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2015/0437

Vor-Finanzierung der Notfallunterkünfte und der Versorgung der Flüchtlinge durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 02.10.2015

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2015/0437

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
08.10.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
Abt.: Kämmerei   OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0437 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Vor-Finanzierung der Notfallunterkünfte und der Versorgung der Flüchtlinge durch 
die Wissenschaft sstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 02.10.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Vor-Finanzierung der Kosten für die Notfallunterkünfte und die Versorgung der Flüchtlinge 
durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt wird zugestimmt.  
 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante A nlage:  
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 2. Oktober 2015  
 
 
 
Das Land Hessen hat im Wege des Katastrophenschutzes die Stadt Darmstadt am 
17.09.2015 beauftragt, kurzfristig ab Sa mstag, 19.09.2015, für 1.000 Flüchtlinge im Ra h-
men einer humanitären Notlage Notunterkünfte bereitzustellen.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt stellt derzeit drei Sporthallen mit einer Belegung von bis 
zu 1.000 Flüchtlingen zur Verfügung.  
 
Das Land Hessen als Katastrophenschutzbehörde hat die Kosten der Notfallunterkün fte und 
der Versorgung der Flüchtlinge zu tragen. Derzeit finanziert die Wissenschaft sstadt Darm-
stadt die anfallenden Kosten vor und wird diese dem Land in Rechnung stellen. Insofern ha n-
delt es sich haushaltsrechtlich um durchlaufende Posten, für die dem Grunde nach keine 
eigenen Haushaltsansätze im Haushaltsplan der Wisse nschaftsstadt Darmstadt notwendig 
sind. 
 
Ob das Land sämtliche entstehende Kosten erstatten wird, kann zum derzeitigen Stand nicht 
abschließend beurteilt werden. Verbindliche Auskünfte  des Landes Hessen, die sämtliche 
Fallkonstellationen abdecken, können momentan nicht abgegeben we rden.  
 
Für den Fall, dass der Wissenschaftsstadt Darmstadt nicht alle Kosten erstattet we rden soll-
ten, wird so bald als möglich eine Magistratsvorlage für die  anfallenden über - und außer-
planmäßigen Aufwendungen nach § 100 HGO erstellt, die zur Beschluss -fassung dem Magis t-
rat und der Stadtverordnetenversammlung zugeleitet wird.  
 
 
Darmstadt, 2. Oktober 2015  
 
 
Der Dezernent:  
 
 
 
 
André Schellenberg  
Stadtkämmerer

Beratungsverlauf (1)

TOP 529 beschließend

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0437
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.10.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00