2022/0362
Fortschreibung und Aktualisierung der Projekte Schulkinderbetreuung (SKB) und Pakt für den Nachmittag (PfdN) im Kontext des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder
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2022/0362
15885 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
02.11.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Schulamt
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0362
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 2430-10
Kostenstelle: 040-026-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 2430-12, 2430-13 Sachkonto: 7128000
Betreff: Fortschreibung und Aktualisierung der Projekte Schulkinderbetreuung (SKB) und
Pakt für den Nachmittag (PfdN) im Kontext des Rechtsanspruches auf einen Betre u-
ungsplatz für Grundschulkinder
Vorlage vom: 02.11.2022
Beschlussvorschlag :
1)
Die bei Schulkindbetreuung (SKB) und Pakt für den Nachmittag (PfdN) zur Kalkulation der Be-
triebskostenzuschüsse verwendeten Betreuungsmittelwerte von bisher 12,5 Stunden/Woche
(2,5 Stunden täglich; Modul 1) und 25 Stunden/Woche (5 Stunden täglich; Modul 2) sollen suk-
zessive auf Hortniveau entwickelt werden und betragen im nächsten Schritt ab 01.08.2023
13,75 Stunden/Woche (2,75 Stunden täglich; Modul 1) und 27,5 Stunden/ Woche (5,5 Stunden
täglich; Modul 2). Die hierdurch entstehenden Erhöhungen der Kostenbeiträge trägt beim PfdN
und bei der SKB zunächst im Haushaltsjahr 2023 die Stadt. Modul 1 des PfdN (bis 14:30 Uhr)
bleibt weiter für die Eltern kostenfrei.
2)
Die rechnerische Gruppengröße in den Grundstufen der Förderschulen wird für den PfdN zur
Aufwertung der Betreuungssituation ab dem 01.08.2023 von derzeit 25 auf 16 (analog Kla s-
senteiler Förderschule mit Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung) abgesenkt.
3)
Die Jugendhilfeträger von SKB/PfdN erhalten ab dem 01.08.2023 für die Ferienbetreuung
des Schuljahres 2023/2024 (Herbst-, Weihnachts-, Oster- und Sommerferien) einen Zu-
schuss in Höhe von 100 € je Betreuungsvertrag als vorläufigen Pauschalbetrag. Für Eltern mit
einem Modul 2 - Vertrag ist die Ferienbetreuung ohne zusätzlichen Kostenbeitrag; Eltern mit
einem Modul 1- Vertrag und Eltern ohne Vertrag zahlen die entsprechenden Kostenbeiträge
wie seither.
4)
Ab 01.08.2023 erfolgt im PfdN eine Leitungsfreistellung (TVöD S 12) in Höhe von 20 %
Stundenaufschlag auf den Mindestpersonalbedarf. Zum Ausgleich von Ausfallzeiten durch
Krankheit, Urlaub und Fortbildung erfolgt ab 01.08.2023 für Fachkräfte ein Aufschlag von
22 % auf die Fachkraftstunden (PfdN und SKB).
5)
Durch die oben beschlossenen Maßnahmen erhöht sich der städtische jährliche Betriebs-
kostenzuschuss ab dem 01.08.2023 im PfdN von 1.808,62 € auf 2.191,61 € (Modul 1). Im
PfdN Modul 2 wird der jährliche Betriebskostenzuschuss 2.584,07 € betragen.
In der SKB wird sich der jährliche Betriebskostenzuschuss für das Modul 1 von 360,00 €
auf 502,68 € und im Modul 2 von 600,00 € auf 891,00 € erhöhen.
6)
Als finanzielle Teilkompensation der geschilderten Maßnahmen wird die Sachkostenp auscha-
le in Höhe von derzeit 8 % auf 5 % abgesenkt (SKB und PfdN).
7)
Bei Kst.040-026-1000, SK 7128000 werden in den Haushaltsjahren 2023 – 2026, vorbehalt-
lich der Haushaltsbeschlüsse und der Haushaltsgenehmigung, folgende Beträge (PfdN +
SKB) etatisiert:
2023: 6.067.000 €
2024: 6.902.000 €
2025: 7.070.000 €
2026: 7.294.000 €
Anlagen: Anlage 1 Beispielrechnung
Anlage 2 Finanzbedarf BKZ 2023 - 2026 (1)
Anlage 3 Statistik PfdN Schuljahr 2021 2022 (1)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.11.2022
Zu 1)
Die genannten, seither als Berechnungsgrundlage zum Personalschlüssel dienenden, Woche n-
stunden von 12,5 (Modul 1) und 25 (Modul 2) liegen deutlich unter den angesetzten Betreuungs-
mittelwerten aus § 25c (2) Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch ( HKJGB).1
Im Hinblick auf die Einführung des Rechtsanspruches auf Grundschulbetreuung werden die im in
dieser Magistratsvorlage genannten einzelnen Paragraphen aus dem Bereich des zukünftig analog
für den Schulbereich angewendet werden.
Aus der Praxis wurde von den Jugendhilfeträgern zurückgemeldet, dass diese Berechnungsgrun d-
lage gerade hinsichtlich der Abdeckung von Rand- und/oder Übergabezeiten zu knapp bemessen
ist. Hinsichtlich der angestrebten Verbesserung der Betreuungsqualität wird ebenfalls festgestellt,
dass der bei der Berechnung des Bedarfs angenommene Personalschlüssel mittlerweile al s zu
gering betrachtet werden kann und die bessere Ausstattung mit Betreuungsstunden anzustreben
ist.
Aufgrund der Anpassung an die Regelungen der Jugendhilfe und Rückmeldungen aus der Praxis,
sollen die Wochenstunden in einem ersten Schritt wie beschrieben angepasst werden.
