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2323/2025

Bürgereingabe nach §24 GO NRW - Vergütung von Praktika in sozialen Studiengängen, AZ 54/25

Mitteilung Ausschuss 10.11.2025

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Anlage_Auszug aus der Niederschrift

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Mitteilung Ausschuss

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Sachstandsbericht 04.11.2025

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Anlage_Auszug aus der Niederschrift

11542 Zeichen

Geschäftsführung  
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden 
Frau Pesch 
Telefon:  (0221) 221 26144 
 
E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de 
Datum: 18.07.2025 
Auszug 
aus der Niederschrift der 32. Sitzung des Ausschusses für 
Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 30.06.2025 
öffentlich 
2.5 Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Vergütung von Praktika in sozialen 
Studiengängen, Az.: 54/25 
1851/2025 
Der Petent, Student der sozialen Arbeit an der Technischen Hochschule Köln, stellt 
die Eingabe vor für die TV Prakt – eine Initiative von Studierenden der Universität, der 
Technischen Hochschule und der katholischen Hochschule Köln aus den Studiengän-
gen Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik und Heilpädagogik. Die Initiative vertrete die 
Meinung, dass kein Studierender für weniger als 1000 Euro monatlich in Vollzeit in der 
Berufspraxis eingesetzt werden soll. Als angehende Fachkräfte im sozialen Bereich 
sei man nicht nur die Zukunft, sondern auch schon gegenwärtig in der Berufspraxis 
eingesetzt – ein ganzes Semester, sechs Monate in Vollzeit. Man schaue nicht nur zu, 
sondern man bringe wissenschaftliche Kenntnisse aus dem Studium in die Praxis ein, 
starte Angebote in den sozialen Einrichtungen und werde vielfach in die Regelaufga-
ben mit eingesetzt. Das entlaste jetzt schon Fachkräfte im sozialen Bereich. Dies teil-
weise so sehr, dass ohne Studierende im Praxissemester einige Einrichtungen nicht 
funktionieren könnten. Nicht wenige der Studenten machten Überstunden, arbeiteten 
alleine oder leisteten Wochenend- und Nachtschichten. Umfragen bei 1500 Studieren-
den in NRW zeigten, dass dies bei 60 % der Fall sei – und das unbezahlt, der Rest 
bekäme durchschnittlich 376 Euro im Monat. 62% der Studierenden im Praxissemes-
ter geben im Rahmen der Umfrage an, dass sie neben dem Vollzeiteinsatz in der Pra-
xis nach Feierabend oder am Wochenende zusätzlich noch arbeiten müssen. Kommu-
nale Einrichtungen seien kein Vorbild. Die Sozialbetriebe Köln zahlen 500 Euro, die 
Stadtverwaltung 320 Euro und die Jugendzentren lediglich 160 Euro. Jeder dieser Be-
träge reiche nicht aus, um sich auf das Praxissemester konzentrieren zu können. Es 
läge auch im Interesse der Stadt Köln angemessene Vergütungen zu zahlen, da sie 
im Rahmen ihrer Aufgabenstellungen und sozialen Ziele auf Fachkräfte angewiesen 
sei, um zum Beispiel bis 2030 die Obdachlosigkeit zu überwinden, oder in Kindes-
wohlgefährdung einzugreifen. Sie möchte, dass Jugendliche die Demokratie verste-
hen und verteidigen. Studienverläufe verlängerten sich jedoch aufgrund der prekären 
Situation im Praxissemester. Ein Teil der Studierenden brechen das Studium sogar 
ganz ab. An dieser Stelle sei der Fachkräftemangel nicht durch den demographischen 
Wandel bedingt, sondern künstlich hergestellt. Die Stadt Köln könne das ändern. Die

Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) – das Gegenteil einer Gewerk-
schaft – ermögliche es den Kommunen bis zu 1000 Euro monatlich zu zahlen bezo-
gen auf Vollzeit. Ein breites Bündnis aus Regierungs- und Oppositionsparteien im 
LVR plane, dies zukünftig völlig auszuschöpfen. Auch die Landesregierung habe be-
reits im März angegeben, dass Vergütungsmöglichkeiten zu prüfen seien, um eine 
sinnvolle Entlastung zu erreichen. Für die städtischen Einrichtungen handele es sich 
um kleine Beträge. Man habe berechnet, dass für die Stadtverwaltung ca. 90.000 
Euro ausreichen würden, um die 1000 Euro Vergütung - bezogen auf die Vollzeitäqui-
valente - zu realisieren. Der Großteil der Studierenden würde aber bei freien Trägern 
eingesetzt. Man trete deshalb auch dafür ein, dass es eine Lösung für die Refinanzie-
rung gibt. Freiburg und Dortmund haben gezeigt, dass es jetzt schon möglich sei. Man 
sei überzeugt, dass eine angemessene Vergütung im Praxissemester nicht nur den 
Studierenden hilft, sondern auch der Stadt Köln und ihrer Gesellschaft letztlich, durch 
eine professionelle und qualifizierte Ausbildung. Man hoffe auf die Unterstützung des 
Ausschusses für eine wichtige Investition in die Zukunft der sozialen Arbeit in Köln. 
Gemeinsam könne man dafür sorgen, dass angehende Fachkräfte sich auf ihr Stu-
dium gänzlich konzentrieren können, anstatt sich zwischen Praxis und Nebenjob auf-
zureiben.  
Herr Dr. Höver, Amtsleiter Bürgeramt Innenstadt, teilt mit, dass vorläufig von einem 
Amt – dem Amt für Kinder, Jugend und Familie – eine Stellungnahme vorliegt. Dem-
nach habe das Amt im Dezember 2011 erstmalig die Vergütung des Praxissemesters 
für Studierende im Studiengang Soziale Arbeit eingeführt. Die Höhe der Vergütung 
richtet sich an den Richtlinien der VKA aus. Nach diesen Richtlinien kann an Studie-
renden von Fachhochschulen, die während des Studiums eine berufspraktische Tätig-
keit ausüben, eine monatliche Vergütung von höchstens 500 Euro im ersten Praxisse-
mester und von höchstens 650 Euro im zweiten Praxissemester gezahlt werden. Eine 
gesetzliche Verpflichtung hierzu bestehe nicht. Um den Studierenden nicht die Kran-
kenversicherungspflicht bei einem Einkommen von monatlich über 390 Euro aufzuer-
legen, habe die Stadt Köln entschieden eine gestaffelte Vergütung vorzunehmen. Stu-
dierenden, die Vollzeit arbeiten mit 39 Stunden in der Woche, werden 390 Euro mo-
natlich gezahlt, bei Teilzeiten von 32 Stunden, 28 Stunden oder 24 Stunden in der 
Woche dann 319 Euro, 279 Euro und 239 Euro monatlich. Bei diesen Beträgen unter-
liege man noch nicht der Krankenversicherungspflicht. Aufgrund Beschluss der VKA 
vom 30.12.2024 sei zum 01.01.2025 eine neue Fassung der VKA-Praktikumsrichtlinie 
in Kraft getreten. Danach könne Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum nach Ziffer 1 
Buchstabe a (auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsord-
nung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an 
einer gesetzlich geregelten Berufsakademie) leisten, eine Aufwandsentschädigung bis 
zu 1000 Euro gezahlt werden. Zu den beiden ersten Vorschlägen der Petenten gibt 
das Amt für Kinder, Jugend und Familie zu bedenken, dass aufgrund der aktuellen 
Haushaltslage kein finanzieller Spielraum vorhanden sei, um die festgelegte Vergü-
tung im genannten Umfang zu erhöhen oder eine analoge Vergütungskompensation 
für freie Träger zur Verfügung zu stellen.  
Beide Erhöhungen stellten freiwillige finanzielle Leistungen dar und seien im Rahmen 
der derzeitigen Haushaltssituation finanziell nicht darstellbar.  
Zudem sei zu berücksichtigen, dass Studierende sich bei einem Einkommen von mehr 
als 505 Euro im Monat und bei einem Minijob mit 538 Euro selbst krankenversichern 
müssen. Die Möglichkeit der kostenlosen Familienversicherung falle damit weg. 
Herr Dr.Höver weist darauf hin, dass das einzelne Amt nicht mit dem LVR oder dem 
VKA alleine Verhandlungen führen könne. Die vorgetragenen Informationen und Hin-
weise seien noch keine gesamtstädtische Stellungnahme. Die Federführung sei noch 
nicht auf ein bestimmtes Amt übertragen.  
Frau Abé, Bündnis 90 / Die Grünen, hat viel Verständnis für die Eingabe. Die Arbeit, 
die im sozialen Bereich auch schon von den Studierenden geleistet wird, sei sehr be-
deutungsvoll. Bereits im Studium trage man viel Verantwortung. Die Eingabe und den

