2025/0176
Anpassung des Hortangebots im Rahmen der Ganztagsentwicklung an den Grundschulen
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2025/0176
8727 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
26.08.2025
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat V
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2025/0176
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 365010
Kostenstelle: 051-007-12*, 051-007-13*, 051-
007-14*
Investitionsnummer:
Kostenträger: 3650-50 Sachkonto:
Betreff: Anpassung des Hortangebots im Rahmen der Ganztagsentwicklung an den
Grundschulen
Vorlage vom: 05.08.2025
Beschlussvorschlag :
1. Das Jugendamt und das Schulamt stimmen die weitere Bedarfsentwicklung im Zuge der
Ganztagsentwicklung und des Rechtsanspruchs auf Schulkindbetreuung miteinander ab.
2. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beauftragen das Jugendamt, auf die
Entwicklung des Betreuungsangebots an Grundschulen zu reagieren, indem Horte, die von
den Eltern nicht mehr nachgefragt werden, umgewandelt oder geschlossen werden.
3. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beauftragen das Schulamt die
abzubauenden Kapazitäten (Ziffer 2) im Betreuungssetting Ganztag am betroffenen
Schulstandort mindestens in gleichem Umfang aufzubauen.
4. Das Jugendamt und das Schulamt entwickeln ein transparentes Verfahren zur
Bedarfsdeckung.
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5. Dem Magistrat und der Stad tverordnetenversammlung ist regelmäßig über den Stand der
Umsetzung zu berichten. Dies gilt außerdem für den Jugendhilfeausschuss.
Anlagen: Betreuungsplätze für Kinder im Grundschulalter in Darmstadt
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.08.2025
Ab dem 1.8.2026 soll ein bundesweiter Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung von
Grundschulkindern eingeführt werden. Dieser erfolgt schrittweise, d.h. ab August 2026 sollen
zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe über den § 24 Abs . 4 SGB VIII neue
Fassung einen individuell einklagbaren Anspruch erhalten, ganztägig gefördert zu werden. Es
ist geplant, den Anspruch in den Folgejahren um je eine Klassenstufe auszuweiten.
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfügt über ein differenziertes Betreuungsangeb ot für
Grundschulkinder. Dieses besteht zum einen aus dem Pakt für den Ganztag (PfdG) an
Grundschulen nach dem Hessischen Schulgesetz (3.604 Plätze) und zum anderen aus
Betreuungsangeboten in Horten im Rahmen der Kinderbetreuung nach dem SGB VIII
(1.109 Plätze), siehe Anlage . Das Ganztagsangebot an Grundschulen und Förderschulen mit
Grundstufe wird in Darmstadt sukzessive weiter ausgebaut (MV -Nr. 2024/0047). Dieser
Ausbau der Bildungs - und Betreuungskapazitäten im Pakt für den Ganztag hat Auswirkungen
auf die gesamte Bildungs - und Betreuungslandschaft in Darmstadt.
Alle Darmstädter Grundschulen und Förderschulen mit Grundstufe nehmen mittlerweile am
Pakt für den Ganztag teil, der grundsätzlich um 7:30 Uhr beginnt. Die Eltern können hier
derzeit zwischen Modul 1 (bis 14:30 Uhr , kostenbeitragsfrei) und Modul 2 (bis 17 Uhr , mit
Kostenbeitrag) wählen. In den letzten Jahren wurde das Angebot im Pakt für den Ganztag
stark ausgebaut. D as Betreuungsangebot in Horten wird somit immer weniger gebraucht (MV
2022/0362). Auch die Qualität des Betreuungsangebots am Ort Schule im Pakt für den
Ganztag wurde in den letzten Jahren verbessert (MV -Nr. 2024/0339). Perspektivisch ist
geplant, die genannten Zeitmodule im PfdG stärker am Zeitumfang des Rechtsanspruches,
dies sind 40 Stunden pro Woche, auszurichten.
Zum anderen sinkt in einigen Stadtteilen die Nachfrage durch Eltern nach Hortplätzen,
während sie in anderen Stadtteilen wächst oder stabil bleibt. An nahezu allen
Grundschulstandorten hingegen steigt die Nac hfrage im Pakt für den Ganztag. Nur in
einzelnen Ausnahmefällen gibt es derzeit keine Warteliste.
Bei zu geringer oder fehlender Nachfrage nach dem Hortangebot muss gezielt reagiert
werden, indem Horte zugunsten U3 - oder Ü3-Kindertagesbetreuung – unter gleichzeitiger
Betrachtung des Betreuungsangebotes im Ganztag an der jeweiligen Schule - umgewandelt
oder geschlossen werden. Um auf diese notwendigen Veränderungen angemessen zu
reagieren, ist eine strategische Steuerung des Platzangebots und der Betreuungsstruktur
insgesamt notwendig. Dabei geht es sowohl um bauliche, als auch um personelle,
vertragliche und finanzielle Aspekte.
