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2022/0362

Fortschreibung und Aktualisierung der Projekte Schulkinderbetreuung (SKB) und Pakt für den Nachmittag (PfdN) im Kontext des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder

Magistratsvorlage 02.11.2022

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2022/0362

15885 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
02.11.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Schulamt 
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0362 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 2430-10 
Kostenstelle:  040-026-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  2430-12, 2430-13 Sachkonto: 7128000 
 
Betreff: Fortschreibung und Aktualisierung der Projekte Schulkinderbetreuung (SKB) und 
Pakt für den Nachmittag (PfdN) im Kontext des Rechtsanspruches auf einen Betre u-
ungsplatz für Grundschulkinder  
 
Vorlage vom: 02.11.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1) 
Die bei Schulkindbetreuung (SKB) und Pakt für den Nachmittag (PfdN) zur Kalkulation der Be-
triebskostenzuschüsse verwendeten Betreuungsmittelwerte von bisher 12,5 Stunden/Woche 
(2,5 Stunden täglich; Modul 1) und 25 Stunden/Woche (5 Stunden täglich; Modul 2) sollen suk-
zessive auf Hortniveau entwickelt werden und betragen im nächsten Schritt ab 01.08.2023 
13,75 Stunden/Woche (2,75 Stunden täglich; Modul 1) und 27,5 Stunden/ Woche (5,5 Stunden 
täglich; Modul 2). Die hierdurch entstehenden Erhöhungen der Kostenbeiträge trägt beim PfdN 
und bei der SKB zunächst im Haushaltsjahr 2023 die Stadt. Modul 1 des PfdN (bis 14:30 Uhr) 
bleibt weiter für die Eltern kostenfrei.

2) 
Die rechnerische Gruppengröße in den Grundstufen der Förderschulen wird für den PfdN zur 
Aufwertung der Betreuungssituation ab dem 01.08.2023 von derzeit 25 auf 16 (analog Kla s-
senteiler Förderschule mit Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung) abgesenkt. 
 
3) 
Die Jugendhilfeträger von SKB/PfdN erhalten ab dem 01.08.2023 für die Ferienbetreuung 
des Schuljahres 2023/2024 (Herbst-, Weihnachts-, Oster- und Sommerferien) einen Zu-
schuss in Höhe von 100 € je Betreuungsvertrag als vorläufigen Pauschalbetrag. Für Eltern mit 
einem Modul 2 - Vertrag ist die Ferienbetreuung ohne zusätzlichen Kostenbeitrag; Eltern mit 
einem Modul 1- Vertrag und Eltern ohne Vertrag zahlen die entsprechenden Kostenbeiträge 
wie seither. 
 
4) 
Ab 01.08.2023 erfolgt im PfdN eine Leitungsfreistellung (TVöD S 12) in Höhe von 20 % 
Stundenaufschlag auf den Mindestpersonalbedarf. Zum Ausgleich von Ausfallzeiten durch 
Krankheit, Urlaub und Fortbildung erfolgt ab 01.08.2023 für Fachkräfte ein Aufschlag von  
22 % auf die Fachkraftstunden (PfdN und SKB). 
 
5) 
Durch die oben beschlossenen Maßnahmen erhöht sich der städtische jährliche Betriebs-
kostenzuschuss ab dem 01.08.2023 im PfdN von 1.808,62 € auf 2.191,61 € (Modul 1). Im 
PfdN Modul 2 wird der jährliche Betriebskostenzuschuss 2.584,07 € betragen. 
In der SKB wird sich der jährliche Betriebskostenzuschuss für das Modul 1 von 360,00 € 
auf 502,68 € und im Modul 2 von 600,00 € auf 891,00 € erhöhen. 
 
6) 
Als finanzielle Teilkompensation der geschilderten Maßnahmen wird die Sachkostenp auscha-
le in Höhe von derzeit 8 % auf 5 % abgesenkt (SKB und PfdN). 
 
7) 
Bei Kst.040-026-1000, SK 7128000 werden in den Haushaltsjahren 2023 – 2026, vorbehalt-
lich der Haushaltsbeschlüsse und der Haushaltsgenehmigung, folgende Beträge (PfdN + 
SKB) etatisiert:   
 2023: 6.067.000 € 
 2024: 6.902.000 € 
 2025: 7.070.000 € 
 2026: 7.294.000 € 
 
 
Anlagen: Anlage 1 Beispielrechnung  
Anlage 2 Finanzbedarf BKZ 2023 - 2026 (1) 
Anlage 3 Statistik PfdN Schuljahr 2021 2022 (1)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.11.2022 
 
Zu 1) 
Die genannten, seither als Berechnungsgrundlage zum Personalschlüssel dienenden, Woche n-
stunden von 12,5 (Modul 1) und 25 (Modul 2) liegen deutlich unter den angesetzten Betreuungs-
mittelwerten aus § 25c (2) Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch ( HKJGB).1  
 
Im Hinblick auf die Einführung des Rechtsanspruches auf Grundschulbetreuung werden die im in 
dieser Magistratsvorlage genannten einzelnen Paragraphen aus dem Bereich des zukünftig analog 
für den Schulbereich angewendet werden. 
 
Aus der Praxis wurde von den Jugendhilfeträgern zurückgemeldet, dass diese Berechnungsgrun d-
lage gerade hinsichtlich der Abdeckung von Rand- und/oder Übergabezeiten zu knapp bemessen 
ist. Hinsichtlich der angestrebten Verbesserung der Betreuungsqualität wird ebenfalls festgestellt, 
dass der bei der Berechnung des Bedarfs angenommene Personalschlüssel mittlerweile al s zu 
gering betrachtet werden kann und die bessere Ausstattung mit Betreuungsstunden anzustreben 
ist. 
 
Aufgrund der Anpassung an die Regelungen der Jugendhilfe und Rückmeldungen aus der Praxis, 
sollen die Wochenstunden in einem ersten Schritt wie beschrieben angepasst werden. 
 
