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Verkehrsregelung an der Kreuzung Mühlenweg/Mathias-Brüggen-Straße

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3257/2018 vom 15.10.2018

Stand: Am 05.11.2018 in der Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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  • Beantwortung einer Anfrage (BV)

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/662/1 Vorlagen-Nummer 3257/2018 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.11.2018 Verkehrsregelung an der Kreuzung Mühlenweg/Mathias-Brüggen-Straße hier: Anfrage der CDU-Fraktion aus der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld vom 10.09.2018, TOP 7.5 Die CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld bittet um die Beantwortung folgender Frage: „Aus welchem Grund wurde die durch Verkehrszeichen hergestellte Regelung, dass ein Abbiegen vom Mühlenweg nach links in die Mathias-Brüggen-Straße unzulässig ist, im Zuge der Installierung einer Lichtsignalanlage wieder aufgehoben?“ Antwort der Verwaltung: Die Kreuzung Mathias-Brüggen-Straße – Mühlenweg ist in der Vergangenheit als Unfallhäufungsstel- le auffällig geworden. In Zukunft ist geplant den Verkehr durch einen Kreisverkehr in dem Bereich zu regeln, da diese Maßnahme nicht kurzfristig umgesetzt werden kann, ist als Intermissionsmaßnahme eine Signalanlage in dem Bereich installiert worden um die Verkehrssicherheit bis zur Realisierung des Kreisverkehrs zu gewährleisten. Die Planung der Signalisierung sieht vor, dass es drei Phasen mit signaltechnischen Ablauf gibt. Der Verkehr auf der Hauptrichtung läuft parallel. Die Verkehre aus den Nebeneinrichtungen, sprich aus dem Mühlenweg werden getrennt voneinander geschaltet. Das heißt, dass jeder dieser Verkehrs- ströme in alle Richtungen abbiegen kann, ohne einen Konflikt mit dem Gegenverkehr befürchten zu müssen. Durch die Installation der provisorischen Signalanlage hat sich die Verkehrssituation im Hin- blick auf die Verkehrssicherheit verbessert.

Beratungsverlauf

  1. 05.11.2018

    Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)

    TOP 6.4.1, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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