vorliegenden Beschlussvorschlag wolle man unterstützen und somit entsprechend be-
schließen.  
Herr Erkelenz, CDU, findet es gut und wichtig, dass die Studierenden sich für dieses 
Thema intensiv einsetzen und sich in Demonstrationen und Gesprächen mit Ratsmit-
gliedern engagieren. Dieses Anliegen sei im Programm der CDU aufgenommen wor-
den. Dem Beschlussvorschlag schließe man sich an. 
Frau Oedingen, SPD, machen die von Herrn Dr. Höver vorgetragenen Ausführungen 
des Amtes für Kinder, Jugend und Familie betroffen. Ihr seien die Aspekte mit der 
Krankenversicherungspflicht nicht bekannt gewesen. Sie könne aber das wiederholen, 
was sie bei der Demonstration vor dem Rathaus vorhin gesagt hat. Die SPD Fraktion 
werde sich dafür einsetzen, dass eine angemessene Entlohnung für die Praktika ge-
zahlt werden. Dem Beschlussvorschlag wolle sie sich anschließen.  
Frau Röhrig, Die Linke, möchte sich dem Beschlussvorschlag anschließen. Ihre Frak-
tion habe seinerzeit einen Veränderungsantrag gestellt, der aber abgelehnt worden 
sei. Sie hoffe, dass eine Prüfung durch die Verwaltung doch noch zu einer höheren 
Vergütung für die Studierenden führt.  
Frau Schöppen, FDP, freut sich über die Eingabe und das große Engagement der 
Studierenden. Dies möchte sie gerne unterstützen, denn niemand möchte ein halbes 
Jahr unbezahlt oder für ein paar hundert Euro arbeiten. Mit dem Argument der 
schlechten Haushaltslage habe sie ein Problem, wenn in den Medien über städtische 
Ausgaben von 68.000 Euro für vier Feiern oder den Kauf von Socken für die Mitarbei-
ter zu lesen sei. Sie sei der Ansicht, dass sich Geld für Soziales finden ließe, wenn 
man es wolle.  
Frau Gabrysch, Klima Freunde, schließt sich der Vorrednerin an. Sie ist ebenfalls der 
Ansicht, dass Geld da ist, aber Prioritäten anders gesetzt werden. Sie rät den Peten-
ten an der Sache dran zu bleiben. 
Herr Derichsweiler, Ausschussvorsitzender, schlägt vor, den Beschlusstext dahinge-
hend zu ergänzen, dass die Prüfung „zeitnah“ erfolgen soll. Zudem, die Eingabe und 
das Protokoll zu dem Teil jetzt schon dem Ausschuss für Soziales und Senioren, dem 
Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, Vergabe, Internationales 
und dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis zu geben. Zu der Bitte von Frau Schöp-
pen, FDP, dass das Prüfergebnis dem Jugendhilfeausschuss und dem Ausschuss für 
Soziales und Senioren zur Kenntnis gegeben wird, schlägt Herr Derichsweiler vor, 
dass das Prüfergebnis erst dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und 
Beschwerden vorgestellt wird und dieser dann je nach Prüfergebnis entscheidet, ob 
das Prüfergebnis entweder direkt an die Fachausschüsse gegeben wird, oder noch-
mal beraten wird.  
Einwände gegen diesen Vorschlag liegen nicht vor, sodass Herr Derichsweiler, Aus-
schussvorsitzender, entsprechend abstimmen lässt.  
 