Je 100 Kinder im PfdN werden durch diese Maßnahme 898,56 zusätzliche Fachkraftstunden 
(entspricht 0,57 VZÄ) und zusätzliche 171,60 Ergänzungskraftstunden (0,11 VZÄ) gerechnet auf 
ein Schuljahr (Berechnungsgrundlage 39 Schulwochen 2) generiert. Je 100 Kinder in der SKB wer-
den so 748,80 zusätzliche Fachkraftstunden (entspricht 0,47 VZÄ) und zusätzliche 142,00 Er-
gänzungskraftstunden (0,09 VZÄ) gerechnet auf ein Schuljahr (Berechnungsgrundlage 39 Schul-
wochen) generiert. (siehe Anlage 1 – Anmerkung: der unterschiedliche Anstieg von Stunden in 
SKB und PfdN hier ergibt sich aufgrund Ziffer 4). 
 
Zu 2) 
Um der Bedarfslage an den Grundstufen der Förderschulen im Pakt für den Nachmittag besser 
entsprechen zu können (aktuell: Ernst-Elias-Niebergall-Schule, Mühltalschule; ab 2023/2024 vo-
raussichtlich Herderschule), wird die Berechnungsgrundlage dahingehend angepasst, dass hier 
nicht die seitherigen Gruppenteiler („rechnerische Gruppengröße“: Schulkindbetreuung 3 0 Schü-
lerinnen und Schüler; Pakt für den Nachmittag 25 Schülerinnen und Schüler) angewandt werden. 
Die Absenkung der rechnerischen Gruppengröße auf 16 Schülerinnen und Schüler 3 führt zu einem 
der Bedarfslage entsprechenden erhöhten Betriebskostenzuschuss und daraus resultiert wiede-
rum ein besserer Personalschlüssel. 
 
 
 
 
 
 
1 https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-KJHGHEV18P25c 
2 Der grundsätzliche Berechnungsmodus der für die vorliegende Magistratsvorlage gilt, ergibt sich aus den seitherigen 
Magistratsvorlagen rund um SKB-PfdN und deren Finanzierungskonzepte (2014/0202; 2015/0248; 2017/0132). 
3 Analog zu § 1 (1) SchulKlassGrV HE 2017 in der Fassung vom 20.05.2022; Förderschule mit Schwerpunkt emotionale 
und soziale Entwicklung; https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/hevr-SchulKlassGrVHE2017V1P1.

Zu 3) 
Seither kommt es viermal im Schuljahr zu einer Abrechnung der entsprechenden Ferienbe treuung 
(Einreichung der Teilnahmelisten; inklusive entsprechender Zahlungsmitteilungen und Durc h-
schriften) zwischen Stadt und Jugendhilfeträger. Dies stellt eine nicht unbeträcht liche administra-
tive Belastung für beide Seiten dar. Ein weiterer Nachteil der derzeitigen Vorgehensweise ist, dass 
die Jugendhilfeträger stets erst im Nachhinein hinsichtlich der Ferienbetreuung vergütet werden 
und somit die Angebote vorfinanzieren müssen. Künftig sollen diese vier Vorgänge zu einem Vo r-
gang zusammengefasst werden. Am Ende des Schuljahres kommt es zu einer Spitzabrechnung 
von Pauschalsumme und tatsächlich im Rahmen der Ferienbetreuung entstandenen Kosten. Wur-
de die Pauschalsumme nicht ausgeschöpft, kommt es im Rahmen der Prüfung der Verwendungs-
nachweise zu einer Rückzahlung seitens der Jugendhilfeträger. Wurde die Pauschalsumme übe r-
schritten, kommt es zu einer Nachzahlung der Stadt, die den weiteren Ausbau der Ferienbetreu-
ung im Hinblick auf den 2026 in Kraft tretenden Rechtsanspruch und der grundsätzlichen Ver-
einbarkeit von Familie und Beruf weiter fördert. Die Pauschalsumme zur Ferienbetreuung wird 
jährlich im Rahmen der Betriebskostenzuschüsse angepasst. 
 
Im Schuljahr 2021/2022 hat die Stadt die Ferienbetreuung bei rund 2.700 Betreuungsverträgen 
(Schulkindbetreuung und Pakt für den Nachmittag) insgesamt mit (aufgerundet; Vorjahre ähnl i-
che Werte) 265.000,00 € vergütet. Das entspricht einem Betrag in Höhe von 98,15 € als Durch-
schnittskosten der Ferienbetreuung je Betreuungsvertrag. Daher soll bei der erstmaligen Durc h-
führung der neuen Vorgehensweise der Pauschalbetrag zur Ferienbetreuung 100,00 € je Betre u-
ungsvertrag betragen. Nach Evaluation der Kosten im Schuljahr 2023/ 2024 wird der Pauschalb e-
trag entsprechend angepasst. 
 
Zu 4) 
Für eine gute Betreuungsqualität werden Regelungen aus dem Hessischen Kinder- und Jugendhil-
fegesetzbuch (HKJGB) auf freiwilliger Basis für SKB und PfdN übernommen und analog ange-
wendet. Die Übernahme dieser beiden im Beschlusstenor genannten Qualitätsmaßnahmen aus 
dem HKJGB, ist bereits jetzt notwendig und diese sind vorausschauende Vorbereitung smaßnah-
men hinsichtlich des ab 01.08.2026 geltenden Rechtsanspruches auf Betreuung für Kinder im 
Grundschulalter. Eine Leitungsfreistellung war im bisherigen Finanzierungsmodell nicht berüc k-
sichtigt, die Praxis hat allerdings gezeigt, dass es hier Nachbesserungsbedarf gibt, denn Betreu-
ungssettings mit zum Teil mehr als 200 Kindern lassen sich ohne Leitungsfrei stellung pädago-
gisch qualitätsvoll kaum führen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im HKJGB für Tagesei n-
richtungen eine Leitungsfreistellung in genannter Höhe verankert.  
 
Wie im Gesetz für Tageseinrichtungen vorgesehen, soll hier unter analoger Anwendung des § 25 c 
(3) HKJGB die Leitungsfreistellung 20 % vom Mindestpersonalbedarf betragen (im Schuljahr, 
TVöD S 12, bezogen auf 39 Schulwochen, bezogen auf die benötigten Betreuungsstunden (Fach-
kräfte und Ergänzungskräfte). Es erfolgt eine Anrechnung der Landesres source von einem Drittel 
(bezogen auf die betreuten Kinder; Bsp.: 100 Kinder in Betreuung. Der Abzug beträgt 100 Kinder 
* 0,0095 (Faktor des Landes Hessen) geteilt durch 3 = 0,32 VZÄ). Die maximale Leitungsfreistel-
lung ist insgesamt – unter Berücksichtigung des geschilderten Abzuges - auf 1,5 Vollzeitäquiva-
lente gedeckelt. 4 Da der Pakt für den Nachmittag die Schulkindbetreuung  so bald als möglich 
an allen schulischen Betreuungsstandorten ablösen soll, gilt diese Maßnahme nur für den Pakt 
für den Nachmittag.  
 
