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AN/1528/2023

Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 3.2

Änderungsantrag BV4 (SPD) 28.08.2023

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 28.08.2023

Änderungsantrag (SPD BV4)

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Änderungsantrag (SPD BV4)

3361 Zeichen

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
 
 
 
 
SPD-Fraktion Ehrenfeld, Bezirksrathaus Venloer Straße 419 – 421, 50825 Köln  spd-bv4@stadt-koeln.de 
 
Herrn Bezirksbürgermeister  
Volker Spelthann  
 
Frau Oberbürgermeisterin  
Henriette Reker 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/1528/2023 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 28.08.2023 
 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 3.2 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld am 28. August.2023 zu setzen. 
 
Beschluss 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld begrüß es, dass die Stadt Köln der kommunalen Initiative für 
stadtverträglichen Verkehr beigetreten ist und fordert sie auf, alle geltenden gesetzlichen 
Möglichkeiten auszuschöpfen, um innerorts das Tempo auf 30 km/h zu reduzieren. 
 
Die BV Ehrenfeld beauftragt die Verwaltung  
1. auf der Subbelrather Straße, Fahrtrichtung stadteinwärts, im Abschnitt Höhe Gutenbergstraße bis Höhe 
Hausnummer Subbelrather Straße 85, zeitnah Tempo 30 anzuordnen.  
2. es ist zu prüfen, ob die Knotenpunktmaßnahmen des Radverkehrskonzeptes Ehrenfeld Subbelrather 
Str./Gutenbergstr -Nr. STR_398_KNT_1 und Subbelrather Str./Myliusstr –Nr. STR_400_KNT_2 zeitgleich 
umgesetzt werden können. Das Ergebnis der Prüfung ist der BV Ehrenfeld mitzuteilen. 
3. unter Einbeziehung der Unfallkommission der Polizei und Experten der KVB sind die tatsächliche Ursachen, 
warum das Absperrgitter an der Haltestelle Gutenbergstraße mehrfach beschädigt wurde, zu ermitteln

SPD-Fraktion  
in der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
 
 
 
und geeignete Maßnahmen zu ergreifen, um dies künftig zu verhindern. Das Ergebnis ist der BV Ehrenfeld 
mitzuteilen. 
4. in einem weiteren Schritt ist zu prüfen, welche Abschnitte der Subbelrather Straße zwischen 
Ehrenfeldgürtel und Innerer Kanalstraße unter gegebenen rechtlichen Rahmenbedingungen für Tempo 30 
in Frage kommen. Das Ergebnis der Prüfung ist der BV Ehrenfeld vorzustellen. 
Begründung  
Auch unter derzeitigen gesetzlichen Rahmenbedingungen, ist auf diesem Teilabschnitt der 
Subbelrather Staße eine Reduzierung des Tempos rechtlich zulässig und aufgrund der schmalen 
Fahrbahn auch dringend geboten. Zudem ist die Begründung, es gäbe im Umfeld keine 
schützenswerten Einrichtungen schlicht falsch.  
Es ist der erklärte Wille der BV Ehrenfeld den Stadtbezirk für alle Verkehrsteilnehmenden, 
insbesondere aber für zu Fuß gehende und Rad fahrende, sicherer und attraktiver zu machen. Eine 
Reduzierung des Tempos, wo immer rechtlich möglich, ist ein geeignetes Mittel dafür.  
Bei anstehenden verkehrlichen Maßnahmen ist das Radverkehrskonzept Ehrenfeld stets 
mitzudenken. 
Die Ursachen, warum sich an den Absperrgittern der KVB-Haltestelle mehrere Unfälle ereignet haben 
muss nicht zwingend mit dem Tempo zusammenhängen, sondern kann ggf. auch mit den 
Schleppkurven abbiegender LKW zusammenhängen. Hierzu müssen Polizei und KVB Erkenntnisse 
vorliegen, da sich ansonsten die jeweiligen Verursacher des Schadens der Unfallflucht schuldig 
gemacht hätten. 
 
 Mit freundlichen Grüßen  
Petra Bossinger Jürgen Brock-Mildenberger 
Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

28.08.2023 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

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Details

Aktenzeichen
AN/1528/2023
Typ
Änderungsantrag BV4 (SPD)
Datum
28.08.2023
Erstellt
28.08.2023 10:45