Leerstände in der Bahnhofstraße, Quelle: NRW.URBAN 2017.................................................................................................... 21 Abbildung 14: Kartierung der Leerstände im Untersuchungsgebiet, Stand: 10.07.2017, Quelle: NRW.URBAN 2017.................................................................................................... 22 Abbildung 15: Grenzen des Bezirkszentrum Porz gemäß Einzelhandels- und Zentrenkonzept, Quelle: Stadt Köln 2010 .............................................................................. 22 Abbildung 16: Gebäude der Grundschule, Quelle: Stadt Köln .............................................. 24 Abbildung 17: Gebäude der Carl-Stamitz-Musikschule, Quelle: Stadt Köln ......................... 25 Abbildung 18: Gebäude des städtischen Berufskolleg (BK 10), Quelle: Stadt Köln .............. 25 Abbildung 19: Bolzplatz an der Glashüttenstraße, Quelle: NRW.URBAN 2017 .................... 26 Abbildung 20: Jugend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte, Quelle: NRW.URBAN 2016 27 Abbildung 21: Bestandsplan Grün- und Freiflächen, Quelle: NRW.URBAN 2017 ................ 30 Abbildung 22: Potenzialflächen in Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln ......................................... 31 Abbildung 23: Rheinboulevard Porz, Quelle: Stadt Köln ....................................................... 32 Abbildung 24: Grünfläche an der Glashüttenstraße, Quelle: Stadt Köln ............................... 33 Abbildung 25: Provisorischer Stellplatz und Grünanlage, Quelle: NRW.URBAN 2016 ........ 33 Abbildung 26: Baumbestand auf dem Schulareal, Quelle: NRW.URBAN 2016 ................... 34 Abbildung 27: Bestandsplan Verkehrsflächen, Quelle: NRW.URBAN 2017 ......................... 36 Abbildung 28: Radverkehrsnetzplan Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln .................................... 38 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 108 Abbildung 29: Wegeverbindung zwischen Hauptstraße und Rheinboulevard, Quelle: NRW.URBAN 2017 .................................................................................................... 39 Abbildung 30: Parkhaus und Straßenbahnhaltestelle Porz-Markt am CityCenter, Quelle: NRW.URBAN 2016 .................................................................................................... 40 Abbildung 31: Strategische Ziele und Handlungsfelder, Quelle: NRW.URBAN 2017 ........... 49 Abbildung 32: Zielsystem des Integrierten Stadtwicklungskonzeptes Porz Mitte, Quelle: NRW.URBAN 2017 ................................................................................................................ 50 Abbildung 33: Räumliche Handlungsschwerpunkte im Untersuchungsgebiet, Quelle: NRW.URBAN 2017 .................................................................................................... 52 Abbildung 34: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Porzity einschließlich Rheinboulevard Porz", Quelle: NRW.URBAN 2017 ......................................................................................... 53 Abbildung 35: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Schulareal", Quelle: NRW.URBAN 2017 .................................................................................................... 61 Abbildung 36: Räumlicher Handlungsschwerpunkt "Glashütte", Quelle: NRW.URBAN 2017 .................................................................................................... 65 Abbildung 37: Maßnahmeplan Radverkehr Porz Mitte, Quelle: Stadt Köln .......................... 90 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 109 8. ANHANG INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 110 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE 111 INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE INTEGRIERTES STADTENTWICKLUNGSKONZEPT PORZ MITTE -
Anlage 3_Gebietsabgrenzung_Soziale Stadt_Porz Mitte
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
!°0 250 500Meter 1:5.000 Abgrenzung der Gebiete der "Sozialen Stadt" Sozialraum Porz Mitte Neufestlegung des Gebiets der "Sozialen Stadt" gem. § 171e BauGB -
Anlage 7: Auszug BV Porz 11.09.2018
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
1 Anlage 7 Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Radke Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) 221-97320 E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de Datum: 13.09.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 11.09.2018 öffentlich 7.2 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Soziale Stadt" Porz Mitte - aus der letzten Sitzung zurückgestellt 1061/2018 Beschluss: 1. Der Rat beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungen und Empfehlungen des Beirates Porz Mitte an die Bezirksvertretung Porz mit Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, A. Fördermittel für die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in einem Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund 14,6 Mio. € einzuwerben und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen umzusetzen. B. die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, die im Sozialraum Porz Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz vorzulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren. C. mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind. 3. Des Weiteren beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in 2 der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind sowie die Vorfinanzierung der Kosten der für einen qualifizierten Förderantrag notwendigen Entwurfsplanung nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen aus dem ISEK. Die Deckung der Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan 0902-Städtebauförderung. Die Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung nachträglich mit voraussichtlich 70 % förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 70 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. 4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 € vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderliche Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 € sind im Haushaltsplanentwurf 2019ff inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu veranschlagen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 – Städtebauförderung. Die entstehenden ergebniswirksamen Aufwendungen und investiven Auszahlungen für 2023ff in Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich aufzuführen und in zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen. 5. Der Rat beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen. Ergänzungen aus den Änderungsanträgen: Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat, die Vorlage 1061/2018 mit folgenden Änderungen und Ergänzungen zu beschließen: Grundsatz: A) Die von der Verwaltung geplante Wohnblockrandbebauung an der Friedrich straße/Phillip-Reis-Straße in Porz-Mitte (Arbeitstitel: Glashüttenstraße) wird abgelehnt. Diese Fläche soll für öffentliche Einrichtungen/Handel/Gewerbe/Er- holung/Sport und Freizeit vorgehalten werden. B) Die Gemeinschaftsgrundschule Porz-Mitte soll am bestehenden Standort zum schnellstmöglichen Zeitpunkt neu gebaut werden. C) Das Berufskolleg 10 an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll gemäß bestehender Beschlusslage zügig nach Deutz verlagert werden. Sollte eine Verlagerung nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren erfolgen können, ist ein Ersatzstandort (z.b. Dielektra-Gelände) in Porz-Mitte zu prüfen. Die frei werdende Fläche ist für Handel und Wohnen vorzuhalten. D) Bei einem eventuellen Neubau der Carl-Stamitz-Musikschule sind die Anteile der Rheinischen Musikschule und des Fördervereins zu berücksichtigen. E) Die Porzer Innenstadt soll in die 1 Gigabit-Förderung und in das Programm zum Breitbandausbau mit aufgenommen werden. Stadteigene Unternehmen, die in diesem Bereich arbeiten sollen im Rahmen des ISEK Leit- und Entwicklungsfunktion wahrnehmen. F) Das ISEK soll ein verstärktes Augenvermerk auf die gesetzlichen Vorgaben zur Erleichterung der Umstände benachteiligter Menschen richten 3 Maßnahmen: 1) Anmeldung einer außerplanmäßigen Mehrbelastung zum städtischen Haushalt in Höhe