4 § 25 c HKJGB (3): „Für die Leitungstätigkeit sind zusätzlich Zeiten im Umfang von 20 Prozent der nach Abs. 2 ermittel-
ten Summe des personellen Mindestbedarfs vorzuhalten, jedoch höchstens im Umfang von 1,5 Vollzeitstellen. Zu der 
Leitungstätigkeit gehören die Gestaltung, Steuerung und Koordinierung der pädagogischen Prozesse, insbesondere die 
Konzeptions- und Organisationsentwicklung, die Steuerung der Arbeitsabläufe, die Personalführung und die Zusammenar-
beit mit Eltern und im Sozialraum.“ - https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-KJHGHEV18P25c

Ein Aufschlag in Höhe von 22 % zum Ausgleich von Ausfallzeiten durch Krankheit, Urlaub und 
Fortbildung nach § 25 c (1) HKJGB wird für die Fachkräfte in Schulkindbetreuung und Pakt für 
den Nachmittag angesetzt (statt bisher 15 %); die Betreuungsstunden der Ergänzungskräfte in 
beiden Bereichen bleiben bei einem Aufschlag von 10 %. 
 
Zu 5) 
Die erwähnten Kostensteigerungen sind in der Anlage 1 dargestellt und sind als „vorläufig“ zu 
werten, da in das bestehende Finanzierungsmodell Ende des Jahres 2022 noch die Dynamisie-
rung der Lohnkosten zum Schuljahr 2023/2024 einzurechnen sein wird. Dies begründet sich in 
der erst vor kurzem Abgeschlossenen Tarifverhandlungen im Bereich des TVöD Sozial- und Er-
ziehungsdienst. Insofern könnten die tatsächlichen Kostensteigerungen um circa 5 – 15 € höher 
sein als sie hier vorläufig berechnet und dargestellt sind. 
 
Ausgenommen den beschriebenen Dynamisierungsschritt, wird die Stadt Darmstadt im Hau s-
haltsjahr 2023 die beschriebenen Qualitätsmaßnahmen finanzieren. Somit werden diese erhebli-
chen, aber erforderlichen, Mehrkosten im ersten Schritt nicht an die Eltern im Rahmen der Kos-
tenbeiträge weitergegeben. Die Dezernate II, IV und V werden die weitere Finanzierung zeitnah 
einer gesonderten Betrachtung unterziehen. 
 
Die Stadt Darmstadt wird je Betreuungsvertrag im Modul 1 im Pakt für den Nachmittag  
382,46 € und zusätzlich und im Modul 2 sodann 392,46 € mehr im Schuljahr tragen. Das b e-
deutet, dass es ab dem 01.08.2023 im Pakt für den Nachmittag einen zweiten Betriebsk osten-
zuschuss geben wird, nämlich 2.191,61 € für Modul 1 und (2.191,61 € + 392,46 € =) 2.584,07 
€ für Modul 2. 
Die Gesamtplatzjahreskosten im Pakt für den Nachmittag werden im Schuljahr 2023/2024, si e-
he Anlage 1, 4.035,90 € betragen (Schuljahr 2022/2023: 3 .26,46 €, also eine Steigerung von 
775,40 €). 
 
Auch in der Schulkindbetreuung wird zu einer Anhebung der Betriebskostenzuschüsse kommen 
und zwar im Modul 1 von 360,00 € um 142,68 € auf 502,68 € und im Modul 2: von 600,00 € um 
291,00 € auf 891,00 €. 
 
Die Gesamtplatzjahreskosten werden in der Schulkindbetreuung im Schuljahr 2023/2024, siehe 
Anlage 1, 2.923,10 € betragen (Schuljahr 2022/2023: 2.632,10 €, also eine Steigerung von 
291,00 €). 
 
Zu 6) 
Für Schulkindbetreuung  und Pakt für den Nachmittag wurden im Schuljahr 2021/2022 B e-
triebskostenzuschüsse in Höhe von insgesamt 3.866,491,44 € ausgezahlt. Die Jugendhilfeträger 
waren ermächtigt Kostenbeiträge in Höhe von insgesamt 2.126.475,60 € von den Eltern einz u-
ziehen, sodass das Gesamtbudget ein Volumen von 5.992.967,04 € umfasste (bezogen auf 39 
Schulwochen, ohne Ferienbetreuung). 
 
Die Absenkung der Sachkosten von 8 % auf 5 % wird vorgenommen, da die Prüfung der Verwe n-
dungsnachweise ergeben hat, dass die hierfür zur Verfügung stehenden Beträge - wiederholt und 
pandemiebereinigt - nicht ausgeschöpft wurden. 
 
Die Absenkung der Sachkostenpauschale von 8 % auf 5 % mildert den Anstieg der Gesamtkosten 
im Rahmen des Betriebskostenzuschusses städtischerseits ab.

Zu 7) 
Im Schuljahr 2021/2022 gab es insgesamt 2.717 Betreuungsplätze (784 in SKB, 1.933 im 
PfdN). Gemäß den Planungen von Schulträger mit den Jugendendhilfeträgern ist davon auszu-
gehen, dass im Schuljahr 2022/2023 durch Paktbeitritte und Platzausbau bereits mehr als 
3.000 Betreuungsplätze zur Verfügung stehen werden (564 SKB, 2.501 PfdN – siehe Anlage 
3). 
 
Der Bedarf an zusätzlichen städtischen Finanzmitteln aus dieser Magistratsvorlage bleibt 
durch die Übernahme der notwendigen Qualitätskosten städtischerseits nicht mehr im Rahmen 
des bereits angemeldeten Finanzbedarfs (siehe Anlage 2). Die im Haushaltsjahr 2023 entst e-
henden Mehrkosten in Höhe von 208.511,83 € (01.08.2023 – 31.12.2023, 5 Monate) konnten 
noch vor Beschlussfassung dieser Vorlage gesichert werden. Über die Übernahme der Mehr-
kosten für den Zeitraum 01.01.2024 – 31.07.2024 (7 Monate) in Höhe von 291.916,55 € wird 
eine entsprechende Vorlage gesondert vorgelegt. 
 
