Mindeststandards zur Betreuung geflüchteter Menschen – Weiterfinanzierung 13 halbe Stellen bei Trägern in 2025 und 2026
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 0239/2025 vom 20.02.2025
Stand: Am 03.04.2025 im Rat ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Rat
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Dezernat, Dienststelle OB/16/162/4 Vorlagen-Nummer 0239/2025 Freigabedatum 20.02.2025 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Mindeststandards zur Betreuung geflüchteter Menschen – Weiterfinanzierung 13 halbe Stellen bei Trägern in 2025 und 2026 Beschlussorgan Rat Gremium Datum Beschluss: Der Rat beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 2025/2026 ab 01.01.2025 die bis 31.12.2026 befristete Fortführung der folgenden Mindeststandard-Maßnahme zur Betreuung geflüchteter Menschen in folgendem Umfang: 1. Finanzierung von 13 x 0,5 Stellen für die Stärkung der standortübergreifenden Betreuung und Steuerung der ehrenamtlich Tätigen mit jährlichen Auf- wendungen in Höhe von 540.000€ in 2025 und 2026. Die zur Finanzierung benötigte Aufwandsermächtigung ist im Veränderungsnachweis (politischer VN) zum Haushaltsplanentwurf 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 Freiwillige Sozialleistungen und Diversity, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, entsprechend berücksichtigt. Die Verwaltung wird ermächtigt, bedarfsgerecht Verschiebungen zwischen dieser Po- sition und den Positionen 2.3 und 2.4 der Vorlage 3334/2024 vorzunehmen. Integrationsrat 11.03.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 13.03.2025 Rat 03.04.2025 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 540.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: in 2026 a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. 540.000 € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Zusammenfassung in einfacher Sprache: In Köln gelten für die Betreuung von geflüchteten Menschen Mindeststandards. Diese wurden vom Rat in 2017 beschlossen. In dem 2024 beschlossenen Maßnahmenpaket war seit 2017 zum ersten Mal nicht vorgesehen, Ehrenamtskoordinator*innen-Stellen bei Trägern zu finanzieren. Mit dem Geld für diese Maßnahme können nun für zwei weitere Jahre 13 halbe Stellen bei Trägern für die Koordination des Ehrenamtes finan- ziert werden. In 2019 erfolgte eine umfassende Evaluation der in 2017 beschlossenen Maßnah- men (Session-Nr.: 0544/2017/1) in zwei Teilen, die zur Verlängerung der Mindest- standards bis zum Jahresende 2021 führten: Teil I: Konzept zum Einsatz von Krankenpflegepersonal in den verschiedenen Unterbringungsressourcen für Geflüchtete (Ratsbeschluss vom 06.02.2020 Session-Nr.: 2811/2019), Teil II: Verbesserung des Betreuungsschlüssels sowie Maßnahmenpaket zur 3 Stärkung des Ehrenamtes (Ratsbeschluss vom 06.02.2020 Session-Nr.: 3557/2019). In 2021 erfolgte die Verlängerung der Maßnahmen bis Ende 2023 (Ratsbeschluss vom 16.09.2021, Session-Nr.: 1491/2021). In 2023 erfolgte eine erneute Verlängerung der Maßnahmen bis Ende 2024 (Rats- beschluss vom 07.12.2023, Session-Nr. 2893/2023). In 2024 wurde ein Maßnahmenpaket verabschiedet (3334/2024), welches erstmalig seit 2017 aus Gründen der Haushaltskonsolidierung keinen Zuschuss an Träger für die Koordination des Ehrenamtes beinhaltete. In der Sitzung des Finanzausschusses vom 17.01.25 wurde ein Änderungsantrag (AN/0061/2025) beschlossen, der die Mittel für die 13 halben Stellen wieder vorsieht: Auswirkungen auf den Haushalt Jährliche Aufwen- dungen in 2024 (vgl. Vorlage 2893/2023) Jährliche Aufwen- dung in 2025 und 2026 Sachaufwendungen zur Förderung von Stellen bei Trägern für die Ko- ordination des Ehrenamtes stand- ort- und bezirksübergreifend 538.281 € (für 13 halbe Stellen) 540.000 € in 2025 540.000 € in 2026 Durch die bei Trägern angebundenen Koordinator*innen soll insbesondere dafür Sorge getragen werden, dass bei Konflikten zwischen Ehrenamt und Hauptamt in einzelnen Unterkünften vermittelt wird und die Unterkünfte bei Maßnahmen und Aktivitäten unterstützt werden, indem Ressourcen des Ehrenamtes stadtteil- und auch bezirksübergreifend be- darfsgerecht eingesetzt werden kann. Der nachfolgende Blick auf die konkreten Tätigkeiten der Koordinator*innen ver- deutlicht, wie dies in der Praxis gelingt: Träger bezirklich: Akquise von neuen Ehrenamtlichen bzw. Reaktivierung von früheren Ehrenamt- lichen im jeweiligen Bezirk Lots*innendienste für und Vermittlung von Ehrenamtliche/n in den Unterkünften sowie standortabhängige Angebote Initiierung von (neuen) Kooperationen, Orten und Netzwerken Teilnahme an Arbeitskreisen/Runden Tischen im Bezirk Herstellen von Transparenz der bezirklichen Strukturen der ehrenamtlichen Ar- beit mit Geflüchteten, gemeinsam mit Bürgerämtern, Interkulturellem Dienst und KI Herstellen eines Überblicks und fortwährende (über-)bezirkliche