2323/2025
Bürgereingabe nach §24 GO NRW - Vergütung von Praktika in sozialen Studiengängen, AZ 54/25
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Anlage_Auszug aus der Niederschrift
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Geschäftsführung Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden Frau Pesch Telefon: (0221) 221 26144 E-Mail: doris.pesch@stadt-koeln.de Datum: 18.07.2025 Auszug aus der Niederschrift der 32. Sitzung des Ausschusses für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vom 30.06.2025 öffentlich 2.5 Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Vergütung von Praktika in sozialen Studiengängen, Az.: 54/25 1851/2025 Der Petent, Student der sozialen Arbeit an der Technischen Hochschule Köln, stellt die Eingabe vor für die TV Prakt – eine Initiative von Studierenden der Universität, der Technischen Hochschule und der katholischen Hochschule Köln aus den Studiengän- gen Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik und Heilpädagogik. Die Initiative vertrete die Meinung, dass kein Studierender für weniger als 1000 Euro monatlich in Vollzeit in der Berufspraxis eingesetzt werden soll. Als angehende Fachkräfte im sozialen Bereich sei man nicht nur die Zukunft, sondern auch schon gegenwärtig in der Berufspraxis eingesetzt – ein ganzes Semester, sechs Monate in Vollzeit. Man schaue nicht nur zu, sondern man bringe wissenschaftliche Kenntnisse aus dem Studium in die Praxis ein, starte Angebote in den sozialen Einrichtungen und werde vielfach in die Regelaufga- ben mit eingesetzt. Das entlaste jetzt schon Fachkräfte im sozialen Bereich. Dies teil- weise so sehr, dass ohne Studierende im Praxissemester einige Einrichtungen nicht funktionieren könnten. Nicht wenige der Studenten machten Überstunden, arbeiteten alleine oder leisteten Wochenend- und Nachtschichten. Umfragen bei 1500 Studieren- den in NRW zeigten, dass dies bei 60 % der Fall sei – und das unbezahlt, der Rest bekäme durchschnittlich 376 Euro im Monat. 62% der Studierenden im Praxissemes- ter geben im Rahmen der Umfrage an, dass sie neben dem Vollzeiteinsatz in der Pra- xis nach Feierabend oder am Wochenende zusätzlich noch arbeiten müssen. Kommu- nale Einrichtungen seien kein Vorbild. Die Sozialbetriebe Köln zahlen 500 Euro, die Stadtverwaltung 320 Euro und die Jugendzentren lediglich 160 Euro. Jeder dieser Be- träge reiche nicht aus, um sich auf das Praxissemester konzentrieren zu können. Es läge auch im Interesse der Stadt Köln angemessene Vergütungen zu zahlen, da sie im Rahmen ihrer Aufgabenstellungen und sozialen Ziele auf Fachkräfte angewiesen sei, um zum Beispiel bis 2030 die Obdachlosigkeit zu überwinden, oder in Kindes- wohlgefährdung einzugreifen. Sie möchte, dass Jugendliche die Demokratie verste- hen und verteidigen. Studienverläufe verlängerten sich jedoch aufgrund der prekären Situation im Praxissemester. Ein Teil der Studierenden brechen das Studium sogar ganz ab. An dieser Stelle sei der Fachkräftemangel nicht durch den demographischen Wandel bedingt, sondern künstlich hergestellt. Die Stadt Köln könne das ändern. Die Vereinigung Kommunaler Arbeitgeberverbände (VKA) – das Gegenteil einer Gewerk- schaft – ermögliche es den Kommunen bis zu 1000 Euro monatlich zu zahlen bezo- gen auf Vollzeit. Ein breites Bündnis aus Regierungs- und Oppositionsparteien im LVR plane, dies zukünftig völlig auszuschöpfen. Auch die Landesregierung habe be- reits im März angegeben, dass Vergütungsmöglichkeiten zu prüfen seien, um eine sinnvolle Entlastung zu erreichen. Für die städtischen Einrichtungen handele es sich um kleine Beträge. Man habe berechnet, dass für die Stadtverwaltung ca. 90.000 Euro ausreichen würden, um die 1000 Euro Vergütung - bezogen auf die Vollzeitäqui- valente - zu realisieren. Der Großteil der Studierenden würde aber bei freien Trägern eingesetzt. Man trete deshalb auch dafür ein, dass es eine