Der Magistrat strebt für die Zukunft weitere Verbesserungen der Qualität für die Betreuung der 
Schülerinnen und Schüler an. Hierzu hat der Magistrat eine Strategiegruppe „Schulkindbetre u-
ung“ gebildet. Die Strategiegruppe setzt ihre Arbeit mit dem Ziel fort, ein abgestimmtes, quali-
tatives Rahmenkonzept für eine lückenlose ganztägige und bedarfsgerechte Betreuung am 
Lernort Schule zu entwickeln sowie dazu eine Umsetzungsplanung zu erstellen. 
 
Als Ziel sieht der Magistrat die rhythmisierte gebundene Ganztagsschule an.  
 
Diese Magistratsvorlage ersetzt die vorherige Magistratsvorlagen 2022/0237 und 2022/0306. 
 
 
Dezernat II    Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz André Schellenberg   Holger Klötzner 
Bürgermeisterin Stadtkämmerer   Stadtrat

anlage 1

2550 Zeichen

Anlage 1
Schulen Musterschule PfdN Musterschule PfdN Differenz PfdN Musterschule SKB Musterschule SKB Differenz SKB
PfdN/SKB PfdN 22/23 PfdN 23/24 22/23 zu 23/24 SKB 22/23 SKB 23/24 22/23 zu 23/24
Betreuungsplätze 100 100 100 100
Anzahl Gruppen 4,00 4,00 3,33 3,33
Betreuungsstunden pro Schuljahr für Betreuungspersonal 6240,00 6864,00 624,00 5200,00 5720,00 520,00
Leitungsfreistellung (20% vom Personalmindestbedarf) 1372,80 1372,80
Stellenanteil Leitung 0,87 0,87
Stellenanteil Leitung nach Anrechnung Landesressource 0,55 0,55
Personalkosten Leitung pro Schuljahr 38.995,00 € 38.995,00 €
Betreuungsstunden Fachkraft pro Schuljahr 4680,00 5148,00 468,00 3900,00 4290,00 390,00
Arbeitszeit Fachkraft pro Schuljahr 5382,00 6280,56 898,56 4485,00 5233,80 748,80
Stellenanteil Fachkraft 3,40 3,97 0,57 2,83 3,30 0,47
Personalkosten Fachkraft pro Schuljahr 204.203,41 € 238.296,50 € 34.093,09 € 170.169,51 € 198.580,42 € 28.410,91 €
Betreuungsstunden Ergänzungskraft pro Schuljahr 1560,00 1716,00 156,00 1300,00 1430,00 130,00
Arbeitszeit Ergänzungskraft pro Schuljahr 1716,00 1887,60 171,60 1430,00 1573,00 143,00
Stellenanteil Ergänzungskraft 1,08 1,19 0,11 0,90 0,99 0,09
Personalkosten Ergänzungskraft pro Schuljahr 52.758,33 € 58.034,17 € 5.275,83 € 43.965,28 € 48.361,81 € 4.396,53 €
Arbeitszeit Hauswirtschaftskraft pro Schuljahr 1092,00 1092,00 650,00 650,00
Stellenanteil Hauswirtschaftskraft 0,69 0,69 0,41 0,41
Personalkosten Hauswirtschaftskraft pro Schuljahr 31.574,24 € 31.574,24 € 18.794,19 € 18.794,19 €
Personalkosten gesamt 288.535,98 € 366.899,91 € 78.363,92 € 232.928,98 € 265.736,41 € 32.807,44 €
Gesamtkosten pro Schuljahr 326.045,66 € 403.589,90 € 77.544,24 € 263.209,74 € 292.310,06 € 29.100,31 €
Gesamtkosten pro Betreuungsplatz pro Schuljahr 3.260,46 € 4.035,90 € 775,44 € 2.632,10 € 2.923,10 € 291,00 €
mtl. 271,70 € 336,32 € 64,62 € 219,34 € 243,59 € 24,25 €
Kosten Modul 1 (= Betriebskostenzuschuss PfdN) 1.808,62 € 2.191,61 € 382,99 €
Kosten Modul 2 (= Jahreskostenbeitrag Eltern PfdN) 1.451,83 € 1.844,29 € 392,46 €
Kontrollsumme 3.260,46 € 4.035,90 € 775,44 €
Monatlicher Kostenbeitrag der Eltern (Modul 2) 120,99 € 153,69 € 32,70 €
Kosten Modul 1 SKB 1.422,24 € 1.564,92 € 142,68 €
Kosten Modul 2 SKB 1.209,86 € 1.358,18 € 148,32 €
Kontrollsumme 2.632,10 € 2.923,10 € 291,00 €
Betriebskostenzuschuss Modul 1 360,00 € 360,00 €
Betriebskostenzuschuss Modul 2 600,00 € 600,00 €
Monatlicher Kostenbeitrag der Eltern (Modul 1) 88,52 € 100,41 € 11,89 €
Monatlicher Kostenbeitrag der Eltern (Modul 2) 169,34 € 193,59 € 24,25 €

