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1902/2025

Bestellung der Vertretung der Stadt Köln zur Entsendung in die Generalversammlung der Genossenschaft govdigital eG

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 04.11.2025

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 20.11.2025, TOP 2.6.21

Beschlussvorlage Rat

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Beschlussvorlage Rat

3930 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
IX/12 
 
Vorlagen-Nummer 
 1902/2025 
Freigabedatum 
 04.11.2025 
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Bestellung der Vertretung der Stadt Köln zur Entsendung in die Generalversammlung 
der Genossenschaft govdigital eG  
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
I. Der Rat entsendet  
Frau Annette Berger, Leiterin des Amtes für Digitalisierung und Informationstechnik, als 
Vertreterin der Stadt Köln und  
 
als Stellvertreter Herrn Michael Schoos, stellvertretender Leiter des Amtes für Digitalisie-
rung und Informationstechnik,  
 
in die Generalversammlung der Genossenschaft govdigital eG. 
 
II. Die Entsendung gilt für die Wahlzeit des Rates, verlängert sich jedoch bis zu der Ratssit-
zung nach der Neuwahl, in der die Mitglieder der Generalversammlung der Genossen-
schaft govdigital eG gewählt werden. Sie endet in jedem Fall mit dem Ausscheiden aus 
dem für die Mitgliedschaft maßgeblichen Amt oder Organ vor Ablauf der Wahlzeit des Ra-
tes. Bei der Oberbürgermeisterin oder dem Oberbürgermeister bzw. der/dem von ihr/ihm 
vorgeschlagenen Bediensteten der Stadt Köln ist dies das Dienstverhältnis zur Stadt Köln. 
 
III. Der Rat weist die von ihm entsandten bzw. auf seine Veranlassung gewählten Vertreterin-
nen und Vertreter der Stadt Köln an, die Leitgedanken des Public Corporate Governance 
Kodex der Stadt Köln zu beachten und sich dort für die Aufnahme entsprechender Rege-
lungen einzusetzen. 
 
Rat 20.11.2025

2 
Begründung: 
 
„govdigital eG“ ist eine Genossenschaft mit Sitz in Berlin, die am 12.12.2019 mit dem Ziel ge-
gründet wurde, durch die Zusammenarbeit von Rechenzentren in öffentlicher Trägerschaft 
eine sichere und vertrauenswürdige Kommunikationsinfrastruktur für die öffentliche Verwal-
tung und Daseinsvorsorge aufzubauen ( https://www.govdigital.de/ ). 
 
Die Stadt Köln ist Gründungsmitglied der Genossenschaft. Genossenschaftsmitglieder sind 
ausschließlich Einheiten der öffentlichen Verwaltung und öffentliche Unternehmen, welche 
Dienstleistungen für den Public Sector anbieten. Die Organe der Genossenschaft sind die Ge-
neralversammlung, der Vorstand und der Aufsichtsrat. 
 
Nach § 22 der Satzung vom 12.12.2019 üben die Mitglieder ihre Rechte durch eine persönli-
che Vertretung in der Generalversammlung aus. Für jedes Mitglied ist eine Vertretung mit ei-
ner Stellvertretung zu benennen. 
 
Es wird vorgeschlagen, Frau Annette Berger, Leiterin des Amtes für Digitalisierung und Infor-
mationstechnik, als Vertreterin der Stadt Köln in die Generalversammlung der Genossen-
schaft govdigital eG zu entsenden. Als Stellvertreter wird Herr Michael Schoos, stellvertreten-
der Leiter des Amtes für Digitalisierung und Informationstechnik, vorgeschlagen.  
 
Der Rat der Stadt Köln hat im Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln (PCGK) 
Grundsätze kommunaler Unternehmensführung beschlossen und damit Standards zur Steige-
rung der Effizienz, Transparenz und Kontrolle bei den Gesellschaften mit städtischer Beteili-
gung festgelegt. Der PCGK richtet sich an die Unternehmen, die sich ganz oder überwiegend 
im direkten oder indirekten Eigentum der Stadt Köln befinden. Der Rat hat auf Empfehlung 
des Ältestenrates der Stadt Köln einstimmig beschlossen (Vorlage 2136/2019), die Vertrete-
rinnen und Vertreter der Stadt Köln bei Entsendung in Aufsichtsgremien anzuweisen, den 
Public Corporate Governance Kodex der Stadt Köln zu beachten und auf die Einhaltung des 
Kodex durch das Unternehmen hinzuwirken. Sofern sich das Beteiligungsunternehmen an-
dere, vergleichbare Regelwerke guter Unternehmensführung gegeben hat, bezieht sich die 
Weisung auf dieses Regelwerk. 
 
Hinweis: 
Bei Kandidaturen für Wahlgremien soll der Anteil der Frauen mindestens 40 Prozent betragen, 
§ 12 Absatz 4 Landesgleichstellungsgesetz NRW (LGG). Im Übrigen sollen Gremien ge-
schlechtsparitätisch besetzt werden, § 12 Absatz 7 LGG.

Beratungsverlauf (1)

20.11.2025 Rat
TOP 2.6.21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
1902/2025
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
04.11.2025
Erstellt
11.06.2025 07:01