V/0110/2015/1
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, für das Kalenderjahr 2015
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Ergänzungsvorlage Beschluss
5361 Zeichen
V/0110/2015/1
DER OBERBÜRGERMEISTER
Ordnungsamt
Betrifft
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk
Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, für das Kalenderjahr 2015
Beratungsfolge
25.03.2015 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk
Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, für das Kalenderjahr 2015 (Anlage 1) wird beschlossen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.
Begründung:
1. Die Vorlage hatte bisher folgenden Beratungsverlauf:
Gremium
Datum Beschluss
Bezirksvertretung Münster Hiltrup
05.03.2015 mehrheitlich beschlossen
Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und
strategisches Flächenmanagement
11.03.2015 mehrheitlich beschlossen
Betriebsausschuss Münster Marketing
17.03.2015 mehrheitlich beschlossen
Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit,
Ordnung und E-Government
17.03.2015 mehrheitlich beschlossen
Vorlagen-Nr.:
V/0110/2015/1. Erg.
Auskunft erteilt:
Frau Schulz
Ruf:
492 32 65
E-Mail:
SchulzElke@stadt-muenster.de
Datum:
24.03.2015
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0110/2015/1
2. Folgende abweichenden Beschlüsse wurden gefasst:
2.1 Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement
am 11.03.2015
I. Sachentscheidung:
Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung wird wie folgt beschlossen:
§ 1
Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, die in den im „Einzelha n-
delskonzept Münster –Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ ausgewiesenen Standortbere i-
chen „Typ B: Stadtbereichszentrum“, „Typ C: Grundversorgungszentrum“ oder „Typ D: Na h-
bereichszentrum“ liegen, dür fen an dem Sonntag 17.05.2015 anlässlich des stattfinde n-
den 22. Hiltruper Frühlingsfestes, und an dem Sonntag 16.08.2015 anlässlich des statt-
findenden 5. Hiltruper Weinfestes und an dem Sonntag 29.11.2015 (1. Advent) anläs s-
lich des stattfindenden 10. Hiltr uper Lichterfestes jeweils in der Zeit von 13.00 – 18.00
Uhr geöffnet sein.
Auszug aus dem Plan „Standortbreiche für die EH-Entwicklung“ -ohne Änderung-
§ 2
-ohne Änderung-
2.2 Betriebsausschuss Münster Marketing – am 17.03.2015
I. Sachentscheidung:
Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung wird wie folgt beschlossen:
§ 1
Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster -Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, die in den im „Einzelha n-
delskonzept Münster –Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ ausgewiesene n Standortbere i-
chen „Typ B: Stadtbereichszentrum“, „Typ C: Grundversorgungszentrum“ oder „Typ D: Na h-
bereichszentrum“ liegen, dürfen an dem Sonntag 17.05.2015 anlässlich des stattfindenden
22. Hiltruper Frühlingsfestes , und an dem Sonntag 16.08.2015 anläss lich des stattfi n-
denden 5. Hiltruper Weinfestes und an dem Sonntag 29.11.2015 (1. Advent) anlässlich
des stattfindenden 10. Hiltruper Lichterfestes jeweils in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr ge-
öffnet sein.
Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung“ -ohne Änderung-
§ 2
-ohne Änderung-
2.3 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
am 17.03.2015
I. Sachentscheidung:
Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung wird wie folgt beschlossen.
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V/0110/2015/1
§ 1
Die Verkaufstellen im Stadtbezirk Münster -Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, die in den im „Einzelha n-
delskonzept Münster –Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ ausgewiesenen Standortbere i-
chen „Typ B: Stadtbereichszentrum“, „Typ C: Grundversorgun gszentrum“ oder „Typ D: Na h-
bereichszentrum“ liegen, dürfen an dem Sonntag 17.05.2015 anlässlich des stattfindenden
22. Hiltruper Frühlingsfestes , und an dem Sonntag 16.08.2015 anlässlich des stattfi n-
denden 5. Hiltruper Weinfestes und an dem Sonntag 29.11.2015 (1. Advent) anlässlich
des stattfindenden 10. Hiltruper Lichterfestes jeweils in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr ge-
öffnet sein.
Auszug aus dem Plan „Standortbreiche für die EH-Entwicklung“ -ohne Änderung-
§ 2
-ohne Änderung-
2.4 Haupt- und Finanzausschuss – am 18.03.2015
I. Sachentscheidung:
Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung wird wie folgt beschlossen:
§ 1
Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, die in den im „Einzelhan-
delskonzept Münster –Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ ausgewiesenen Standortberei-
chen „Typ B: Stadtbereichszentrum“, „Typ C: Grundversorgungszentrum“ oder „Typ D: Nahbe-
reichszentrum“ liegen, dürfen an dem Sonntag 17.05.2015 anlässlich des stattfindenden
22. Hiltruper Frühlingsfestes, und an dem Sonntag 16.08.2015 anlässlich des stattfin-
denden 5. Hiltruper Weinfestes und an dem Sonntag 29.11.2015 (1. Advent) anlässlich
des stattfindenden 10. Hiltruper Lichterfestes jeweils in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr ge-
öffnet sein.
Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung“ -ohne Änderung-
§ 2
-ohne Änderung-
3. Mit dieser Ergänzungsvorlage werden die abweichenden Beschlüsse übernommen.
I. V.
gez.
Wolfgang Heuer
Stadtrat
Anlage
Vorlage Nr. 110-2015-1.Erg. Anlage
1737 Zeichen
Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0110/2015/1. Erg. Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, für das Kalenderjahr 2015 Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6), geändert durch ÄndG v. 30.04.2013 (GV. NRW. S. 208) in Verbindung mit §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnis se der Ordnungsbehörden (OBG) in der Fassung der Bekanntma chung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. NW. S. 765), wird von der Stadt Müns- ter als örtliche Ordnungsbehörde für die Stadt Münster folgende Verordnung erlassen: § 1 Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, die in den im „Einzelhandels- konzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwick lung“ ausgewiesenen Standortbereichen „Typ B: Stadtbereichszentrum“, „Typ C: Grundversorgungszentrum“ oder „Typ D: Nahbereichszentrum“ liegen, dürfen an dem Sonntag 17.05.2015 anlässlich des stattfindenden 2 2. Hiltruper Früh- lingsfestes und an dem Sonntag 16.08.2015 anlässlich des stattfindenden 5 . Hiltruper Wein- festes jeweils in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein . Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung“ § 2 Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft. Hiltrup-West (Meesenstiege) Hiltrup-Mitte (Marktallee) Legende: Typ B: Stadtbereichszentrum Typ C: Grundversorgungszentrum Typ D: Nahbereichszentrum Hiltrup-Ost (Osttor) Hiltrup -Ost (Am Roggenkamp)
Beratungsverlauf (1)
Orte (4)
- Marktallee
- Am Roggenkamp
- Meesenstiege
- Osttor
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Details
- Aktenzeichen
- V/0110/2015/1
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.03.2015
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37