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AKIB/0002/2025

Barrierefreie Querung im Prinzipalmarkt vom Rathaus in Richtung Domplatz

Anregungen der KIB 07.05.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 21.05.2025, TOP 10.1

AKIB-0002-2025

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AKIB-0002-2025

2585 Zeichen

Anregung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit 
Behinderungen (KIB) an den Rat Nr. AKIB/0002/2025 
 
 
Kommission zur Förderung der Inklusion  
von Menschen mit Behinderungen (KIB) 
Vorsitzender: Ratsherr Harald Wölter 
 
 
Anregung der KIB an den Rat vom 06.05.2025: 
 
Barrierefreie Querung im Prinzipalmarkt vom Rathaus in Richtung Domplatz 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, 
 
auf Höhe des Rathauses / Stadtweinhauses eine barrierefreie Querungsfurt über den 
Prinzipalmarkt in Richtung Domplatz anzulegen und die Planung mit der AG Stadtplanung 
und Verkehr der KIB abzustimmen. 
 
 
Begründung: 
 
Die Stadt Münster ist gehalten, die persönliche Mobilität für Menschen mit Behinderung im 
Sinne von Selbstbestimmung auch durch den Abbau von Barrieren im Verkehrsraum 
sicherzustellen. 
Das historische Kopfsteinpflaster in Münster stellt für viele Menschen mit Behinderung, 
insbesondere für Menschen, die mit einem Rollstuhl unterwegs und hierauf angewiesen sind, 
ein unzumutbares Hindernis dar. In Münster sind daher bereits an einigen Stellen 
Überquerungen mit abgeflachtem, gesägtem Natursteinpflaster angelegt worden, u.a. auf der 
Königsstraße oder am Drubbel in Höhe der Lambertikirche. Diese Überquerungen sind nicht 
nur für Rollstuhlfahrende wichtig, sondern haben einen Nutzen für sehr viele Menschen, 
unter anderem für blinde und sehbehinderte Menschen und Menschen, die mit einem 
Rollator, Gehhilfen oder einem Kinderwagen unterwegs sind. 
Wenn wir den historischen Charakter einer Altstadt auch durch den Erhalt des alten 
Kopfsteinpflasters bewahren und dabei den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention 
gerecht werden wollen, bedarf es auch einer weiteren barrierefreien 
Überquerungsmöglichkeit im Bereich des Prinzipalmarktes.  
Auf Höhe des historischen Rathauses stehen Rollstuhlfahrende immer noch vor einem kaum 
überwindlichen Kopfsteinpflaster, wenn sie den Prinzipalmarkt in Richtung Domplatz 
überqueren wollen. Dies ist dann mit großen Umwegen verbunden. Deshalb muss diese 
Barriere abgebaut und an dieser stark frequentierten Stelle eine barrierefreie Überquerung 
geschaffen werden. Eine solche Überquerung ist auch für die barrierefreie Erreichbarkeit 
touristischer Anziehungspunkte (Rathaus / Friedenssaal, Dom, Prinzipalmarkt) und der 
attraktiven Geschäfte auf dem Prinzipalmarkt wichtig. 
Die barrierefreie Querung sollte auf beiden Seiten mit gut sichtbaren Piktogrammen 
gekennzeichnet werden. Es ist sicherzustellen, dass die Querungsfurten für blinde Menschen 
ertastbar sind.

Beratungsverlauf (1)

21.05.2025 Rat
TOP 10.1 Anregung Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Königsstraße
  • Prinzipalmarkt
  • Domplatz
  • Drubbel

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Details

Aktenzeichen
AKIB/0002/2025
Typ
Anregungen der KIB
Datum
07.05.2025
Erstellt
07.05.2025 14:34