V/0205/2026
Innenstadt stärken: Umgestaltung von Domplatz/-quartier - Umsetzung Außenbeleuchtung St. Paulus Dom
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Anlage 2 Folgelastenberechnung Außenbeleuchtung Dom
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Folgelastenberechnung Anlage 1 V/0205/2026 Aufgestellt am: Amt: 66 A Investitionsmaßnahme Produktgruppe 1201 Investitionsmaßnahme 4278 Jahr der Fertigstellung: 2027 Nutzungsdauer: 40 Jahre B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro % 1. Zuschüsse und Zuweisungen 367.200 60,00 2. Beiträge 3. Eigenanteil Stadt Münster 244.800 40,00 Gesamt-Kapitalbedarf 612.000 100,00 C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro % 1. Grund und Boden 2. Baukosten 612.000 100,00 3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge) 4. Fahrzeug (e) Gesamtkosten 612.000 100,00 D Folgeaufwendungen pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00 Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan 1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen 2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens 3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens 4. Haltung von Fahrzeugen 5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen Zwischensumme 0 0,00 Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan 6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 15.300 80,65 Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan 7. Mieten und Pachten 8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen Zwischensumme 0 0,00 Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan 9. Fremdkapitalzinsen 3.670 19,35 NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 3.670 € p.a. + Tilgung 7.340 € p.a. = Schuldendienst 11.010 € p.a. Summe Folgeaufwendungen 18.970 100,00 E Folgeerträge pro Jahr Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro % 1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke 2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2028 9.180 100,00 3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte 4. Mieten und Pachten 5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge Summe Folgeerträge 9.180 100,00 Einmalig im Haushaltsjahr: Fortlaufend ab dem Haushaltsjahr: Euro F Entfallende Aufwendungen pro Jahr G Entfallende Erträge pro Jahr H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro insgesamt 9.790 in % der Gesamtkosten (vgl. C) 1,60 I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro J Erläuterungen Umsetzung Außenbeleuchtung St. Paulus Dom Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen Domplatz, Pferdegasse Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)
Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom
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INSEK Münster-Innenstadt-Maßnahme „Umgestaltung Domplatz und -quartier“ Entwurf Außenbeleuchtungskonzept St. Paulus Dom Münster Anlage 1 zu V/0205/2026 1 1 61.00.01, Thiesing 2 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept St. Paulus Dom Münster 1.Einleitung Anlage 1 zu V/0205/2026 3 V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom 1. Einleitung • Vom Domkapitel bzw. Bistum Münster wurde in Abstim mung mit der Stadt Münster ein Außenbeleuchtungskonzept für den St. Paulus Dom erarbeitet. • Das Beleuchtungskonzept wurde im Auftrag vom Domka pitel und dem Bischöflichen Generalvikariat Münster vom Architekturbüro Ubbenhorst & PARTNER Architekten PartGmbB und dem Unternehmen LICHTART Osnabrück GmbH & Co. KG erarbeitet (Leistungsphasen 1-2). • In den folgenden Folien werden die wesentlichen In halte des Entwurfs dieses Außenbeleuchtungskonzeptes zusammengefasst abgebildet. 