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A-R/0051/2023

Anbringung von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden

Antrag an den Rat 31.10.2023

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A-R-0051-2023-CDU-Anbringung von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden

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A-R-0051-2023-CDU-Anbringung von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden

3178 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0051/2023 
     
Münster, 31. Oktober 2023 
 
Ratsantrag 
 
Anbringung von Energieausweisen in öffentlichen Gebäuden 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
 
1. in sämtlichen städtischen Immobilien im Eingangsbereich werden Energieausweise für die jeweiligen 
Gebäude ausgehängt, bzw. online zur Verfügung gestellt werden. Soweit noch notwendig, sind 
Energieausweise zu erstellen.  
 
2. Die hinterlegten Daten in Energieausweisen werden standardisiert und durch ein kontinuierliches 
Verbrauchs-Monitoring ergänzt. Dazu zählt die vollständige Erfassung aller Gebäudeinformationen und 
die Ergänzung der bereits durchgeführten sowie geplanten Sanierungsmaßnahmen. Die Effizienzskalen 
müssen entsprechend der Klimakompatibilität ausgerichtet sein. 
 
Begründung: 
 
Der Energieausweis ist der energetische Steckbrief für Gebäude. Der Ausweis gibt nicht nur Auskunft über den 
Zustand der Immobilie. Es finden sich dort auch Hinweise, wie die Energiebilanz des Gebäudes zu vertretbaren 
Kosten verbessert werden kann. 
Die öffentliche Anbringung von Energieausweisen im Eingangsbereich jedes städtischen Gebäudes dient 
insofern dazu, den (Nicht-)Fortschritt bei der energetischen Sanierung transparent zu machen und erhöht den 
Druck auf die Verantwortlichen, energieeffiziente Maßnahmen zu ergreifen. Die Münsteraner Schulen, 
Verwaltungsgebäude, Schwimmbäder und Co. sollen in einem mit den Klimazielen kompatiblen Zustand sein. 
Neben den Energiebedarfsausweisen sollten auch Sanierungsfahrpläne vorliegen müssen, die öffentlich 
einsehbar sind und aus denen transparent hervorgeht, welche Sanierungsschritte geplant sind, um 
schnellstmöglich mit den öffentlichen Gebäuden Klimaneutralität zu erreichen. 
 
Die Stadt Münster steht in der Verpflichtung, ihren Beitrag zum Klimaschutz leisten. Dazu gehört auch, eigene 
Immobilien auf energetische Effizienz zu überprüfen. Ein Drittel der gesamten CO2-Emissionen und 35 Prozent 
des Endenergieverbrauchs in Deutschland stammen allein aus dem Gebäudebereich (Daten: 
Bundesumweltamt 2022). Hier liegen viele Potentiale, die ausgeschöpft werden müssen. Ein transparentes 
Vorgehen der Verwaltung in Sachen Klimaschutz bei ihrem eigenen Gebäudebestand hat darüber hinaus eine 
Vorbildfunktion, denn sie motiviert und unterstützt persönliches Engagement der Bürgerinnen und Bürger, die 
in ihrem persönlichen Umfeld einen Beitrag für eine lebenswerte Zukunft leisten möchten. Es ist wichtig zu 
vermitteln, dass diese Herausforderung eine gemeinsame Aufgabe ist, die von allen anpackt werden muss.  
 
Nur wenn Maßnahmen identifiziert werden, die eine möglichst große CO2 Einsparung je eingesetzten Euro 
ermöglichen, können wir das uns selbst gesetzte Ziel, die Klimaneutralität möglichst zum Jahr 2030, erreichen. 
Wirklich können wir nur an den von der Kommunalpolitik beeinflussbaren Faktoren des Klimaschutzes 
ansetzen und tatsächlich handeln. Im Interesse der öffentlichen Hand ist es, für die Qualität die eigenen 
Gebäude zu sorgen. Deswegen sollen auch die Daten über den Energieverbrauch öffentlicher Einrichtungen 
standardmäßig offengelegt werden. 
 
Gez. Stefan Weber und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

08.11.2023 Rat
TOP 37.5 Antrag Entscheidung

Beschluss: verwiesen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
A-R/0051/2023
Typ
Antrag an den Rat
Datum
31.10.2023
Erstellt
31.10.2023 12:21