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A-R/0034/2020

Durchführung von Planungswettbewerben

Antrag an den Rat 17.06.2020

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 24.06.2020, TOP 54.14

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Antrag an den Rat A-R/0034/2020 
 
 
 
 
 
 
 
16.06.2020 
Ratsantrag 
Durchführung von Planungswettbewerben 
 
 
Beschlussvorschlag: 
1. Zur Steigerung der architektonischen, der baulic hen und der ökologischen Qualität 
von Gebäuden und zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit werden für Bauvorhaben der 
Stadt in der Regel Architektenwettbewerbe durchgeführt. 
 
2. Für die Vorbereitung und Durchführung gelten die  Vorschriften der VGV für 
Planungswettbewerbe (§§ 73-80) sowie die Regeln der „Richtlinie für 
Planungswettbewerbe – RPW“ (in der Fassung von 2013). 
 
3. Für Bauvorhaben geringer Größe, für Wiederholung sbauten sowie für Um- und 
Erweiterungsbauten kann die Verwaltung im Einvernehmen mit dem für 
Baumaßnahmen zuständigen Fachausschuss von der Durchführung eines 
Wettbewerbs absehen. Gleiches gilt, wenn die Planung von Architekt*innen der 
Verwaltung ausgeführt werden soll. 
 
4. Wettbewerbe werden als offene (keine Begrenzung der Zahl der Teilnehmer*innen) 
oder als nicht offene Verfahren (Begrenzung der Zahl der Teilnehmer*innen) 
durchgeführt.  
Wenn nicht offene Verfahren bzw. Mehrfachbeauftragungen durchgeführt werden, 
sollen stets Büros aus Münster und aus der Region und junge Büros zur Teilnahme 
aufgefordert werden. Der Anteil der Büros aus Münster und dem Münsterland soll 1/3 
der aufgeforderten Büros umfassen. 
 
5. An der Jury für Wettbewerbe sind die im Rat vert retenen Fraktionen mit mindestens 3 
Sachpreisrichter*innen und (künftige) Gebäudenutzer*innen mit mindestens 1 
Sachpreisrichter*in und die zuständige Bezirksvertretung mit 1 Sachpreisrichter*in zu 
beteiligen.  
 
6.  Die vorgenannten Beschlüsse gelten auch für Bau vorhaben der städtischen 
Beteiligungen.  
 
7. Die vorgenannten Beschlüsse sind bei Wettbewerbe n in den Bereichen 
Stadtplanung, Städtebau und Landschaftsbau sinngemäß anzuwenden. 
 
8. Die Verwaltung prüft und berichtet,  
a. ob bei Architektenwettbewerben ein Kostendeckel für das Bauvorhaben 
vorgegeben werden kann,

Antrag an den Rat A-R/0034/2020 
 
b. wie bei den fünf größten Nachbargemeinden Münste r das Verhältnis von 
Architektenwettbewerben zu einfachen VgV-Verfahren ist. 
 
Begründung  
„Wettbewerbe fordern im wetteifernden Vergleich die schöpferischen Kräfte heraus und 
fördern innovative und nachhaltige Lösungen für eine zukunftsgerechte Umweltgestaltung“, 
heißt es in der Richtlinie für Planungswettbewerbe der Bundesarchitektenkammer. Auch 
Münster hat mit Architektenwettbewerben gute Erfahrungen gemacht.  Beispielhaft dafür sind 
die Neubauten des Theaters nach dem 2. Weltkrieg, der Stadtbücherei am Bült oder – um 
ein Vorhaben aus der Gegenwart zu zitieren – der Mathilde-Anneke Gesamtschule. Das gilt 
auch für kleinere und nur lokal bekannte Bauvorhaben. Beispiel sind die von der Stadt 
errichteten Feuerwehrgerätehäuser und Kitas. Erfreulich ist, dass solche eher 
unspektakulären Bauten sogar mit Preisen ausgezeichnet. Die Kita Uppenberg wurde in 
diesem Jahr vom Familienministerium des Landes NRW mit dem „Kita-Architekturpreis NRW 
2020“ ausgezeichnet.  
Wettbewerbe sind heute auch prädestiniert für umweltgerechte Lösungen, bei denen gute 
Architektur mit ökologischer Qualität und Energieeffizienz Hand in Hand gehen.  
Wettbewerbe sind auch eine Hilfe, um die Wirtschaftlichkeit von Gebäuden zu sichern. Der 
Vorwurf, architektonische Qualität werde zumeist mit (zu) hohen Kosten erkauft, ist falsch. 
Wettbewerbe fordern, fördern und bewerten auch die Wirtschaftlichkeit der Lösungen. Dass 
dabei weniger die einmaligen Kosten der Errichtung zu gewichten sind als die 
wiederkehrenden Kosten, die in der langen Gebrauchszeit von Gebäuden anfallen und die 
als „Life-Cycle-Cost“ (LCC) bekannt sind, entspricht den praktischen Erfahrungen  der 
Gebäudewirtschaft.   
Wettbewerbe sind auch geeignet, um die Ökobilanz von Planungen (LCA) zu prüfen. Parallel 
zur Betrachtung der LCC soll deshalb auch eine Prüfung der LCA in die Auslobung von 
Wettbewerben integriert werden.  
Münster hat eine Tradition als „Stadt der Wettbewerbe“. Auf der Homepage des Amtes für 
Immobilienmanagement werden zurzeit 13 abgeschlossene Architektenwettbewerbe 
präsentiert. Die mit diesem Antrag vorgeschlagenen Regeln sollen sicherstellen, dass diese 
Tradition erfolgreich fortgesetzt wird.  Die Einbeziehung der städtischen Gesellschaften, die 
eigene Bauvorhaben durchführen, soll dazu beitragen. 
 
 
Stefan Weber  Otto Reiners 
und CDU-Fraktion  und GAL-Fraktion

Beratungsverlauf (1)

24.06.2020 Rat
TOP 54.14 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0034/2020
Typ
Antrag an den Rat
Datum
17.06.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37