V/0195/2021
Erweiterung der Mosaik-Schule in Münster zur vollen Dreizügigkeit, mit der Option zur Vierzügigkeit
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20210305_ANLAGE 1.12_SCHNITT D-D
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20210305_ANLAGE 1.3_ERDGESCHOSS
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20210305_ANLAGE 1.11_SCHNITT C-C
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20210305_ANLAGE 1.1_Lageplan
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20210305_ANLAGE 1.2_UNTERGESCHOSS
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20210305_ANLAGE 1.9_SCHNITT A-A
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20210305_ANLAGE 1.10_SCHNITT B-B
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20210309_V_195_2021_Mosaikschule _Erw._Folgelastenberechnung_
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Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen) Aufgestellt am: 09.03.21 Amt: 23 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe: 0111 Immobilienmanagement - 0301 Leistungen für Schulen - 1601Allg. Finanzwirtschaft Investitionsmaßnahme: Erw. Mosaik-Schule Jahr der Fertigstellung: 2023 Nutzungsdauer Hochbau: 80 Jahre Nutzungsdauer Außenanlagen: 40 Jahre Nutzungsdauer Beschaffungen: 20 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 0,00 0,00 2. Beiträge 0,00 0,00 3. Eigenanteil Stadt Münster 7.070.000,00 100,00 Gesamt-Kapitalbedarf 7.070.000,00 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 0,00 0,00 2. Baukosten 6.963.400,00 98,49 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 106.600,00 1,51 4. Fahrzeug (e) 0,00 0,00 Gesamtkosten 7.070.000,00 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 78.830,00 23,60 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 0,00 0,00 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 0,00 0,00 4. Haltung von Fahrzeugen 0,00 0,00 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen 51.860,00 15,52 Zwischensumme 2023 130.690,00 39,12 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen 2023 97.310,00 29,13 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 0,00 0,00 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen 0,00 0,00 Zwischensumme 2023 0,00 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 2023 106.050,00 31,75 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,0 %) 106.050 € p.a. + Tilgung (3 %) 212.100 € p.a. = Schuldendienst 318.150 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 334.050,00 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 0,00 #DIV/0! 2. Auflösung Sonderposten 2023 0,00 #DIV/0! 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 0,00 #DIV/0! 4. Mieten und Pachten 0,00 #DIV/0! 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge 0,00 #DIV/0! Summe Folgeerträge 0,00 #DIV/0! Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr 0,00 G Entfallende Erträge pro Jahr 0,00 H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 334.050,00 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 4,72 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Die einzelnen Beträge sind kaufmännisch auf ganze Zahlen gerundet; Zwischen- und Gesamtsummen zum Ausweis im Teilergebnisplan sind kaufmännisch auf volle 10 €-Beträge gerundet. V/195/2021 ANLAGE 6
20210305_ANLAGE 3_CHECKLISTE NACHHALTIGES BAUEN
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3 195 21
20210305__ANLAGE 2_Plan_A4_zurVorlageENTW_S112_5_wa
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20210305_ANLAGE 1.13_SCHNITT E-E
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V/195/2021 ANLAGE 1.13
Beschlussvorlage
29584 Zeichen
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Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Erweiterung der Mosaik-Schule in Münster zur vollen Dreizügigkeit, mit der Option zur
Vierzügigkeit
-Baubeschluss-
Beratungsfolge
22.04.2021 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung
11.05.2021 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung
11.05.2021 Ausschuss für Personal, Digitalisierung, Organisation, Sicherheit
und Ordnung
Vorberatung
18.05.2021 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
19.05.2021 Hauptausschuss Vorberatung
19.05.2021 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Die Baumaßnahme Erweiterung der Mosaik-Schule zur vollen Dreizügigkeit, mit der Option zur
Vierzügigkeit, in Münster-Gievenbeck, wird nach den Entwurfsplänen der Gruppe MDK
Münster, Architekten, Ingenieure GmbH & Co. KG, ausgeführt (Anlage 1.1-1.13).
2. Die Außenanlagen werden nach der Entwurfsplanung des Amtes für Grünflächen, Umwelt und
Nachhaltigkeit ausgeführt (Anlage 2).
3. Auf dem Flachdach des Erweiterungsbaus der Grundschule wird eine Photovoltaikanlage, kombi-
niert mit einem extensiven Gründach, installiert (Anlage 1.5).
4. Die Checkliste „nachhaltiges Bauen“ wird zur Kenntnis genommen (Anlage 3).
5. Die Checkliste „Barrierefreiheit/Design für alle“ zur Berücksichtigung der Belange von Menschen
mit Behinderungen wird zur Kenntnis genommen (Anlage 4).
6. Es wird zur Kenntnis genommen, dass mit dem Bau im II. Quartal 2022 begonnen wird und die
Fertigstellung voraussichtlich zum Ende des II. Quartals 2023 erfolgt.
Amt für
Immobilienmanagement
31.03.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Telljohann
Telefon: 492-2454
Telljohann@stadt-
muenster.de
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Die vorgenannten Zeiten berücksichtigen keine durch die Corona Pandemie ggf. entstehenden
Verzögerungen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
1. Es wird zur Kenntnis genommen, dass auf der Grundlage des Wettbewerbsergebnisses und
gemäß der Kostenberechnung der Gruppe MDK Münster, Architekten, Ingenieure GmbH & Co.
KG die ermittelten Gesamtkosten 7.070.000 € betragen.
