Mandari Insight

2025/0176

Anpassung des Hortangebots im Rahmen der Ganztagsentwicklung an den Grundschulen

Magistratsvorlage 05.08.2025

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2025/0176

8727 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
26.08.2025 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat II an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat V 
Dezernat IV  
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2025/0176 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 365010 
Kostenstelle:  051-007-12*, 051-007-13*, 051-
007-14* 
Investitionsnummer:        
Kostenträger:  3650-50     Sachkonto:       
 
Betreff: Anpassung des Hortangebots im Rahmen der Ganztagsentwicklung an den 
Grundschulen 
 
Vorlage vom: 05.08.2025  
Beschlussvorschlag : 
 
1. Das Jugendamt und das Schulamt stimmen die weitere Bedarfsentwicklung im Zuge der 
Ganztagsentwicklung und des Rechtsanspruchs auf Schulkindbetreuung miteinander ab.   
 
2. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beauftragen das Jugendamt, auf die 
Entwicklung des Betreuungsangebots an Grundschulen zu reagieren, indem Horte, die von 
den Eltern nicht mehr nachgefragt werden, umgewandelt oder geschlossen werden.  
 
3. Der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung beauftragen das Schulamt die 
abzubauenden Kapazitäten (Ziffer 2) im Betreuungssetting Ganztag am betroffenen 
Schulstandort mindestens in gleichem Umfang aufzubauen.  
 
4. Das Jugendamt und das Schulamt entwickeln ein transparentes Verfahren zur 
Bedarfsdeckung.

- 2 - 
 
5. Dem Magistrat und der Stad tverordnetenversammlung ist regelmäßig über den Stand der 
Umsetzung zu berichten. Dies gilt außerdem für den Jugendhilfeausschuss.  
 
 
Anlagen: Betreuungsplätze für Kinder im Grundschulalter in Darmstadt  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:    
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  05.08.2025 
 
 
Ab dem 1.8.2026 soll ein bundesweiter Rechtsanspruch auf ganztägige Betreuung von 
Grundschulkindern eingeführt werden. Dieser erfolgt schrittweise, d.h. ab August 2026 sollen 
zunächst alle Grundschulkinder der ersten Klassenstufe über den § 24 Abs . 4 SGB VIII neue 
Fassung einen individuell einklagbaren Anspruch erhalten, ganztägig gefördert zu werden. Es 
ist geplant, den Anspruch in den Folgejahren um je eine Klassenstufe auszuweiten.   
 
Die Wissenschaftsstadt Darmstadt verfügt über ein differenziertes Betreuungsangeb ot für 
Grundschulkinder. Dieses besteht zum einen aus dem Pakt für den Ganztag (PfdG) an 
Grundschulen nach dem Hessischen Schulgesetz (3.604 Plätze) und zum anderen aus 
Betreuungsangeboten in Horten im Rahmen der Kinderbetreuung nach dem SGB VIII  
(1.109 Plätze), siehe Anlage .  Das Ganztagsangebot an Grundschulen und Förderschulen mit 
Grundstufe wird in Darmstadt sukzessive weiter ausgebaut (MV -Nr. 2024/0047). Dieser 
Ausbau der Bildungs - und Betreuungskapazitäten im Pakt für den Ganztag hat Auswirkungen 
auf die gesamte Bildungs - und Betreuungslandschaft in Darmstadt.  
 
Alle Darmstädter Grundschulen und Förderschulen mit Grundstufe nehmen mittlerweile am 
Pakt für den Ganztag teil, der grundsätzlich um 7:30 Uhr beginnt. Die Eltern können hier 
derzeit zwischen Modul 1 (bis 14:30 Uhr , kostenbeitragsfrei) und Modul 2 (bis 17 Uhr , mit 
Kostenbeitrag) wählen. In den letzten Jahren wurde das Angebot im Pakt für den Ganztag 
stark ausgebaut. D as Betreuungsangebot in Horten wird somit immer weniger gebraucht (MV  
2022/0362). Auch die Qualität des Betreuungsangebots am Ort Schule im Pakt für den 
Ganztag wurde in den letzten Jahren verbessert (MV -Nr. 2024/0339). Perspektivisch ist 
geplant, die genannten Zeitmodule im PfdG stärker am Zeitumfang des Rechtsanspruches, 
dies sind 40 Stunden pro Woche, auszurichten.   
 