Je 100 Kinder im PfdN werden durch diese Maßnahme 898,56 zusätzliche Fachkraftstunden
(entspricht 0,57 VZÄ) und zusätzliche 171,60 Ergänzungskraftstunden (0,11 VZÄ) gerechnet auf
ein Schuljahr (Berechnungsgrundlage 39 Schulwochen 2) generiert. Je 100 Kinder in der SKB wer-
den so 748,80 zusätzliche Fachkraftstunden (entspricht 0,47 VZÄ) und zusätzliche 142,00 Er-
gänzungskraftstunden (0,09 VZÄ) gerechnet auf ein Schuljahr (Berechnungsgrundlage 39 Schul-
wochen) generiert. (siehe Anlage 1 – Anmerkung: der unterschiedliche Anstieg von Stunden in
SKB und PfdN hier ergibt sich aufgrund Ziffer 4).
Zu 2)
Um der Bedarfslage an den Grundstufen der Förderschulen im Pakt für den Nachmittag besser
entsprechen zu können (aktuell: Ernst-Elias-Niebergall-Schule, Mühltalschule; ab 2023/2024 vo-
raussichtlich Herderschule), wird die Berechnungsgrundlage dahingehend angepasst, dass hier
nicht die seitherigen Gruppenteiler („rechnerische Gruppengröße“: Schulkindbetreuung 3 0 Schü-
lerinnen und Schüler; Pakt für den Nachmittag 25 Schülerinnen und Schüler) angewandt werden.
Die Absenkung der rechnerischen Gruppengröße auf 16 Schülerinnen und Schüler 3 führt zu einem
der Bedarfslage entsprechenden erhöhten Betriebskostenzuschuss und daraus resultiert wiede-
rum ein besserer Personalschlüssel.
1 https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-KJHGHEV18P25c
2 Der grundsätzliche Berechnungsmodus der für die vorliegende Magistratsvorlage gilt, ergibt sich aus den seitherigen
Magistratsvorlagen rund um SKB-PfdN und deren Finanzierungskonzepte (2014/0202; 2015/0248; 2017/0132).
3 Analog zu § 1 (1) SchulKlassGrV HE 2017 in der Fassung vom 20.05.2022; Förderschule mit Schwerpunkt emotionale
und soziale Entwicklung; https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/hevr-SchulKlassGrVHE2017V1P1.
Zu 3)
Seither kommt es viermal im Schuljahr zu einer Abrechnung der entsprechenden Ferienbe treuung
(Einreichung der Teilnahmelisten; inklusive entsprechender Zahlungsmitteilungen und Durc h-
schriften) zwischen Stadt und Jugendhilfeträger. Dies stellt eine nicht unbeträcht liche administra-
tive Belastung für beide Seiten dar. Ein weiterer Nachteil der derzeitigen Vorgehensweise ist, dass
die Jugendhilfeträger stets erst im Nachhinein hinsichtlich der Ferienbetreuung vergütet werden
und somit die Angebote vorfinanzieren müssen. Künftig sollen diese vier Vorgänge zu einem Vo r-
gang zusammengefasst werden. Am Ende des Schuljahres kommt es zu einer Spitzabrechnung
von Pauschalsumme und tatsächlich im Rahmen der Ferienbetreuung entstandenen Kosten. Wur-
de die Pauschalsumme nicht ausgeschöpft, kommt es im Rahmen der Prüfung der Verwendungs-
nachweise zu einer Rückzahlung seitens der Jugendhilfeträger. Wurde die Pauschalsumme übe r-
schritten, kommt es zu einer Nachzahlung der Stadt, die den weiteren Ausbau der Ferienbetreu-
ung im Hinblick auf den 2026 in Kraft tretenden Rechtsanspruch und der grundsätzlichen Ver-
einbarkeit von Familie und Beruf weiter fördert. Die Pauschalsumme zur Ferienbetreuung wird
jährlich im Rahmen der Betriebskostenzuschüsse angepasst.
Im Schuljahr 2021/2022 hat die Stadt die Ferienbetreuung bei rund 2.700 Betreuungsverträgen
(Schulkindbetreuung und Pakt für den Nachmittag) insgesamt mit (aufgerundet; Vorjahre ähnl i-
che Werte) 265.000,00 € vergütet. Das entspricht einem Betrag in Höhe von 98,15 € als Durch-
schnittskosten der Ferienbetreuung je Betreuungsvertrag. Daher soll bei der erstmaligen Durc h-
führung der neuen Vorgehensweise der Pauschalbetrag zur Ferienbetreuung 100,00 € je Betre u-
ungsvertrag betragen. Nach Evaluation der Kosten im Schuljahr 2023/ 2024 wird der Pauschalb e-
trag entsprechend angepasst.
Zu 4)
Für eine gute Betreuungsqualität werden Regelungen aus dem Hessischen Kinder- und Jugendhil-
fegesetzbuch (HKJGB) auf freiwilliger Basis für SKB und PfdN übernommen und analog ange-
wendet. Die Übernahme dieser beiden im Beschlusstenor genannten Qualitätsmaßnahmen aus
dem HKJGB, ist bereits jetzt notwendig und diese sind vorausschauende Vorbereitung smaßnah-
men hinsichtlich des ab 01.08.2026 geltenden Rechtsanspruches auf Betreuung für Kinder im
Grundschulalter. Eine Leitungsfreistellung war im bisherigen Finanzierungsmodell nicht berüc k-
sichtigt, die Praxis hat allerdings gezeigt, dass es hier Nachbesserungsbedarf gibt, denn Betreu-
ungssettings mit zum Teil mehr als 200 Kindern lassen sich ohne Leitungsfrei stellung pädago-
gisch qualitätsvoll kaum führen. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im HKJGB für Tagesei n-
richtungen eine Leitungsfreistellung in genannter Höhe verankert.
Wie im Gesetz für Tageseinrichtungen vorgesehen, soll hier unter analoger Anwendung des § 25 c
(3) HKJGB die Leitungsfreistellung 20 % vom Mindestpersonalbedarf betragen (im Schuljahr,
TVöD S 12, bezogen auf 39 Schulwochen, bezogen auf die benötigten Betreuungsstunden (Fach-
kräfte und Ergänzungskräfte). Es erfolgt eine Anrechnung der Landesres source von einem Drittel
(bezogen auf die betreuten Kinder; Bsp.: 100 Kinder in Betreuung. Der Abzug beträgt 100 Kinder
* 0,0095 (Faktor des Landes Hessen) geteilt durch 3 = 0,32 VZÄ). Die maximale Leitungsfreistel-
lung ist insgesamt – unter Berücksichtigung des geschilderten Abzuges - auf 1,5 Vollzeitäquiva-
lente gedeckelt. 4 Da der Pakt für den Nachmittag die Schulkindbetreuung so bald als möglich
an allen schulischen Betreuungsstandorten ablösen soll, gilt diese Maßnahme nur für den Pakt
für den Nachmittag.
