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AN/0494/2024

Dringender Handlungsbedarf: Mieterinnen und Mieter im Kölner Norden benötigen sofortige Lösungen

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12 21.03.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren, Sitzung am 21.11.2024, TOP 3.1

Anlage 1 Vorabauszug Rat 21.03.2024

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Anlage 2, Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 1.2 UA Wohnen 18.11.2024

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Änderungsantrag AN_1594_2024 aus Unterausschuss Wohnen 18.11.2024

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SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

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Anlage 1 Vorabauszug Rat 21.03.2024

1072 Zeichen

Geschäftsführung  
Rat 
Frau Lange 
Telefon:  (0221) 221-22058 
Fax:   (0221) 221-26570 
E-Mail:  maria.lange@stadt-koeln.de 
Datum: 25.03.2024 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 31. Sitzung des Rates vom 
21.03.2024  
öffentlich 
3.1.10 Dringlichkeitsantrag der SPD-Fraktion betreffend "Dringender Hand-
lungsbedarf: Mieterinnen und Mieter im Kölner Norden benötigen sofor-
tige Lösungen"  
AN/0494/2024 
Beschluss: 
Der Rat verweist den mündlich geänderten Dringlichkeitsantrag (Streichung des letz-
ten Satzes in Ziffer 6 des Antrages) zur Vorberatung in den Unterausschuss Wohnen 
und zur Entscheidung in den Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Faktionen SPD und Die Linke sowie der Stimme 
von RM Zimmermann (GUT Köln) zugestimmt. 
__________ 
Anmerkung: 
RM Joisten hat vor Eintritt in die Tagesordnung den letzten Satz in Ziffer 6 („Die Ver-
waltung wird gebeten, einen Finanzierungsvorschlag zum Ankauf der Gebäude zu un-
terbreiten.“) gestrichen. 
Verweisungsantrag von RM Sommer

Anlage 2, Auszug aus dem Beschlussprotokoll TOP 1.2 UA Wohnen 18.11.2024

4183 Zeichen

Geschäftsführung  
Unterausschuss Wohnen 
Herr Krämer 
Telefon: (0221) 221-27467 
Fax:  (0221) 221-27447 
E-Mail: sozialamt.ausschuss@stadt -
koeln.de 
Datum: 19.11.2024 
Auszug 
aus dem Beschlussprotokoll der 14. Sitzung des Unterausschusses 
Wohnen vom 18.11.2024  
öffentlich 
1.2 Dringender Handlungsbedarf: Mieterinnen und Mieter im Kölner Norden 
benötigen sofortige Lösungen 
AN/0494/2024 
 TOP 1.2: Antrag SPD: „Dringender Handlungsbedarf: Mieterinnen und 
Mieter im Kölner Norden benötigen sofortige Lösungen“  
Gemeinsamer Änderungsantrag der Fraktionen von BÜNDNIS 90/DIE 
GRÜNEN, CDU und Volt 
AN/1594/2024 
I. Abstimmung zu Änderungsantrag AN/1594/2024: 
Beschluss: 
1. Die Verwaltung wird beauftragt die laufenden Sanierungsmaßnahmen weiterhin 
intensiv im Sinne der Mieter*innen zu begleiten und selbigen auch weiterhin 
hilfreich und wertschätzend zur Seite zu stehen.  
2. Die Verwaltung wird aufgefordert bis zum vollständigen Abschluss der Sanie-
rungsmaßnahmen fortlaufend im Unterausschuss Wohnen und bei Bedarf auch 
im Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren zu den aktuellen Ent-
wicklungen zu berichten. 
3. Die Verwaltung informiert die zuständigen Gremien unverzüglich über neu auf-
tretende Gesundheitsgefährdungen für die Bewohnenden nach deren Bekannt-
werden oder wenn Rechtsansprüche der Bewohnenden anderweitig durch die 
ZBVV verletzt werden sollten. 
Abstimmungsergebnis: 
Bei Enthaltung der Fraktionen SPD und Die Linke, einstimmig empfohlen. 
II. Abstimmung über den so geänderten Ursprungsantrag AN/1594/2024 
Der Unterausschuss Wohnen empfiehlt dem Ausschuss für Soziales, Seniorin-
nen und Senioren wie folgt zu beschließen: 
Beschluss:

Der Rat der Stadt Köln  
 
1. fordert die Oberbürgermeisterin sowie den Sozialdezernenten Dr. Rau auf, sofort 
alle notwendigen Maßnahmen und Sanktionen zu ergreifen, um die ZBVV als Ver-
waltung der in Rede stehenden Immobilien zur Rechenschaft zu ziehen. Die Woh-
nungsaufsicht der Stadt muss umgehend eingeschaltet werden, um die Möglichkeit 
von Mietkürzungen zu prüfen und den betroffenen Menschen in Chorweiler drin-
gend benötigte Unterstützung zukommen zu lassen. 
2. stellt fest, inwieweit die Mindestanforderungen im Sinne des Wohnraumstärkungs-
gesetzes erfüllt sind oder ob die vorhandenen Schäden und Mängel den Gebrauch 
zu Wohnzwecken erheblich beeinträchtigen. 
3. beauftragt die Stadtverwaltung, alle Anhaltspunkte sofort zu klären, ob in den Ge-
bäuden und Wohnungen eine Gefahr für Leib und Leben besteht, und macht im 
Ernstfall von ihrem Recht Gebrauch, eine Unbewohnbarkeitserklärung auszuspre-
chen. 
4. sorgt dafür, dass die Unbewohnbarkeitserklärung dem Verfügungsberechtigten 
und den Bewohnerinnen und Bewohnern bekannt gegeben wird. 
5. beschließt, falls die Wohnungen für unbewohnbar erklärt werden, dass die Stadt 
Köln dafür Sorge zu tragen hat, dass die Bewohnerinnen und Bewohner anderwei-
tig untergebracht werden, und zwar zu zumutbaren Bedingungen. 
6. beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob sie die in Rede stehenden Gebäude käuf-
lich erwerben und sanieren kann. Dabei sollen Organisation und Abwicklung der 
Sanierungsmaßnahmen bei der GAG oder einem anderen sozial ausgerichteten 
Akteur am Wohnungsmarkt angesiedelt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, 
entsprechende Gespräche zu führen. Die Verwaltung wird gebeten einen Finanzie-
rungsvorschlag zum Ankauf der Gebäude zu unterbreiten. 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt die laufenden Sanierungsmaßnahmen weiterhin in-
tensiv im Sinne der Mieter*innen zu begleiten und selbigen auch weiterhin hilfreich 
und wertschätzend zur Seite zu stehen.  
2. Die Verwaltung wird aufgefordert bis zum vollständigen Abschluss der Sanierungs-
maßnahmen fortlaufend im Unterausschuss Wohnen und bei Bedarf auch im Aus-
schuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren zu den aktuellen Entwicklungen zu 
berichten. 
3. Die Verwaltung informiert die zuständigen Gremien unverzüglich über neu auftre-
tende Gesundheitsgefährdungen für die Bewohnenden nach deren Bekanntwer-
den oder wenn Rechtsansprüche der Bewohnenden anderweitig durch die ZBVV 
verletzt werden sollten. 
Abstimmungsergebnis: 
Einstimmig zugestimmt.

Änderungsantrag AN_1594_2024 aus Unterausschuss Wohnen 18.11.2024

1896 Zeichen

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kölner Rat 
CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Volt Fraktion im Rat der Stadt Köln 
 
 
An den Vorsitzenden  
des Unterausschusses Wohnen 
Herrn 
Pascal Pütz 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 18.11.2024 
 
AN/1594/2024 
 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Unterausschuss Wohnen 18.11.2024 
 
TOP 1.2: Antrag SPD: „Dringender Handlungsbedarf: Mieterinnen und Mieter im Köl-
ner Norden benötigen sofortige Lösungen„ 
Sehr geehrter Herr Pütz, 
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die Antragsteller bitten Sie folgenden Änderungsantrag auf die Tagesordnung des Unteraus-
schusses Wohnen 18.11.2024 aufzunehmen: 
 
 
Beschluss: 
 
1. Die Verwaltung wird beauftragt die laufenden Sanierungsmaßnahmen weiterhin intensiv im 
Sinne der Mieter*innen zu begleiten und selbigen auch weiterhin hilfreich und wertschät-
zend zur Seite zu stehen.  
2. Die Verwaltung wird aufgefordert bis zum vollständigen Abschluss der Sanierungsmaßnah-
men fortlaufend im Unterausschuss Wohnen und bei Bedarf auch im Ausschuss für Sozia-
les, Seniorinnen und Senioren zu den aktuellen Entwicklungen zu berichten. 
3. Die Verwaltung informiert die zuständigen Gremien unverzüglich über neu auftretende Ge-
sundheitsgefährdungen für die Bewohnenden nach deren Bekanntwerden oder wenn 
Rechtsansprüche der Bewohnenden anderweitig durch die ZBVV verletzt werden sollten. 
 