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Anlage 2 
Finanzbedarf BKZ 2023 Finanzbedarf BKZ 2024 Finanzbedarf BKZ 2025 Finanzbedarf BKZ 2026 
5.023.868,47 € 5.111.966,47 € 5.151.786,47 € 5.242.286,47 €
davon SKB: 203.352,00 € 327 davon SKB: 120.000,00 € 200 davon SKB: 0,00 € 0 davon SKB: 0,00 € 0
davon PfdN: 4.820.516,47 € 2.810 davon PfdN: 4.991.966,47 € 2.937 davon PfdN: 5.151.786,47 € 3187 davon PfdN: 5.242.286,47 € 3237 
Ferien SKB: 50.000,00 € Ferien SKB: 20.000,00 € Ferien SKB: 0,00 € Ferien SKB: 0,00 €
Ferien PfdN: 235.000,00 € Ferien PfdN: 280.000,00 € Ferien PfdN: 300.000,00 € Ferien PfdN: 400.000,00 €
Ausbau SKB: 25.000,00 € Ausbau SKB: 25.000,00 € Ausbau SKB: 0,00 € Ausbau SKB: 0,00 €
Ausbau PfdN: 25.000,00 € Ausbau PfdN: 25.000,00 € Ausbau PfdN: 50.000,00 € Ausbau PfdN: 50.000,00 €
Dynamisierung: 42.150,00 € Dynamisierung: 50.000,00 € Dynamisierung: 60.000,00 € Dynamisierung: 70.000,00 €
BetreuungsMW 247.280,00 € BetreuungsMW 516.912,00 € BetreuungsMW 560.912,00 € BetreuungsMW 569.712,00 €
"Gute Kita" 417.285,00 € "Gute Kita" 872.289,00 € "Gute Kita" 946.539,00 € "Gute Kita" 961.389,00 €
Gesamtbedarf 2023 Gesamtbedarf 2024 Gesamtbedarf 2025 Gesamtbedarf 2026 
6.065.583,47 € 6.901.167,47 € 7.069.237,47 € 7.293.387,47 €
davon SKB: 278.352,00 € davon SKB: 165.000,00 € davon SKB: 0,00 € davon SKB: 0,00 €
davon PfdN: 5.787.231,47 € davon PfdN: 6.736.167,47 € davon PfdN: 7.069.237,47 € davon PfdN: 7.293.387,47 €

anlage 3

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Anlage 3
Schuljahr 2021/2022
= PfdN (weiß)
= SKB (grau)
= PfdN ab 22/23 (hellblau)
Schule Plätze gesamt SKB/PfdN Jugendhilfeträger SuS Versorgungsgrad Plätze 2022/2023 (Plan) Diff. zum Vorjahr
Andersenschule 102 SKB Mobile Praxis 178 57,3% 122 20
Astrid-Lindgren-Schule 222 PfdN FöV ALS 460 48,3% 250 28
Bessunger Schule 148 SKB AWO 401 36,9% 230 82
Christian-Morgenstern-Schule 129 PfdN SKA 249 51,8% 131
Elly-Heuss-Knapp-Schule 119 SKB ASB 302 39,4% 133
Erich Kästner-Schule 184 PfdN SKA 570 32,3% 210 26
Ernst-Elias-Niebergall-Schule 49 PfdN SKA 49 100,0% 40
Frankensteinschule 207 SKB Villa 254 81,5% 210
Friedrich-Ebert-Schule 150 PfdN BDKJ 261 57,5% 164 14
Georg-August-Zinn-Schule 101 PfdN BDKJ 243 41,6% 130 29
Goetheschule 158 PfdN SKA 375 42,1% 150
Heinrich-Heine-Schule 85 PfdN SKA 171 49,7% 120 35
Heinrich-Hoffmann-Schule 129 PfdN SKA 157 82,2% 150 21
Käthe-Kollwitz-Schule 91 PfdN SKA 202 45,0% 92
Ludwig-Schwamb-Schule 217 PfdN Mobile Praxis 264 82,2% 240
Luise-Büchner-Schule 91 PfdN IB 93 97,8% 141 50
Mornewegschule 125 SKB ASB 317 39,4% 138
Mühltalschule 5 PfdN Mobile Praxis 11 45,5% 6
Schillerschule 203 PfdN PI 377 53,8% 206
Wilhelm-Busch-Schule 83 SKB FöV WBS 226 36,7% 83
Wilhelm-Hauff-Schule 119 PfdN Mobile Praxis 258 46,1% 119
2717 5418 50,1% 3065 348
davon davon
784 SKB 28,9% 564 SKB 18,4%
1933 PfdN 71,1% 2501 PfdN 81,6%

anlage 7

333 Zeichen

Punkt 40: Fortschreibung und Aktualisierung der Projekte Schulkinderbetreuung (SKB) und 
Pakt für den Nachmittag (PfdN) im Kontext des Rechtsanspruches auf einen 
Betreuungsplatz für Grundschulkinder 
 (V-Nr. 2022/0362) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 4

15880 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
02.11.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Schulamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
II 51 
IV 
V 40 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0362 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
422 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 2430-10 
Kostenstelle:  040-026-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  2430-12, 2430-13 Sachkonto: 7128000 
 
Betreff: Fortschreibung und Aktualisierung der Projekte Schulkinderbetreuung (SKB) und 
Pakt für den Nachmittag (PfdN) im Kontext des Rechtsanspruches auf einen 
Betreuungsplatz für Grundschulkinder  
 
Vorlage vom: 02.11.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
1) 
Die bei Schulkindbetreuung (SKB) und Pakt für den Nachmittag (PfdN) zur Kalkulation der 
Betriebskostenzuschüsse verwendeten Betreuungsmittelwerte von bisher 12,5 Stunden/Woche 
(2,5 Stunden täglich; Modul 1) und 25 Stunden/Woche (5 Stunden täglich; Modul 2) sollen 
sukzessive auf Hortniveau entwickelt werden und betragen im nächsten Schritt ab 01.08.2023 
13,75 Stunden/Woche (2,75 Stunden täglich; Modul 1) und 27,5 Stunden/ Woche (5,5 Stunden 
täglich; Modul 2). Die hierdurch entstehenden Erhöhungen der Kostenbeiträge trägt beim PfdN 
und bei der SKB zunächst im Haushaltsjahr 2023 die Stadt. Modul 1 des PfdN (bis 14:30 Uhr) 
bleibt weiter für die Eltern kostenfrei.

2) 
Die rechnerische Gruppengröße in den Grundstufen der Förderschulen wird für den PfdN zur 
Aufwertung der Betreuungssituation ab dem 01.08.2023 von derzeit 25 auf 16 (analog 
Klassenteiler Förderschule mit Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung) abgesenkt. 
 
3) 
Die Jugendhilfeträger von SKB/PfdN erhalten ab dem 01.08.2023 für die Ferienbetreuung 
des Schuljahres 2023/2024 (Herbst-, Weihnachts-, Oster- und Sommerferien) einen 
Zuschuss in Höhe von 100 € je Betreuungsvertrag als vorläufigen Pauschalbetrag. Für Eltern 
mit einem Modul 2 - Vertrag ist die Ferienbetreuung ohne zusätzlichen Kostenbeitrag; Eltern 
mit einem Modul 1- Vertrag und Eltern ohne Vertrag zahlen die entsprechenden 
Kostenbeiträge wie seither. 
 
