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Integrative Quartiersentwicklung auf dem Grundstück am Kalscheurer Weg

Gem. Anfrage nach § 4 (Grüne) AN/0619/2020 vom 14.05.2020

Stand: Am 18.05.2020 im Liegenschaftsausschuss beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    CDU-Fraktion im Rat der Stadt Köln Fraktion Bündnis 90/Die Grünen im Kölner Rat An den Vorsitzenden des Liegenschaftsausschusses Herrn Jörg Frank Oberbürgermeisterin Henriette Reker Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 14.05.2020 AN/0619/2020 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Liegenschaftsausschuss 18.05.2020 Integrative Quartiersentwicklung auf dem Grundstück am Kalscheurer Weg Sehr geehrter Herr Vorsitzender, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie folgende Anfrage in die Tagesordnung des Liegenschaftsausschusses am 18.05.2020 aufzunehmen: Am 23.03.2017 hat der Liegenschaftsausschuss einstimmig einen Beschluss zur „Integrati- ven Quartiersentwicklung am Kalscheurer Weg“ (230/1AN/0327/2017) gefasst, in dem die Verwaltung beauftragt wurde, mit der Siedlergenossenschaft Kalscheurer Weg eG kurzfristig Verhandlungen über eine Siedlungserweiterung auf dem städtischen Grundstück Kalscheu- rer Weg zu führen. Der Auftrag beinhaltete konkrete Maßgaben: Schaffung von öffentlich- gefördertem Wohnraum insbesondere für Geflüchtete und Senioren; Veräußerung der Flä- che zum Zweck der Siedlungserweiterung im Wege der Direktvergabe etc. Inzwischen ist das Bauleitplanverfahren weit vorangeschritten und die für das Vorhaben neu gegründete „Mietergenossenschaft Kalscheurer Weg eG“ hat ihr Vorhaben umsetzungsreif konkretisiert und möchte das Grundstück im Erbbaurecht erwerben. Demnach sollen 109 Wohneinheiten ausschließlich im öffentlich-geförderten Wohnungsbau errichtet werden. Ein Gemeinschaftszentrum mit Versammlungssaal, Büro, Hofladen und eine fünfgruppige Kita, alle Gebäude in erdwärmebeheizter Holzbauweise, sind ebenfalls vorgesehen. Die Genos- senschaft bietet eine soziale Mietpreisbindung von 50 Jahren. Die monatliche Höchstmiete soll nach den derzeitigen Wohnbauförderbestimmungen 6,80 €/m² monatlich betragen. Vor diesem Hintergrund bitten wir die Verwaltung um die Beantwortung folgender Fragen: 1. Wie bewertet die Verwaltung – vor allem die Fachverwaltung – dieses außergewöhn- liche Vorhaben 100% sozialen Wohnungsbau mit einer 50jährigen Bindung zu schaf- fen? - 2 - 2. Beabsichtigt die Verwaltung nun kurzfristig eine Veräußerungsvorlage in den Liegen- schaftsausschuss und den Rat zu Konditionen einzubringen, die auch eine finanzielle Realisierung dieses außergewöhnlichen Wohnungsbauvorhabens durch die Genos- senschaft ermöglicht? Mit freundlichen Grüßen gez. Niklas Kienitz gez. Lino Hammer CDU-Fraktionsgeschäftsführer GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf

  1. 18.05.2020

    Liegenschaftsausschuss

    TOP 4.1, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Kenntnis genommen

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