0922/2025
Dokumentation zur Konferenz Interkulturelles Köln 2024
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/16/162/4 162-4 Vorlagen-Nummer 14.04.2025 0922/2025 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 06.05.2025 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 08.05.2025 Runder Tisch für Flüchtlingsfragen 13.06.2025 Dokumentation zur Konferenz Interkulturelles Köln 2024 In Köln findet jedes Jahr die Konferenz Interkulturelles Köln (KIK) statt. Eine Steuerungs- gruppe, deren Vertreter*innen in 2016 per Ratsbeschluss festgelegt wurden, übernimmt zu- sammen mit dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) im Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln die inhaltlichen Vorbereitungen, wie z.B. Themenfindung der Konferenz, Auswahl externer Expert*innen für die fachliche Begleitung etc. Die KIK 2024 fand am 20.11.2024 im Bürgerhaus Kalk mit ca. 150 Teilnehmenden statt. Auf Wunsch der Steuerungsrunde wurde die Konferenz mit der Weiterentwicklung des städtischen Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft verknüpft. Im Mittelpunkt stand das Thema „Von der integrativen zur postmigrantischen Gesellschaft – wo stehen wir?“. Die enge Verknüpfung von Konferenz und Konzept ist auch für 2025 geplant. Eine umfangreiche Dokumentation mit den Ergebnissen aus den Workshops ist der Mittei- lung als Anlage beigefügt. Gez. Reker Anlage: Dokumentation zur KIK 2024
Anlage 1 - Dokumentation_der_KIK_2024
21402 Zeichen
jk
Amt für Integration und Vielfalt
Kommunales Integrationszentrum
Frau Kolping
Telefon: (0221) 221 29293
E-Mail: sabine.kolping1@stadt-koeln.de
Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln
„Von der integrativen zur postmigrantischen Gesellschaft –
Wo stehen wir?“
Mittwoch, den 24.11.2024 im Bürgerhaus Kalk
Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 24.11.2024
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Inhalt Seite:
Vorwort 3
Grußwort des Vorsitzenden des Integrationsrates 4
Input von Stephan Anpalagan 5
Vortrag von Prof. Dr. Farrokhzad und Dr. Kluß (TH Köln) zum
aktuellen Stand der Vorstudie zur Weiterentwicklung des
Konzeptes zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft 5
Podiumsgespräch zur Standortbestimmung aus Sicht
verschiedener Gesellschaftsbereiche 6
Workshops zu 4 Zugewandertengruppen und deren
Stakeholdern 7
1. Geflüchtete Menschen 8
2. Familiennachzug 9
3. Eingebürgerte Zugewanderte 11
4. Arbeits- und Bildungsmigration 12
Berichte aus den Workshops 13
Ausblick - Weiteres Vorgehen 13
Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 24.11.2024
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Vorwort
Das Kommunale Integrationszentrum im Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln
richtet jedes Jahr die Konferenz Interkulturelles Köln (KIK) aus. Die KIK ist eine
wichtige Veranstaltung, um insbesondere Akteur*innen aus den Bereichen Migration
und Integration zu vernetzen und Impulse für die weitere Zusammenarbeit zu geben .
Am 29.11.2024 fand sie unter dem Titel „Von der integrativen zur postmigrantischen
Gesellschaft – wo stehen wir?“ im Bürgerhaus Kalk statt.
Über 40% der Kölner*innen haben eine internationale Familiengeschichte. Die
Repräsentation dieser Kölner*innen in der Politik, in Leitungspositionen der Verwaltung
oder in den Bereichen Kultur, Sport oder der Wohlfahrtspflege ist deutlich geringer.
Auf dem Weg von einer Migrationsgesellschaft zu einer postmigrantischen Gesellschaft
müssen Repräsentation und Einflussbereiche neu verhandelt werden, um gemeinsam
eine Stadtgesellschaft zu schaffen, in der all ihre Gruppen sichtbar und bedeutsam sind
und Ressourcen aller sinnvoll genutzt werden.
2011 wurde das Kölner „Konzept zur Stärkung der Integrativen Stadtgesellschaft“
veröffentlicht. Die KIK 2024 greift dieses Konzept auf un d trägt dazu bei, gemeinsam
mit den Teilnehmenden der KIK , erste Impulse für mögliche Stakeholder und
Handlungsfelder des Konzeptes zu setzen. Die Ergebnisse aus den KIK -Workshops
sollen in die Vorstudie zur Fortschreibung des Konzeptes einfließen.
