2013/0384
Einführung einer Umweltzone in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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2013/0384
7812 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
06.01.2014
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Amt: Umweltamt
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Ja
Nein
Internetfähig
Verteiler:
Vorlage-Nr. 2013/0384
Magistratsbeschluss-Nr.
Produkt-Nr.: 561010
Kostenstelle: 056-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5610-11 Sachkonto: 6179000
Betreff: Einführung einer Umweltzone in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 05.11.2013
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat nimmt den Bericht zur Kenntnis und stimmt der Einführung einer Umweltzone in
der Wissenschaftsstadt Darmstadt durch das Land Hessen zu.
Die Umweltzone soll zumindest den zurzeit festgesetzten Bereich der Durchfahrts-
beschränkungen bzw. des Nachtfahrverbots für LKW-Verkehre umfassen. Die Umweltzone wird
ggf. anders zugeschnitten sobald die Ergebnisse des vom Land Hessen für den Luftreinhalteplan
der Stadt Darmstadt beauftragten Gutachtens vorliegen.
Anlagen: Anlage 1
Anlage 2
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.11.2013
Das Land Hessen hat bisher, trotz Überschreitung der geltenden Grenzwerte für
Stickstoffdioxid an mehreren Stellen im Stadtgebiet Darmstadts, die Anordnung einer
Umweltzone abgelehnt, respektive von der Aufhebung des nachweislich wirksamen LKW-
Durchfahrtsverbots abhängig gemacht.
Mit Berichtsvorlage vom Oktober 2012 (Vorlage-Nr. 2012/0351) wurde unter anderem
dargestellt, dass das VG Wiesbaden in seinem Urteil betreffend den Luftreinhalteplan der
Stadt Darmstadt festgestellt hat, dass in Darmstadt sämtliche Maßnahmen zur Reduktion
der Schadstoffbelastung zu ergreifen sind, um die Situation zu verbessern – ungeachtet der
dadurch entstehenden Kosten. Hierzu gehöre auch die Einführung einer Umweltzone.
In zweiter Instanz hat das Bundesverwaltungsgericht Leipzig in seinem Urteil vom
05.09.2013 das erstinstanzliche Urteil bestätigt und neben umfangreichen Ausführungen zur
Klagebefugnis von Umweltverbänden festgestellt, dass das Land Hessen einen
Luftreinhalteplan für das Stadtgebiet Darmstadt aufzustellen habe, der sämtliche
erforderlichen Maßnahmen zur dauerhaften Verminderung von Luftverunreinigungen festlegt.
Diese Maßnahmen müssen nach § 47 Abs. 1 Satz 3 Bundesimmissionsschutzgesetz geeignet
sein, den Zeitraum einer Überschreitung von bereits einzuhaltenden Immissionsgrenzwerten
so kurz wie möglich zu halten. Hierzu gehört auch die Anordnung einer Umweltzone.
In Anbetracht dieses Urteils wurde das Hessische Umweltministerium mit Schreiben vom
30.09.2013 vom Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt erneut aufgefordert, zu den
bestehenden Maßnahmen des gültigen Luftreinhalteplans für die Stadt Darmstadt von 2011
die Einführung einer Umweltzone zusätzlich festzusetzen. In seinem Antwortschreiben hat
das Umweltministerium auf das vom Land zwischenzeitlich in Auftrag gegebene Gutachten
für das Stadtgebiet Darmstadt verwiesen, in dem die Wirksamkeit verschiedener Maßnahmen
des Luftreinhalteplans bzw. mögliche zusätzliche Maßnahmen zur Luftreinhaltung detailliert
anhand der Auswertung neuster Verkehrszählungen im Stadtgebiet und der vom Ministerium
durchgeführten LKW-Befragungen fachlich fundiert berechnet werden. Die Ergebnisse dieser
Untersuchungen werden spätestens im März 2014 vorliegen und dann sowohl den
städtischen Gremien als auch der Öffentlichkeit vorgestellt. Die neuen
Untersuchungsergebnisse werden Grundlage der Fortschreibung des Luftreinhalteplans für
die Wissenschaftsstadt Darmstadt sein.
Als ein Ergebnis der Untersuchung wird mit hoher Wahrscheinlichkeit mit der Einführung
einer Umweltzone gerechnet. Eine von der Auswertung des laufenden Gutachtens
unabhängige Einführung einer Umweltzone durch Fortschreibung des geltenden
Luftreinhalteplans hält das Umweltministerium jedoch derzeit aufgrund der Rechtslage nicht
für möglich.
An der verkehrsabhängigen amtlichen Messstation in der Hügelstraße wird der amtlich
festgesetzte Immissionsgrenzwert für Stickstoffdioxid seit Jahren überschritten – wie
beigefügte Tabelle verdeutlicht. Der seit 2010 verbindliche Grenzwert beträgt als 1-h-Wert
200 µg/m³ und als Jahresmittelwert 40 µg/m³. Für das Jahr 2013 wurden bereits 44
Überschreitungen des Stundenmittelwertes gemessen, d.h. Darmstadt hat in Hessen mit
deutlichem Abstand die höchsten Belastungen an einer verkehrsabhängigen Messstation.