Ergänzter Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Pe-
tenten für die Eingabe. 
Die Verwaltung wird gebeten, die Realisierung folgender Maßnahmen für eine Verbes-
serung der Praktikavergütung in sozialen Studiengängen zeitnah zu prüfen: 
 
1. Erhöhung der Vergütung im studienintegrierten Pflichtpraktikum im B.A. Soziale Ar-
beit, Kindheitspädagogik und Heilpädagogik bei der Stadtverwaltung Köln, der Ju-
gendzentren Köln gGmbH sowie Sozial-Betriebe-Köln gGmbH auf 1.000€ mtl. Pro 
Vollzeitäquivalent nach VKA-Praktikums-Richtlinie  
 
2. Eine analoge Vergütungskompensation für freie Träger, die diese Praktika im 
Raum der Stadt Köln anbieten

3. Die Stadt Köln soll ihren Einfluss im Landschaftsverband-Rheinland sowie dem 
Land NRW nutzen, um hierzu vergleichbare Regelungen umzusetzen. Ferner soll die 
Stadt Köln im Verband Kommunaler Arbeitgeber für eine Tarifierung studienintegrier-
ter Pflichtpraktika in Anlehnung an die Ausbildungsvergütung im öffentlichen Dienst 
eintreten 
 
 
Die Eingabe und das Protokoll werden dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung 
und Rechtsfragen, Vergabe, Internationales sowie dem Jugendhilfeausschuss 
und dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren zur Kenntnis gege-
ben.  
 
Die Verwaltung soll dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Be-
schwerden das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis geben.  
 
 
Abstimmungsergebnis: 
 
Einstimmig zugestimmt.

Mitteilung Ausschuss

634 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 12.08.2025 
 2323/2025 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In-
ternationales  
Jugendhilfeausschuss 26.08.2025 
Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 27.11.2025 
 
Bürgereingabe nach §24 GO NRW - Vergütung von Praktika in sozialen Studiengängen, 
AZ 54/25 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hat die Eingabe 
in seiner Sitzung am 30.06.2025 beraten. 
 
Die Eingabe und der Auszug aus der Niederschrift werden hiermit zur Kenntnis gege-
ben. 
 