4 § 25 c HKJGB (3): „Für die Leitungstätigkeit sind zusätzlich Zeiten im Umfang von 20 Prozent der nach Abs. 2 ermittel-
ten Summe des personellen Mindestbedarfs vorzuhalten, jedoch höchstens im Umfang von 1,5 Vollzeitstellen. Zu der
Leitungstätigkeit gehören die Gestaltung, Steuerung und Koordinierung der pädagogischen Prozesse, insbesondere die
Konzeptions- und Organisationsentwicklung, die Steuerung der Arbeitsabläufe, die Personalführung und die Zusammenar-
beit mit Eltern und im Sozialraum.“ - https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-KJHGHEV18P25c
Ein Aufschlag in Höhe von 22 % zum Ausgleich von Ausfallzeiten durch Krankheit, Urlaub und
Fortbildung nach § 25 c (1) HKJGB wird für die Fachkräfte in Schulkindbetreuung und Pakt für
den Nachmittag angesetzt (statt bisher 15 %); die Betreuungsstunden der Ergänzungskräfte in
beiden Bereichen bleiben bei einem Aufschlag von 10 %.
Zu 5)
Die erwähnten Kostensteigerungen sind in der Anlage 1 dargestellt und sind als „vorläufig“ zu
werten, da in das bestehende Finanzierungsmodell Ende des Jahres 2022 noch die Dynamisie-
rung der Lohnkosten zum Schuljahr 2023/2024 einzurechnen sein wird. Dies begründet sich in
der erst vor kurzem Abgeschlossenen Tarifverhandlungen im Bereich des TVöD Sozial- und Er-
ziehungsdienst. Insofern könnten die tatsächlichen Kostensteigerungen um circa 5 – 15 € höher
sein als sie hier vorläufig berechnet und dargestellt sind.
Ausgenommen den beschriebenen Dynamisierungsschritt, wird die Stadt Darmstadt im Hau s-
haltsjahr 2023 die beschriebenen Qualitätsmaßnahmen finanzieren. Somit werden diese erhebli-
chen, aber erforderlichen, Mehrkosten im ersten Schritt nicht an die Eltern im Rahmen der Kos-
tenbeiträge weitergegeben. Die Dezernate II, IV und V werden die weitere Finanzierung zeitnah
einer gesonderten Betrachtung unterziehen.
Die Stadt Darmstadt wird je Betreuungsvertrag im Modul 1 im Pakt für den Nachmittag
382,46 € und zusätzlich und im Modul 2 sodann 392,46 € mehr im Schuljahr tragen. Das b e-
deutet, dass es ab dem 01.08.2023 im Pakt für den Nachmittag einen zweiten Betriebsk osten-
zuschuss geben wird, nämlich 2.191,61 € für Modul 1 und (2.191,61 € + 392,46 € =) 2.584,07
€ für Modul 2.
Die Gesamtplatzjahreskosten im Pakt für den Nachmittag werden im Schuljahr 2023/2024, si e-
he Anlage 1, 4.035,90 € betragen (Schuljahr 2022/2023: 3 .26,46 €, also eine Steigerung von
775,40 €).
Auch in der Schulkindbetreuung wird zu einer Anhebung der Betriebskostenzuschüsse kommen
und zwar im Modul 1 von 360,00 € um 142,68 € auf 502,68 € und im Modul 2: von 600,00 € um
291,00 € auf 891,00 €.
Die Gesamtplatzjahreskosten werden in der Schulkindbetreuung im Schuljahr 2023/2024, siehe
Anlage 1, 2.923,10 € betragen (Schuljahr 2022/2023: 2.632,10 €, also eine Steigerung von
291,00 €).
Zu 6)
Für Schulkindbetreuung und Pakt für den Nachmittag wurden im Schuljahr 2021/2022 B e-
triebskostenzuschüsse in Höhe von insgesamt 3.866,491,44 € ausgezahlt. Die Jugendhilfeträger
waren ermächtigt Kostenbeiträge in Höhe von insgesamt 2.126.475,60 € von den Eltern einz u-
ziehen, sodass das Gesamtbudget ein Volumen von 5.992.967,04 € umfasste (bezogen auf 39
Schulwochen, ohne Ferienbetreuung).
Die Absenkung der Sachkosten von 8 % auf 5 % wird vorgenommen, da die Prüfung der Verwe n-
dungsnachweise ergeben hat, dass die hierfür zur Verfügung stehenden Beträge - wiederholt und
pandemiebereinigt - nicht ausgeschöpft wurden.
Die Absenkung der Sachkostenpauschale von 8 % auf 5 % mildert den Anstieg der Gesamtkosten
im Rahmen des Betriebskostenzuschusses städtischerseits ab.
Zu 7)
Im Schuljahr 2021/2022 gab es insgesamt 2.717 Betreuungsplätze (784 in SKB, 1.933 im
PfdN). Gemäß den Planungen von Schulträger mit den Jugendendhilfeträgern ist davon auszu-
gehen, dass im Schuljahr 2022/2023 durch Paktbeitritte und Platzausbau bereits mehr als
3.000 Betreuungsplätze zur Verfügung stehen werden (564 SKB, 2.501 PfdN – siehe Anlage
3).
Der Bedarf an zusätzlichen städtischen Finanzmitteln aus dieser Magistratsvorlage bleibt
durch die Übernahme der notwendigen Qualitätskosten städtischerseits nicht mehr im Rahmen
des bereits angemeldeten Finanzbedarfs (siehe Anlage 2). Die im Haushaltsjahr 2023 entst e-
henden Mehrkosten in Höhe von 208.511,83 € (01.08.2023 – 31.12.2023, 5 Monate) konnten
noch vor Beschlussfassung dieser Vorlage gesichert werden. Über die Übernahme der Mehr-
kosten für den Zeitraum 01.01.2024 – 31.07.2024 (7 Monate) in Höhe von 291.916,55 € wird
eine entsprechende Vorlage gesondert vorgelegt.
