Zu Top 5.2 Beschluss des Zielbilds für die Kölner Weststadt
Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne) AN/2300/2021 vom 28.10.2021
Stand: Am 28.10.2021 im Stadtentwicklungsausschuss beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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Gem. Änderungsantrag nach § 13 (Grüne)
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Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Volt im Kölner Rat An die Vorsitzende des Stadtentwicklungsausschusses Sabine Pakulat Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 28.10.2021 AN/2300/2021 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Stadtentwicklungsausschuss 28.10.2021 Zu Top 5.2 Beschluss des Zielbilds für die Kölner Weststadt Sehr geehrte Frau Pakulat, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, um den berechtigten Interessen und Einwände der Bezirksvertretungen Ehrenfeld und Lin- denthal, sowie des Ausschusses für Klima, Umwelt und Grün gerecht zu werden, bitten die antragstellenden Fraktionen folgenden Änderungsantrag in die Tagesordnung des Stadtent- wicklungsausschusses am 28.10.2021 aufzunehmen: Beschluss: Der Stadtentwicklungsausschuss 1. nimmt das Zielbild für die sogenannte Kölner Weststadt zur Kenntnis. 2. beschließt das Zielbild als Grundlage für weitere Entwicklungen innerhalb des Be- trachtungsraums. 3. beschließt, in der darauf aufbauenden Neuerstellung der Rahmenplanung Brauns- feld/Müngersdorf/Ehrenfeld, sowie bei der Auslobung des städtebaulichen Wettbe- werbs für das Max-Becker-Areal folgende Aspekte vertieft zu bearbeiten: a. Die Verwaltung wird aufgefordert, für den Betrachtungsraum eine Themen- karte „Klimaneutralität 2035“ zu erstellen, diese mit Inhalt zu füllen und diese für die Aspekte Hitze, Wasser, Energie und Stadttraum in die anderen Zieldi- mensionen zu integrieren. b. Die Verwaltung wird aufgefordert, die Themenkarte 3 „Bewegungsraum“ mit der Zielsetzung einer umweltgerechten Mobilität fortzuentwickeln, insbesonde- - 2 - re für den Liefer- und Schwerlastverkehr, und diese mit der stadtweiten Netz- planung zu verbinden. 4. beauftragt die Verwaltung, die Zielbilder bei den nächsten Verfahrensschritten - dem städtebaulichen Wettbewerb Max-Becker-Areal und der Fortschreibung der Rahmen- planung Braunsfeld/Müngersdorf/Ehrenfeld - als Grundlage zu nutzen und dabei fol- gende Punkte vertieft zu betrachten: a. Klimaneutrales Quartier, besonders für die Aspekte Hitze, Wasser, Energie, Stadttraum und Bauen. b. Eine Infrastruktur für umweltgerechte Mobilität zu schaffen, die den Fußverkehr, den Radverkehr, den ÖPNV sowie den Logistikverkehr entsprechend dem aktuel- len Stand der Verkehrswissenschaft vorrangig berücksichtigt. c. Konzepte für den Umgang des Parkens für alle Mobilitätsträger sind dazustellen. Als Vorbild kann der Wettbewerb zum Stadtviertel „Kreuzfeld“ dienen. d. Die Vielfalt, die hinter dem Begriff „Gewerbe“ steht, soll im Wettbewerb ihren Platz finden. e. Die Jury für den Wettbewerb soll die Punkte 4 a) – 4 c) in ihrer Teilnehmerschaft abbilden. Das bedeutet, dass Klimaexpertise, Mobilitätsexpertise, Gewerbeexper- tise durch unabhängige Expert*innen vertreten sind. In die Jury sind auch Mitglie- der des Rahmenplanungsbeirats, der Bezirksvertretung und des Rats zu berufen. 5. Die „Charta für das Max-Becker-Arial“ des Rahmenplanungsbeirats wird von der Be- zirksvertretung mitbeschlossen und dient als Ergänzung zum Zielbild und als Be- standteil für den städtebaulichen Wettbewerb für das Max-Becker-Areal. Begründung: Erfolgt mündlich. Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
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