1. Einleitung 4 Quelle: LICHTART Osnabrück GmbH & Co. KG, erarbeitet im Auftrag von Domkapitel/Bistum Münster V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom 5 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept St. Paulus Dom Münster 2. Bestand – die heutige Beleuchtungsanlage Anlage 1 zu V/0205/2026 2. Bestand – Lageplan Leuchtenpunkte 6 Quelle: LICHTART Osnabrück GmbH & Co. KG, erarbeitet im Auftrag von Domkapitel/Bistum Münster, eigene Darstellung Stadt Münster V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom 2. Bestand – die heutige Beleuchtungsanlage 7 Fotos: Stadt Münster V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom 2. Bestand – die heutige Beleuchtungsanlage 8 V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom Foto: Stadt Münster 2. Bestand – die heutige Beleuchtungsanlage 9 V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom Foto: Stadt Münster 2. Bestand – die heutige Beleuchtungsanlage 10 Quelle: LICHTART Osnabrück GmbH & Co. KG, erarbeitet im Auftrag von Domkapitel/Bistum Münster, Foto: Stadt Münster V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom 11 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept St. Paulus Dom Münster 3. Fakten – Lichtverschmutzungen Anlage 1 zu V/0205/2026 3. Fakten – Lichtverschmutzungen 12 Quelle: LICHTART Osnabrück GmbH & Co. KG, erarbeitet im Auftrag von Domkapitel/Bistum Münster V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom 3. Fakten – Lichtverschmutzungen 13 Quelle: LICHTART Osnabrück GmbH & Co. KG, erarbeitet im Auftrag von Domkapitel/Bistum Münster V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom 3. Fakten – Lichtverschmutzungen 14 Quelle: LICHTART Osnabrück GmbH & Co. KG, erarbeitet im Auftrag von Domkapitel/Bistum Münster V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom 15 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept St. Paulus Dom Münster 4. Visualisierung Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Anlage 1 zu V/0205/2026 16 Quelle: LICHTART Osnabrück GmbH & Co. KG, erarbeitet im Auftrag von Domkapitel/Bistum Münster 4. Visualisierung Entwurf Außenbeleuchtungskonzept V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom 17 Quelle: LICHTART Osnabrück GmbH & Co. KG, erarbeitet im Auftrag von Domkapitel/Bistum Münster 4. Visualisierung Entwurf Außenbeleuchtungskonzept V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom 18 Quelle: LICHTART Osnabrück GmbH & Co. KG, erarbeitet im Auftrag von Domkapitel/Bistum Münster 4. Visualisierung Entwurf Außenbeleuchtungskonzept V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom 19 Quelle: LICHTART Osnabrück GmbH & Co. KG, erarbeitet im Auftrag von Domkapitel/Bistum Münster 4. Visualisierung Entwurf Außenbeleuchtungskonzept V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom 20 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept St. Paulus Dom Münster 5. Lichtberechnung, Leistungs- und Faktenübersicht Anlage 1 zu V/0205/2026 21 Quelle: LICHTART Osnabrück GmbH & Co. KG, erarbeitet im Auftrag von Domkapitel/Bistum Münster 5. Lichtberechnung, Leistungs- und Faktenübersicht V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom 22 5. Lichtberechnung, Leistungs- und Faktenübersicht Quelle: LICHTART Osnabrück GmbH & Co. KG, erarbeitet im Auftrag von Domkapitel/Bistum Münster V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom Informationen und Kontakt: Stadtplanungsamt Münster Marketing Simone Thiesing Anja Hitzler-Spital 0251 / 492 – 6136 0251 /492 - 2756 thiesing@stadt-muenster.de hitzler-spital@stadt-muenster.de 23 23
Beschlussvorlage
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Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Innenstadt stärken: Umgestaltung von Domplatz/-quartier - Umsetzung Außenbeleuchtung St.
Paulus Dom
Beratungsfolge
15.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung
15.09.2026 Beirat für Stadtgestaltung Bericht
22.09.2026 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung
23.09.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung
06.10.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung
07.10.2026 Hauptausschuss Vorberatung
07.10.2026 Rat Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass für eine neue Außenbeleuchtung des St. Pau-
lus Doms auf Basis des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Münster -Innenstadt
(INSEK Münster-Innenstadt, 2023) Städtebaufördermittel des Landes NRW bewilligt wurden.
2. Der Rat der Stadt Münster nimmt den vom Domkapitel Münster und dem Bischöflichen Generalvi-
kariat in Abstimmung mit der Stadt erstellten Entwurf des (Außen-)Beleuchtungskonzeptes für den
St. Paulus Dom (Anlage 1) zur Kenntnis und begrüßt, dass dieses identitätsstiftende historische
Baudenkmal eine umweltfreundliche, energetisch, technisch und gestalterisch optimierte Außenbe-
leuchtung erhält.
