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V/0110/2015/1

Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, für das Kalenderjahr 2015

Vorlagen 25.03.2015

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 25.03.2015, TOP 11

Ergänzungsvorlage Beschluss

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Vorlage Nr. 110-2015-1.Erg. Anlage

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Ergänzungsvorlage Beschluss

5361 Zeichen

V/0110/2015/1 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk 
Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, für das Kalenderjahr 2015 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
25.03.2015 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Die ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk 
Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, für das Kalenderjahr 2015 (Anlage 1) wird beschlossen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. 
 
 
Begründung: 
 
1. Die Vorlage hatte bisher folgenden Beratungsverlauf: 
 
Gremium 
 
Datum Beschluss 
Bezirksvertretung Münster Hiltrup 
 
05.03.2015 mehrheitlich beschlossen 
Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und 
strategisches Flächenmanagement  
 
11.03.2015 mehrheitlich beschlossen 
Betriebsausschuss Münster Marketing 
 
17.03.2015 mehrheitlich beschlossen 
Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, 
Ordnung und E-Government 
17.03.2015 mehrheitlich beschlossen 
   
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0110/2015/1. Erg. 
Auskunft erteilt: 
Frau Schulz 
Ruf: 
492 32 65 
E-Mail: 
SchulzElke@stadt-muenster.de  
Datum: 
24.03.2015 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0110/2015/1 
2.      Folgende abweichenden Beschlüsse wurden gefasst: 
 
2.1    Ausschuss für Liegenschaften, Wirtschaft und strategisches Flächenmanagement 
         am 11.03.2015 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung wird wie folgt  beschlossen: 
 
§ 1 
 
Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, die in den im „Einzelha n-
delskonzept Münster –Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ ausgewiesenen Standortbere i-
chen „Typ B: Stadtbereichszentrum“,  „Typ C: Grundversorgungszentrum“ oder „Typ D: Na h-
bereichszentrum“ liegen, dür fen an dem Sonntag 17.05.2015 anlässlich des stattfinde n-
den 22. Hiltruper Frühlingsfestes, und an dem Sonntag 16.08.2015 anlässlich des statt-
findenden 5. Hiltruper Weinfestes und an dem Sonntag 29.11.2015 (1. Advent) anläs s-
lich des stattfindenden 10. Hiltr uper Lichterfestes jeweils in der Zeit von 13.00 – 18.00 
Uhr geöffnet sein.  
 
Auszug aus dem Plan „Standortbreiche für die EH-Entwicklung“  -ohne Änderung- 
 
§ 2 
-ohne Änderung- 
 
2.2   Betriebsausschuss Münster Marketing – am 17.03.2015 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung wird wie folgt  beschlossen: 
 
§ 1 
 
Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster -Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, die in den im „Einzelha n-
delskonzept Münster –Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ ausgewiesene n Standortbere i-
chen „Typ B: Stadtbereichszentrum“,  „Typ C: Grundversorgungszentrum“ oder „Typ D: Na h-
bereichszentrum“ liegen, dürfen an dem Sonntag 17.05.2015 anlässlich des stattfindenden 
22. Hiltruper Frühlingsfestes , und an dem  Sonntag 16.08.2015 anläss lich des stattfi n-
denden 5. Hiltruper Weinfestes und an dem Sonntag 29.11.2015 (1. Advent) anlässlich 
des stattfindenden 10. Hiltruper Lichterfestes jeweils in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr ge-
öffnet sein.  
 
 Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung“  -ohne Änderung- 
 
§ 2 
 -ohne Änderung- 
 
2.3   Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government 
        am 17.03.2015 
 
I. Sachentscheidung: 
 
Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung wird wie folgt  beschlossen.

- 3 - 
V/0110/2015/1 
§ 1 
 
Die Verkaufstellen im Stadtbezirk Münster -Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, die in den im „Einzelha n-
delskonzept Münster –Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ ausgewiesenen Standortbere i-
chen „Typ B: Stadtbereichszentrum“,  „Typ C: Grundversorgun gszentrum“ oder „Typ D: Na h-
bereichszentrum“ liegen, dürfen an dem Sonntag 17.05.2015 anlässlich des stattfindenden 
22. Hiltruper Frühlingsfestes , und an dem  Sonntag 16.08.2015 anlässlich des stattfi n-
denden 5. Hiltruper Weinfestes und an dem Sonntag 29.11.2015 (1. Advent) anlässlich 
des stattfindenden 10. Hiltruper Lichterfestes jeweils in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr ge-
öffnet sein.  
 
