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V/0326/2005

Bebauungsplan Nr. 496: Hiltrup - Landwirtschaftsverlag / östlich Hülsebrockstraße

Vorlage 25.04.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.06.2005, TOP 32.3.1

Anlage - Plan

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Beschlussvorlage

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Anlage - Plan

31 Zeichen

Anlage
zur Vorlage Nr. 326/2005

Beschlussvorlage

2455 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
Stadtplanungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Bebauungsplan Nr. 496: Hiltrup - Landwirtschaftsverlag / östlich Hülsebrockstraße 
Beschluss zur Aufstellung 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
16.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
16.06.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 
29.06.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
29.06.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
Für den Bereich des Landwirtschaftsverlages / östlich Hülsebrockstraße im Stadtteil Hiltrup ist ge-
mäß § 2 (1) Baugesetzbuch in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch ein vorhabenbezogener Be-
bauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grund-
stücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. 
 
Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: 
Gemarkung Hiltrup 
Flur 28, Flurstücke 486, 487, Teile der Flurstücke 35, 36, 403, 2096. 
 
Kosten/Folgekosten 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den vorstehenden Beschlussvor-
schlag keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. 
 
Begründung: 
Der Landwirtschaftsverlag beabsichtigt, die dezentral über das Stadtgebiet verteilten Standorte am 
Hauptsitz des Verlages in Hiltrup zusammen zufa ssen. Zu diesem Zweck soll ein mehrgeschossi-
ger Erweiterungsbau nördlich des bestehenden Verwaltungsgebäudes an der Hülsebrockstraße 
errichtet werden. 
 
Das Baugrundstück für das geplante Verwaltungsgebäude ist im rechtskräftigen Bebauungsplan 
Nr. 374: Hiltrup – An der Christuskirche / Kastanienallee / Marktallee / Hülsebrockstraße als allge-
meines Wohngebiet und als Mischgebiet für eine bis zu III-geschossige Bebauung festgesetzt. Zur 
Verwirklichung des Bauvorhabens ist daher die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs-
planes Nr. 496 erforderlich.  
Vorlagen-Nr.: 
V/0326/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter / Herr Hülk 
Ruf: 
492 6130 /  6190 
E-Mail: 
HuelkG@stadt-muenster.de  
Datum: 
28.04.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
Mit der Rechtskraft des neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 496 tritt der Bebau-
ungsplan Nr. 374 für den überplanten Teilbereich außer Kraft. 
 
Die Bürgeranhörung zur Planung soll Ende Mai 2005 stattfinden. 
 
Die parlamentarische Beratung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 496 
soll im Sommer 2005 erfolgen. 
 
I.V. 
 
gez. 
Schultheiß 
Stadtdirektor 
 
Anlagen: 
Übersichtsplan

Beratungsverlauf (3)

16.06.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft
TOP 6.9 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2005 Hauptausschuss
TOP 33.3.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2005 Rat
TOP 32.3.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (5)

  • Bebauungsplan Nr. 496 (amtlicher Umring) amtlich
  • Hülsebrockstraße
  • Kastanienallee
  • Marktallee
  • An der Christuskirche

Bebauungsplan Nr. 496

Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Hiltrup - Landwirtschaftsverlag / Östlich Hülsebrockstraße

Planseite der Kommune

Quelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0326/2005
Typ
Vorlage
Datum
25.04.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37