3. Der Rat der Stadt Münster
3.1. nimmt zur Kenntnis, dass sich das Domkapitel Münster (vorbehaltlich der Zustimmung der
kirchlichen Gremien) mit einem 20 %-igen Anteil (rd. 153.000 €) an den Gesamtkosten dieses
Vorhabens (rd. 765.000 €) beteiligt.
3.2. nimmt zur Kenntnis, dass die verbleibenden förderfähigen Kosten (rd. 612.000 €) mit einem
60 %-igen Anteil (rd. 367.200 €) durch Städtebaufördermittel des Landes NRW gedeckt wer-
den.
Stadtplanungsamt
06.08.2026
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Thiesing
Telefon: 492-6136
Thiesing@stadt -muenster.de
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3.3. beschließt - in Konkretisierung der vorlaufenden Ratsbeschlüsse zu V/0377/2024 und
V/0617/2024 - dass die Stadt Münster den Eigenanteil an dem Vorhaben in Höhe von 40 %
der förderfähigen Kosten (rd. 244.800 €) übernimmt.
4. Der Rat der Stadt Münster
4.1. nimmt zur Kenntnis, dass das Domkapitel Münster als Eigentümer des St. Paulus Doms die
Planung und Realisierung der Außenbeleuchtung des Doms als Bauherr ausführt.
4.2. nimmt zur Kenntnis, dass für die Regelung der Finanzierung des Vorhabens, die Weiterlei-
tung der Förderung und des städtischen Eigenanteils sowie die Einhaltung von Auflagen und
Regelungen des Fördermittelgebers und der Stadt ein Weiterleitungs - und Zuwendungsver-
trag mit dem Domkapitel Münster zu vereinbaren ist.
4.3. beauftragt die Verwaltung damit, mit dem Domkapitel Münster zu diesen Zwecken einen Wei-
terleitungs- und Zuwendungsvertrag abzuschließen.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Teilfinanzplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von
Verkehrsflächen und -
anlagen
Investitionsmaßnahme 4278 Domplatz, Pferdegas-
se
Auszahlungen 2027 612.000 € f. Baustein Außenbeleuch-
tung
Einzahlungen 2026 367.200 € f. Baustein Außenbeleuch-
tung
Saldo 244.800 €
Teilergebnisplan
Nr. Bezeichnung Haush.-
jahr
Betrag
€
Bemerkungen
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine
Umlagen
2028 ff. 9.180 Folgeertrag
Zeile 15 Transferaufwendungen 2028 ff. 15.300 Folgeaufwand
Produktgruppe 1601 Allgemeine Finanzwirtschaft
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen
2028 ff. 3.670 Folgeaufwand
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2026/2027 bei der o.g.
Investitionsmaßnahme bzw. den o.g. Produktgruppen veranschlagt.
Die Folgelastenberechnung (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.
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Begründung:
Zu Beschlussvorschlag 1:
Mit dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept Münster -Innenstadt (INSEK Münster -
Innenstadt) liegt seit dem Jahr 2023 ein handlungsleitender Orientierungsrahmen für die Zukunftsen-
twicklung und -gestaltung der Innenstadt vor.
Eine vom Rat der Stadt Münster priorisierte Maßnahme des INSEK Münster -Innenstadt ist die „Um-
gestaltung von Domplatz und -quartier“ (Maßnahme 3.35), für die Städtebaufördermittel beantragt
und bewilligt wurden.
Der St. Paulus Dom als Mittelpunkt des Domplatzes ist ein zentrales, identitätsstiftendes historisches
Baudenkmal, das wesentlich zu Gesamtatmosphäre und -erscheinungsbild des Domplatzes, aber
auch der gesamten Altstadt beiträgt und gleichermaßen eine überörtliche Ausstrahlungswirkung auch
für den Tourismus entfaltet.
Im Zusammenhang mit der zukunftsgerechten Umgestaltung des Domplatzes wurde deshalb auch
der im Eigentum des Domkapitels befindliche Dom mit in den Blick genommen. Es ist festzustellen,
dass die heutige u. a. auf dem Domplatz an Masten befindliche Außenbeleuchtung des Doms nicht
mehr den heutigen technischen, ökologischen, energetischen, gestalterischen und auch Sicherheits-
Anforderungen entspricht.
