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2024/0061

Änderung der Satzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die Betreuung und Förderung von Tageskindern in der Kindertagespflege durch qualifizierte Kindertagespflegepersonen vom 17.12.2019 zum 01.01.2024

Magistratsvorlage 09.02.2024

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2024/0061

4068 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.02.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0061 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:  051-007-1600 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3650-01-Kinderbetreuung  Sachkonto: 7128670 
 
Betreff: Änderung der Satzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die Betreuung und 
Förderung von Tageskindern in der Kindertagespflege durch qualifizierte 
Kindertagespflegepersonen vom 17.12.2019 zum 01.01.2024  
 
Vorlage vom: 09.02.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die Änderungssatzung zu der Satzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die 
Betreuung und Förderung von Tageskindern in der Kindertagespflege durch qualifizierte 
Kindertagespflegepersonen vom 17.12.2019 wird rückwirkend zum 01.01.2024  
beschlossen. 
 
 
Anlagen: Änderungssatzung zu § 5 und Anlage 1  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.02.2024 
 
Ein Grundsatzbeschluss , bezogen auf die Erhöhung der laufenden Geldleistung en von 
Kindertagespflegepersonen von 5,50 Euro auf 6,00 Euro pro Betreuungsstunde ab dem 
01.01.2024, wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2023 bereits 
getroffen (MV-Nr. 2023/0316).  
 
Die letzte Erhöhung der Geldleistung für Kindertagespflegepersonen erfolgte zum 
01.01.2022. Kindertagespflegepersonen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt erhalten zur 
Erfüllung des Rechtsanspruches im Rahmen der Förderung seither einheitlic h 5,50 Euro pro 
Kind und Betreuungsstunde. 
 
Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023 wurde bereits 
verbindlich festgelegt, eine Erhöhung der laufenden Geldleistungen für 
Kindertagespflegepersonen um 50 Cent auf 6,00 Euro Betreuungsstunde ab dem 01.01.202 4 
vorzunehmen. 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert derzeit 332 Kinder mit Betreuungsverträgen in der 
Kindertagespflege. Dies entspricht einem Anteil von etwa 25 Pr ozent an den U-3 
Betreuungsplätzen. Ziel ist es, die Versorgung der Darmstädter Familie n gemäß dem 
Rechtsanspruch auf Kin derbetreuung sicherzustellen. Um die Kindertagespflege als 
gleichrangiges Angebot zur Kinderbe treuung zu etablieren und weiter auszubauen, ist die 
Erhöhung der Geldleistungen eine ange messene Vergütung für die Tätigkeit de r 
Kindertagespflegepersonen. Diese soll die Attraktivität des Berufs erhöhen und sowohl 
langfristige Ausübung als auch  die Gewinnung neuer und zusätz licher 
Kindertagespflegepersonen ermöglichen.  
 
Zur Umsetzung des Grundsatzbeschlusses der Stadtverordnetenv ersammlung vom 
02.11.2023 bedarf es eines Beschlusses über d ie beigefügte Änderungssatzung.  
 
Die zusätzlich benötigen Mittel für die Umsetzung der Erhöhung sind für das Haushaltsjahr 
2024 auf der Kostenstelle: 051 -007-1600, Sachkonto: 7128670 etatisiert. 
 
 
 
Darmstadt, den 09.02.2024  
 
 
Dezernat I    Dezernat II   Dezernat IV 
 
 
 
Hanno Benz   Barbara Akdeniz   André Schellenberg  
Oberbürgermeister   Bürgermeisterin   Stadtkämmerer

anlage 1

4427 Zeichen

Satzung 
vom  
 
zur Änderung der Satzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die Betreuung und Förderung 
von Tageskindern in der Kindertagespflege durch qualifizierte Tagespflegepersonen vom 
17.12.2019 
 
Aufgrund § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBI. I S. 
142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBI. S. 90, 93), der §§ 2, 
10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBI. 2013, S. 
134) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBI. S. 582), der §§ 22, 23, 24, 
43, 87a, 90 und 97a Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der 
Fassung der vom 11. September 2012 (BGBI. I S. 2022), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes 
vom 21. Dezember 2022 (BGBI. I S. 2824; 2023 I Nr. 19) und §§ 29, 31, 32a und 32c des Hessischen 
Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBI. 1, S. 698), zuletzt 
geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2023 (GVBI. S. 607) hat die Stadtverordnetenversammlung der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt in ihrer Sitzung am XXX nachstehende Satzung beschlossen: 
 
