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Neufestsetzung der Gebühren für die Benutzung der städtischen Übergangsheime für Spätaussiedler

Vorlage V/0446/2004 vom 03.06.2004

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Dokumente

  • Anlage 3, Gesamtübersicht

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    D:\Programme\session\somacos\doc\00204065.doc Anlage 3 zur Beschlussvorlage an den Rat Nr. 446 / 2004 Gesamtübersicht 2004 auf der Grundlage der Rechnungsergebnisse des Jahres 2003 1 2 3 Übergangswohnheim Wohnfl. incl. Anteilen an Gemeinschafsflächen qm Tatsächl. Kosten unter Berücksichtigung der Landeszu weisung € Am Kämpken 2 bis 12 1.327 57.093 Bockhorststraße 126 bis 132 759 145.257 Meckmannweg 15, 35, 45 912 51.730 Scheibenstraße 114 978 43.616 Gesamt: 3.976 297.696 Bei jährlichen Gesamtkosten von 297.696 € beträgt der durchschnittliche mtl. Aufwand pro qm 6,24 € / pro Monat. Unter Anwendung des Äquivalenzprinzips wird als Höchstsatz die im sozialen Wohnungsbau übliche Miete 4,55 € als monatlich durchschnittliche Benutzungsgebühr je qm festgesetzt.€ als monatlich durchschnittliche Benutzungsgebühr je qm festgesetzt.
  • Anlage 4, Verbrauchskosten

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    Anlage 4 zur Beschlussvorlage an den Rat Nr. 446 / 2004 Verbrauchskosten 2004 auf der Grundlage der Rechnungsergebnisse des Jahres 2003 1 2 3 4 5 6 7 Übergangswohnheim Heizkosten und Gebühren für den Schornsteinfeger € Strom € Wasser € Abwasser € Summe 2 – 5 € Sollbelegung Am Kämpken 2 bis 12 18.760 14.600 8.310 7.008 48.678 180 Bockhorststraße 126 bis 132 5.865 6.200 2.620 2.210 16.895 108 Meckmannweg 15, 35, 45 27.424 3.067 7.148 6.034 43.673 153 Scheibenstraße 114 32.500 13.650 4.720 3.980 54.850 100 Gesamt: 84.549 37.517 22.798 19.232 164.096 541 Die jährlichen Gesamtkosten für Verbräuche betragen 164.096 €, so dass die Kosten pro Person und Monat auf 25,28 € festgesetzt werden.
  • Anlage 2, Jahreskosten 2004

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    D:\Programme\session\somacos\doc\00204059.doc Anlage 2 zur Beschlussvorlage an den Rat Nr. 446 / 2004 Jahreskosten 2004 ( Kalkulation auf der Grundlage der Rechnungsergebnisse des Jahres 2003 ) Am Kämpken 2 bis 12 Bockhorststraße 126 bis 132 Meckmannweg 15, 35, 45 Scheibenstraße 114 Summen Platzzahlen 180 108 153 100 541 Kostenart I. Personalkosten Hausmeister 38.635 € 23.181 € 32.840 € 21.464 € 116.120 € soziale Betreuung 32.390 € 19.434 € 27.532 € 17.994 € 97.350 € Verw. allgemein 34.758 € 20.855 € 29.545 € 19.310 € 104.468 € II. Sachkosten Verwaltungskosten Personal- und Organisationsamt 1.104 € 663 € 939 € 614 € 3.320 € Verwaltungskosten Citec 446 € 267 € 379 € 248 € 1.340 € Miete und Pachten - 125.991 € - - 125.991 € Bauunterhaltung 5.314 € 1.833 € 9.368 € 7.148 € 23.663 € Unterh.d. Grünflächen 601 € - 4.158 € 1.574 € 6.333 € Grundbesitzabgaben und andere Abgaben 30.548 € - 11.832 € 26.849 € 69.229 € Geb.-/ Inventarversicherungen 652 € 50 € 323 € 661 € 1.686 € Haftpflichtversicherungen 47 € 28 € 40 € 26 € 141 € Reinigung 102 € 61 € 87 € 57 € 307 € Hausratersatz 2.887 € 6.403 € 5.500 € 1.372 € 16.162 € Betriebskosten 10.409 € 7.091 € 14.987 € 2.299 € 34.786 € Gesamtkosten (Brutto) 157.893 € 205.857 € 137.530 € 99.616 € 600.896 € ./. Landeserstattungen 100.800 € 60.600 € 85.800 € 56.000 € 303.200 € Gesamtosten (Netto) 57.093 € 145.257 € 51.730 € 43.616 € 297.696 €
  • Beschlussvorlage

