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V/0793/2009

Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2010

Vorlagen 19.11.2009

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 09.12.2009, TOP 8.2

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

5039 Zeichen

V/0793/2009 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Finanzen und Beteiligungen 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2010 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
09.12.2009 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Entwurf der Haushaltssatzung nebst Anlagen der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2010 
wird zur Kenntnis genommen. Er wird den Bezirksvertretungen und den Fachausschüssen zur 
Beratung überwiesen. 
 
 
Begründung: 
 
Der von der Stadtkämmerin aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf der Haus-
haltssatzung mit ihren Anlagen ist dem Rat gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW zur Beratung 
zuzuleiten. 
 
Produktplan
 
 
Der Haushaltsplan der Stadt Münster ist unterteilt in die gesetzlich vorgeschriebenen 17 Produkt-
bereiche sowie in 70 Produktgruppen und 193 Produkte. Neben dem Produktplan und den Pro-
duktbeschreibungen, die weitgehend eine informatorische Funktion haben, sollen künftig Ziele und 
Zielkennzahlen zu Kernelementen der neuen Steuerung werden (siehe auch § 4 und § 12 Ge-
meindehaushaltsverordnung NRW sowie § 41 t Gemeindeordnung NRW). Auf der Produktgrup-
pen- und Produktebene sind daher vollständig Ziele formuliert worden. Diese haben einen indivi-
duellen inhaltlichen Aussagewert, sind in der Regel konkret formuliert und die Zielerreichung ist 
objektiv messbar. 
 
Ergebnisplan
 
 
Die ohnehin angespannte Haushaltssituation der Stadt Münster hat sich u. a. durch die Finanz- 
und Wirtschaftskrise dramatisch verschlechtert. Insbesondere müssen die Ansätze auf der Ein-
nahmenseite bei der Gewerbesteuer und dem Gemeindeanteil an der Einkommensteuer gegen-
über der bisherigen Finanzplanung deutlich nach unten korrigiert werden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
V/0793/2009 
Auskunft erteilt: 
Herr Winter 
Ruf: 
492 20 30 
E-Mail: 
WinterF@stadt-muenster.de  
Datum: 
25.11.2009 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0793/2009 
Der Haushalt kann weder im Haushaltsjahr 2010 noch in den Jahren der Ergebnis- und Finanzpla-
nung originär ausgeglichen werden. Im Haushaltsjahr 2010 übersteigen die Aufwendungen die 
Erträge im Ergebnisplan um rd.  87 Mio. € . In den Jahren 2011 bis 2013 muss nach heutigem 
Kenntnisstand mit weiteren Defiziten von insgesamt rd. 148 Mio. € bzw. 128 Mio. €  gerechnet 
werden. Obwohl bei dieser Ausgangslage die Aufstellung eines Haushaltssicherungskonzeptes 
gemäß § 76 Gemeindeordnung NRW nahezu unvermeidbar erscheint, bleibt es erklärtes Ziel, die 
Haushaltssicherung zu vermeiden. Ab dem Haushal tsjahr 2010 wurden daher bereits Konsolidie-
rungseffekte von bis zu 3,5 Mio. € berücksichtigt. Zusätzlich wurde für das Jahr 2012 ein „globaler 
Mehrertrag“  in Höhe von 20 Mio. € in den vorliegenden Haushaltsplanentwurf aufgenommen. Die 
Realisierungsmöglichkeit dieser Haushaltsentlastung ist noch bis zur Verabschiedung des Haus-
halts 2010 näher zu belegen.  
 
Haushaltsrechtlich kann das Defizit des Jahres 2010 durch Inanspruchnahme der so genannten 
Ausgleichsrücklage und durch einen Teil der allgemeinen Rücklage ausgeglichen werden. 
 
Zum formalen Haushaltsausgleich müssen in den Jahren 2010 bis 2013 voraussichtlich insgesamt 
215 Mio. € aus der Ausgleichsrücklage bzw. der allgemeinen Rücklage entnommen werden. Das 
bedeutet, dass das Eigenkapital der Stadt Münster bis 2013 um diesen Betrag verringert wird. Es 
ist offensichtlich, dass solch ein Kapitalverzehr nicht dauerhaft akzeptiert werden kann. Unabhän-
gig von der Frage einer möglichen Haushaltssicherung muss daher der in den letzten Jahren ein-
geschlagene Konsolidierungskurs nicht nur fortgesetzt, sondern – auch wegen der Folgen der 
Wirtschaftskrise -  deutlich forciert werden. 
 
Finanzplan
 
 
Im Finanzplan werden die voraussichtlichen Zahlungsströme der Haushaltsjahre 2010 bis 2013 
abgebildet. Neben dem Liquiditätsbedarf für den laufenden Betrieb wird auch der voraussichtliche 
Kreditbedarf zur Finanzierung der Investitionen und damit die Entwicklung der langfristigen 
Schulden dargestellt. 
 
Der voraussichtliche Kreditbedarf für Investitionen beträgt für das Jahr 2010 rd. 26 Mio. € und für 
die Jahre 2011 bis 2013 zusammen weitere 24 Mio. €. Nach den bisherigen Planungen steigt die 
Nettoneuverschuldung demnach bis zum Jahr 2010 an. Voraussichtlich ab dem Jahr 2011 kann 
dieser Trend gestoppt werden bzw. kann die Verschuldung aus Krediten für Investitionen abge-
baut werden. 
 
Neben der herkömmlichen Darstellung des Schuldenstandes aus Krediten für Investitionsmaß-
nahmen zeichnet sich auch für die Stadt Münster ein maßgeblicher Bedarf an Krediten zur Liqui-
ditätssicherung ab. Zur Finanzierung der laufenden Verwaltungstätigkeit einschließlich der plan-
mäßigen Tilgung von Krediten ist ein zusätzlicher Liquiditätsbedarf in den Jahren 2010 bis 2013 
von insgesamt rd. 210 Mio. € gegeben. Dieser ist aus vorhandenen Finanzmitteln oder durch 
Liquiditätskredite sicher zu stellen. Bei der Betrachtung der Verschuldung ist dieser Bedarf zu-
sätzlich zu beachten. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
Bickeböller 
Stadtkämmerin

Beratungsverlauf (1)

09.12.2009 Rat
TOP 8.2 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

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Details

Vorlagen-Nr.
V/0793/2009
Typ
Vorlagen
Datum
19.11.2009
Erstellt
06.10.2020 14:37