2. Es wird zur Kenntnis genommen, dass gegenüber der Veranschlagung im Errichtungsbeschluss
(s. Vorlage V/0224/2018/1) Mehrkosten in Höhe von 1.420.000 € entstehen (s. Anlage 5), die im
HH-Plan 2021 berücksichtigt sind.
3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der Flächenausweitungen an der Mosaik-Schule ab
Fertigstellung des Erweiterungsbaus ein Mehrbedarf von 0,13 VZÄ für Personalstunden für
Hausmeisterdienste anfällt, der im Rahmen der Stellenplanberatungen abzusichern sind.
Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Haushaltsansatz
€
Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen
Investitionsmaßnahme 4880 Erw. Mosaik-Schule
Auszahlungen Auszahlungen für Bau-
maßnahmen
Bisher
bereit-
gestellt
1.063.910 1.402.251; davon
338.340 € nach
2021/22 verlagert
2021 3.087.500 3.122.620
VE 2.900.000 (2.900.000)
2022 2.918.590 2.918.590
Saldo Maßnahme 7.070.000 7.443.461
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen stehen im Haushaltsplan 2021 bei der o. g.
Produktgruppe zur Verfügung.
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung
Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkun-
gen
Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement
Zeile 13 Aufwendungen für Sach-
und Dienstleistungen
2023
2024 ff.
65.350
130.690
Zeile 14 Bilanzielle Abschreibung 2023
2024 ff.
48.650
97.310
Produktgrup-
pe
1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonstige Fi-
nanzaufwendungen
2023
2024 ff.
53.020
106.050
Saldo 2023
2024 ff.
167.020
334.050
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Die Folgelastenberechnung (s. Anlage 6) wird zur Kenntnis genommen.
Begründung:
Bisherige Beschlüsse:
Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 16.05.2018 mit der Vorlage V/0224/2018/1 der
Erweiterung der Mosaik-Schule zur vollen Dreizügigkeit, mit der Option zur Vierzügigkeit, zugestimmt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, auf der Grundlage des Errichtungsbeschlusses zur Vergabe der
Architektenleistungen ein Vergabeverfahren mit vorgeschaltetem Wettbewerbsverfahren vorzuberei-
ten, sowie abschließend den Baubeschluss herbeizuführen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 19.09.2018 mit der Vorlage V/0611/2018/1
beschlossen, zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für die Erweiterung der Mosaik-Schule zur
Dreizügigkeit und optionalen Erweiterung zur Vierzügigkeit, einen nicht offenen Architektenwettbe-
werb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) durchzuführen.
Der Haupt- und Finanzausschuss hat in seiner Sitzung am 09.10.2019 mit der Vorlage V/0771/2019
dem Ergebnis des Wettbewerbs für Architekten für die Erweiterung der Mosaik-Schule zugestimmt.
Die Verwaltung wurde beauftragt, die Entwurfsplanung einschließlich Kostenberechnung auf der
Grundlage der Wettbewerbsplanung der Gruppe MDK Münster, Architekten, Ingenieure GmbH &
Co. KG zu erstellen und den Baubeschluss herbeizuführen.
Mit der Vorlage V/0772/2019 hat der Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen in
seiner Sitzung am 01.10.2019, nach dem zuvor durchgeführten Vergabeverfahren mit vorgeschalte-
tem Wettbewerbsverfahren, der Beauftragung der Gruppe MDK Münster, Architekten, Ingenieure
GmbH & Co. KG zugestimmt.
Zu 1. Planung
Die Mosaik-Schule ist eine Gemeinschaftsgrundschule und liegt in Münster-West in Gievenbeck in
unmittelbarer Nähe zum sogenannten „grünen Finger“, einer öffentlichen Grünfläche und Sportanlage
u. a. mit Skateanlage, Abenteuerspielplatz, Beachvolleyball- und Basketballfeldern.
Auf dem Grundstück befinden sich das Bestandsgebäude der Schule, welches 1999 erbaut wurde mit
dem Erweiterungsbau aus dem Jahr 2004 sowie eine Dreifach-Sporthalle und die Kita Lichtblick.
Prägend für das Bestandsgebäude der Mosaik-Schule ist ein eingeschossiger Baukörper mit großem
Dachüberstand, der von zweigeschossigen Baukörpern mit Pultdach durchdrungen wird.
Auf Grundlage des Wettbewerbsergebnisses wurde die Entwurfsplanung der Gruppe MDK Münster,
Architekten, Ingenieure GmbH & Co. KG in Abstimmung mit dem Amt für Schule und Weiterbildung,
dem Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit sowie den weiteren beteiligten Fachämtern und
den beauftragten Planungsbüros in Abstimmung mit der Schulleitung weiterentwickelt (siehe Anlage
1.1-1.13).
Der geplante und fast quadratische Erweiterungsneubau schließt durch seine Positionierung wie
selbstverständlich den Schulhof ab. Durch den geplanten Abstand zum Bestandsschulbau gewähr-
leistet der Neubau zum einen, dass die bestehenden Räumlichkeiten der Mosaik-Schule nicht beein-
trächtigt werden, zum anderen ermöglicht die hier geplante Außentreppe einen großzügigen Abgang
vom Schulhof zwischen dem Bestandsgebäude und dem Erweiterungsneubau zum Landschaftsraum
der „Gievenbecker Reihe“ und der neu gestalteten Obstwiese mit den unter Pkt. 2 aufgeführten Spiel-
geräten.
