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3673/2023

Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion aus dem Verkehsausschuss betreffend "Erbpachtverträge bei Tiefgaragen / Parkhäusern auf städtischem Grund" (AN/1918/2023)

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss) 21.02.2024

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Nächste Beratung: Verkehrsausschuss, Sitzung am 05.03.2024

Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

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Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)

3534 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
 
Vorlagen-Nummer 21.02.2024 
 3673/2023 
Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung  
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Liegenschaftsausschuss 04.03.2024 
Verkehrsausschuss 05.03.2024 
 
Beantwortung der Anfrage der SPD-Fraktion aus der Sitzung des Verkehrsausschusses 
betreffend "Erbpachtverträge bei Tiefgaragen / Parkhäusern auf städtischem Grund" 
(AN/1918/2023) 
 
Die SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln bat um die Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Welche Tiefgaragen bzw. Parkhäuser liegen auf städtischen Grundstücken mit ent-
sprechenden Erbpachtverträgen und wie lange laufen die jeweiligen Erbpachtverträge 
noch? Bitte in tabellarischer Form auflisten.  
2. Inwieweit können in Erbpachtverträge Regelungen zur Nutzung als Quartiers- /Vee-
delsgaragen für das Anwohnerparken aufgenommen werden?  
3. Wie hoch ist die Auslastung der unter 1.) erfragten Anlagen im Tages- und Nachtver-
lauf? 
 
 
 
Stellungnahme der Verwaltung:  
 
Zu Frage 1: 
 
Auf Grundstücken im Eigentum der Stadt Köln wurden folgende Tiefgaragen und Parkhäuser 
auf Grundlage von Erbbaurechten errichtet: 
 
Erbbaurecht Stadtteil Erbbaurechtbestellung 
bis: 
Auerbachplatz Sülz 06.10.2076 
Brückenstr./Ludwigstr. Altstadt/Nord 31.03.2036 
Heumarkt Altstadt/Nord 31.05.2049 
Krebsgasse Altstadt/Nord 31.12.2060 
Maastrichter Str. Altstadt/Nord 31.05.2039 
Marspfortengasse 10 Altstadt/Nord 31.12.2070 
Willy-Millowitsch-Platz Altstadt/Nord 05.05.2039 
Wolfsstr. 6-14 Altstadt/Nord 31.12.2070 
 
Darüber hinaus gibt es weitere Tiefgaragen auf städtischen Grundstücken, die mit anderen 
rechtlichen Instrumenten realisiert wurden. Dies betrifft z.B. die Tiefgarage unter dem Börsen-
platz, dem Manderscheider Platz sowie eine Hoteltiefgarage am Habsburgerring.

2 
 
Zu Frage 2: 
 
Bei den Tiefgaragen unter dem Auerbachplatz (Erbbaurecht) und dem Manderscheider Platz 
(straßenrechtliche Gestattung) handelt es sich um Quartiersgaragen. In den Verträgen zur 
Grundstücksnutzung, als auch in den Verträgen über die Zuwendung von Stellplatzablösemit-
teln finden sich daher vertragliche Regelungen zur Nutzung als Quartiers- bzw. Veedelgarage. 
 
In den Erbbaurechtsverträgen und sonstigen Regelungen bzgl. der übrigen Tiefgaragen und 
Parkhäuser gibt es keine Regelung zur Nutzung als Quartiers- oder Veedelsgarage. Vielfach 
können jedoch bereits jetzt Dauereinstellplätze auch von Anwohnenden angemietet werden. 
Eine generelle Regelung setzt eine Änderung der bestehenden Verträge voraus, was nur ein-
vernehmlich möglich ist. D.h. die Vertragspartner müssen hierzu bereit sein.  
 
In der Sitzung des Rates am 07.12.2023 wurde eine neue Bewohnerparkgebührenordnung 
beschlossen (vgl. Vorlagen-Nr. 3760/2023). In diesem Rahmen wurde die Verwaltung beauf-
tragt, ein Konzept zu erarbeiten, wie das Bewohnerparken auf städtische Parkbauten ausge-
weitet werden kann. Es sollen hierfür in einem ersten Schritt zwei Parkbauten ausgewählt 
werden, die die Voraussetzung für die Reservierung von Bewohnerparkplätzen erfüllen (städti-
sches Eigentum, Lage im Bewohnerparkgebiet, keine Stellplatznachweise etc.). Nach einer 
ersten kursorischen Überprüfung erfüllen die Parkbauten Neptunplatz und Groß St. Martin 
diese Anforderungen. Es soll exemplarisch ein konkretes Betriebskonzept aufgestellt und den 
zuständigen Gremien zum Beschluss vorgelegt werden. 
 
 
Zu Frage 3: 
 
Informationen zur Auslastung dieser privaten Tiefgaragen und Parkhäuser liegen der Verwal-
tung nicht vor. 
 
gez. Wolfgramm

Beratungsverlauf (2)

04.03.2024 Liegenschaftsausschuss
TOP 5.1 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
05.03.2024 Verkehrsausschuss
Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3673/2023
Typ
Beantwortung einer Anfrage (Ausschuss)
Datum
21.02.2024
Erstellt
09.11.2023 14:24