Lösung für die Refinanzie- rung gibt. Freiburg und Dortmund haben gezeigt, dass es jetzt schon möglich sei. Man sei überzeugt, dass eine angemessene Vergütung im Praxissemester nicht nur den Studierenden hilft, sondern auch der Stadt Köln und ihrer Gesellschaft letztlich, durch eine professionelle und qualifizierte Ausbildung. Man hoffe auf die Unterstützung des Ausschusses für eine wichtige Investition in die Zukunft der sozialen Arbeit in Köln. Gemeinsam könne man dafür sorgen, dass angehende Fachkräfte sich auf ihr Stu- dium gänzlich konzentrieren können, anstatt sich zwischen Praxis und Nebenjob auf- zureiben. Herr Dr. Höver, Amtsleiter Bürgeramt Innenstadt, teilt mit, dass vorläufig von einem Amt – dem Amt für Kinder, Jugend und Familie – eine Stellungnahme vorliegt. Dem- nach habe das Amt im Dezember 2011 erstmalig die Vergütung des Praxissemesters für Studierende im Studiengang Soziale Arbeit eingeführt. Die Höhe der Vergütung richtet sich an den Richtlinien der VKA aus. Nach diesen Richtlinien kann an Studie- renden von Fachhochschulen, die während des Studiums eine berufspraktische Tätig- keit ausüben, eine monatliche Vergütung von höchstens 500 Euro im ersten Praxisse- mester und von höchstens 650 Euro im zweiten Praxissemester gezahlt werden. Eine gesetzliche Verpflichtung hierzu bestehe nicht. Um den Studierenden nicht die Kran- kenversicherungspflicht bei einem Einkommen von monatlich über 390 Euro aufzuer- legen, habe die Stadt Köln entschieden eine gestaffelte Vergütung vorzunehmen. Stu- dierenden, die Vollzeit arbeiten mit 39 Stunden in der Woche, werden 390 Euro mo- natlich gezahlt, bei Teilzeiten von 32 Stunden, 28 Stunden oder 24 Stunden in der Woche dann 319 Euro, 279 Euro und 239 Euro monatlich. Bei diesen Beträgen unter- liege man noch nicht der Krankenversicherungspflicht. Aufgrund Beschluss der VKA vom 30.12.2024 sei zum 01.01.2025 eine neue Fassung der VKA-Praktikumsrichtlinie in Kraft getreten. Danach könne Praktikanten, die ein Pflichtpraktikum nach Ziffer 1 Buchstabe a (auf Grund einer schulrechtlichen Bestimmung, einer Ausbildungsord- nung, einer hochschulrechtlichen Bestimmung oder im Rahmen einer Ausbildung an einer gesetzlich geregelten Berufsakademie) leisten, eine Aufwandsentschädigung bis zu 1000 Euro gezahlt werden. Zu den beiden ersten Vorschlägen der Petenten gibt das Amt für Kinder, Jugend und Familie zu bedenken, dass aufgrund der aktuellen Haushaltslage kein finanzieller Spielraum vorhanden sei, um die festgelegte Vergü- tung im genannten Umfang zu erhöhen oder eine analoge Vergütungskompensation für freie Träger zur Verfügung zu stellen. Beide Erhöhungen stellten freiwillige finanzielle Leistungen dar und seien im Rahmen der derzeitigen Haushaltssituation finanziell nicht darstellbar. Zudem sei zu berücksichtigen, dass Studierende sich bei einem Einkommen von mehr als 505 Euro im Monat und bei einem Minijob mit 538 Euro selbst krankenversichern müssen. Die Möglichkeit der kostenlosen Familienversicherung falle damit weg. Herr Dr.Höver weist darauf hin, dass das einzelne Amt nicht mit dem LVR oder dem VKA alleine Verhandlungen führen könne. Die vorgetragenen Informationen und Hin- weise seien noch keine gesamtstädtische Stellungnahme. Die Federführung sei noch nicht auf ein bestimmtes Amt übertragen. Frau Abé, Bündnis 90 / Die Grünen, hat viel Verständnis für die Eingabe. Die Arbeit, die im sozialen Bereich auch schon von den Studierenden geleistet wird, sei sehr be- deutungsvoll. Bereits im Studium trage man viel Verantwortung. Die Eingabe und den vorliegenden Beschlussvorschlag wolle man unterstützen und somit entsprechend be- schließen. Herr Erkelenz, CDU, findet es gut und wichtig, dass die Studierenden sich für dieses Thema intensiv einsetzen und sich in Demonstrationen und Gesprächen mit Ratsmit- gliedern engagieren. Dieses Anliegen sei im Programm der CDU aufgenommen wor- den. Dem