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1949/2017

Kleingartenanlage Klettenberg e.V.

Beschlussvorlage Ausschuss 02.10.2017

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 13.11.2017, TOP 7.1

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Anlage 0 - Dringlichkeit-DKA-Klettenberg

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Bedarfsanerkennung RPA

817 Zeichen

ia | K-2 09.2017

143/2 iv j Hr. Vieten,

RPA- Nr.: 2017/1067 eingang 13, Sep. 2017 yEl N( ® 28502
” I

je „Amt für Landscha sfege um

und Grünflächen

67 “

Dauerkleingartenanlage Klettenberg, Ingenieurleistungen nach $ 43 HOAI
Stellungnahme zur Bedarfsprüfung

Kosten: 157.803,35 € (netto), 187.785,98 € (brutto)

Sehr geehrte Damen und Herren,

zur Erneuerung der Wasserleitungen der Dauerkleingartenanlage plant 67 extern
Ingenieurleistungen nach $ 43 HOAI zur vergeben. Der bisherige Dienstleister, 26
steht aufgrund fehlender Personalkapazitäten nicht zur Verfügung.

Nach Prüfung der Unterlagen wird die Notwendigkeit zur externen Vergabe aner-
kannt. Im Vergleich zur Aufgabenwahrnehmung von 26, erscheint der Ansatz der
Planungskosten sehr hoch.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Hemsing ausgefertigt: Vieten

1

Anlage 0 - Dringlichkeit-DKA-Klettenberg

616 Zeichen

Anlage 0

Begründung der Dringlichkeit

Aufgrund der immensen Kosten von insgesamt rd. 1,55 Mio. € musste der
Kleingartenetat zur Sicherstellung der Gesamtfinanzierung aufgestockt werden. In
diesem Zusammenhang führten verwaltungsinterne Abstimmungsprozesse und die
Untersuchung möglicher Refinanzierungsoptionen zu zeitlichen Verzögerungen.

Eine weitere Verzögerung der Finanzmittelfreigabe um ca. 5 Wochen ist für den
Kleingartenverein, der seit Jahren auf die Erneuerung der Wasserleitungen wartet,
auch mit Blick auf die zunehmenden Wasserrohrbrüche mit entsprechend
kostenträchtigen Wasserverlusten unzumutbar.

Beschlussvorlage Ausschuss

7439 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
VI/670/22 
 
Vorlagen-Nummer 
 1949/2017 
Freigabedatum 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Erneuerung Wasserleitung der Kleingartenanlage Klettenberg e.V.  
hier: Bedarfsfeststellung und Freigabe von Planungsmitteln 
Beschlussorgan 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) Finanzausschuss 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Die Bezirksvertretung Lindenthal stellt den Bedarf für die Planung und Ermittlung der Ausbauko s-
ten für die Erneuerung des Wasserleitungsnetzes in der Kleingart enanlage „Alt- und Neukomar-
weg“ in Köln-Klettenberg mit planerischen Gesamtkosten von 187.786 EUR fest. 
 
2. Der Finanzausschuss beschließt eine Freigabe von Auszahlungsermächtigungen in Höhe von 
187.786 EUR im Teilfinanzplan 1301 (Öffentliches Grün, Wald - und Forstwirtschaft, Erholungsan-
lagen) bei Finanzstelle 6700 -1301-3-8600/ DKA Klettenberg Erneuerung Wasserleitung, Hpl. 
2016/2017, Hj. 2017. 
 
Ausschuss für Umwelt und Grün 12.10.2017 
Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 16.10.2017 
Finanzausschuss 13.11.2017

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen   187.786 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme        € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
 
Der Kleingärtnerverein Klettenberg e.V. hat für seine Kleingartenanlage Alt - und Neukomarweg die 
Errichtung einer neuen Wasserzuleitung bzw. Wasserversorgung für die Gartenparzellen beantragt. 
 
Gemäß § 3 des Bundeskleingartengesetzes dient der Was seranschluss in den einzelnen Kleingärten 
zur Sicherstellung der kleingärtnerischen Nutzung, die eine der Grundvoraussetzungen für die Ei n-
richtung und Verpachtung von Kleingartenanlagen darstellt. Das Trinkwasserleitungsnetz wird sowohl 
bei der Neuanlage d er Anlagen als auch bei Kompletterneuerungen von der Stadt erstellt; die Trin k-
wasserverbrauchskosten werden von den Pächtern getragen. Die Erstellung eines entsprechenden 
Wasserleitungsnetzes mit Entnahmestellen für jede Parzelle ist für die bestimmungsgem äße Betrei-
bung einer Kleingartenanlage unerlässlich. 
 
Das vorhandene Wasserleitungsnetz der insgesamt 460 Gärten umfassenden Anlage mit einer G e-
samtfläche von rund 162.000 m² wurde 1926/ 1929 und 1965 erstellt und als Stegleitung mit Sa m-
melzapfstellen ausgebaut  
 
Die damalige Bauweise mit verzinkten Stahlrohren hat zu starken Inkrustierungen geführt, die den 
Wasserdurchlauf behindern und zu Überlastungen bzw. Rohrbrüchen mit erheblichen Wasserverlu s-
ten führen. Sie entspricht nicht mehr dem heutigen technischen Standard und den damit verbundenen 
Hygienebestimmungen. Gemäß der Trinkwasserverordnung muss Wasser für den menschlichen G e-
brauch frei von Krankheitserregern, genusstauglich und rein sein. Es gelten entsprechende Anford e-
rungen an die mikrobiologische sowie chemische Zusammensetzung. 
  
