AN/1373/2025
Sicherstellung und Prüfung von wohnungsnahem Parkraum Alfterstraße / Bornheimer Straße
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8.1.3 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 08.12.2025 AN-1373-2025
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax: (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 08.12.2025 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 08.12.2025 öffentlich 8.1.3 Sicherstellung und Prüfung von wohnungsnahem Parkraum Alfterstraße / Bornheimer Straße, Antrag der FDP/KSG Fraktion AN/1373/2025 Frau Dr. Müller weist daraufhin, dass Anfang des Jahres die Durchführung eines Ortstermines mit der Fachverwaltung geplant ist. Die CDU-Fraktion stellt einen Vertagungsantrag, insbesondere den Ortstermin auch mit der Feuerwehr durchzuführen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen fasst folgenden Beschluss: Der Antrag wird vertagt mit der Maßgabe, dass zunächst ein Ortstermin unter Beteiligung der Fachverwaltung und insbesondere mit der Feuerwehr stattfindet. Abstimmungsergebnis: Einstimmig bei Enthaltung der FDP/KSG Fraktion zugestimmt. (nicht anwesend: Herr Becker, Frau Sandow)
Antrag nach § 3 (FDP/KSG BV2)
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in der Bezirksvertretung Rodenkirchen Bezirksrathaus Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Telefon (0221)-221-92316 oder (0221) 35 27 13 Telefax (0221)-221-92302 fdp-bv2@stadt-koeln.de FDP-KSG-Fraktion BV Köln-Rodenkirchen Industriestr. 161 – Haus 1 50999 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Herrn Oberbürgermeister Dr. Sabine Müller Torsten Burmester Industriestr. 161 Haus 1 Hist. Rathaus 50999 Köln 50667 Köln Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: AN/1373/2025 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 08.12.2025 Sicherstellung und Prüfung von wohnungsnahem Parkraum Alfterstraße / Bornheimer Straße Sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, die FDP/KSG-Fraktion bittet den nachfolgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen zum 08.12.2025 zu setzen: Die Bezirksvertretung möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, ob und in welchem Umfang entlang der Alfterstraße und Bornheimer Straße in Köln-Rodenkirchen, beidseitig Parkplätze/Parkbuchten eingerichtet bzw. eingezeichnet werden können. Dabei sind insbesondere nachfolgende Kriterien zu prüfen bzw. zu veranlassen: 1. Dimensionierung der Parktaschen: Ob diese Parkbuchten bzw. Parktaschen kleiner dimensioniert werden können, um die bisher geduldete Anzahl parkender Fahrzeuge weitgehend beizubehalten. 2. Punktuelle Lösungen: Ob punktuelle Parktaschen zwischen Einfahrten, wechselseitige oder schräge Anordnungen der Parktaschen insgesamt mehr Parkplätze ermöglichen können, als ein generelles Parkverbot auf einer Straßenseite. 3. Engstellen und Kleinstlösungen: Ob weitere kleinteilige Lösungen zur Entschärfung von Engstellen denkbar sind, sodass die Anzahl der Abstellmöglichkeiten für PKWs weitestgehend erhalten bleibt, während gleichzeitig die Mindestdurchfahrtsbreite von 3,05 m für Rettungsfahrzeuge sowie die Mindestgehwegbreite von 1,80 m gewährleistet bleibt. 4. Übergangsregelung: Bis zum Abschluss dieser Prüfungen soll in obigem Bereich von einer konsequenten Ahndung des Parkens auf beiden Straßenseiten abgesehen werden, solange keine akute Gefährdung besteht und die Rettungswege frei bleiben. Begründung: Beide Straßen sind seit Jahren stark belastet durch Parkdruck. Anwohner u.a. der Genossenschaftswohnungen haben kaum eigene Parkplätze. Nach der Anfahrprobe der Feuerwehr im August 2025 wurde das bisher geduldete beidseitige Parken kurzfristig untersagt, ohne dass zuvor alternative Abstellmöglichkeiten geschaffen wurden. Dies führt zu erheblichen Belastungen für die Anwohnenden. Die Gewährleistung der Durchfahrtsbreite für Rettungsfahrzeuge ist zwingend. Gleichzeitig bietet das Straßenverkehrsrecht – unter Einhaltung der Mindestbreiten – Handlungsspielräume, um Parkmöglichkeiten zu erhalten. Dazu gehören insbesondere: Kleinere Parkbuchten Versetztes oder einseitiges Parken Markierungen kurzer Parktaschen Einbahnstraßenlösungen Entschärfung einzelner Engstellen Diese Maßnahmen sind rechtlich zulässig, sofern mindestens 3,05 m Durchfahrtsbreite und 1,80–2,00 m Gehwegbreite verbleiben. So lassen sich trotz enger Querschnitte weiterhin Stellplätze realisieren. Da die Stadt parallel Möglichkeiten zur Mehrfachnutzung vorhandener Parkflächen (z. B. Supermarktparkplätze) prüft, ist eine Übergangsregelung sachgerecht, um die Anwohnerschaft nicht kurzfristig übermäßig zu belasten. gez. Wolters gez. Ilg
8.1.2 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 26.01.2026 AN-1373-2026
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 26.01.2026 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 26.01.2026 öffentlich 8.1.2 Sicherstellung und Prüfung von wohnungsnahem Parkraum Alfterstraße / Bornheimer Straße, Antrag der FDP/KSG Fraktion AN/1373/2025 Anfang des Jahres ist die Durchführung eines Ortstermines mit der Fachverwaltung geplant. Die CDU-Fraktion bat in der Sitzung am 08.12.2025 insbesondere den Ortstermin auch mit der Feuerwehr durchzuführen. Der Ortstermin ist vereinbart für Anfang Februar 2026. Der Antrag gilt weiterhin als vertagt.
8.1.5 Auszug aus dem Beschlussprotokoll BV 2 16.03.2026 AN-1373-2026
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Miriam Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 E-Mail: miriam.passmann@stadt- koeln.de Datum: 16.03.2026 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 16.03.2026 öffentlich 8.1.5 Sicherstellung und Prüfung von wohnungsnahem Parkraum Alfterstraße / Bornheimer Straße, Antrag der FDP/KSG Fraktion AN/1373/2025 Es hat ein Ortstermin hat am 05.02.2026 stattgefunden. Das Amt für Verkehrsma- nagement und das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung war nicht anwesend. Beschluss: Der Antrag wird vertagt mit der Maßgabe, dass die Fachverwaltungen Amt für Ver- kehrsmanagement und das Amt für nachhaltige Mobilitätsentwicklung eine abschlie- ßende Stellungnahme unter Beachtung der Ergebnisse aus dem nicht öffentlichen Ortstermin der BV 2 am 05.02.2026 abgibt. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt. (nicht anwesend: Frau Bogatzke)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Sache ist erledigt
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1373/2025
- Typ
- Antrag nach § 3 BV2 (FDP/KSG)
- Datum
- 15.12.2025
- Erstellt
- 23.11.2025 13:17