 
Gez. Brohl

Anlage_Eingabe

4956 Zeichen

1 VKA-Praktikums-Richtlinie (Praktikums-Richtlinie) im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberver-
bände (30.12.2024)
2 Bericht der Landesregierung gem. § 10 Absatz 2 SobAG zu den Erfahrungen mit dem Sozialberufe-Anerkennungs-
gesetz (04.03.2025)
3 Pressemitteilung: ver.di und Studierende der Sozialen Arbeit, Kindheitspädagogik und Heilpädagogik fordern Lan-
desregierung zu Vergütung im Pflichtpraktikum auf (18.03.2025)
Köln, 30.04.2025TV Prakt Köln
Mail: 
Stadt Köln
Geschäftsstelle für Anregungen
und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen 
Postfach 103564
50475 Köln
Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für NRW:
Prekäre Praktika im sozialen Bereich verhindern – Fachkräfte gewinnen
Sehr geehrte Frau Reker,
Sehr geehrter Rat der Stadt Köln,
hiermit regen wir folgende Maßnahmen an, um erste Schritte in Richtung einer angemes-
senen Praktikavergütung in sozialen Studiengängen zu unternehmen:
1. Erhöhung der Vergütung im studienintegrierten Pflichtpraktikum im B.A. Soziale
Arbeit, Kindheitspädagogik und Heilpädagogik bei der Stadtverwaltung Köln, der
Jugendzentren Köln gGmbH sowie Sozial-Betriebe-Köln gGmbH auf 1.000€ mtl. pro
Vollzeitäquivalent nach VKA-Praktikums-Richtlinie1
2. Eine analoge Vergütungskompensation für freie Träger, die diese Praktika im
Raum der Stadt Köln anbieten
3. Die Stadt Köln soll ihren Einfluss im Landschaftsverband-Rheinland sowie dem
Land NRW nutzen, um hierzu vergleichbare Regelungen umzusetzen. Ferner soll die
Stadt Köln im Verband Kommunaler Arbeitgeber für eine Tarifierung studieninte-
grierter Pflichtpraktika in Anlehnung an die Ausbildungsvergütung im öffentlichen
Dienst eintreten
------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------
Nach Angaben der Landesregierung erhalten knapp 60 % der Studierenden der Sozialen
Arbeit, Kindheitspädagogik und Heilpädagogik keine Vergütung im Pflichtpraktikum2.
Studentische Initiativen haben 1492 Studierende in Köln, Aachen, Dortmund und Münster
zu ihren Erfahrungen und Forderungen zum Thema Praktikumsvergütung befragt3.

Die Ergebnisse:
 bei einer Vergütung erhalten Studierende im Pflichtpraktikum durchschnittlich nur
376 € im Monat
 Da die durchschnittlichen Lebenserhaltungskosten der Studierenden 959 €
betragen, gaben 62 % der Studierenden an, neben ihrem i.d.R. Vollzeitpraktikum
arbeiten zu müssen
 Durchschnittlich fordern Studierende eine Vergütung von 990 €
Die Ergebnisse zeigen, dass viele der angehenden Fachkräfte in dieser Phase des Studi-
ums gezwungen sind, ihre individuelle Belastungsgrenze zu überschreiten, was zusätzlich
den Lerneffekt während des Pflichtpraktikums einschränkt.
Wir sind überzeugt, dass die Stadt Köln und alle anderen Träger durch die Praxisphasen
einen Mehrwert haben, der über die Einarbeitung und Anleitung der Studierenden hinaus-
geht. Oftmals sind die Studierenden nach der Bewältigung eines Teils ihres Studiums be-
reits eine Unterstützung bei Regelaufgaben in der Berufspraxis. Als "Externe" bringen sie
neue Perspektiven ein und konkretisieren mit ihren studentischen Projekten oft nachhaltig
Ideen für die Praxis. Zudem lässt sich aus dem NRW SobAG ein Vertiefungsanspruch an
das Praxissemester ableiten, der die Vertiefung von berufspraktischen Erfahrungen und
Kompetenzen sowie die selbstständige Übernahme einschlägiger Aufgaben beinhaltet.
Dass trotz dieser Umstände keine oder viel zu geringe Vergütungen gezahlt werden, zeigt,
dass die gesellschaftliche Geringschätzung von Sorgearbeit bereits in der Qualifikations-
phase anfängt, da in anderen Studiengängen bis vierstellige Praktikumsvergütungen be-
reits Realität sind. Und das, obwohl Fachkräfte in der Sozialbranche dringend gesucht
werden. Um den Weg in den Beruf ohne Mehrfachbelastung möglich zu machen, bedarf
es einer fairen Vergütung im Pflichtpraktikum.
Die freie Wahl einer Praktikumseinrichtung ist nur finanziell sicher aufgestellten Studieren-
den möglich, was dazu führt, dass sich Bildungsungerechtigkeit weiter fortsetzt.
Andere Städte wie Dortmund nutzen die Vergütung im Praxissemester als zentralen An-
satz der Personalgewinnung, um die angehenden Fachkräfte in ihrer Qualifikationsphase
an sich zu binden. Die Stadt Dortmund hat freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe durch
Zuwendungen ermöglicht, Praxisstudierende angemessener zu bezahlen. Die Landesre-
gierung NRW schreibt in ihrem Bericht zum Sozialberufeanerkennungsgesetz selbst, dass
konkrete Vergütungsmöglichkeiten zu prüfen sind, um sinnvolle Entlastungen zu schaffen.
Diese Beispiele zeigen, dass es nun auch in Köln an der Zeit ist, dass die Stadt Köln in
ihrem Einflussbereich Schritte unternimmt, um eine faire Vergütung im Pflichtpraktikum zu
ermöglichen.
Mit freundlichen Grüßen