von 2 Mio. Euro als Fördertopf für Maßnahmen, die im Inte- grierten Stadtentwicklungskonzept ( ISEK) Porz-Mitte nachrichtlich aufgenom- men wurden und zwecks mangelder Förderfähigkeit durch Haushaltsmittel ge- deckt werden sollen, wie z.B.: ▪ Maßnahme Sozial-Integrative Maßnahmen Glashütte (S. 69): Erweiterung der Angebote: Eltern-Mitarbeit, Bindungsangebote für Jugendliche ohne Strukturen oder aus schwierigen Elternhäuser, generationenübergreifende und interkulturelle Angebote, Veranstaltung sozial, präventiver und integrativer Kultur ▪ Maßnahme „Porzer Talente“ (S. 94): Die Förderung sozial benachteiligter junger Menschen soll über Anträge an das Citymanagement und deren Beschluss über die Bezirksvertretung Porz verteilt und begleitet werden. ▪ Maßnahme Aufbau einer Mobilitäts- und Servicestation (S. 60) 2) Maßnahme 1.02: (S. 57) Umgestaltung Hauptstraße Ein Fußgängerleitsystem soll ausgearbeitet werden, damit eventuelle Fußgän- gerampelanlagen entfallen können, z.B. Haupt-/Bahnhofstraße. Notwendige Fußgängerampeln sollen auf Druck reagieren. Die Fußgängerzone soll vollum- fänglich für den Radverkehr freigegeben werden. Geprüft werden soll, ob der Fußgängerüberweg Karl-/Hauptstraße möglichst nach Norden verlegt werden kann, damit der Linksabbiegerverkehr aus der Karlstraße besser abfließen kann. 3) Maßnahme 3.01 (S. 66) Grünfläche an der Glashütte: Die konkreten Maßnahmen sollen ergänzt werden um die Prüfung eines Wasserspielplatzes und einer Halfpipe für Skateborder. 4) Maßnahme 4.01 (S. 72) Haus-, Hof- und Fassadenprogramm: Der Kölner Haus und Grundbesitzerverein in Porz sollte als Zielgruppe mit aufgenommen werden. 5) Maßnahme 4.02 (S. 74) Quartiersmanagment: Als Büroräume für das Quartiersmanagement könnte der unter Denkmalschutz stehende alte Busbahnhof-Pavillon in Erwägung gezogen werden. 6) Maßnahme 4.04 (S. 80) Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die Innenstadt: Folgende Ergänzung zur Umsetzung wird aufgenommen: eine neue öffentliche Toilettenanlage für Porz-Mitte, Entree neuer und alter Busbahnhof muss attraktiver werden, neue, einheitliche Stadtmöbel, Symmetrie in der Fußgängerzone, Spielelemente für Kinder in den Fußgängerzonen, Pflanzung von Bäumen. Verbreiterung der Brücke über die Hauptstraße, mindestens durch entfernen der Pflanzbeete 7) Maßnahme 4.06 (S. 87) Innenstadtmanagement für Porz: Änderung des 2. Absatzes, 2. Satz: Die letztendliche Beschlussfassung über zu stellende Förderanträge erfolgt durch die Bezirksvertretung Porz. 4 Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat der Stadt Köln, das ISEK gemäß der Empfehlungen des Beirates Porz-Mitte und der Wünsche aus der durchgeführten Bürgerbeteiligung um folgende Punkte zu ergänzen: • Mit Blick auf die besondere Relevanz von sozialen Projekten gerade für ein problembehaftetes Planungsgebiet wie Porz-Mitte sollen sozial-integrative Maßnahmen sowie die ursprünglich durch NRW-URBAN erarbeiteten sozialen Maßnahmen wieder in das ISEK aufgenommen und über andere Fördertöpfe oder gegebenenfalls durch die Stadt finanziert werden. Dazu sollen wie bei Mülheim 2020 auch für Porz ca. 21 Mio. € bereitgestellt werden. • Darüber hinaus sollen auch solche baulichen Projekte Berücksichtigung finden, die nicht durch Mittel aus dem Städtebauförderprogramm abgedeckt werden. Auch dafür sind bei Bedarf andere Fördertöpfe und -möglichkeiten zu prüfen oder Eigenmittel zur Verfügung zu stellen. • Fest installierte außengastronomische Angebote sollen am Rheinboulevard Porz realisiert werden, da eine mobil ausgerichtete Außengastronomie nicht ausreicht. Ergänzend zum Beschluss des Beirats ist dabei auch zu prüfen, ob die Räume im Erdgeschoss des Bezirksrathauses einschließlich der Räume der Fraktionen für ein solches Angebot genutzt werden können. Für die wegfallenden Räume ist gleichzeitig Ersatz einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, weitere, gegebenenfalls leer stehende Räumlichkeiten im Umfeld des Rathauses und am Rheinufer in Porz-Mitte zwischen Rathausstraße und Bennauer Straße, die sich für Gastronomie eignen gezielt ein zu beziehen und für Gastronomie zu aktivieren. • Die Carl-Stamitz-Musikschule soll zusammen mit der GGS Hauptstraße sowie der Kindertagesstätte als Bildungslandschaft auf dem heutigen Schulareal nördlich der Karlstraße verbleiben. • Ein Konzept zur Digitalen Innenstadt wird in das ISEK aufgenommen. • Seniorengerechte Aspekte sollen im ISEK verstärkt beachtet werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig in geänderter Form empfohlen. -
Anlage 0_Dringlichkeitsbegründung
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Anlage 0 Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) für das Programmgebiet "Soziale Stadt" Porz Mitte 1061/2018 Begründung für die Dringlichkeit Das „Integrierte Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte“ ist von hoher Bedeutung. Die sogenannte „Neue Mitte Porz“ mit einer Fülle an begleitenden Maßnahmen hat einen hohen Stellenwert für die Umsetzung der Revitalisierung des Porzer Bezirkszentrums. Auch seitens der aktiv mitwirkenden Porzer Stadtgesellschaft, u.a. dem Beirat Porz Mitte als eigens für die Begleitung der Revitalisierung des Porzer Bezirkszentrums gegründete Gremium, besteht ein hohes Interesse an einer zügigen Realisierung der Maßnahmen. Die Beschlussfassung ist Grundlage für die weitere Umsetzung des Konzeptes und die Fördermittelakquise. -
Anlage 5_neu_Änderungen nach Beiratssitzung
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
ISEK Porz Mitte - 1061/2018 23.07.2018 neue Anlage 5 Es haben sich u.a. aus der Sitzung des Beirates Porz Mitte vom 05.06.2018 folgende Änderungen im ISEK Porz Mitte ergeben: Seite 23: 1. Absatz: Im Bezirkszentrum Porz befanden sich zur Zeit der Erstellung des Entwicklungskonzeptes Porz Mitte rund 23.000 qm Verkaufsfläche, verteilt auf mehr als 100 Betriebe. Inzwischen hat sich die Verkaufsfläche, insbesondere durch die Schließung des Hertie Warenhauses, weiterer Leerstände sowie einer Verkleinerung der Zentrenabgrenzung auf nurmehr rund 12.000 qm deutlich verringert. neu: Im Bezirkszentrum Porz befindet sich mit 23.000 qm knapp die Hälfte der Verkaufsfläche des gesamten Stadtbezirks Porz. Auf dieser Fläche gibt es mehr als 100 Betriebe, von denen derzeit allein der Elektronikfachmarkt Saturn, der seine Verkaufsfläche aktuell verkleinert, im CityCenter Porz eine Magnetfunktion hat. 2. Absatz: Auf dieser Befragung aufbauend wurde eine Tragfähigkeit von bis zu 12.000 qm Verkaufsfläche ermittelt, der sich etwa hälftig auf Güter des täglichen und des aperiodischen Bedarfs verteilen sollte (vgl. Entwicklungskonzept Porz-Mitte, Sachstand 2016). neu: Auf dieser Befragung aufbauend wurde ein Mehrbedarf von bis zu 12.000 qm Verkaufsfläche ermittelt, der sich etwa hälftig auf Güter des täglichen und des aperiodischen Bedarfs verteilen sollte (vgl. Entwicklungskonzept Porz-Mitte, Sachstand 2016). Seite 63 (Projektbeschreibung): neu (Satzergänzung am Absatzende): In Abhängigkeit vom Ausgang des laufenden Bebauungsplan-Verfahrens kann sich der Schwerpunkt des Prüfauftrages noch verändern, so dass gegebenenfalls eine Anpassung erforderlich wird. Seite 81: Kosten: MODUL 1 Wettbewerb: Preisgeld: 125.000,-€ Gewünschte TN: 9; Gesetzte TN: 3 Planungsbüro für Auslobung und Durchführung: 26.000,-€ Honorar Preisgericht, Regiekosten: 21.000,-€ Gesamtkosten Wettbewerb: 172.000,-€ Verausgabung vorauss. in 2018 neu: Kosten: MODUL 1 Wettbewerb: Preisgeld: 89.000,-€ Planungsbüro für Auslobung und Durchführung: 47.600,-€ Honorar Preisgericht, Regiekosten: 35.400,-€ Gesamtkosten Wettbewerb: 172.000,-€ Verausgabung vorauss. in 2018 -
Anlage 6_Verlagerung Berufskolleg Porz 2803/2018
