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1552/2022/2

Flächenbericht 2021 zu den Objekten im Portfolio der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (GW), Stand 31.12.2021 - Nachfragen aus der Sitzung vom 08.11.2022

Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 18.01.2023

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Nächste Beratung: Rechnungsprüfungsausschuss, Sitzung am 07.02.2023, TOP 6.4

Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss

5180 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/26 
 
Vorlagen-Nummer  18.01.2023 
 1552/2022/2 
Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Rechnungsprüfungsausschuss 07.02.2023 
 
Flächenbericht 2021 zu den Objekten im Portfolio der Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
(GW), Stand 31.12.2021 - Nachfragen aus der Sitzung vom 08.11.2022 
In der Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses vom 8. November 2022 wurden  
Nachfragen zur Mitteilung 1552/2022 Flächenbericht 2021 gestellt: 
 
1. Erika Oedingen interessierte, warum die Kretzerstraße bei den steuerungsrelevanten 
Leerständen auf Seite 2 aufgeführt werde, obwohl die Sanierung im zweiten Quartal 
dieses Jahr abgeschlossen worden sei. 
 
2. Ralf Klemm fragte, warum der Wiener Platz 2a bei den steuerungsrelevanten  
Leerständen stehe, trotz der Angabe, dass die Sanierung seit dem 09.11.2021  
abgeschlossen und der Leerstand beendet sei. 
 
3. Die Frage warum Objekte, die scheinbar wieder in Betrieb seien als Leerstand geführt 
werden, stellte Ralf Klemm auch bezüglich der Sporthallen. Die Turnhalle Overbeck-
straße werde seit November 2021 wieder genutzt. 
 
4. Monika Möller fragte, ob leere Schulgebäude grundsätzlich als steuerungsrelevante 
Leerstände geführt werden. 
 
5. Zu dem unter sonstigen Leerständen aufgeführten Schulgebäude Hauptstraße 432 bat 
Monika Möller um Erläuterung der Planungen. 
 
6. Erika Oedingen erkundigte sich, was die Angaben zur Escher Straße 152 auf Seite 2 
der steuerungsrelevanten Leerstände in der Konsequenz bedeuten. Ein Leerstand sei 
seit 2014 ausgewiesen, beim „Leerstandsgrund“ stehe „Reserve“, das Amt für Kinder, 
Jugend und Familie habe kein Interesse an der Anmietung und das 2. Obergeschoss/ 
Objekt sei stark sanierungsbedürftig. 
 
7. Bei den nicht steuerungsrelevanten Leerständen mochte Erika Oedingen wissen, wie 
der auf Seite 1 zu den Klassencontainern Paul-Humburg-Straße nicht zu Ende geführ-
te Satz „derzeit kein Termin vorhanden, wegen temporärer…“ zu vervollständigen sei. 
 
8. Ralf Klemm bat um Auskunft, wann das Gutachten zur Turn- und Schwimmhalle  
Rochusstraße 80 vorliege. 
 
Antwort der Verwaltung: 
 
Die Fragen 1. bis 4. wurden durch Herrn Beigeordneten Greitemann und Herrn Behrisch in 
der Sitzung vollständig beantwortet.

2 
 
 
Zu 5.)  
Das Schulgebäude in der Grundschule Hauptstraße 432 steht wegen der Sanierungsbedürf-
tigkeit des Objektes leer, die Betreiberverantwortung konnte nicht mehr gewährleistet werden. 
Aus diesem Grund wurde die gesamte Schule in Modulbauten ausgelagert.  
Die weitere Nutzung der Liegenschaft wird derzeit durch die Verwaltung geprüft. 
 
Zu 6.) 
Das Gebäude in der Escher Straße 152 ist ein dreigeschossiges Gebäude.  
Alle drei Geschosse sind baugleich ausgeführt. Das Gebäude verfügt über einen einzigen 
Eingang. Seitlich am Gebäude sind Außenfluchttreppen eingerichtet. Das Erdgeschoss und 
das 1.Obergeschoss sind vom Amt für Kinder, Jugend und Familie zum Betrieb einer vier-
gruppigen Kita angemietet. Vom einzigen Treppenhaus her sind je Kita-Geschoss zwei Grup-
pen erschlossen – jeweils links und rechts. 
Bis zum 31.08.2014 waren die Räume im 2.Obergeschoss von der Betriebsgesellschaft  
Jugendzentren Köln angemietet. Nach Räumung des 2. Obergeschosses durch die Jugend-
einrichtung, gab es die Überlegung, zwei weitere Kita-Gruppen in die leeren bislang vom  
Jugendzentrum genutzten Räume unterzubringen. 
Aufgrund des baulichen Zustandes und des erheblichen, kostenintensiven Sanierungsbedarfs, 
der bereits für das Jugendzentrum ausschlaggebender Grund für die Räumung des  
2. Obergeschosses war, sowie der gegebenen Grundrisse kam eine Folgenutzung in Form 
zusätzlicher Kita-Gruppen nicht in Frage. Darüber hinaus wäre eine Genehmigungsfähigkeit 
von Kita-Gruppen in Obergeschossen oberhalb des 1. Obergeschosses erst umfangreich mit 
dem Landschaftsverband Rheinland als betriebsgenehmigende Behörde sowie der Feuerwehr 
zur Bewertung der Flucht- und Rettungswegsituation zu klären gewesen. Eine Genehmigung 
ist weder damals noch heute für die Betreuung von Kindern oberhalb eines 1. Obergeschos-
ses zu erwarten. 
Die Vermietung an einen fremden Nutzer kommt nicht in Frage, da dieser dann zu Erreichung 
der Räume im 2.Obergeschoss durch die Kita beziehungsweise das Treppenhaus gehen 
muss (wie erläutert gibt es keine ausreichende bauliche Abtrennung zwischen der Kita und 
dem 2.Obergeschoss). Eine andere Nutzung der leerstehenden Etage ist aufgrund der bauli-
chen Gegebenheiten kaum möglich. 
 
Zu 7.) 
Der Satz lautet: 
„derzeit kein Termin vorhanden, wegen temporärer Nutzung des Schulstandortes durch die 
Förderschule Rochusstraße 80 (Schule Lindweiler Hof) wegen Unwetterschäden.“ 
 
Zu 8.) 
Ein Gutachten zur Turn- und Schwimmhalle Rochusstraße 80 wird nicht mehr erstellt.  
Das Gesamtgebäude wurde durch das Hochwasser so stark beschädigt, dass es nicht mehr 
genutzt werden kann. Daher sind ein Abriss und Neubau des Schulgebäudes sowie einer Kita 
vorgesehen. Die entsprechende Vorlage (1356/2022, Fortschreibung des 2. Maßnahmenpa-
kets für Schulbauprojekte, Seite 7) wurde vom Rat am 8.12.2022 beschlossen. 
 
Gez. Greitemann

Beratungsverlauf (1)

07.02.2023 Rechnungsprüfungsausschuss
TOP 6.4 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

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Details

Aktenzeichen
1552/2022/2
Typ
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.)
Datum
18.01.2023
Erstellt
23.11.2022 13:58