2024/0061
Änderung der Satzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die Betreuung und Förderung von Tageskindern in der Kindertagespflege durch qualifizierte Kindertagespflegepersonen vom 17.12.2019 zum 01.01.2024
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2024/0061
4068 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.02.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0061
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1600 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3650-01-Kinderbetreuung Sachkonto: 7128670
Betreff: Änderung der Satzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die Betreuung und
Förderung von Tageskindern in der Kindertagespflege durch qualifizierte
Kindertagespflegepersonen vom 17.12.2019 zum 01.01.2024
Vorlage vom: 09.02.2024
Beschlussvorschlag :
1. Die Änderungssatzung zu der Satzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die
Betreuung und Förderung von Tageskindern in der Kindertagespflege durch qualifizierte
Kindertagespflegepersonen vom 17.12.2019 wird rückwirkend zum 01.01.2024
beschlossen.
Anlagen: Änderungssatzung zu § 5 und Anlage 1
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.02.2024
Ein Grundsatzbeschluss , bezogen auf die Erhöhung der laufenden Geldleistung en von
Kindertagespflegepersonen von 5,50 Euro auf 6,00 Euro pro Betreuungsstunde ab dem
01.01.2024, wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2023 bereits
getroffen (MV-Nr. 2023/0316).
Die letzte Erhöhung der Geldleistung für Kindertagespflegepersonen erfolgte zum
01.01.2022. Kindertagespflegepersonen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt erhalten zur
Erfüllung des Rechtsanspruches im Rahmen der Förderung seither einheitlic h 5,50 Euro pro
Kind und Betreuungsstunde.
Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023 wurde bereits
verbindlich festgelegt, eine Erhöhung der laufenden Geldleistungen für
Kindertagespflegepersonen um 50 Cent auf 6,00 Euro Betreuungsstunde ab dem 01.01.202 4
vorzunehmen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert derzeit 332 Kinder mit Betreuungsverträgen in der
Kindertagespflege. Dies entspricht einem Anteil von etwa 25 Pr ozent an den U-3
Betreuungsplätzen. Ziel ist es, die Versorgung der Darmstädter Familie n gemäß dem
Rechtsanspruch auf Kin derbetreuung sicherzustellen. Um die Kindertagespflege als
gleichrangiges Angebot zur Kinderbe treuung zu etablieren und weiter auszubauen, ist die
Erhöhung der Geldleistungen eine ange messene Vergütung für die Tätigkeit de r
Kindertagespflegepersonen. Diese soll die Attraktivität des Berufs erhöhen und sowohl
langfristige Ausübung als auch die Gewinnung neuer und zusätz licher
Kindertagespflegepersonen ermöglichen.
Zur Umsetzung des Grundsatzbeschlusses der Stadtverordnetenv ersammlung vom
02.11.2023 bedarf es eines Beschlusses über d ie beigefügte Änderungssatzung.
Die zusätzlich benötigen Mittel für die Umsetzung der Erhöhung sind für das Haushaltsjahr
2024 auf der Kostenstelle: 051 -007-1600, Sachkonto: 7128670 etatisiert.
Darmstadt, den 09.02.2024
Dezernat I Dezernat II Dezernat IV
Hanno Benz Barbara Akdeniz André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 1
4427 Zeichen
Satzung
vom
zur Änderung der Satzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die Betreuung und Förderung
von Tageskindern in der Kindertagespflege durch qualifizierte Tagespflegepersonen vom
17.12.2019
Aufgrund § 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 07. März 2005 (GVBI. I S.
142), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom 16. Februar 2023 (GVBI. S. 90, 93), der §§ 2,
10 des Gesetzes über kommunale Abgaben (KAG) in der Fassung vom 24. März 2013 (GVBI. 2013, S.