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 2803/2018 Freigabedatum 28.08.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 15.05.2018 zur Verlagerung des Berufskollegs Porz (BK 10) Beschlussorgan Ausschuss Schule und Weiterbildung Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nimmt die Anregung der Bezirksvertretung Porz zur Kenntnis. Alternative Der Ausschuss für Schule und Weiterbildung folgt der Anregung der Bezirksvertretung Porz und ver- weist sie an den Rat der Stadt Köln, damit dieser die Verwaltung beauftragt: die am 12.11.2015, nach Vorberatung durch die Bezirksvertretung Porz und den Ausschuss für Schu- le und Weiterbildung, unter Session Nr. 2474/2015 beschlossene Verlagerung des Berufskollegs Porz (BK 10) nach Deutz aufzuheben. einen neuen Standort in Porz, insbesondere in Porz-Mitte (z. B. ehemaliges Dielektra-Gelände) für das Berufskolleg Porz zu suchen. Der jetzige Standort an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll aufgegeben werden. Das Ergebnis ist dem Ausschuss für Schule und Weiterbildung und der Be- zirksvertretung Porz vorzustellen. Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.09.2018 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Begründung Die Bezirksvertretung Porz hat in ihrer Sitzung am 15.05.2018 unter TOP 8.3 auf der Grundlage des Antrags AN/0677/2018 (Anlage 1) mehrheitlich folgenden Beschluss gefasst: Die Bezirksvertretung Porz bittet den Schulausschuss, den bestehenden Ratsbeschluss zur Verla- gerung der Berufskollegs 10 von Porz-Mitte nach Köln-Deutz dahingehend zu ändern, dass die Verlagerung aufgehoben werden soll. Der jetzige Standort an der Hauptstra-ße/Karlstraße in Porz- Mitte soll aufgegeben werden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, einen neuen Standort in Porz, insbesondere in Porz-Mitte (z.B. ehemaliges Dielektra-Gelände) zu suchen. Das Ergebnis ist dem Schulausschuss und der Bezirksvertretung Porz vorzustellen. Ein Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 15.05.2018 ist als Anlage 2 beigefügt. Zur Entscheidungszuständigkeit Die vorliegende Beschlussvorlage wird entsprechend § 38 Absatz 13 der Geschäftsordnung des Ra- tes und der Bezirksvertretungen der Stadt Köln dem der Ausschuss für Schule und Weiterbildung vor- gelegt. Wie in der Mitteilung 1947/2018 (Anlage 3) ausgeführt, war der Ausschuss für Schule und Weiterbildung nicht Beschlussgremium des abzuändernden Beschlusses und ist somit für seine Ab- änderung nicht zuständig. Daher wurde als Beschlussalternative eine Verweisung an den Rat aufge- nommen. Die Bezirksvertretung Porz wird im Nachgang über den Beschluss des Rates im Wege ei- ner Mitteilung informiert. Zum Beschluss der Bezirksvertretung Porz Der Rat der Stadt Köln hat in seiner Sitzung vom 23.03.2010 das Entwicklungskonzept Porz Mitte, mit Planungskonzept einschließlich Planungs- und Handlungsempfehlungen als teilräumliche Entwick- lungsplanung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 Bauge- setzbuch unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbe- teiligung beschlossen. Eine Handlungsempfehlung war die Verlagerung der Berufskollegs 10 nach Deutz: „(3.7) Mittelfristig: Verlagerung des Berufskollegs Porz (BK 10) nach Deutz und Neuordnung der frei- werdenden Grundstücke für Wohnungsneubau mit öffentlicher Grünfläche (vgl. Kap. 1.4).“ Session 3629/2008, Anlage 2, S. 44). Die Bezirksvertretung Porz hatte diesem Vorschlag in ihrer Sitzung am 22.09.2009 im Übrigen einstimmig zugestimmt. Die Verwaltung bereitet seitdem die Verlagerung des Berufskollegs Porz in den Berufskolleg-Campus Deutz, an der Eitorfer Straße, vor. Es handelt sich hierbei um einen höchst komplexen Prozess, da am Standort Eitorfer Straße drei Berufskollegs untergebracht sind und für den erforderlichen Neubau für das Berufskolleg 10 (BK 10) eine Neustrukturierung der Aufbauten erfolgen muss. Hierbei müssen auch abgängige Fertigbauten erneuert und der Werkstatttrakt (u.a. KFZ-Werkstätten) abgerissen und 3 neu gebaut werden. Dabei muss der Unterrichtsbetrieb der drei Berufskollegs möglichst uneinge- schränkt aufrechterhalten werden. Der Rat der Stadt Köln hat am 12.11.2015 in diesem Zusammenhang beschlossen, dass die Verwal- tung die Planungsaufnahme (bis einschließlich Leistungsphase 3 HOAI) zur Errichtung eines Neu- /Erweiterungsbaus für die Berufskollegs 10, 17, 18 und 19 am Standort Eitorfer Str. 16 - 22, 50679 Köln (Deutz) nach gesicherter Finanzierung aufnimmt. Die Bezirksvertretung Porz hat auch diesem Beschluss im Übrigen in ihrer Sitzung am 10.11.2015 einstimmig zugestimmt. Eine veränderte Beschlusslage würde zu enormer zeitlicher Verzögerung für das Berufskolleg führen, die sich in Folge auch auf die zeitliche Entwicklung des Gebietes Porz-Mitte auswirken würden. Zur Beschleunigung und zur Absicherung der aktuellen Verfahren zu Porz Mitte (Session 1061/2018 „Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte“, Ratssitzung 27.09.2018) ist es erforderlich, dass der Rat der Stadt Köln sich erneut mit der Fragestellung der Bildungseinrichtungen befasst. Die Fachverwaltung empfiehlt daher, die vom Rat der Stadt Köln gefassten Beschlüsse unverändert zu lassen, damit die begonnen Arbeiten zur Verlagerung des Berufskollegs Porz nach Deutz, ein- schließlich der Planungen und Vorbereitungen für die Baumaßnahmen am Standort Eitorfer Straße fortgesetzt werden können. Anlage 0 Begründung der Dringlichkeit Der Beschluss steht in unmittelbarem Zusammenhang mit der Beschlussvorlage Session 1061/2018 „Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Soziale Stadt" Porz Mitte “, die zur Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 20.09.2018 und zur Sitzung des Rates der Stadt Köln am 27.09.2018 auf der Tagesordnung steht. Eine Beratung und ein Beschluss in der vorgesehenen Beratungskette ist daher zwingend erforderlich, um eine (weitere) Verzögerung der genannten Beschlussvorlagen zu verhindern, beziehungsweise, die Verzögerung zu minimieren. in der Bezirksvertretung Köln-Porz, Bezirksrathaus Friedrich-Ebert-Ufer 64-70, 51143 Köln Gleichlautend: Herrn Bezirksbürgermeister Henk van Benthem Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70 51143 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus 50667 Köln Köln-Porz, den 29.04.2018 Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, bitte setzen Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksver- tretung Porz: Antrag zur Sitzung der Bezirksvertretung Porz am 15.05.2018 hier: Berufskolleg 10 in Porz-Mitte Beschlußentwurf: Die Bezirksvertretung Porz bittet den Schulausschuss, den bestehenden Ratsbeschluss zur Verlagerung des Berufskollegs 10 von Porz-Mitte nach Köln-Deutz dahingehend zu ändern, dass die Verlagerung aufgehoben wird. Der jetzige Standort an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll aufgegeben werden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, einen neuen Standort in Porz, insbesondere in Porz-Mitte (z.B. ehem. Dielektra -Gelände) zu suchen. Das Ergebnis ist dem Schulausschuss und der Bezirksvertretung Porz vorzustellen. Begründung: Erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen Werner Marx Dieter Redlin Elvira Bastian Fraktionsvorsitzender Fraktionsvorsitzender Bezirksvertreterin Anlage 1 Geschäftsführung Bezirksvertretung 7 (Porz) Frau Radke Telefon: (0221) 221-97327 Fax : (0221) 221-97320 E-Mail: monika.radke@stadt-koeln.de Datum: 27.08.2018 Auszug aus der Niederschrift der 37. Sitzung der Bezirksvertretung Porz vom 15.05.2018 öffentlich 8.3 Antrag der Fraktionen CDU und Grüne sowie von Frau Bastian (FDP): Standort BK 10 AN/0677/2018 Die Bezirksvertretung Porz bittet den Schulausschuss, den bestehenden Ratsbe- schluss zur Verlagerung des Berufskollegs 10 von Porz-Mitte nach Köln-Deutz da- hingehend zu ändern, dass die Verlagerung aufgehoben wird. Der jetzige Standort an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll aufgegeben werden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, einen neuen Standort in Porz, insbesondere in Porz-Mitte (z.B. ehem. Dielektra-Gelände) zu suchen. Das Ergebnis ist dem Schulausschuss und der Bezirksvertretung Porz vorzustellen. Abstimmungsergebnis: Gegen die Stimmen von SPD und Herrn Eberle (Linke) mehrheitlich beschlos- sen. Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/IV/2 Vorlagen-Nummer 11.06.2018 1947/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Schule und Weiterbildung 11.06.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz) 11.06.2018 Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 15.05.2018 zur Verlagerung des Berufskollegs Porz (BK 10) BV 7 hat am15.05.2018 folgenden Beschluss gefasst: „Die Bezirksvertretung Porz bittet den Schulausschuss, den bestehenden Ratsbeschluss zur Verlage- rung des Berufskollegs 10 von Porz-Mitte nach Köln-Deutz dahingehend zu ändern, dass die Verlage- rung aufgehoben wird. Der jetzige Standort an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll aufgege- ben werden. Die Verwaltung soll beauftragt werden, einen neuen Standort in Porz, insbesondere in Porz-Mitte (z.B. ehem. Dielektra-Gelände) zu suchen. Das Ergebnis ist dem Schulausschuss und der Bezirksvertretung Porz vorzustellen.“ Die Fachverwaltung hat Zweifel an der formellen Wirksamkeit des Beschlusses. Der ASW war nicht Beschlussorgan des von der BV 7 in Frage gestellten Ratsbeschlusses vom 12.11.2015 und kann somit nicht Adressat dieses BV-Beschlusses sein. Die Fachverwaltung hat aus diesen Gründen verwaltungsintern um juristische Überprüfung dieses Beschlusses unter kommunalverfassungsrechtlichen Gesichtspunkten gebeten. Das Ergebnis dieser Prüfung liegt derzeit noch nicht vor. Gez. Dr. Klein Anlage 3 -