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    ... DER OBERBÜRGERMEISTER Sozialamt Betrifft Neufestsetzung der Gebühren und Änderung der Satzung für die Benutzung der städtischen Übergangsheime für Spätaussiedler Beratungsfolge 22.06.2004 Kommission zur Unterbringung von Aussiedlern, Asylbewerbern u. Flüchtlingen Vorberatung 30.06.2004 Ausschuss für Soziales und Gesundheit Vorberatung 07.07.2004 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 14.07.2004 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Zur Neufestsetzung der Benutzungsgebühren für die Benutzung der städtischen Unterkünfte für die Unterbringung von Spätaussiedlern wird die als Anlage 1 beigefügte Satzung zur Ände- rung der Satzung für die Benutzung der städtischen Übergangseinrichtungen für Spätaussied- ler beschlossen. 2. Der Gebührenberechnung wird zugestimmt (Anlage 2 – 4). Begründung: Die Benutzungsgebühren werden ab dem 01.08.2004 auf der Grundlage der Gebührenbedarfs- berechnung neu festgesetzt. Aus der Anlage 3 ist ersichtlich, dass nach betriebswirtschaftlichen Gesichtspunkten von den Be- nutzern eine Grundgebühr von 6,24 €/m²/mtl. gefordert werden müsste. Die Kosten wurden auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses des Jahres 2003 kalkuliert. Vorlagen-Nr.: V/0446/2004 Auskunft erteilt: Herr Berkemeier Ruf: 492 50 31 E-Mail: BerkemeH@stadt-muenster.de Datum: 03.06.2004 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Die Heranziehung der Benutzungsgebühr in dieser Höhe entspricht jedoch nicht dem rechtlichen Gebot, wonach Gebühren und Leistungen in einem angemessenen Verhältnis stehen müssen (Ä- quivalenzprinzip entsprechend der Rechtsprechung des BVerfG und BVerwG). Die Grundgebühren werden daher weiterhin auf der Grundlage der im sozialen Wohnungsbau üb- lichen Höchstmieten festgesetzt. Diese betragen nach Aussage des Amtes für Wohnungswesen 4,55 €/m²/mtl. (bisher 4,52 €) Die Verbrauchsgebühren wurden ebenfalls auf der Grundlage des Rechnungsergebnisses des Jahres 2003 errechnet. Entsprechend der Anlage 4 belaufen sich diese ab dem 01.08.2004 auf mtl. 25,28 € (bisher 17,69 €). I.V. Dr. Klein
  • Anlage 1, Satzung

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    Anlage 1 zur Beschlussvorlage an den Rat Nr. 446/2004 Satzung zur Änderu ng der Satzung für die Benutzung der Übergangsheime für Spätaussiedler Auf Grund der §§ 7 und 41 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666 ff.) zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 03.02.2004 (GV. NRW. S. 96 ff.) hat der Rat der Stadt Münster am 14.07.2004 beschlossen: Die Satzung für die Benutzung der städt. Übergangsheime für Spätaussiedler der Stadt Münster vom 04.07.1994 (Abl. S. 100), zuletzt geändert durch Satzung vom 23.06.2000 (Abl. S. 81) wird wie folgt geändert: Artikel 1 Im § 4 Abs. 2 wird die Grundgebühr von 4,52 € durch 4,55 € ersetzt; die Verbrauchsgebühr von 17,69 € wird durch 25,28 € ersetzt. Artikel 2 Die Gebührenänderung tritt am 01.07.2004 in Kraft.

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