V/0235/2025/1
Baubeschluss zur baulichen Erweiterung des Annette-von-Droste-Hülshoff Gymnasiums für die Umstellung auf G9
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Beschlussvorlage
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V/0235/2025/1 V/0235/2025/1 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Baubeschluss zur baulichen Erweiterung des Annette-von-Droste-Hülshoff Gymnasiums für die Umstellung auf G9 Beratungsfolge 02.07.2025 Hauptausschuss Vorberatung 02.07.2025 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die bauliche Erweiterung des Annette von Droste-Hülshoff Gymnasiums für die Umstellung auf G9 wird nach den Plänen der Architekten Arge htArchitektur und Klein Riesenbeck Assoziierte geplant (Anlage 1 der Hauptvorlage). Die Gesamtmaßnahme wird mit einem Investitionsvolumen von 30.281.000,- € 31.723.000,- netto auf Basis der Kostenberechnung mit Stand 25.06.2025 nach DIN 276 (Anlage 1 dieser Ergänzungsvorlage) unter Berücksichtigung einer Reduktion der Baukosten um 5 % umge- setzt. Die darüber hinausgehenden Reduzierungen gemäß der Vorlage V/0450/2025 werden im Rahmen der kommenden Haushaltsaufstellung berücksichtigt. 2. Der Schulhof sowie die Freianlagen werden nach den Plänen des Amtes für Grünflächen, Um- welt und Nachhaltigkeit der Stadt Münster saniert und an die Anforderungen angepasst (Anlage 2 der Hauptvorlage). Die Kosten sind in den Gesamtinvestitionskosten enthalten. 3. Der Rat nimmt zur Kenntnis, dass aufgrund der Flächenerweiterung am Annette-von-Droste- Hülshoff-Gymnasium ab dem Haushaltsjahr 2028 ein Mehrbedarf von 0,34 VZÄ für Personal- stunden für Hausmeisterdienste anfällt. Weiterhin ergibt sich aufgrund der höheren Schülerzah- len ab dem HH-Jahr 2026 ein Mehrbedarf in Höhe von 0,16 VZÄ für das Schulsekretariat. Der Rat befürwortet, dass die genannten Mehrbedarfe in die nächstmöglichen Stellenplanbera- tungen aufzunehmen sind. Amt für Immobilienmanagement 30.06.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Blanke Telefon: 492-2546 Blanke@stadt-muenster.de - 2 - V/0235/2025/1 II. Finanzielle Auswirkungen: Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme 6070 Erw. Annette -v.-D.-H. Gym- nasium (G9) Auszahlungen für Baumaßnahmen Bisher bereit- gestellt 1.000.000 2025 1.452.000 2026 11.632.000 2027 12.785.000 2028 4.854.000 Summe der Auszahlungen 31.723.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen ab dem Haushaltsjahr 2025 sind im Haushalts- plan 2025 bei der Investitionsmaßnahme 6070 „Erw. Annette –v.-D.-H. Gymnasium (G9)“ nicht aus- reichend veranschlagt. Die Differenz zwischen der Veranschlagung im Haushaltsplan 2025 und dem Bedarf im laufenden Haushaltsjahr in Höhe von 1.232.000 € wird im Rahmen der flexiblen Haushaltsführung im investi- ven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Familie und Sport aufgefangen. Im Rahmen der Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2026/2027 wird der Haushaltsansatz für die o. g. Investitionsmaßnahme an die voraussichtlichen Investitionskosten angepasst. Der Mehrbedarf ab 2026 in Höhe von 29.271.000 € wird im investiven Budget des Dezernates für Bildung, Jugend, Fami- lie und Sport kompensiert. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2029 ff 584.690 Folge- aufwand Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2029 ff. 442.610 Folge- aufwand Produktgruppe 0301 Leistungen für Schule Zeile 11 Personalaufwendungen 2029 ff. 30.605 Folge- aufwand Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen 2029 ff. 475.850 Folge- aufwand Summe aller Aufwendungen 1.533.755 Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. (Anlage 6) - 3 - V/0235/2025/1 Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaßnahme 6070 Erw. Annette -v.-D.-H. Gymnasium (G9) Auszahlungen für Baumaßnahmen Bisher bereit- gestellt 1.000.000 2025 1.462.000 2026 6.349.000 2027 9.690.000 2028 10.160.000 2029 1.317.000 2030 303.000 Summe der Auszahlungen 30.281.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen ab dem Haushaltsjahr 2025 sind im Haushaltsplan 2025 bei der Investitionsmaßnahme 6070 „Erw. Annette –v.-D.-H. Gymnasium (G9)“ nicht ausreichend veranschlagt. Die zur Finanzierung erforderlichen Differenz in 2025 in Höhe von 1.242.000 € wird im Rah- men der flexiblen Haushaltsführung im investiven Budget des Dezernates für Bildung, Ju- gend, Familie und Sport aufgefangen. Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemer- kungen Produktgruppe 0111 Immobilienmanagement Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2029 ff 568.200 Folge- aufwand Zeile 14 Bilanzielle Abschreibungen 2029 ff. 422.480 Folge- aufwand Produktgruppe 0301 Leistungen für Schule Zeile 11 Personalaufwendungen 2029 ff. 30.610 Folge- aufwand Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft Zeile 20 Zinsen und sonstige Finanz- aufwendungen 2029 ff. 454.220 Folge- aufwand Summe aller Aufwendungen 1.475.510 Die Folgelastenberechnung wird zur Kenntnis genommen. (Anlage 2 dieser Ergänzungsvorlage) - 4 - V/0235/2025/1 Begründung: Für die Ratssitzung am 02.07.2025 hatte die Verwaltung zeitgleich Baubeschlüsse für mehrere Maßnahmen in Vorbereitung. Mitte Mai zeigte sich, dass durch die enorme Kumulation von Beschlussvorlagen die Maßnahmen insgesamt eine Summe erreichten, die innerhalb des Budgets des Dezernats für Bildung, Jugend, Familie und Sport nicht zu decken war. Bekannt- lich hat die Verwaltung dann entschieden, u. a. die Baubeschlussvorlage für das Schulzentrum Kinderhaus (Vorlage V/0234/2025) zurückzustellen Der zur Ratssitzung am 02.07.2025 von den Ratsfraktionen Bündnis 90/Die Grünen/GAL, SPD, FDP, Internationale Fraktion/Die Partei/ödp und der Ratsgruppe Volt vorgelegte Antrag zur so- fortigen Beschlussfassung zeigt einen Weg zur Finanzierung des Schulzentrums Kinderhaus auf, der mit der vorgenannten Vorlage aufgegriffen wird. Für alle Hochbauvorhaben die am 02.07.2025 als Baubeschluss zur Beschlussfassung anste- hen legt die Verwaltung Ergänzungsvorlagen vor. Durch eine durchgängige Absenkung des Risikozuschlages auf 5 % der Gesamtsumme soll der Druck zur konsequenten Budgetkontrol- le und zur Erzielung von Einsparungen im Prozess erhöht und gleichzeitig Spielräume für an- dere Maßnahmen geschaffen werden. Ebenfalls sollen durch eine genauere Mittelabflusspla- nung und eine realitätsnahe Veranschlagung der Baukostensteigerungen bis zur Mitte der Bauzeit der Umfang der gebundenen Mittel den realistischen Bedarfen angepasst, Mittelüber- tragungen reduziert und