Anlage 8 - Auszug Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
1 Anlage 8 Geschäftsführung Stadtentwicklungsausschuss Frau Krause Telefon: (0221) 221-25909 Fax : (0221) 221-24088 E-Mail: angela.krause@stadt-koeln.de Datum: 24.09.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 35. Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses vom 20.09.2018 öffentlich 6.1 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Sozia- le Stadt" Porz Mitte 1061/2018 1. Beschluss (Beschlussergänzung der BV Porz gem. Anlage 7, Pkt. A): Die von der Verwaltung geplante Wohnblockrandbebauung an der Friedrichstra- ße/Phillip-Reis-Straße in Porz-Mitte (Arbeitstitel: Glashüttenstraße) wird abgelehnt. Diese Fläche soll für öffentliche Einrichtungen/Handel/Gewerbe/Erholung/Sport und Freizeit vorgehalten werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt gegen die SPD-Fraktion und die Fraktion Die Linke. 2. Beschluss (Verwaltungsvorlage mit den Ergänzungen der BV Porz gem. An- lage 7): Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat wie folgt zu beschließen: 1. Der Rat beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteili- gungen und Empfehlungen des Beirates Porz Mitte an die Bezirksvertretung Porz mit Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, A. Fördermittel für die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in ei- 2 nem Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund 14,6 Mio. € einzuwerben und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen umzusetzen. B. die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, die im Sozialraum Porz Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz vor- zulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu in- formieren. C. mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind. 3. Des Weiteren beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind sowie die Vorfinanzie- rung der Kosten der für einen qualifizierten Förderantrag notwendigen Entwurfs- planung nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen aus dem ISEK. Die Deckung der Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan 0902-Städtebauförderung. Die Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Be- zirksregierung nachträglich mit voraussichtlich 70 % förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten För- derzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 70 % der Ge- samtkosten der jeweiligen Maßnahmen. 4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 € vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderli- che Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zah- lungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 € sind im Haushaltsplan- entwurf 2019ff inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu veranschlagen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 – Städtebauförderung. Die ent- stehenden ergebniswirksamen Aufwendungen und investiven Auszahlungen für 2023ff in Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich aufzuführen und in zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen. 5. Der Rat beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die nachfolgenden übrigen Anre- gungen der BV Porz zu prüfen: B) Die Gemeinschaftsgrundschule Porz-Mitte soll am bestehenden Standort zum schnellstmöglichen Zeitpunkt neu gebaut werden. 3 C) Das Berufskolleg 10 an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll gemäß bestehender Beschlusslage zügig nach Deutz verlagert werden. Sollte eine Verlagerung nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren erfolgen können, ist ein Ersatzstandort (z.b. Dielektra-Gelände) in Porz-Mitte zu prüfen. Die frei werdende Fläche ist für Handel und Wohnen vorzuhalten. D) Bei einem eventuellen Neubau der Carl-Stamitz-Musikschule sind die Anteile der Rheinischen Musikschule und des Fördervereins zu berücksichtigen. E) Die Porzer Innenstadt soll in die 1 Gigabit-Förderung und in das Programm zum Breitbandausbau mit aufgenommen werden. Stadteigene Unternehmen, die in diesem Bereich arbeiten sollen im Rahmen des ISEK Leit- und Entwicklungsfunktion wahrnehmen. F) Das ISEK soll ein verstärktes Augenvermerk auf die gesetzlichen Vorgaben zur Erleichterung der Umstände benachteiligter Menschen richten Maßnahmen: 1) Anmeldung einer außerplanmäßigen Mehrbelastung zum städtischen Haushalt in Höhe von 2 Mio. Euro als Fördertopf für Maßnahmen, die im Inte- grierten Stadtentwicklungskonzept ( ISEK) Porz-Mitte nachrichtlich aufge-nom men wurden und zwecks mangelder Förderfähigkeit durch Haushaltsmittel ge- deckt werden sollen, wie z.B.: ▪ Maßnahme Sozial-Integrative Maßnahmen Glashütte (S. 69): Erweiterung der Angebote: Eltern-Mitarbeit, Bindungsangebote für Jugendliche ohne Strukturen oder aus schwierigen Elternhäuser, generationenübergreifende und interkulturelle Angebote, Veranstal- tung sozial, präventiver und integrativer Kultur ▪ Maßnahme „Porzer Talente“ (S. 94): Die Förderung sozial benachteiligter junger Menschen soll über An- träge an das Citymanagement und deren Beschluss über die Be- zirksvertretung Porz verteilt und begleitet werden. ▪ Maßnahme Aufbau einer Mobilitäts- und Servicestation (S. 60) 2) Maßnahme 1.02: (S. 57) Umgestaltung Hauptstraße Ein Fußgängerleitsystem soll ausgearbeitet werden, damit eventuelle Fußgän- gerampelanlagen entfallen können, z.B. Haupt-/Bahnhofstraße. Notwendige Fußgängerampeln sollen auf Druck reagieren. Die Fußgängerzone soll vollum-fänglich für den Radverkehr freigegeben werden. Geprüft werden soll, ob der Fußgängerüberweg Karl-/Hauptstraße möglichst nach Norden verlegt werden kann, damit der Linksabbiegerverkehr aus der Karlstraße besser abfließen kann. 3) Maßnahme 3.01 (S. 66) Grünfläche an der Glashütte: Die konkreten Maßnahmen sollen ergänzt werden um die Prüfung eines Was- serspielplatzes und einer Halfpipe für Skateborder. 4 4) Maßnahme 4.01 (S. 72) Haus-, Hof- und Fassadenprogramm: Der Kölner Haus und Grundbesitzerverein in Porz sollte als Zielgruppe mit aufgenommen werden. 5) Maßnahme 4.02 (S. 74) Quartiersmanagment: Als Büroräume für das Quartiersmanagement könnte der unter Denkmal- schutz stehende alte Busbahnhof-Pavillon in Erwägung gezogen werden. 6) Maßnahme 4.04 (S. 80) Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die Innenstadt: Folgende Ergänzung zur Umsetzung wird aufgenommen: eine neue öffentliche Toilettenanlage für Porz-Mitte, Entree neuer und alter Busbahnhof muss attraktiver werden, neue, einheitliche Stadtmöbel, Symmetrie in der Fußgängerzone, Spielelemente für Kinder in den Fußgängerzonen, Pflanzung von Bäumen. Verbreiterung der Brücke über die Hauptstraße, mindestens durch ent- fernen der Pflanzbeete 7) Maßnahme 4.06 (S. 87) Innenstadtmanagement für Porz: Änderung des 2. Absatzes, 2. Satz: Die letztendliche Beschlussfassung über zu stellende Förderanträge erfolgt durch die Bezirksvertretung Porz. Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat der Stadt Köln, das ISEK gemäß der Emp- fehlungen des Beirates Porz-Mitte und der Wünsche aus der durchgeführten Bürger- beteiligung um folgende Punkte zu ergänzen: • Mit Blick auf die besondere Relevanz von sozialen Projekten gerade für ein problembehaftetes Planungsgebiet wie Porz-Mitte sollen sozial-integrative Maßnahmen sowie die ursprünglich durch NRW-URBAN erarbeiteten sozialen Maßnahmen wieder in das ISEK aufgenommen und über andere Fördertöpfe oder gegebenenfalls durch die Stadt finanziert werden. Dazu sollen wie bei Mülheim 2020 auch für Porz ca. 21 Mio. € bereitgestellt werden. • Darüber hinaus sollen auch solche baulichen Projekte Berücksichtigung fin- den, die nicht durch Mittel aus dem Städtebauförderprogramm abgedeckt werden. Auch dafür sind bei Bedarf andere Fördertöpfe und -möglichkeiten zu prüfen oder Eigenmittel zur Verfügung zu stellen. • Fest installierte außengastronomische Angebote sollen am Rheinboulevard Porz realisiert werden, da eine mobil ausgerichtete Außengastronomie nicht ausreicht. Ergänzend zum Beschluss des Beirats ist dabei auch zu prüfen, ob die Räume im Erdgeschoss des Bezirksrathauses einschließlich der Räume der Fraktio- nen für ein solches Angebot genutzt werden können. Für die wegfallenden Räume ist gleichzeitig Ersatz einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, wei- 5 tere, gegebenenfalls leer stehende Räumlichkeiten im Umfeld des Rathauses und am Rheinufer in Porz-Mitte zwischen Rathausstraße und Bennauer Stra- ße, die sich für Gastronomie eignen gezielt ein zu beziehen und für Gastro- nomie zu aktivieren. • Die Carl-Stamitz-Musikschule soll zusammen mit der GGS Hauptstraße sowie der Kindertagesstätte als Bildungslandschaft auf dem heutigen Schulareal nördlich der Karlstraße verbleiben. • Ein Konzept zur Digitalen Innenstadt wird in das ISEK aufgenommen. • Seniorengerechte Aspekte sollen im ISEK verstärkt beachtet werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt -
Anlage 9, FA 24-09-2018 - Auszug zu 1061-2018
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Geschäftsführung Finanzausschuss Herr Müller Telefon: (0221) 221-24649 Fax : (0221) 221-23902 E-Mail: Michael.Mueller6@stadt-koeln.de Datum: 25.09.2018 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung des Finanzausschusses vom 24.09.2018 öffentlich 12.2 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Sozia- le Stadt" Porz Mitte 1061/2018 Beschluss (in der Fassung des Stadtentwicklungsausschusses): Der Finanzausschuss empfiehlt dem Rat die Annahme des folgenden Beschlussvor- schlages: 1. Der Rat beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte unter Berücksichtigung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteili- gungen und Empfehlungen des Beirates Porz Mitte an die Bezirksvertretung Porz mit Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, A. Fördermittel für die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in ei- nem Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund 14,6 Mio. € einzuwerben und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen umzusetzen. B. die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, die im Sozialraum Porz Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz vor- zulegen und die zuständigen Fachausschüsse im Wege der Mitteilung zu in- formieren. C. mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind. 3. Des Weiteren beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzierungsübersicht hinterlegt sind sowie die Vorfinanzie- rung der Kosten der für einen qualifizierten Förderantrag notwendigen Entwurfs- planung nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen aus dem ISEK. Die Deckung der Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan 0902-Städtebauförderung. Die Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Be- zirksregierung nachträglich mit voraussichtlich 70 % förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten För- derzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 70 % der Ge- samtkosten der jeweiligen Maßnahmen. 4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 € vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderli- che Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zah- lungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 € sind im Haushaltsplan- entwurf 2019ff inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu veranschlagen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 – Städtebauförderung. Die ent- stehenden ergebniswirksamen Aufwendungen und investiven Auszahlungen für 2023ff in Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich aufzuführen und in zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen. 5. Der Rat beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen. Beschlussergänzung der BV Porz: A) Die von der Verwaltung geplante Wohnblockrandbebauung an der Friedrich straße/Phillip-Reis-Straße in Porz-Mitte (Arbeitstitel: Glashüttenstraße) wird abgelehnt. Diese Fläche soll für öffentliche Einrichtungen/Handel/Gewerbe/Er- holung/Sport und Freizeit vorgehalten werden. Darüber hinaus wird die Verwaltung gebeten, die nachfolgenden übrigen Anre- gungen der BV Porz zu prüfen: B) Die Gemeinschaftsgrundschule Porz-Mitte soll am bestehenden Standort zum schnellstmöglichen Zeitpunkt neu gebaut werden. C) Das Berufskolleg 10 an der Hauptstraße/Karlstraße in Porz-Mitte soll gemäß bestehender Beschlusslage zügig nach Deutz verlagert werden. Sollte eine Verlagerung nicht innerhalb eines Zeitraums von 5 Jahren erfolgen können, ist ein Ersatzstandort (z.b. Dielektra-Gelände) in Porz-Mitte zu prüfen. Die frei werdende Fläche ist für Handel und Wohnen vorzuhalten. D) Bei einem eventuellen Neubau der Carl-Stamitz-Musikschule sind die Anteile der Rheinischen Musikschule und des Fördervereins zu berücksichtigen. E) Die Porzer Innenstadt soll in die 1 Gigabit-Förderung und in das Programm zum Breitbandausbau mit aufgenommen werden. Stadteigene Unternehmen, die in diesem Bereich arbeiten sollen im Rahmen des ISEK Leit- und Entwicklungsfunktion wahrnehmen. F) Das ISEK soll ein verstärktes Augenvermerk auf die gesetzlichen Vorgaben zur Erleichterung der Umstände benachteiligter Menschen richten Maßnahmen: 1) Anmeldung einer außerplanmäßigen Mehrbelastung zum städtischen Haushalt in Höhe von 2 Mio. Euro als Fördertopf für Maßnahmen, die im Inte- grierten Stadtentwicklungskonzept ( ISEK) Porz-Mitte nachrichtlich aufgenom- men wurden und zwecks mangelder Förderfähigkeit durch Haushaltsmittel ge- deckt werden sollen, wie z.B.: ▪ Maßnahme Sozial-Integrative Maßnahmen Glashütte (S. 69): Erweiterung der Angebote: Eltern-Mitarbeit, Bindungsangebote für Jugendliche ohne Strukturen oder aus schwierigen Elternhäuser, generationenübergreifende und interkulturelle Angebote, Veranstal- tung sozial, präventiver und integrativer Kultur ▪ Maßnahme „Porzer Talente“ (S. 94): Die Förderung sozial benachteiligter junger Menschen soll über An- träge an das Citymanagement und deren Beschluss über die Be- zirksvertretung Porz verteilt und begleitet werden. ▪ Maßnahme Aufbau einer Mobilitäts- und Servicestation (S. 60) 2) Maßnahme 1.02: (S. 57) Umgestaltung Hauptstraße Ein Fußgängerleitsystem soll ausgearbeitet werden, damit eventuelle Fußgän- gerampelanlagen entfallen können, z.B. Haupt-/Bahnhofstraße. Notwendige Fußgängerampeln sollen auf Druck reagieren. Die Fußgängerzone soll vollum-fänglich für den Radverkehr freigegeben werden. Geprüft werden soll, ob der Fußgängerüberweg Karl-/Hauptstraße möglichst nach Norden verlegt werden kann, damit der Linksabbiegerverkehr aus der Karlstraße besser abfließen kann. 3) Maßnahme 3.01 (S. 66) Grünfläche an der Glashütte: Die konkreten Maßnahmen sollen ergänzt werden um die Prüfung eines Was- serspielplatzes und einer Halfpipe für Skateborder. 4) Maßnahme 4.01 (S. 72) Haus-, Hof- und Fassadenprogramm: Der Kölner Haus und Grundbesitzerverein in Porz sollte als Zielgruppe mit aufgenommen werden. 5) Maßnahme 4.02 (S. 74) Quartiersmanagment: Als Büroräume für das Quartiersmanagement könnte der unter Denkmal- schutz stehende alte Busbahnhof-Pavillon in Erwägung gezogen werden. 