Die barrierefreie Erschließung des Erdgeschosses des Split-Level Neubaus erfolgt von der Dieck-
mannstraße aus über den Schulhof, über einen in den Kubus eingeschnittenen und überdachten Ein-
gangsbereich mit einer automatisch betriebenen Türanlage und zusätzlich über einen Verbindungs-
steg zwischen dem Bestandsgebäude und dem Erweiterungsneubau, ebenso mit einer Automatik-
türanlage.
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Das Untergeschoss wird ebenfalls über einen überdachten Eingang mit Automatiktüranlage, der sich
unterhalb des vorgenannten Verbindungsstegs befindet, erschlossen. Die Anbindung erfolgt direkt
über eine Zuwegung vom Fuß- und Radweg der „Gievenbecker Reihe“.
Das Eingangsfoyer befindet sich im Erdgeschoss, ist ebenerdig zum Schulhof gelegen, und ermög-
licht vielfältige Blickbezüge, sowohl zu den erhöht liegenden Betreuungsräumen für den offenen
Ganztag, als auch zu dem sich im Untergeschoss befindenden Speiseraum. Der Verwaltungsbereich
wird linksseitig über das Foyer erschlossen, rechtsseitig befindet sich eine Zugangsmöglichkeit zu
dem geplanten Geräteraum.
Eine offene, vom Erdgeschoss zum Untergeschoss mit Sitzstufen versehene Treppenanlage verbin-
det die beiden Geschosse und kann zum Aufenthalt sowohl bei internen, als auch externen Veranstal-
tungen genutzt werden.
Vor dem im Untergeschoss gelegenen Speiseraum mit der großzügig gestalteten Glasfassade befin-
det sich eine Terrasse, die zum Verweilen einlädt. Im Innenbereich wird durch die verschiebbaren
Glaswand- und Holzrahmentürelemente zum vorgelagerten Flurbereich mit Sitztreppenanlage die
gemeinsame Nutzung der Räumlichkeiten für Veranstaltungen ermöglicht. Die Anlieferung des hinter
dem Speiseraum angeordnetem Küchen- und Lagerbereich erfolgt von der Gieven-becker Reihe aus.
Die Versammlungsstätte besteht aus Speiseraum, Flurbereichen mit Sitz- und Treppenanlagen,
und soll sowohl für schulische, als auch für externe Veranstaltungen genutzt werden.
Eine barrierefreie Erschließung ist in allen Geschossen durch den Aufzug gegeben. Eine weitere
Möglichkeit ist die Erschließung über eine Split-Level Treppenanlage, die mit den angrenzenden Flur-
bereichen durch das auf dem obersten Geschoss vorgesehene Oberlicht lichtdurchflutet wird und die
offene Architektur prägt.
Auf dem Flachdach befindet sich eine Dachterrasse, die dem Aufenthalt und der Erholung dient oder
in Teilbereichen als Schulgarten genutzt werden kann.
Eine optionale Erweiterung des Baukörpers zur Vierzügigkeit ist in diesem Terrassenbereich als Auf-
stockung als 2. Bauabschnitt zu einem späteren Zeitpunkt möglich. Geplant und bereits in der Trag-
werksplanung berücksichtigt sind Klassenräume zur Nutzung für den Unterricht und den offenen
Ganztag.
Das Gebäude ist als Massivbau mit Sichtbetonvorhangfassade geplant. Teilflächen der Fassade wer-
den aus farbigen Fassadenplatten aus Hochdruck Schichtpressstoffplatten (HPL) gestaltet. Durch die
dezentralen Lüftungsgeräte mit einer Lochgitter Metallverkleidung wird die Fassade zusätzlich struk-
turiert. Großzügig geplante Holz-Alufensterelemente mit 3-fach Verglasung und außenliegendem
Sonnenschutz prägen das offene und freundliche Erscheinungsbild des Neubaus.
Der Planung liegt die Berücksichtigung der Gebäudeleitlinien aus 2014 zugrunde.
Mit dem Erweiterungsneubau wird insgesamt 1.921,20 m² Bruttogeschossfläche realisiert.
Die Entwurfsplanung wird in der Anlage 1.1-1.13 ausführlich dargestellt.
Der Bauantrag ist im Februar 2021 beim Bauordnungsamt der Stadt Münster eingereicht worden.
Zu 2. Außenanlagen
Die Freiflächen werden nach der Planung des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit,
gestaltet und ausgeführt (Anlage 2).
Situation:
Der gesamte Schulhof der Mosaik-Schule lässt sich in drei Bereiche unterteilen. Es gibt einen oberen
Schulhof auf Niveau der Dieckmannstraße, einen unteren Spielbereich auf Niveau der Gievenbecker
Reihe und eine kleine Obstwiese.
Der obere Schulhof befindet sich auf der Ebene des Haupteinganges und wird im Norden durch die
Sporthalle, im Süden durch das Schulgebäude und im Westen durch die für die Schule charakteristi-
sche Schulhofbegrenzung aus Mauerscheiben mit dem Schriftzug ‚Mosaik-Schule‘ eingefasst.
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Der obere Schulhofbereich ist direkt über den Laubengang mit den fünf Ein- / Ausgängen des Schul-
gebäudes verbunden. Hier befinden sich entlang der Turnhallenwand zwei Tischtennisplatten (Nr. 1),
davor gelagert ein Basketballfeld allerdings ohne Körbe (Nr. 2), und östlich des Basketballfeldes eine
abgesenkte Spielfläche (Nr. 9), die über eine Rampe erreicht werden kann und mit Sitzblöcken und
Bänken (Nr. 8) umgrenzt ist.