 Auszug aus dem Plan „Standortbreiche für die EH-Entwicklung“  -ohne Änderung- 
 
§ 2 
 -ohne Änderung- 
 
2.4   Haupt- und Finanzausschuss – am 18.03.2015 
 
I. Sachentscheidung:  
 
Die als Anlage 1 beigefügte ordnungsbehördliche Verordnung wird wie folgt beschlossen:  
 
§ 1 
 
Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, die in den im „Einzelhan-
delskonzept Münster –Leitlinien der räumlichen Entwicklung“ ausgewiesenen Standortberei-
chen „Typ B: Stadtbereichszentrum“, „Typ C: Grundversorgungszentrum“ oder „Typ D: Nahbe-
reichszentrum“ liegen, dürfen an dem Sonntag 17.05.2015 anlässlich des stattfindenden 
22. Hiltruper Frühlingsfestes, und an dem Sonntag 16.08.2015 anlässlich des stattfin-
denden 5. Hiltruper Weinfestes und an dem Sonntag 29.11.2015 (1. Advent) anlässlich 
des stattfindenden 10. Hiltruper Lichterfestes jeweils in der Zeit von 13.00 – 18.00 Uhr ge-
öffnet sein.  
 
Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung“ -ohne Änderung-  
 
§ 2  
-ohne Änderung- 
 
 
3.  Mit dieser Ergänzungsvorlage werden die abweichenden Beschlüsse übernommen.  
 
I. V. 
 
gez. 
 
Wolfgang Heuer 
Stadtrat 
 
Anlage

Vorlage Nr. 110-2015-1.Erg. Anlage

1737 Zeichen

Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage an den Rat V/0110/2015/1. Erg. 
 
 
Ordnungsbehördliche Verordnung über das Offenhalten der Verkaufsstellen im Stadtbezirk 
Münster-Hiltrup, Ortsteil Hiltrup, für das Kalenderjahr 2015 
 
Aufgrund des § 6 Abs. 4 des Gesetzes zur Regelung d er Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsge- 
setz – LÖG NRW) vom 16.11.2006 (GV. NRW. 2006 S. 51 6), geändert durch ÄndG v. 30.04.2013 
(GV. NRW. S. 208) in Verbindung  mit §§ 25 ff. des Gesetzes über Aufbau und Befugnis se der 
Ordnungsbehörden (OBG) in der Fassung der Bekanntma chung vom 13.05.1980 (GV. NW. S. 
528), zuletzt geändert durch Gesetz vom 08.12.2009 (GV. NW. S. 765), wird von der Stadt Müns- 
ter als örtliche Ordnungsbehörde für die Stadt Münster folgende Verordnung erlassen: 
 
§ 1 
 
Die Verkaufsstellen im Stadtbezirk Münster-Hiltrup,  Ortsteil Hiltrup, die in den im „Einzelhandels- 
konzept Münster - Leitlinien der räumlichen Entwick lung“ ausgewiesenen Standortbereichen „Typ 
B: Stadtbereichszentrum“, „Typ C: Grundversorgungszentrum“ oder „Typ D: Nahbereichszentrum“ 
liegen, dürfen  an dem  Sonntag 17.05.2015 anlässlich des stattfindenden 2 2. Hiltruper Früh- 
lingsfestes und  an dem  Sonntag 16.08.2015 anlässlich des stattfindenden 5 . Hiltruper Wein- 
festes jeweils  in der  Zeit von  13.00 – 18.00 Uhr geöffnet sein . 
 
 
Auszug aus dem Plan „Standortbereiche für die EH-Entwicklung“ 
 
 
  
 
 
  
 
 
 
 
 
§ 2 
 
Diese Verordnung tritt eine Woche nach ihrer Verkündung im Amtsblatt der Stadt Münster in Kraft. 
Hiltrup-West (Meesenstiege) Hiltrup-Mitte (Marktallee) 
Legende: 
Typ B: Stadtbereichszentrum 
Typ C: Grundversorgungszentrum 
Typ D: Nahbereichszentrum 
Hiltrup-Ost (Osttor) 
Hiltrup -Ost  
(Am Roggenkamp)

Beratungsverlauf (1)

25.03.2015 Rat
TOP 11 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (4)

  • Marktallee
  • Am Roggenkamp
  • Meesenstiege
  • Osttor

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Details

Aktenzeichen
V/0110/2015/1
Typ
Vorlagen
Datum
25.03.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37