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V/0205/2026

Innenstadt stärken: Umgestaltung von Domplatz/-quartier - Umsetzung Außenbeleuchtung St. Paulus Dom

Vorlagen 01.04.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung, Sitzung am 06.10.2026, TOP 6.1

Anlage 2 Folgelastenberechnung Außenbeleuchtung Dom

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Ansehen

Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 2 Folgelastenberechnung Außenbeleuchtung Dom

2283 Zeichen

Folgelastenberechnung Anlage 1
V/0205/2026 Aufgestellt am:
Amt: 66
A Investitionsmaßnahme
Produktgruppe 1201
Investitionsmaßnahme 4278
Jahr der Fertigstellung: 2027
Nutzungsdauer: 40 Jahre
B Kapitalbedarf/ Finanzierung Euro %
1. Zuschüsse und Zuweisungen 367.200 60,00
2. Beiträge
3. Eigenanteil Stadt Münster 244.800 40,00
Gesamt-Kapitalbedarf 612.000 100,00
C Gesamtkosten der Investitionsmaßnahme Euro %
1. Grund und Boden
2. Baukosten 612.000 100,00
3. Beschaffungen (ohne Fahrzeuge)
4. Fahrzeug (e)
Gesamtkosten 612.000 100,00
D Folgeaufwendungen pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
Personal- und Versorgungsaufwendungen, Zeilen 11, 12 Ergebnisplan 0,00
Sach- und Dienstleistungen, Zeile 13 Ergebnisplan
1. Instandhaltung der Grundstücke und baul. Anlagen
2. Instandhaltung des Infrastrukturvermögens
3. Instandhaltung des sonstigen unbewegl. Vermögens
4. Haltung von Fahrzeugen
5. Bewirtschaftung der Grundstücke und baul. Anlagen
Zwischensumme 0 0,00
Bilanzielle Abschreibungen, Zeile 14 Ergebnisplan
6. Bilanzielle Abschreibungen Zwischensumme 15.300 80,65
Sonstige ordentliche Aufwendungen, Zeile 16 Ergebnisplan
7. Mieten und Pachten
8. Sonstige Verwaltungs- und Betriebsaufwendungen
Zwischensumme 0 0,00
Zinsen, Zeile 20 Ergebnisplan
9. Fremdkapitalzinsen 3.670 19,35
NACHRICHTLICH: Zinsen (3,00 %) 3.670 € p.a.
+ Tilgung 7.340 € p.a.
= Schuldendienst 11.010 € p.a.
Summe Folgeaufwendungen 18.970 100,00
E Folgeerträge pro Jahr
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro %
1. Zuweisungen und Zuschüsse für lfd. Zwecke
2. Auflösung Sonderposten (Zuwendungen und Beiträge) 2028 9.180 100,00
3. Benutzungsgebühren und ähnliche Entgelte
4. Mieten und Pachten
5. Sonstige Verwaltungs- und Betriebserträge
Summe Folgeerträge 9.180 100,00
Einmalig im 
Haushaltsjahr:
Fortlaufend ab dem 
Haushaltsjahr: Euro
F Entfallende Aufwendungen pro Jahr
G Entfallende Erträge pro Jahr
H Folgelasten (D-E-F+G) pro Jahr Euro
insgesamt 9.790
in % der Gesamtkosten (vgl. C) 1,60
I Folgeinvestitionen Zeitpunkt Euro
J Erläuterungen
Umsetzung Außenbeleuchtung St. Paulus Dom
Bereitstellung von Verkehrsflächen und –anlagen
Domplatz, Pferdegasse
Folgelastenberechnung (Ermittlung der haushaltsrelevanten Erträge und Aufwendungen)

Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom

4475 Zeichen

INSEK Münster-Innenstadt-Maßnahme „Umgestaltung Domplatz und -quartier“ 
Entwurf Außenbeleuchtungskonzept St. Paulus Dom Münster 
Anlage 1 zu V/0205/2026 
1
1 61.00.01, Thiesing