Beschlussvorschlag schließe man sich an. Frau Oedingen, SPD, machen die von Herrn Dr. Höver vorgetragenen Ausführungen des Amtes für Kinder, Jugend und Familie betroffen. Ihr seien die Aspekte mit der Krankenversicherungspflicht nicht bekannt gewesen. Sie könne aber das wiederholen, was sie bei der Demonstration vor dem Rathaus vorhin gesagt hat. Die SPD Fraktion werde sich dafür einsetzen, dass eine angemessene Entlohnung für die Praktika ge- zahlt werden. Dem Beschlussvorschlag wolle sie sich anschließen. Frau Röhrig, Die Linke, möchte sich dem Beschlussvorschlag anschließen. Ihre Frak- tion habe seinerzeit einen Veränderungsantrag gestellt, der aber abgelehnt worden sei. Sie hoffe, dass eine Prüfung durch die Verwaltung doch noch zu einer höheren Vergütung für die Studierenden führt. Frau Schöppen, FDP, freut sich über die Eingabe und das große Engagement der Studierenden. Dies möchte sie gerne unterstützen, denn niemand möchte ein halbes Jahr unbezahlt oder für ein paar hundert Euro arbeiten. Mit dem Argument der schlechten Haushaltslage habe sie ein Problem, wenn in den Medien über städtische Ausgaben von 68.000 Euro für vier Feiern oder den Kauf von Socken für die Mitarbei- ter zu lesen sei. Sie sei der Ansicht, dass sich Geld für Soziales finden ließe, wenn man es wolle. Frau Gabrysch, Klima Freunde, schließt sich der Vorrednerin an. Sie ist ebenfalls der Ansicht, dass Geld da ist, aber Prioritäten anders gesetzt werden. Sie rät den Peten- ten an der Sache dran zu bleiben. Herr Derichsweiler, Ausschussvorsitzender, schlägt vor, den Beschlusstext dahinge- hend zu ergänzen, dass die Prüfung „zeitnah“ erfolgen soll. Zudem, die Eingabe und das Protokoll zu dem Teil jetzt schon dem Ausschuss für Soziales und Senioren, dem Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, Vergabe, Internationales und dem Jugendhilfeausschuss zur Kenntnis zu geben. Zu der Bitte von Frau Schöp- pen, FDP, dass das Prüfergebnis dem Jugendhilfeausschuss und dem Ausschuss für Soziales und Senioren zur Kenntnis gegeben wird, schlägt Herr Derichsweiler vor, dass das Prüfergebnis erst dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden vorgestellt wird und dieser dann je nach Prüfergebnis entscheidet, ob das Prüfergebnis entweder direkt an die Fachausschüsse gegeben wird, oder noch- mal beraten wird. Einwände gegen diesen Vorschlag liegen nicht vor, sodass Herr Derichsweiler, Aus- schussvorsitzender, entsprechend abstimmen lässt. Ergänzter Beschluss: Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Pe- tenten für die Eingabe. Die Verwaltung wird gebeten, die Realisierung folgender Maßnahmen für eine Verbes- serung der Praktikavergütung in sozialen Studiengängen zeitnah zu prüfen: 1. Erhöhung der Vergütung im studienintegrierten Pflichtpraktikum im B.A. Soziale Ar- beit, Kindheitspädagogik und Heilpädagogik bei der Stadtverwaltung Köln, der Ju- gendzentren Köln gGmbH sowie Sozial-Betriebe-Köln gGmbH auf 1.000€ mtl. Pro Vollzeitäquivalent nach VKA-Praktikums-Richtlinie 2. Eine analoge Vergütungskompensation für freie Träger, die diese Praktika im Raum der Stadt Köln anbieten 3. Die Stadt Köln soll ihren Einfluss im Landschaftsverband-Rheinland sowie dem Land NRW nutzen, um hierzu vergleichbare Regelungen umzusetzen. Ferner soll die Stadt Köln im Verband Kommunaler Arbeitgeber für eine Tarifierung studienintegrier- ter Pflichtpraktika in Anlehnung an die Ausbildungsvergütung im öffentlichen Dienst eintreten Die Eingabe und das Protokoll werden dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen, Vergabe, Internationales sowie dem Jugendhilfeausschuss und dem Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren zur Kenntnis gege- ben. Die Verwaltung soll dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Be- schwerden das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis geben. Abstimmungsergebnis: Einstimmig zugestimmt.
