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3209/2022

Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln - Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes

Beschlussvorlage Ausschuss 10.10.2022

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Nächste Beratung: Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln, Sitzung am 31.10.2022, TOP 5.1

Beschlussvorlage Ausschuss

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Beschlussvorlage Ausschuss

3348 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle  
II/II/2 
 
Vorlagen-Nummer 
 3209/2022 
Freigabedatum 10.10.2022 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Eigenbetriebsähnliche Einrichtung Veranstaltungszentrum der Stadt Köln 
hier: Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes 
Beschlussorgan 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
 
Der Betriebsausschuss stimmt der Auftragsvergabe zur Bewachung des Heinrich-Böll-Platzes in 2023 
mit einem voraussichtlichen Auftragsvolumen von rd. 318.000 Euro an die Kölner Gesellschaft für 
Arbeits- und Berufsförderung mbH zu. 
 
 
 
Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln 31.10.2022

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Der Heinrich-Böll-Platz bildet die Decke des unterirdisch gelegenen Konzertsaales der Kölner Phil-
harmonie und gehört damit zum Sondervermögen der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Veranstal-
tungszentrum Köln. Der Schallschutz entspricht nicht mehr den heutigen Anforderungen. Ein stö-
rungsfreier Konzert- und Probenbetrieb ist daher nicht gewährleistet. Alle Bemühungen, durch bauli-
che Maßnahmen einen ausreichenden Schallschutz und die Befahrbarkeit der Platzfläche durch Ret-
tungsfahrzeuge sicherzustellen, sind bisher gescheitert. Es ist daher weiterhin erforderlich, durch ge-
eignete Bewachungsmaßnahmen die uneingeschränkte Nutzung der Philharmonie zu gewährleisten. 
Diese Maßnahmen werden seit dem 01.04.1999 zu Lasten des Wirtschaftsplans der eigenbetriebs-
ähnlichen Einrichtung von der Kölner Gesellschaft für Arbeits- und Berufsförderung mbH (KGAB) 
durchgeführt. 
Die Betriebsleitung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung beabsichtigt, auch für das Jahr 2023 den 
Bewachungsauftrag an die KGAB zu vergeben. Nach dem Angebot der KGAB beläuft sich der Grund-
Stundensatz auf 22,16 Euro zzgl. MwSt (Vorjahr: 19,68 Euro zzgl. MwSt). Der deutliche Anstieg des 
Stundensatzes geht im Wesentlichen auf den neuen Tarifvertrag für das Wach- und Sicherheitsge-
werbe in NRW zurück, der eine Steigerung von mehr als 12 % vorsieht. 
Auf der Grundlage der Einsatzzahlen aus den Vorjahren - die Einsatzzeiten unterliegen im Hinblick 
auf die Programmgestaltung durch die KölnMusik GmbH starken Schwankungen - ergibt sich unter 
Berücksichtigung der tariflichen Nacht-, Sonntags- und Feiertagszuschlägen ein voraussichtlicher 
Netto-Auftragswert von rd. 318.000 Euro zzgl. 7% MwSt.  
Da das Veranstaltungszentrum vorsteuerabzugsberechtigt ist, beschränkt sich die tatsächliche Belas-
tung auf den Nettowert. Hinsichtlich des Leistungsumfangs ist anzumerken, dass dieser sich durch 
das für 2023 geplante Programm sowohl erhöhen als auch verringern kann. 
Nachdem die bisher vom Caritasverband für die Stadt Köln und dem Evangelischen Kirchenverband 
Köln und Region gehaltenen Geschäftsanteile am Stammkapital der KGAB von der Stadt Köln erwor-
ben wurden, sind die Voraussetzungen für ein Inhouse-Geschäft gegeben. 
Die Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes ist der Vorlage beigefügt.  
Laut Satzung der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung muss bei Verträgen, die den Wert von 300.000 
€ übersteigen, der Betriebsausschuss seine Zustimmung erteilen.

Beratungsverlauf (1)

31.10.2022 Betriebsausschuss Veranstaltungszentrum Köln
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Heinrich-Böll-Platz

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Details

Vorlagen-Nr.
3209/2022
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
10.10.2022
Erstellt
29.09.2022 11:23