2
Entwurf Außenbeleuchtungskonzept St. Paulus Dom Münster 
1.Einleitung 
Anlage 1 zu V/0205/2026

3
V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom 
1. Einleitung 
• Vom Domkapitel bzw. Bistum Münster wurde in Abstim mung mit der Stadt 
Münster ein Außenbeleuchtungskonzept für den St. Paulus Dom erarbeitet. 
• Das Beleuchtungskonzept wurde im Auftrag vom Domka pitel und dem 
Bischöflichen Generalvikariat Münster vom Architekturbüro Ubbenhorst & 
PARTNER Architekten PartGmbB und dem Unternehmen LICHTART 
Osnabrück GmbH & Co. KG erarbeitet (Leistungsphasen 1-2). 
• In den folgenden Folien werden die wesentlichen In halte des Entwurfs dieses 
Außenbeleuchtungskonzeptes zusammengefasst abgebildet.

1. Einleitung 
4
Quelle: LICHTART Osnabrück GmbH & Co. KG, erarbeitet im Auftrag von Domkapitel/Bistum Münster 
V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom

5
Entwurf Außenbeleuchtungskonzept St. Paulus Dom Münster 
2. Bestand – die heutige Beleuchtungsanlage 
Anlage 1 zu V/0205/2026

2. Bestand – Lageplan Leuchtenpunkte 
6
Quelle: LICHTART Osnabrück GmbH & Co. KG, erarbeitet im Auftrag von Domkapitel/Bistum Münster, eigene Darstellung Stadt Münster 
V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom

2. Bestand – die heutige Beleuchtungsanlage 
7
Fotos: Stadt Münster 
V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom

2. Bestand – die heutige Beleuchtungsanlage 
8
V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom 
Foto: Stadt Münster

2. Bestand – die heutige Beleuchtungsanlage 
9
V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom 
Foto: Stadt Münster

2. Bestand – die heutige Beleuchtungsanlage 
10 
Quelle: LICHTART Osnabrück GmbH & Co. KG, erarbeitet im Auftrag von Domkapitel/Bistum Münster, Foto: Stadt Münster 
V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom

11 
Entwurf Außenbeleuchtungskonzept St. Paulus Dom Münster 
3. Fakten – Lichtverschmutzungen 
Anlage 1 zu V/0205/2026

3. Fakten – Lichtverschmutzungen 
12 
Quelle: LICHTART Osnabrück GmbH & Co. KG, erarbeitet im Auftrag von Domkapitel/Bistum Münster 
V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom

3. Fakten – Lichtverschmutzungen 
13 
Quelle: LICHTART Osnabrück GmbH & Co. KG, erarbeitet im Auftrag von Domkapitel/Bistum Münster 
V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom

3. Fakten – Lichtverschmutzungen 
14 
Quelle: LICHTART Osnabrück GmbH & Co. KG, erarbeitet im Auftrag von Domkapitel/Bistum Münster 
V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom

15 
Entwurf Außenbeleuchtungskonzept St. Paulus Dom Münster 
4. Visualisierung Entwurf Außenbeleuchtungskonzept 
Anlage 1 zu V/0205/2026

16 Quelle: LICHTART Osnabrück GmbH & Co. KG, erarbeitet im Auftrag von Domkapitel/Bistum Münster 
4. Visualisierung Entwurf Außenbeleuchtungskonzept 
V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom

17 Quelle: LICHTART Osnabrück GmbH & Co. KG, erarbeitet im Auftrag von Domkapitel/Bistum Münster 
4. Visualisierung Entwurf Außenbeleuchtungskonzept 
V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom

18 Quelle: LICHTART Osnabrück GmbH & Co. KG, erarbeitet im Auftrag von Domkapitel/Bistum Münster 
4. Visualisierung Entwurf Außenbeleuchtungskonzept 
V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom

19 
Quelle: LICHTART Osnabrück GmbH & Co. KG, erarbeitet im Auftrag von Domkapitel/Bistum Münster 
4. Visualisierung Entwurf Außenbeleuchtungskonzept 
V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom

20 
Entwurf Außenbeleuchtungskonzept St. Paulus Dom Münster 
5. Lichtberechnung, Leistungs- und Faktenübersicht 
Anlage 1 zu V/0205/2026

21 
Quelle: LICHTART Osnabrück GmbH & Co. KG, erarbeitet im Auftrag von Domkapitel/Bistum Münster 
5. Lichtberechnung, Leistungs- und Faktenübersicht 
V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom

22 
5. Lichtberechnung, Leistungs- und Faktenübersicht 
Quelle: LICHTART Osnabrück GmbH & Co. KG, erarbeitet im Auftrag von Domkapitel/Bistum Münster 
V/0205/2026, Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom

Informationen und Kontakt: 
Stadtplanungsamt Münster Marketing 
Simone Thiesing Anja Hitzler-Spital 
0251 / 492 – 6136 0251 /492 - 2756 
thiesing@stadt-muenster.de hitzler-spital@stadt-muenster.de
23 
23

Beschlussvorlage

14613 Zeichen

V/0205/2026 
V/0205/2026 
 
 
Öffentliche  Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Innenstadt stärken: Umgestaltung von Domplatz/-quartier - Umsetzung Außenbeleuchtung St. 
Paulus Dom 
 
 
 
Beratungsfolge  
 
   15.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 
   15.09.2026 Beirat für Stadtgestaltung Bericht 
   22.09.2026 Betriebsausschuss Münster Marketing Vorberatung 
   23.09.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität Vorberatung 
   06.10.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung Vorberatung 
   07.10.2026 Hauptausschuss Vorberatung 
   07.10.2026 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat der Stadt Münster nimmt zur Kenntnis, dass für eine neue Außenbeleuchtung des St. Pau-
lus Doms auf Basis des Integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes Münster -Innenstadt 
(INSEK Münster-Innenstadt, 2023) Städtebaufördermittel des Landes NRW bewilligt wurden. 
2. Der Rat der Stadt Münster nimmt den vom Domkapitel Münster und dem Bischöflichen Generalvi-
kariat in Abstimmung mit der Stadt erstellten Entwurf des (Außen-)Beleuchtungskonzeptes für den 
St. Paulus Dom (Anlage 1) zur Kenntnis und begrüßt, dass dieses identitätsstiftende historische 
Baudenkmal eine umweltfreundliche, energetisch, technisch und gestalterisch optimierte Außenbe-
leuchtung erhält. 
3. Der Rat der Stadt Münster 
3.1. nimmt zur Kenntnis, dass sich das Domkapitel Münster (vorbehaltlich der Zustimmung der 
kirchlichen Gremien) mit einem 20 %-igen Anteil (rd. 153.000 €) an den Gesamtkosten dieses 
Vorhabens (rd. 765.000 €) beteiligt. 
3.2. nimmt zur Kenntnis, dass die verbleibenden förderfähigen Kosten (rd. 612.000 €) mit einem 
60 %-igen Anteil (rd. 367.200 €) durch Städtebaufördermittel des Landes NRW gedeckt wer-
den. 
Stadtplanungsamt  
 
06.08.2026 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Thiesing  
Telefon: 492-6136 
Thiesing@stadt -muenster.de

- 2 - 
V/0205/2026 
3.3. beschließt - in Konkretisierung der vorlaufenden Ratsbeschlüsse zu V/0377/2024 und 
V/0617/2024 - dass die Stadt Münster den Eigenanteil an dem Vorhaben in Höhe von 40  % 
der förderfähigen Kosten (rd. 244.800 €) übernimmt. 
4. Der Rat der Stadt Münster 
4.1. nimmt zur Kenntnis, dass das Domkapitel Münster als Eigentümer des St. Paulus Doms die  
Planung und Realisierung der Außenbeleuchtung des Doms als Bauherr ausführt. 
4.2. nimmt zur Kenntnis, dass für die Regelung der Finanzierung des Vorhabens, die Weiterlei-
tung der Förderung und des städtischen Eigenanteils sowie die Einhaltung von Auflagen und 
Regelungen des Fördermittelgebers und der Stadt ein Weiterleitungs - und Zuwendungsver-
trag mit dem Domkapitel Münster zu vereinbaren ist.  
4.3. beauftragt die Verwaltung damit, mit dem Domkapitel Münster zu diesen Zwecken einen Wei-
terleitungs- und Zuwendungsvertrag abzuschließen. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  1201 Bereitstellung von 
Verkehrsflächen und -
anlagen 
   