Der obere Schulhof ist gepflastert oder asphaltiert und kann damit unabhängig von der Witterung be-
spielt werden. Die Kinder nutzen diese Fläche hauptsächlich mit ihren Fahrgeschäften und für Bewe-
gungsangebote (Rennen, Laufen, Fußball- und Tischtennisspielen, etc.).
Ursprünglich waren Bäume schachbrettartig über den Schulhof verteilt. Mittlerweile sind viele Baum-
scheiben leer oder die Bäume weisen eine eingeschränkte Vitalität und Habitus auf.
Der untere Spielbereich, der sich an den oberen Schulhof im Osten anschließt, liegt ca. 2,80 m tiefer
und besteht aus einer Sandfläche (Nr. 10) mit einem Klettersechseck (Nr. 4) und einer Sechsfach-
Schaukel (Nr. 8). Die Kinder können die Sandfläche über eine Hangrutsche (Nr. 3) oder über einen
gepflasterten Weg im Norden erreichen. Auf der Ebene der Sandfläche befindet sich auch eine Gara-
ge für Spiel- und Pflegegeräte.
An den unteren Spielbereich schließt sich im Norden eine kleine Obstbaumwiese (Nr. 12) an, in deren
Randbereich nachträglich eine Kletterbalancier-Anlage (Nr. 6) und zwei Balancierstämme (Nr. 7) er-
richtet wurden.
Bei starken Niederschlägen sind die untere Sandspielfläche und die Obstwiese nicht bespielbar.
Die Mosaik-Schule soll zur vollen drei Zügigkeit erweitert werden (siehe V/0771/2019). Der Neubau
entsteht auf der Fläche des unteren Spielbereiches. Damit entfällt ein beachtlicher Teil bespielbarer
Schulhoffläche. Dies macht eine komplette Überarbeitung der Restflächen des unteren Spielberei-
ches sowie der kleinen Obstbaumwiese notwendig. Um die Anschlüsse der Bestandsgebäude an den
neuen Gebäudekomplex und die geänderte Höhensituation barrierefrei zu gestalten, musste der obe-
re Schulhof in Teilbereichen ebenfalls angepasst werden.
Um die reduzierte Schulhoffläche zu kompensieren, kann die im Osten angrenzende große Obst-
baumwiese (Nr. 13) als naturnahe Spielfläche unter Beibehaltung der bestehenden Obstbäume über-
plant werden. Der öffentliche Fuß- und Radweg in Nord-Süd-Richtung, der aus dem Quartier zum
grünen Finger führt, muss allerdings erhalten bleiben.
Gestaltungsvorschlag des Amtes für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit:
(Siehe Anlage 2, Plan S 112 / 5):
Der obere Schulhof bleibt in seinen Grundzügen bestehen. Lediglich die abgesenkte Spielfläche
(Nr. 29) wird verkleinert, wobei der Charakter eines Sitzforums erhalten bleibt. Die vorhandenen Sitz-
blöcke (Nr. 8) im Süden und Osten werden in diesem Bereich entfernt und durch eine Winkelstütz-
mauer und ein Geländer ergänzt. So ist die Fläche verkleinert, aber besser nutzbar. Die Winkelstütz-
mauer kann so als Bande zum Fußballspielen dienen und gleichzeitig können Kinder oben am Ge-
länder stehen und das Geschehen beobachten. Die abgesenkte Spielfläche ist über die bestehende
Rampe erreichbar. Die Sitzblöcke werden in die neue Schulhofgestaltung integriert (Nr. 19).
Der Haupteingang des neuen Gebäudekomplexes bekommt durch die verkleinerte und abgesenkte
Spielfläche mehr Raum. Die Laufwege vom Altbestand zum neuen Gebäude und dem angrenzenden
Lagerraum für Spielgeräte können konfliktfreier gestaltet werden.
Die in ihrer Vitalität und Habitus eingeschränkten verbliebenen Bäume werden entfernt und durch
Neupflanzungen ersetzt und ergänzt. Die Baumscheiben und Pflanzgruben werden hierfür mit Pflanz-
substrat verbessert.
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Die Pflasterflächen werden im Osten soweit angehoben, dass alle Spielbereiche des oberen Schulho-
fes barrierefrei erschlossen sind. Ein Blindenleitsystem führt vom Bestandsgebäude hinüber zum
neuen Gebäudekomplex und leitet auch über zur großen Freitreppe (Nr. 28).
Die große Freitreppe verbindet den oberen Schulhof mit dem Mensavorplatz (Nr. 21) und der über-
planten großen Obstbaumwiese. Das Blindenleitsystem führt über die Freitreppe zu den unteren Ein-
gängen und leitet zur großen Obstbaumwiese über. Der untere Schulhofbereich ist für gehbehinderte
Menschen über den Aufzug innerhalb des Schulgebäudes erreichbar. Außerhalb der Schulzeit kann
der untere Schulhof über den öffentlichen Fuß- und Radweg erreicht werden.
Vor der Mensa entsteht eine großzügige Pflasterfläche (Nr. 21), die mit festinstallierten Tisch-Bank-
Kombinationen ausgestattet und mit Beeten gegenüber dem öffentlichen Fuß- und Radweg abge-
grenzt ist. Die Beete sind teilweise mit Sitzblöcken (Nr. 19) eingefasst, die das Sitzangebot auf dem
Mensa-Vorplatz ergänzen und auch auf der großen Obstbaumwiese als Sitzgelegenheiten dienen.