Der Magistrat strebt für die Zukunft weitere Verbesserungen der Qualität für die Betreuung der
Schülerinnen und Schüler an. Hierzu hat der Magistrat eine Strategiegruppe „Schulkindbetre u-
ung“ gebildet. Die Strategiegruppe setzt ihre Arbeit mit dem Ziel fort, ein abgestimmtes, quali-
tatives Rahmenkonzept für eine lückenlose ganztägige und bedarfsgerechte Betreuung am
Lernort Schule zu entwickeln sowie dazu eine Umsetzungsplanung zu erstellen.
Als Ziel sieht der Magistrat die rhythmisierte gebundene Ganztagsschule an.
Diese Magistratsvorlage ersetzt die vorherige Magistratsvorlagen 2022/0237 und 2022/0306.
Dezernat II Dezernat IV Dezernat V
Barbara Akdeniz André Schellenberg Holger Klötzner
Bürgermeisterin Stadtkämmerer Stadtrat
anlage 1
2550 Zeichen
Anlage 1 Schulen Musterschule PfdN Musterschule PfdN Differenz PfdN Musterschule SKB Musterschule SKB Differenz SKB PfdN/SKB PfdN 22/23 PfdN 23/24 22/23 zu 23/24 SKB 22/23 SKB 23/24 22/23 zu 23/24 Betreuungsplätze 100 100 100 100 Anzahl Gruppen 4,00 4,00 3,33 3,33 Betreuungsstunden pro Schuljahr für Betreuungspersonal 6240,00 6864,00 624,00 5200,00 5720,00 520,00 Leitungsfreistellung (20% vom Personalmindestbedarf) 1372,80 1372,80 Stellenanteil Leitung 0,87 0,87 Stellenanteil Leitung nach Anrechnung Landesressource 0,55 0,55 Personalkosten Leitung pro Schuljahr 38.995,00 € 38.995,00 € Betreuungsstunden Fachkraft pro Schuljahr 4680,00 5148,00 468,00 3900,00 4290,00 390,00 Arbeitszeit Fachkraft pro Schuljahr 5382,00 6280,56 898,56 4485,00 5233,80 748,80 Stellenanteil Fachkraft 3,40 3,97 0,57 2,83 3,30 0,47 Personalkosten Fachkraft pro Schuljahr 204.203,41 € 238.296,50 € 34.093,09 € 170.169,51 € 198.580,42 € 28.410,91 € Betreuungsstunden Ergänzungskraft pro Schuljahr 1560,00 1716,00 156,00 1300,00 1430,00 130,00 Arbeitszeit Ergänzungskraft pro Schuljahr 1716,00 1887,60 171,60 1430,00 1573,00 143,00 Stellenanteil Ergänzungskraft 1,08 1,19 0,11 0,90 0,99 0,09 Personalkosten Ergänzungskraft pro Schuljahr 52.758,33 € 58.034,17 € 5.275,83 € 43.965,28 € 48.361,81 € 4.396,53 € Arbeitszeit Hauswirtschaftskraft pro Schuljahr 1092,00 1092,00 650,00 650,00 Stellenanteil Hauswirtschaftskraft 0,69 0,69 0,41 0,41 Personalkosten Hauswirtschaftskraft pro Schuljahr 31.574,24 € 31.574,24 € 18.794,19 € 18.794,19 € Personalkosten gesamt 288.535,98 € 366.899,91 € 78.363,92 € 232.928,98 € 265.736,41 € 32.807,44 € Gesamtkosten pro Schuljahr 326.045,66 € 403.589,90 € 77.544,24 € 263.209,74 € 292.310,06 € 29.100,31 € Gesamtkosten pro Betreuungsplatz pro Schuljahr 3.260,46 € 4.035,90 € 775,44 € 2.632,10 € 2.923,10 € 291,00 € mtl. 271,70 € 336,32 € 64,62 € 219,34 € 243,59 € 24,25 € Kosten Modul 1 (= Betriebskostenzuschuss PfdN) 1.808,62 € 2.191,61 € 382,99 € Kosten Modul 2 (= Jahreskostenbeitrag Eltern PfdN) 1.451,83 € 1.844,29 € 392,46 € Kontrollsumme 3.260,46 € 4.035,90 € 775,44 € Monatlicher Kostenbeitrag der Eltern (Modul 2) 120,99 € 153,69 € 32,70 € Kosten Modul 1 SKB 1.422,24 € 1.564,92 € 142,68 € Kosten Modul 2 SKB 1.209,86 € 1.358,18 € 148,32 € Kontrollsumme 2.632,10 € 2.923,10 € 291,00 € Betriebskostenzuschuss Modul 1 360,00 € 360,00 € Betriebskostenzuschuss Modul 2 600,00 € 600,00 € Monatlicher Kostenbeitrag der Eltern (Modul 1) 88,52 € 100,41 € 11,89 € Monatlicher Kostenbeitrag der Eltern (Modul 2) 169,34 € 193,59 € 24,25 €
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Anlage 2 Finanzbedarf BKZ 2023 Finanzbedarf BKZ 2024 Finanzbedarf BKZ 2025 Finanzbedarf BKZ 2026 5.023.868,47 € 5.111.966,47 € 5.151.786,47 € 5.242.286,47 € davon SKB: 203.352,00 € 327 davon SKB: 120.000,00 € 200 davon SKB: 0,00 € 0 davon SKB: 0,00 € 0 davon PfdN: 4.820.516,47 € 2.810 davon PfdN: 4.991.966,47 € 2.937 davon PfdN: 5.151.786,47 € 3187 davon PfdN: 5.242.286,47 € 3237 Ferien SKB: 50.000,00 € Ferien SKB: 20.000,00 € Ferien SKB: 0,00 € Ferien SKB: 0,00 € Ferien PfdN: 235.000,00 € Ferien PfdN: 280.000,00 € Ferien PfdN: 300.000,00 € Ferien PfdN: 400.000,00 € Ausbau SKB: 25.000,00 € Ausbau SKB: 25.000,00 € Ausbau SKB: 0,00 € Ausbau SKB: 0,00 € Ausbau PfdN: 25.000,00 € Ausbau PfdN: 25.000,00 € Ausbau PfdN: 50.000,00 € Ausbau PfdN: 50.000,00 € Dynamisierung: 42.150,00 € Dynamisierung: 50.000,00 € Dynamisierung: 60.000,00 € Dynamisierung: 70.000,00 € BetreuungsMW 247.280,00 € BetreuungsMW 516.912,00 € BetreuungsMW 560.912,00 € BetreuungsMW 569.712,00 € "Gute Kita" 417.285,00 € "Gute Kita" 872.289,00 € "Gute Kita" 946.539,00 € "Gute Kita" 961.389,00 € Gesamtbedarf 2023 Gesamtbedarf 2024 Gesamtbedarf 2025 Gesamtbedarf 2026 6.065.583,47 € 6.901.167,47 € 7.069.237,47 € 7.293.387,47 € davon SKB: 278.352,00 € davon SKB: 165.000,00 € davon SKB: 0,00 € davon SKB: 0,00 € davon PfdN: 5.787.231,47 € davon PfdN: 6.736.167,47 € davon PfdN: 7.069.237,47 € davon PfdN: 7.293.387,47 €