Investitionsmaßnahme 4278 Domplatz, Pferdegas-
se 
   
Auszahlungen   2027 612.000 € f. Baustein Außenbeleuch-
tung 
Einzahlungen   2026 367.200 € f. Baustein Außenbeleuch-
tung 
Saldo  244.800 €  
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe  1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und -anlagen 
   
Zeile 02 Zuwendungen und allgemeine 
Umlagen 
2028 ff.  9.180 Folgeertrag 
Zeile 15 Transferaufwendungen 2028 ff.  15.300 Folgeaufwand  
      
Produktgruppe  1601 Allgemeine Finanzwirtschaft     
Zeile 20 Zinsen und sonst. Finanzauf-
wendungen 
2028 ff.  3.670 Folgeaufwand  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2026/2027 bei der o.g. 
Investitionsmaßnahme bzw. den o.g. Produktgruppen veranschlagt. 
 
Die Folgelastenberechnung (Anlage 2) wird zur Kenntnis genommen.

- 3 - 
V/0205/2026 
Begründung: 
 
Zu Beschlussvorschlag 1: 
Mit dem Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzept Münster -Innenstadt (INSEK Münster -
Innenstadt) liegt seit dem Jahr 2023 ein handlungsleitender Orientierungsrahmen für die Zukunftsen-
twicklung und -gestaltung der Innenstadt vor. 
Eine vom Rat der Stadt Münster priorisierte Maßnahme des INSEK Münster -Innenstadt ist die „Um-
gestaltung von Domplatz und -quartier“ (Maßnahme 3.35), für die Städtebaufördermittel beantragt 
und bewilligt wurden. 
Der St. Paulus Dom als Mittelpunkt des Domplatzes ist ein zentrales, identitätsstiftendes historisches 
Baudenkmal, das wesentlich zu Gesamtatmosphäre und -erscheinungsbild des Domplatzes, aber 
auch der gesamten Altstadt beiträgt und gleichermaßen eine überörtliche Ausstrahlungswirkung auch 
für den Tourismus entfaltet.  
Im Zusammenhang mit der zukunftsgerechten Umgestaltung des Domplatzes wurde deshalb auch 
der im Eigentum des Domkapitels befindliche Dom mit in den Blick genommen. Es ist festzustellen, 
dass die heutige u. a. auf dem Domplatz an Masten befindliche Außenbeleuchtung des Doms nicht 
mehr den heutigen technischen, ökologischen, energetischen, gestalterischen und auch Sicherheits-
Anforderungen entspricht.  
In die INSEK Münster -Innenstadt-Maßnahme „Umgestaltung von Domplatz und -quartier“ wurde so-
mit auch die Erneuerung der Außenbeleuchtung des Doms als Baustein aufgenommen (Maßnahme 
1.9, Klima- und artenschutzgerechte Anpassung und Umsetzung „Masterplan Licht“).  
Folgende vorlaufende Ratsbeschlüsse und Arbeitsschritte bilden die Grundlage für die Realisierung 
einer neuen Außenbeleuchtung für den Dom: 
- Vorbereitende Arbeiten von Münster Marketing und Stadtplanungsamt mit dem Domkapitel, 
- Erarbeitung des INSEK Münster-Innenstadt und Ratsbeschluss im März 2023 (s. V/0762/2022),  
- Erarbeitung einer Liste mit für den Handlungszeitraum 2023-2030 prioritären Maßnahmen des IN-
SEK Münster-Innenstadt und Ratsbeschluss im Juni 2023 (s. V/0042/2023), 
- weitere Priorisierung von Maßnahmen des INSEK Münster -Innenstadt für die Beantragung von 
Städtebaufördermitteln 2025-2035 und Ratsbeschluss im Juni 2024 (s. V/0202/2024), 
- Einreichung eines Städtebauförderantrags für die Gesamtmaßnahme „Zukunftsgerechte Innen-
stadtplätze“ im September 2024 u. a. mit der Teilmaßnahme „Umgestaltung von Domplatz und  -
quartier (inklusive Baustein „Außenbeleuchtungskonzept St. Paulus Dom Münster)“, 
- Durchführung eines partizipativen Planungsprozesses für Domplatz und -quartier mit Ratsbe-
schluss zum gestalterischen und funktionalen Gesamtkonzept mit Entwurfsskizzen (s. 
V/0617/2024), 
- Erhalt eines ersten Zuwendungsbescheides für Städtebaufördermittel des Landes NRW im Juli 
2025. 
Mit der ersten Bewilligung von Städtebaufördermitteln für die Gesamtmaßnahme „Zukunftsgerechte 
Innenstadtplätze“ liegen nun die Voraussetzungen dafür vor, die Umsetzung der neuen Außenbe-
leuchtung des Doms mit finanzieller Unterstützung durch Städtebaufördermittel auszuführen. 
Zu Beschlussvorschlag 2: 
Aktuell wird der Dom durch Strahler, die an Masten auf dem Domplatz, an der Kettelerschen Kurie 
und auf dem Dach des Freiherr-von-Vincke-Hauses angebracht sind, beleuchtet (s. Anlage 1).  
Vor dem Hintergrund der angedachten Umgestaltung von Domplatz und -quartier und des unter Fe-
derführung von Münster Marketing erarbeiteten Lichtkonzeptes Münster Altstadt (2004), dessen Ziel 
es ist, die nächtliche Ansicht der historischen Altstadt von Münster als Ensemble und gestaltete Ein-
heit darzustellen, wurde die heutige Außenbeleuchtung des Doms technisch und gestalterische über-