In die INSEK Münster -Innenstadt-Maßnahme „Umgestaltung von Domplatz und -quartier“ wurde so-
mit auch die Erneuerung der Außenbeleuchtung des Doms als Baustein aufgenommen (Maßnahme
1.9, Klima- und artenschutzgerechte Anpassung und Umsetzung „Masterplan Licht“).
Folgende vorlaufende Ratsbeschlüsse und Arbeitsschritte bilden die Grundlage für die Realisierung
einer neuen Außenbeleuchtung für den Dom:
- Vorbereitende Arbeiten von Münster Marketing und Stadtplanungsamt mit dem Domkapitel,
- Erarbeitung des INSEK Münster-Innenstadt und Ratsbeschluss im März 2023 (s. V/0762/2022),
- Erarbeitung einer Liste mit für den Handlungszeitraum 2023-2030 prioritären Maßnahmen des IN-
SEK Münster-Innenstadt und Ratsbeschluss im Juni 2023 (s. V/0042/2023),
- weitere Priorisierung von Maßnahmen des INSEK Münster -Innenstadt für die Beantragung von
Städtebaufördermitteln 2025-2035 und Ratsbeschluss im Juni 2024 (s. V/0202/2024),
- Einreichung eines Städtebauförderantrags für die Gesamtmaßnahme „Zukunftsgerechte Innen-
stadtplätze“ im September 2024 u. a. mit der Teilmaßnahme „Umgestaltung von Domplatz und -
quartier (inklusive Baustein „Außenbeleuchtungskonzept St. Paulus Dom Münster)“,
- Durchführung eines partizipativen Planungsprozesses für Domplatz und -quartier mit Ratsbe-
schluss zum gestalterischen und funktionalen Gesamtkonzept mit Entwurfsskizzen (s.
V/0617/2024),
- Erhalt eines ersten Zuwendungsbescheides für Städtebaufördermittel des Landes NRW im Juli
2025.
Mit der ersten Bewilligung von Städtebaufördermitteln für die Gesamtmaßnahme „Zukunftsgerechte
Innenstadtplätze“ liegen nun die Voraussetzungen dafür vor, die Umsetzung der neuen Außenbe-
leuchtung des Doms mit finanzieller Unterstützung durch Städtebaufördermittel auszuführen.
Zu Beschlussvorschlag 2:
Aktuell wird der Dom durch Strahler, die an Masten auf dem Domplatz, an der Kettelerschen Kurie
und auf dem Dach des Freiherr-von-Vincke-Hauses angebracht sind, beleuchtet (s. Anlage 1).
Vor dem Hintergrund der angedachten Umgestaltung von Domplatz und -quartier und des unter Fe-
derführung von Münster Marketing erarbeiteten Lichtkonzeptes Münster Altstadt (2004), dessen Ziel
es ist, die nächtliche Ansicht der historischen Altstadt von Münster als Ensemble und gestaltete Ein-
heit darzustellen, wurde die heutige Außenbeleuchtung des Doms technisch und gestalterische über-
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prüft.
Sie zeichnet sich durch folgende Mängel aus:
- eine schlechte Energieeffizienzklasse mit hoher Gesamtleistung (6,2 kW) und hohem Stromver-
brauch (6.2 kW/h),
- eine fehlende Insektenfreundlichkeit und hohe Oberflächentemperatur,
- eine hohe Lichtemission, da Strahler aus der Ferne den Dom anstrahlen,
- eine niedrige Lebensdauer,
- ausgephaste Natriumhochdrucklampen als Leuchtmittel, d. h. sie werden stufenweise vom Markt
genommen,
- eine flächige Anstrahlung ohne plastische Wirkung,
- eine ungünstige Farbwiedergabe und -temperatur,
- keine differenzierte Steuerung möglich.
Daraus resultierend ist nun angedacht, den Dom mit einer neuen zukunftsgerechten Außenbeleuch-
tung auszustatten. Ziel dabei ist es, eine umweltfreundliche, energetisch, technisch und gestalterisch
optimierte Anlage zu schaffen.