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Anlage 3 Schuljahr 2021/2022 = PfdN (weiß) = SKB (grau) = PfdN ab 22/23 (hellblau) Schule Plätze gesamt SKB/PfdN Jugendhilfeträger SuS Versorgungsgrad Plätze 2022/2023 (Plan) Diff. zum Vorjahr Andersenschule 102 SKB Mobile Praxis 178 57,3% 122 20 Astrid-Lindgren-Schule 222 PfdN FöV ALS 460 48,3% 250 28 Bessunger Schule 148 SKB AWO 401 36,9% 230 82 Christian-Morgenstern-Schule 129 PfdN SKA 249 51,8% 131 Elly-Heuss-Knapp-Schule 119 SKB ASB 302 39,4% 133 Erich Kästner-Schule 184 PfdN SKA 570 32,3% 210 26 Ernst-Elias-Niebergall-Schule 49 PfdN SKA 49 100,0% 40 Frankensteinschule 207 SKB Villa 254 81,5% 210 Friedrich-Ebert-Schule 150 PfdN BDKJ 261 57,5% 164 14 Georg-August-Zinn-Schule 101 PfdN BDKJ 243 41,6% 130 29 Goetheschule 158 PfdN SKA 375 42,1% 150 Heinrich-Heine-Schule 85 PfdN SKA 171 49,7% 120 35 Heinrich-Hoffmann-Schule 129 PfdN SKA 157 82,2% 150 21 Käthe-Kollwitz-Schule 91 PfdN SKA 202 45,0% 92 Ludwig-Schwamb-Schule 217 PfdN Mobile Praxis 264 82,2% 240 Luise-Büchner-Schule 91 PfdN IB 93 97,8% 141 50 Mornewegschule 125 SKB ASB 317 39,4% 138 Mühltalschule 5 PfdN Mobile Praxis 11 45,5% 6 Schillerschule 203 PfdN PI 377 53,8% 206 Wilhelm-Busch-Schule 83 SKB FöV WBS 226 36,7% 83 Wilhelm-Hauff-Schule 119 PfdN Mobile Praxis 258 46,1% 119 2717 5418 50,1% 3065 348 davon davon 784 SKB 28,9% 564 SKB 18,4% 1933 PfdN 71,1% 2501 PfdN 81,6%
anlage 7
333 Zeichen
Punkt 40: Fortschreibung und Aktualisierung der Projekte Schulkinderbetreuung (SKB) und Pakt für den Nachmittag (PfdN) im Kontext des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder (V-Nr. 2022/0362) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
anlage 4
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
02.11.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Schulamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
II 51
IV
V 40
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0362
Magistratsbeschluss -Nr.
422
Internetfähig
Produkt-Nr.: 2430-10
Kostenstelle: 040-026-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 2430-12, 2430-13 Sachkonto: 7128000
Betreff: Fortschreibung und Aktualisierung der Projekte Schulkinderbetreuung (SKB) und
Pakt für den Nachmittag (PfdN) im Kontext des Rechtsanspruches auf einen
Betreuungsplatz für Grundschulkinder
Vorlage vom: 02.11.2022
Beschlussvorschlag :
1)
Die bei Schulkindbetreuung (SKB) und Pakt für den Nachmittag (PfdN) zur Kalkulation der
Betriebskostenzuschüsse verwendeten Betreuungsmittelwerte von bisher 12,5 Stunden/Woche
(2,5 Stunden täglich; Modul 1) und 25 Stunden/Woche (5 Stunden täglich; Modul 2) sollen
sukzessive auf Hortniveau entwickelt werden und betragen im nächsten Schritt ab 01.08.2023
13,75 Stunden/Woche (2,75 Stunden täglich; Modul 1) und 27,5 Stunden/ Woche (5,5 Stunden
täglich; Modul 2). Die hierdurch entstehenden Erhöhungen der Kostenbeiträge trägt beim PfdN
und bei der SKB zunächst im Haushaltsjahr 2023 die Stadt. Modul 1 des PfdN (bis 14:30 Uhr)
bleibt weiter für die Eltern kostenfrei.
2)
Die rechnerische Gruppengröße in den Grundstufen der Förderschulen wird für den PfdN zur
Aufwertung der Betreuungssituation ab dem 01.08.2023 von derzeit 25 auf 16 (analog
Klassenteiler Förderschule mit Schwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung) abgesenkt.
3)
Die Jugendhilfeträger von SKB/PfdN erhalten ab dem 01.08.2023 für die Ferienbetreuung
des Schuljahres 2023/2024 (Herbst-, Weihnachts-, Oster- und Sommerferien) einen
Zuschuss in Höhe von 100 € je Betreuungsvertrag als vorläufigen Pauschalbetrag. Für Eltern
mit einem Modul 2 - Vertrag ist die Ferienbetreuung ohne zusätzlichen Kostenbeitrag; Eltern
mit einem Modul 1- Vertrag und Eltern ohne Vertrag zahlen die entsprechenden
Kostenbeiträge wie seither.