Zum anderen sinkt in einigen Stadtteilen die Nachfrage durch Eltern nach Hortplätzen, 
während sie in anderen Stadtteilen wächst oder stabil bleibt. An nahezu allen 
Grundschulstandorten hingegen steigt die Nac hfrage im Pakt für den Ganztag. Nur in 
einzelnen Ausnahmefällen gibt es derzeit keine Warteliste.  
Bei zu geringer oder fehlender Nachfrage nach dem Hortangebot muss gezielt reagiert 
werden, indem Horte zugunsten U3 - oder Ü3-Kindertagesbetreuung – unter gleichzeitiger 
Betrachtung des Betreuungsangebotes im Ganztag an der jeweiligen Schule - umgewandelt 
oder geschlossen werden. Um auf diese notwendigen Veränderungen angemessen zu 
reagieren, ist eine strategische Steuerung des Platzangebots und der Betreuungsstruktur 
insgesamt notwendig. Dabei geht es sowohl um bauliche, als auch um personelle, 
vertragliche und finanzielle Aspekte.  
 
An den Standorten, an denen Anpassungsbedarfe aufgrund rückläufiger Nachfrage bestehen 
oder entstehen werden, ist vorgesehen, ein abgestimmtes Vorgehen im jeweiligen Sozialraum 
zu entwickeln. Zu diesem Zweck soll zukünftig eine Zusammenstellung und Abgleic h der 
verfügbaren Daten je Sozialraum mit Bezug auf die jeweiligen Grundschulstandorte erstellt 
und in Zusammenarbeit mit dem Schulamt fortgeschrieben werden (u.a. vorhandene 
Betreuungsplätze im PfdG  und in Horten, Anzahl Grundschüler*innen kurz -, mittel- und 
langfristig, Platzbelegung und Inanspruchnahme, absehbare Entwicklungen und Bedarfe). 
Auf Basis dessen erfolgt die Entscheidung zur Schließung bzw. Umwandlung von 
ausgewählten Hortstandorten.  
Als Planungsgrundsatz gilt, dass nicht mehr benötigte Hortstandorte vorrangig in Angebote 
der U3- und Ü3-Kindertagesbetreuung überführt und die vorhandenen Räumlichkeiten damit

- 4 - 
einer jüngeren Altersgruppe zur Verfügung gestellt werden. Steigt der Bedarf an 
Betreuungsplätzen im Rahmen des Pakts für den Ganztag, sind die Kapazitäten am Standort 
Schule mit Blick auf den ab 2026 bestehenden Rechtsanspruch entsprechend anzupassen.  
 
Die Entwicklung ist unter folgenden Maßgaben vorgesehen:  
 
1. Mit der Entscheidung, au fgrund fehlender Nachfrage durch die Eltern einen Hort 
bzw.  eine Hortgruppe umzuwandeln bzw. zurückzubauen, wird die Aufnahme 
neuer Kinder in die Einrichtung gestoppt. Für diese Entscheidung werden die 
Bedarfe im Sozialraum  mit Bezug auf die jeweiligen Gr undschulstandorte , die 
Platzkapazitäten in den Horten und im PfdG und die Ausbauplanung im PfdG 
berücksichtigt. Es wird ein transparentes Verfahren durch das Jugendamt und das 
Schulamt entwickelt.  
 
2. Ist die Umwandlung eines Hortes hin zu einer U3 - und Ü3-Kindertagesbetreuung 
vorgesehen, werden die notwendigen Investitionsbedarfe ermittelt und auf 
Wirtschaftlichkeit geprüft. Bei notwendigen größeren Investitionen werden die 
politischen Gremien beteiligt. Dies gilt gleichermaßen für den PfdG.  
 
3. Das pädagogisc he Personal eines Hortes bzw. einer Hortgruppe wird möglichst im 
Arbeitsbereich der Kindertagesstätten gehalten. Die Leitungskräfte genießen 
bezüglich der tariflichen Eingruppierung Bestandsschutz, wenn es infolge einer 
Schließung oder Umwandlung zu einer Verringerung der Platzzahl kommt, da es 
sich um eine übergeordnete strategische Entscheidung der Stadt handelt.  
 