Ein he rzlicher Dank geht an die durch den Rat der Stadt Köln ernannte
Steuerungsgruppe. Dieses Gremium setzt sich zusammen aus Vertreter*innen des
Integrationsrates, des Runden Tischs für Integration, verschiedener Institutionen wie
BAMF und Ausländerbehörde sowie Vertreter*innen Interkultureller Zentren der Stadt
und Kölner Integrationsagenturen.
Dem Kommunalen Integrationszentrum (KI) ist es als Veranstalterin der Konferenz
wichtig, dass die KIK ein sicherer und diskriminierungssensibler Ort für alle
Teilnehmenden ist. Um dies zu ermöglichen, wurde die Konferenz von einem
Awareness-Support-Team der Firma „breitblick“ begleitet. Zum Awareness -
Konzept gehörten ein „Safer Space“ als Rückzugs - und Schutzraum für
Konferenzteilnehmer*innen of Color und ein „Irritat ionsraum“ als Möglichkeit zur
Reflektion für weiß positionierte Konferenzteilnehmer*innen.
Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 24.11.2024
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Zum zweiten Mal konnte die Konferenz Interkulturelles Köln auch von
Gebärdensprachdolmetscher*innen der Firma „Loorens“ unterstützt werden, um die
Veranstaltung barriereärmer zu gestalten.
Durch die Veranstaltung führte Moderatorin Mariama Jalloh.
Gebärdendolmetscherin Mariama Jalloh
Begrüßung durch den Vorsitzenden des Integrationsrates Tayfun
Keltek
Der Vorsitzende des Kölner Integrationsrates Tayfun Keltek begrüßte die Anwesenden
zu Beginn der Konferenz. Er nahm unter anderem Bezug auf die falsche Wahrnehmung
von in Deutschland geborenen Menschen mit internationaler Familiengeschichte: Diese
Personen sähen Deutschland als ihr Heimatland; sie müssten weder „ankommen“ noch
benötigten sie Integrationsmaßnahmen. Weil sie jedoch in vielen Lebensbereichen
Ungleichheit und Diskrimini erung erführen, täten viele sich schwer damit, auch
politische Verantwortung zu übernehmen. Er schloss mit dem Appell, dass wir alle
Mehrsprachigkeit als Potenzial und nicht als Hindernis sehen sollten.
Die Rede können Sie sich hier anschauen: https://youtu.be/4xKGnkpbtcA
Tayfun Keltek
Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 24.11.2024
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Input von Stephan Anpalagan
Autor, Organisationsberater und Aktivist Stephan Anpalagan sprach auf eindrückliche
und trotzdem humorvolle Art über Hindernis se auf dem Weg zur postmigrantischen
Stadtgesellschaft.
Den ganzen Vortrag können Sie sich hier anschauen: https://youtu.be/uLt5C0A7oFs
Stephan Anpalagan
Vortrag Prof. Dr. Farrokhzad (TH Köln) und Dr. Kluß (TH Köln) zum
aktuellen Stand der Vorstudie zur Weiterentwicklung des Konzeptes
zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft
In 2011 wurde das erste Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft in Köln
vorgestellt. Zurzeit wird es von Mitarbeitenden der TH Köln im Auftrag des Kommunalen
Integrationszentrums der Stadt Köln fortgeschrieben. Erste Ergebnisse der Vorstudi e
wurden durch Prof. Farrokhzad und Anno Kluß vorgestellt.
Prof. Dr. Farrokhzad Dr. Anno Kluß
Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 24.11.2024
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Podiumsdiskussion zur Standortbestimmung aus Sicht
verschiedener Gesellschaftsbereiche
Diskussionsteilnehmende:
Bassam Ghazi (Regisseur und Dramaturg, Schauspiel Köln
Elizaveta Khan (für den Kölner Integrationsrat und die Interkulturelle Zentren)
Iva Krtalic (Beauftragte für Integration und Diversity of Content, WDR),
Sevinç Topal (Leitung Kommunales Integrationszentrum, Stadt Köln), und
Tim Westerholt (Bereichsleitung Integration, Caritasverband für die Stadt Köln e.V.)
Bassam Ghazi:
Als aus seiner Sicht der erste, der es als Mensch mit internationaler
Familiengeschichte in das Kölner Schauspiel geschafft hat un d dort in
Leitungsrunden sitzt, findet er: Menschen mit internationaler Familiengeschichte
gehören in alle Institutionen auf alle Ebenen. Die Diversität auch im Kulturbetrieb
muss aktiv gestärkt werden.
