3209/2022
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln - Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Beschlussvorlage Ausschuss
3348 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle II/II/2 Vorlagen-Nummer 3209/2022 Freigabedatum 10.10.2022 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln hier: Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes Beschlussorgan Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln Gremium Datum Beschluss: Der Betriebsausschuss stimmt der Auftragsvergabe zur Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes in 2023 mit einem voraussichtlichen Auftragsvolumen von rd. 318.000 Euro an die Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH zu. Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 31.10.2022 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Der Heinrich-Böll-Platz bildet die Decke des unterirdisch gelegenen Konzertsaales der Kölner Phil- harmonie und gehört damit zum Sondervermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstal- tungszentrum Köln. Der Schallschutz entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Ein stö- rungsfreier Konzert- und Probenbetrieb ist daher nicht gewährleistet. Alle Bemühungen, durch bauli- che Maßnahmen einen ausreichenden Schallschutz und die Befahrbarkeit der Platzfläche durch Ret- tungsfahrzeuge sicherzustellen, sind bisher gescheitert. Es ist daher weiterhin erforderlich, durch ge- eignete Bewachungsmaßnahmen die uneingeschränkte Nutzung der Philharmonie zu gewährleisten. Diese Maßnahmen werden seit dem 01.04.1999 zu Lasten des Wirtschaftsplans der eigenbetriebs- ähnlichen Einrichtung von der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB) durchgeführt. Die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung beabsichtigt, auch für das Jahr 2023 den Bewachungsauftrag an die KGAB zu vergeben. Nach dem Angebot der KGAB beläuft sich der Grund- Stundensatz auf 22,16 Euro zzgl. MwSt (Vorjahr: 19,68 Euro zzgl. MwSt). Der deutliche Anstieg des Stundensatzes geht im Wesentlichen auf den neuen Tarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsge- werbe in NRW zurück, der eine Steigerung von mehr als 12 % vorsieht. Auf der Grundlage der Einsatzzahlen aus den Vorjahren - die Einsatzzeiten unterliegen im Hinblick auf die Programmgestaltung durch die KölnMusik GmbH starken Schwankungen - ergibt sich unter Berücksichtigung der tariflichen Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlägen ein voraussichtlicher Netto-Auftragswert von rd. 318.000 Euro zzgl. 7% MwSt. Da das Veranstaltungszentrum vorsteuerabzugsberechtigt ist, beschränkt sich die tatsächliche Belas- tung auf den Nettowert. Hinsichtlich des Leistungsumfangs ist anzumerken, dass dieser sich durch das für 2023 geplante Programm sowohl erhöhen als auch verringern kann. Nachdem die bisher vom Caritasverband für die Stadt Köln und dem Evangelischen Kirchenverband Köln und Region gehaltenen Geschäftsanteile am Stammkapital der KGAB von der Stadt Köln erwor- ben wurden, sind die Voraussetzungen für ein Inhouse-Geschäft gegeben. Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist der Vorlage beigefügt. Laut Satzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung muss bei Verträgen, die den Wert von 300.000 € übersteigen, der Betriebsausschuss seine Zustimmung erteilen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Heinrich-Böll-Platz
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 3209/2022
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 10.10.2022
- Erstellt
- 29.09.2022 11:23