Wie im Luftreinhalteplan 2011 ausgeführt, ist in 5 Straßenzügen in Darmstadt derzeit mit
Überschreitungen des gesetzlichen Immissionsgrenzwertes von Stickstoffdioxid zu rechnen.
- 4 -
Neben der Hügelstraße werden die Grenzwerte auch in der Heinrichstraße, der Bleichstraße,
der Kasinostraße und im Rhönring überschritten. Die teilweise sehr hohen
Stickstoffdioxidkonzentrationen in diesen Straßenräumen beruhen insbesondere auf der
hohen Verkehrsbelastung einerseits und der mangelnden Durchlüftung andererseits.
Sämtliche genannte Straßen werden in der vorgeschlagenen Umweltzone liegen.
Die Einführung einer Umweltzone als alleinige Maßnahme wird jedoch nach Einschätzung des
Umweltministeriums die Luftqualität nur in geringem Umfang verbessern, d.h. allein die
Einführung einer Umweltzone wird voraussichtlich noch nicht ausreichen, um die
gesetzlichen Grenzwerte einzuhalten. Wahrscheinlich wird ein Maßnahmebündel erforderlich
sein, das auch eine Verflüssigung des Kraftfahrzeugverkehrs beinhaltet, um die Belastung
der Luft mit Schadstoffen weiter zu reduzieren.
Konsequenz ist, dass die bisherigen, nachweislich wirksamen Maßnahmen – wie
insbesondere die Durchfahrtsbeschränkungen bzw. Nachtfahrverbote für den LKW-Verkehr -
beibehalten werden und ggf. sogar ausgeweitet und weitere Maßnahmen ergriffen werden
müssten.
In o.g. wissenschaftlicher Untersuchung werden hierzu Datengrundlagen errechnet und
Entscheidungsgrundlagen erarbeitet.
In Anbetracht der derzeitigen Sach- und Rechtslage und um die Schadstoffbelastung der Luft
so schnell wie möglich absenken zu können, ist es erforderlich, bereits zum jetzigen
Zeitpunkt einen Grundsatzbeschluss zur Einführung einer Umweltzone für das Stadtgebiet
Darmstadt herbeizuführen, um alle notwendigen Vorbereitungen zur Umsetzung treffen zu
können. Der Umgriff der geplanten Umweltzone orientiert sich zunächst an dem im gültigen
Luftreinhalteplan 2011 festgesetzten Bereich für das LKW-Durchfahrts- und Nachtfahrverbot
(siehe Anlage 1). Da die kontinuierliche Verbesserung der Motorentechnik einen
verminderten Schadstoffausstoß ermöglicht, wird mit in Kraft treten der Maßnahme eine
Einfahrt in diesem Bereich nur noch für Fahrzeuge mit grüner Plakette zulässig sein.
Hinsichtlich Ausnahmegenehmigungen und Befreiungstatbeständen ist geplant, sich an den
Festsetzungen der Umweltzonen der Städte Frankfurt am Main und Wiesbaden zu
orientieren, um gleiche Zufahrtskriterien in der gesamten Region zu treffen.
Ob die Umweltzone über den in Anlage 1 genannten Bereich hinaus festgesetzt werden muss,
bleibt den Ergebnissen der wissenschaftlichen Untersuchung vorbehalten.
Ein Bericht folgt, sobald das Gutachten vorliegt.
Für die Beschilderung sind 150.000 € auf dem Sachkonto 6179000 bereitgestellt. Zu den
Personalkosten ist zurzeit noch keine Angabe möglich.
Darmstadt, 05.11.2013
56 kr
Dezernat III
Brigitte Lindscheid
Stadträtin
anlage 1
170 Zeichen
Anlage 1 zur Magistratsvorlage vom 05.11.2013 Bereich der LKW-Fahrverbote nach 1. Fortschreibung Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein-Main, Teilplan Darmstadt
anlage 2
639 Zeichen
Anlage 2 zur Magistratsvorlage vom 05.11.2013 Entwicklung der Stickstoffdioxidbelastung an der Messstation Hügelstraße Grenzwert für Stickstoffdioxid (NO2) für das Jahresmittel = 40 µg/m³ Anzahl zulässiger NO2-Stundenmittelwerte > 200 µg/m³ = 18 Überschreitungen pro Jahr Entwicklung der Stickstoffdioxidbelastung, Messstation Da-Hügelstraße 0 10 20 30 40 50 60 70 80 90 100 1994 1995 1996 1997 1998 1999 2000 2001 2002 2003 2004 2005 2006 2007 2008 2009 2010 2011 2012 Anzahl Überschreitungen des NO2- Stundenmittelwerts 0 10 20 30 40 50 60 70 80 NO2-Jahresmittelwert [µg/m³] Anzahl Überschreitungen NO2-h-MW NO2-JMW
Beratungsverlauf (4)
Orte (5)
- Hügelstraße 0
- Heinrichstraße
- Bleichstraße
- Kasinostraße
- Rhönring
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2013/0384
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.11.2013
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00