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 12.08.2025 2323/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / In- ternationales Jugendhilfeausschuss 26.08.2025 Ausschuss für Soziales, Gesundheit, Seniorinnen und Senioren 27.11.2025 Bürgereingabe nach §24 GO NRW - Vergütung von Praktika in sozialen Studiengängen, AZ 54/25 Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden hat die Eingabe in seiner Sitzung am 30.06.2025 beraten. Die Eingabe und der Auszug aus der Niederschrift werden hiermit zur Kenntnis gege- ben. Gez. Brohl
Anlage_Eingabe
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1 VKA-Praktikums-Richtlinie (Praktikums-Richtlinie) im Bereich der Vereinigung der kommunalen Arbeitgeberver- bände (30.12.2024) 2 Bericht der Landesregierung gem. § 10 Absatz 2 SobAG zu den Erfahrungen mit dem Sozialberufe-Anerkennungs- gesetz (04.03.2025) 3 Pressemitteilung: ver.di und Studierende der Sozialen Arbeit, Kindheitspädagogik und Heilpädagogik fordern Lan- desregierung zu Vergütung im Pflichtpraktikum auf (18.03.2025) Köln, 30.04.2025TV Prakt Köln Mail: Stadt Köln Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden an Rat und Bezirksvertretungen Postfach 103564 50475 Köln Anregung gemäß § 24 der Gemeindeordnung für NRW: Prekäre Praktika im sozialen Bereich verhindern – Fachkräfte gewinnen Sehr geehrte Frau Reker, Sehr geehrter Rat der Stadt Köln, hiermit regen wir folgende Maßnahmen an, um erste Schritte in Richtung einer angemes- senen Praktikavergütung in sozialen Studiengängen zu unternehmen: 1. Erhöhung der Vergütung im studienintegrierten Pflichtpraktikum im B.A. Soziale Arbeit, Kindheitspädagogik und Heilpädagogik bei der Stadtverwaltung Köln, der Jugendzentren Köln gGmbH sowie Sozial-Betriebe-Köln gGmbH auf 1.000€ mtl. pro Vollzeitäquivalent nach VKA-Praktikums-Richtlinie1 2. Eine analoge Vergütungskompensation für freie Träger, die diese Praktika im Raum der Stadt Köln anbieten 3. Die Stadt Köln soll ihren Einfluss im Landschaftsverband-Rheinland sowie dem Land NRW nutzen, um hierzu vergleichbare Regelungen umzusetzen. Ferner soll die Stadt Köln im Verband Kommunaler Arbeitgeber für eine Tarifierung studieninte- grierter Pflichtpraktika in Anlehnung an die Ausbildungsvergütung im öffentlichen Dienst eintreten ------------------------------------------------------------------------------------------------------------------------ Nach Angaben der Landesregierung erhalten knapp 60 % der Studierenden der Sozialen Arbeit, Kindheitspädagogik und Heilpädagogik keine Vergütung im Pflichtpraktikum2. Studentische Initiativen haben 1492 Studierende in Köln, Aachen, Dortmund und Münster zu ihren Erfahrungen und Forderungen zum Thema Praktikumsvergütung befragt3. Die Ergebnisse: bei einer Vergütung erhalten Studierende im Pflichtpraktikum durchschnittlich nur 376 € im Monat Da die durchschnittlichen Lebenserhaltungskosten der Studierenden 959 € betragen, gaben 62 % der Studierenden an, neben ihrem i.d.R. Vollzeitpraktikum arbeiten zu müssen Durchschnittlich fordern Studierende eine Vergütung von 990 € Die Ergebnisse zeigen, dass viele der angehenden Fachkräfte in dieser Phase des Studi- ums gezwungen sind, ihre individuelle Belastungsgrenze zu überschreiten, was zusätzlich den Lerneffekt während des Pflichtpraktikums einschränkt. Wir sind überzeugt, dass die Stadt Köln und alle anderen Träger durch die Praxisphasen einen Mehrwert haben, der über die Einarbeitung und Anleitung der Studierenden hinaus- geht. Oftmals sind die Studierenden nach der Bewältigung eines Teils ihres Studiums be- reits eine Unterstützung bei Regelaufgaben in der Berufspraxis. Als "Externe" bringen sie neue Perspektiven ein und konkretisieren mit ihren studentischen Projekten oft nachhaltig Ideen für die Praxis. Zudem lässt sich aus dem NRW SobAG ein Vertiefungsanspruch an das Praxissemester ableiten, der die Vertiefung von berufspraktischen Erfahrungen und Kompetenzen sowie die selbstständige Übernahme einschlägiger Aufgaben beinhaltet. Dass trotz dieser Umstände keine oder viel zu geringe Vergütungen gezahlt werden, zeigt, dass die gesellschaftliche