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AN/0880/2024

Durch Bürgerinnen und Bürger gemeldete Parkverstöße in NRW nehmen zu. Ist die Rechtssicherheit gegeben?

FDP/KSG Anfrage nach § 4 10.06.2024

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Nächste Beratung: Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales, Sitzung am 17.06.2024, TOP 6.5

FDP Anfrage nach § 4

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FDP Anfrage nach § 4

2794 Zeichen

www.FDP-Koeln.de 
 
Frau Oberbürgermeisterin 
Henriette Reker 
 
An den Vorsitzenden 
des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und  
Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 
Herrn Bernd Petelkau 
 
 
 
Rathaus · 50667 Köln  
Fon 0221. 221-23830 
Fax 0221. 221-23833 
fdp-fraktion@stadt-koeln.de 
www.fdp-koeln.de 
 
 
 
 
Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: 10.06.2024 
AN/0880/2024 
Anfrage gem. § 4 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / 
Internationales 17.06.2024 
 
Durch Bürgerinnen und Bürger gemeldete Parkverstöße in NRW nehmen zu. Ist die 
Rechtssicherheit gegeben? 
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, 
sehr geehrter Herr Vorsitzender, 
 
die FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln bittet Sie darum, folgende Anfrage auf die Tagesord-
nung der kommenden Sitzung des Ausschusses Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / 
Vergabe / Internationales am 17. Juni 2024 zu setzen. 
 
Das Anzeigen von Parkverstößen ist Obliegenheit der Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des 
Ordnungsamtes. In vielen Städten Nordrhein-Westfalens haben jedoch die Anzeigen von 
Parkverstößen durch Privatpersonen zugenommen. Zu diesem Ergebnis kommt eine Um-
frage der Deutschen Presseagentur bei den zehn größten Städten in NRW. (https://www.su-
eddeutsche.de/wirtschaft/verkehr-buerger-in-nrw-melden-verstaerkt-parkverstoesse-dpa.urn-
newsml-dpa-com-20090101-240426-99-815642) Fraglich ist hierbei, ob sich dabei überhaupt 
die Rechtssicherheit im Ordnungswidrigkeitenverfahren sicherstellen lässt, wenn die persön-
lichen Daten vom Zeugen nicht oder nicht ausreichend bekannt sind. 
 
Die FDP-Fraktion bittet deshalb um Beantwortung folgender Fragen: 
 
1. Lässt die Stadt Köln die Meldung von Parkverstößen ausschließlich über ihre Web-
site zu oder kann dies auch über digitale Anwendungen eines Drittanbieters gesche-
hen?  
2. Kann diese Meldung bei einer der o.g. Varianten auch anonym erfolgen? 
3. Wenn ja, wie lässt sich die Rechtssicherheit im Ordnungswidrigkeitenverfahren si-
cherstellen, wenn die persönlichen Daten vom Zeugen nicht oder nicht ausreichend 
bekannt sind? 
4. Um wie viel Prozent haben die Meldungen von Parkverstößen von Bürgerinnen und 
FDP-Fraktion im Rat der Stadt Köln

- 2 - 
www.FDP-Koeln.de 
Bürgern im vergangenen Jahr im Vergleich zum Vorjahr zugenommen? Bitte geben 
Sie auch die absoluten Zahlen an. 
5. Wie hoch ist der relative Anteil der von Bürgerinnen und Bürgern gemeldeten Park-
verstöße im Vergleich zu den von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stadt 
Köln aufgenommenen Parkverstößen? Bitte geben Sie auch die absoluten Zahlen an. 
 
 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
 
 
 
Gez. Ulrich Breite      Volker Görzel 
Fraktionsgeschäftsführer     Rechtspolitischer Sprecher

Beratungsverlauf (1)

17.06.2024 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 6.5 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: Sache ist erledigt

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0880/2024
Typ
FDP/KSG Anfrage nach § 4
Datum
10.06.2024
Erstellt
05.06.2024 09:59