AN/1528/2023
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 3.2
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Änderungsantrag (SPD BV4)
3361 Zeichen
SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld SPD-Fraktion Ehrenfeld, Bezirksrathaus Venloer Straße 419 – 421, 50825 Köln spd-bv4@stadt-koeln.de Herrn Bezirksbürgermeister Volker Spelthann Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1528/2023 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.08.2023 Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 3.2 Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Ehrenfeld am 28. August.2023 zu setzen. Beschluss Die Bezirksvertretung Ehrenfeld begrüß es, dass die Stadt Köln der kommunalen Initiative für stadtverträglichen Verkehr beigetreten ist und fordert sie auf, alle geltenden gesetzlichen Möglichkeiten auszuschöpfen, um innerorts das Tempo auf 30 km/h zu reduzieren. Die BV Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung 1. auf der Subbelrather Straße, Fahrtrichtung stadteinwärts, im Abschnitt Höhe Gutenbergstraße bis Höhe Hausnummer Subbelrather Straße 85, zeitnah Tempo 30 anzuordnen. 2. es ist zu prüfen, ob die Knotenpunktmaßnahmen des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld Subbelrather Str./Gutenbergstr -Nr. STR_398_KNT_1 und Subbelrather Str./Myliusstr –Nr. STR_400_KNT_2 zeitgleich umgesetzt werden können. Das Ergebnis der Prüfung ist der BV Ehrenfeld mitzuteilen. 3. unter Einbeziehung der Unfallkommission der Polizei und Experten der KVB sind die tatsächliche Ursachen, warum das Absperrgitter an der Haltestelle Gutenbergstraße mehrfach beschädigt wurde, zu ermitteln SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Ehrenfeld und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dies künftig zu verhindern. Das Ergebnis ist der BV Ehrenfeld mitzuteilen. 4. in einem weiteren Schritt ist zu prüfen, welche Abschnitte der Subbelrather Straße zwischen Ehrenfeldgürtel und Innerer Kanalstraße unter gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen für Tempo 30 in Frage kommen. Das Ergebnis der Prüfung ist der BV Ehrenfeld vorzustellen. Begründung Auch unter derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, ist auf diesem Teilabschnitt der Subbelrather Staße eine Reduzierung des Tempos rechtlich zulässig und aufgrund der schmalen Fahrbahn auch dringend geboten. Zudem ist die Begründung, es gäbe im Umfeld keine schützenswerten Einrichtungen schlicht falsch. Es ist der erklärte Wille der BV Ehrenfeld den Stadtbezirk für alle Verkehrsteilnehmenden, insbesondere aber für zu Fuß gehende und Rad fahrende, sicherer und attraktiver zu machen. Eine Reduzierung des Tempos, wo immer rechtlich möglich, ist ein geeignetes Mittel dafür. Bei anstehenden verkehrlichen Maßnahmen ist das Radverkehrskonzept Ehrenfeld stets mitzudenken. Die Ursachen, warum sich an den Absperrgittern der KVB-Haltestelle mehrere Unfälle ereignet haben muss nicht zwingend mit dem Tempo zusammenhängen, sondern kann ggf. auch mit den Schleppkurven abbiegender LKW zusammenhängen. Hierzu müssen Polizei und KVB Erkenntnisse vorliegen, da sich ansonsten die jeweiligen Verursacher des Schadens der Unfallflucht schuldig gemacht hätten. Mit freundlichen Grüßen Petra Bossinger Jürgen Brock-Mildenberger Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/1528/2023
- Typ
- Änderungsantrag BV4 (SPD)
- Datum
- 28.08.2023
- Erstellt
- 28.08.2023 10:45