4) 
Ab 01.08.2023 erfolgt im PfdN eine Leitungsfreistellung (TVöD S 12) in Höhe von 20 % 
Stundenaufschlag auf den Mindestpersonalbedarf. Zum Ausgleich von Ausfallzeiten durch 
Krankheit, Urlaub und Fortbildung erfolgt ab 01.08.2023 für Fachkräfte ein Aufschlag von  
22 % auf die Fachkraftstunden (PfdN und SKB). 
 
5) 
Durch die oben beschlossenen Maßnahmen erhöht sich der städtische jährliche 
Betriebskosten zuschuss ab dem 01.08.2023 im PfdN von 1.808,62 € auf 2.191,61 € (Modul 
1). Im PfdN Modul 2 wird der jährliche Betriebskostenzuschuss 2.584,07 € betragen. 
In der SKB wird sich der jährliche Betriebskostenzuschuss für das Modul 1 von 360,00 € 
auf 502,68 € und im Modul 2 von 600,00 € auf 891,00 € erhöhen. 
 
6) 
Als finanzielle Teilkompensation der geschilderten Maßnahmen wird die 
Sachkostenpauschale in Höhe von derzeit 8 % auf 5 % abgesenkt (SKB und PfdN). 
 
7) 
Bei Kst.040-026-1000, SK 7128000 werden in den Haushaltsjahren 2023 – 2026, 
vorbehaltlich der Haushaltsbeschlüsse und der Haushaltsgenehmigung, folgende Beträge 
(PfdN + SKB) etatisiert:   
 2023: 6.067.000 € 
 2024: 6.902.000 € 
 2025: 7.070.000 € 
 2026: 7.294.000 € 
 
 
Anlagen: Anlage 1 Beispielrechnung  
Anlage 2 Finanzbedarf BKZ 2023 - 2026 (1) 
Anlage 3 Statistik PfdN Schuljahr 2021 2022 (1)  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

Beschluss des Magistrats vom 09.11.2022 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.11.2022 
 
Zu 1) 
Die genannten, seither als Berechnungsgrundlage zum Personalschlüssel dienenden, 
Wochenstunden von 12,5 (Modul 1) und 25 (Modul 2) liegen deutlich unter den 
angesetzten Betreuungsmittelwerten aus § 25c (2) Hessisches Kinder- und 
Jugendhilfegesetzbuch ( HKJGB).1  
 
Im Hinblick auf die Einführung des Rechtsanspruches auf Grundschulbetreuung werden 
die im in dieser Magistratsvorlage genannten einzelnen Paragraphen aus dem Bereich 
des zukünftig analog für den Schulbereich angewendet werden. 
 
Aus der Praxis wurde von den Jugendhilfeträgern zurückgemeldet, dass diese 
Berechnungsgrundlage gerade hinsichtlich der Abdeckung von Rand- und/oder 
Übergabezeiten zu knapp bemessen ist. Hinsichtlich der angestrebten Verbesserung 
der Betreuungsqualität wird ebenfalls festgestellt, dass der bei der Berechnung des 
Bedarfs angenommene Personalschlüssel mittlerweile als zu gering betrachtet werden 
kann und die bessere Ausstattung mit Betreuungsstunden anzustreben ist. 
 
Aufgrund der Anpassung an die Regelungen der Jugendhilfe und Rückmeldungen aus 
der Praxis, sollen die Wochenstunden in einem ersten Schritt wie beschrieben 
angepasst werden. 
 
Je 100 Kinder im PfdN werden durch diese Maßnahme 898,56 zusätzliche 
Fachkraftstunden (entspricht 0,57 VZÄ) und zusätzliche 171,60 
Ergänzungskraftstunden (0,11 VZÄ) gerechnet auf ein Schuljahr 
(Berechnungsgrundlage 39 Schulwochen 2) generiert. Je 100 Kinder in der SKB werden 
so 748,80 zusätzliche Fachkraftstunden (entspricht 0,47 VZÄ) und zusätzliche 142,00 
Ergänzungskraftstunden (0,09 VZÄ) gerechnet auf ein Schuljahr 
(Berechnungsgrundlage 39 Schulwochen) generiert. (siehe Anlage 1 – Anmerkung: der 
unterschiedliche Anstieg von Stunden in SKB und PfdN hier ergibt sich aufgrund Ziffer  
4). 
 
Zu 2) 
Um der Bedarfslage an den Grundstufen der Förderschulen im Pakt für den Nachmittag 
besser entsprechen zu können (aktuell: Ernst-Elias-Niebergall-Schule, Mühltalschule; ab 
2023/2024 voraussichtlich Herderschule), wird die Berechnungsgrundlage 
dahingehend angepasst, dass hier nicht die seitherigen Gruppenteiler („rechnerische 
Gruppengröße“: Schulkindbetreuung 30 Schülerinnen und Schüler; Pakt für den 
Nachmittag 25 Schülerinnen und Schüler) angewandt werden. Die Absenkung der 
rechnerischen Gruppengröße auf 16 Schülerinnen und Schüler 3 führt zu einem der 
Bedarfslage entsprechenden erhöhten Betriebskostenzuschuss und daraus resultiert 
wiederum ein besserer Personalschlüssel. 
 
 
 
 
 
 
1 https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-KJHGHEV18P25c

2 Der grundsätzliche Berechnungsmodus der für die vorliegende Magistratsvorlage gilt, ergibt sich aus den 
seitherigen Magistratsvorlagen rund um SKB-PfdN und deren Finanzierungskonzepte (2014/0202; 
2015/0248; 2017/0132). 
3 Analog zu § 1 (1) SchulKlassGrV HE 2017 in der Fassung vom 20.05.2022; Förderschule mit Schwerpunkt 
emotionale und soziale Entwicklung; https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/hevr-
SchulKlassGrVHE2017V1P1.

