AAB/0001/2006
Bleiberecht für länger in Deutschland geduldete Ausländerinnen und Ausländer
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Beschluss des Ausländerbeirates vom 25.01.2006
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Beschluss des Ausländerbeirates vom 25.01.2006 (Anregung an den Rat) Der Ausländerbeirat beschloss in seiner Sitzung am 25.01.2006 folgende An- regung an den Rat: „Der Rat der Stadt Münster beschließt folgende Erklärung: Der Rat der Stadt Münster spricht sich dafür aus, d ass auf Landes- und Bun- desebene umgehend eine Klärung der offenen Fragen b ezüglich des Bleibe- rechts für länger in Deutschland geduldete Auslände rinnen und Ausländer im Sinne einer humanitären Lösung herbeigeführt wird.“ Begründung In der Vergangenheit ist es auch in Münster zu Härt efällen gekommen, bei denen nach jahrelangem Aufenthalt in Deutschland na ch der gesetzlichen Grundlage Abschiebungen von Familien möglich werden , die ihr Heimatland unter humanitären Gesichtspunkten aus guten Gründen verlassen haben, die vieles getan haben, um sich in der hiesigen Gesellschaft zu integrieren, deren Kinder bereits prägende Jahre in Deutschland verbra cht haben und die teil- weise das Heimatland der Eltern nicht einmal kennen. Im Sinne der betroffenen Menschen ist es notwendig, nunmehr zeitnah eine klare Regelung zu treffen, die derartige Härtefälle in der Zukunft vermeidet. Vorrangig ist dabei eine humanitäre Lösung für die bereits entstandenen Här- tefälle erforderlich. Dabei darf man den Betroffene n keine unerfüllbaren, un- realistischen Anforderungen stellen (wie z.B. Integ ration in den Arbeitsmarkt bei der heutigen Arbeitsmarktsituation und sogar be i denjenigen, denen die Arbeitsaufnahme verweigert wird). Dies ist möglich, wie die Praxis aus ande- ren Bundesländern zeigt. Sicher gibt es zur detaillierten Ausgestaltung eine r solchen „Altfallregelgung“ und zu einer Neufassung der bestehenden Gesetze unt erschiedliche Stand- punkte. Gleichwohl muss im Sinne der betroffenen Me nschen eine Regelung herbeigeführt werden, die den schon längere Zeit in Deutschland und auch in Münster lebenden Ausländerinnen und Ausländer einen klaren Aufenthalts- status gibt und sie somit in die Lage versetzt, ihr e Zukunft und somit auch oft auch die Zukunft ihrer Kinder zu planen. Mit einer Gesetzesänderung oder einer neuen Erlassl age zur Anwendung des aktuellen Aufenthaltsgesetzes, vor allem des § 25, kann erreicht werden, dass die Entscheidung über den endgültigen Aufentha ltsstatus für die bisher entstandenen Härtefälle so getroffen wird, dass die Grundlage für eine ver- nünftige Lebensplanung erreicht wird. Dies ist im Ü brigen auch im Sinne des neuen Zuwanderungsgesetzes, das Kettenduldungen verbietet.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Vorlagen-Nr.
- AAB/0001/2006
- Typ
- Anregungen des ALBR
- Datum
- 26.01.2006
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37