V/0326/2005
Bebauungsplan Nr. 496: Hiltrup - Landwirtschaftsverlag / östlich Hülsebrockstraße
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Anlage - Plan
31 Zeichen
Anlage zur Vorlage Nr. 326/2005
Beschlussvorlage
2455 Zeichen
DER OBERBÜRGERMEISTER Stadtplanungsamt Betrifft Bebauungsplan Nr. 496: Hiltrup - Landwirtschaftsverlag / östlich Hülsebrockstraße Beschluss zur Aufstellung Beratungsfolge 16.06.2005 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 16.06.2005 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wirtschaft Vorberatung 29.06.2005 Hauptausschuss Vorberatung 29.06.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: Für den Bereich des Landwirtschaftsverlages / östlich Hülsebrockstraße im Stadtteil Hiltrup ist ge- mäß § 2 (1) Baugesetzbuch in Verbindung mit § 12 Baugesetzbuch ein vorhabenbezogener Be- bauungsplan zur Festsetzung von Art und Maß der baulichen Nutzung, der überbaubaren Grund- stücksflächen und der Verkehrsflächen aufzustellen. Innerhalb dieses Gebietes liegen die folgenden Grundstücke: Gemarkung Hiltrup Flur 28, Flurstücke 486, 487, Teile der Flurstücke 35, 36, 403, 2096. Kosten/Folgekosten Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster durch den vorstehenden Beschlussvor- schlag keine Kosten und keine Folgekosten entstehen. Begründung: Der Landwirtschaftsverlag beabsichtigt, die dezentral über das Stadtgebiet verteilten Standorte am Hauptsitz des Verlages in Hiltrup zusammen zufa ssen. Zu diesem Zweck soll ein mehrgeschossi- ger Erweiterungsbau nördlich des bestehenden Verwaltungsgebäudes an der Hülsebrockstraße errichtet werden. Das Baugrundstück für das geplante Verwaltungsgebäude ist im rechtskräftigen Bebauungsplan Nr. 374: Hiltrup – An der Christuskirche / Kastanienallee / Marktallee / Hülsebrockstraße als allge- meines Wohngebiet und als Mischgebiet für eine bis zu III-geschossige Bebauung festgesetzt. Zur Verwirklichung des Bauvorhabens ist daher die Aufstellung des vorhabenbezogenen Bebauungs- planes Nr. 496 erforderlich. Vorlagen-Nr.: V/0326/2005 Auskunft erteilt: Herr Winter / Herr Hülk Ruf: 492 6130 / 6190 E-Mail: HuelkG@stadt-muenster.de Datum: 28.04.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Mit der Rechtskraft des neuen vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 496 tritt der Bebau- ungsplan Nr. 374 für den überplanten Teilbereich außer Kraft. Die Bürgeranhörung zur Planung soll Ende Mai 2005 stattfinden. Die parlamentarische Beratung des Entwurfes des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes Nr. 496 soll im Sommer 2005 erfolgen. I.V. gez. Schultheiß Stadtdirektor Anlagen: Übersichtsplan
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (5)
- Bebauungsplan Nr. 496 (amtlicher Umring) amtlich
- Hülsebrockstraße
- Kastanienallee
- Marktallee
- An der Christuskirche
Bebauungsplan Nr. 496
Amtlicher Umring, Rechtskräftig – Hiltrup - Landwirtschaftsverlag / Östlich Hülsebrockstraße
Planseite der KommuneQuelle: Land NRW (Bauleitplanung), Datenlizenz Deutschland – Namensnennung – 2.0 (Lizenz)
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0326/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 25.04.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37