6) Maßnahme 4.04 (S. 80) Landschaftsplanerischer Wettbewerb für die Innenstadt: Folgende Ergänzung zur Umsetzung wird aufgenommen: eine neue öffentliche Toilettenanlage für Porz-Mitte, Entree neuer und alter Busbahnhof muss attraktiver werden, neue, einheitliche Stadtmöbel, Symmetrie in der Fußgängerzone, Spielelemente für Kinder in den Fußgängerzonen, Pflanzung von Bäumen. Verbreiterung der Brücke über die Hauptstraße, mindestens durch ent- fernen der Pflanzbeete 7) Maßnahme 4.06 (S. 87) Innenstadtmanagement für Porz: Änderung des 2. Absatzes, 2. Satz: Die letztendliche Beschlussfassung über zu stellende Förderanträge erfolgt durch die Bezirksvertretung Porz. Die Bezirksvertretung Porz bittet den Rat der Stadt Köln, das ISEK gemäß der Empfehlungen des Beirates Porz-Mitte und der Wünsche aus der durchgeführ- ten Bürgerbeteiligung um folgende Punkte zu ergänzen: • Mit Blick auf die besondere Relevanz von sozialen Projekten gerade für ein problembehaftetes Planungsgebiet wie Porz-Mitte sollen sozial-integrative Maßnahmen sowie die ursprünglich durch NRW-URBAN erarbeiteten sozialen Maßnahmen wieder in das ISEK aufgenommen und über andere Fördertöpfe oder gegebenenfalls durch die Stadt finanziert werden. Dazu sollen wie bei Mülheim 2020 auch für Porz ca. 21 Mio. € bereitgestellt werden. • Darüber hinaus sollen auch solche baulichen Projekte Berücksichtigung fin- den, die nicht durch Mittel aus dem Städtebauförderprogramm abgedeckt werden. Auch dafür sind bei Bedarf andere Fördertöpfe und -möglichkeiten zu prüfen oder Eigenmittel zur Verfügung zu stellen. • Fest installierte außengastronomische Angebote sollen am Rheinboulevard Porz realisiert werden, da eine mobil ausgerichtete Außengastronomie nicht ausreicht. Ergänzend zum Beschluss des Beirats ist dabei auch zu prüfen, ob die Räume im Erdgeschoss des Bezirksrathauses einschließlich der Räume der Fraktio- nen für ein solches Angebot genutzt werden können. Für die wegfallenden Räume ist gleichzeitig Ersatz einzuplanen. Die Verwaltung wird gebeten, wei- tere, gegebenenfalls leer stehende Räumlichkeiten im Umfeld des Rathauses und am Rheinufer in Porz-Mitte zwischen Rathausstraße und Bennauer Stra- ße, die sich für Gastronomie eignen gezielt ein zu beziehen und für Gastro- nomie zu aktivieren. • Die Carl-Stamitz-Musikschule soll zusammen mit der GGS Hauptstraße sowie der Kindertagesstätte als Bildungslandschaft auf dem heutigen Schulareal nördlich der Karlstraße verbleiben. • Ein Konzept zur Digitalen Innenstadt wird in das ISEK aufgenommen. • Seniorengerechte Aspekte sollen im ISEK verstärkt beachtet werden. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt -
Anlage 4_Beschlussprotokoll Beirat Porz-Mitte vom 05.06.2018
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Geschäftsführung Beirat Porz Mitte Frau Pöhler Telefon: (0221) 221 27052 Fax: (0221) 221 28493 E-Mail: Porz-Mitte@stadt-koeln.de Datum: 21.06.2018 Beschlussprotokoll über die 5. Sitzung (Sondersitzung) des Beirates Porz-Mitte in der Wahlperiode 2014/2020 am Dienstag, dem 05.06.2018, 17:00 Uhr bis 19:10 Uhr, Matthias-Chlasta Saal (Raum 311), Friedrich-Ebert-Ufer 64 - 70, 51143 Köln I. Öffentlicher Teil 1 Begrüßung und Feststellung der Tagesordnung 2 Vorstellung neuer Beiratsmitglieder 2.1 Ernennung Frau Andrea Zimmer 1211/2018 Die Bezirksvertretung 7 (Porz) ernennt die folgende Person zum Mitglied des Beirates Porz Mitte: Institution Stellvertreterin Mitglied______________ City Center Porz/ Andrea Zimmer unverändert Ute Femfert Augencentrum Köln Abstimmungsergebnis: Ungeändert empfohlen. Beirat Porz Mitte am 05.06.2018 - 2 - 2.2 Ernennung Herr Michael Gras und Frau Fakhim-Haschemi 1326/2018 Die Bezirksvertretung ernennt folgende Personen zu Mitgliedern des Beirates Porz Mitte: Institution Stellvertreter/in Mitglied___________ Bündnis Porz Mitte Andreas Gras unverändert Dr. Schäfer Bündnis Porz Mitte Simin Fakhim-Haschemi unverändert Hr. Breuer Weiterhin beschließt die Bezirksvertretung folgende Neuverteilung der Funktionen der Vertreter des Bündnisses Porz Mitte innerhalb des Beirates Porz Mitte: 1. Teilnehmer: Herr Philipp Neuhaus (ehemals 1. Vertreter) 1. Vertreter: Herr Jochen Reichel (ehemals 3. Vertreter) 2. Teilnehmer: Herr Jürgen Breuer 2. Vertreter: Frau Simin Fakhim-Haschemi (neues Mitglied) 3. Teilnehmer: Herr Dr. Schäfer 3. Vertreter: Herr Michael Gras (neues Mitglied) Abstimmungsergebnis: Ungeändert empfohlen. 3 Genehmigung der Niederschrift vom 29.01.2018 4 Bürgerfragestunde Beirat Porz Mitte am 05.06.2018 - 3 - 5 Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Soziale Stadt" Porz Mitte 1061/2018 Abstimmungsergebnis: mit Änderungen empfohlen; siehe neue TOPs 5.1 - 5.3. 5.1 Verbleib Schulareal Der Beirat Porz Mitte empfiehlt der Bezirksvertretung Porz, den nachfolgenden politischen Gremien einen Verbleib der Carl-Stamitz-Musikschule zusammen mit der GGS Hauptstraße sowie der Kindertagesstätte als Bildungslandschaft auf dem heutigen Schulareal zu empfehlen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt (12 Ja-Stimmen, 2 Nein-Stimmen, 5 Nicht-Teilnahmen) 5.2 Aufnahme sozialer Projekte in das ISEK Der Beirat Porz Mitte empfiehlt der Bezirksvertretung Porz, den weiteren politi- schen Gremien die Aufnahme sozial-integrativer Maßnahmen in das ISEK Porz Mitte zu empfehlen. Weiterhin empfiehlt der Beirat Porz Mitte der Bezirksvertre- tung, eine Auflistung aller damalig durch NRW.URBAN erarbeiteten sozialen Maßnahmen als Anlage zum ISEK zu empfehlen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt (14 Ja-Stimmen, 5 Enthaltungen oder Nicht-Teilnahmen) 5.3 Außengastronomie Rheinboulevard Porz Der Beirat Porz Mitte empfiehlt der Bezirksvertretung Porz, den weiteren politi- schen Gremien die Realisierung fest installierter außengastronomischer Angebo- te am Rheinboulevard Porz zu empfehlen, da eine lediglich mobil ausgerichtete Außengastronomie nicht ausreichend ist. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt (14 Ja-Stimmen, 5 Nicht-Teilnahmen) Beirat Porz Mitte am 05.06.2018 - 4 - 6 Anträge 6.1 Beteiligung Beirat bei Fassadengestaltung Häuser 1-3 Das Bündnis beantragt, dass der Beirat eine entsprechende Bitte an die BV und den Rat richten möge, dass der Beirat bei der Frage der Fassadengestaltung ausreichend und kontinuierlich informiert wird und zudem auch an den Entschei- dungen beteiligt wird. Dies gilt für das Haus 1, welches von einem städtischen In- vestor geplant wird und für Haus 2 und 3, für welche es ja bereits eine begleiten- de Jury gibt, der als Beiratsvertreter aber einzig der Beiratsvorsitzende angehört. Da aber die Anmutung und das künftige Antlitz der Porzer Innenstadt maßgeblich daran Anteil haben werden, ob sich die Porzerinnen und Porzer darin wohl fühlen werden, scheint es aus unserer Sicht nur recht und billig, wenn die Betroffenen - bei allem Respekt vor der nötigen hinzugezogenen Fachexpertise - auch in den Entscheidungsprozess involviert werden. Es erscheint merkwürdig, wenn Büros aus Berlin oder München oder städtische Politikerinnen und Politiker aus Mülheim oder Ehrenfeld mehr Einfluss auf das Aussehen der künftigen Porzer Innenstadt haben sollen als die Porzerinnen und Porzer selbst. Abstimmungsergebnis: Zurückgezogen 6.2 Beteiligung Beirat bei Fassadengestaltung Haus 1 aufgrund Leitfunktion Das Bündnis beantragt, dass der Beirat insgesamt an der Diskussion zur Fassa- dengestaltung von Haus 1 beteiligt wird, weil ihm eine Leitfunktion zur Gestaltung der neuen Mitte zukommt und der Bauträger städtisch ist. Abstimmungsergebnis: Zurückgezogen 6.3 Wiederaufnahme sozialer Projekte in ISEK; Prüfung anderweitiger Förder- möglichkeiten Mit Blick auf die besondere Relevanz von sozialen Projekten gerade für ein prob- lembehaftetes Planungsgebiet wie Porz-Mitte unter Hinweis auf entsprechende Programme wie »Starke Veedel«, beantragt das Bündnis, dass alle sozialen Pro- jekte wieder in das ISEK aufgenommen und über andere Fördertöpfe finanziert werden sollen oder gegebenenfalls durch die Stadt finanziert werden. Bei Mül- heim 2020 wurde über die Hälfte der eingesetzten Mittel von 41 Mio. Euro (Porz: ca. 21 Mio.) für soziale und Bildungszwecke vorgesehen (Porz: 0 Euro) - das er- scheint wenig nachvollziehbar und zielführend. Abstimmungsergebnis: >>> siehe TOP 5.2 Beirat Porz Mitte am 05.06.2018 - 5 - 6.4 Aufnahme baulicher Projekte aus Bürgerbeteiligung in ISEK Das Bündnis beantragt, dass ausgehend von den Wünschen der Bürgerbeteili- gung auch solche baulichen Projekte Berücksichtigung finden, die nicht durch Mit- tel aus dem Städtebauförderprogramm abgedeckt werden, und fordert die Ver- waltung auf, auch andere Fördertöpfe und -möglichkeiten zu prüfen oder Eigen- mittel zur Verfügung zu stellen. Die Verwaltung bittet um Konkretisierung der geforderten baulichen Projekte. Es wird sich mit dem Bündnis Porz Mitte darauf verständigt, dass eine Aufnahme dieses Antrages in die Niederschrift ausreichend ist. 6.5 Aufnahme des Konzeptes „Digitalisierung der Porzer Innenstadt“ in ISEK Das Bündnis beantragt, dass das Konzept der Digitalen Innenstadt in das ISEK aufgenommen wird. Ein entsprechender Antrag begleitete bereits die Präsentati- on auf der letzten Beiratssitzung, wurde dort aber nicht abgestimmt. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich zugestimmt (12 Ja-Stimmen, 2 Enthaltungen, 5 Nicht-Teilnahmen) 6.6 Änderung Beiratszusammensetzung: Aufnahme eines Vertreters für Bürger mit Migrationshintergrund Das Bündnis beantragt, dass in den Beirat ein Vertreter für Bürger mit Migrati- onshintergrund aufgenommen wird, vorzugsweise ein Mitarbeiter des Soli- Bundes, ein Porzer Repräsentant im Migrationsrat der Stadt Köln oder ein Vertre- ter des Vereins Interkult e.V. - immerhin stell diese Bevölkerungsgruppe in Porz- Mitte über 40% der Bevölkerung und sollte dementsprechend auch im Beirat ver- treten sein, damit das ISEK nicht an der Bevölkerung vorbei entwickelt wird. Ergebnis: Es wird sich darauf verständigt, dass das Bündnis die Konkretisierung eines Mig- rationsbeauftragen vornimmt und bestenfalls bereits bestimmte Personen vor- schlägt, die für diese Funktion in Frage kommen und die Bereitschaft mitbringen. 6.7 Änderung Beiratszusammensetzung: Aufnahme eines Vertreters der KVB Das Bündnis beantragt, dass in den Beirat ein Vertreter der KVB aufgenommen werden soll, weil damit Fördermittel zugänglich werden, die für die Umgestaltung der Problemzone Haltestelle Porz-Markt verwendet werden können. Ergebnis: Vgl. 6.6: Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, anlassbezogen Vertreter einzel- ner Institutionen zu den Sitzungen einzuladen, um die Empfehlungen und Anre- gungen der entsprechenden fachlichen Expertise zu erhalten und im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen des ISEKs einfließen zu lassen. Beirat Porz Mitte am 05.06.2018 - 6 - 6.8 Änderung Beiratszusammensetzung: Aufnahme eines Vertreters der Polizei Das Bündnis beantragt, dass in den Beirat ein Vertreter der Polizei aufgenommen werden soll. Die Bürgerschaft hat sich immer wieder über Sicherheitsprobleme im Revitalisierungsbereich beschwert. Es erscheint sinnvoll für die Umbauzeit, aber auch für die Planung der zukünftigen Innenstadt die Polizei als Experten für Si- cherheitsfragen hinzuziehen, weil die dort vorhandene Expertise und Erfahrung helfen kann, Porz auch in baulicher Hinsicht schon sicherer zu machen. Ergebnis: Vgl. 6.6: Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, anlassbezogen Vertreter einzel- ner Institutionen zu den Sitzungen einzuladen, um die Empfehlungen und Anre- gungen der entsprechenden fachlichen Expertise zu erhalten und im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen des ISEKs einfließen zu lassen. 6.9 Änderung Beiratszusammensetzung: Aufnahme eines Vertreters von NetCologne Da örtliche Telekommunikationsunternehmen wichtige Akteure bei einer mögli- chen digitalen Innenstadt sind, sollte NetCologne im Beirat vertreten sein. Das Bündnis beantragt, dass ein Vertreter von NetCologne in den Beirat aufgenom- men wird. Ergebnis: Vgl. 6.6: Seitens der Verwaltung ist vorgesehen, anlassbezogen Vertreter einzel- ner Institutionen zu den Sitzungen einzuladen, um die Empfehlungen und Anre- gungen der entsprechenden fachlichen Expertise zu erhalten und im Rahmen der Umsetzung der Maßnahmen des ISEKs einfließen zu lassen. 7 Sachstand zum Abriss Hertie Immobilie und weiteres Vorgehen 8 Sonstiges 8.1 Nutzung Gesamtverteiler innerhalb des Beirates 8.2 Beirat Porz Mitte im Ratsinformationssystem (Session) - Hinterlegung per- sonenbezogener Daten 8.3 weitere Sitzungstermine des Beirates Porz Mitte 9 Ausblick - weiteres Vorgehen -
Beschlussvorlage Rat
PDF
Automatisch aus dem PDF ausgelesen, Lesefehler sind möglich.
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/15/152 152/1 Vorlagen-Nummer 1061/2018 Freigabedatum 14.05.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Integriertes Stadtentwicklungskonzept für das Programmgebiet "Soziale Stadt" Porz Mitte Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: 1. Der Rat beschließt das Integrierte Stadtentwicklungskonzept (ISEK) Porz Mitte unter Berücksichti- gung und Abwägung der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligungen und Empfehlungen des Bei- rates Porz Mitte an die Bezirksvertretung Porz mit Gesamtkosten in Höhe von 20.926.000 €. 2. Der Rat beauftragt die Verwaltung, A. Fördermittel für die zur Förderung vorgesehenen Maßnahmen des ISEK in einem Gesamtvolumen von 70% der förderfähigen Gesamtaufwendungen, rund 14,6 Mio. € einzuwerben und die Maßnahmen vorbehaltlich der Bewilligungen umzusetzen. B. die erforderlichen Entscheidungen zu konsumtiven Maßnahmen des ISEKs, die im Sozialraum Porz Mitte wirksam werden, der Bezirksvertretung Porz vorzulegen und die zuständigen Fach- ausschüsse im Wege der Mitteilung zu informieren. Stadtentwicklungsausschuss 17.05.2018 Beirat Porz Mitte 05.06.2018 Bezirksvertretung 7 (Porz) 09.07.2018 Ausschuss Schule und Weiterbildung 04.09.2018 Wirtschaftsausschuss 06.09.2018 Ausschuss Soziales und Senioren 06.09.2018 Verkehrsausschuss 11.09.2018 Jugendhilfeausschuss 13.09.2018 Ausschuss für Umwelt und Grün 18.09.2018 Stadtentwicklungsausschuss 20.09.2018 Finanzausschuss 24.09.2018 Rat 27.09.2018 2 C. mit der Umsetzung der investiven Maßnahmen im Sozialraum Porz. Der Rat verzichtet auf die nochmalige Vorlage, falls die zuständigen Fachausschüsse und die Bezirksvertretung Porz ohne Einschränkung zustimmen und seine Rechte auf Entscheidung nicht betroffen sind. 3. Des Weiteren beschließt der Rat die Erbringung der Leistungen durch Dritte für die im ISEK für den Sozialraum Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen, die in der Kosten- und Finanzie- rungsübersicht hinterlegt sind sowie die Vorfinanzierung der Kosten der für einen qualifizierten Förderantrag notwendigen Entwurfsplanung nach Leistungsphase 1-3 HOAI für die Maßnahmen aus dem ISEK. Die Deckung der Vorfinanzierung erfolgt im Teilplan 0902-Städtebauförderung. Die Kosten der Vorfinanzierung sind nach Bewilligung der Maßnahme durch die Bezirksregierung nachträglich mit voraussichtlich 70 % förderfähig. Die Umsetzung der Maßnahmen steht unter Vorbehalt der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen sowie einer erzielten Förderquote von mindestens 70 % der Gesamtkosten der jeweiligen Maßnahmen. 4. Der Rat beschließt die Anerkennung des Bedarfs für die im ISEK Porz Mitte aufgeführten Einzelmaßnahmen mit einem Gesamtvolumen von 20.926.000 € vorbehaltlich der Bewilligungen aus den avisierten Förderzugängen. Die erforderliche Veranschlagung des ergebniswirksamen Aufwandes und der investiven Zahlungsermächtigungen bis 2022 in Höhe von 14.643.300 € sind im Haushaltsplanentwurf 2019ff inklusive mittelfristiger Finanzplanung bis 2022 zu veranschlagen. Die Deckung erfolgt innerhalb des Teilplans 0902 – Städtebauförderung. Die entstehenden ergeb- niswirksamen Aufwendungen und investiven Auszahlungen für 2023ff in Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich aufzuführen und in zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen. 5. Der Rat beschließt, das in Anlage 3 dargestellte Planungsgebiet Porz-Mitte als „Gebiet der Sozialen Stadt“ gemäß § 171 e Absatz 3 Baugesetzbuch (BauGB) festzulegen. Der Beschluss über die Gebietsfestlegung ist ortsüblich im Amtsblatt der Stadt Köln bekanntzumachen. Alternative Das Integrierte Stadtentwicklungskonzept Porz Mitte zur Stabilisierung des Stadtteils, das auf der Grundlage des Ratsbeschlusses vom 23.03.2010 zum Entwicklungskonzept Porz Mitte sowie dem dazugehörigen Sachstand aus dem Jahr 2016 erarbeitet wurde, wird nicht umgesetzt. Auf Fördermittel in Höhe von voraussichtlich 14,6 Mio. € und die Durchführung von flankierenden Maßnahmen zur Reduzierung der sozialräumlichen und städtebaulichen Problematik des Stadtteiles wird verzichtet. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen 18.026.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 12.618.200 70 % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 2.900.