Unterzeichner*innen:
Organisationen:
Studierende: 75
Praxisanleitungen: 20
Professor*innen: 18
Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen: 28
Lehrbeauftragte: 16
Weitere Unterzeichner*innen: 6

Sachstandsbericht 04.11.2025

2389 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/11 
 
 
Vorlagen-Nummer 
1851/2025
Stand: 04.11.2025 
Sachstandsbericht  
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Vergütung von Praktika in sozialen Studiengängen, 
Az.: 54/25 
Ergänzter Beschluss: 
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für 
die Eingabe. 
Die Verwaltung wird gebeten, die Realisierung folgender Maßnahmen für eine Verbesserung 
der Praktikavergütung in sozialen Studiengängen zeitnah zu prüfen: 
 
1. Erhöhung der Vergütung im studienintegrierten Pflichtpraktikum im B.A. Soziale Arbeit, 
Kindheitspädagogik und Heilpädagogik bei der Stadtverwaltung Köln, der Jugendzentren Köln 
gGmbH sowie Sozial-Betriebe-Köln gGmbH auf 1.000€ mtl. Pro Vollzeitäquivalent nach VKA-
Praktikums-Richtlinie 
 
2. Eine analoge Vergütungskompensation für freie Träger, die diese Praktika im 
Raum der Stadt Köln anbieten 
 
3. Die Stadt Köln soll ihren Einfluss im Landschaftsverband-Rheinland sowie dem Land NRW 
nutzen, um hierzu vergleichbare Regelungen umzusetzen. Ferner soll die Stadt Köln im Ver-
band Kommunaler Arbeitgeber für eine Tarifierung studienintegrierter Pflichtpraktika in Anleh-
nung an die Ausbildungsvergütung im öffentlichen Dienst eintreten 
 
 
Die Eingabe und das Protokoll werden dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und 
Rechtsfragen, Vergabe, Internationales sowie dem Jugendhilfeausschuss und dem 
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren zur Kenntnis gegeben.  
 
Die Verwaltung soll dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwer-
den das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis geben.  
 
 
 
 
Status    in Bearbeitung 
 
    erledigt

2 
 
Aktueller Bearbeitungsstand: 
Die Eingaben der Petenten werden durch das Personal- und Verwaltungsmanagement im Zu-
sammenhang mit der derzeit stattfindenden Aktualisierung des Praktikantenverfahrens ge-
prüft.  
 
Aufgrund neuer Vorgaben des Arbeitgeberverbandes ist das aktuelle Verfahren anzupassen. 
In diesem Kontext ist auch die künftige Bezahlung aller Praktikant*innen zu betrachten. Hier-
bei sind sowohl die Gleichbehandlung unterschiedlicher Praktika als auch die aktuelle Haus-
haltssituation zu berücksichtigen. 
 
Nächste Schritte: 
Das Personal- und Verwaltungsmanagement plant einen persönlichen Austausch mit einem 
Vertreter der Petenten bis Ende 2025. 
 
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:  
März 2026

Beratungsverlauf (4)

26.08.2025 Jugendhilfeausschuss
TOP 8.5.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
28.08.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 8.8 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
27.11.2025 Ausschuss Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren
TOP 13.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung
08.12.2025 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 4.2 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2323/2025
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
10.11.2025
Erstellt
18.07.2025 15:08