Zu 3) 
Seither kommt es viermal im Schuljahr zu einer Abrechnung der entsprechenden Ferienbe treuung 
(Einreichung der Teilnahmelisten; inklusive entsprechender Zahlungsmitteilungen und 
Durchschriften) zwischen Stadt und Jugendhilfeträger. Dies stellt eine nicht unbeträcht liche 
administrative Belastung für beide Seiten dar. Ein weiterer Nachteil der derzeitigen 
Vorgehensweise ist, dass die Jugendhilfeträger stets erst im Nachhinein hinsichtlich der 
Ferienbetreuung vergütet werden und somit die Angebote vorfinanzieren müssen. Künftig sollen 
diese vier Vorgänge zu einem Vorgang zusammengefasst werden. Am Ende des Schuljahres 
kommt es zu einer Spitzabrechnung von Pauschalsumme und tatsächlich im Rahmen der 
Ferienbetreuung entstandenen Kosten. Wurde die Pauschalsumme nicht ausgeschöpft, kommt es 
im Rahmen der Prüfung der Verwendungsnachweise zu einer Rückzahlung seitens der 
Jugendhilfeträger. Wurde die Pauschalsumme überschritten, kommt es zu einer Nachzahlung der 
Stadt, die den weiteren Ausbau der Ferienbetreuung im Hinblick auf den 2026 in Kraft tretenden 
Rechtsanspruch und der grundsätzlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter fördert. Die 
Pauschalsumme zur Ferienbetreuung wird jährlich im Rahmen der Betriebskostenzuschüsse 
angepasst. 
 
Im Schuljahr 2021/2022 hat die Stadt die Ferienbetreuung bei rund 2.700 Betreuungsverträgen 
(Schulkindbetreuung und Pakt für den Nachmittag) insgesamt mit (aufgerundet; Vorjahre 
ähnliche Werte) 265.000,00 € vergütet. Das entspricht einem Betrag in Höhe von 98,15 € als 
Durchschnittskosten der Ferienbetreuung je Betreuungsvertrag. Daher soll bei der erstmaligen 
Durchführung der neuen Vorgehensweise der Pauschalbetrag zur Ferienbetreuung 100,00 € je 
Betreuungsvertrag betragen. Nach Evaluation der Kosten im Schuljahr 2023/ 2024 wird der 
Pauschalbetrag entsprechend angepasst. 
 
Zu 4) 
Für eine gute Betreuungsqualität werden Regelungen aus dem Hessischen Kinder- und 
Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) auf freiwilliger Basis für SKB und PfdN übernommen und analog 
angewendet. Die Übernahme dieser beiden im Beschlusstenor genannten Qualitätsmaßnahmen 
aus dem HKJGB, ist bereits jetzt notwendig und diese sind vorausschauende 
Vorbereitungsmaßnahmen hinsichtlich des ab 01.08.2026 geltenden Rechtsanspruches auf 
Betreuung für Kinder im Grundschulalter. Eine Leitungsfreistellung war im bisherigen 
Finanzierungsmodell nicht berücksichtigt, die Praxis hat allerdings gezeigt, dass es hier 
Nachbesserungsbedarf gibt, denn Betreuungssettings mit zum Teil mehr als 200 Kindern lassen 
sich ohne Leitungsfrei stellung pädagogisch qualitätsvoll kaum führen. Aus diesem Grund hat der 
Gesetzgeber im HKJGB für Tageseinrichtungen eine Leitungsfreistellung in genannter Höhe 
verankert.  
 
Wie im Gesetz für Tageseinrichtungen vorgesehen, soll hier unter analoger Anwendung des § 25 c 
(3) HKJGB die Leitungsfreistellung 20 % vom Mindestpersonalbedarf betragen (im Schuljahr, 
TVöD S 12, bezogen auf 39 Schulwochen, bezogen auf die benötigten Betreuungsstunden 
(Fachkräfte und Ergänzungskräfte). Es erfolgt eine Anrechnung der Landesres source von einem 
Drittel (bezogen auf die betreuten Kinder; Bsp.: 100 Kinder in Betreuung. Der Abzug beträgt 100 
Kinder * 0,0095 (Faktor des Landes Hessen) geteilt durch 3 = 0,32 VZÄ). Die maximale 
Leitungsfreistellung ist insgesamt – unter Berücksichtigung des geschilderten Abzuges - auf 1,5 
Vollzeitäquivalente gedeckelt. 4 Da der Pakt für den Nachmittag die Schulkindbetreuung so bald 
als möglich an allen schulischen Betreuungsstandorten ablösen soll, gilt diese Maßnahme nur 
für den Pakt für den Nachmittag.  
 
4 § 25 c HKJGB (3): „Für die Leitungstätigkeit sind zusätzlich Zeiten im Umfang von 20 Prozent der nach Abs. 2 
ermittelten Summe des personellen Mindestbedarfs vorzuhalten, jedoch höchstens im Umfang von 1,5 Vollzeitstellen. Zu 
der Leitungstätigkeit gehören die Gestaltung, Steuerung und Koordinierung der pädagogischen Prozesse, insbesondere die 
Konzeptions- und Organisationsentwicklung, die Steuerung der Arbeitsabläufe, die Personalführung und die 
Zusammenarbeit mit Eltern und im Sozialraum.“ - https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-
KJHGHEV18P25c

Ein Aufschlag in Höhe von 22 % zum Ausgleich von Ausfallzeiten durch Krankheit, Urlaub und 
Fortbildung nach § 25 c (1) HKJGB wird für die Fachkräfte in Schulkindbetreuung und Pakt für 
den Nachmittag angesetzt (statt bisher 15 %); die Betreuungsstunden der Ergänzungskräfte in 
beiden Bereichen bleiben bei einem Aufschlag von 10 %. 
 
Zu 5) 
Die erwähnten Kostensteigerungen sind in der Anlage 1 dargestellt und sind als „vorläufig“ zu 
werten, da in das bestehende Finanzierungsmodell Ende des Jahres 2022 noch die 
Dynamisierung der Lohnkosten zum Schuljahr 2023/2024 einzurechnen sein wird. Dies 
begründet sich in der erst vor kurzem Abgeschlossenen Tarifverhandlungen im Bereich des 
TVöD Sozial- und Erziehungsdienst. Insofern könnten die tatsächlichen Kostensteigerungen um 
circa 5 – 15 € höher sein als sie hier vorläufig berechnet und dargestellt sind. 
 
Ausgenommen den beschriebenen Dynamisierungsschritt, wird die Stadt Darmstadt im 
Haushaltsjahr 2023 die beschriebenen Qualitätsmaßnahmen finanzieren. Somit werden diese 
erheblichen, aber erforderlichen, Mehrkosten im ersten Schritt nicht an die Eltern im Rahmen der 
Kostenbeiträge weitergegeben. Die Dezernate II, IV und V werden die weitere Finanzierung zeitnah 
einer gesonderten Betrachtung unterziehen. 
 