 
Begründung: 
 
Die im ursprünglichen Beschlussvorschlag vorgetragenen Punkte entsprechen nicht mehr 
dem aktuellen Sachstand. Die weitergehende Begründung erfolgt mündlich.

- 2 - 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer                gez. Niklas Kienitz    
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer  CDU-Fraktionsgeschäftsführer   
 
gez. Lucas Sickmöller 
Volt-Fraktionsgeschäftsführer

SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12

6312 Zeichen

Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Köln  
Rathaus, Spanischer Bau  
50667 Köln 
fon 0221. 221 259 50  
fax 0221. 221 246 57  
mail fraktion@koelnspd.de  
web  www.koelnspd.de  
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 19.03.2024 
 
AN/0494/2024 
Dringlichkeitsantrag gem. § 12 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Rat 21.03.2024 
Unterausschuss Wohnen 15.04.2024 
Ausschuss Soziales, Seniorinnen und Senioren 18.04.2024 
 
Dringender Handlungsbedarf: Mieterinnen und Mieter im Kölner Norden benötigen 
sofortige Lösungen 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die antragstellende Fraktion bittet Sie, folgenden Dringlichkeitsantrag in die Tagesordnung 
des Rates am 21.03.2024 aufzunehmen: 
 
Die Missstände in den Wohnungen in Köln-Chorweiler und Seeberg im Kölner Norden, die 
unter der Verwaltung der Zentral Boden Vermietung und Verwaltung GmbH (ZBVV) stehen, 
sind nicht länger hinnehmbar. Schon seit Jahren klagen Bewohnerinnen und Bewohner über 
unerträgliche Zustände. Insbesondere in Köln-Chorweiler mit den Gebäuden in der Osloer 
Straße Nr. 2, 4 und 6 sowie am Liverpooler Platz Nr. 5, 7 und 9 sowie im Stadtteil Seeberg, 
mit den Häusern im Wilhelm-Ewald-Weg 4 und 6 und in der Ludwig-Gies-Str. 18, herrschen 
alarmierende Verhältnisse. Die Bewohnerinnen und Bewohner leiden unter anderem unter 
massivem Schimmelbefall, Wasserschäden, wiederholten Heizungsausfällen und nicht funk-
tionierenden Aufzügen. Kürzlich hat sich die Situation dramatisch verschärft, da in einzelnen 
Wohnungen offener Asbest aufgetreten ist, der eine akute Gefahr für die Gesundheit der 
Menschen darstellt. 
Es ist höchste Zeit, entschlossene Maßnahmen zu ergreifen, um die grundlegende gesund-
heitliche Sicherheit der Bewohnerinnen und Bewohner zu gewährleisten. Mit dem am 1. Juli 
2021 in Kraft getretenen Wohnraumstärkungsgesetz (WohnStG) werden die Gemeinden und 
Kommunen in die Lage versetzt, stärker präventiv gegen Problemimmobilien einzuschreiten 
und gezielter gegen die Verwahrlosung von Wohnraum vorzugehen, Gefährdungen, die sich 
aus der Wohnraumnutzung ergeben, zu unterbinden, Mindestanforderungen an die Ausstat-
tung von Unterkünften durchzusetzen und gegen die Zweckentfremdung von Wohnraum, vor 
allem durch Kurzzeitvermietung, vorzugehen.

- 2 - 
 
Der Schutz und das gesundheitliche Wohl der Bewohnerinnen und Bewohner der betroffe-
nen Wohnungen stehen auf dem Spiel. Daher ist dringendes und entschlossenes Handeln 
aller Beteiligten unbedingt geboten. In dieser Situation handelt der Rat der Stadt Köln sofort 
und unterstützt die betroffenen Mieterinnen und Mieter in Köln-Chorweiler und Seeberg.  
 
