0145/2021
Einrichtung einer Querungsmöglichkeit für Fußgänger auf der Alfred-Schütte-Allee an der Einmündung Müllergasse
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Anlage - Ausführungsplanung Alfred-Schütte-Alle Lageplan
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GW P GW P M M M M PR PR XX XXX X X X XXX X XX Bestand 50.49 PAut x x Gebäude Fahrgast- unterstand Grünland Baum Verkehrs- und Hinweisschilder Werbeanlagen/ Anschlagsäule Beleuchtungs- anlagen Poller, Mast, Fahnenstange LichtsignalanlageRückbau vorhandener Anlagen Bestandshöhe Sinkkasten Einlauf Schächte Stromkasten Verteilerkasten Kanaldeckel Entlüftungsdeckel Gasschieber Wasserschieber, Hydrant Abfallbehälter, Briefkasten Parkautomat Legende Telefonzelle Hochbord/ Tiefbord Rundbord/ Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Grundstücksgrenze privat/ öffentlich Zaun Rundbord 15/22 Tiefbord 8/20 Flachbord 10/20/25 Materialwechsel Schmalstrich- Markierungen Breitstrich- Markierungen Hochbord 12/15/25 Planung Mosaikpflaster Grauwacke Betonsteinpflaster 10/20 altgraphit oder gleichwertig Gehwegüberfahrt (mit LKW) Betonsteinpflaster 10/20/10 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinpflaster 10/20 anthrazit Grünfläche/ Baumbeet Gem. Geh- und Radweg Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Betonsteinplatten 30/15 anthrazit Asphalt / Betonsteinplatten 40/40 grau Betonsteinplatten 30/30 altgraphit oder gleichwertig Buskap Betonsteinplatten 30/30/8 altgraphit oder gleichwertig baulicher Radweg Betonsteinplatten 30/15 rot Rotmarkierung auf der Fahrbahn Radfahrfurt Taktile Elemente Rippenplatte 30/30 Taktile Elemente Noppenplatte 30/30 GLAS Bank 30/50 50/50 fest- stehend Baum Bank Straßen- beleuchtung Findling Poller / Absperr- pfosten Abfallbe- hälter Standort für LSA und Mast fußläufiger Hauseingang Ein- und Ausfahrt KFZ Sinkkasten Abfall- container Katastergrenzen S B Basamentstein/ Läuferstein Geländeverkauffläche Geländeankauffläche Standort für VZ-Pfosten Betonsteinplatten 30/15 altgraphit oder gleichwertig Baumschutz- bügel Baumschutz- bügel Straßenbegrenzungs- linie gem. B-Plan heraus- nehmbar Fahrrad- ständer Zaun Winkelstein 30/22/8 Findling Achse Gussasphaltrinne Gussasphalt W-Stein Amtsleiter/-in (66) Datum Straßenname/Maßnahme Bezirk/Stadtteil Abteilungsleiter/-in (664) Gruppenleiter/-in Plannummer EDV-Projekt/Dateiname Planart Sachbearbeiter/ Datum Maßstab Zeichner/ Datum 1: Änderungen Bearb. Gez. Gepr. Geneh. Datum Pos. E D C Übersichtsplan B A Sicherheitsaudit vom: Sitzung/Gremium: x Auditor/in: Datum: NHN Vermessungstechnische Grundlage im Höhensystem: Koordinatensystem: Gauß-Krüger NN UTM/ETSR85 Sachbearbeiter/-in 250 7-Alfred-Schütte-Allee-Querungshilfe 713 mm 297 mm x x 7 / Poll Lageplan Ausführungsplanung - Alfred-Schütte-Allee/ Müllergasse sichere Querung für Fußgänger 30.10.2020 Probst / 05.10.2020 Probst / 05.10.2020 7-701-00046-LP001 gez. Probst 06.11.2020 gez. Fellecke 01.12.2020 gez. Dietz 08.12.2020 gez. Harzendorf 09.12.2020 Dienststelle Art der Abstimmung Unterschrift Datum 665/5 Abstimmung mit Bauausführung 671/441 KVB KVB Köln zur Kenntnissnahme geschickt Abstimmung mit Grünflächenamt 25.09.2020 - gez. Luchenthandt 28.10.2020 gez. Gashi 04.11.2020
Mitteilung BV
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle III/66/664/5 664 Vorlagen-Nummer 0145/2021 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 7 (Porz) 28.01.2021 Einrichtung einer Querungsmöglichkeit für Fußgänger auf der Alfred-Schütte-Allee an der Einmündung Müllergasse hier: Beschluss der Bezirksvertretung Porz vom 10.09.2019, TOP 8.8 „Die Bezirksvertretung Porz beauftragt die Verwaltung, auf der Alfred-Schütte-Allee in der Nähe der Endhaltestelle der Linie 159 eine Querungshilfe zu prüfen und bei positiver Prüfung einzurichten, ide- alerweise in Form eines Zebrastreifens.“ Mitteilung der Verwaltung: Die Verwaltung hat im Rahmen dieser Anfrage die Umsetzung einer Querungsmöglichkeit geprüft und kann folgendes Ergebnis mitteilen: Die Bestandsanalyse hat ergeben, dass die Querungslänge für zu Fuß Gehende etwa 8,25 m beträgt. Darüber hinaus wird der Bereich häufig von parkenden Fahrzeugen versperrt. Damit wird die Ver- kehrssicherheit durch mangelhafte Sichtbeziehungen gefährdet. Insbesondere für Kinder, die zwi- schen den Fahrzeugen warten, stellt die aktuelle Situation eine Gefahr dar. Nach den gültigen Regelwerken sind die verkehrlichen Voraussetzungen für die Einrichtung eines Fußgängerüberweges nicht gegeben. Die vorliegenden Verkehrsstärken an Fahrzeugen und zu Fuß Gehenden sind zu gering, um an der durch die Bezirksvertretung Porz genannten Stelle einen Fuß- gängerüberweg zu errichten. Die Richtlinie für die Anlage von Stadtstraßen empfiehlt für die vorlie- genden Verkehrsstärken keine besonderen Maßnahmen als Querungshilfe für zu Fuß Gehende. Die Querung für zu Fuß Gehende im Zugang zu den Poller Wiesen soll dennoch sicherer gestaltet werden. Der Seitenraum wird vorgezogen, sodass die Querungslänge um etwa 2,25 m auf 6,0 m ver- kürzt wird. Durch die Trennung von Gehweg und Fahrbahn mit Hilfe eines Bords wird das Parken unterbunden. Um die Sichtbeziehungen für eine sichere Querung freizuhalten, muss das Parken auf der westlichen Straßenseite der Alfred-Schütte-Allee unterbunden werden. Hierfür wird in diesem Bereich die bestehende Grünfläche erweitert. Um das Mikroklima zu stärken wird ein zusätzlicher Baum gepflanzt. Die Finanzierung ist gesichert. Der Ausbau ist voraussichtlich für das Kalenderjahr 2022 vorgesehen. Anlage Ausführungsplanung Alfred-Schütte-Alle, Lageplan
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (2)
- Alfred-Schütte-Allee
- Müllergasse
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Details
- Aktenzeichen
- 0145/2021
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 29.01.2021
- Erstellt
- 15.01.2021 11:36