A-R/0034/2020
Durchführung von Planungswettbewerben
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Antrag an den Rat A-R/0034/2020 16.06.2020 Ratsantrag Durchführung von Planungswettbewerben Beschlussvorschlag: 1. Zur Steigerung der architektonischen, der baulic hen und der ökologischen Qualität von Gebäuden und zur Sicherung der Wirtschaftlichkeit werden für Bauvorhaben der Stadt in der Regel Architektenwettbewerbe durchgeführt. 2. Für die Vorbereitung und Durchführung gelten die Vorschriften der VGV für Planungswettbewerbe (§§ 73-80) sowie die Regeln der „Richtlinie für Planungswettbewerbe – RPW“ (in der Fassung von 2013). 3. Für Bauvorhaben geringer Größe, für Wiederholung sbauten sowie für Um- und Erweiterungsbauten kann die Verwaltung im Einvernehmen mit dem für Baumaßnahmen zuständigen Fachausschuss von der Durchführung eines Wettbewerbs absehen. Gleiches gilt, wenn die Planung von Architekt*innen der Verwaltung ausgeführt werden soll. 4. Wettbewerbe werden als offene (keine Begrenzung der Zahl der Teilnehmer*innen) oder als nicht offene Verfahren (Begrenzung der Zahl der Teilnehmer*innen) durchgeführt. Wenn nicht offene Verfahren bzw. Mehrfachbeauftragungen durchgeführt werden, sollen stets Büros aus Münster und aus der Region und junge Büros zur Teilnahme aufgefordert werden. Der Anteil der Büros aus Münster und dem Münsterland soll 1/3 der aufgeforderten Büros umfassen. 5. An der Jury für Wettbewerbe sind die im Rat vert retenen Fraktionen mit mindestens 3 Sachpreisrichter*innen und (künftige) Gebäudenutzer*innen mit mindestens 1 Sachpreisrichter*in und die zuständige Bezirksvertretung mit 1 Sachpreisrichter*in zu beteiligen. 6. Die vorgenannten Beschlüsse gelten auch für Bau vorhaben der städtischen Beteiligungen. 7. Die vorgenannten Beschlüsse sind bei Wettbewerbe n in den Bereichen Stadtplanung, Städtebau und Landschaftsbau sinngemäß anzuwenden. 8. Die Verwaltung prüft und berichtet, a. ob bei Architektenwettbewerben ein Kostendeckel für das Bauvorhaben vorgegeben werden kann, Antrag an den Rat A-R/0034/2020 b. wie bei den fünf größten Nachbargemeinden Münste r das Verhältnis von Architektenwettbewerben zu einfachen VgV-Verfahren ist. Begründung „Wettbewerbe fordern im wetteifernden Vergleich die schöpferischen Kräfte heraus und fördern innovative und nachhaltige Lösungen für eine zukunftsgerechte Umweltgestaltung“, heißt es in der Richtlinie für Planungswettbewerbe der Bundesarchitektenkammer. Auch Münster hat mit Architektenwettbewerben gute Erfahrungen gemacht. Beispielhaft dafür sind die Neubauten des Theaters nach dem 2. Weltkrieg, der Stadtbücherei am Bült oder – um ein Vorhaben aus der Gegenwart zu zitieren – der Mathilde-Anneke Gesamtschule. Das gilt auch für kleinere und nur lokal bekannte Bauvorhaben. Beispiel sind die von der Stadt errichteten Feuerwehrgerätehäuser und Kitas. Erfreulich ist, dass solche eher unspektakulären Bauten sogar mit Preisen ausgezeichnet. Die Kita Uppenberg wurde in diesem Jahr vom Familienministerium des Landes NRW mit dem „Kita-Architekturpreis NRW 2020“ ausgezeichnet. Wettbewerbe sind heute auch prädestiniert für umweltgerechte Lösungen, bei denen gute Architektur mit ökologischer Qualität und Energieeffizienz Hand in Hand gehen. Wettbewerbe sind auch eine Hilfe, um die Wirtschaftlichkeit von Gebäuden zu sichern. Der Vorwurf, architektonische Qualität werde zumeist mit (zu) hohen Kosten erkauft, ist falsch. Wettbewerbe fordern, fördern und bewerten auch die Wirtschaftlichkeit der Lösungen. Dass dabei weniger die einmaligen Kosten der Errichtung zu gewichten sind als die wiederkehrenden Kosten, die in der langen Gebrauchszeit von Gebäuden anfallen und die als „Life-Cycle-Cost“ (LCC) bekannt sind, entspricht den praktischen Erfahrungen der Gebäudewirtschaft. Wettbewerbe sind auch geeignet, um die Ökobilanz von Planungen (LCA) zu prüfen. Parallel zur Betrachtung der LCC soll deshalb auch eine Prüfung der LCA in die Auslobung von Wettbewerben integriert werden. Münster hat eine Tradition als „Stadt der Wettbewerbe“. Auf der Homepage des Amtes für Immobilienmanagement werden zurzeit 13 abgeschlossene Architektenwettbewerbe präsentiert. Die mit diesem Antrag vorgeschlagenen Regeln sollen sicherstellen, dass diese Tradition erfolgreich fortgesetzt wird. Die Einbeziehung der städtischen Gesellschaften, die eigene Bauvorhaben durchführen, soll dazu beitragen. Stefan Weber Otto Reiners und CDU-Fraktion und GAL-Fraktion
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- A-R/0034/2020
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 17.06.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37