Die Antworten auf diese Fragen machen den Zustand der Kulturinstitutionen
deutlich: Wer reinigt das Theater? Wer sitzt in der Leitungsrunde?
Elizaveta Khan:
Wünscht sich offene Diskussionen, Austausch und konstruktive
Auseinandersetzung.
Weist darauf hin, dass wir uns alle stetig und fortwährend hinterfragen müssen,
unsere Positionen, Meinungen, Vorurteile.
Iva Krtalic:
Mehr Teilhabe führt zu mehr Sichtbarkeit.
Institutionen müssen sich öffnen: Teilhabe und Barrierefreiheit für alle müssen
mitgedacht werden.
Es ist immer wichtig, mitzudenken, wer entscheidet, welche Geschichten erzählt
werden und wer entscheidet, wer diese Geschichten erzählt (Narrativhoheit).
Denkrahmen der Journalist*innen muss sich der Lebensrealität anpassen.
Die b inäre Perspektive der Mehrheitsgesellschaft schließt viele Facetten der
Realität aus.
Welche Sprache sprechen wir? Wen schließen wir dadurch aus?
Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 24.11.2024
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Sevinç Topal:
Die Verwaltung hat die Zeichen erkannt und sich auf den Weg gemacht
(Interkulturelle Öffnung der Verwaltung, Fortbildung, Mitarbeitendenbefragung),
aber es gibt noch viel zu tun.
Es fehlen Zahlen, die für die Sichtbarkeit von Potenzialen wichtig sind; diese
erwartet die Stadtverwaltung durch die Mitarbeitendenbefragung.
Tim Westerholt:
Integrationsbegriff innerhalb des Caritasverbandes ist strittig.
Die Tatsache, dass wir in einer post migrantischen Gesellschaft leben, kommt
langsam auch bei Caritas & Stadtgesellschaft an, und verändert Wirklichkeiten.
Die ganze Podiumsdiskussion können Sie hier anschauen:
https://youtu.be/5uu_R0obM3o
Von links: Mariama Jalloh, Tim Westerholt, Bassam Ghazi, Sevinç Topal,
Elisaveta Khan, Iva Krtalic
Workshops
Grundlage der Workshop sind identische Fragestellungen, die dann aus der
Perspektive von unterschiedlichen Gruppen zugewanderter Menschen beantwortet
werden: Geflüchtete, Familiennachzug, Eingebürgerte, Arbeits- und Bildungsmigration.
Für jede der vier Personengruppen gab es ein Fallbeispiel. D ieses wurden unter
folgenden Fragestellungen diskutiert:
Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 24.11.2024
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a) Welches sind die wichtigsten Stakeholder (anfan gs für die Teilnehmenden
klären, was unter Stakeholder verstanden wird) für die jeweilige
Personengruppe?
Da die jeweiligen Personengruppen sich in viele Untergruppen einteilen lassen,
wird exemplarisch an einem Beispiel gearbeitet. Eventuell lassen sich f ür
intersektional betroffene Gruppen noch spezielle Stakeholder ergänzen.
b) Wie stellen wir eine Partizipation und Teilhabe für die jeweiligen Personengruppe
sicher? (auch: Wer darf wen vertreten?)
c) Was bedeutet dies für die postmigrantische Gesellschaft, wen n die
Personengruppe gleichberechtigte Teilhabe erfährt?
1. Geflüchtete Zugewanderte (Moderation : Obaidullah Noori, Ana
Jawad-Pietsch, Birgit Pikullik, Diakonie Köln)
Welches sind die wichtigsten Stakeholder für die Personengruppe?
- Herkunftsland Afghanistan,
- die betroffene Person,
- die jeweilige Community in Köln (Freunde, Mitschüler*innen aus der
Internationale Förderklasse (IFK) am Berufskolleg, usw.),
- das Jugendamt, wenn es sich im unbegleitete minderjährige Ausländer*innen
(UMA) handelt,
- Ausländerbehörde, BAMF, weitere Behörden als Stakeholder per Gesetz,
- Sozialarbeiter*innen der Unterkünfte für UMA bzw. Geflüchtete,
- Bildungseinrichtungen wie Schule oder Hochschule,
- App-Anbieter/Medien (über Internet/Smartphone),
- Wohnungswirtschaft,
- Informelle Steakholder: Ehrenamt, Interkulturelle Zentren ; Migrantische
Organisationen.
