AN/0494/2024
Dringender Handlungsbedarf: Mieterinnen und Mieter im Kölner Norden benötigen sofortige Lösungen
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Anlage 1 Vorabauszug Rat 21.03.2024
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Geschäftsführung Rat Frau Lange Telefon: (0221) 221-22058 Fax: (0221) 221-26570 E-Mail: maria.lange@stadt-koeln.de Datum: 25.03.2024 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 31. Sitzung des Rates vom 21.03.2024 öffentlich 3.1.10 Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Dringender Hand- lungsbedarf: Mieterinnen und Mieter im Kölner Norden benötigen sofor- tige Lösungen" AN/0494/2024 Beschluss: Der Rat verweist den mündlich geänderten Dringlichkeitsantrag (Streichung des letz- ten Satzes in Ziffer 6 des Antrages) zur Vorberatung in den Unterausschuss Wohnen und zur Entscheidung in den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Faktionen SPD und Die Linke sowie der Stimme von RM Zimmermann (GUT Köln) zugestimmt. __________ Anmerkung: RM Joisten hat vor Eintritt in die Tagesordnung den letzten Satz in Ziffer 6 („Die Ver- waltung wird gebeten, einen Finanzierungsvorschlag zum Ankauf der Gebäude zu un- terbreiten.“) gestrichen. Verweisungsantrag von RM Sommer
Anlage 2, Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 1.2 UA Wohnen 18.11.2024
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Geschäftsführung Unterausschuss Wohnen Herr Krämer Telefon: (0221) 221-27467 Fax: (0221) 221-27447 E-Mail: sozialamt.ausschuss@stadt - koeln.de Datum: 19.11.2024 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der 14. Sitzung des Unterausschusses Wohnen vom 18.11.2024 öffentlich 1.2 Dringender Handlungsbedarf: Mieterinnen und Mieter im Kölner Norden benötigen sofortige Lösungen AN/0494/2024 TOP 1.2: Antrag SPD: „Dringender Handlungsbedarf: Mieterinnen und Mieter im Kölner Norden benötigen sofortige Lösungen“ Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, CDU und Volt AN/1594/2024 I. Abstimmung zu Änderungsantrag AN/1594/2024: Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt die laufenden Sanierungsmaßnahmen weiterhin intensiv im Sinne der Mieter*innen zu begleiten und selbigen auch weiterhin hilfreich und wertschätzend zur Seite zu stehen. 2. Die Verwaltung wird aufgefordert bis zum vollständigen Abschluss der Sanie- rungsmaßnahmen fortlaufend im Unterausschuss Wohnen und bei Bedarf auch im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren zu den aktuellen Ent- wicklungen zu berichten. 3. Die Verwaltung informiert die zuständigen Gremien unverzüglich über neu auf- tretende Gesundheitsgefährdungen für die Bewohnenden nach deren Bekannt- werden oder wenn Rechtsansprüche der Bewohnenden anderweitig durch die ZBVV verletzt werden sollten. Abstimmungsergebnis: Bei Enthaltung der Fraktionen SPD und Die Linke, einstimmig empfohlen. II. Abstimmung über den so geänderten Ursprungsantrag AN/1594/2024 Der Unterausschuss Wohnen empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Seniorin- nen und Senioren wie folgt zu beschließen: Beschluss: Der Rat der Stadt Köln 1. fordert die Oberbürgermeisterin sowie den Sozialdezernenten Dr. Rau auf, sofort alle notwendigen Maßnahmen und Sanktionen zu ergreifen, um die ZBVV als Ver- waltung der in Rede stehenden Immobilien zur Rechenschaft zu ziehen. Die Woh- nungsaufsicht der Stadt muss umgehend eingeschaltet werden, um die Möglichkeit von Mietkürzungen zu prüfen und den betroffenen Menschen in Chorweiler drin- gend benötigte Unterstützung zukommen zu lassen. 2. stellt fest, inwieweit die Mindestanforderungen im Sinne des Wohnraumstärkungs- gesetzes erfüllt sind oder ob die vorhandenen Schäden und Mängel den Gebrauch zu Wohnzwecken erheblich beeinträchtigen. 3. beauftragt die Stadtverwaltung, alle Anhaltspunkte sofort zu klären, ob in den Ge- bäuden und Wohnungen eine Gefahr für Leib und Leben besteht, und macht im Ernstfall von ihrem Recht Gebrauch, eine Unbewohnbarkeitserklärung auszuspre- chen. 4. sorgt dafür, dass die Unbewohnbarkeitserklärung dem Verfügungsberechtigten und den Bewohnerinnen und Bewohnern bekannt gegeben wird. 5. beschließt, falls die Wohnungen für unbewohnbar erklärt werden, dass die Stadt Köln dafür Sorge zu tragen hat, dass die Bewohnerinnen und Bewohner anderwei- tig untergebracht werden, und zwar zu zumutbaren Bedingungen. 6. beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob sie die in Rede stehenden Gebäude käuf- lich erwerben und sanieren kann. Dabei sollen Organisation und Abwicklung der Sanierungsmaßnahmen bei der GAG oder einem anderen sozial ausgerichteten Akteur am Wohnungsmarkt angesiedelt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Gespräche zu führen. Die Verwaltung wird gebeten einen Finanzie- rungsvorschlag zum Ankauf der Gebäude zu unterbreiten. 