4)
Ab 01.08.2023 erfolgt im PfdN eine Leitungsfreistellung (TVöD S 12) in Höhe von 20 %
Stundenaufschlag auf den Mindestpersonalbedarf. Zum Ausgleich von Ausfallzeiten durch
Krankheit, Urlaub und Fortbildung erfolgt ab 01.08.2023 für Fachkräfte ein Aufschlag von
22 % auf die Fachkraftstunden (PfdN und SKB).
5)
Durch die oben beschlossenen Maßnahmen erhöht sich der städtische jährliche
Betriebskosten zuschuss ab dem 01.08.2023 im PfdN von 1.808,62 € auf 2.191,61 € (Modul
1). Im PfdN Modul 2 wird der jährliche Betriebskostenzuschuss 2.584,07 € betragen.
In der SKB wird sich der jährliche Betriebskostenzuschuss für das Modul 1 von 360,00 €
auf 502,68 € und im Modul 2 von 600,00 € auf 891,00 € erhöhen.
6)
Als finanzielle Teilkompensation der geschilderten Maßnahmen wird die
Sachkostenpauschale in Höhe von derzeit 8 % auf 5 % abgesenkt (SKB und PfdN).
7)
Bei Kst.040-026-1000, SK 7128000 werden in den Haushaltsjahren 2023 – 2026,
vorbehaltlich der Haushaltsbeschlüsse und der Haushaltsgenehmigung, folgende Beträge
(PfdN + SKB) etatisiert:
2023: 6.067.000 €
2024: 6.902.000 €
2025: 7.070.000 €
2026: 7.294.000 €
Anlagen: Anlage 1 Beispielrechnung
Anlage 2 Finanzbedarf BKZ 2023 - 2026 (1)
Anlage 3 Statistik PfdN Schuljahr 2021 2022 (1)
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 09.11.2022
Der Vorlage wird zugestimmt.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 02.11.2022
Zu 1)
Die genannten, seither als Berechnungsgrundlage zum Personalschlüssel dienenden,
Wochenstunden von 12,5 (Modul 1) und 25 (Modul 2) liegen deutlich unter den
angesetzten Betreuungsmittelwerten aus § 25c (2) Hessisches Kinder- und
Jugendhilfegesetzbuch ( HKJGB).1
Im Hinblick auf die Einführung des Rechtsanspruches auf Grundschulbetreuung werden
die im in dieser Magistratsvorlage genannten einzelnen Paragraphen aus dem Bereich
des zukünftig analog für den Schulbereich angewendet werden.
Aus der Praxis wurde von den Jugendhilfeträgern zurückgemeldet, dass diese
Berechnungsgrundlage gerade hinsichtlich der Abdeckung von Rand- und/oder
Übergabezeiten zu knapp bemessen ist. Hinsichtlich der angestrebten Verbesserung
der Betreuungsqualität wird ebenfalls festgestellt, dass der bei der Berechnung des
Bedarfs angenommene Personalschlüssel mittlerweile als zu gering betrachtet werden
kann und die bessere Ausstattung mit Betreuungsstunden anzustreben ist.
Aufgrund der Anpassung an die Regelungen der Jugendhilfe und Rückmeldungen aus
der Praxis, sollen die Wochenstunden in einem ersten Schritt wie beschrieben
angepasst werden.
Je 100 Kinder im PfdN werden durch diese Maßnahme 898,56 zusätzliche
Fachkraftstunden (entspricht 0,57 VZÄ) und zusätzliche 171,60
Ergänzungskraftstunden (0,11 VZÄ) gerechnet auf ein Schuljahr
(Berechnungsgrundlage 39 Schulwochen 2) generiert. Je 100 Kinder in der SKB werden
so 748,80 zusätzliche Fachkraftstunden (entspricht 0,47 VZÄ) und zusätzliche 142,00
Ergänzungskraftstunden (0,09 VZÄ) gerechnet auf ein Schuljahr
(Berechnungsgrundlage 39 Schulwochen) generiert. (siehe Anlage 1 – Anmerkung: der
unterschiedliche Anstieg von Stunden in SKB und PfdN hier ergibt sich aufgrund Ziffer
4).
Zu 2)
Um der Bedarfslage an den Grundstufen der Förderschulen im Pakt für den Nachmittag
besser entsprechen zu können (aktuell: Ernst-Elias-Niebergall-Schule, Mühltalschule; ab
2023/2024 voraussichtlich Herderschule), wird die Berechnungsgrundlage
dahingehend angepasst, dass hier nicht die seitherigen Gruppenteiler („rechnerische
Gruppengröße“: Schulkindbetreuung 30 Schülerinnen und Schüler; Pakt für den
Nachmittag 25 Schülerinnen und Schüler) angewandt werden. Die Absenkung der
rechnerischen Gruppengröße auf 16 Schülerinnen und Schüler 3 führt zu einem der
Bedarfslage entsprechenden erhöhten Betriebskostenzuschuss und daraus resultiert
wiederum ein besserer Personalschlüssel.
1 https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-KJHGHEV18P25c
2 Der grundsätzliche Berechnungsmodus der für die vorliegende Magistratsvorlage gilt, ergibt sich aus den
seitherigen Magistratsvorlagen rund um SKB-PfdN und deren Finanzierungskonzepte (2014/0202;
2015/0248; 2017/0132).
3 Analog zu § 1 (1) SchulKlassGrV HE 2017 in der Fassung vom 20.05.2022; Förderschule mit Schwerpunkt
emotionale und soziale Entwicklung; https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/hevr-
SchulKlassGrVHE2017V1P1.
