SV-2017/0003
Antrag der Fraktion UWIGA vom 15. Januar 2017 betr. Information von Stadtverordneten über Bauvorhaben
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SV-2017/0003
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Vorlage-Nr. SV-2017/0003 Antrag der Fraktion UWIGA vom 15. Januar 2017 betr. Information von Stadtverordneten über Bauvorhaben Antrag der Fraktion UWIGA Information von Stadtverordneten über Bauvorhaben Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat legt der Stadtverordnetenversammlung bis spätestens zur Sitzung am 13.06.2017 ein Konzept vor, wie zukünftig die Information der Stadtverordneten über planungsrechtlich relevante Bauanträge so rechtzeitig erfolgen kann, dass die Stadtverordnetenversammlung durch einen Aufstellungsbeschluss nach § 2 Abs.1 und ggf. einen Beschluss über eine Veränderungssperre nach § 14 des Baugesetzbuchs die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das jeweilige Vorhaben noch ändern kann. Begründung: In der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2016 haben die Fraktionen UFFBASSE und die Linke einen Dringlichkeitsantrag zur Aufstellung eines Bebauungsplanes „Eschollbrücker Straße“ sowie zum ‚Erlass einer Veränderungssperre in diesem Bereich gestellt. Die Antragsteller hatten zufällig von einem städtebaulich bedeutsamen Bauvorhaben in diesem Bereich erfahren und wollten auf diesem vom Baugesetzbuch vorgesehenen Weg erreichen, dass ggf. auch ihre städtebaulichen Überlegungen umgesetzt werden können. Abgesehen davon, dass es für eine Fraktion oder gar einen einzelnen Stadtverordneten ohne Unterstützung durch die Verwaltung praktische Schwierigkeiten bei der rechtskonformen Formulierung derartiger Beschlussvorschläge gibt, kann es nicht dem Zufall überlassen bleiben, ob die gewählten Stadtverordneten von solchen städtebaulich relevanten Vorhaben vor deren Genehmigung Kenntnis erlangen. Die obergerichtliche Rechtsprechung, Urteil des Baden-Württembergischen Verwaltungsgerichtshofs 1 S 3326/11 vom 09.03.2012 verlangt unabhängig vom jeweiligen Landesrecht aus Gründen des Bundesrechts, dass das für die Baugenehmigung zuständige Gemeindeorgan, hier der Magistrat, das für die Bauleitplanung zuständige Organ, hier die Stadtverordnetenversammlung, über städtebaulich relevante Bauvorhaben informiert, damit diese ggf. rechtzeitig die entsprechenden Beschlüsse fassen kann. 15.01.2016 Erich Bauer, Jes Peter Nissen, Gudrun Deutschler
Beratungsverlauf (2)
Orte (1)
- Eschollbrücker Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- SV-2017/0003
- Typ
- Antrag
- Datum
- 17.01.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00