Die 20 Teilnehmenden und drei Moderator*innen diskutierten anhand des
Beispiels eines aus Afghanistan geflüchteten Mannes die o.g. Fragen.
Zitat aus der Disk ussion: „ Stakeholder sind immer beeinflusst vom Zeitpunkt:
politische Lage, aktuelle Stimmung „Willkommenskultur oder
Ablehnung/Abschreckung“, sich verändernde Beratungs - u. Angebotsstruktur,
allgemeine Rahmenbedingungen“.
Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 24.11.2024
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Es sind klare Widerstände im Syst em und in der gesellschaftlichen Bildung (Medien,
Bilder, etc.) erkennbar. Maßgeblich werden gesetzliche Vorgaben als
Integrationshemmnisse wahrgenommen. Diese ermöglichen mitunter wenig bis keine
Zugänge und Teilhabe.
Im Fallbeispiel sind Momente des Fort schritts erkennbar, aber die Bedingungen und
fehlenden Strukturen im System verhindern eine Weiterentwicklung in Richtung
postmigrantische Gesellschaft. Beispiel: Herrn O. (aus dem Fallbeispiel) wurde von
Lehrkräften trotz guter Leistungen und entgegen sei nes persönlichen Wunsches vom
Studium abgeraten und stattdessen eine Pflegeausbildung fast aufgedrängt. Die Frage
nach der „Nützlichkeit“ von geflüchteten Menschen , z. B. hinsichtlich
Fachkräftemangel steht teilweise zu stark im Vordergrund.
Das Sichtbarmachen von persönlichen Geschichten und Menschlichkeit tragen zur
Öffnung der Gesellschaft bei. Für die Geflüchteten sind ein stärkendes Umfeld, ein
Gefühl des Willkommenssein, Teilhabe, Chancengerechtigkeit sowie das Sehen und
Nutzen ihrer vorhandenen Potentiale wichtig.
Die vielen bestehenden Netzwerke sollten enger und gezielter zusammenarbeiten,
um stärker und nachhaltiger werden zu können und sich zudem mehr politisieren. Zu
Veranstaltungen sollten Gegenstimmen eingeladen werden und ebenfalls im Private n
sollten Gespräche nicht vermieden werden , um sich damit auseinander zu setzen,
woher andere Haltungen, Ängste und Egoismus entstehen.
Meinung von T eilnehmenden aus dem Workshop: „Migrant*innen muss unabhängig
vom Aufenthaltsstatus eine mit politischer Macht verbundene Stimme gegeben werden.
Es braucht eine Stärkung und keinen Abbau von bundesweit bestehenden
Strukturen.“
2. Familiennachzug (Moderation: Maristella Angioni und Hamza El
Lakaoui, Caritas Köln)
Welches sind die wichtigsten Stakeholder für die Personengruppe?
- Alle Beratungseinrichtungen
- Politik (Familie als Wert), gesellschaftlicher Diskurs: Welchen Wert hat für uns
als Gesellschaft Familie und damit Familiennachzug?
- Medien: Die Menschen sollten mehr Raum bekommen, um von ihren
Geschichten zu erzählen.
Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 24.11.2024
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- Arbeitgeber*innenverbände (den Mensch als Ganzes betrachten),
- Botschaften und Konsulate/ deutsche Auslandsvertretungen und Auswärtiges
Amt vorrangig zuständig für Visaverfahren im Rahmen des Familiennachzugs.
Die 15 Teilnehmenden und 2 Moderator*innen dieses Workshops brachten Kenntnisse
und Perspektiven aus unterschiedlichen Bereichen der Migrationsarbeit ein.
Die Diskussion bzw. der Austausch drehte sich hauptsächlich um diese 4 Kernthemen:
- Gesetzlicher Rahmen und Erfahrungsaustausch zu aktuellen Verfahren und
Prozessen.
- Emotionale Ebene: die teils langjährige Trennung als hoher psychosozialer
Belastungsfaktor für zugewanderte Menschen. Was macht das mit Familien und
welche Auswirkungen auf die Ressourcen für Integrationsprozesse von bereits
in Deutschland lebenden Personen hat dies?