Zum Weg hin befinden sich Heckenblöcke, die das Thema der charakteristischen Mauerscheiben des
oberen Schulhofes wiederaufnehmen und sich bis in die große Obstwiese fortführen.
Die große Obstbaumwiese wird unter Beibehaltung des bestehenden Baumbestandes naturnah ge-
staltet. Es entsteht eine große Sandfläche, die mit einer Kletter-Balancieranlage aus Robinie (Nr. 14),
einem Gurtsteg (Nr. 15) und einer Super Nova (Nr. 16) ausgestattet ist.
Die Kletter-Balancieranlage besteht aus Balancierseilen und –balken, verschiedenen Kletternetzen,
Reckstangen, einem drehbaren Klettertau und Steigstämmen. Durch die unterschiedlichen Auf- und
Abgänge und die verschiedenen Anbindehöhen ergeben sich immer wieder neue Herausforderungen
an die Nutzer, so dass sich die Kinder die Kletter-Balancieranlage im Laufe ihrer Schulzeit und der
damit wachsenden motorischen Fähigkeiten erobern können. Der Gurtsteg (Nr. 15) ist ein aktives
Bewegungselement, das von allen Altersgruppen unterschiedlich genutzt werden kann. Der Gurtsteg
kann zum wilden Toben oder nur zum Wippen, Schwingen oder Sand tanzen lassen, einladen.
Das Gerät kann alleine oder auch mit mehreren Kindern gleichzeitig genutzt werden. Die Super Nova
(Nr. 16) kann ebenfalls von mehreren Kindern auf ganz unterschiedliche Weise entsprechend den
eigenen motorischen Fähigkeiten genutzt werden, wobei die Fliehkraft im Vordergrund steht. Sie ist
ein Drehelement, das aus einem Ring besteht, der leicht schräg gelagert ist und gedreht werden
kann. Kinder können auf dem Ring sitzen, liegen oder stehen, sich drehen lassen oder sogar auf dem
Drehring laufen.
Die große Sandfläche ist über einen mit Rasenfugenpflaster befestigten Weg zu erreichen, der mit
Balancierbalken (Nr. 18) flankiert ist. Im Osten abseits der großen Sandfläche befindet sich ein
Baummikado (Nr. 17), der zum Balancieren aber auch zum Sitzen einlädt.
Der Spielbereich wird gegenüber dem öffentlichen Fuß und Radweg durch niedrige Rasenhügel
(Nr. 22) und Heckenelemente und entlang der Gievenbecker Reihe mit einem durch Heckenelemente
und niedriger Strauchpflanzungen kaschierten Stabgitterzaun abgegrenzt.
Der Spielbereich der großen Obstbaumwiese zeichnet sich dadurch aus, dass die verschiedensten
Sinne der Kinder angesprochen werden. So unterscheiden sich die Geräte sowohl haptisch, als auch
farblich. Sie wurden so gewählt, dass sie von mehreren Kindern gleichzeitig genutzt werden können,
aber nicht müssen und unterschiedliche Anforderungen an die motorischen und geistigen Fähigkeiten
der Kinder gestellt werden. Bodenmodulation und Rasenflächen zum Rennen erweitern das motori-
sche Angebot. Zusammen mit den Spielgebüschen, den Heckenelementen, den Obstbäumen und
den ergänzenden Baumpflanzungen können die Kinder unterschiedliche Naturerfahrungen machen
oder dieses als Rückzugsort nutzen. Auch werden sich zukünftig schattige und sonnige Bereich ab-
wechseln. Findlinge als Sitzelemente können als Beobachtungsposten dienen und runden das Ange-
bot ab.
Die Schule erhält im Norden an der ehemaligen Pflegezufahrt der Kita eine weitere Fahrradabstellan-
lage (Nr. 23), die sowohl mit Anlehnbügeln für Fahrräder als auch mit einem Abstellsystem für Scoo-
ter und Tretroller ausgestattet ist. Parallel verläuft die Anlieferung der Küche (Nr. 24). Hier ist auch
der Müllplatz der Küche (Nr. 25) verortet. Erreicht wird die Anlieferungszone über die Gievenbecker
Reihe im Osten.
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Da sich der öffentliche Fuß- und Radweg, die Anlieferungszone und die Wege der Schulkinder, die
die Freitreppe herunterrennen, die Mensa verlassen oder zu den Fahrradständern gehen oder von
diesen kommen, kreuzen, wurde der Fuß- und Radweg im Norden und Süden und die Zuwegung
über die Gievenbecker Reihe im Osten mit einer Umlaufsperre versehen. Ferner wird der Fuß- und
Radweg leicht nach Osten verschwenkt, um die verschiedenen Laufwege der unterschiedlichen Nut-
zer und der daraus resultieren Kreuzungspunkte zu entschärfen. In diesem Bereich weisen alle
Pflasterflächen denselben Belag auf, mit Ausnahme des Mensavorplatzes. Durch die Umlaufsperren
werden zum einen die Fahrradfahrer gezwungen abzusteigen oder zumindest das Tempo zu verrin-
gern, und zum anderen den Fußgängern signalisiert, dass sich an dieser Stelle die Wegenutzung
ändert. Durch den gleichen Pflasterbelag wird allen Nutzern verdeutlicht, dass alle gleichberechtigt in
der Nutzung sind und Rücksichtnahme geboten ist.