Artikel 1 
 
Die Satzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die Betreuung und Förderung von Tageskindern 
in der Kindertagespflege durch qualifizierte Tagespflegepersonen vom 17.12.2019, wird wie folgt 
geändert: 
 
Kindertagespflegesatzung  Wissenschaftsstadt  Darmstadt 
Anlage 1 
 
Laufende Geldleistung für Kindertagespflegepersonen gemäß § 23 Abs. 2 
SGB VIII, gültig ab 01.01.2024 
Kindertagespflegepersonen, die nachweisen, dass sie die Anforderungen des § 32 a Abs. 3 
HKJGB erfüllen, erhalten zur Anerkennung ihrer Förderungsleistung im Sinne des § 23 Abs. 2 
Nr. 2 SGB VIII je Betreuungsstunde und betreutem Kind einen Betrag in Höhe von 3,70 €. In 
diesem Betrag ist die nach § 32 a HKJGB weiterzuleitende Landesförderung in Höhe von 1,64 € 
enthalten.  
Kindertagespflegepersonen, die nicht über die jährliche Aufbauqualifizierung in Höhe von 20 
Unterrichtseinheiten im Sinne des § 32 a Abs. 3 Nr. 2 und 3 HKJGB verfügen, erhalten im 
Folgejahr keine Landesförderung, sondern lediglich den Sockelbetrag von 2,06 € je Stunde und 
betreutem Kind.  
 
Erbringt die Kindertagespflegeperson die Betreuungsleistungen in von ihr zur Verfügung 
gestellten Räumen, erhält sie als Erstattung für den Sachaufwand im Sinne des § 23 Abs. 2 Nr. 
1 SGB VIII für jedes betreute Kind einen Betrag von 2,30 EUR pro Stunde.  
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährt der Kindertagespflegeperson Geldleistungen für die 
Betreuung von Kindern, die in Darmstadt gemeldet sind und/oder ihren gewöhnlichen 
Aufenthalt haben und nach Maßgabe dieser Satzung betreut werden.

Die Kindertagespflegeperson erhält monatlich als Sachaufwand und Förderleistung, inklusive 
der Landesförderung nach § 32 a HKJGB, eine monatliche Förderleistung für eine 
durchschnittliche Betreuung von 
 
10 bis 15 Stunden pro Woche  324,75 € 
über 15 bis 20 Stunden pro Woche  454,65 € 
über 20 bis 25 Stunden pro Woche  584,55 € 
über 25 bis 30 Stunden pro Woche  714,45 € 
über 30 bis 35 Stunden pro Woche  844,35 € 
über 35 bis 40 Stunden pro Woche  974,25 € 
über 40 bis 45 Stunden pro Woche                          1.104,15 € 
über 45 Stunden pro Woche                          1.234,05 € 
für jedes anspruchsberechtigte Kind.       (Tabelle 1) 
            
Die Vor- und Nachbereitung der pädagogischen Arbeit mit den Kindern sowie für die 
Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten wird mit einer pauschalen Geldleistung 
honoriert, die der für die betreuten Kinder entspricht.  
 
Der Berechnung liegt eine Stundenpauschale von 3,60 € pro betreutem Kind pro Woche 
zugrunde (3,60 € x 4,3 Wochen). Die ersten drei betreuten Kinder werden berücksichtigt.  
bei 3 und mehr Kindern  46,44 € pro Monat  
bei 2 Kindern 30,96 € pro Monat  
bei 1 Kind 15,48 € pro Monat 
 
           (Tabelle 2) 
 
Soweit die Förderung in Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII erfolgt, sind weitere 
Zuzahlungen der Eltern an die Kindertagespflegeperson nicht vorgesehen. Ein angemessenes 
Entgelt für Mahlzeiten, Hygieneartikel und Windeln an die Kindertagespflegepersonen ist 
zugelassen.  
Stand: 02.11.2023 
 
Artikel 2 
 
Diese Satzung tritt rückwirkend am 01.01.2024 in Kraft. 
 
