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Stellungnahme der Sportverwaltung zum Antrag AN/1478/2018 - Sportplatz für den SV Godorf

Mitteilung BV 0301/2019 vom 24.01.2019

Stand: Am 28.01.2019 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle IV/52/521 Vorlagen-Nummer 0301/2019 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 28.01.2019 Stellungnahme der Sportverwaltung zum Antrag AN/1478/2018 - Sportplatz für den SV Godorf Nachdem der SV Godorf die offizielle Kündigung des Mietverhältnisses auf der Sportanlage Bunsen- straße zum 31.12.2018 durch die Shell AG erhalten hat, konnten dem Verein auf der Sportanlage Remigiusstraße umgehend die erforderlichen Nutzungszeiten für Trainings- und Spielbetrieb zuge- wiesen werden. Der Trainings- und Spielbetrieb für die beiden Seniorenmannschaften des SV Godorf (Her- ren/Kreisliga B und Damen/Kreisliga) ist damit sichergestellt. Der hohe Bedarf an Sanierungen und Neubaumaßnahmen von Sportanlagen im Kölner Stadtgebiet stellt die Verwaltung vor die Situation nicht alle Anträge sofort bearbeiten zu können. Daher wurden für die Jahre 2013-2017 und 2018-2020 Prioritätenlisten für Kunstrasenspielfelder aufgestellt, deren Abarbeitung im Moment eine der Hauptaufgaben der Sportverwaltung darstellt. Neben diesen Priori- tätenlisten werden bereits zusätzliche Maßnahmen, wie beispielsweise der Neubau der Sportanlage an der Kapellenstraße in Rondorf durch das Sportamt umgesetzt. Im Zuge der nächsten aufzustellenden Prioritätenliste ab 2021, wird die Sportverwaltung das dafür definierte Grundstück in Immendorf oder ein Ersatzgrundstück in unmittelbarer Nähe dazu für den Bau eines neuen Sportplatzes bewerten.

Beratungsverlauf

  1. 28.01.2019

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    TOP 10.2.3, Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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