- 4 - 
V/0205/2026 
prüft. 
Sie zeichnet sich durch folgende Mängel aus: 
- eine schlechte Energieeffizienzklasse mit hoher Gesamtleistung (6,2 kW) und hohem Stromver-
brauch (6.2 kW/h), 
- eine fehlende Insektenfreundlichkeit und hohe Oberflächentemperatur, 
- eine hohe Lichtemission, da Strahler aus der Ferne den Dom anstrahlen, 
- eine niedrige Lebensdauer, 
- ausgephaste Natriumhochdrucklampen als Leuchtmittel, d. h. sie werden stufenweise vom Markt 
genommen, 
- eine flächige Anstrahlung ohne plastische Wirkung, 
- eine ungünstige Farbwiedergabe und -temperatur,  
- keine differenzierte Steuerung möglich. 
Daraus resultierend ist nun angedacht, den Dom mit einer neuen zukunftsgerechten Außenbeleuch-
tung auszustatten. Ziel dabei ist es, eine umweltfreundliche, energetisch, technisch und gestalterisch 
optimierte Anlage zu schaffen.  
Das Domkapitel Münster als Eigentümer des Baudenkmals und das Bischöfliche Generalvikariat ha-
ben in Abstimmung mit der Stadt Münster ein Außenbeleuchtungskonzept erarbeiten lassen (s. Anla-
ge 1). Dieses sieht folgende Verbesserungen vor: 
- Verbesserung der Umwelt- und Insektenfreundlichkeit: 
o Reduzierung von Lichtemissionen durch eine Positionierung von Einzelleuchten direkt am Ge-
bäude (statt bisheriger Flächenstrahler), 
o moderne Steuerungstechnik ermöglicht (teilweise) Abschaltung, 
o abgeschlossene Lampengehäuse gegen das Eindringen von Insekten, 
o Lichtspektrum mit reduzierter Anlockwirkung aller Insektenarten, 
o Oberflächen werden nicht heißer als 60 ° C, 
o hohe Nachhaltigkeit der Leuchtmittel im Hinblick auf Haltbarkeit und Austausch. 
- Energetische und technische Optimierung: 
o Ersatz von (auf dem Markt auslaufenden) Natriumdampf-Leuchtmitteln durch LED, 
o Reduzierung der Gesamtleistung der Außenbeleuchtung von 6,2 kW auf 5,9 kW, 
o Reduzierung des Verbrauchs von 6,2 kW/h auf 4,5 kW/h durch angepasste Lichtszenen, Steue-
rungsmöglichkeiten, 
o Verbesserung der Sicherheit der Außenbeleuchtungsanlage. 
- Gestalterische Optimierung, Verbesserung der Atmosphäre, Wertschätzung des historischen, iden-
titätsstiftenden Denkmals: 
o Erhöhung der plastischen Wirkung durch gezielte Positionierung der Leuchtmittel am Gebäude, 
o Auswahl der idealen Lichtfarbtemperatur, 
o Reduzierung unbeleuchteter Eckbereiche, die Angsträume darstellen können oder zu unange-
messenem Verhalten animieren (z. B. Urinieren), 
o weitere Umsetzung des „Lichtkonzeptes Altstadt“ (2004) zur Darstellung der nächtlichen Ansicht 
der historischen Altstadt als Ensemble und gestalterische Einheit. 
Aus beleuchtungstechnischen und -gestalterischen Gründen ist es vorgesehen, dass die Außenbe-
leuchtung zukünftig am Domgebäude selbst und im unmittelbaren Domumfeld (Bodenstrahler) zu 
installieren. 
Der Entwurf des Außenbeleuchtungskonzeptes soll am 15.09.2026 dem Beirat für Stadtgestaltung 
vorgestellt werden. Die Realisierung der Außenbeleuchtung ist für das Jahr 2027 angedacht.

