2015/0437
Vor-Finanzierung der Notfallunterkünfte und der Versorgung der Flüchtlinge durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2015/0437
2759 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
08.10.2015
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
Abt.: Kämmerei OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2015/0437
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Vor-Finanzierung der Notfallunterkünfte und der Versorgung der Flüchtlinge durch
die Wissenschaft sstadt Darmstadt
Vorlage vom: 02.10.2015
Beschlussvorschlag :
Der Vor-Finanzierung der Kosten für die Notfallunterkünfte und die Versorgung der Flüchtlinge
durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zugestimmt.
Anlagen:
Datenschutzrelevante A nlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 2. Oktober 2015
Das Land Hessen hat im Wege des Katastrophenschutzes die Stadt Darmstadt am
17.09.2015 beauftragt, kurzfristig ab Sa mstag, 19.09.2015, für 1.000 Flüchtlinge im Ra h-
men einer humanitären Notlage Notunterkünfte bereitzustellen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt derzeit drei Sporthallen mit einer Belegung von bis
zu 1.000 Flüchtlingen zur Verfügung.
Das Land Hessen als Katastrophenschutzbehörde hat die Kosten der Notfallunterkün fte und
der Versorgung der Flüchtlinge zu tragen. Derzeit finanziert die Wissenschaft sstadt Darm-
stadt die anfallenden Kosten vor und wird diese dem Land in Rechnung stellen. Insofern ha n-
delt es sich haushaltsrechtlich um durchlaufende Posten, für die dem Grunde nach keine
eigenen Haushaltsansätze im Haushaltsplan der Wisse nschaftsstadt Darmstadt notwendig
sind.
Ob das Land sämtliche entstehende Kosten erstatten wird, kann zum derzeitigen Stand nicht
abschließend beurteilt werden. Verbindliche Auskünfte des Landes Hessen, die sämtliche
Fallkonstellationen abdecken, können momentan nicht abgegeben we rden.
Für den Fall, dass der Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht alle Kosten erstattet we rden soll-
ten, wird so bald als möglich eine Magistratsvorlage für die anfallenden über - und außer-
planmäßigen Aufwendungen nach § 100 HGO erstellt, die zur Beschluss -fassung dem Magis t-
rat und der Stadtverordnetenversammlung zugeleitet wird.
Darmstadt, 2. Oktober 2015
Der Dezernent:
André Schellenberg
Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2015/0437
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.10.2015
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00