4. Die Betreuungsverträge für Hortbetreuung und den PfdG werden ab dem Kitajahr 
2026/2027 für ein Jahr befristet abgeschlossen. Dies gilt nur für Neuverträge.   
 
5. Es wird ein Regelprozess zur Anpassung der Betreuungsbedarfe von 
Grundschulkindern je Grundschulbezirk, sozialraumorientiert, etabliert.   
 
 
Der Jugendhilfeausschuss, der Magistrat und die Stadtverordnetenversammlung werden 
regelmäßig über den Umsetzungsstand informiert.  
Der städtische Hauptelternbeirat der Kindertageseinrichtungen und der Personalrat der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt werden im Prozess zur Entwicklung des Betreuungsangebots 
von Kindern im Grundschulalter regelmäßig informiert und eng eingebunden.  
 
 
Darmstadt, 05.08.2025 
 
 
Dezernat I       Dezernat II        Dezernat IV     Dezernat V 
 
 
 
Hanno Benz       Barbara Akdeniz        André Schellenberg     Holger Klötzner  
Oberbürgermeister       Bürgermeisterin        Stadtkämmerer               Stadtrat

anlage 4

262 Zeichen

Punkt 5: Anpassung des Hortangebots im Rahmen der Ganztagsentwicklung an den 
Grundschulen 
 (V-Nr. 2025/0176) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: SPD 
Stimmenthaltung: Die Linke

anlage 3

275 Zeichen

Punkt 10: Anpassung des Hortangebots im Rahmen der Ganztagsentwicklung an den 
Grundschulen 
 (V-Nr. 2025/0176) 
 
Der Ausschuss für  Bildung, Schule und Digitalisier ung empfiehlt der 
Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.  
 
 Stimmenthaltung:  SPD-Fraktion

anlage 1

2985 Zeichen

Betreuungsplätze für Kinder im Grundschulalter in der Wissenschaftsstadt Darmstadt
(Schuljahr 2024/2025)
Hort/Schule Angebotsträger Angebot durch BE Hort/Plätze Ganztag Standort (Stadtteil)
Kita Selma-Lagerlöf-Haus städtisch Hort 40 Arheilgen
Kita Wirbelwind städtisch Hort 40 Arheilgen
Kita Am Ruthsenbach freier Träger Hort 30 Arheilgen
Kita Kinderhaus Sonnenblume freier Träger Hort 18 Arheilgen
Kita AWO Arheilger Strolche freier Träger Hort 40 Arheilgen
Astrid-Lindgren-Schule freier Träger PfdG 307 Arheilgen
Wilhelm-Busch-Schule freier Träger PfdG 92 Arheilgen
Kita Forstmeisterhaus städtisch Hort 55 Bessungen
Kita Martinstraße städtisch Hort 27 Bessungen
Kita Bessunger Kinderwerkstatt freier Träger Hort 36 Bessungen
Kita Nachbarschaftsheim freier Träger Hort 40 Bessungen
Herderschule freier Träger PfdG 101 Bessungen
Luise-Büchner-Schule freier Träger PfdG 167 Bessungen
Bessunger Schule freier Träger PfdG 218 Bessungen
Kita ASB Schlesierstraße freier Träger Hort 15 Eberstadt
Kita ASB Modaubrücke freier Träger Hort 30 Eberstadt
Kita Kinderinsel städtisch Hort 30 Eberstadt
Kita KSH städtisch Hort 40 Eberstadt
Kita Walddorfhort freier Träger Hort 50 Eberstadt
Wilhelm-Hauff-Schule freier Träger PfdG 153 Eberstadt
Mühltalschule freier Träger PfdG 9 Eberstadt
Ludwig-Schwamb-Schule freier Träger PfdG 254 Eberstadt
Andersenschule freier Träger PfdG 127 Eberstadt
Frankensteinschule freier Träger PfdG 232 Eberstadt
Kita Jägertorstraße städtisch Hort 64 Kranichstein
Kita Janusz-Korczak-Haus städtisch Hort 40 Kranichstein
Erich Kästner-Schule freier Träger PfdG 225 Kranichstein
Ursula-Fuchs-Schule freier Träger PfdG 131 Mitte
Kita Hedwig-Dohm-Haus städtisch Hort 40 Nord
Kita Kindervilla städtisch Hort 20 Nord
Kita Kinderwelt städtisch Hort 40 Nord
Kita Kochsches Haus städtisch Hort 33 Nord
Kita Lern- und Spielstube städtisch Hort 45 Nord
Kita Waldkolonie städtisch Hort 15 Nord
Kita Kinderhaus Mittendrin freier Träger Hort 20 Nord
Kita AWO Siebenstein freier Träger Hort 30 Nord
Kita Wilde 13 freier Träger Hort 30 Nord
Kita Orte für Kinder freier Träger Hort 26 Nord
SKA Int. Lern- und Spielstube freier Träger Hort 60 Nord
SKA Waldkolonie freier Träger Hort 20 Nord
Ernst-Elias-Niebergall-Schule freier Träger PfdG 33 Nord
Käthe-Kollwitz-Schule freier Träger PfdG 118 Nord
Goetheschule freier Träger PfdG 139 Nord
Kyritzschule freier Träger PfdG 49 Nord
Christian-Morgenstern-Schule freier Träger PfdG 190 Nord
Schillerschule freier Träger PfdG 213 Nord
Kita An der Nachtweide städtisch Hort 40 Ost
Kita Gartenhort städtisch Hort 60 Ost
Heinrich-Hoffmann-Schule freier Träger PfdG 192 Ost
Elly-Heuss-Knapp-Schule freier Träger PfdG 140 Ost
Kita Wurzel städtisch Hort 20 West
Heinrich-Heine-Schule freier Träger PfdG 154 West
Friedrich-Ebert-Schule freier Träger PfdG 200 West
Kita Kinderhaus unterm Regenbogenfreier Träger Hort 15 Wixhausen
Georg-August-Zinn-Schule freier Träger PfdG 160 Wixhausen
Betreuungsplätze gesamt: 4713
davon Hort: 1109
davon PfdG: 3604