1. Die Verwaltung wird beauftragt die laufenden Sanierungsmaßnahmen weiterhin in- tensiv im Sinne der Mieter*innen zu begleiten und selbigen auch weiterhin hilfreich und wertschätzend zur Seite zu stehen. 2. Die Verwaltung wird aufgefordert bis zum vollständigen Abschluss der Sanierungs- maßnahmen fortlaufend im Unterausschuss Wohnen und bei Bedarf auch im Aus- schuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren zu den aktuellen Entwicklungen zu berichten. 3. Die Verwaltung informiert die zuständigen Gremien unverzüglich über neu auftre- tende Gesundheitsgefährdungen für die Bewohnenden nach deren Bekanntwer- den oder wenn Rechtsansprüche der Bewohnenden anderweitig durch die ZBVV verletzt werden sollten. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Änderungsantrag AN_1594_2024 aus Unterausschuss Wohnen 18.11.2024
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Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kölner Rat CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Volt Fraktion im Rat der Stadt Köln An den Vorsitzenden des Unterausschusses Wohnen Herrn Pascal Pütz Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.11.2024 AN/1594/2024 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Unterausschuss Wohnen 18.11.2024 TOP 1.2: Antrag SPD: „Dringender Handlungsbedarf: Mieterinnen und Mieter im Köl- ner Norden benötigen sofortige Lösungen„ Sehr geehrter Herr Pütz, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die Antragsteller bitten Sie folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Unteraus- schusses Wohnen 18.11.2024 aufzunehmen: Beschluss: 1. Die Verwaltung wird beauftragt die laufenden Sanierungsmaßnahmen weiterhin intensiv im Sinne der Mieter*innen zu begleiten und selbigen auch weiterhin hilfreich und wertschät- zend zur Seite zu stehen. 2. Die Verwaltung wird aufgefordert bis zum vollständigen Abschluss der Sanierungsmaßnah- men fortlaufend im Unterausschuss Wohnen und bei Bedarf auch im Ausschuss für Sozia- les, Seniorinnen und Senioren zu den aktuellen Entwicklungen zu berichten. 3. Die Verwaltung informiert die zuständigen Gremien unverzüglich über neu auftretende Ge- sundheitsgefährdungen für die Bewohnenden nach deren Bekanntwerden oder wenn Rechtsansprüche der Bewohnenden anderweitig durch die ZBVV verletzt werden sollten. Begründung: Die im ursprünglichen Beschlussvorschlag vorgetragenen Punkte entsprechen nicht mehr dem aktuellen Sachstand. Die weitergehende Begründung erfolgt mündlich. - 2 - Mit freundlichen Grüßen gez. Lino Hammer gez. Niklas Kienitz GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer CDU-Fraktionsgeschäftsführer gez. Lucas Sickmöller Volt-Fraktionsgeschäftsführer
SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
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Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln fon 0221. 221 259 50 fax 0221. 221 246 57 mail fraktion@koelnspd.de web www.koelnspd.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.03.2024 AN/0494/2024 Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Rat 21.03.2024 Unterausschuss Wohnen 15.04.2024 Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.04.2024 Dringender Handlungsbedarf: Mieterinnen und Mieter im Kölner Norden benötigen sofortige Lösungen Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die antragstellende Fraktion bittet Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung des Rates am 21.03.2024 aufzunehmen: Die Missstände in den Wohnungen in Köln-Chorweiler und Seeberg im Kölner Norden, die unter der Verwaltung der Zentral Boden Vermietung und Verwaltung GmbH (ZBVV) stehen, sind nicht länger hinnehmbar. Schon seit Jahren klagen Bewohnerinnen und Bewohner über unerträgliche Zustände. Insbesondere in Köln-Chorweiler mit den Gebäuden in der Osloer Straße Nr. 2, 4 und 6 sowie am Liverpooler Platz Nr. 5, 7 und 9 sowie im Stadtteil Seeberg, mit den Häusern im Wilhelm-Ewald-Weg 4 und 6 und in der Ludwig-Gies-Str. 18, herrschen alarmierende Verhältnisse. Die Bewohnerinnen und Bewohner leiden unter anderem unter massivem Schimmelbefall, Wasserschäden, wiederholten Heizungsausfällen und nicht funk- tionierenden Aufzügen. Kürzlich hat sich die Situation dramatisch verschärft, da in einzelnen Wohnungen offener Asbest aufgetreten ist, der eine akute Gefahr für die Gesundheit der Menschen darstellt. Es ist höchste Zeit, entschlossene Maßnahmen zu ergreifen, um die grundlegende gesund- heitliche Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten. Mit dem am 1. Juli 2021 in Kraft getretenen Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG) werden