 
Beschluss:  
 
Der Rat der Stadt Köln 
 
1. fordert die Oberbürgermeisterin sowie den Sozialdezernenten Dr. Rau auf, sofort alle 
notwendigen Maßnahmen und Sanktionen zu ergreifen, um die ZBVV als Verwaltung 
der in Rede stehenden Immobilien zur Rechenschaft zu ziehen. Die Wohnungsauf-
sicht der Stadt muss umgehend eingeschaltet werden, um die Möglichkeit von Miet-
kürzungen zu prüfen und den betroffenen Menschen in Chorweiler dringend benötigte 
Unterstützung zukommen zu lassen. 
2. stellt fest, inwieweit die Mindestanforderungen im Sinne des Wohnraumstärkungsge-
setzes erfüllt sind oder ob die vorhandenen Schäden und Mängel den Gebrauch zu 
Wohnzwecken erheblich beeinträchtigen. 
3. beauftragt die Stadtverwaltung, alle Anhaltspunkte sofort zu klären, ob in den Gebäu-
den und Wohnungen eine Gefahr für Leib und Leben besteht, und macht im Ernstfall 
von ihrem Recht Gebrauch, eine Unbewohnbarkeitserklärung auszusprechen. 
4. sorgt dafür, dass die Unbewohnbarkeitserklärung dem Verfügungsberechtigten und 
den Bewohnerinnen und Bewohnern bekannt gegeben wird. 
5. beschließt, falls die Wohnungen für unbewohnbar erklärt werden, dass die Stadt Köln 
dafür Sorge zu tragen hat, dass die Bewohnerinnen und Bewohner anderweitig unter-
gebracht werden, und zwar zu zumutbaren Bedingungen. 
6. beauftragt die Verwaltung zu prüfen, ob sie die in Rede stehenden Gebäude käuflich 
erwerben und sanieren kann. Dabei sollen Organisation und Abwicklung der Sanie-
rungsmaßnahmen bei der GAG oder einem anderen sozial ausgerichteten Akteur am 
Wohnungsmarkt angesiedelt werden. Die Verwaltung wird beauftragt, entsprechende 
Gespräche zu führen. Die Verwaltung wird gebeten einen Finanzierungsvorschlag 
zum Ankauf der Gebäude zu unterbreiten.  
 
 
Begründung der Dringlichkeit: 
Die unhaltbaren Zustände in den betroffenen Häusern wurden erst nach Antragsschluss be-
kannt. Aufgrund der gesundheitlichen Gefährdung der Bewohnerinnen und Bewohner be-
steht hier unmittelbarer Handlungsbedarf.  
 
Begründung: 
Seit einigen Jahren verfallen mehrere große Wohnblöcke in Chorweiler und Seeberg, wäh-
rend die Mieterinnen und Mieter zwischen Schimmel und Ungeziefer leben. Der WDR hat 
kürzlich in einer Reportage darüber berichtet. Trotz wiederholter Gespräche mit dem Verwal-
ter der Gebäude (ZBVV) hat sich bisher keine zufriedenstellende Lösung ergeben. Die ZBVV 
hat lediglich eine vage Kooperationsbereitschaft signalisiert und Sanierungsmaßnahmen an-
gekündigt, aber bis heute keine konkreten Schritte unternommen. Es ist an der Zeit, dass 
alle Beteiligten ihrer Verantwortung gegenüber den Menschen vor Ort gerecht werden. 
Bundesbauministerin Klara Geywitz konnte sich bei einem Besuch im Frühjahr 2022 bereits 
ein oberflächliches Bild von der Situation vor Ort machen und hat daraufhin Landesbauminis-
terin Ina Scharrenbach kontaktiert. Auf Landesebene wurde der Kontakt zur ZBVV gesucht

- 3 - 
 
und Gespräche geführt. Auf kommunaler Ebene ist nun der Sozialdezernent Rau erneut auf-
gefordert, konkrete Maßnahmen zu ergreifen, um den verantwortungslosen Wohnungsunter-
nehmen klarzumachen, dass solche Zustände in Köln nicht toleriert werden.  
Es zeigt sich, dass die Entscheidung der GAG, die 1211 Wohnungen zu kaufen und vor den 
Immobilienspekulanten zu retten, eine richtige und wichtige Entscheidung war. Die Men-
schen in Chorweiler brauchen noch mehr Unterstützung. Die Kölner Politik steht insofern in 
der Pflicht, alle notwendigen Schritte einzuleiten, um den Menschen in Chorweiler schnellst-
möglich zu helfen. 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Christian Joisten  
SPD-Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (3)

21.03.2024 Rat
TOP 3.1.10 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: verwiesen in nachfolgende Gremien (ohne Rücklauf)

Zur Sitzung
18.11.2024 Unterausschuss Wohnen
TOP 1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: mit Änderungen empfohlen

Zur Sitzung
21.11.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 3.1 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0494/2024
Typ
SPD Dringlichkeitsantrag nach § 12
Datum
21.03.2024
Erstellt
19.03.2024 11:48