die Mittelverfügbarkeit erhöht werden. Bisherige Beschlüsse Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 09.02.2022 mit der Vorlage V/0816/2021/1 den Grundsatzbeschluss für die bauliche Erweiterung des Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums ge- fasst, um den fehlenden Raumbedarf im Zuge der Wiedereinführung des 13. Jahrgangs zu decken. In seiner Sitzung am 19.06.2024 hat der Rat einen Errichtungsbeschluss gefasst und dem Vorkonzept mit einem u.a. um eine Zweifachsporthalle erweiterten Raumprogramm zugestimmt (Vorlage V/0265/2024). Gemäß Vergabeverordnung (VgV-Verfahren ohne Teilnahmewettbewerb) wurde das Architekturbüro Arge htArchitektur und Klein Riesenbeck Assoziierte im August 2023 mit der Planung und Umsetzung der Erweiterungsmaßnahme und der energetischen Sanierung (V/0676/2021; Erreichung der Kli- maneutralität 2030 für städtische Gebäude) beauftragt. Zu I. Sachentscheidung: Zu 1.: Planung der Erweiterung Das Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasium zeigt sich heute weitgehend als ein typischer Schulbau aus den 1950er Jahren. Das Hauptgebäude wurde in den 50er Jahren als 3-geschossiger L- förmiger Baukörper mit flachgeneigten Satteldächern entlang der Grünen Gasse errichtet. Im gleichen Zeitraum entstand die Aula des Gymnasiums, die im EG und 1. OG mit dem Hauptgebäude verbun- den ist sowie die zunächst freistehende 1-fach Turnhalle. 1969 wurde zusätzlich eine Gymnastikhalle errichtet und der Klassentrakt durch einen 2-geschossigen Anbau bis zur Krummen Straße verlän- gert. Durch diese Baumaßnahmen wurde die Turnhalle an das Schulgebäude angebunden. Entlang der Schützenstraße entstand 2007 ein 3-geschossiger Erweiterungsbau mit Mensa, Klassenräumen und Lehrerzimmer sowie einem Aufzug zur barrierefreien Erschließung der Obergeschosse. Seit 2009 wird die ehemalige Hausmeisterwohnung unter der Aula für die Übermittagsbetreuung genutzt. Im Zuge dieser Maßnahmen wurde auch die thermische Hülle der Aula energetisch saniert. Im Gegensatz zum baulich ähnlichen, nahegelegenen Gymnasium Paulinum steht das Annette- Gymnasium nicht unter Denkmalschutz, unterliegt aber hinsichtlich seiner Gestaltung der Altstadtsat- zung und wird seitens der Baudenkmalpflege als erhaltenswertes Gebäude eingestuft. - 5 - V/0235/2025/1 Die Planung am Standort wird durch die Lage in der eng bebauten Altstadt stark beeinflusst und limi- tiert. Das Grundstück des Gymnasiums wird auf allen 4 Seiten von schmalen Straßen umschlossen. Die Gebäude stehen zu einem großen Teil direkt auf der Grundstücksgrenze, schließen also direkt an den Straßenraum, bzw. den Gehweg an. Das Schulgrundstück bietet für eine Erweiterung des Ge- bäudes keine freien Flächen. Die zur Verfügung stehende Schulhoffläche weist ohnehin nicht die der Schülerzahl entsprechende Größe auf, weshalb die Schülerinnen und Schüler auch während der Pausen das Schulgebäude nutzen müssen. Die Höhenentwicklung des Gebäudes bzw. einer mögli- chen Erweiterung wird durch die Vorgaben der Altstadtsatzung begrenzt. Entwurfskonzept Die Erweiterung des 5-zügigen Annette-von-Droste-Hülshoff-Gymnasiums zielt darauf ab, den gestie- genen Raumbedarf durch die Umstellung von G8 auf G9 zu decken. Aufgrund der oben beschriebe- nen beengten