Die Stadt Darmstadt wird je Betreuungsvertrag im Modul 1 im Pakt für den Nachmittag  
382,46 € und zusätzlich und im Modul 2 sodann 392,46 € mehr im Schuljahr tragen. Das 
bedeutet, dass es ab dem 01.08.2023 im Pakt für den Nachmittag einen zweiten 
Betriebskostenzuschuss geben wird, nämlich 2.191,61 € für Modul 1 und (2.191,61 € + 392,46 
€ =) 2.584,07 € für Modul 2. 
Die Gesamtplatzjahreskosten im Pakt für den Nachmittag werden im Schuljahr 2023/2024, 
siehe Anlage 1, 4.035,90 € betragen (Schuljahr 2022/2023: 3.26,46 €, also ei ne Steigerung von 
775,40 €). 
 
Auch in der Schulkindbetreuung wird zu einer Anhebung der Betriebskostenzuschüsse kommen 
und zwar im Modul 1 von 360,00 € um 142,68 € auf 502,68 € und im Modul 2: von 600,00 € um 
291,00 € auf 891,00 €. 
 
Die Gesamtplatzjahreskosten werden in der Schulkindbetreuung im Schuljahr 2023/2024, siehe 
Anlage 1, 2.923,10 € betragen (Schuljahr 2022/2023: 2.632,10 €, also eine Steigerung von 
291,00 €). 
 
Zu 6) 
Für Schulkindbetreuung  und Pakt für den Nachmittag wurden im Schuljahr 2021/2022 
Betriebskostenzuschüsse in Höhe von insgesamt 3.866,491,44 € ausgezahlt. Die 
Jugendhilfeträger waren ermächtigt Kostenbeiträge in Höhe von insgesamt 2.126.475,60 € von 
den Eltern einzuziehen, sodas s das Gesamtbudget ein Volumen von 5.992.967,04 € umfasste 
(bezogen auf 39 Schulwochen, ohne Ferienbetreuung). 
 
Die Absenkung der Sachkosten von 8 % auf 5 % wird vorgenommen, da die Prüfung der 
Verwendungsnachweise ergeben hat, dass die hierfür zur Verfügung stehenden Beträge - 
wiederholt und pandemiebereinigt - nicht ausgeschöpft wurden. 
 
Die Absenkung der Sachkostenpauschale von 8 % auf 5 % mildert den Anstieg der Gesamtkosten 
im Rahmen des Betriebskostenzuschusses städtischerseits ab.

Zu 7) 
Im Schuljahr 2021/2022 gab es insgesamt 2.717 Betreuungsplätze (784 in SKB, 1.933 im 
PfdN). Gemäß den Planungen von Schulträger mit den Jugendendhilfeträgern ist davon 
auszugehen, dass im Schuljahr 2022/2023 durch Paktbeitritte und Platzausbau bereit s mehr 
als 3.000 Betreuungsplätze zur Verfügung stehen werden (564 SKB, 2.501 PfdN – siehe 
Anlage 3). 
 
Der Bedarf an zusätzlichen städtischen Finanzmitteln aus dieser Magistratsvorlage bleibt 
durch die Übernahme der notwendigen Qualitätskosten städtischerseits nicht mehr im Rahmen 
des bereits angemeldeten Finanzbedarfs (siehe Anlage 2). Die im Haushaltsjahr 2023 
entstehenden Mehrkosten in Höhe von 208.511,83 € (01.08.2023 – 31.12.2023, 5 Monate) 
konnten noch vor Beschlussfassung dieser Vorlage gesichert werden. Über die Übernahme der 
Mehrkosten für den Zeitraum 01.01.2024 – 31.07.2024 (7 Monate) in Höhe von 291.916,55 € 
wird eine entsprechende Vorlage gesondert vorgelegt. 
 
Der Magistrat strebt für die Zukunft weitere Verbesserungen der Qualität für die Betreuung der 
Schülerinnen und Schüler an. Hierzu hat der Magistrat eine Strategiegruppe 
„Schulkindbetreuung“ gebildet. Die Strategiegruppe setzt ihre Arbeit mit dem Ziel fort, ein  
abgestimmtes, qualitatives Rahmenkonzept für eine lückenlose ganztägige und 
bedarfsgerechte Betreuung am Lernort Schule zu entwickeln sowie dazu eine 
Umsetzungsplanung zu erstellen. 
 
Als Ziel sieht der Magistrat die rhythmisierte gebundene Ganztagsschule an.  
 
Diese Magistratsvorlage ersetzt die vorherige Magistratsvorlagen 2022/0237 und 2022/0306. 
 
 
Dezernat II    Dezernat IV    Dezernat V 
 
 
 
 
Barbara Akdeniz André Schellenberg   Holger Klötzner 
Bürgermeisterin Stadtkämmerer   Stadtrat

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381 Zeichen

Punkt 8: Fortschreibung und Aktualisierung der Projekte Schulkinderbetreuung (SKB) und 
Pakt für den Nachmittag (PfdN) im Kontext des Rechtsanspruches auf einen 
Betreuungsplatz für Grundschulkinder 
 (V-Nr. 2022/0362) 
 
Der Ausschuss für Bildung und Schule empfiehlt der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
  Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD und Die Linke.

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Punkt 13: Fortschreibung und Aktualisierung der Projekte Schulkinderbetreuung (SKB) und 
Pakt für den Nachmittag (PfdN) im Kontext des Rechtsanspruches auf einen 
Betreuungsplatz für Grundschulkinder 
 (V-Nr. 2022/0362) 
 
Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltungen: SPD-Fraktion

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276 Zeichen

Punkt 35: Fortschreibung und Aktualisierung der Projekte Schulkinderbetreuung (SKB) und 
Pakt für den Nachmittag (PfdN) im Kontext des Rechtsanspruches auf einen 
Betreuungsplatz für Grundschulkinder 
 (V-Nr. 2022/0362) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.  
 
Stimmenthaltung: AfD

Beratungsverlauf (5)

TOP 40
TOP 422
TOP 8
TOP 35
TOP 13

Details

Vorlagen-Nr.
2022/0362
Typ
Magistratsvorlage
Datum
02.11.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00