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Satzung der Stadt Gladbeck nach § 3 Abs. 8 der Satzung der Stadt Glad-beck über die Erhebung von Beiträgen nach § 8 des Kommunalabgabenge-setzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) für straßenbauliche Maßnahmen vom 12.10.1987 über die Festsetzung des Anliegeranteils für den Ausbau der Straßenentwässerung in der Mathiasstraße von Heringstraße bis Roßheidestraße

Beschlussvorlage 09/0137 vom 05.03.2009

Stand: Noch keine Beratung mit Termin bekannt.

Dokumente

Beratungsverlauf

  1. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 7, beschließend.
  2. Termin unbekannt

    Sitzung

    TOP 10, vorberatend.

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