An den Standorten, an denen Anpassungsbedarfe aufgrund rückläufiger Nachfrage bestehen
oder entstehen werden, ist vorgesehen, ein abgestimmtes Vorgehen im jeweiligen Sozialraum
zu entwickeln. Zu diesem Zweck soll zukünftig eine Zusammenstellung und Abgleic h der
verfügbaren Daten je Sozialraum mit Bezug auf die jeweiligen Grundschulstandorte erstellt
und in Zusammenarbeit mit dem Schulamt fortgeschrieben werden (u.a. vorhandene
Betreuungsplätze im PfdG und in Horten, Anzahl Grundschüler*innen kurz -, mittel- und
langfristig, Platzbelegung und Inanspruchnahme, absehbare Entwicklungen und Bedarfe).
Auf Basis dessen erfolgt die Entscheidung zur Schließung bzw. Umwandlung von
ausgewählten Hortstandorten.
Als Planungsgrundsatz gilt, dass nicht mehr benötigte Hortstandorte vorrangig in Angebote
der U3- und Ü3-Kindertagesbetreuung überführt und die vorhandenen Räumlichkeiten damit
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einer jüngeren Altersgruppe zur Verfügung gestellt werden. Steigt der Bedarf an
Betreuungsplätzen im Rahmen des Pakts für den Ganztag, sind die Kapazitäten am Standort
Schule mit Blick auf den ab 2026 bestehenden Rechtsanspruch entsprechend anzupassen.
Die Entwicklung ist unter folgenden Maßgaben vorgesehen:
1. Mit der Entscheidung, au fgrund fehlender Nachfrage durch die Eltern einen Hort
bzw. eine Hortgruppe umzuwandeln bzw. zurückzubauen, wird die Aufnahme
neuer Kinder in die Einrichtung gestoppt. Für diese Entscheidung werden die
Bedarfe im Sozialraum mit Bezug auf die jeweiligen Gr undschulstandorte , die
Platzkapazitäten in den Horten und im PfdG und die Ausbauplanung im PfdG
berücksichtigt. Es wird ein transparentes Verfahren durch das Jugendamt und das
Schulamt entwickelt.
2. Ist die Umwandlung eines Hortes hin zu einer U3 - und Ü3-Kindertagesbetreuung
vorgesehen, werden die notwendigen Investitionsbedarfe ermittelt und auf
Wirtschaftlichkeit geprüft. Bei notwendigen größeren Investitionen werden die
politischen Gremien beteiligt. Dies gilt gleichermaßen für den PfdG.
3. Das pädagogisc he Personal eines Hortes bzw. einer Hortgruppe wird möglichst im
Arbeitsbereich der Kindertagesstätten gehalten. Die Leitungskräfte genießen
bezüglich der tariflichen Eingruppierung Bestandsschutz, wenn es infolge einer
Schließung oder Umwandlung zu einer Verringerung der Platzzahl kommt, da es
sich um eine übergeordnete strategische Entscheidung der Stadt handelt.
4. Die Betreuungsverträge für Hortbetreuung und den PfdG werden ab dem Kitajahr
2026/2027 für ein Jahr befristet abgeschlossen. Dies gilt nur für Neuverträge.
5. Es wird ein Regelprozess zur Anpassung der Betreuungsbedarfe von
Grundschulkindern je Grundschulbezirk, sozialraumorientiert, etabliert.
Der Jugendhilfeausschuss, der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung werden
regelmäßig über den Umsetzungsstand informiert.
Der städtische Hauptelternbeirat der Kindertageseinrichtungen und der Personalrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt werden im Prozess zur Entwicklung des Betreuungsangebots
von Kindern im Grundschulalter regelmäßig informiert und eng eingebunden.
Darmstadt, 05.08.2025
Dezernat I Dezernat II Dezernat IV Dezernat V
Hanno Benz Barbara Akdeniz André Schellenberg Holger Klötzner
Oberbürgermeister Bürgermeisterin Stadtkämmerer Stadtrat
anlage 4
262 Zeichen
Punkt 5: Anpassung des Hortangebots im Rahmen der Ganztagsentwicklung an den Grundschulen (V-Nr. 2025/0176) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: SPD Stimmenthaltung: Die Linke
anlage 3
275 Zeichen
Punkt 10: Anpassung des Hortangebots im Rahmen der Ganztagsentwicklung an den Grundschulen (V-Nr. 2025/0176) Der Ausschuss für Bildung, Schule und Digitalisier ung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: SPD-Fraktion
anlage 1
2985 Zeichen
