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1068/2026

Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Forts in Köln als Feierlocation nutzen, Az.: 53/26

Mitteilung Ausschuss 16.04.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden, Sitzung am 04.05.2026, TOP 7.2.7

Anlage 1 Eingabe

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Mitteilung Ausschuss

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Anlage 2 Antwortschreiben

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Anlage 1 Eingabe

2559 Zeichen

Von: online-formularversand@stadt-koeln.de <online-formularversand@stadt-koeln.de>  
Gesendet: Sonntag, 8. März 2026 09:44 
An: 02-1/4 Geschäftsstelle Anregungen und Beschwerden <geschaeftsstelle-anregungen-
beschwerden@stadt-koeln.de> 
Betreff: Kontakt Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 
 
Folgende Information oder Nachricht wurde über das Online-Formular 'Kontakt 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden' am 08.03.2026 
09:44:24 an Sie geschickt 
Anliegen:  
In Köln haben wir zahlreiche Forts, die historisch sind, aber leider 
vergammeln. 
Bis diese für teuer Geld restauriert werden, werden noch Jahrzehnte 
vergehen, wenn sie denn nicht abgerissen werden, was ich schade fänd. 
Wie wäre es aber, wenn einige Forts soweit instandgehalten werden, dass 
darin Nachtclubs entstehen können? 
Das Clubsterben ist in aller Munde, die Mieten sind für Clubs zu teuer. 
Gleichzeitig stehen diese Gebäude leer. Die Berliner Technoszene hatte sich 
erst so richtig entwickelt, als Raver verlassene Gebäude durch den 
Mauerfall nutzen konnten und sich dort kulturell etwas aufbauten. 
Versicherungstechnisch ist das in Köln nicht hinzunehmen, Leute in Ruinen 
feiern zu lassen. Aber es wird dich einige Forts geben, in denen zumindest 
1-2 größere Räume sind, die genug Platz für eine Tanzfläche haben. Wenn man 
die ganzen Kasernenstuben drumherum einfach abmauert, dazu bedarf es ja nur 
der vermauerung des Ganges von der Tanzfläche aus, können die Tanzflächen 
so baulich verstärkt werden, dass dort ein Nachtclubbetrieb möglich wird. 
Die Stadt Köln kann das durch Erwerb, Instandsetzung (weniger Räume der 
Ruine) und Vermietung der Räume ermöglichen. Tolle Außenbereiche gibt es 
dazu. Wenn ein Fort sich so gut nutzen lässt, kann dasselbe mit anderen 
Forts gemacht werden. Das wäre ein Touristenmagnet (ich sehe jetzt schon 
die Instagram Posts und die Trikots üner die geilen Locations), es würde 
keine Nachbarn stören, es würde gegen das Clubsterben helfen und den 
Gebäuden eine clevere Zwischennutzung bis zur endgültigen Restaurierung 
bieten. In einigen Jahrzehnten wird man auch darüber froh sein, wenn die 
anderen Forts restauriert werden sollen. Alles was es für Nachtclubs in den 
Forts braucht ist der politische Wille und Geld. Bevor sie aufgrund der 
Kosten dieses Vorhaben ablehnen, möchte ich auf die Kölner Oper hinweisen 
und fragen, ob der kulturelle Impact, die Besucherzahlen und die 
historische Schützenswürdigkeit im direkten Vergleich wirklich so sehr 
hinter dem Operngebäude liegt.

Mitteilung Ausschuss

468 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
I/02/02-1 
 
Vorlagen-Nummer 16.04.2026 
 1068/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden 04.05.2026 
 
Mitteilung zur Bürgereingabe nach § 24 GO NRW - Forts in Köln als Feierlocation 
nutzen, Az.: 53/26 
Die Bürgereingabe und das Antwortschreiben werden dem Ausschuss für Bürgerbeteiligung, 
Anregungen und Beschwerden hiermit zur Kenntnis gegeben. 
 
gez. Dr. Ulrich Höver

Anlage 2 Antwortschreiben

1749 Zeichen

Die Ämter und Dienststellen der Stadtverwaltung finden Sie unter www.stadt.koeln. Fragen zu den 
Dienstleistungen der Stadt Köln beantwortet Ihnen montags bis freitags, 7 - 18 Uhr, das Bürgertelefon unter der 
einheitlichen Behördenrufnummer 115 oder 0221/221-0. 
Seite 1/1 
Stadt Köln, 02-1-4, 50605 Köln 
Bürgeramt Innenstadt 
Anregungen und Beschwerden an Rat und 
Bezirksvertretungen  
Bezirksrathaus Innenstadt 
Ludwigstraße 8, 50667 Köln  
www.stadt.koeln 
Auskunft  
Frau  
T: 0221 221- 
geschaeftsstelle-anregungen-beschwerden@stadt-
koeln.de 
Sprechzeiten  
Montag bis Freitag : 08.00 bis 12.00 Uhr 
und nach Vereinbarung 
Herrn 
 
 
Ihr Schreiben Mein Zeichen Datum 
 02-1-4 - 53/26 07.04.2026 
Ihre E-Mail vom 09.03.2026- Forts in Köln als Feierlocation nutzen 
Sehr geehrter Herr  , 
für Ihre E-Mail und Ihr bürgerschaftliches Engagement bedanke ich mich. 
Das Thema - Erhalt und Nutzung von Festungsanlagen auf dem Gebiet der Stadt Köln 
- ist bei der Stadtverwaltung in ständiger Bearbeitung.  
Über die nachfolgenden Links auf der Internetseite der Stadt Köln, haben Sie die Mög-
lichkeit sich gezielt über die Arbeit der politischen Gremien der Stadt Köln in Bezug 
auf das angesprochene Thema zu informieren. Darüber hinaus erhalten Sie einen 
Überblick über den Zustand und die Nutzung der Forts. 
Erhalt und Nutzung des Fort XI und anderer preußischer Festungsanlagen.  
Mitteilung 
SessionNet | Sachstandsbericht Festungsanlagen 
Ihr Schreiben sowie dieses Antwortschreiben gebe ich dem Ausschuss für Bürgerbe-
teiligung, Anregungen und Beschwerden zur Kenntnis. 
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an mich oder an die im Briefkopf genannte Aus-
kunftsperson. 
Mit freundlichen Grüßen 
Im Auftrag 
gez. Dr. Ulrich Höver 
Amtsleiter

Beratungsverlauf (1)

04.05.2026 Ausschuss für Bürgerbeteiligung, Anregungen und Beschwerden
TOP 7.2.7 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Ludwigstraße 8

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Details

Aktenzeichen
1068/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
16.04.2026
Erstellt
15.04.2026 11:14