Nach heutigem Stand der Technik erfolgt der Bau als Ringwasserleitung, wodurch eine kontinuierl i-
che Wasserbewegung gewährleistet ist und somit eine unerwünschte Verkeimung durch stagniere n-
des Wasser nicht stattfinden kann. 
Die Bereitstellung von lediglich einer zentralen Wasserentnahmestelle oder der Versorgung über 
Grundwasserbrunnen stellt keine kostengünstigere Alternative zur Erstellung eines Trinkwasserle i-
tungsnetzes für jede Gartenparzelle dar. Dies  würde zudem nicht dem bundesweiten Stand der 
Technik zur Wasserversorgung in Kleingartenanlagen entsprechen.

3 
 
Seit einigen Jahren werden die immer häufiger auftretenden Rohrbrüche auf Kosten des Verbandes 
und des Vereines instandgesetzt. Dies führt jedoch  lediglich zu kurzfristigen Weiternutzungen. Da 
keine vollständigen Planunterlagen und Aufzeichnungen über den Verlauf der Wasserleitung zur Ve r-
fügung stehen, können die Bruch - und Leckstellen nur mit erheblichem, wirtschaftlich nicht mehr ve r-
tretbarem Such- und Kostenaufwand geortet werden. Somit ist ein völliger Neubau einer modernen 
Ringwasserleitung unumgänglich. 
 
Auf der Grundlage des Bundeskleingartengesetzes wurde der Generalpachtvertrag mit dem Kreisve r-
band Köln der Kleingartenvereine – zuletzt am 18.01.2012 - in Kraft gesetzt. In diesem Vertragswerk 
verpflichtet sich die Stadt Köln bestimmte Unterhaltungs-, Pflege,– und Erneuerungsarbeiten durchzu-
führen. Gemäß § 6 (4) des o. g. Vertrages ist die Stadt Köln zuständig für die Erneuerung kompletter 
Wasserleitungsnetze im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.  
 
 
Finanzierung 
Der vom Amt für Liegenschaften, Vermessung und Kataster nach den Bestimmungen des Bunde s-
kleingartengesetzes erhobene Pachtzins für Dauerkleingärten (2016: 1,585 Mio. €) beinhaltet aus-
schließlich das Entgelt für die Überlassung bzw. Bereitstellung durch die Stadt von Grund und Boden 
zur kleingärtnerischen Nutzung. 
 
Der aktuelle Generalpachtvertrag mit dem Kreisverband Kölner Gartenfreunde e. V. als Pächter der 
städt. Kleingartengrund stücke sieht lt. § 6 die Übernahme von Erdarbeiten (Aushub und Verfüllung 
der Gräben und Schachtstandorte) in Form von Eigenleistung oder Kostenübernahme durch den j e-
weilig betroffenen Kleingartenverein bei der Erneuerung von Wasserleitungen vor.  
 
Mit Blick auf das Ende der vertraglichen Laufzeit am 31.12.2021 erscheint eine dispositive Prüfung 
von zukünftigen, möglicherweise erweiterten Refinanzierungsoptionen unter Beachtung der verfa s-
sungsrechtlichen Sozialbindung, wie sie im gesetzgeberischen Zweck des  Bundeskleingartengeset-
zes (BKleinG) ihren Ausdruck findet, notwendig und angemessen.  
 
Da die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln mangels Personalkapazität die erforderliche planerische 
Leistung nicht erbringen kann, muss ein externes Ingenieurbüro mit einem  voraussichtlichen Honorar 
i. H. v. rund 0,188 Mio. € unter Zugrundelegung einer grob kalkulierten Bausumme i. H. v. 1,784 Mio. 
€ beauftragt werden. Die Durchführung der Maßnahme ist in mehreren Bauabschnitten beabsichtigt. 
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat mi t Schreiben vom 11.09.2017 - RPA-Nr. 2017/1067 einer externen 
Planungsvergabe seine Zustimmung gegeben (Prüfsumme: 187.786 EUR; siehe Anlage). Die Hon o-
rarkosten betragen ca. 10 % der Gesamtkosten. Sie wurden auf der Grundlage der Honorarordnung 
für Architekten und Ingenieure (HOAI) ermittelt. In den Honorarkosten sind auch die Kosten für die 
örtliche Bauüberwachung enthalten, die ca. 50.000 EUR brutto betragen. Das Projekt wurde in die 
Honorarzone III, durchschnittliche Anforderungen, eingestuft. 
 
Im Teilfi nanzplan 1301/ Öffentliches Grün, Wald - und Forstwirtschaft, Erholungsanlagen; Zeile 8 – 
Auszahlungen für Baumaßnahmen, bei Finanzstelle 6700 -1301-3-8600 DKA Klettenberg - Wasserlei-
tung sind im Hpl. 2016/2017 incl. Mittelfristplanung bislang  1,55 Mio. € v eranschlagt. Zum Hpl. 2018 
ff ist eine Anpassung an die aktualisierte Mittelabflussplanung der voraussichtlichen Gesamtkosten 
von 1,972 Mio. € vorgesehen.

Beratungsverlauf (3)

12.10.2017 Ausschuss Klima, Umwelt und Grün
TOP 4.8 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
16.10.2017 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 9.1.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.11.2017 Finanzausschuss
TOP 7.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1949/2017
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
02.10.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27