0239/2025
Mindeststandards zur Betreuung geflüchteter Menschen – Weiterfinanzierung 13 halbe Stellen bei Trägern in 2025 und 2026
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Rat
9792 Zeichen
Dezernat, Dienststelle
OB/16/162/4
Vorlagen-Nummer
0239/2025
Freigabedatum
20.02.2025
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Mindeststandards zur Betreuung geflüchteter Menschen – Weiterfinanzierung 13 halbe
Stellen bei Trägern in 2025 und 2026
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
Der Rat beschließt vorbehaltlich des Inkrafttretens der Haushaltssatzung
2025/2026 ab 01.01.2025 die bis 31.12.2026 befristete Fortführung der folgenden
Mindeststandard-Maßnahme zur Betreuung geflüchteter Menschen in folgendem
Umfang:
1. Finanzierung von 13 x 0,5 Stellen für die Stärkung der standortübergreifenden
Betreuung und Steuerung der ehrenamtlich Tätigen mit jährlichen Auf-
wendungen in Höhe von 540.000€ in 2025 und 2026.
Die zur Finanzierung benötigte Aufwandsermächtigung ist im Veränderungsnachweis
(politischer VN) zum Haushaltsplanentwurf 2025/2026 im Teilergebnisplan des Amtes
für Integration und Vielfalt in der Produktgruppe 0504 Freiwillige Sozialleistungen und
Diversity, in der Teilplanzeile 15, Transferaufwendungen, entsprechend berücksichtigt.
Die Verwaltung wird ermächtigt, bedarfsgerecht Verschiebungen zwischen dieser Po-
sition und den Positionen 2.3 und 2.4 der Vorlage 3334/2024 vorzunehmen.
Integrationsrat 11.03.2025
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 13.03.2025
Rat 03.04.2025
2
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 540.000 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja
%
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: in 2026
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. 540.000 €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
Auswirkungen auf den Klimaschutz
Nein
Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)
Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)
Begründung:
Zusammenfassung in einfacher Sprache:
In Köln gelten für die Betreuung von geflüchteten Menschen Mindeststandards. Diese
wurden vom Rat in 2017 beschlossen. In dem 2024 beschlossenen Maßnahmenpaket
war seit 2017 zum ersten Mal nicht vorgesehen, Ehrenamtskoordinator*innen-Stellen
bei Trägern zu finanzieren. Mit dem Geld für diese Maßnahme können nun für zwei
weitere Jahre 13 halbe Stellen bei Trägern für die Koordination des Ehrenamtes finan-
ziert werden.
In 2019 erfolgte eine umfassende Evaluation der in 2017 beschlossenen Maßnah-
men (Session-Nr.: 0544/2017/1) in zwei Teilen, die zur Verlängerung der Mindest-
standards bis zum Jahresende 2021 führten:
Teil I: Konzept zum Einsatz von Krankenpflegepersonal in den verschiedenen
Unterbringungsressourcen für Geflüchtete (Ratsbeschluss vom 06.02.2020
Session-Nr.: 2811/2019),
Teil II: Verbesserung des Betreuungsschlüssels sowie Maßnahmenpaket zur
3
Stärkung des Ehrenamtes (Ratsbeschluss vom 06.02.2020 Session-Nr.:
3557/2019).
In 2021 erfolgte die Verlängerung der Maßnahmen bis Ende 2023 (Ratsbeschluss
vom 16.09.2021, Session-Nr.: 1491/2021).
In 2023 erfolgte eine erneute Verlängerung der Maßnahmen bis Ende 2024 (Rats-
beschluss vom 07.12.2023, Session-Nr. 2893/2023).
In 2024 wurde ein Maßnahmenpaket verabschiedet (3334/2024), welches erstmalig
seit 2017 aus Gründen der Haushaltskonsolidierung keinen Zuschuss an Träger für
die Koordination des Ehrenamtes beinhaltete.
In der Sitzung des Finanzausschusses vom 17.01.25 wurde ein Änderungsantrag
(AN/0061/2025) beschlossen, der die Mittel für die 13 halben Stellen wieder vorsieht:
Auswirkungen auf den Haushalt
Jährliche Aufwen-
dungen in 2024 (vgl.
Vorlage 2893/2023)
Jährliche Aufwen-
dung in 2025 und
2026
Sachaufwendungen zur Förderung
von Stellen bei Trägern für die Ko-
ordination des Ehrenamtes stand-
ort- und bezirksübergreifend
538.281 €
(für 13 halbe Stellen)
540.000 € in 2025
540.000 € in 2026
Durch die bei Trägern angebundenen Koordinator*innen soll insbesondere dafür
Sorge getragen werden, dass
bei Konflikten zwischen Ehrenamt und Hauptamt in einzelnen Unterkünften
vermittelt wird und
die Unterkünfte bei Maßnahmen und Aktivitäten unterstützt werden, indem
Ressourcen des Ehrenamtes stadtteil- und auch bezirksübergreifend be-
darfsgerecht eingesetzt werden kann.
