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0239/2025

Mindeststandards zur Betreuung geflüchteter Menschen – Weiterfinanzierung 13 halbe Stellen bei Trägern in 2025 und 2026

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 20.02.2025

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Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

9792 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
OB/16/162/4 
 
Vorlagen-Nummer 
 0239/2025 
Freigabedatum 
20.02.2025  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Mindeststandards zur Betreuung geflüchteter Menschen – Weiterfinanzierung 13 halbe 
Stellen bei Trägern in 2025 und 2026  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Rat beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung 
2025/2026 ab 01.01.2025 die bis 31.12.2026 befristete Fortführung der folgenden 
Mindeststandard-Maßnahme zur Betreuung geflüchteter Menschen in  folgendem 
Umfang: 
 
1. Finanzierung von 13 x 0,5 Stellen für die Stärkung der standortübergreifenden 
Betreuung und Steuerung der ehrenamtlich Tätigen mit jährlichen Auf- 
wendungen in Höhe von 540.000€ in 2025 und 2026. 
 
Die zur Finanzierung benötigte Aufwandsermächtigung ist im Veränderungsnachweis 
(politischer VN) zum Haushaltsplanentwurf 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes 
für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 Freiwillige Sozialleistungen und 
Diversity, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, entsprechend berücksichtigt. 
Die Verwaltung wird ermächtigt, bedarfsgerecht Verschiebungen zwischen dieser Po-
sition und den Positionen 2.3 und 2.4 der Vorlage 3334/2024 vorzunehmen.  
 
 
 
 
Integrationsrat 11.03.2025 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 13.03.2025 
Rat 03.04.2025

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  540.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: in 2026 
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    540.000 € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
Zusammenfassung in einfacher Sprache: 
In Köln gelten für die Betreuung von geflüchteten Menschen Mindeststandards. Diese 
wurden vom Rat in 2017 beschlossen. In dem 2024 beschlossenen Maßnahmenpaket 
war seit 2017 zum ersten Mal nicht vorgesehen, Ehrenamtskoordinator*innen-Stellen 
bei Trägern zu finanzieren. Mit dem Geld für diese Maßnahme können nun für zwei 
weitere Jahre 13 halbe Stellen bei Trägern für die Koordination des Ehrenamtes finan-
ziert werden.   
 
In 2019 erfolgte eine umfassende Evaluation der in 2017 beschlossenen Maßnah-
men (Session-Nr.: 0544/2017/1) in zwei Teilen, die zur Verlängerung der Mindest-
standards bis zum Jahresende 2021 führten:  
Teil I: Konzept zum Einsatz von Krankenpflegepersonal in den verschiedenen 
Unterbringungsressourcen für Geflüchtete (Ratsbeschluss vom 06.02.2020 
Session-Nr.:  2811/2019), 
Teil II: Verbesserung des Betreuungsschlüssels sowie Maßnahmenpaket zur

3 
Stärkung des Ehrenamtes (Ratsbeschluss vom 06.02.2020 Session-Nr.: 
3557/2019).  
In 2021 erfolgte die Verlängerung der Maßnahmen bis Ende 2023 (Ratsbeschluss 
vom 16.09.2021, Session-Nr.: 1491/2021). 
In 2023 erfolgte eine erneute Verlängerung der Maßnahmen bis Ende 2024 (Rats-
beschluss vom 07.12.2023, Session-Nr. 2893/2023). 
In 2024 wurde ein Maßnahmenpaket verabschiedet (3334/2024), welches erstmalig 
seit 2017 aus Gründen der Haushaltskonsolidierung keinen Zuschuss an Träger für 
die Koordination des Ehrenamtes beinhaltete.  
In der Sitzung des Finanzausschusses vom 17.01.25 wurde ein Änderungsantrag 
(AN/0061/2025) beschlossen, der die Mittel für die 13 halben Stellen wieder vorsieht:  
 
Auswirkungen auf den Haushalt 
 Jährliche Aufwen-
dungen in 2024 (vgl. 
Vorlage 2893/2023)  
 
Jährliche Aufwen-
dung in 2025 und 
2026  
  
Sachaufwendungen zur Förderung 
von Stellen bei Trägern für die Ko-
ordination des Ehrenamtes stand-
ort- und bezirksübergreifend 
538.281 € 
(für 13 halbe Stellen) 
540.000 € in 2025 
 
540.000 € in 2026  
 
 
 
 
Durch die bei Trägern angebundenen Koordinator*innen soll insbesondere dafür 
Sorge getragen werden, dass 
 bei Konflikten zwischen Ehrenamt und Hauptamt in einzelnen Unterkünften 
vermittelt wird und 
 die Unterkünfte bei Maßnahmen und Aktivitäten unterstützt werden, indem 
Ressourcen des Ehrenamtes stadtteil- und auch bezirksübergreifend be-
darfsgerecht eingesetzt werden kann.  
Der nachfolgende Blick auf die konkreten Tätigkeiten der Koordinator*innen ver-
deutlicht, wie dies in der Praxis gelingt: 
 
Träger bezirklich:  
 Akquise von neuen Ehrenamtlichen bzw. Reaktivierung von früheren Ehrenamt-
lichen im jeweiligen Bezirk 
 Lots*innendienste für und Vermittlung von Ehrenamtliche/n in den Unterkünften 
sowie standortabhängige Angebote 
 Initiierung von (neuen) Kooperationen, Orten und Netzwerken 
 Teilnahme an Arbeitskreisen/Runden Tischen im Bezirk  
 Herstellen von Transparenz der bezirklichen Strukturen der ehrenamtlichen Ar-
beit mit Geflüchteten, gemeinsam mit Bürgerämtern, Interkulturellem Dienst und 
KI  
 Herstellen eines Überblicks und fortwährende (über-)bezirkliche Kommunikation 
in Bezug auf bezirkliche Bedarfe der ehrenamtlichen Arbeit mit Geflüchteten  
 
