Durch Bürgerinnen und Bürger gemeldete Parkverstöße in NRW nehmen zu. Ist die Rechtssicherheit gegeben?
FDP/KSG Anfrage nach § 4 AN/0880/2024 vom 10.06.2024
Stand: Am 17.06.2024 im Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales beraten. Ergebnis: Sache ist erledigt.
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FDP Anfrage nach § 4
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www.FDP-Koeln.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker An den Vorsitzenden des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales Herrn Bernd Petelkau Rathaus · 50667 Köln Fon 0221. 221-23830 Fax 0221. 221-23833 fdp-fraktion@stadt-koeln.de www.fdp-koeln.de Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.06.2024 AN/0880/2024 Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 17.06.2024 Durch Bürgerinnen und Bürger gemeldete Parkverstöße in NRW nehmen zu. Ist die Rechtssicherheit gegeben? Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Vorsitzender, die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Tagesord- nung der kommenden Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales am 17. Juni 2024 zu setzen. Das Anzeigen von Parkverstößen ist Obliegenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ordnungsamtes. In vielen Städten Nordrhein-Westfalens haben jedoch die Anzeigen von Parkverstößen durch Privatpersonen zugenommen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Um- frage der Deutschen Presseagentur bei den zehn größten Städten in NRW. (https://www.su- eddeutsche.de/wirtschaft/verkehr-buerger-in-nrw-melden-verstaerkt-parkverstoesse-dpa.urn- newsml-dpa-com-20090101-240426-99-815642) Fraglich ist hierbei, ob sich dabei überhaupt die Rechtssicherheit im Ordnungswidrigkeitenverfahren sicherstellen lässt, wenn die persön- lichen Daten vom Zeugen nicht oder nicht ausreichend bekannt sind. Die FDP-Fraktion bittet deshalb um Beantwortung folgender Fragen: 1. Lässt die Stadt Köln die Meldung von Parkverstößen ausschließlich über ihre Web- site zu oder kann dies auch über digitale Anwendungen eines Drittanbieters gesche- hen? 2. Kann diese Meldung bei einer der o.g. Varianten auch anonym erfolgen? 3. Wenn ja, wie lässt sich die Rechtssicherheit im Ordnungswidrigkeitenverfahren si- cherstellen, wenn die persönlichen Daten vom Zeugen nicht oder nicht ausreichend bekannt sind? 4. Um wie viel Prozent haben die Meldungen von Parkverstößen von Bürgerinnen und FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln - 2 - www.FDP-Koeln.de Bürgern im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr zugenommen? Bitte geben Sie auch die absoluten Zahlen an. 5. Wie hoch ist der relative Anteil der von Bürgerinnen und Bürgern gemeldeten Park- verstöße im Vergleich zu den von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt Köln aufgenommenen Parkverstößen? Bitte geben Sie auch die absoluten Zahlen an. Mit freundlichen Grüßen Gez. Ulrich Breite Volker Görzel Fraktionsgeschäftsführer Rechtspolitischer Sprecher
Beratungsverlauf
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17.06.2024
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.5, Antrag / Anfrage. Ergebnis: Sache ist erledigt
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