Nördlich der Fahrradabstellanlage (Nr. 23) befindet sich die kleine Obstbaumwiese oder Bienenwiese
(Nr. 26). Die Bienenwiese wird durch einen Zaun und zusätzliche Bienennährgehölze von der Fahr-
radabstellanlage getrennt. Im Norden wird eine zusätzliche Toranlage notwendig, um eine neue Pfle-
gezufahrt für die Kita zu schaffen. Da die Bienenwiese komplett verschlossen ist, wäre es denkbar,
dass die Schule als Projektarbeit z.B. ein Bienenhotel errichten kann oder andere Umweltprojekte
umsetzt.
Durch die gesamte Schulhofgestaltung ist es gelungen, das neue Schulgebäude an die Gegebenhei-
ten des Bestands anzubinden, ohne das die Nutzungsmöglichkeiten des oberen Schulhofes reduziert
werden. Der Haupteingang des Neubaus fügt sich selbstverständlich in den Bestand ein. Durch die
großzügige Freitreppe ist es gelungen, den oberen mit dem unteren Schulhof zu verbinden. Der Men-
savorplatz unterstreicht die großen Fensterfronten des Gebäudes. Die natürlich gestaltete große
Obstbaumwiese steht im Kontrast zum dem architektonisch gestalteten oberen Schulhof, wodurch
zwei unterschiedliche Spielwelten entstehen. Die Spielangebote und Freiflächen bieten allen Kindern,
unabhängig von ihren geistigen und körperlichen Fähigkeiten, vielfältige Anregungen.
Zu 3.
Photovoltaikanlage und Gründach auf dem Erweiterungsneubau
Bezugnehmend auf die am 12.12.2018 beschlossene Vorlage V/0668/2018 „Umsetzung von Klima-
schutzmaßnahmen in städtischen Gebäuden“ wurde die Verwaltung beauftragt, die Umsetzung von
Energieeinsparung verstärkt fortzusetzen. Das Flachdach des Erweiterungsneubaus erhält eine Pho-
tovoltaikanlage in Kombination mit einem Gründach, somit wird ein effektiver Beitrag zum Klima-
schutz gewährleistet.
Hiermit wird die Vorgabe der Vorlage V/705/2018/2 umgesetzt, in der der Rat beschlossen hat, dass
zum Neubau von Schulgebäuden/-Sporthallen alle Möglichkeiten zur extensiven Begrünung von
Schuldächern genutzt werden sollen.
Die Dachbegrünung leistet durch ihre Fähigkeit CO2 zu speichern, ebenfalls einen Beitrag zur Erfül-
lung der Klimaschutzziele (Masterplan 100 % Klimaschutz) der Stadt Münster.
Zu 4.
Checkliste „nachhaltiges Bauen“
Die anliegende Checkliste (Anlage 3) gibt Auskunft über die energetische Qualität und die baubiologi-
schen Kriterien des geplanten Baukörpers.
Zu 5.
Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen
Der Erweiterungsneubau wird sowohl vom Schulhof, als auch von der Zuwegung von der „Gieven-
becker Reihe“ und über den Verbindungssteg zwischen dem Bestandsbau und dem Neubau barriere-
frei erschlossen. Alle Geschosse werden barrierefrei mittels eines Aufzuges erreicht. Ein Behinderten
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- WC befindet sich im Untergeschoss. Zwei behindertengerechte Parkplätze sind bereits auf der
Stellplatzanlage der Schule vorhanden (s. Anlage 4).
Die Entwurfsplanung wurde am 17.03.2021 dem „runden Tisch - barrierefreies Bauen“ vorgestellt.
Die Anregungen werden, wo es möglich ist, diese planerisch und auch baulich umzusetzen, im weite-
ren Planungsprozess übernommen.
Bei dem Erweiterungsneubau wird die DIN 18040-1 eingehalten.
Zu 6.
Weiteres Vorgehen
Mit dem Bau wird voraussichtlich im Frühjahr 2022 begonnen. Die Inbetriebnahme ist Ende des
II. Quartals 2023 vorgesehen.
Die vorgenannten Zeiten berücksichtigen keine durch die Corona Pandemie ggf. entstehenden Ver-
zögerungen.
II. Finanzielle Auswirkungen
Zu 1.-3.
Das Budget in Höhe von insgesamt 5.650.000 € wurde auf der Grundlage der Kostenschätzung
nach BKI-Werten zum Errichtungsbeschluss in 2018 veranschlagt. Die vorliegenden ermittelten Kos-
ten beruhen auf der Kostenberechnung der weiterentwickelten Entwurfsplanung.
Durch die im Folgenden aufgeführten zusätzlichen Anforderungen, die zum Zeitpunkt des Errich-
tungsbeschlusses nicht vorhersehbar waren, entstehen Mehrkosten zur bisherigen Veranschlagung
in Höhe von insgesamt 1.420.000 € brutto, die bereits im Haushaltsplan 2021 veranschlagt sind:
a. Zusätzliche bauliche Maßnahmen Photovoltaikanlage, Gründach und Maßnahmen zur Arbeitssi-
cherheit: ca. 133.000 € brutto
Die Ausführung einer Photovoltaikanlage, sowie die Ausführung eines Gründachs mit extensiver Be-
grünung, nebst der daraus resultierenden Maßnahmen zur Arbeitssicherheit (Absturzsicherungen)
war zum Zeitpunkt der Machbarkeitsstudie nicht geplant und ist somit auch im Kostenrahmen der
Machbarkeitsstudie nicht berücksichtigt worden.