die Gemeinden und Kommunen in die Lage versetzt, stärker präventiv gegen Problemimmobilien einzuschreiten und gezielter gegen die Verwahrlosung von Wohnraum vorzugehen, Gefährdungen, die sich aus der Wohnraumnutzung ergeben, zu unterbinden, Mindestanforderungen an die Ausstat- tung von Unterkünften durchzusetzen und gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum, vor allem durch Kurzzeitvermietung, vorzugehen. - 2 - Der Schutz und das gesundheitliche Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner der betroffe- nen Wohnungen stehen auf dem Spiel. Daher ist dringendes und entschlossenes Handeln aller Beteiligten unbedingt geboten. In dieser Situation handelt der Rat der Stadt Köln sofort und unterstützt die betroffenen Mieterinnen und Mieter in Köln-Chorweiler und Seeberg. Beschluss: Der Rat der Stadt Köln 1. fordert die Oberbürgermeisterin sowie den Sozialdezernenten Dr. Rau auf, sofort alle notwendigen Maßnahmen und Sanktionen zu ergreifen, um die ZBVV als Verwaltung der in Rede stehenden Immobilien zur Rechenschaft zu ziehen. Die Wohnungsauf- sicht der Stadt muss umgehend eingeschaltet werden, um die Möglichkeit von Miet- kürzungen zu prüfen und den betroffenen Menschen in Chorweiler dringend benötigte Unterstützung zukommen zu lassen. 2. stellt fest, inwieweit die Mindestanforderungen im Sinne des Wohnraumstärkungsge- setzes erfüllt sind oder ob die vorhandenen Schäden und Mängel den Gebrauch zu Wohnzwecken erheblich beeinträchtigen. 3. beauftragt die Stadtverwaltung, alle Anhaltspunkte sofort zu klären, ob in den Gebäu- den und Wohnungen eine Gefahr für Leib und Leben besteht, und macht im Ernstfall von ihrem Recht Gebrauch, eine Unbewohnbarkeitserklärung auszusprechen. 4. sorgt dafür, dass die Unbewohnbarkeitserklärung dem Verfügungsberechtigten und den Bewohnerinnen und Bewohnern bekannt gegeben wird. 5. beschließt, falls die Wohnungen für unbewohnbar erklärt werden, dass die Stadt Köln dafür Sorge zu tragen hat, dass die Bewohnerinnen und Bewohner anderweitig unter- gebracht werden, und zwar zu zumutbaren Bedingungen. 6. beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob sie die in Rede stehenden Gebäude käuflich erwerben und sanieren kann. Dabei sollen Organisation und Abwicklung der Sanie- rungsmaßnahmen bei der GAG oder einem anderen sozial ausgerichteten Akteur am Wohnungsmarkt angesiedelt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende Gespräche zu führen. Die Verwaltung wird gebeten einen Finanzierungsvorschlag zum Ankauf der Gebäude zu unterbreiten. Begründung der Dringlichkeit: Die unhaltbaren Zustände in den betroffenen Häusern wurden erst nach Antragsschluss be- kannt. Aufgrund der gesundheitlichen Gefährdung der Bewohnerinnen und Bewohner be- steht hier unmittelbarer Handlungsbedarf. Begründung: Seit einigen Jahren verfallen mehrere große Wohnblöcke in Chorweiler und Seeberg, wäh- rend die Mieterinnen und Mieter zwischen Schimmel und Ungeziefer leben. Der WDR hat kürzlich in einer Reportage darüber berichtet. Trotz wiederholter Gespräche mit dem Verwal- ter der Gebäude (ZBVV) hat sich bisher keine zufriedenstellende Lösung ergeben. Die ZBVV hat lediglich eine vage Kooperationsbereitschaft signalisiert und Sanierungsmaßnahmen an- gekündigt, aber bis heute keine konkreten Schritte unternommen. Es ist an der Zeit, dass alle Beteiligten ihrer Verantwortung gegenüber den Menschen vor Ort gerecht werden. Bundesbauministerin Klara Geywitz konnte sich bei einem Besuch im Frühjahr 2022 bereits ein oberflächliches Bild von der Situation vor Ort machen und hat daraufhin Landesbauminis- terin Ina Scharrenbach kontaktiert. Auf Landesebene wurde der Kontakt zur ZBVV gesucht - 3 - und Gespräche geführt. Auf kommunaler Ebene ist nun der Sozialdezernent Rau erneut auf- gefordert, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um den verantwortungslosen Wohnungsunter- nehmen klarzumachen, dass solche Zustände in Köln nicht toleriert werden. Es zeigt sich, dass die Entscheidung der GAG, die 1211 Wohnungen zu kaufen und vor den Immobilienspekulanten zu retten, eine richtige und wichtige Entscheidung war. Die Men- schen in Chorweiler brauchen noch mehr Unterstützung. Die Kölner Politik steht insofern in der Pflicht, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um den Menschen in Chorweiler schnellst- möglich zu helfen. Mit freundlichen Grüßen gez. Christian Joisten SPD-Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)
Zur SitzungBeschluss: mit Änderungen empfohlen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- AN/0494/2024
- Typ
- SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
- Datum
- 21.03.2024
- Erstellt
- 19.03.2024 11:48