AKIB/0002/2025
Barrierefreie Querung im Prinzipalmarkt vom Rathaus in Richtung Domplatz
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
AKIB-0002-2025
2585 Zeichen
Anregung der Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) an den Rat Nr. AKIB/0002/2025 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen (KIB) Vorsitzender: Ratsherr Harald Wölter Anregung der KIB an den Rat vom 06.05.2025: Barrierefreie Querung im Prinzipalmarkt vom Rathaus in Richtung Domplatz Der Rat möge beschließen: Die Verwaltung wird beauftragt, auf Höhe des Rathauses / Stadtweinhauses eine barrierefreie Querungsfurt über den Prinzipalmarkt in Richtung Domplatz anzulegen und die Planung mit der AG Stadtplanung und Verkehr der KIB abzustimmen. Begründung: Die Stadt Münster ist gehalten, die persönliche Mobilität für Menschen mit Behinderung im Sinne von Selbstbestimmung auch durch den Abbau von Barrieren im Verkehrsraum sicherzustellen. Das historische Kopfsteinpflaster in Münster stellt für viele Menschen mit Behinderung, insbesondere für Menschen, die mit einem Rollstuhl unterwegs und hierauf angewiesen sind, ein unzumutbares Hindernis dar. In Münster sind daher bereits an einigen Stellen Überquerungen mit abgeflachtem, gesägtem Natursteinpflaster angelegt worden, u.a. auf der Königsstraße oder am Drubbel in Höhe der Lambertikirche. Diese Überquerungen sind nicht nur für Rollstuhlfahrende wichtig, sondern haben einen Nutzen für sehr viele Menschen, unter anderem für blinde und sehbehinderte Menschen und Menschen, die mit einem Rollator, Gehhilfen oder einem Kinderwagen unterwegs sind. Wenn wir den historischen Charakter einer Altstadt auch durch den Erhalt des alten Kopfsteinpflasters bewahren und dabei den Vorgaben der UN-Behindertenrechtskonvention gerecht werden wollen, bedarf es auch einer weiteren barrierefreien Überquerungsmöglichkeit im Bereich des Prinzipalmarktes. Auf Höhe des historischen Rathauses stehen Rollstuhlfahrende immer noch vor einem kaum überwindlichen Kopfsteinpflaster, wenn sie den Prinzipalmarkt in Richtung Domplatz überqueren wollen. Dies ist dann mit großen Umwegen verbunden. Deshalb muss diese Barriere abgebaut und an dieser stark frequentierten Stelle eine barrierefreie Überquerung geschaffen werden. Eine solche Überquerung ist auch für die barrierefreie Erreichbarkeit touristischer Anziehungspunkte (Rathaus / Friedenssaal, Dom, Prinzipalmarkt) und der attraktiven Geschäfte auf dem Prinzipalmarkt wichtig. Die barrierefreie Querung sollte auf beiden Seiten mit gut sichtbaren Piktogrammen gekennzeichnet werden. Es ist sicherzustellen, dass die Querungsfurten für blinde Menschen ertastbar sind.
Beratungsverlauf (1)
Orte (4)
- Königsstraße
- Prinzipalmarkt
- Domplatz
- Drubbel
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AKIB/0002/2025
- Typ
- Anregungen der KIB
- Datum
- 07.05.2025
- Erstellt
- 07.05.2025 14:34