Geringschätzung von Sorgearbeit bereits in der Qualifikations- phase anfängt, da in anderen Studiengängen bis vierstellige Praktikumsvergütungen be- reits Realität sind. Und das, obwohl Fachkräfte in der Sozialbranche dringend gesucht werden. Um den Weg in den Beruf ohne Mehrfachbelastung möglich zu machen, bedarf es einer fairen Vergütung im Pflichtpraktikum. Die freie Wahl einer Praktikumseinrichtung ist nur finanziell sicher aufgestellten Studieren- den möglich, was dazu führt, dass sich Bildungsungerechtigkeit weiter fortsetzt. Andere Städte wie Dortmund nutzen die Vergütung im Praxissemester als zentralen An- satz der Personalgewinnung, um die angehenden Fachkräfte in ihrer Qualifikationsphase an sich zu binden. Die Stadt Dortmund hat freien Träger der Kinder- und Jugendhilfe durch Zuwendungen ermöglicht, Praxisstudierende angemessener zu bezahlen. Die Landesre- gierung NRW schreibt in ihrem Bericht zum Sozialberufeanerkennungsgesetz selbst, dass konkrete Vergütungsmöglichkeiten zu prüfen sind, um sinnvolle Entlastungen zu schaffen. Diese Beispiele zeigen, dass es nun auch in Köln an der Zeit ist, dass die Stadt Köln in ihrem Einflussbereich Schritte unternimmt, um eine faire Vergütung im Pflichtpraktikum zu ermöglichen. Mit freundlichen Grüßen Unterzeichner*innen: Organisationen: Studierende: 75 Praxisanleitungen: 20 Professor*innen: 18 Wissenschaftliche Mitarbeiter*innen: 28 Lehrbeauftragte: 16 Weitere Unterzeichner*innen: 6
Sachstandsbericht 04.11.2025
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Dezernat, Dienststelle
I/11
Vorlagen-Nummer
1851/2025
Stand: 04.11.2025
Sachstandsbericht
Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Vergütung von Praktika in sozialen Studiengängen,
Az.: 54/25
Ergänzter Beschluss:
Der Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden dankt den Petenten für
die Eingabe.
Die Verwaltung wird gebeten, die Realisierung folgender Maßnahmen für eine Verbesserung
der Praktikavergütung in sozialen Studiengängen zeitnah zu prüfen:
1. Erhöhung der Vergütung im studienintegrierten Pflichtpraktikum im B.A. Soziale Arbeit,
Kindheitspädagogik und Heilpädagogik bei der Stadtverwaltung Köln, der Jugendzentren Köln
gGmbH sowie Sozial-Betriebe-Köln gGmbH auf 1.000€ mtl. Pro Vollzeitäquivalent nach VKA-
Praktikums-Richtlinie
2. Eine analoge Vergütungskompensation für freie Träger, die diese Praktika im
Raum der Stadt Köln anbieten
3. Die Stadt Köln soll ihren Einfluss im Landschaftsverband-Rheinland sowie dem Land NRW
nutzen, um hierzu vergleichbare Regelungen umzusetzen. Ferner soll die Stadt Köln im Ver-
band Kommunaler Arbeitgeber für eine Tarifierung studienintegrierter Pflichtpraktika in Anleh-
nung an die Ausbildungsvergütung im öffentlichen Dienst eintreten
Die Eingabe und das Protokoll werden dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und
Rechtsfragen, Vergabe, Internationales sowie dem Jugendhilfeausschuss und dem
Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren zur Kenntnis gegeben.
Die Verwaltung soll dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwer-
den das Ergebnis der Prüfung zur Kenntnis geben.
Status in Bearbeitung
erledigt
2
Aktueller Bearbeitungsstand:
Die Eingaben der Petenten werden durch das Personal- und Verwaltungsmanagement im Zu-
sammenhang mit der derzeit stattfindenden Aktualisierung des Praktikantenverfahrens ge-
prüft.
Aufgrund neuer Vorgaben des Arbeitgeberverbandes ist das aktuelle Verfahren anzupassen.
In diesem Kontext ist auch die künftige Bezahlung aller Praktikant*innen zu betrachten. Hier-
bei sind sowohl die Gleichbehandlung unterschiedlicher Praktika als auch die aktuelle Haus-
haltssituation zu berücksichtigen.
Nächste Schritte:
Das Personal- und Verwaltungsmanagement plant einen persönlichen Austausch mit einem
Vertreter der Petenten bis Ende 2025.
Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den:
März 2026
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: vertagt
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2323/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 10.11.2025
- Erstellt
- 18.07.2025 15:08