 
Darmstadt, den  
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
 
Barbara Akdeniz 
Bürgermeisterin

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350 Zeichen

Punkt 19: Änderung der Satzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die Betreuung 
und Förderung von Tageskindern in der Kindertagespflege durch qualifizierte 
Kindertagespflegepersonen vom 17.12.2019 zum 01.01.2024 
 (V-Nr. 2024/0061) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

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4139 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
15.02.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 30 
II 51 
IV 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2024/0061 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
71 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:  051-007-1600 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3650-01-Kinderbetreuung  Sachkonto: 7128670 
 
Betreff: Änderung der Satzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die Betreuung und 
Förderung von Tageskindern in der Kindertagespflege durch qualifizierte 
Kindertagespflegepersonen vom 17.12.2019 zum 01.01.2024  
 
Vorlage vom: 09.02.2024  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Die Änderungssatzung zu der Satzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die 
Betreuung und Förderung von Tageskindern in der Kindertagespflege durch qualifizierte 
Kindertagespflegepersonen vom 17.12.2019 wird rückwirkend zum 01.01.2024  
beschlossen. 
 
 
Anlagen: Änderungssatzung zu § 5 und Anlage 1

- 3 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 21.02.2024 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.02.2024  
 
Ein Grundsatzbeschluss , bezogen auf die Erhöhung der laufenden Geldleistung en von 
Kindertagespflegepersonen von 5,50 Euro auf 6,00 Euro pro Betreuungsstunde ab dem 
01.01.2024, wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am  02.11.2023 bereits 
getroffen (MV-Nr. 2023/0316).  
 
Die letzte Erhöhung der Geldleistung für Kindertagespflegepersonen erfolgte zum 
01.01.2022. Kindertagespflegepersonen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt erhalten zur 
Erfüllung des Rechtsanspruches im Rahm en der Förderung seither einheitlic h 5,50 Euro pro 
Kind und Betreu ungsstunde. 
 
Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023 wurde bereits 
verbindlich festgelegt, eine Erhöhung der laufenden Geldleistungen für 
Kindertagespflegepersonen u m 50 Cent auf 6,00 Euro Betreuungsstunde ab dem 01.01.2024 
vorzunehmen. 
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert derzeit 332 Kinder mit Betreuungsverträgen in der 
Kindertagespflege. Dies entspricht einem Anteil von etwa 25 Pr ozent an den U-3 
Betreuungsplätzen. Ziel ist es, die Versorgung der Darmstädter Familien g emäß dem 
Rechtsanspruch auf Kin derbetreuung sicherzustellen. Um die Kindertagespflege als 
gleichrangiges Angebot zur Kinderbe treuung zu etablieren und weiter auszubauen, ist die 
Erhöhung der Geldleistungen eine ange messene Vergütung für die Tätigkeit der 
Kindertagespflegepersonen. Diese soll die Attraktivität des Berufs erhöhen und sowohl 
langfristige Ausübung als auch  die Gewinnung neuer und zusätz licher 
Kindertagespflegepersonen ermöglichen.  
 
Zur Umsetzung des Grundsatzbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom 
02.11.2023 bedarf es eines Beschlusses über d ie beigefügte Änderungssatzung.  
 
Die zusätzlich benötigen Mittel für die Umsetzung der Erhöhung sind für das Haushaltsjahr 
2024 auf der Kostenstelle: 051 -007-1600, Sachkonto: 7128670 etatisiert.  
 
 
 
Darmstadt, den 09.02.2024  
 
 
Dezernat I    Dezernat II   Dezernat IV 
 
 
 
Hanno Benz   Barbara Akdeniz   André Schellenberg  
Oberbürgermeister   Bürgermeisterin   Stadtkämmerer

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367 Zeichen

Punkt 6: Änderung der Satzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die Betreuung 
und Förderung von Tageskindern in der Kindertagespflege durch qualifizierte 
Kindertagespflegepersonen vom 17.12.2019 zum 01.01.2024 
 (V-Nr. 2024/0061) 
 
Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: FDP-Fraktion

Beratungsverlauf (4)

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TOP 19
TOP 27

Details

Vorlagen-Nr.
2024/0061
Typ
Magistratsvorlage
Datum
09.02.2024
Erstellt
29.09.2026 00:00