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2013/0384

Einführung einer Umweltzone in der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 05.11.2013

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2013/0384

7812 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
06.01.2014 
an den Magistrat 
 
  zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor  
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III  an die Stadtverordnetenversammlung 
 
  OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
 
Amt: Umweltamt 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2013/0384 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
Produkt-Nr.:  561010 
Kostenstelle:  056-010-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5610-11 Sachkonto:  6179000 
 
Betreff: Einführung einer Umweltzone in der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 
Vorlage vom: 05.11.2013 
 
Beschlussvorschlag : 
Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt der Einführung einer Umweltzone in 
der Wissenschaftsstadt Darmstadt durch das Land Hessen zu. 
 
Die Umweltzone soll zumindest den zurzeit festgesetzten Bereich der Durchfahrts-
beschränkungen bzw. des Nachtfahrverbots für LKW-Verkehre umfassen. Die Umweltzone wird 
ggf. anders zugeschnitten sobald die Ergebnisse des vom Land Hessen für den Luftreinhalteplan 
der Stadt Darmstadt beauftragten Gutachtens vorliegen.  
 
 
Anlagen: Anlage 1 
Anlage 2 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.11.2013 
 
 
Das Land Hessen hat bisher, trotz Überschreitung der geltenden Grenzwerte für 
Stickstoffdioxid an mehreren Stellen im Stadtgebiet Darmstadts, die Anordnung einer 
Umweltzone abgelehnt, respektive von der Aufhebung des nachweislich wirksamen LKW-
Durchfahrtsverbots abhängig gemacht. 
 
Mit Berichtsvorlage vom Oktober 2012 (Vorlage-Nr. 2012/0351) wurde unter anderem 
dargestellt, dass das VG Wiesbaden in seinem Urteil betreffend den Luftreinhalteplan der 
Stadt Darmstadt festgestellt hat, dass in Darmstadt sämtliche Maßnahmen zur Reduktion 
der Schadstoffbelastung zu ergreifen sind, um die Situation zu verbessern – ungeachtet der 
dadurch entstehenden Kosten. Hierzu gehöre auch die Einführung einer Umweltzone. 
 
In zweiter Instanz hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig in seinem Urteil vom 
05.09.2013 das erstinstanzliche Urteil bestätigt und neben umfangreichen Ausführungen zur 
Klagebefugnis von Umweltverbänden festgestellt, dass das Land Hessen einen 
Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Darmstadt aufzustellen habe, der sämtliche 
erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegt. 
Diese Maßnahmen müssen nach § 47 Abs. 1 Satz 3 Bundesimmissionsschutzgesetz geeignet 
sein, den Zeitraum einer Überschreitung von bereits einzuhaltenden Immissionsgrenzwerten 
so kurz wie möglich zu halten. Hierzu gehört auch die Anordnung einer Umweltzone. 
 
In Anbetracht dieses Urteils wurde das Hessische Umweltministerium mit Schreiben vom 
30.09.2013 vom Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt erneut aufgefordert, zu den 
bestehenden Maßnahmen des gültigen Luftreinhalteplans für die Stadt Darmstadt von 2011 
die Einführung einer Umweltzone zusätzlich festzusetzen. In seinem Antwortschreiben hat 
das Umweltministerium auf das vom Land zwischenzeitlich in Auftrag gegebene Gutachten 
für das Stadtgebiet Darmstadt verwiesen, in dem die Wirksamkeit verschiedener Maßnahmen 
des Luftreinhalteplans bzw.  mögliche zusätzliche Maßnahmen zur Luftreinhaltung detailliert 
anhand der Auswertung neuster Verkehrszählungen im Stadtgebiet und der vom Ministerium 
durchgeführten LKW-Befragungen fachlich fundiert berechnet werden. Die Ergebnisse dieser 
Untersuchungen werden spätestens im März 2014 vorliegen und dann sowohl den 
städtischen Gremien als auch der Öffentlichkeit vorgestellt. Die neuen 
Untersuchungsergebnisse werden Grundlage der Fortschreibung des Luftreinhalteplans für 
die Wissenschaftsstadt Darmstadt sein.  
 
Als ein Ergebnis der Untersuchung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Einführung 
einer Umweltzone gerechnet. Eine von der Auswertung des laufenden Gutachtens 
unabhängige Einführung einer Umweltzone durch Fortschreibung des geltenden 
Luftreinhalteplans hält das Umweltministerium jedoch derzeit aufgrund der Rechtslage nicht 
für möglich.  
 
An der verkehrsabhängigen amtlichen Messstation in der Hügelstraße wird der amtlich 
festgesetzte Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid seit Jahren überschritten – wie 
beigefügte Tabelle verdeutlicht. Der seit 2010 verbindliche Grenzwert beträgt als 1-h-Wert 
200 µg/m³ und als Jahresmittelwert 40 µg/m³. Für das Jahr 2013 wurden bereits 44 
Überschreitungen des Stundenmittelwertes gemessen, d.h. Darmstadt hat in Hessen mit 
deutlichem Abstand die höchsten Belastungen an einer verkehrsabhängigen Messstation. 
 