- Anspruch auf Familiennachzug leitet sich in Deutschland aus Artikel 6 des
Grundgesetzes (Schut z von Ehe und Familie) ab, gilt aber nicht für alle in
Deutschland lebenden Personen gleichermaßen - jeweils abhängig vo m
aufenthaltsrechtlichen Status.
- Wertediskurs – Für wen gelten welche Werte in der deutschen Gesellschaft?
Die Teilnehmenden näherten sich der Thematik anhand eines Praxiseinblicks aus dem
Jugendmigrationsdienst des Caritasverbandes. Der Nachzug von Familienangehörigen
zu deutschen Staatsangehörigen und Unionsbürger*innen ist häufig unkompliziert und
unterliegt geringeren rechtlichen Vora ussetzungen. Im Vergleich dazu weist der
Familiennachzug zu anerkannten Geflüchteten/ Drittstaatsangehörigen deutlich
höhere Hürden auf. Familiennachzugsverfahren sind deutlich erschwert. Viele
Visaverfahren im Rahmen des Familiennachzugs dauern mehrere Jahre. Dies stellt für
die getrennten Familien eine extrem hohe emotionale Belastung mit hohen
psychosozialen Auswirkungen dar. Aus gesamtgesellschaftlichem Interesse ist es eher
schädlich, wenn Familiennachzugsverfahren sich so lange herauszögern und Kinder /
Ehegatten/ pflegebedürftige Familienangehörige lange Zeit nicht nachziehen können
und sich z.T. noch in Kriegs- und Krisengebieten befinden. Langjährige Verfahren und
die damit verbundenen psychosozialen Auswirkungen auf die Betroffenen sind ein
Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 24.11.2024
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großer Belastungsfaktor, der Betroffene daran hindert, ihre Potenziale zu entfalten und
oft zu hohem emotionalen Stress führt.
Wie könnte die Personengruppe stärker Partizipation und Teilhabe erlangen?
- Die betroffene Personengruppe sollte Wahlrecht bekommen – politische
Teilhabe,
- Informationen zugänglich machen / Mehrsprachigkeit,
- Anerkennung und Nutzung von Mehrsprachigkeit auch in Behördenkontexten,
- Peer Beratung: Zugewanderte Menschen und deren Expertise stärker in die
Beratung einbeziehen.
Was bedeutet das für unsere postmigrantische Gesellschaft, wenn wir eine wären?
- Alle in Deutschland lebenden Personen erfahren Wertschätzung und haben die
gleichen Rechte.
- Familiennachzug sollte kein zu beantragender Prozess mehr sein, sondern eine
Selbstverständlichkeit.
3. Eingebürgerte Zugewanderte (Moderation: Momo Sissoko, Jama
Nyeta e.V.)
Welches sind die wichtigsten Stakeholder für die Personengruppe?
- Beratungsstellen,
- Agentur für Arbeit,
- zivilgesellschaftliche Organisationen wie z.B. Sport- und Karnevalsvereine oder
Parteien,
- religiöse Vereinigungen (Kirchen- oder Moschee- bzw. Synagogengemeinden.
Die 17 Teilnehmenden kamen aus verschiedenen Arbeitsfeldern im Bereich
Migration/Integration. Rasch waren sie sich über die Vorteile einer Einbürgerung
einig: bspw. gesicherter Aufenthalt oder die Möglichkeit, zu wählen und gewählt zu
werden. Ebenso ist der Zugang zu manchen Arbeits- und Karrieremöglichkeiten mit
einem deutschen Pass möglich, wie z.B. bei der Polizei oder Bundeswehr.
Jedoch ist eine Einbürgerung für eine Person mit internationaler Familiengeschichte
mit vielen Herausforderungen verbunden.
Diese sind zum Teil bürokratischer Natur, teils suggerieren sie eine trügerische
Sicherheit und Gleichheit mit Menschen ohne internationaler Geschichte: Auch mit
Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 24.11.2024
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deutschem Pass werden eingebürgerte Zugewanderte noch häufig als Fremde
angesehen und der Zugang zum Arbeits- und Wohnungsmarkt ist nicht automatisch
einfacher. Auch intersektionale Diskriminierungen bleiben bestehen. Dennoch ist
Teilhabe/Partizipation in einigen Bereichen durch die Einbürgerung eher möglich.
Eine postmigrantische Gesellschaft ist erst dann erreicht, wenn Menschen nicht
mehr aufgrund ihres Aussehens oder ihres Namens diskriminiert würden.
