2020/0362
Eigenbetrieb Immobilienmanagement Zwischenberichterstattung 3. Quartal 2020
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
11.12.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 65
IV
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0362
Magistratsbeschluss-Nr.
386
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Eigenbetrieb Immobilienmanagement
Zwischenberichterstattung 3. Quartal 2020
Vorlage vom: 16.11.2020
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat nimmt den Bericht zum 3. Quartal 2020 zur Kenntnis.
Anlagen: GuV 3. Quartal 2020 (Anlage 1)
Erläuterungen GuV 3. Quartal 2020 (Anlage 2)
Übersicht investive Maßnahmen 3. Quartal 2020 (Anlage 3)
Erläuterungen zur invest. MN_Übersicht 3. Quartal 2020 (Anlage 4)
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 16.12.2020
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.11.2020:
Die Betriebskommission und der Gemeindevorstand sind gem. § 21 Eigenbetriebsgesetz
regelmäßig über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung
des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.
Die aktuelle Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, Gewinn- und Verlustrechnung, wird
durch einen Vergleich mit den Ansätzen des Erfolgsplans dargestellt (Anlage 1). Die
Erläuterungen sind Anlage 2 zu entnehmen.
Anlage 3 stellt die Abwicklung des Vermögensplans pro investive Maßnahme im Quartal dar.
Die Erläuterungen hierzu können Anlage 4 entnommen werden.
Die Daten des Berichts beziehen sich auf den Wirtschaftsplan 2020, der am 03.12.2019 im
Rahmen der 3. Lesung von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und mit Verfügung
vom 26.03.2020 durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde.
Die Ausführung des Wirtschaftsplans bewegt sich im Rahmen der engen Vorgaben des
Stadtkämmerers zur Haushaltsführung unter Beachtung der Auflagen der
Genehmigungsbehörde.
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
2020/0362
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
11.12.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnete nversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat IV
Amt: Eigenbetrieb
Immobilienmanagement
Darmstadt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0362
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Eigenbetrieb Immobilienmanagement
Zwischenberichterstattung 3. Quartal 2020
Vorlage vom: 16.11.2020
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt den Bericht zum 3. Quartal 2020 zur Kenntnis.
Anlagen: GuV 3. Quartal 2020 (Anlage 1)
Erläuterungen GuV 3. Quartal 2020 (Anlage 2)
Übersicht investive Maßnahmen 3. Quartal 2020 (Anlage 3)
Erläuterungen zur invest. MN_Übersicht 3. Quartal 2020 (Anlage 4)
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 16.11.2020:
Die Betriebskommission und der Gemeindevorstand sind gem. § 21 Eigenbetriebsgesetz
regelmäßig über die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen sowie über die Abwicklung
des Vermögensplans schriftlich zu unterrichten.
Die aktuelle Entwicklung der Erträge und Aufwendungen, Gewinn- und Verlustrechnung, wird
durch einen Vergleich mit den Ansätzen des Erfolgsplans dargestellt (Anlage 1). Die
Erläuterungen sind Anlage 2 zu entnehmen.
Anlage 3 stellt die Abwicklung des Vermögensplans pro investive Maßnahme im Quartal dar.
Die Erläuterungen hierzu können Anlage 4 entnommen werden.
Die Daten des Berichts beziehen sich auf den Wirtschaftsplan 2020, der am 03.12.2019 im
Rahmen der 3. Lesung von der Stadtverordnetenversammlung beschlossen und mit Verfügung
vom 26.03.2020 durch die Aufsichtsbehörde genehmigt wurde.
Die Ausführung des Wirtschaftsplans bewegt sich im Rahmen der engen Vorgaben des
Stadtkämmerers zur Haushaltsführung unter Beachtung der Auflagen der
Genehmigungsbehörde.
Dezernat I Dezernat IV
Jochen Partsch André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0362
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 16.11.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00