Träger stadtweit:  
a) Forum für Willkommenskultur: 
 Anlaufstelle für Freiwillige und weitere Akteur*innen in der Arbeit mit und für  
Geflüchtete/n 
 Beratung zur (Neu-) Gründung von (Willkommens-) Initiativen

4 
 Förderung des Austauschs von haupt- und ehrenamtlich Tätigen, insb. durch 
 Vernetzung stadtteilbezogener und stadtweiter Willkommensinitiativen  
 Angebot von bedarfsgerechten Qualifizierungen und Informationen für Enga-
gierte und Interessierte (z.B. in Form von Barcamps u.a. zu Flucht, Wohnen, Be-
hörden- und Beratungsstrukturen und zu Ehrenamtlicher Arbeit) sowie Reflexi-
onsangebote 
 Akquise und Vermittlung von Ehrenamtlichen bezirksübergreifend 
 Angebote zur Wertschätzung ehrenamtlicher Arbeit für/mit Geflüchtete/n 
 
b) AK Muslimische Flüchtlingsarbeit:  
 Vernetzung der Mitgliedsvereine des Arbeitskreises  
 Informationen an die Mitgliedsvereine zu bezirklichen und stadtweiten Struktu-
ren  
 Unterstützungsmöglichkeiten für die Mitglieder 
 
Nachfolgend eine Übersicht über die bisherige Zuordnung der dreizehn halben Stel-
len bei den Trägern in den Stadtbezirken und bezirksübergreifend:  
 
Arbeitskreis muslimische Flüchtlingsarbeit  
c/o BFmF e.V.   
0,5 Stelle (bezirksübergreifend) 
Forum für Willkommenskultur c/o Kölner 
Freiwilligen Agentur e.V. & Kölner Flücht-
lingsrat e.V. 
1,5 Stellen (bezirksübergreifend),  
      umfassen 2 x 0,5 Stellen Basis- 
      ausstattung aus 2015 
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches En-
gagement (KABE) / Büro für Bürgerengage-
ment (AWO Kreisverband Köln) 
0,5 Stelle (für den Stadtbezirk Porz) 
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches En-
gagement (KABE) / Kölner Freiwilligen 
Agentur e.V. 
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Mülheim) 
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches En-
gagement (KABE) / Sozialdienst katholi-
scher Frauen e.V. (SkF) / Börse für bürger-
schaftliches Engagement 
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Chorweiler) 
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches En-
gagement (KABE) / Ceno & die Paten e.V.) 
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Kalk) 
Diakonisches Werk Köln und Region 
gGmbH 
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Rodenkir-
chen) 
Bürgerzentrum Ehrenfeld e.V. 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Ehrenfeld 
und 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Lin-
denthal) 
Bürgerzentrum Alte Feuerwache e.V. 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Innenstadt 
und 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Nippes) 
 
Alle o.g. Träger werden nach Beschluss des Rates über die Freigabe der Mittel an-
geschrieben, ob sie erneut bereit sind, eine Koordinationskraft anzustellen. 
 
Fazit:  
Die Erfahrungen mit einem erhöhten Aufkommen an städtisch unterzubringenden Ge-
flüchteten in den letzten Jahren 2022 bis 2024 auf dem Niveau der Jahre 2016-2018 
zeigen, dass etablierte und nachhaltige Strukturen bei der Unterbringung und Betreu-
ung von Geflüchteten sowohl in der Verwaltung als auch bei den beteiligten Trägern 
abgesichert werden müssen.

5 
Die durch Ratsbeschluss in 2017 verabschiedeten Mindeststandard-Maßnahmen er-
füllen nach wie vor ihren beabsichtigten Zweck.  
 
 
Vorläufige Haushaltsführung und Begründung der Dringlichkeit: 
Gemäß § 82 GO NRW dürfen nur Aufwendungen entstehen und Auszahlungen erfol-
gen, wenn die Maßnahmen rechtlich verpflichtend oder sie für die Weiterführung not-
wendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Die Regelungen des § 82 GO NRW  zur vor-
läufigen Haushaltsführung wurden beachtet.  
Eine zeitnahe Beschlussfassung ist daher erforderlich, da es sich bei den o. g. Förde-
rungen um Personalkosten der Träger handelt. Die Tätigkeit der Ehrenamtskoordina-
tor*innen soll schnellstmöglich wieder aufgenommen werden. Es sind Abschlagszah-
lungen erforderlich, die unaufschiebbar zur Sicherung des Personals sind. Jegliche 
zeitliche Verzögerung würde zu personellen Problemen bei den betreffenden Trägern 
führen. 
 
Der aktuell gültige Ratsbeschluss ist bis 31.12.2024 befristet. Nach Zusetzung von 
Mitteln für die 13 halben Stellen bei Trägern gemäß Entscheidung des Finanzaus-
schusses vom 17.01.2025 muss schnellstmöglich ein Ratsbeschluss herbeigeführt 
werden, damit die erneut zu beauftragenden Träger vorbehaltlich des Inkrafttretens 
des Haushaltes Personalentscheidungen treffen können. Die Vorlage konnte nicht 
fristgemäß eingereicht werden, da die Finanzierung durch den Finanzausschuss am 
17. Januar 2025 beschlossen wurde. 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (3)

11.03.2025 Integrationsrat
TOP 8.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
13.03.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 5.3 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
03.04.2025 Rat
TOP 10.5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
0239/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
20.02.2025
Erstellt
21.01.2025 14:16