Die extensive Dachbegrünung für das Neubaudach wird entsprechend dem Ratsbeschluss gem.
V/0705/2018/2 vom 12.12.2018 ausgeführt. Die Dachbegrünung leistet durch ihre Fähigkeit CO2 zu
speichern einen Beitrag zur Erfüllung der Klimaschutzziele (Masterplan 100 % Klimaschutz) der Stadt
Münster.
Im Sinne der am 12.12.2018 beschlossenen Vorlage V/0668/2018, Umsetzung von Klimaschutzmaß-
nahmen in städtischen Gebäuden, wird der Erweiterungsneubau mit einer Photovoltaikanlage ausge-
stattet.
b. Zusätzliche bauliche Maßnahmen gem. Baugrundgutachten: ca. 107.000 € brutto
Bei der Baugrunduntersuchung ist festgestellt worden, dass der Boden schadstoffbelastet ist und
entsprechend entsorgt werden muss. Des Weiteren ist während der Baumaßnahme gem. Boden-
gutachten eine geschlossene Wasserhaltung geplant.
c. Zusätzliche bauliche Maßnahmen bei der technischen Gebäudeausrüstung, inkl. Ausstattung:
ca. 113.000 € brutto
Die OGS-Räume werden mit Waschtischen und dezentralen Lüftungsgeräten ausgestattet, um sie
auch als Klassenräume nutzen zu können. In den multifunktional zu nutzenden Räumen ist die Vorin-
stallation gem. Digitalpakt vorgesehen.
Der Speiseraum im Untergeschoss mit dem Flurbereich und der Treppenanlage ist auch für Veran-
staltungen außerhalb der Schulzeit als Versammlungsstätte geplant. Entsprechend sind dezentrale
Lüftungsgeräte innerhalb der Fassade vorgesehen. Zusätzliche WC-Anlagen im Untergeschoss sind
außerdem erforderlich, um eine autarke Nutzung des Speiseraums unabhängig von den Schulzeiten
zu ermöglichen.
d. Zusätzliche bauliche Maßnahmen bei den Außenanlagen: 91.000 € brutto
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Gemäß Baugrundgutachten ist der schadstoffbelastete Boden in den zu bearbeitenden Flächen ent-
sprechend zu entsorgen und die Fläche neu zu verfüllen. Die Entwässerung muss in den zu bearbei-
tenden Flächen umgelegt werden.
Entsprechend der Versammlungsstättenverordnung und der optional geplanten Vierzügigkeit ist ne-
ben dem Erweiterungsneubau am unteren Geh- und Fahrradweg zur Gievenbecker Reihe eine Fahr-
radabstellanlage geplant.
Entlang der Grundstücksgrenze zur benachbarten Kita Lichtblick ist wegen der Höhendifferenz eine
Stützwand erforderlich. Anpassungsarbeiten wie z. B. Umlegung der Pflegezufahrt und Nachpflan-
zungsarbeiten sind geplant.
e. Honorarkosten für die vorgenannten Zusatzmaßnahmen: 106.500 € brutto
Die Honorarkosten für das Paket der Zusatzmaßnahmen belaufen sich auf 106.500 € brutto, pauschal
ca. 25 %.
f. Konjunkturbedingte Mehrkosten, Anpassung des Baupreisindexes und Sicherheiten - Konkretisie-
rung der Entwurfsplanung/Terminplanung: ca. 868.000 € brutto
- Erhöhte Preissteigerung Kostenprognose Errichtungsbeschluss von 2018 ab 2019 bis 2022
von 738.000 € brutto.
- Paket Zusatzmaßnahmen 12 % prognostizierte Preissteigerung, inkl. 10 % für Unvorhersehba-
res, 130.000 € brutto.
Für das Gesamtprojekt entstehen unter Berücksichtigung der zusätzlichen Maßnahmenpakete Ge-
samtkosten von 7.070.000 €.
Planungsdaten:
BGF (Bruttogrundfläche): 1.921 m²
Kostenkennwert: 1.977,29 €/m² (BGF)
Der Kostenkennwert für die Bauwerkskosten (KG 300 + 400) bezogen auf die Bruttogeschossfläche
von 1.921 m² für den Erweiterungsbau beträgt 1.977,29 €/m² BGF.
Der Kostenkennwert für den Erweiterungsbau liegt damit bezogen auf den BKI Mitte-Oben-Wert für
die BGF niedriger und entspricht der derzeitigen Konjunkturlage.
Im Vergleich dazu die Standardbewertungen:
Kostenkennwert Mitte-Oben: 2.250 €/m² BGF
Zu 3.
Mehrbedarf für Personalstunden
Die Personalstunden der Hausmeisterdienste berechnen sich u.a. nach den Flächen. Aufgrund der
Flächenausweitung des Erweiterungsneubaus ergibt sich nach den Berechnungen des Amtes für
Schule und Weiterbildung ein Mehrbedarf von 0,13 VZÄ für Personalstunden, der im Rahmen der
Stellenplanberatungen abzusichern ist.
I.V.
gez.
