2418/2024
Anpassung der Wohnraumförderung
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/56/561/1 Vorlagen-Nummer 12.08.2024 2418/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Unterausschuss Wohnen 02.09.2024 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.09.2024 Liegenschaftsausschuss 09.09.2024 Bauausschuss 16.09.2024 Stadtentwicklungsausschuss 19.09.2024 Anpassung der Wohnraumförderung Im April dieses Jahres hat die Stadt Köln für das Jahr 2024 seitens des Landes Nordrhein- Westfalen ein Globalbudget in Höhe von 100 Millionen Euro erhalten. Die Mittel wurden seitens der Bewilligungsbehörde für das Jahr 2024 wie folgt aufgeteilt: 90 Millionen Euro für Mietwohnungsbau 6 Millionen Euro für Modernisierungsförderung 4 Millionen Euro für Eigenheimförderung Darüber hinaus gibt es noch Sonderbudgets des Landes Nordrhein-Westfalen für die Projekte der Quartiersförderung sowie für Wohnraum für Auszubildende sowie für die Förderung von Wohnraum für Menschen mit Behinderungen in Einrichtungen mit umfassendem Leistungsan- gebot. Nach aktuellem Stand werden die zur Verfügung stehenden Mittel für die Mietwohnungs- bauförderung nicht ausreichen. In den vergangenen Jahren war es üblich, dass die Bewilli- gungsbehörde beim Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Lan- des Nordrhein-Westfalen (MHKBD) weitere Mittel beantragen konnte, die dann zeitnah zuge- teilt wurden. Das MHKBD hatte im Mai 2024 zunächst mitgeteilt, dass bei den Förderschwerpunkten Miet- wohnungsbau und Modernisierung keine Budgetaufstockung stattfinden wird. Die örtlichen Bewilligungsbehörden müssen daher Wohnraumförderanträge priorisieren, wenn das Antragsvolumen über den zur Verfügung stehenden Mitteln liegt. Die Bewilligungsbehörde priorisiert die Förderanträge für die Bereiche Mietwohnungsneubau und Modernisierung nach den folgenden Kriterien: 2 - Bestandsschutz für Vorhaben, für die bereits eine Zustimmung zum vorzeitigen Vorha- benbeginn ausgesprochen worden ist (Stichtag 30.04.2024) - Bestehende politische Beschlusslage (zum Beispiel kooperatives Baulandmodell) oder das Vorliegen eines vergleichbaren öffentlichen Interesses bezüglich Verwirklichung des Vorhabens - Vorliegen einer vollständigen Baugenehmigung - Möglichst keine Ausnahme von den Förderbestimmungen - Zeitpunkt des Vorliegens der vollständigen Antragsunterlagen. Aufgrund der landesweit erhöhten Fördernachfrage hat das Landeskabinett im Juli dieses Jahres der Erhöhung der Öffentlichen Wohnraumförderung 2024 um 1 Milliarde Euro auf nun- mehr 2,7 Milliarden Euro zugestimmt. Rückwirkend wurden für 2023 weitere 500 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Insgesamt hat sich das Fördervorlumen für den Programmzeit- raum 2023 bis 2027 von 9 Milliarden Euro auf 10,5 Milliarden Euro erhöht. Die Erhöhung der Fördermittel trägt dazu bei, der hohen Nachfrage besser gerecht zu wer- den. Über das weitere Vorgehen zur Verteilung der zusätzlichen Mittel teilte das MHKBD im Juli 2024 folgendes mit: - Eine weitere Mittelzuteilung bei den Regel- und Globalbudgets erfolgt, sobald der überwiegende Teil der bereits zugewiesenen Fördermittel durch Bewilligungen gebun- den ist. - Die Zuteilung erfolgt dabei unter Berücksichtigung der über das Gutachten zur sachli- chen und räumlichen Differenzierung der Wohnraumförderung in Nordrhein-Westfalen (Gebietskulissen) festgestellten Bedarfe. (Hinweis der Verwaltung: Köln wird hier ne- ben Bonn, Düsseldorf und Münster als sogenannte M4+ Stadt geführt. Diese Städte stechen sowohl im Bedarfs- als auch im Preisniveau über die jeweiligen Werte des Medians über alle Kommunen klar heraus). Der Bewilligungsschluss wird im Jahr 2024 nicht verlängert. Bewilligungsschlusstermin ist der 30.11.2024. Gez. Dr. Rau
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: Kenntnis genommen
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Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2418/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 12.08.2024
- Erstellt
- 07.08.2024 09:53