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2015/0532

Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche Gemarkung Darmstadt, Flur 6, Nr. 1005/9

Magistratsvorlage 23.11.2015

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2015/0532

2147 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
03.12.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0532 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche Gemarkung Darmstadt, Flur 
6, Nr. 1005/9  
 
Vorlage vom: 23.11.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Einziehung einer Teilfläche von ca. 42 m² der öffentlichen Grünfläche Gemarkung 
Darmstadt, Flur 6, Nr. 1005/9 wird zugestimmt.  
 
 
 
Anlagen: Lageplan 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 23. November 2015  
 
Das Flurstück Gemarkung Darmstadt, Flur 6, Nr. 1005/9 ist als öffentliche Grünfläche g e-
widmet. 
 
Die im Lageplan rot gekennzeichnete Teilfläche mit ca. 42  m² ist bereits verkauft worden . 
Voraussetzung für den Verkauf war die Einziehung der Teilfläche nach dem Hessischen Str a-
ßengesetz. Eingezogen kann die Fläche allerdings nur mit der Zustimmung des neuen 
Grundstückseigentümers, diese liegt nunmehr vor.  
 
Da die Fläche für die Abwicklung d es öffentlichen Verkehrs (Grünfläche eines Parkplatzes) 
keine Bedeutung hat, kann die Einziehung wegen Wegfalls des Verkehrsbedürfnisses betri e-
ben werden. 
 
Die Fachämter haben keine Bedenken gegen eine Einziehung.  
 
Nach Beschluss des Magistrats wird das Ei nziehungsverfahren mit einer Amtlichen B e-
kanntmachung in der Tagespresse betrieben.  
 
 
Darmstadt, 23.11.2015  
III-66/2SV Fu-Si 
Nst. 2821 
 
 
Die Dezernentin III  
 
 
 
Cornelia Zuschke  
Stadträtin

anlage 1

294 Zeichen

Trassen undSchächteder
Interne Dienste-IT-
Kabelmanagement

Datum: 18.11.2015
Bearbeiter:
Information:

Katasterkarte

Flurstück
Flurstück
Flurgrenze

T Flurstücksnummer

Bruchstrich

m Zuordnungspfeil
Flurstückshaken

“ Flurnummer

Gemeindegrenze

Straßen- / Gewannname

zn | T Lagebezeichnung

anlage 4

222 Zeichen

Punkt 6: Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche Gemarkung Darmstadt, Flur 
6, Nr. 1005/9 
 (V-Nr. 2015/0532) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen.

anlage 6

201 Zeichen

Punkt 41: Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche Gemarkung Darmstadt, Flur 
6, Nr. 1005/9 
 (V-Nr. 2015/0532) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Gegenstimmen: Fraktionen UWIGA und FDP

anlage 3

223 Zeichen

Punkt 4: Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche Gemarkung Darmstadt, Flur 
6, Nr. 1005/9 
 (V-Nr. 2015/0532) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage  
zuzustimmen.

anlage 5

222 Zeichen

Punkt 6: Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche Gemarkung Darmstadt, Flur 
6, Nr. 1005/9 
 (V-Nr. 2015/0532) 
 
Einstimmig empfiehlt der Ausschuss der Stadtverordnetenversammlung, der 
Vorlage zuzustimmen.

anlage 2

2198 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
03.12.2015 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 66 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2015/0532 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
649 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Einziehung einer Teilfläche der öffentlichen Grünfläche Gemarkung Darmstadt, Flur 
6, Nr. 1005/9  
 
Vorlage vom: 23.11.2015  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Der Einziehung einer Teilfläche von ca. 42 m² der öffentlichen Grünfläche Gemarkung 
Darmstadt, Flur 6, Nr. 1005/9 wird zugestimmt.  
 
 
 
Anlagen: Lageplan 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 16.12.2015 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 23. November 2015  
 
Das Flurstück Gemarkung Darmstadt, Flur 6, Nr. 1005/9 ist als öffentliche Grünfläche 
gewidmet. 
 
Die im Lageplan rot gekennzeichnete Teilfläche mit ca. 42  m² ist bereits verkauft worden . 
Voraussetzung für den Verkauf war die Einziehung der Teilfläche nach dem Hessischen 
Straßengesetz. Eingezogen kann die Fläche allerdings nur mit der Zustimmung des neuen 
Grundstückseigentümers, diese liegt nunmehr vor.  
 
Da die Fläche für die Abwicklung d es öffentlichen Verkehrs (Grünfläche eines Parkplatzes) 
keine Bedeutung hat, kann die Einziehung wegen Wegfalls des Verkehrsbedürfnisses 
betrieben werden. 
 
Die Fachämter haben keine Bedenken gegen eine Einziehung.  
 
Nach Beschluss des Magistrats wird das Ei nziehungsverfahren mit einer Amtlichen 
Bekanntmachung in der Tagespresse betrieben.  
 
 
Darmstadt, 23.11.2015  
III-66/2SV Fu-Si 
Nst. 2821 
 
 
Die Dezernentin III  
 
 
 
Cornelia Zuschke  
Stadträtin

Beratungsverlauf (5)

TOP 6
TOP 4
TOP 41
TOP 6
TOP 649 beschließend

Details

Vorlagen-Nr.
2015/0532
Typ
Magistratsvorlage
Datum
23.11.2015
Erstellt
29.09.2026 00:00