134) zuletzt geändert durch Artikel 4 des Gesetzes vom 20. Juli 2023 (GVBI. S. 582), der §§ 22, 23, 24,
43, 87a, 90 und 97a Achtes Buch Sozialgesetzbuch – Kinder und Jugendhilfe – (SGB VIII) in der
Fassung der vom 11. September 2012 (BGBI. I S. 2022), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes
vom 21. Dezember 2022 (BGBI. I S. 2824; 2023 I Nr. 19) und §§ 29, 31, 32a und 32c des Hessischen
Kinder- und Jugendhilfegesetzbuches (HKJGB) vom 18. Dezember 2006 (GVBI. 1, S. 698), zuletzt
geändert durch Gesetz vom 21. Juli 2023 (GVBI. S. 607) hat die Stadtverordnetenversammlung der
Wissenschaftsstadt Darmstadt in ihrer Sitzung am XXX nachstehende Satzung beschlossen:
Artikel 1
Die Satzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die Betreuung und Förderung von Tageskindern
in der Kindertagespflege durch qualifizierte Tagespflegepersonen vom 17.12.2019, wird wie folgt
geändert:
Kindertagespflegesatzung Wissenschaftsstadt Darmstadt
Anlage 1
Laufende Geldleistung für Kindertagespflegepersonen gemäß § 23 Abs. 2
SGB VIII, gültig ab 01.01.2024
Kindertagespflegepersonen, die nachweisen, dass sie die Anforderungen des § 32 a Abs. 3
HKJGB erfüllen, erhalten zur Anerkennung ihrer Förderungsleistung im Sinne des § 23 Abs. 2
Nr. 2 SGB VIII je Betreuungsstunde und betreutem Kind einen Betrag in Höhe von 3,70 €. In
diesem Betrag ist die nach § 32 a HKJGB weiterzuleitende Landesförderung in Höhe von 1,64 €
enthalten.
Kindertagespflegepersonen, die nicht über die jährliche Aufbauqualifizierung in Höhe von 20
Unterrichtseinheiten im Sinne des § 32 a Abs. 3 Nr. 2 und 3 HKJGB verfügen, erhalten im
Folgejahr keine Landesförderung, sondern lediglich den Sockelbetrag von 2,06 € je Stunde und
betreutem Kind.
Erbringt die Kindertagespflegeperson die Betreuungsleistungen in von ihr zur Verfügung
gestellten Räumen, erhält sie als Erstattung für den Sachaufwand im Sinne des § 23 Abs. 2 Nr.
1 SGB VIII für jedes betreute Kind einen Betrag von 2,30 EUR pro Stunde.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt gewährt der Kindertagespflegeperson Geldleistungen für die
Betreuung von Kindern, die in Darmstadt gemeldet sind und/oder ihren gewöhnlichen
Aufenthalt haben und nach Maßgabe dieser Satzung betreut werden.
Die Kindertagespflegeperson erhält monatlich als Sachaufwand und Förderleistung, inklusive
der Landesförderung nach § 32 a HKJGB, eine monatliche Förderleistung für eine
durchschnittliche Betreuung von
10 bis 15 Stunden pro Woche 324,75 €
über 15 bis 20 Stunden pro Woche 454,65 €
über 20 bis 25 Stunden pro Woche 584,55 €
über 25 bis 30 Stunden pro Woche 714,45 €
über 30 bis 35 Stunden pro Woche 844,35 €
über 35 bis 40 Stunden pro Woche 974,25 €
über 40 bis 45 Stunden pro Woche 1.104,15 €
über 45 Stunden pro Woche 1.234,05 €
für jedes anspruchsberechtigte Kind. (Tabelle 1)
Die Vor- und Nachbereitung der pädagogischen Arbeit mit den Kindern sowie für die
Zusammenarbeit mit den Erziehungsberechtigten wird mit einer pauschalen Geldleistung
honoriert, die der für die betreuten Kinder entspricht.
Der Berechnung liegt eine Stundenpauschale von 3,60 € pro betreutem Kind pro Woche
zugrunde (3,60 € x 4,3 Wochen). Die ersten drei betreuten Kinder werden berücksichtigt.
bei 3 und mehr Kindern 46,44 € pro Monat
bei 2 Kindern 30,96 € pro Monat
bei 1 Kind 15,48 € pro Monat
(Tabelle 2)
Soweit die Förderung in Kindertagespflege gemäß § 23 SGB VIII erfolgt, sind weitere
Zuzahlungen der Eltern an die Kindertagespflegeperson nicht vorgesehen. Ein angemessenes
Entgelt für Mahlzeiten, Hygieneartikel und Windeln an die Kindertagespflegepersonen ist
zugelassen.