Zu 3)
Seither kommt es viermal im Schuljahr zu einer Abrechnung der entsprechenden Ferienbe treuung
(Einreichung der Teilnahmelisten; inklusive entsprechender Zahlungsmitteilungen und
Durchschriften) zwischen Stadt und Jugendhilfeträger. Dies stellt eine nicht unbeträcht liche
administrative Belastung für beide Seiten dar. Ein weiterer Nachteil der derzeitigen
Vorgehensweise ist, dass die Jugendhilfeträger stets erst im Nachhinein hinsichtlich der
Ferienbetreuung vergütet werden und somit die Angebote vorfinanzieren müssen. Künftig sollen
diese vier Vorgänge zu einem Vorgang zusammengefasst werden. Am Ende des Schuljahres
kommt es zu einer Spitzabrechnung von Pauschalsumme und tatsächlich im Rahmen der
Ferienbetreuung entstandenen Kosten. Wurde die Pauschalsumme nicht ausgeschöpft, kommt es
im Rahmen der Prüfung der Verwendungsnachweise zu einer Rückzahlung seitens der
Jugendhilfeträger. Wurde die Pauschalsumme überschritten, kommt es zu einer Nachzahlung der
Stadt, die den weiteren Ausbau der Ferienbetreuung im Hinblick auf den 2026 in Kraft tretenden
Rechtsanspruch und der grundsätzlichen Vereinbarkeit von Familie und Beruf weiter fördert. Die
Pauschalsumme zur Ferienbetreuung wird jährlich im Rahmen der Betriebskostenzuschüsse
angepasst.
Im Schuljahr 2021/2022 hat die Stadt die Ferienbetreuung bei rund 2.700 Betreuungsverträgen
(Schulkindbetreuung und Pakt für den Nachmittag) insgesamt mit (aufgerundet; Vorjahre
ähnliche Werte) 265.000,00 € vergütet. Das entspricht einem Betrag in Höhe von 98,15 € als
Durchschnittskosten der Ferienbetreuung je Betreuungsvertrag. Daher soll bei der erstmaligen
Durchführung der neuen Vorgehensweise der Pauschalbetrag zur Ferienbetreuung 100,00 € je
Betreuungsvertrag betragen. Nach Evaluation der Kosten im Schuljahr 2023/ 2024 wird der
Pauschalbetrag entsprechend angepasst.
Zu 4)
Für eine gute Betreuungsqualität werden Regelungen aus dem Hessischen Kinder- und
Jugendhilfegesetzbuch (HKJGB) auf freiwilliger Basis für SKB und PfdN übernommen und analog
angewendet. Die Übernahme dieser beiden im Beschlusstenor genannten Qualitätsmaßnahmen
aus dem HKJGB, ist bereits jetzt notwendig und diese sind vorausschauende
Vorbereitungsmaßnahmen hinsichtlich des ab 01.08.2026 geltenden Rechtsanspruches auf
Betreuung für Kinder im Grundschulalter. Eine Leitungsfreistellung war im bisherigen
Finanzierungsmodell nicht berücksichtigt, die Praxis hat allerdings gezeigt, dass es hier
Nachbesserungsbedarf gibt, denn Betreuungssettings mit zum Teil mehr als 200 Kindern lassen
sich ohne Leitungsfrei stellung pädagogisch qualitätsvoll kaum führen. Aus diesem Grund hat der
Gesetzgeber im HKJGB für Tageseinrichtungen eine Leitungsfreistellung in genannter Höhe
verankert.
Wie im Gesetz für Tageseinrichtungen vorgesehen, soll hier unter analoger Anwendung des § 25 c
(3) HKJGB die Leitungsfreistellung 20 % vom Mindestpersonalbedarf betragen (im Schuljahr,
TVöD S 12, bezogen auf 39 Schulwochen, bezogen auf die benötigten Betreuungsstunden
(Fachkräfte und Ergänzungskräfte). Es erfolgt eine Anrechnung der Landesres source von einem
Drittel (bezogen auf die betreuten Kinder; Bsp.: 100 Kinder in Betreuung. Der Abzug beträgt 100
Kinder * 0,0095 (Faktor des Landes Hessen) geteilt durch 3 = 0,32 VZÄ). Die maximale
Leitungsfreistellung ist insgesamt – unter Berücksichtigung des geschilderten Abzuges - auf 1,5
Vollzeitäquivalente gedeckelt. 4 Da der Pakt für den Nachmittag die Schulkindbetreuung so bald
als möglich an allen schulischen Betreuungsstandorten ablösen soll, gilt diese Maßnahme nur
für den Pakt für den Nachmittag.
4 § 25 c HKJGB (3): „Für die Leitungstätigkeit sind zusätzlich Zeiten im Umfang von 20 Prozent der nach Abs. 2
ermittelten Summe des personellen Mindestbedarfs vorzuhalten, jedoch höchstens im Umfang von 1,5 Vollzeitstellen. Zu
der Leitungstätigkeit gehören die Gestaltung, Steuerung und Koordinierung der pädagogischen Prozesse, insbesondere die
Konzeptions- und Organisationsentwicklung, die Steuerung der Arbeitsabläufe, die Personalführung und die
Zusammenarbeit mit Eltern und im Sozialraum.“ - https://www.rv.hessenrecht.hessen.de/bshe/document/jlr-
KJHGHEV18P25c
Ein Aufschlag in Höhe von 22 % zum Ausgleich von Ausfallzeiten durch Krankheit, Urlaub und
Fortbildung nach § 25 c (1) HKJGB wird für die Fachkräfte in Schulkindbetreuung und Pakt für
den Nachmittag angesetzt (statt bisher 15 %); die Betreuungsstunden der Ergänzungskräfte in
beiden Bereichen bleiben bei einem Aufschlag von 10 %.
Zu 5)
Die erwähnten Kostensteigerungen sind in der Anlage 1 dargestellt und sind als „vorläufig“ zu
werten, da in das bestehende Finanzierungsmodell Ende des Jahres 2022 noch die
Dynamisierung der Lohnkosten zum Schuljahr 2023/2024 einzurechnen sein wird. Dies
begründet sich in der erst vor kurzem Abgeschlossenen Tarifverhandlungen im Bereich des
TVöD Sozial- und Erziehungsdienst. Insofern könnten die tatsächlichen Kostensteigerungen um
circa 5 – 15 € höher sein als sie hier vorläufig berechnet und dargestellt sind.