Peck
Stadtrat
Anlagen:
Anlage A
Anlage 1.1 – 1.13 Entwurfsplanung GRUPPE MDK Münster Architekten Ingenieure
Anlage 2 Entwurfsplanung Außenanlagen des Amtes für Grünflächen und Umweltschutz
Anlage 3 Checkliste „nachhaltiges Bauen“
Anlage 4 Checkliste Barrierefreiheit/Design für Alle
Anlage 5 Kostenberechnung/Kostenzusammenstellung
Anlage 6 Folgenlastenberechnung/0195/2021
Anlage A
1696 Zeichen
Anlage A zur V/0195/2021 Kurzüberblick Erweiterung der Mosaik-Schule in Münster zur vollen Dreizügigkeit, mit der Option zur Vierzügig- keit. -Baubeschluss- Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage wird das Ziel “Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, For- schungs- und Entwicklungsstandorte in Europa“ verfolgt. Das Teilziel lautet „Umsetzung des Schulbauprogramms der Stadt Münster“. Zielerreichung: Die Entwurfsplanung ist abgeschlossen und im Februar 2021 ist die Genehmi- gungsplanung beim Bauordnungsamt der Stadt Münster eingereicht worden. Eine Realisierung bis Anfang Juni 2023 ist vorgesehen. Laut Errichtungsbeschluss wurde ein finanzieller Bedarf von 5.650.000 € kalkuliert. Hinzu kommen Mehrkosten von 1.420.000 €. Es ist mit einem finanziellen Gesamtbedarf von 7.070.000 Euro zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im Entwurf des Haushaltsplan 2021 enthalten? x Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Bereits veranschlagt? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Voraussichtlich Ratsbeschluss V/195/2021 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Bei der Planung werden Vorgaben zu folgenden Querschnittsthemen eingehalten: Inklusion – Bauordnung NRW § 55 Abs. 1 im Sinne der UN-Behindertenrechtskonvention. Klimaschutz – Gebäudeleitlinien der Stadt Münster.
20210305_ANLAGE 1.8_ANSICHT WEST
21 Zeichen
V/195/2021 ANLAGE 1.8
20210305_ANLAGE 1.4_DACHGESCHOSS
21 Zeichen
V/195/2021 ANLAGE 1.4
20210305_ANLAGE 1.6_ANSICHT OST
21 Zeichen
V/195/2021 ANLAGE 1.6
20210305_ANLAGE 4_BARRIEREFR
8 Zeichen
4 195 21
20210309_V_195_2021_Anlage 5_Mosaikschule_Kostenzusammenstellung
2170 Zeichen
Bruttokosten Anmerkungen Errichtungsbeschluss 5.650.000,00 € Kostenermittlung 2018 mit Hochrechnung bis 2022 mit 2,7% p.a. Summe KG 100 0 € vorhanden Summe KG 200 181.475 € Summe KG 300 2.056.975 € Summe KG 400 818.054 € Summe KG 500 476.968 € Summe KG 600 276.556 € Summe KG 700 805.008 € KG 200-700 gerundet ca. 26% Summe KG 200-700 4.615.035 € Unvorhersehbares 461.503 € 10 % auf die Bruttosumme Gesamtkosten 5.076.538 € Preissteigerung 2019-2022 570.873 € 4 Jahre je 2,7 % Gesamtkostenansatz 2022 5.647.412 € Gerundet 5.650.000 € Kostenrahmen aus Errichtungsbeschluss Mehrkosten aus Preissteigerung und Unvorhergesehenes 737.999 € 1 Jahr 4,5 %, 3 Jahre je 6 % auf die KG 200-700 Gesamtkosten 2022 6.387.999 € Gesamtkosten 2022 6.390.000 € gerundet KG 300/400 Ext. Gründach, Photovoltaikanlage, Maßnahmen zur Arbeitssicherheit 133.130 € s. Beschluss V 0705/2018/2 vom 12.12.2018 KG 300 Zulagen Bodenaushub KG (Schadstoff belastet), geschlossene Wasserhaltung, etc. 106.629 € aus Baugrundgutachten KG 400 Lüftungsanlage Speiseraum, WC Anlagen; Vorinstallation Digitalpakt 94.891 € aus VStaettVO KG 500 Entwässerung, belasteter Boden, Anpassungsarbeiten Kita, Geländer, etc. 91.000 € Diverse Anpassungsarbeiten Aussenanlagen, Baugrundgutachten, etc. KG 600 besondere Ausstattung 17.850 € Ausstattung Tafeleinheiten KG 700 Honoraranteil 106.500 € Honorarkosten Zusatzmaßnahmen 25 % KG 300-500 Zusatzmaßnahmen gesamt 550.000 € KG 200-700 Preissteigerung und Unvorhersehbares 130.000 € je 6 % für die Jahre 2021 und 2022 und ca. 10 % Sicherheit Summe Zusatzmaßnahmen 680.000 € Summe Gesamtkosten 2022 7.070.000 € Projektbudget Mehrkosten gesamt 1.420.000 € 5.650.000 € Kostenrahmen aus Errichtungsbeschluss Simone Telljohann 23.42.0014 Kostenstand 23.02.2021 Anlage 5 zur Vorlage V/195/2021 Kostenzusammenstellung Baubeschluss Ausbau der Mosaikschule zur Dreizügigkeit Kostenberechnung brutto Paket Zusatzmaßnahmen brutto
20210305_ANLAGE 1.5_ANSICHT NORD
21 Zeichen
V/195/2021 ANLAGE 1.5
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: keine Beschlussfassung wegen Sitzungsabsage
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (2)
- Gievenbecker Reihe
- Dieckmannstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0195/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 18.03.2021
- Erstellt
- 04.03.2021 11:06