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Anfrage der CDU-Fraktion betreffend "Nutzung Gebäude Oberfinanzdirektion"

Beantwortung einer Anfrage (BV) 2474/2020 vom 18.08.2020

Stand: Am 26.08.2020 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) beraten. Ein Ergebnis ist nicht angegeben.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/61/1 611/2 Beer Az Vorlagen-Nummer 2474/2020 Freigabedatum am 18.8.2020 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 26.08.2020 Anfrage der CDU-Fraktion betreffend "Nutzung Gebäude Oberfinanzdirektion" Mit der Anfrage AN/0276/2020 stellt die CDU-Fraktion folgende Fragen: Laut Aussagen aus der Oberfinanzdirektion zieht diese aus dem Hochhaus in der Riehler Str. im Sommer 2021 aus. Ferner wird auch der Zoll, der den unter Denkmalschutz stehenden Altbau der ehemaligen Generalzolldirektion nutzt, Ende 2021 ausziehen. Ab Ende 2021 führt der Bau- und Liegenschaftsbetrieb NRW (BLB NRW ) das komplette Areal an der Riehler Str. / Wörthstr. einer neuen Nutzung zu. Vor diesem Hintergrund stellt die CDU Fraktion folgende Fragen: 1. Sind der Verwaltung diese Auszugsvorhaben bekannt ? 2. Wenn ja, welche Nutzung ist ab 2021 in dem Komplex vorgesehen ? 3. Existiert ein aktueller Bebauungsplan und welche Möglichkeiten sieht der vor ? Antwort der Verwaltung: Zu 1.) Die Auszugsvorhaben sind der Stadtverwaltung nicht bekannt. Zu 2.) Die zukünftige Nutzung ist der Stadtverwaltung unbekannt. Zu 3.) In dem Bereich der Oberfinanzdirektion und der Generalzolldirektion befindet sich ein rechts- verbindlicher Bebauungsplan aus dem Jahr 1969 mit der Bebauungsplan-Nr.: 67468/02, der mit der Festsetzung Kerngebiet/Gemeinbedarf (Oberfinanzdirektion) aufgestellt wurde.

Beratungsverlauf

  1. 26.08.2020

    Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)

    TOP 6.1.11.1, Anhörung (BV).

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