räumlichen Möglichkeiten sah eine im Vorfeld vom Amt für Immobilienmanagement angefertigte Machbarkeitsstudie ursprünglich nur den Rückbau der Gymnastikhalle und Errichtung eines dreigeschossigen Gebäudes an gleicher Stelle sowie die Aufstockung des zweigeschossigen Gebäudeteils entlang der Grünen Gasse vor. Dies hätte jedoch nur ein Mindestmaß an zusätzlichen Unterrichtsräumen ermöglicht, nicht aber den Raumbedarf eines 5-zügigen Gymnasiums abgedeckt. Die in ihrer Größe und Funktion weder DIN-gerecht noch zeitgemäße Turnhalle wäre dabei so in das Gebäudeensemble eingebunden worden, dass eine spätere Erweiterung der Halle nicht mehr möglich gewesen wäre. Vor diesem Hintergrund wurde eine mögliche Sanierung der Halle noch einmal kri- tisch überprüft und in der Folge als unwirtschaftlich eingestuft. Stattdessen wurde die Möglichkeit der Errichtung einer neuen Halle untersucht. Im Zuge dieser Entwurfsüberlegungen wurde in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt und der Baudenkmalpflege das Konzept einer Neuordnung der Baukörper im Osten des Grundstücks durch den Abbruch der Gymnastikhalle, der Turnhalle und des 2- geschossigen Klassentraktes an der Grünen Gasse entwickelt. Mit dem Errichtungsbeschluss vom 19.06.2024 (V/0265/2024) wurde die Verwaltung beauftragt die- ses Konzept zur baulichen Umsetzung mit dem Architekturbüro htArchitektur und Klein Riesenbeck weiterzuführen und einen Baubeschluss zu erwirken. Die Ergebnisse der Planung werden im Folgenden zusammengefasst: Durch den Abbruch der vorgenannten Gebäudeteile entsteht im Osten des Grundstücks, entlang der Krummen Straße ein Baufeld in dem sich eine 2-fach Sporthalle realisieren lässt, die im 1. und 2. Obergeschoss die zusätzlich erforderlichen Unterrichtsräume, wie auch die durch Teilabbruch des Bestands wegfallenden Unterrichtsräume aufnehmen kann. Dadurch ist es möglich die gemäß V/0265/2024 beschlossenen notwendigen pädagogischen Flächen, über das mit dem Grundsatzbe- schluss beschlossene minimale Raumprogramm hinaus zu realisieren. Durch die Errichtung der Zwei- fachhalle wird das Sportflächenangebot am Standort erhöht. Somit wird eine spürbare Flächenmeh- rung für den Sport und gleichzeitig mehr pädagogische Fläche in den Obergeschossen geschaffen. Die Halle wird mit Wettkampfmaßen nach DIN 18032 errichtet und kann außerhalb der Schulzeiten auch dem Vereinssport dienen. Eine Nutzung für außerschulische Wettkämpfe mit Publikum ist je- doch nicht vorgesehen, da sich am Schulstandort keine dafür ausreichende Anzahl an Stellplätzen realisieren lässt. Um die durch den Gebäudebestand und die Altstadtsatzung vorgegebene Gebäudehöhe einzuhalten, wird die Halle inkl. Umkleide- und Nebenräumen ca. 4m tief in den Boden eingelassen. Über der 2- fach Sporthalle entstehen 2 Obergeschosse, in denen 8 neue Unterrichts- und 5 neue Differenzie- rungsräume sowie je zwei Musik- und Informatikräume mit zugeordneten Lager-, bzw. Sammlungs- räumen untergebracht werden. Die in den abzureißenden Gebäudeteilen befindlichen Unterrichts- räume und WCs werden in den neuen Baukörper integriert. Durch die Selbstlernzentren in der `ge- meinsamen Mitte´ wird das Lernangebot auf jeder Etage vervollständigt. Der Erweiterungsbau wird an den Gebäudebestand