Kommunikation in Bezug auf bezirkliche Bedarfe der ehrenamtlichen Arbeit mit Geflüchteten Träger stadtweit: a) Forum für Willkommenskultur: Anlaufstelle für Freiwillige und weitere Akteur*innen in der Arbeit mit und für Geflüchtete/n Beratung zur (Neu-) Gründung von (Willkommens-) Initiativen 4 Förderung des Austauschs von haupt- und ehrenamtlich Tätigen, insb. durch Vernetzung stadtteilbezogener und stadtweiter Willkommensinitiativen Angebot von bedarfsgerechten Qualifizierungen und Informationen für Enga- gierte und Interessierte (z.B. in Form von Barcamps u.a. zu Flucht, Wohnen, Be- hörden- und Beratungsstrukturen und zu Ehrenamtlicher Arbeit) sowie Reflexi- onsangebote Akquise und Vermittlung von Ehrenamtlichen bezirksübergreifend Angebote zur Wertschätzung ehrenamtlicher Arbeit für/mit Geflüchtete/n b) AK Muslimische Flüchtlingsarbeit: Vernetzung der Mitgliedsvereine des Arbeitskreises Informationen an die Mitgliedsvereine zu bezirklichen und stadtweiten Struktu- ren Unterstützungsmöglichkeiten für die Mitglieder Nachfolgend eine Übersicht über die bisherige Zuordnung der dreizehn halben Stel- len bei den Trägern in den Stadtbezirken und bezirksübergreifend: Arbeitskreis muslimische Flüchtlingsarbeit c/o BFmF e.V. 0,5 Stelle (bezirksübergreifend) Forum für Willkommenskultur c/o Kölner Freiwilligen Agentur e.V. & Kölner Flücht- lingsrat e.V. 1,5 Stellen (bezirksübergreifend), umfassen 2 x 0,5 Stellen Basis- ausstattung aus 2015 Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches En- gagement (KABE) / Büro für Bürgerengage- ment (AWO Kreisverband Köln) 0,5 Stelle (für den Stadtbezirk Porz) Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches En- gagement (KABE) / Kölner Freiwilligen Agentur e.V. 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Mülheim) Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches En- gagement (KABE) / Sozialdienst katholi- scher Frauen e.V. (SkF) / Börse für bürger- schaftliches Engagement 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Chorweiler) Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches En- gagement (KABE) / Ceno & die Paten e.V.) 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Kalk) Diakonisches Werk Köln und Region gGmbH 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Rodenkir- chen) Bürgerzentrum Ehrenfeld e.V. 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Ehrenfeld und 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Lin- denthal) Bürgerzentrum Alte Feuerwache e.V. 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Innenstadt und 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Nippes) Alle o.g. Träger werden nach Beschluss des Rates über die Freigabe der Mittel an- geschrieben, ob sie erneut bereit sind, eine Koordinationskraft anzustellen. Fazit: Die Erfahrungen mit einem erhöhten Aufkommen an städtisch unterzubringenden Ge- flüchteten in den letzten Jahren 2022 bis 2024 auf dem Niveau der Jahre 2016-2018 zeigen, dass etablierte und nachhaltige Strukturen bei der Unterbringung und Betreu- ung von Geflüchteten sowohl in der Verwaltung als auch bei den beteiligten Trägern abgesichert werden müssen. 5 Die durch Ratsbeschluss in 2017 verabschiedeten Mindeststandard-Maßnahmen er- füllen nach wie vor ihren beabsichtigten Zweck. Vorläufige Haushaltsführung und Begründung der Dringlichkeit: Gemäß § 82 GO NRW dürfen nur Aufwendungen entstehen und Auszahlungen erfol- gen, wenn die Maßnahmen rechtlich verpflichtend oder sie für die Weiterführung not- wendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Die Regelungen des § 82 GO NRW zur vor- läufigen Haushaltsführung wurden beachtet. Eine zeitnahe Beschlussfassung ist daher erforderlich, da es sich bei den o. g. Förde- rungen um Personalkosten der Träger handelt. Die Tätigkeit der Ehrenamtskoordina- tor*innen soll schnellstmöglich wieder aufgenommen werden. Es sind Abschlagszah- lungen erforderlich, die unaufschiebbar zur Sicherung des Personals sind. Jegliche zeitliche Verzögerung würde zu personellen Problemen bei den betreffenden Trägern führen. Der aktuell gültige Ratsbeschluss ist bis 31.12.2024 befristet. Nach Zusetzung von Mitteln für die 13 halben Stellen bei Trägern gemäß Entscheidung des Finanzaus- schusses vom 17.01.2025 muss schnellstmöglich ein Ratsbeschluss herbeigeführt werden, damit die erneut zu beauftragenden Träger vorbehaltlich des Inkrafttretens des Haushaltes Personalentscheidungen treffen können. Die Vorlage konnte nicht fristgemäß eingereicht werden, da die Finanzierung durch den Finanzausschuss am 17. Januar 2025 beschlossen wurde. Anlagen
Beratungsverlauf
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13.03.2025
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.3, Vorberatung (Fachausschuss). Ergebnis: ungeändert empfohlen
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