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja 2.030.000 € 70 % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 (derzeit noch nicht bezifferbar) a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: 2019 (derzeit noch nicht bezifferbar) a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Ausgangslage In seiner Sitzung vom 23.03.2010 hat der Rat (Vorlage-Nr. 3629/2008) das Entwicklungskonzept Porz-Mitte mit Planungskonzept einschließlich Planungs- und Handlungsempfehlungen als teilräumli- che Entwicklungsplanung und Grundlage für die zukünftige Bauleitplanung gemäß § 1 Absatz 6 Nr. 11 Baugesetzbuch beschlossen und die Verwaltung mit der Weiterverfolgung und Umsetzung der Planungs- und Handlungsempfehlungen beauftragt. Das Bezirkszentrum Porz ist durch das seit 2009 geschlossene und leerstehende ehemalige Hertie- Gebäude, Ladenlokalleerstände in der angrenzenden Fußgängerzone und durch Mindernutzung der öffentlichen Räume funktional geschwächt und das städtebauliche Erscheinungsbild massiv beein- trächtigt. Die städtebauliche Neustrukturierung des Friedrich-Ebert-Platzes und Neuordnung der an- grenzenden öffentlichen Flächen, die sog. „Neue Mitte Porz“ ist als Kern der Umgestaltung des Por- zer Bezirkszentrums anzusehen. Der Rat der Stadt Köln fasste unter Berücksichtigung des Bürgervo- tums am 10.09.2015 den Beschluss, die Bestandsbebauung abzureißen und das Areal mit drei ge- mischt genutzten Baukörpern weiter zu entwickeln - Variante B1 der Machbarkeitsstudie. Es ist ein Nutzungsmix aus Handel, Dienstleistung, Wohnen und kulturellen Einrichtungen vorgesehen. Im Rahmen eines Betrauungsaktes beauftragte die Stadt Köln die moderne stadt GmbH am 28.06.2016 mit der Umsetzung des Projektes (Session-Nr. 1860/2016). Auf Grundlage des Entwicklungskonzeptes Porz Mitte inkl. aktualisierter Sachstand 2016 und den 4 Planungen für eine Neugestaltung des Friedrich-Ebert-Platzes wurde in enger Kooperation zwischen Stadt Köln und moderne stadt sowie der mit der Konzepterstellung beauftragten Entwicklungsgesell- schaft NRW.URBAN ein Integriertes Stadtentwicklungskonzept (ISEK) erarbeitet, welches die Grund- lage für die Einwerbung von Fördermitteln beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung des Landes Nordrhein-Westfalen (MHKBG NRW) bildet. Prozess In Zusammenarbeit mit den örtlichen Akteuren und verschiedenen Fachdienststellen der Verwaltung wurden Ausgangslage sowie Bedarfe erfasst und entsprechende Maßnahmen abgeleitet. Dabei sind die Erkenntnisse der zwei großen Öffentlichkeitsbeteiligungen und der Online-Beteiligung sowie die Anregungen des gegründeten Beirates Porz Mitte eingeflossen. Die Maßnahmen reichen von der Aufwertung sowie Neu- und Umgestaltung des Rheinboulevards Porz, eines landschaftsplanerischen Wettbewerbs und Neugestaltung für den Friedrich-Ebert-Platz, der Umgestaltung der Hauptstraße über eine städtebauliche Machbarkeitsstudie des Schulareals, Aufwertungsmaßnahmen an der öffentlichen Grünfläche der Glashüttensiedlung sowie an dem Ju- gend- und Gemeinschaftszentrum Glashütte bis hin zu flankierenden Maßnahmen wie beispielsweise dem Quartiersmanagement, dem Innenstadtmanagement inklusive einzelhandelsorientierter Verfü- gungsfonds, einem Rad- und Fußwegekonzept sowie einem Ideenwettbewerb zum „Lichtkonzept Porzer Brücken“. Die unterschiedlichen Maßnahmen greifen die sozialräumliche und städtebauliche Problematik des Stadtteils auf und haben mit Unterstützung der Akteure im Stadtteil eine nachhaltige Stabilisierung, Revitalisierung und Entwicklung des Bezirkszentrums Porz als Einkaufs- / Arbeits- und Wohnstandort zum Ziel. Ein Überblick über sämtliche Maßnahmen des ISEKs inklusive Kostendarstellung ist in der Anlage 1 dieser Vorlage enthalten. Eine ausführliche Darstellung kann dem ISEK (Anlage 2) ent- nommen werden. Parallel zur Beschlussfassung des Rates über das ISEK Porz Mitte wird das Konzept dem Land NRW zum Zwecke der Anerkennung vorgelegt. Auf dieser Grundlage werden die Förderanträge gestellt. Festlegung des Gebietes „Soziale Stadt“ Mit dem ISEK sind Maßnahmen zur Stabilisierung und Aufwertung in Quartieren mit sozialen Miss- ständen nach § 171 e BauGB „Maßnahmen der Sozialen Stadt“ vorgesehen. Soziale Missstände lie- gen insbesondere dann vor, wenn ein Gebiet aufgrund der Zusammensetzung und wirtschaftlichen Situation der dort lebenden und arbeitenden Menschen erheblich benachteiligt ist. Der geplante Ein- satz staatlicher Städtebauförderungsmittel erfordert im Rahmen des Programms „Soziale Stadt“ eine Festlegung und räumliche Abgrenzung des Planungsgebietes Porz-Mitte als Gebiet der „Sozialen Stadt“ nach § 171 e BauGB durch den Rat der Stadt Köln (vgl. Anlage 3). Finanzieller Umfang Die im ISEK aufgeführten Maßnahmen zur Städtebauförderung haben ein Gesamtvolumen von 20.926.000 €. Bei einer voraussichtlichen Förderquote von derzeit 70 % beläuft sich der Zuschuss aus Städtebaufördermitteln auf 14.648.200 € und der verbleibende städtische Aufwand auf 6.277.800 € Der geplante Zeitraum für die Umsetzung der zur Städtebauförderung angemeldeten Maßnahmen umfasst ca. 5 Jahre, von 2018 bis 2023. Konsumtive Mittel Der Bedarf an konsumtiver Aufwandsermächtigung beläuft sich auf insgesamt 2.900.000 €. Investive Mittel Der Bedarf an investiver Auszahlungsermächtigung beläuft sich auf insgesamt 18.026.000 €. Mittelbereitstellung 5 Die Aufwendungen und Auszahlungen sind in der Haushaltsplanaufstellung 2019ff inkl. der mittelfris- tigen Finanzplanung bis voraussichtlich 2022 aufzunehmen. Die nach 2022 entstehenden Aufwen- dungen und investiven Auszahlungen in Höhe von 6.282.700 € sind nachrichtlich zu nennen und bei den zukünftigen Haushaltsplanaufstellungen zu berücksichtigen. Die Finanzierung der ergebniswirksamen Aufwendungen erfolgt im Teilergebnisplan 0902 - in der Teilplanzeile 13 - Aufwendungen für sonstige Dienstleistungen - P61701005189 ZB Städtebauf. neu- es Programm. Die Finanzierung der investiven Auszahlungsermächtigungen erfolgt im Teilfinanzplanplan 0902 - Finanzstelle 1502-0902-0-1200 - Städtebauförderung. Die Mittel sind innerhalb des Teilplans umzu- schichten. Die Maßnahmen zur Begrünung (Zuständigkeit -67-) in Höhe von insgesamt 476.000 € stellen Investi- tionen im als Festwert bewerteten städtischen Grünvermögen dar. Nach den Bestimmungen des Neuen Kommunalen Finanzmanagements (NKF) entstehen für den Festwert keine regelmäßigen jährlichen bilanziellen Abschreibungsaufwendungen, jed och sind die zum Werterhalt des Grünverm ö- gens im Festwert erforderlichen Neu- und Ersatzinvestitionen gleichfalls als Aufwand im Ergebnisplan abzubilden (in den Haushaltsjahren 2022 und 2023 in Höhe von jeweils 238.000 €). Korrespondiere n- de Zuwendungen wirken sich gleichfalls ertragswirksam aus. Die haushaltsmäßigen Auswirkungen für diese Maßnahmen stellen sich somit sowohl im investiven Teilfinanzplan beim Amt für Stadtentwic k- lung und Statistik als auch im konsumtiven Teilergebnisplan beim Amt für Landscha ftspflege und Grünflächen dar und werden im Rahmen der Umsetzung in den jeweiligen Haushaltsjahren hau s- haltsneutral umgeschichtet. Weitere Erläuterungen, Pläne, Übersichten siehe Anlagen Nr. 1 - 3
Beratungsverlauf
-
17.05.2018
TOP 6.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum verwiesen mit erneuter Wiedervorlage -
04.09.2018
Ausschuss Schule und Weiterbildung
TOP 4.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
06.09.2018
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
06.09.2018
TOP 6.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
11.09.2018
TOP 4.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
11.09.2018
TOP 7.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: mit Änderungen empfohlen -
13.09.2018
TOP 4.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
18.09.2018
Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 5.2, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ohne Votum in nachfolgende Gremien -
20.09.2018
TOP 6.1, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: geändert beschlossen
Zur Rückmeldung speichern wir nur Ihre Antwort, die Seite und den Tag. Eine IP-Adresse speichern wir dazu nicht, und wir setzen kein Cookie. Mehr zum Datenschutz