angebunden, erhält aber einen zusätzlichen, se- paraten Eingang mit Treppenhaus und Aufzug. Die tiefergelegene Sporthalle kann so auch außerhalb der Unterrichtszeiten bzw. nach Schließung des Schulgebäudes barrierefrei erreicht werden. Die Bar- - 6 - V/0235/2025/1 rierefreiheit des gesamten Schulgebäudes inklusive Sporthalle wird durch den zweiten Aufzug und die daraus resultierende Verkürzung der Wege insgesamt verbessert. Ein konstruktionsbedingter Höhen- versprung von ca. 60cm zwischen 1.OG Bestand und 1.OG Neubau wird über eine Stufenanlage und eine Hubplattforrm im Neubau überwunden. Um den Anforderungen der erhöhten Schülerzahlen gerecht zu werden, wird im Untergeschoss, ne- ben den Umkleiden der Sporthalle eine weitere WC- Anlage geschaffen, die aus dem Gebäude und vom Schulhof barrierefrei erreicht wird und den gestiegenen Bedarf deckt. Das Tragwerk über der neuen Sporthalle wird durch `wandartige Träger´ gebildet. Massive Betonträ- ger überspannen die Sporthalle von Außenwand zu Außenwand, erstrecken sich in der Höhe über die beiden Obergeschosse und bilden dabei gleichzeitig die Innenwände der dort angeordneten Unter- richtsräume. Dies schränkt die Flexibilität der Grundrissbildung in den Obergeschossen in einem ver- tretbaren Maß ein, reduziert die erforderliche Tiefe der Bauwerksgründung jedoch um ca. 2 m. Ge- genüber dem Einbau herkömmlicher Betonträger ergibt sich hier eine Baukostenersparnis von ca. 1,2 Mio Euro. Aufgrund der beengten Innenstadtlage und des dort festgestellten Baugrundes sind aufwändige Grün- dungs- und Sicherungsmaßnahmen erforderlich. Im Zuge der Tiefgründung des Gebäudes ist eine Beton-Bohrpfahlwand bis ca. 6 m Tiefe entlang der an den Neubau angrenzenden Straßenkanten herzustellen. Die Fassade soll in Anlehnung an die Bestandsgebäude gem. der Altstadtsatzung als Klinkerfassade ausgeführt werden. Aus Gründen der Nachhaltigkeit und Förderung der Kreislaufwirtschaft (Urban Mining) ist hier teilweise die Verwendung von Reused- bzw. Recyclingklinkern vorgesehen. Maßnahmen im Bestand Im Bestandsgebäude wird die Funktion einiger Unterrichtsräume neu geordnet, um Fachbereiche zusammenzufassen. Der neben dem Physikraum gelegene Klassenraum wird als Physikraum ausge- stattet, der bisherige Musikraum im 1.OG wird geteilt und zu einem Kursraum und einem Klassen- raum umgebaut. So ist es möglich, den Fachbereichen im Alt- und Neubau jeweils einen gemeinsa- men Neben- bzw. Sammlungsraum zuzuordnen. Die Kosten für die Maßnahmen im Bestand sind mit 315.000€ in den Gesamtkosten enthalten. Die ebenfalls im Raumprogramm aufgeführte Verwaltungs- fläche (4 Büros) wird nicht im Neubau realisiert. Stattdessen werden lediglich 3 Büros durch Umnut- zung eines Mehrzweckraumes im Altbau geschaffen. Auf eine ursprünglich angedachte Verortung dieser Räume im Dachgeschoss des Bestandsgebäudes wird aus Kostengründen verzichtet. Um den Schulbetrieb nicht mehr als nötig zu beeinträchtigen, sollen die Maßnahmen im Bestand erst nach Fertigstellung des Neubaus zeitgleich zur energetische Sanierung des Altbaus durchgeführt werden. Die Planung der energetischen Sanierung ist noch nicht abgeschlossen, eine entsprechende Vorlage wird zu einem späteren Zeitpunkt eingebracht. Es zeichnet sich jedoch