Das Domkapitel Münster als Eigentümer des Baudenkmals und das Bischöfliche Generalvikariat ha-
ben in Abstimmung mit der Stadt Münster ein Außenbeleuchtungskonzept erarbeiten lassen (s. Anla-
ge 1). Dieses sieht folgende Verbesserungen vor:
- Verbesserung der Umwelt- und Insektenfreundlichkeit:
o Reduzierung von Lichtemissionen durch eine Positionierung von Einzelleuchten direkt am Ge-
bäude (statt bisheriger Flächenstrahler),
o moderne Steuerungstechnik ermöglicht (teilweise) Abschaltung,
o abgeschlossene Lampengehäuse gegen das Eindringen von Insekten,
o Lichtspektrum mit reduzierter Anlockwirkung aller Insektenarten,
o Oberflächen werden nicht heißer als 60 ° C,
o hohe Nachhaltigkeit der Leuchtmittel im Hinblick auf Haltbarkeit und Austausch.
- Energetische und technische Optimierung:
o Ersatz von (auf dem Markt auslaufenden) Natriumdampf-Leuchtmitteln durch LED,
o Reduzierung der Gesamtleistung der Außenbeleuchtung von 6,2 kW auf 5,9 kW,
o Reduzierung des Verbrauchs von 6,2 kW/h auf 4,5 kW/h durch angepasste Lichtszenen, Steue-
rungsmöglichkeiten,
o Verbesserung der Sicherheit der Außenbeleuchtungsanlage.
- Gestalterische Optimierung, Verbesserung der Atmosphäre, Wertschätzung des historischen, iden-
titätsstiftenden Denkmals:
o Erhöhung der plastischen Wirkung durch gezielte Positionierung der Leuchtmittel am Gebäude,
o Auswahl der idealen Lichtfarbtemperatur,
o Reduzierung unbeleuchteter Eckbereiche, die Angsträume darstellen können oder zu unange-
messenem Verhalten animieren (z. B. Urinieren),
o weitere Umsetzung des „Lichtkonzeptes Altstadt“ (2004) zur Darstellung der nächtlichen Ansicht
der historischen Altstadt als Ensemble und gestalterische Einheit.
Aus beleuchtungstechnischen und -gestalterischen Gründen ist es vorgesehen, dass die Außenbe-
leuchtung zukünftig am Domgebäude selbst und im unmittelbaren Domumfeld (Bodenstrahler) zu
installieren.
Der Entwurf des Außenbeleuchtungskonzeptes soll am 15.09.2026 dem Beirat für Stadtgestaltung
vorgestellt werden. Die Realisierung der Außenbeleuchtung ist für das Jahr 2027 angedacht.
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Zu Beschlussvorschlag 3:
Da sich der Dom inklusive seines unmittelbaren Umfeldes im Eigentum des Domkapitels Münster
befindet und die heute u. a. auf dem Domplatz installierte Lichtanlage zukünftig am Domgebäude
selbst bzw. im direkten Umfeld angebracht werden wird, ist die Planung und Umsetzung der Außen-
beleuchtung ein gemeinsames Vorhaben von Stadt und Domkapitel.
Die Kosten für die Planung und Umsetzung der Außenbeleuchtung belaufen sich nach Kostenprog-
nose für das Außenbeleuchtungskonzept (Stand 20.04.2026) auf rd. 765.000 € brutto.
Folgender Finanzierungsplan ist vorgesehen:
Gesamtkosten rd. 765.000 €
davon Kostenübernahme durch Domkapitel (20
%)
rd. 153.000 €
verbleibende förderfähige Kosten rd. 612.000 €
davon
- Förderung des Landes NRW (60 %)
- Eigenanteil der Stadt Münster (40 %)
rd. 367.200 €
rd. 244.800 €
Das Domkapitel Münster beteiligt sich – vorbehaltlich der Zustimmung der kirchlichen Gremien, die
sich aktuell ebenfalls zu diesem Vorhaben beraten – mit einem 20 %-igen Anteil an den Gesamtkos-
ten (rd. 153.000 €).