Betreuungsplätze für Kinder im Grundschulalter in der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Schuljahr 2024/2025) Hort/Schule Angebotsträger Angebot durch BE Hort/Plätze Ganztag Standort (Stadtteil) Kita Selma-Lagerlöf-Haus städtisch Hort 40 Arheilgen Kita Wirbelwind städtisch Hort 40 Arheilgen Kita Am Ruthsenbach freier Träger Hort 30 Arheilgen Kita Kinderhaus Sonnenblume freier Träger Hort 18 Arheilgen Kita AWO Arheilger Strolche freier Träger Hort 40 Arheilgen Astrid-Lindgren-Schule freier Träger PfdG 307 Arheilgen Wilhelm-Busch-Schule freier Träger PfdG 92 Arheilgen Kita Forstmeisterhaus städtisch Hort 55 Bessungen Kita Martinstraße städtisch Hort 27 Bessungen Kita Bessunger Kinderwerkstatt freier Träger Hort 36 Bessungen Kita Nachbarschaftsheim freier Träger Hort 40 Bessungen Herderschule freier Träger PfdG 101 Bessungen Luise-Büchner-Schule freier Träger PfdG 167 Bessungen Bessunger Schule freier Träger PfdG 218 Bessungen Kita ASB Schlesierstraße freier Träger Hort 15 Eberstadt Kita ASB Modaubrücke freier Träger Hort 30 Eberstadt Kita Kinderinsel städtisch Hort 30 Eberstadt Kita KSH städtisch Hort 40 Eberstadt Kita Walddorfhort freier Träger Hort 50 Eberstadt Wilhelm-Hauff-Schule freier Träger PfdG 153 Eberstadt Mühltalschule freier Träger PfdG 9 Eberstadt Ludwig-Schwamb-Schule freier Träger PfdG 254 Eberstadt Andersenschule freier Träger PfdG 127 Eberstadt Frankensteinschule freier Träger PfdG 232 Eberstadt Kita Jägertorstraße städtisch Hort 64 Kranichstein Kita Janusz-Korczak-Haus städtisch Hort 40 Kranichstein Erich Kästner-Schule freier Träger PfdG 225 Kranichstein Ursula-Fuchs-Schule freier Träger PfdG 131 Mitte Kita Hedwig-Dohm-Haus städtisch Hort 40 Nord Kita Kindervilla städtisch Hort 20 Nord Kita Kinderwelt städtisch Hort 40 Nord Kita Kochsches Haus städtisch Hort 33 Nord Kita Lern- und Spielstube städtisch Hort 45 Nord Kita Waldkolonie städtisch Hort 15 Nord Kita Kinderhaus Mittendrin freier Träger Hort 20 Nord Kita AWO Siebenstein freier Träger Hort 30 Nord Kita Wilde 13 freier Träger Hort 30 Nord Kita Orte für Kinder freier Träger Hort 26 Nord SKA Int. Lern- und Spielstube freier Träger Hort 60 Nord SKA Waldkolonie freier Träger Hort 20 Nord Ernst-Elias-Niebergall-Schule freier Träger PfdG 33 Nord Käthe-Kollwitz-Schule freier Träger PfdG 118 Nord Goetheschule freier Träger PfdG 139 Nord Kyritzschule freier Träger PfdG 49 Nord Christian-Morgenstern-Schule freier Träger PfdG 190 Nord Schillerschule freier Träger PfdG 213 Nord Kita An der Nachtweide städtisch Hort 40 Ost Kita Gartenhort städtisch Hort 60 Ost Heinrich-Hoffmann-Schule freier Träger PfdG 192 Ost Elly-Heuss-Knapp-Schule freier Träger PfdG 140 Ost Kita Wurzel städtisch Hort 20 West Heinrich-Heine-Schule freier Träger PfdG 154 West Friedrich-Ebert-Schule freier Träger PfdG 200 West Kita Kinderhaus unterm Regenbogenfreier Träger Hort 15 Wixhausen Georg-August-Zinn-Schule freier Träger PfdG 160 Wixhausen Betreuungsplätze gesamt: 4713 davon Hort: 1109 davon PfdG: 3604
anlage 2
278 Zeichen
Punkt 10: Anpassung des Hortangebots im Rahmen der Ganztagsentwicklung an den Grundschulen (V-Nr. 2025/0176) Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: SPD-Fraktion Stimmenthaltung: Fraktion Die Linke.
anlage 5
1105 Zeichen
Punkt 11: Anpassung des Hortangebots im Rahmen der Ganztagsentwicklung an den Grundschulen (V-Nr. 2025/0176) Die Fraktionen Bü90/Die Grünen, CDU und Volt stellen folgenden Antrag: Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Punkt 4 betreffend Vertragslaufzeit der Horte im Beschlusstext und in der Begründung zur Magistratsvorlage 2025/0176 soll wie folgt ersetzt werden: Bei Horten, bei denen die Nachfrage nach Betreuungsplätzen deutlich zurückgeht und der Antragsprozess zur Umwandlung/Schließung bereits bei der Fachaufsicht initiiert ist, werden nur noch einjährige Hortverträge abgeschlossen. Für alle anderen Horte bleibt es bei der bisherigen Vertragsregelung mit Verträgen bis einschließlich zur 4. Klasse. Für alle Kinder, die einen Rechtsanspruch auf Betreuung haben, sollen Verträge bis zur vierten Klasse im Pakt für den Ganztag am Standort Schule abgeschlossen werden. Dem Antrag wird zugestimmt. Gegenstimmen: SPD Stimmenthaltung: Stadtv. Klett Der Vorlage wird in der geänderten Fassung zugestimmt. Gegenstimmen: SPD Stimmenthaltung: Die Linke.
Beratungsverlauf (5)
Orte (3)
- Schlesierstraße
- Martinstraße
- Jägertorstraße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2025/0176
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 05.08.2025
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00