anlage 2

278 Zeichen

Punkt 10: Anpassung des Hortangebots im Rahmen der Ganztagsentwicklung an den 
Grundschulen 
 (V-Nr. 2025/0176) 
 
Der Ausschuss für Soziales empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen. 
 
Gegenstimmen: SPD-Fraktion 
Stimmenthaltung: Fraktion Die Linke.

anlage 5

1105 Zeichen

Punkt 11: Anpassung des Hortangebots im Rahmen der Ganztagsentwicklung an den 
Grundschulen 
 (V-Nr. 2025/0176) 
 
Die Fraktionen Bü90/Die Grünen, CDU und Volt stellen folgenden  Antrag: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:  
Punkt 4 betreffend Vertragslaufzeit der Horte im Beschlusstext und in der 
Begründung zur Magistratsvorlage 2025/0176 soll wie folgt ersetzt werden:  
Bei Horten, bei denen die Nachfrage nach Betreuungsplätzen deutlich zurückgeht 
und der Antragsprozess zur Umwandlung/Schließung bereits bei der Fachaufsicht 
initiiert ist, werden nur noch einjährige Hortverträge abgeschlossen. Für alle 
anderen Horte bleibt es bei der bisherigen Vertragsregelung mit Verträgen bis 
einschließlich zur 4. Klasse. Für alle Kinder, die einen Rechtsanspruch auf 
Betreuung haben, sollen Verträge bis zur vierten Klasse im Pakt für den Ganztag 
am Standort Schule abgeschlossen werden.  
 
Dem Antrag wird zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: SPD  
Stimmenthaltung: Stadtv. Klett  
 
Der Vorlage wird in der geänderten Fassung zugestimmt. 
 
Gegenstimmen: SPD  
Stimmenthaltung: Die Linke.

Beratungsverlauf (5)

TOP 5
TOP 11
TOP 10
TOP 10
TOP 285

Orte (3)

  • Schlesierstraße
  • Martinstraße
  • Jägertorstraße

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
2025/0176
Typ
Magistratsvorlage
Datum
05.08.2025
Erstellt
29.09.2026 00:00