Gemäß den Vorgaben der Städtebauförderung ist der finanzielle Beitrag des Domkapitels von den
Gesamtkosten in Abzug zu bringen. Die verbleibenden sog. „förderfähigen Kosten“ (rd. 612.000 €)
werden zu einem 60 %-igen Anteil mit Städtebaufördermitteln gefördert (rd. 367.200 €).
Der Eigenanteil der Stadt Münster umfasst 40 % der förderfähigen Kosten (rd. 244.800 €).
Gemäß Ratsbeschlüssen zu den Vorlagen V/0377/2024, V/0617/2024 und V/0197/2026 bzw.
V/0197/2026/1 (Haushalt 2026/2027) sind für das Vorhaben „Umgestaltung Domplatz/ -quartier“ Fi-
nanzmittel in der Produktgruppe 1201, Investitionsmaßnahme 4278 „Domplatz, Pferdegasse“, einge-
stellt. Die Auszahlungen und Einzahlungen für den Maßnahmen -Baustein „Außenbeleuchtungskon-
zept St. Paulus Dom“ sind hierin inkludiert.
Die Eigenmittel der Stadt Münster und die bei der Stadt für dieses Vorhaben eingehenden Städtebau-
fördermittel des Landes NRW sollen an das Domkapitel Münster als Bauherr weitergeleitet werden.
Hieraus folgt der unter Ziffer 3. aufgeführte Beschlussvorschlag.
Zu Beschlussvorschlag 4:
Die Planung und Realisierung des Außenbeleuchtungskonzeptes soll durch das Domkapitel Münster
als Eigentümer des Doms und das Bischöfliche Generalvikariat ausgeführt werden.
Die Weiterleitung der Städtebaufördermittel und des Eigenanteils der Stadt Münster an das Domkapi-
tel Münster als Bauherr erfordert einen Weiterleitungs - und Zuwendungsvertrag zwischen Stadt
Münster und Domkapitel Münster, mit dem im Wesentlichen folgende Aspekte geregelt werden:
- Regelungen zur Finanzierung des Vorhabens, zur Höhe und Weiterleitung der Landeszuwendung
und des städtischen Eigenanteils sowie zur Finanzabwicklung,
- Weitergabe des Zuwendungsbescheids mit allen dazugehörigen Nebenbestimmungen inklusive
der Verpflichtung zu deren Einhaltung und Umsetzung,
- Verpflichtung zur Durchführung der Maßnahme, Übernahme Bauherreneigenschaft,
- Mitteilungs- und Zustimmungspflichten,
- Regelungen zur Übernahme von Betriebs- und Unterhaltungskosten sowie zum Betrieb selbst,
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- Zweckbindungsfrist (Gegenleistungsverpflichtung) der zur Erfüllung des Zuwendungszwecks be-
schafften Gegenstände,
- Nachweis und Prüfung der Zuwendungsverwendung,
- Regelungen für den Fall einer Erstattung der Zuwendung und Verzinsung.
Es ist vorgesehen, dass die Außenbeleuchtungsanlage nach Fertigstellung in das Eigentum des
Domkapitels Münster übergeht und die Betriebs- und Unterhaltungskosten mit Ausnahme der Strom-
kosten durch das Domkapitel übernommen werden. Stromkosten werden heute bereits von der Stadt
Münster gezahlt. Zukünftig sollen sie hälftig von Stadt und Domkapitel getragen werden.
Mit Beschlussvorschlag 4 dieser Vorlage wird dem Rat vorgeschlagen, die Verwaltung damit zu be-
auftragen, mit dem Domkapitel Münster zu diesen Zwecken einen Weiterleitungs- und Zuwendungs-
vertrag abzuschließen.
i. V.
gez.
Robin Denstorff
Stadtbaurat
Anlagen:
Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom
Anlage 2 Folgelastenberechnung Außenbeleuchtung Dom
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: von der Tagesordnung abgesetzt
Zur SitzungOrte (2)
- Pferdegasse
- Domplatz
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0205/2026
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 01.04.2026
- Erstellt
- 19.03.2026 16:21