Ausgenommen den beschriebenen Dynamisierungsschritt, wird die Stadt Darmstadt im
Haushaltsjahr 2023 die beschriebenen Qualitätsmaßnahmen finanzieren. Somit werden diese
erheblichen, aber erforderlichen, Mehrkosten im ersten Schritt nicht an die Eltern im Rahmen der
Kostenbeiträge weitergegeben. Die Dezernate II, IV und V werden die weitere Finanzierung zeitnah
einer gesonderten Betrachtung unterziehen.
Die Stadt Darmstadt wird je Betreuungsvertrag im Modul 1 im Pakt für den Nachmittag
382,46 € und zusätzlich und im Modul 2 sodann 392,46 € mehr im Schuljahr tragen. Das
bedeutet, dass es ab dem 01.08.2023 im Pakt für den Nachmittag einen zweiten
Betriebskostenzuschuss geben wird, nämlich 2.191,61 € für Modul 1 und (2.191,61 € + 392,46
€ =) 2.584,07 € für Modul 2.
Die Gesamtplatzjahreskosten im Pakt für den Nachmittag werden im Schuljahr 2023/2024,
siehe Anlage 1, 4.035,90 € betragen (Schuljahr 2022/2023: 3.26,46 €, also ei ne Steigerung von
775,40 €).
Auch in der Schulkindbetreuung wird zu einer Anhebung der Betriebskostenzuschüsse kommen
und zwar im Modul 1 von 360,00 € um 142,68 € auf 502,68 € und im Modul 2: von 600,00 € um
291,00 € auf 891,00 €.
Die Gesamtplatzjahreskosten werden in der Schulkindbetreuung im Schuljahr 2023/2024, siehe
Anlage 1, 2.923,10 € betragen (Schuljahr 2022/2023: 2.632,10 €, also eine Steigerung von
291,00 €).
Zu 6)
Für Schulkindbetreuung und Pakt für den Nachmittag wurden im Schuljahr 2021/2022
Betriebskostenzuschüsse in Höhe von insgesamt 3.866,491,44 € ausgezahlt. Die
Jugendhilfeträger waren ermächtigt Kostenbeiträge in Höhe von insgesamt 2.126.475,60 € von
den Eltern einzuziehen, sodas s das Gesamtbudget ein Volumen von 5.992.967,04 € umfasste
(bezogen auf 39 Schulwochen, ohne Ferienbetreuung).
Die Absenkung der Sachkosten von 8 % auf 5 % wird vorgenommen, da die Prüfung der
Verwendungsnachweise ergeben hat, dass die hierfür zur Verfügung stehenden Beträge -
wiederholt und pandemiebereinigt - nicht ausgeschöpft wurden.
Die Absenkung der Sachkostenpauschale von 8 % auf 5 % mildert den Anstieg der Gesamtkosten
im Rahmen des Betriebskostenzuschusses städtischerseits ab.
Zu 7)
Im Schuljahr 2021/2022 gab es insgesamt 2.717 Betreuungsplätze (784 in SKB, 1.933 im
PfdN). Gemäß den Planungen von Schulträger mit den Jugendendhilfeträgern ist davon
auszugehen, dass im Schuljahr 2022/2023 durch Paktbeitritte und Platzausbau bereit s mehr
als 3.000 Betreuungsplätze zur Verfügung stehen werden (564 SKB, 2.501 PfdN – siehe
Anlage 3).
Der Bedarf an zusätzlichen städtischen Finanzmitteln aus dieser Magistratsvorlage bleibt
durch die Übernahme der notwendigen Qualitätskosten städtischerseits nicht mehr im Rahmen
des bereits angemeldeten Finanzbedarfs (siehe Anlage 2). Die im Haushaltsjahr 2023
entstehenden Mehrkosten in Höhe von 208.511,83 € (01.08.2023 – 31.12.2023, 5 Monate)
konnten noch vor Beschlussfassung dieser Vorlage gesichert werden. Über die Übernahme der
Mehrkosten für den Zeitraum 01.01.2024 – 31.07.2024 (7 Monate) in Höhe von 291.916,55 €
wird eine entsprechende Vorlage gesondert vorgelegt.
Der Magistrat strebt für die Zukunft weitere Verbesserungen der Qualität für die Betreuung der
Schülerinnen und Schüler an. Hierzu hat der Magistrat eine Strategiegruppe
„Schulkindbetreuung“ gebildet. Die Strategiegruppe setzt ihre Arbeit mit dem Ziel fort, ein
abgestimmtes, qualitatives Rahmenkonzept für eine lückenlose ganztägige und
bedarfsgerechte Betreuung am Lernort Schule zu entwickeln sowie dazu eine
Umsetzungsplanung zu erstellen.
Als Ziel sieht der Magistrat die rhythmisierte gebundene Ganztagsschule an.
Diese Magistratsvorlage ersetzt die vorherige Magistratsvorlagen 2022/0237 und 2022/0306.
Dezernat II Dezernat IV Dezernat V
Barbara Akdeniz André Schellenberg Holger Klötzner
Bürgermeisterin Stadtkämmerer Stadtrat
anlage 5
381 Zeichen
Punkt 8: Fortschreibung und Aktualisierung der Projekte Schulkinderbetreuung (SKB) und Pakt für den Nachmittag (PfdN) im Kontext des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder (V-Nr. 2022/0362) Der Ausschuss für Bildung und Schule empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltungen: Fraktionen SPD und Die Linke.
anlage 6
353 Zeichen
Punkt 13: Fortschreibung und Aktualisierung der Projekte Schulkinderbetreuung (SKB) und Pakt für den Nachmittag (PfdN) im Kontext des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder (V-Nr. 2022/0362) Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltungen: SPD-Fraktion
anlage 8
276 Zeichen
Punkt 35: Fortschreibung und Aktualisierung der Projekte Schulkinderbetreuung (SKB) und Pakt für den Nachmittag (PfdN) im Kontext des Rechtsanspruches auf einen Betreuungsplatz für Grundschulkinder (V-Nr. 2022/0362) Der Vorlage wird zugestimmt. Stimmenthaltung: AfD
Beratungsverlauf (5)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0362
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 02.11.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00