V/0256/2025
Altenzentrum Klarastift gGmbH - Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024
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Anlage A
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Anlage A zur V/0256/2025 Kurzüberblick Die Stadt Münster ist seit dem 01.04.2022 mit 25,10 % am Stammkapital der Altenzentrum Klarastift gGmbH beteiligt. Gemäß § 10.5 des Gesellschaftsvertrages der Altenzentrum Klarastift gGmbH erfolgt die Beschlussfassung über die Beauftragung des Jahresabschlussprüfers durch die Gesellschafterversammlung der Altenzentrum Klarastift gGmbH. Ziele/Teilziele/Zielerreichung .Zur Ermächtigung der Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Altenzentrum Klarastift gGmbH ist ein Beschluss des Ausschusses für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft notwendig. Finanzierung Produktgruppe: Nr. 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Die finanziellen Auswirkungen werden von der Altenzentrum Klarastift gGmbH getragen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig GO NRW, Gesellschaftsvertrag der Gesellschaft Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beschlussvorlage
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V/0256/2025 V/0256/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Altenzentrum Klarastift gGmbH - Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2024 Beratungsfolge 20.05.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Vertretung der Stadt Münster in der Gesellschafterversammlung der Altenzentrum Klarastift gGmbH wird ermächtigt, den folgenden Beschluss zu fassen: Für die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses der Altenzentrum Klarastift gGmbH für das Geschäftsjahr 2024 wird die CURACON GmbH Wirts chaftsprüfungsgesellschaft mit Sitz in Münster bestellt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die finanziellen Auswirkungen werden von der Altenzentrum Klarastift gGmbH getragen. Begründung: Die Stadt Münster ist seit dem 01.04.2022 mit 25,10 % am Stammkapital der Altenzentrum Klarastift gGmbH beteiligt. Gemäß § 10.5 des Gesellschaftsvertrages der Altenzentrum Klarastift gGmbH erfolgt die Beschlussfassung über die Beauftragung des Jahresabschlussprüfers durch die Gesellschafterversammlung der Altenzentrum Klarastift gGmbH. i.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Amt für Finanzen und Beteiligungen 08.05.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Dr. Winterling Telefon: 492-2036 Winterling@stadt- muenster.de - 2 - V/0256/2025 Anlage A
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0256/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.04.2025
- Erstellt
- 24.04.2025 13:11