Wie im Luftreinhalteplan 2011 ausgeführt, ist in 5 Straßenzügen in Darmstadt derzeit mit 
Überschreitungen des gesetzlichen Immissionsgrenzwertes von Stickstoffdioxid zu rechnen.

- 4 - 
Neben der Hügelstraße werden die Grenzwerte auch in der Heinrichstraße, der Bleichstraße, 
der Kasinostraße und im Rhönring überschritten. Die teilweise sehr hohen 
Stickstoffdioxidkonzentrationen in diesen Straßenräumen beruhen insbesondere auf der 
hohen Verkehrsbelastung einerseits und der mangelnden Durchlüftung andererseits. 
Sämtliche genannte Straßen werden in der vorgeschlagenen Umweltzone liegen. 
 
Die Einführung einer Umweltzone als alleinige Maßnahme wird jedoch nach Einschätzung des 
Umweltministeriums die Luftqualität nur in geringem Umfang verbessern,  d.h. allein die 
Einführung einer Umweltzone wird voraussichtlich noch nicht ausreichen, um die 
gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten. Wahrscheinlich wird ein Maßnahmebündel erforderlich 
sein, das auch eine Verflüssigung des Kraftfahrzeugverkehrs beinhaltet, um die Belastung 
der Luft mit Schadstoffen weiter zu reduzieren. 
 
Konsequenz ist, dass die bisherigen, nachweislich wirksamen Maßnahmen – wie 
insbesondere die Durchfahrtsbeschränkungen bzw. Nachtfahrverbote für den LKW-Verkehr -  
beibehalten werden und ggf. sogar ausgeweitet und weitere Maßnahmen ergriffen werden 
müssten.  
 
In o.g. wissenschaftlicher Untersuchung werden hierzu Datengrundlagen errechnet und 
Entscheidungsgrundlagen erarbeitet.  
 
In Anbetracht der derzeitigen Sach- und Rechtslage und um die Schadstoffbelastung der Luft 
so schnell wie möglich absenken zu können, ist es erforderlich, bereits zum jetzigen 
Zeitpunkt einen Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Umweltzone für das Stadtgebiet 
Darmstadt herbeizuführen, um alle notwendigen Vorbereitungen zur Umsetzung treffen zu 
können. Der Umgriff der geplanten Umweltzone orientiert sich zunächst an dem im gültigen 
Luftreinhalteplan 2011 festgesetzten Bereich für das LKW-Durchfahrts- und Nachtfahrverbot 
(siehe Anlage 1). Da die kontinuierliche Verbesserung der Motorentechnik einen 
verminderten Schadstoffausstoß ermöglicht, wird mit in Kraft treten der Maßnahme eine 
Einfahrt in diesem Bereich nur noch für Fahrzeuge mit grüner Plakette zulässig sein. 
Hinsichtlich Ausnahmegenehmigungen und Befreiungstatbeständen ist geplant, sich an den 
Festsetzungen der Umweltzonen der Städte Frankfurt am Main und Wiesbaden zu 
orientieren, um gleiche Zufahrtskriterien in der gesamten Region zu treffen.  
 
Ob die Umweltzone über den in Anlage 1 genannten Bereich hinaus festgesetzt werden muss, 
bleibt den Ergebnissen der wissenschaftlichen Untersuchung vorbehalten. 
 
Ein Bericht folgt, sobald das Gutachten vorliegt. 
 
Für die Beschilderung sind 150.000 € auf dem Sachkonto 6179000 bereitgestellt. Zu den 
Personalkosten ist zurzeit noch keine Angabe möglich. 
 
Darmstadt, 05.11.2013 
56 kr 
 
Dezernat III  
 
 
 
Brigitte Lindscheid  
Stadträtin

anlage 1

170 Zeichen

Anlage 1 zur Magistratsvorlage vom 05.11.2013 
 
Bereich der LKW-Fahrverbote nach 1. Fortschreibung Luftreinhalteplan für den 
Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Darmstadt

anlage 2

639 Zeichen

Anlage 2 zur Magistratsvorlage vom 05.11.2013 
 
Entwicklung der Stickstoffdioxidbelastung an der Messstation Hügelstraße  
 
 
 
  Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) für das Jahresmittel =  40 µg/m³ 
  Anzahl zulässiger NO2-Stundenmittelwerte > 200 µg/m³  =  18 Überschreitungen pro Jahr 
 
Entwicklung der Stickstoffdioxidbelastung, Messstation Da-Hügelstraße
0
10
20
30
40
50
60
70
80
90
100
1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012
Anzahl Überschreitungen des NO2-
Stundenmittelwerts
0
10
20
30
40
50
60
70
80
NO2-Jahresmittelwert [µg/m³]
Anzahl Überschreitungen NO2-h-MW NO2-JMW

Beratungsverlauf (4)

TOP 7
TOP 13
TOP 5
TOP 9

Orte (5)

  • Hügelstraße 0
  • Heinrichstraße
  • Bleichstraße
  • Kasinostraße
  • Rhönring

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2013/0384
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.11.2013
Erstellt
29.09.2026 00:00