ab, dass die dafür ursprüng- lich veranschlagten Kosten von 12,95 Mio € durch eine differenziert ausgearbeitete Planung der Sa- nierung (z.B. Ertüchtigung von Fenstern anstatt Erneuerung) und die zuvor geschilderte Abbruch- und Neu-baumaßnahme (Sanierung der Sporthalle und des 2-geschossigen Klassentraktes fallen weg) um ca. 4-5 Mio € reduziert werden können. Ökologie, Energie Die Nachhaltigkeitskriterien der Gebäudeleitlinien werden erfüllt (Anlage 3). Die gesetzlichen Anforde- rungen gem. GEG 2024 werden eingehalten und es wird ein Effizienzgebäude - Stufe 40 erreicht. Eine Zuschussförderung in der Bundesförderung effiziente Gebäude als Klimafreundlicher Neubau (KFN) wird geprüft. Die Wärmebereitstellung erfolgt über den Fernwärmeanschluss des Bestandsgebäudes. Gemäß dem Null-Emissionshaus-Standard für Erweiterungen > 4.500 m² ist eine PV-Anlage mit etwa 102 kWp erforderlich, welche auf der Dachfläche der Erweiterung errichtet wird und eine erwartete Energieeinsparung von etwa 92.000 kWh bzw. 43,6 t CO2 pro Jahr erwirkt. Der hygienische Mindestluftwechsel zur Außenluftversorgung wird über ein zentrales Lüftungsgerät - 7 - V/0235/2025/1 und auch unabhängig durch Fensterlüftung sichergestellt. Der Einsatz von einem zentralen Lüftungs- gerät im Neubau ermöglicht eine Minimierung des Energieverbrauches und somit eine Reduzierung der Energie- und Betriebskosten in der Heizperiode. Darüber hinaus birgt diese zusätzlich die Mög- lichkeit, in den wärmeren Sommermonaten eine freie Nachtlüftung zur passiven Raumkühlung umzu- setzen. Berücksichtigung der Belange von Menschen mit Behinderungen Am 30.04.2025 wurde das Projekt am Runden Tisch – Barrierefreies Bauen vorgestellt. Geplant sind der Einbau eines weiteren Aufzugs, der die Obergeschosse des Neubaus und die tiefer- gelegene Sporthalle erschließt sowie eine Hubplattform zur Überwindung des ca. 60 cm betragenden, baulich bedingten Höhenunterschieds zwischen 1.OG Neubau und 1. OG Altbau. Im 1. OG und im Untergeschoss des Neubaus wird je ein behindertengerechtes WC eingerichtet. Die Zugänglichkeit zum Eingangsbereich des neu geschaffenen Treppenhauses mit Aufzug wird im Zuge der Neugestaltung/Wiederherstellung der Außenanlagen barrierefrei erstellt. Ein taktiles Leitsys- tem wird vorgesehen. In Nähe des Eingangsbereichs der Schule wird ein vorhandener PKW-Stellplatz behindertengerecht eingerichtet. Zu 2.: Planung der Freianlagen Der Erweiterungsbau am Annette Gymnasium erfordert Anpassungen des angrenzenden Schulhofs. Dabei wird die Bolzplatzfläche überbaut und es müssen 5 Bäume auf dem Schulhof gefällt werden, wovon einer unter die Baumschutzsatzung fällt. Eine Ersatzpflanzung für die gefällten Bäume erfolgt mit der Pflanzung von zwei neuen Bäumen auf dem Schulhof. Für die erforderliche Barrierefreiheit ist eine Rampe für den Zugang zum Erweiterungsbau vorgese- hen. Zudem ist es notwendig, einen neuen Bolz- und Basketballplatz auf dem Schulhof zu errichten. Das bestehende kleine Spielgerät, welches vom Förderverein bereitgestellt wurde, soll durch ein grö- ßeres Spielgerät ersetzt werden, um mehr Kindern Spielmöglichkeiten auf dem sehr kleinen Schulhof zu bieten. Zusätzlich sollen neue Tischtennisplatten angeschafft werden, da einige der Alten