AN/0076/2023
Bürgereingabe Grethenstraße
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Gem. Änderungsantrag (Grüne BV5)
3399 Zeichen
Grüne
Linke
Frau Bezirksbürgermeisterin
Dr. Diana Siebert
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Eingang bei der Bezirksbürgermeisterin: 17.01.2023
AN/0076/2023
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. §§ 13 und 38 der Geschäftsordnung des Rates
und der Bezirksvertretungen
Gremium Datum der Sitzung
Bezirksvertretung 5 (Nippes) 02.02.2023
Bürgereingabe Grethenstraße
- Gemeinsamer Änderungsantrag der Grünen und der Linken -
Die Bezirksvertretung Nippes möge beschließen:
Die BV dankt dem Petenten für seine Anregungen zur Grethenstraße.
Die in der Petition geforderten Maßnahmen sollen als Sofortmaßnahmen so bald wie möglich
von der Verwaltung umgesetzt werden.
Darüber hinaus fordern wir die Verwaltung auf, in einem zweiten Schritt die vollständige Ab-
schaffung privater PKW-Parkplätze in der Grethenstraße zu planen und diese Planung der
Bezirksvertretung zur Entscheidung vorzulegen. Dabei soll auf der rechten Seite (von der
Longericher Hauptstraße kommend) der Gehweg durchgehend auf mindestens 2,5 Meter
freigeräumt und ggfs. verbreitert werden. Zudem sollen Bäume und ggfs. eine Sitzgelegen-
heit das Straßenbild aufwerten und integriert werden.
Auf der linken Seite soll eine 2m breite Fahrradspur in Rot durchgehend angelegt werden,
was die bereits bestehende Öffnung der Einbahnstraße für den Radverkehr unterstützen soll.
Begründung:
Durch die falsch angeordneten Parkplätze auf den Gehwegen werden die Mindeststandards
der FGSV-Empfehlungen für Gehwege unterschritten.1 Diese, aus heutiger Sicht, falsche
1 Das Grundmaß von 1,80 Meter für den „Verkehrsraum“ des Fußverkehrs ist auf den Begegnungsfall
bzw. das Nebeneinandergehen von zwei Personen ausgerichtet. Mit ihm und den Seitenräumen ergibt
sich ein „lichter Raum“ bzw. als „Regelbreite“ das absolute Mindestmaß für Sei tenraum-Gehwege von
- 2 -
Anordnung, muss dringend korrigiert werden. Darauf verweist auch die Bürgereingabe und
wurde uns von weiteren Ortsansässigen bestätigt. Der aktuelle Zustand, der auf beiden Sei-
ten kaum Fortbewegungsraum geschweigenden Begegnungsraum zulässt, führt zu einer
Meidung der Straße und damit der umliegenden Geschäfte. Dies ist zum einen geschäfts-
schädigend für alle Geschäfte auf der Straße, da es für zu Fuß gehende, insbesondere geh-
beeinträchtigte, Menschen erschwert wird, die Geschäfte zu besuchen. Zum anderen handelt
es sich nicht nur um eine Geschäftsstraße, sondern auch um eine wichtige Zuwegung zum
Bahnhof Longerich. Dieser muss unbedingt verbessert und verschönert werden. So können
alle Longericher*innen in Zukunft wieder angenehm zu Fuß und mit dem Rad zum Bahnhof
und wieder zurück.
Damit möchte die BV mehr Fuß- und Radverkehrsfreundlichkeit schaffen, um die Menschen
in Longerich wieder in ihren Ortskern einzuladen und sich dort wohl zu fühlen. Auch bringt
dieser Beschluss diesen Bereich auf den aktuellen Planerischen- Standard, welcher die Bar-
rierefreiheit in diesem Bereich ebenfalls erfüllt.
gez. Max Beckhaus gez. Markus Frank
2,50 Metern (siehe: [EFA] (2002) Forschungsgesellschaft für Straßen - und Verkehrswesen (FGSV):
Empfehlungen für Fußgängerverkehrsanlagen , Köln.)
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0076/2023
- Typ
- Gem. Änderungsantrag BV5 (Grüne)
- Datum
- 17.01.2023
- Erstellt
- 17.01.2023 12:20