2316/2017
Autonomes Zentrum Köln an der Luxemburger Straße 93
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Anlage 1-Resolution AZ
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Die Anwesenden der Bürgerveranstaltung Eifelwall am 08.07.2017 fordern ein Spitzengespräch innerhalb von zwei Monaten mit Baudezernent Höing und Vertreter/innen der Politik. Nach dem Gespräch wird eine öffentliche Veranstaltung in Form einer Podiumsdiskussion über den Stand der Dinge stattfinden. Bis die beiden Veranstaltungen stattgefunden haben, werden keine weiteren Entscheidungen getroffen. Folgende Aspekte müssen Gegenstand der Gespräche sein: • Die Verlängerung oder einen neuen unbefristeten Mietvertrag des AZ mit Bestandsschutz, es sei denn, es gibt eine vernünftige Alternative für alle Beteiligten. • Der Verbleib des Gebäudes Atelier Eifelwall 3, es sei denn, es gibt eine vernünftige Alternative für alle Beteiligten. • Alle Ideen der Bürgerschaft und Anwohnerinnen und Anwohner, unter anderem aus dem Ideenmarkt der Parkstadt Süd müssen als Diskussionsgrundlage und Planungsgrundlage verbindlich aufgenommen werden. Abgelehnte Vorschläge bzw. ihre Nichtaufnahme müssen begründet werden. Herr Dr. Bauer leitet die Informationen weiter. Eine Bekanntmachung der Termine soll vollumfänglich sein. Abstimmungsergebnis: 183 Ja-Stimmen, 5 Gegenstimmen, 4 Enthaltungen
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/67 28.07.2017 Vorlagen-Nummer 2316/2017 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Hauptausschuss 31.07.2017 Autonomes Zentrum Köln an der Luxemburger Straße 93 AN/1070/2017 Anfrage der SPD-Fraktion gem. §4 der Geschäftsordnung des Rates Mit der oben aufgeführten Vorlage „Autonomes Zentrum Köln an der Luxemburger Straße 93“ bittet die SPD-Fraktion im Hauptausschuss um Beantwortung der nachstehenden Fragen: 1. Wie ist der Sachstand der Gespräche der Verwaltung mit dem Autonomen Zentrum? Das Objekt Luxemburger Straße 93 wurde dem Autonomen Zentrum im Oktober 2014 vertrag- lich für einen befristeten Zeitraum bis 31.12.2018 zur Nutzung überlassen. Im Vertrag über die Nutzungsüberlassung vom 29.10.2014 wurde vereinbart, dass die Stadt und das Autonome Zentrum spätestens im Januar 2018 Gespräche aufnehmen, um zu klären, wo das Autonome Zentrum nach dem 31.12.2018 untergebracht werden könnte. Ein Verbleib am derzeitigen Standort ist wegen der Verlängerung des Inneren Grüngürtels nicht möglich und würde auch der Beschlusslage des Rates widersprechen. Auf dieser Grundlage kam es im Dezember 2016 erstmals zu einem Austausch zwischen Ver- tretern des Autonomen Zentrums und der Verwaltung, in dessen Ergebnis die Verwaltung an- geboten hat, nach entsprechender Prüfung und soweit vorhanden, mögliche Alternativstandor- te für den Betrieb eines Autonomen Zentrums nach dem 31.12.2018 vorzuschlagen. Dezernat VI betreibt aktuell unter Beteiligung der Ämter 15, 23, 26, 61 und 67 Standortrecherche. Ein erstes Ergebnis dieser Überprüfung, d.h. ob und wenn ja, welche möglichen Alternativstandor- te zur Verfügung stünden, liegt voraussichtlich im September 2017 vor. Das Autonome Zent- rum wurde über den Sachstand in einem erneuten Gespräch im Juli 2017 informiert. Weitere Gespräche wurden seitens der Verwaltung in Aussicht gestellt. 2. Wie ist das weitere Vorgehen der Verwaltung zu Alternativstandorten zum Autonomen Zentrum? Gibt es Alternativstandorte? Die Prüfung möglicher Alternativstandorte für das Autonome Zentrum wird derzeit stadtweit und eigentümerunabhängig durchgeführt. Dabei werden auch die in anderen Zusammenhän- gen bereits ermittelten Flächen und Gebäude in die Prüfung einbezogen. Zu gegebener Zeit wird die Verwaltung den Liegenschafts- und den Stadtentwicklungsausschuss über den Stand und die Ergebnisse der Gespräche unterrichten. 3. Gibt es einen „Planungsstopp“? Wenn ja, mit welchen Konsequenzen? Wer hat diesen veranlasst? 2 Das Wettbewerbsverfahren „Parkstadt Süd – Neue Grünanlage am Eifelwall“ wird in zwei Be- arbeitungsstufen durchgeführt. Aus zunächst 14 eingereichten Arbeiten hat das Preisgericht am 29.06.2017 fünf Entwürfe ausgewählt, die hierauf öffentlich im Rahmen einer zweitägigen Veranstaltungsreihe präsentiert worden sind. Ziel ist es, Hinweise und Anregungen der Bürge- rinnen und Bürger zu den fünf ausgewählten Entwurfsarbeiten zu sammeln und in die an- schließende Überarbeitungsphase einfließen zu lassen. Auf einer öffentlichen Ausstellung der Arbeiten am 07.07.2017 sollte tags darauf, am 08.07.2017, eine öffentliche Vorstellung der Entwürfe durch die Planungsbüros mit anschlie- ßender Diskussion folgen. Der erste Teil der Veranstaltungsreihe (Ausstellung am 07.07.2017) konnte wie geplant durchgeführt werden. Die Durchführung des zweiten Teils (Vorstellung und Diskussion am 08.07.2017) wurde jedoch insofern verhindert, als eine große Zahl von Vertre- terinnen und Vertretern des Autonomen Zentrums eine Vorstellung und Diskussion der Ent- wurfsarbeiten durch protestierende Sprechchöre zeitweise unmöglich machte. Die Forderung der protestierenden Gruppe, zunächst eine Lösung für die Zukunft des Auto- nomen Zentrums zu erarbeiten, formulierte diese schließlich in einer Resolution, die der Ver- waltung vorliegt (Anlage 1). Im Anschluss an die vorgenannte Unterbrechung bestand dann noch für eine kleine Gruppe von interessierten Bürgerinnen und Bürgern die Möglichkeit, sich mit den Planungsbüros über deren Entwürfe auszutauschen. Die Ausstellung, Vorstellung und Diskussion der Entwurfsarbeiten sind informelle Verfahrens- schritte der Bürgerbeteiligung. Derzeit prüft die Verwaltung die Möglichkeit, die Vorstellung und Diskussion der Wettbewerbsentwürfe, in geeigneter Form zu wiederholen. Ein Planungsstopp besteht nicht. Das formelle Verfahren zur Vergabe der Planungsleistungen wird fortgeführt. gez. Reker
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2316/2017
- Typ
- Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
- Datum
- 28.07.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27