abgän- gig sind. Neue Sitzgelegenheiten an der Sporthalle sollen ebenfalls aufgestellt werden. Für den Er- weiterungsbau ist es notwendig, einen Bereich des Pflasters auf dem Schulhof aufzunehmen. Dieses Pflaster soll gelagert und wiederverwendet werden. Entlang der Krummen Straße soll eine neue zusätzliche Fahrradabstellfläche für 42 Fahrräder ge- schaffen werden. Der Gehweg rund um den Erweiterungsbau muss nach der Baumaßnahme mit neuen Gehwegplatten wiederhergestellt werden. Der konkrete Entwurf für die Umgestaltung des Schulhofes wird vom Amt für Grünflächen, Umwelt und Nachhaltigkeit erstellt und mit dem Amt für Schule und Weiterbildung sowie der Schulleitung abgestimmt. Die geschätzten Kosten für die erforderliche Anpassung und Umgestaltung des Schulhofes belaufen sich auf ca. 780.000 € Brutto. Davon fallen Kosten von ca. 60.000 € Brutto für die Wiederherstellung des Gehweges an. Zu 3.: Mehrbedarf für Personalstunden Die Personalstunden der Hausmeisterdienste berechnen sich u.a. nach den Flächen. Aufgrund der Flächenausweitung hinsichtlich des Neubaus ergibt sich nach den Berechnungen der Verwaltung ein Mehrbedarf von 0,34 VZÄ für Personalstunden ab dem Jahr 2028. Die Personalstunden für Schulsekretariate bemessen sich anhand der Schülerzahlen. Aufgrund der zu erwartenden Steigerung der Schülerzahlen ergibt sich nach den Berechnungen der Verwaltung ein Mehrbedarf von 0,16 VZÄ für Personalstunden ab dem Jahr 2026. - 8 - V/0235/2025/1 Zu II: Finanzielle Auswirkungen Das Investitionsvolumen von 31.723.000,00 € 30.281.000,-€ entspricht der Kostenberechnung des Architektur-büros Arge htArchitektur und Klein Riesenbeck Assoziierte vom 04.04.2025 zuzügliche der Kosten für Umbaumaßnahmen im Bestand, der Ausstattung von Sporthalle und Unterrichtsräu- men sowie Auf-wendungen für die Bodendenkmalpflege, einschließlich 10% 5% Unvorhersehbarem und einer angenommenen Baupreissteigerung von 4% jeweils für die Jahre 2026, 2027 und 2028 (Anlage 5). Im Zuge der Entwurfsplanung konnten folgende Einsparungen erzielt werden: KG 300 Verringerung der Gründungstiefe durch wandartige Träger ca 1.2 Mio € Linoleum anstatt Parkett in Unterrichtsräumen und Selbstlernzentren ca. 113.000,- € Verzicht auf Teil-Ausbau des Dachgeschosses für Büros ca. 200.000,- € Summe 300 1.5 Mio € KG 500 Verzicht auf Umgestaltung einer Fahrradabstellfläche 90.000,- € Summe 500 90.000,- € Vergleich BKI Kostenkennwert Für den Vergleich des BKI Kostenkennwertes wurde der vom statistischen Bundesamt veröffentliche Wert für Erweiterungen von Schulgebäuden mit Sporthallen herangezogen. Der aktuelle Kostenkennwert für das geplante Gebäude bezogen auf die anrechenbaren Bauwerkskosten (KG 300 und 400 nach DIN 276) beträgt ca. 3.663,00 €/m² BGF. Der mittlere BKI-Kostenkennwert aus dem 4. Quartal 2024 beträgt im Durchschnitt 2.829,- €/m² BGF für diesen Gebäudetyp. Dieser Wert bildet die geplante Baumaßnahme jedoch nur unzureichend ab, da in der Statistik nur wenig Vergleichsobjekte für die bauliche Kombination aus Sporthalle und Unter- richtsräumen vorhanden sind. Eine überbaute und ins Erdreich abgesenkte Sporthalle findet sich in der BKI-Statistik nicht. Die erhöhten Investitionskosten pro Quadratmeter sind im Vergleich zum zugrunde gelegten Mittel- wert