4. Arbeits- und Bildungsmigration (Moderation: Markus Geis,
Migrafrica e.V.)
Welches sind die wichtigsten Stakeholder für die Personengruppe?
- unterschiedliche Institutionen (z.B. das Amt für Integration und Vielfalt)
- politische Vertretungen wie politische Parteien, Botschaften/Konsulate oder auch
Integrationsräte
- zivilgesellschaftliche Organisationen wie Vereine (z.B.
Migrant*innenselbstorganisationen, aber auch Sportvereine,
- Bildungseinrichtungen (nicht nur die Lehrkräfte, die eine Stimme sein können,
sondern auch die Studierendenvertretung einer Hochschule).
- Netzwerke (z.B. über Social Media)
- Unterstützungsstrukturen (z.B. Berufsverbände oder Freizeitorganisationen)
- Mentor*innen, Ehrenamtliche/Pat*innen,
Am Beispiel eines aus Uganda zugewanderten IT -Spezialisten, Herrn O., wurden
die verschiedenen Fragestellungen diskutiert.
.
Neben der Frage nach den wichtigsten Stakeholdern wurde eruiert, wo und wie die
Interessen von Herrn O. vertreten werden können? Wo und wie kann Herrn O. für
sich und seine Personengruppe sprechen?
Die Diskussion drehte sich um die Erarbeitung von Konzepten zur
Interessenvertretung und gesellschaftliche n Partizipation von Herrn O. und seiner
Personengruppe. Es wurde ihm nahegelegt, sich verschiedener Plattformen zu
bedienen, um seine Anliegen einer breiten Öffentlichkeit zugänglich zu machen,
sich in relevante Netzwerke einzubringen und durch Engagement einen positiven
Einfluss auf seine Gemeinschaft und die Gesellschaft insgesamt au szuüben. Der
Fokus lag dabei auf der Förderung einer aktiven Teilhabe, welche nicht nur die
Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 24.11.2024
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eigene Position stärke, sondern auch die Perspektiven und Anliegen der jeweiligen
Personengruppe repräsentiere.
Der dritte Teil der Diskussion drehte sich um die Frage: Die Partizipation und
Teilhabe der Personengruppe ist „gesichert“. Wie sieht diese postmigrantische
Gesellschaft dann aus? Wie kann seine Teilhabe gefördert werden?
Dabei wurde in Betracht gezogen, wie seine aktive Beteiligung die Förderung von
Vielfalt, die Stärkung des sozialen Zusammenhalts und ein harmonisches
Zusammenleben unterstützen könnte. Zudem wurde eruiert, wie er in verschiedenen
Bereichen des Berufs - und Alltagslebens als Impulsgeber wirken und zur
Gestaltung einer integrativen Gesellschaft beitragen könnte.
Im beruflichen Kontext als Unternehmer oder Stiftungsgründer (für soziale
Inklusion).
Im gesellschaftlichen Kontext z.B. als Politiker (z. B. OB -Kandidat), Wähler
(aktiv/passiv), Elternsprecher, Karneval - Dreigestirn oder Vorsitzen der eines
Vereins.
Folgende persönlichen Werte sollten gesamtgesellschaftlich viel mehr geschätzt
werden: Mehrsprachigkeit, mehrere Kulturen kennen, friedliches Miteinander,
Wertschätzung von Diversität.
Podiumsgespräch mit Vertreter*innen aus den Workshops
Jeder Workshop entsandte eine*n Vertreter*in, um die während der Workshop -Phase
erarbeiteten Antworten auf die Fragestellungen zu präsentieren.
Ausblick und weiteres Vorgehen
Bettina Baum, die Leiterin des Amtes für Integration und Vielfalt, bedankte sich bei allen
Teilnehmenden der Konferenz.
Über die Workshopergebnisse erhält das Amt für Integration und Vielfalt der Stadt Köln
wichtige Impulse für seine Arbeit.
Die Ergebnisse der Workshops werden an die Forschungsgruppe der TH Köln
übermittelt. Diese fließen dann in die Weiterentwicklung des Konzeptes zur integrativen
Stadtgesellschaft ein.
Dokumentation der Konferenz Interkulturelles Köln am 24.11.2024
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Auch die nächste Konferenz Interkulturelles Köln in 2025 wird sich dem Thema
„Konzept zur Stärkung der integrativen Stadtgesellschaft“ widmen.
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0922/2025
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 14.04.2025
- Erstellt
- 24.03.2025 10:15