Der nachfolgende Blick auf die konkreten Tätigkeiten der Koordinator*innen ver-
deutlicht, wie dies in der Praxis gelingt:
Träger bezirklich:
Akquise von neuen Ehrenamtlichen bzw. Reaktivierung von früheren Ehrenamt-
lichen im jeweiligen Bezirk
Lots*innendienste für und Vermittlung von Ehrenamtliche/n in den Unterkünften
sowie standortabhängige Angebote
Initiierung von (neuen) Kooperationen, Orten und Netzwerken
Teilnahme an Arbeitskreisen/Runden Tischen im Bezirk
Herstellen von Transparenz der bezirklichen Strukturen der ehrenamtlichen Ar-
beit mit Geflüchteten, gemeinsam mit Bürgerämtern, Interkulturellem Dienst und
KI
Herstellen eines Überblicks und fortwährende (über-)bezirkliche Kommunikation
in Bezug auf bezirkliche Bedarfe der ehrenamtlichen Arbeit mit Geflüchteten
Träger stadtweit:
a) Forum für Willkommenskultur:
Anlaufstelle für Freiwillige und weitere Akteur*innen in der Arbeit mit und für
Geflüchtete/n
Beratung zur (Neu-) Gründung von (Willkommens-) Initiativen
4
Förderung des Austauschs von haupt- und ehrenamtlich Tätigen, insb. durch
Vernetzung stadtteilbezogener und stadtweiter Willkommensinitiativen
Angebot von bedarfsgerechten Qualifizierungen und Informationen für Enga-
gierte und Interessierte (z.B. in Form von Barcamps u.a. zu Flucht, Wohnen, Be-
hörden- und Beratungsstrukturen und zu Ehrenamtlicher Arbeit) sowie Reflexi-
onsangebote
Akquise und Vermittlung von Ehrenamtlichen bezirksübergreifend
Angebote zur Wertschätzung ehrenamtlicher Arbeit für/mit Geflüchtete/n
b) AK Muslimische Flüchtlingsarbeit:
Vernetzung der Mitgliedsvereine des Arbeitskreises
Informationen an die Mitgliedsvereine zu bezirklichen und stadtweiten Struktu-
ren
Unterstützungsmöglichkeiten für die Mitglieder
Nachfolgend eine Übersicht über die bisherige Zuordnung der dreizehn halben Stel-
len bei den Trägern in den Stadtbezirken und bezirksübergreifend:
Arbeitskreis muslimische Flüchtlingsarbeit
c/o BFmF e.V.
0,5 Stelle (bezirksübergreifend)
Forum für Willkommenskultur c/o Kölner
Freiwilligen Agentur e.V. & Kölner Flücht-
lingsrat e.V.
1,5 Stellen (bezirksübergreifend),
umfassen 2 x 0,5 Stellen Basis-
ausstattung aus 2015
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches En-
gagement (KABE) / Büro für Bürgerengage-
ment (AWO Kreisverband Köln)
0,5 Stelle (für den Stadtbezirk Porz)
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches En-
gagement (KABE) / Kölner Freiwilligen
Agentur e.V.
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Mülheim)
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches En-
gagement (KABE) / Sozialdienst katholi-
scher Frauen e.V. (SkF) / Börse für bürger-
schaftliches Engagement
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Chorweiler)
Kölner Arbeitskreis bürgerschaftliches En-
gagement (KABE) / Ceno & die Paten e.V.)
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Kalk)
Diakonisches Werk Köln und Region
gGmbH
0,5 Stelle (für Stadtbezirk Rodenkir-
chen)
Bürgerzentrum Ehrenfeld e.V. 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Ehrenfeld
und 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Lin-
denthal)
Bürgerzentrum Alte Feuerwache e.V. 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Innenstadt
und 0,5 Stelle (für Stadtbezirk Nippes)
Alle o.g. Träger werden nach Beschluss des Rates über die Freigabe der Mittel an-
geschrieben, ob sie erneut bereit sind, eine Koordinationskraft anzustellen.
Fazit:
Die Erfahrungen mit einem erhöhten Aufkommen an städtisch unterzubringenden Ge-
flüchteten in den letzten Jahren 2022 bis 2024 auf dem Niveau der Jahre 2016-2018
zeigen, dass etablierte und nachhaltige Strukturen bei der Unterbringung und Betreu-
ung von Geflüchteten sowohl in der Verwaltung als auch bei den beteiligten Trägern
abgesichert werden müssen.
5
Die durch Ratsbeschluss in 2017 verabschiedeten Mindeststandard-Maßnahmen er-
füllen nach wie vor ihren beabsichtigten Zweck.
Vorläufige Haushaltsführung und Begründung der Dringlichkeit:
Gemäß § 82 GO NRW dürfen nur Aufwendungen entstehen und Auszahlungen erfol-
gen, wenn die Maßnahmen rechtlich verpflichtend oder sie für die Weiterführung not-
wendiger Aufgaben unaufschiebbar sind. Die Regelungen des § 82 GO NRW zur vor-
läufigen Haushaltsführung wurden beachtet.
Eine zeitnahe Beschlussfassung ist daher erforderlich, da es sich bei den o. g. Förde-
rungen um Personalkosten der Träger handelt. Die Tätigkeit der Ehrenamtskoordina-
tor*innen soll schnellstmöglich wieder aufgenommen werden. Es sind Abschlagszah-
lungen erforderlich, die unaufschiebbar zur Sicherung des Personals sind. Jegliche
zeitliche Verzögerung würde zu personellen Problemen bei den betreffenden Trägern
führen.
Der aktuell gültige Ratsbeschluss ist bis 31.12.2024 befristet. Nach Zusetzung von
Mitteln für die 13 halben Stellen bei Trägern gemäß Entscheidung des Finanzaus-
schusses vom 17.01.2025 muss schnellstmöglich ein Ratsbeschluss herbeigeführt
werden, damit die erneut zu beauftragenden Träger vorbehaltlich des Inkrafttretens
des Haushaltes Personalentscheidungen treffen können. Die Vorlage konnte nicht
fristgemäß eingereicht werden, da die Finanzierung durch den Finanzausschuss am
17. Januar 2025 beschlossen wurde.
Anlagen
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0239/2025
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 20.02.2025
- Erstellt
- 21.01.2025 14:16