- 5 - 
V/0205/2026 
Zu Beschlussvorschlag 3: 
Da sich der Dom inklusive seines unmittelbaren Umfeldes im Eigentum des Domkapitels Münster 
befindet und die heute u. a. auf dem Domplatz installierte Lichtanlage zukünftig am Domgebäude 
selbst bzw. im direkten Umfeld angebracht werden wird, ist die Planung und Umsetzung der Außen-
beleuchtung ein gemeinsames Vorhaben von Stadt und Domkapitel. 
Die Kosten für die Planung und Umsetzung der Außenbeleuchtung belaufen sich nach Kostenprog-
nose für das Außenbeleuchtungskonzept (Stand 20.04.2026) auf rd. 765.000 € brutto.  
Folgender Finanzierungsplan ist vorgesehen:  
Gesamtkosten rd. 765.000 € 
davon Kostenübernahme durch Domkapitel (20 
%) 
rd. 153.000 € 
verbleibende förderfähige Kosten rd. 612.000 € 
davon  
 - Förderung des Landes NRW (60 %) 
 - Eigenanteil der Stadt Münster (40 %) 
 
rd. 367.200 € 
rd. 244.800 € 
Das Domkapitel Münster beteiligt sich – vorbehaltlich der Zustimmung der kirchlichen Gremien, die 
sich aktuell ebenfalls zu diesem Vorhaben beraten – mit einem 20 %-igen Anteil an den Gesamtkos-
ten (rd. 153.000 €).  
Gemäß den Vorgaben der Städtebauförderung ist der finanzielle Beitrag des Domkapitels von den 
Gesamtkosten in Abzug zu bringen. Die verbleibenden sog. „förderfähigen Kosten“ (rd. 612.000 €) 
werden zu einem 60 %-igen Anteil mit Städtebaufördermitteln gefördert (rd. 367.200 €). 
Der Eigenanteil der Stadt Münster umfasst 40 % der förderfähigen Kosten (rd. 244.800 €). 
Gemäß Ratsbeschlüssen zu den Vorlagen V/0377/2024, V/0617/2024 und V/0197/2026 bzw. 
V/0197/2026/1 (Haushalt 2026/2027) sind für das Vorhaben „Umgestaltung Domplatz/ -quartier“ Fi-
nanzmittel in der Produktgruppe 1201, Investitionsmaßnahme 4278 „Domplatz, Pferdegasse“, einge-
stellt. Die Auszahlungen und Einzahlungen für den Maßnahmen -Baustein „Außenbeleuchtungskon-
zept St. Paulus Dom“ sind hierin inkludiert.  
Die Eigenmittel der Stadt Münster und die bei der Stadt für dieses Vorhaben eingehenden Städtebau-
fördermittel des Landes NRW sollen an das Domkapitel Münster als Bauherr weitergeleitet werden. 
Hieraus folgt der unter Ziffer 3. aufgeführte Beschlussvorschlag. 
Zu Beschlussvorschlag 4: 
Die Planung und Realisierung des Außenbeleuchtungskonzeptes soll durch das Domkapitel Münster 
als Eigentümer des Doms und das Bischöfliche Generalvikariat ausgeführt werden.  
Die Weiterleitung der Städtebaufördermittel und des Eigenanteils der Stadt Münster an das Domkapi-