auf folgende Umstände zurück zu führen: - Aufwändigere Gründung und Erdarbeiten durch Absenkung der Sporthalle. - Zweigeschossige Überbauung der Halle, bzw. dafür erforderliches Tragwerk. - Anbindung an den Bestand - Beengtes Baufeld. Diese Mehraufwendungen sind mit rund 834,- €/m² BGF zu beziffern. Demgegenüber steht ein ver- ringerter Verbrauch der Grundstücksflächen durch die Mehrgeschossigkeit des Baukörpers. Weiteres Vorgehen Der Baubeginn ist für das 2. Quartal 2026 geplant. Der Start der energetischen Sanierungsmaßnah- me (V/0676/2021) ist im Anschluss an die Neubaumaßnahme vorgesehen. Wenn möglich, werden zeitliche und vergaberelevante Synergien herbeigeführt. Die bauliche Umsetzung der Erweiterungs- maßnahme soll im 3. Quartal 2028 abgeschlossen sein. - 9 - V/0235/2025/1 I.V. gez. Arno Minas Stadtrat Anlagen: Kostenberechnung nach DIN 276 Stand 25.06.2025 Folgelastenberechnung Stand 25.06.2025
Anlage A
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Anlage A zur V/0235/2025/1 Kurzüberblick Mit dieser Vorlage wird die Erweiterungsmaßnahme zur Umstellung auf G9 am Annette-von- Droste-Hülshoff Gymnasium, Grüne Gasse 38-40, 48143 Münster dem Rat vorgelegt. -Baubeschluss- Ziele/Teilziele/Zielerreichung Mit der Vorlage werden folgende Ziele erreicht: - Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwick- lungsstandorte in Europa - Wir werden das unverwechselbare Stadtbild bewahren und die City als Ort der Begeg- nung, als Marktplatz und als Motor der Stadtentwicklung stärken - Wir werden Münster zu einer Stadt mit höchster Lebens- und Erlebnisqualität weiterentwi- ckeln: mit hoher Umwelt- und Naturqualität, mit breitem Freizeit- und Sportangebot, mit hohem Wohnwert, Familienfreundlichkeit und sozialer Balance in der Stadtgesellschaft. Das Teilziel lautet: „Erweiterung des Gymnasiums im Rahmen der Umstellung auf G9, und Erwei- terung der Sportflächen.“ Zielerreichung: Abbruch des zweigeschossigen Klassentraktes, der Gymnastikhalle und der Turnhalle, Errichtung einer Zweifachsporthalle mit darüber angeordneten Unterrichtsräumen. Der Abbruch ist für das 4 Quartal 2025, der Baustart für das 3. Quartal 2026 vorgesehen. Die Fertigstellung ist für das 3.Quartal 2028 geplant. Es ist mit einem finanziellen Bedarf von 31.732.000,-€ 30.281.000,-€ zu kalkulieren. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schulen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja Nein Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? Ja Nein x teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Gem. §79 SchulG NRW ist der Schulträger verpflichtet, die für einen ordnungsgemäßen Unterricht erforderlichen Schulanlagen, Einrichtungen und Lehrmittel bereitzustellen und zu unterhalten. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Bei der Planung werden folgende Querschnittsthemen eingehalten: Gebäudeleitlinien der Stadt Münster Klimaschutz Barrierefreiheit Ratsbeschlüsse zum Bau und Unterhalt von PV-Anlagen
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Grüne Gasse 38
- Schützenstraße
- Kinderhaus
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Details
- Aktenzeichen
- V/0235/2025/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 27.06.2025
- Erstellt
- 27.06.2025 09:18