Stand: 02.11.2023
Artikel 2
Diese Satzung tritt rückwirkend am 01.01.2024 in Kraft.
Darmstadt, den
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Barbara Akdeniz
Bürgermeisterin
anlage 4
350 Zeichen
Punkt 19: Änderung der Satzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die Betreuung und Förderung von Tageskindern in der Kindertagespflege durch qualifizierte Kindertagespflegepersonen vom 17.12.2019 zum 01.01.2024 (V-Nr. 2024/0061) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 2
4139 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
15.02.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 30
II 51
IV
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0061
Magistratsbeschluss -Nr.
71
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-1600 Investitionsnummer:
Kostenträger: 3650-01-Kinderbetreuung Sachkonto: 7128670
Betreff: Änderung der Satzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die Betreuung und
Förderung von Tageskindern in der Kindertagespflege durch qualifizierte
Kindertagespflegepersonen vom 17.12.2019 zum 01.01.2024
Vorlage vom: 09.02.2024
Beschlussvorschlag :
Die Änderungssatzung zu der Satzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die
Betreuung und Förderung von Tageskindern in der Kindertagespflege durch qualifizierte
Kindertagespflegepersonen vom 17.12.2019 wird rückwirkend zum 01.01.2024
beschlossen.
Anlagen: Änderungssatzung zu § 5 und Anlage 1
- 3 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 21.02.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 09.02.2024
Ein Grundsatzbeschluss , bezogen auf die Erhöhung der laufenden Geldleistung en von
Kindertagespflegepersonen von 5,50 Euro auf 6,00 Euro pro Betreuungsstunde ab dem
01.01.2024, wurde durch die Stadtverordnetenversammlung am 02.11.2023 bereits
getroffen (MV-Nr. 2023/0316).
Die letzte Erhöhung der Geldleistung für Kindertagespflegepersonen erfolgte zum
01.01.2022. Kindertagespflegepersonen in der Wissenschaftsstadt Darmstadt erhalten zur
Erfüllung des Rechtsanspruches im Rahm en der Förderung seither einheitlic h 5,50 Euro pro
Kind und Betreu ungsstunde.
Mit dem Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 02.11.2023 wurde bereits
verbindlich festgelegt, eine Erhöhung der laufenden Geldleistungen für
Kindertagespflegepersonen u m 50 Cent auf 6,00 Euro Betreuungsstunde ab dem 01.01.2024
vorzunehmen.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt fördert derzeit 332 Kinder mit Betreuungsverträgen in der
Kindertagespflege. Dies entspricht einem Anteil von etwa 25 Pr ozent an den U-3
Betreuungsplätzen. Ziel ist es, die Versorgung der Darmstädter Familien g emäß dem
Rechtsanspruch auf Kin derbetreuung sicherzustellen. Um die Kindertagespflege als
gleichrangiges Angebot zur Kinderbe treuung zu etablieren und weiter auszubauen, ist die
Erhöhung der Geldleistungen eine ange messene Vergütung für die Tätigkeit der
Kindertagespflegepersonen. Diese soll die Attraktivität des Berufs erhöhen und sowohl
langfristige Ausübung als auch die Gewinnung neuer und zusätz licher
Kindertagespflegepersonen ermöglichen.
Zur Umsetzung des Grundsatzbeschlusses der Stadtverordnetenversammlung vom
02.11.2023 bedarf es eines Beschlusses über d ie beigefügte Änderungssatzung.
Die zusätzlich benötigen Mittel für die Umsetzung der Erhöhung sind für das Haushaltsjahr
2024 auf der Kostenstelle: 051 -007-1600, Sachkonto: 7128670 etatisiert.
Darmstadt, den 09.02.2024
Dezernat I Dezernat II Dezernat IV
Hanno Benz Barbara Akdeniz André Schellenberg
Oberbürgermeister Bürgermeisterin Stadtkämmerer
anlage 3
367 Zeichen
Punkt 6: Änderung der Satzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt über die Betreuung und Förderung von Tageskindern in der Kindertagespflege durch qualifizierte Kindertagespflegepersonen vom 17.12.2019 zum 01.01.2024 (V-Nr. 2024/0061) Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: FDP-Fraktion
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0061
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 09.02.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00