tel Münster als Bauherr erfordert einen Weiterleitungs - und Zuwendungsvertrag zwischen Stadt 
Münster und Domkapitel Münster, mit dem im Wesentlichen folgende Aspekte geregelt werden: 
- Regelungen zur Finanzierung des Vorhabens, zur Höhe und Weiterleitung der Landeszuwendung 
und des städtischen Eigenanteils sowie zur Finanzabwicklung, 
- Weitergabe des Zuwendungsbescheids mit allen dazugehörigen Nebenbestimmungen inklusive 
der Verpflichtung zu deren Einhaltung und Umsetzung, 
- Verpflichtung zur Durchführung der Maßnahme, Übernahme Bauherreneigenschaft, 
- Mitteilungs- und Zustimmungspflichten, 
- Regelungen zur Übernahme von Betriebs- und Unterhaltungskosten sowie zum Betrieb selbst,

- 6 - 
V/0205/2026 
- Zweckbindungsfrist (Gegenleistungsverpflichtung) der zur Erfüllung des Zuwendungszwecks be-
schafften Gegenstände, 
- Nachweis und Prüfung der Zuwendungsverwendung,  
- Regelungen für den Fall einer Erstattung der Zuwendung und Verzinsung. 
Es ist vorgesehen, dass die Außenbeleuchtungsanlage nach Fertigstellung in das Eigentum des 
Domkapitels Münster übergeht und die Betriebs- und Unterhaltungskosten mit Ausnahme der Strom-
kosten durch das Domkapitel übernommen werden. Stromkosten werden heute bereits von der Stadt 
Münster gezahlt. Zukünftig sollen sie hälftig von Stadt und Domkapitel getragen werden.  
Mit Beschlussvorschlag 4 dieser Vorlage wird dem Rat vorgeschlagen, die Verwaltung damit zu be-
auftragen, mit dem Domkapitel Münster zu diesen Zwecken einen Weiterleitungs- und Zuwendungs-
vertrag abzuschließen. 
 
 
i. V.  
gez.  
 
Robin Denstorff  
Stadtbaurat  
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1 Entwurf Außenbeleuchtungskonzept Dom  
Anlage 2 Folgelastenberechnung Außenbeleuchtung Dom

Beratungsverlauf (7)

15.09.2026 Beirat für Stadtgestaltung
TOP 3 Bericht

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
15.09.2026 Bezirksvertretung Münster-Mitte
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.09.2026 Betriebsausschuss Münster Marketing
TOP 3 Vorberatung

Beschluss: vertagt

Zur Sitzung
23.09.2026 Ausschuss für Verkehr und Mobilität
TOP 5 Vorberatung

Beschluss: von der Tagesordnung abgesetzt

Zur Sitzung
Entscheidung
Vorberatung
06.10.2026 Ausschuss für Wohnen, Stadtplanung und Stadtentwicklung
TOP 6.1 Vorberatung
Zur Sitzung

Orte (2)

  • Pferdegasse
  • Domplatz

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0205/2026
Typ
Vorlagen
Datum
01.04.2026
Erstellt
19.03.2026 16:21